Kundenwebinar Notfallplanung
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Eugen Schwindt
Tel.: +4962275449960
E-Mail: info@ihr-maklerservice.com
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Die COVID-19-Pandemie stellt unser Gesundheitssystem, unser Wirtschaftssystem und unser persönliches Leben vor völlig neue Herausforderungen.
Die Vorstände der Deutschen Vorsorgedatenbank AG haben sich gemeinsam mit kooperierenden Fachanwälten darüber Gedanken gemacht, welche Auswirkungen diese Situation im Bereich Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung mit sich bringen kann.
Grundsätzlich sind die Vorteile einer bestehenden Vorsorgevollmacht auch in einem solchen Szenario unbestritten. Wie sieht es aber bei Patientenverfügungen aus? Hinsichtlich der Erkrankung an COVID-19 liegen noch keinerlei Erfahrungswerte aus der Praxis vor, ob der in den bisherigen Patientenverfügungen zum Ausdruck gebrachte Willen ausreichend ist oder nicht.
Das Resultat ist die nun zur Verfügung stehende Willenserklärung bei einer COVID-19 Erkrankung. Diese ergänzt und präzisiert zum einen bereits existierende Patientenverfügungen, kann aber auch als speziell auf diese Erkrankung abgestelltes Einzeldokument genutzt werden.
Alle weiteren, aus unserer Sicht wichtigen Informationen und Hintergründe finden Sie auf dieser Seite.
In der Hoffnung, dass Ihre persönliche Willenserklärung nie zum Einsatz kommen möge, wünschen wir Ihnen alles Gute. Bleiben Sie bitte gesund.
Die Schritte der Entscheidungsfindung bei nicht möglicherweise nicht ausreichenden Intensiv-Ressourcen sind Inhalt dieser Übersicht:

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Jürgen Arnold
Tel.: +4973319842072
E-Mail: info@staufen-finanz.de
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Die COVID-19-Pandemie stellt unser Gesundheitssystem, unser Wirtschaftssystem und unser persönliches Leben vor völlig neue Herausforderungen.
Die Vorstände der Deutschen Vorsorgedatenbank AG haben sich gemeinsam mit kooperierenden Fachanwälten darüber Gedanken gemacht, welche Auswirkungen diese Situation im Bereich Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung mit sich bringen kann.
Grundsätzlich sind die Vorteile einer bestehenden Vorsorgevollmacht auch in einem solchen Szenario unbestritten. Wie sieht es aber bei Patientenverfügungen aus? Hinsichtlich der Erkrankung an COVID-19 liegen noch keinerlei Erfahrungswerte aus der Praxis vor, ob der in den bisherigen Patientenverfügungen zum Ausdruck gebrachte Willen ausreichend ist oder nicht.
Das Resultat ist die nun zur Verfügung stehende Willenserklärung bei einer COVID-19 Erkrankung. Diese ergänzt und präzisiert zum einen bereits existierende Patientenverfügungen, kann aber auch als speziell auf diese Erkrankung abgestelltes Einzeldokument genutzt werden.
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Uwe Felsberg

Marcus Altena

Andrea Irmscher
Tel.: +492303963224
E-Mail: verbraucherkonzept@t-online.de
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Grundsätzlich sind die Vorteile einer bestehenden Vorsorgevollmacht auch in einem solchen Szenario unbestritten. Wie sieht es aber bei Patientenverfügungen aus? Hinsichtlich der Erkrankung an COVID-19 liegen noch keinerlei Erfahrungswerte aus der Praxis vor, ob der in den bisherigen Patientenverfügungen zum Ausdruck gebrachte Willen ausreichend ist oder nicht.
Das Resultat ist die nun zur Verfügung stehende Willenserklärung bei einer COVID-19 Erkrankung. Diese ergänzt und präzisiert zum einen bereits existierende Patientenverfügungen, kann aber auch als speziell auf diese Erkrankung abgestelltes Einzeldokument genutzt werden.
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Christian Rissmann
Tel.: +496402504937
E-Mail: as@stingl-partner.de
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Grundsätzlich sind die Vorteile einer bestehenden Vorsorgevollmacht auch in einem solchen Szenario unbestritten. Wie sieht es aber bei Patientenverfügungen aus? Hinsichtlich der Erkrankung an COVID-19 liegen noch keinerlei Erfahrungswerte aus der Praxis vor, ob der in den bisherigen Patientenverfügungen zum Ausdruck gebrachte Willen ausreichend ist oder nicht.
Das Resultat ist die nun zur Verfügung stehende Willenserklärung bei einer COVID-19 Erkrankung. Diese ergänzt und präzisiert zum einen bereits existierende Patientenverfügungen, kann aber auch als speziell auf diese Erkrankung abgestelltes Einzeldokument genutzt werden.
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Tel.: +492327625727
E-Mail: petra.weise@swisslife-select.de
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Sven Kesberger
Tel.: +492619886790
E-Mail: financefoxx@gmx.de
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Tel.: +499197697913
E-Mail: dankerl.finanz@t-online.de
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Klaus-Peter Heid
Tel.: +4994214303486
E-Mail: oliver.scherg@we.de
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Tel.: +491607426938
E-Mail: finver@ansopami.de
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Ihre Referenten:
Thomas Petrasch - Direktionsbeauftragter Sachversicherungen
Rainer Hardt - DBV Advocard
René Schneider - Deutsche Vorsorgedatenbank AG
Tel.: +4915750104612
E-Mail: info@finanzkonzepte-online.de
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Grundsätzlich sind die Vorteile einer bestehenden Vorsorgevollmacht auch in einem solchen Szenario unbestritten. Wie sieht es aber bei Patientenverfügungen aus? Hinsichtlich der Erkrankung an COVID-19 liegen noch keinerlei Erfahrungswerte aus der Praxis vor, ob der in den bisherigen Patientenverfügungen zum Ausdruck gebrachte Willen ausreichend ist oder nicht.
Das Resultat ist die nun zur Verfügung stehende Willenserklärung bei einer COVID-19 Erkrankung. Diese ergänzt und präzisiert zum einen bereits existierende Patientenverfügungen, kann aber auch als speziell auf diese Erkrankung abgestelltes Einzeldokument genutzt werden.
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Tel.: +4923069127050
E-Mail: s.gottwald@sago-consulting.de
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Grundsätzlich sind die Vorteile einer bestehenden Vorsorgevollmacht auch in einem solchen Szenario unbestritten. Wie sieht es aber bei Patientenverfügungen aus? Hinsichtlich der Erkrankung an COVID-19 liegen noch keinerlei Erfahrungswerte aus der Praxis vor, ob der in den bisherigen Patientenverfügungen zum Ausdruck gebrachte Willen ausreichend ist oder nicht.
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Tel.: +495207927923
E-Mail: info@dk24.de
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Grundsätzlich sind die Vorteile einer bestehenden Vorsorgevollmacht auch in einem solchen Szenario unbestritten. Wie sieht es aber bei Patientenverfügungen aus? Hinsichtlich der Erkrankung an COVID-19 liegen noch keinerlei Erfahrungswerte aus der Praxis vor, ob der in den bisherigen Patientenverfügungen zum Ausdruck gebrachte Willen ausreichend ist oder nicht.
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Ralf Noll

Katja Fredow
Tel.: +49621522220
E-Mail: info@hn-finanzkonzept.de
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Die Vorstände der Deutschen Vorsorgedatenbank AG haben sich gemeinsam mit kooperierenden Fachanwälten darüber Gedanken gemacht, welche Auswirkungen diese Situation im Bereich Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung mit sich bringen kann.
Grundsätzlich sind die Vorteile einer bestehenden Vorsorgevollmacht auch in einem solchen Szenario unbestritten. Wie sieht es aber bei Patientenverfügungen aus? Hinsichtlich der Erkrankung an COVID-19 liegen noch keinerlei Erfahrungswerte aus der Praxis vor, ob der in den bisherigen Patientenverfügungen zum Ausdruck gebrachte Willen ausreichend ist oder nicht.
Das Resultat ist die nun zur Verfügung stehende Willenserklärung bei einer COVID-19 Erkrankung. Diese ergänzt und präzisiert zum einen bereits existierende Patientenverfügungen, kann aber auch als speziell auf diese Erkrankung abgestelltes Einzeldokument genutzt werden.
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Tel.: +4975716452381
E-Mail: info@brandt-finanzberatung.de
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Tel.: +496545912009
E-Mail: info@versicherungen-wald.de
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Tel.: +492411606121
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Grundsätzlich sind die Vorteile einer bestehenden Vorsorgevollmacht auch in einem solchen Szenario unbestritten. Wie sieht es aber bei Patientenverfügungen aus? Hinsichtlich der Erkrankung an COVID-19 liegen noch keinerlei Erfahrungswerte aus der Praxis vor, ob der in den bisherigen Patientenverfügungen zum Ausdruck gebrachte Willen ausreichend ist oder nicht.
Das Resultat ist die nun zur Verfügung stehende Willenserklärung bei einer COVID-19 Erkrankung. Diese ergänzt und präzisiert zum einen bereits existierende Patientenverfügungen, kann aber auch als speziell auf diese Erkrankung abgestelltes Einzeldokument genutzt werden.
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Tel.: +491728386508
E-Mail: frey@frey-finanz.de
[sql-contact-form makler_nummer="7004571" makler_email="info@deutschevorsorgedatenbank.de" mailnummer="1"]
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Die COVID-19-Pandemie stellt unser Gesundheitssystem, unser Wirtschaftssystem und unser persönliches Leben vor völlig neue Herausforderungen.
Die Vorstände der Deutschen Vorsorgedatenbank AG haben sich gemeinsam mit kooperierenden Fachanwälten darüber Gedanken gemacht, welche Auswirkungen diese Situation im Bereich Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung mit sich bringen kann.
Grundsätzlich sind die Vorteile einer bestehenden Vorsorgevollmacht auch in einem solchen Szenario unbestritten. Wie sieht es aber bei Patientenverfügungen aus? Hinsichtlich der Erkrankung an COVID-19 liegen noch keinerlei Erfahrungswerte aus der Praxis vor, ob der in den bisherigen Patientenverfügungen zum Ausdruck gebrachte Willen ausreichend ist oder nicht.
Das Resultat ist die nun zur Verfügung stehende Willenserklärung bei einer COVID-19 Erkrankung. Diese ergänzt und präzisiert zum einen bereits existierende Patientenverfügungen, kann aber auch als speziell auf diese Erkrankung abgestelltes Einzeldokument genutzt werden.
Alle weiteren, aus unserer Sicht wichtigen Informationen und Hintergründe finden Sie auf dieser Seite.
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Ein kostenfreier Service der Deutschen Vorsorgedatenbank AG
Tel.: 01234 - 567890
E-Mail: info@mustermann.de
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Die COVID-19-Pandemie stellt unser Gesundheitssystem, unser Wirtschaftssystem und unser persönliches Leben vor völlig neue Herausforderungen.
Die Vorstände der Deutschen Vorsorgedatenbank AG haben sich gemeinsam mit kooperierenden Fachanwälten darüber Gedanken gemacht, welche Auswirkungen diese Situation im Bereich Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung mit sich bringen kann.
Grundsätzlich sind die Vorteile einer bestehenden Vorsorgevollmacht auch in einem solchen Szenario unbestritten. Wie sieht es aber bei Patientenverfügungen aus? Hinsichtlich der Erkrankung an COVID-19 liegen noch keinerlei Erfahrungswerte aus der Praxis vor, ob der in den bisherigen Patientenverfügungen zum Ausdruck gebrachte Willen ausreichend ist oder nicht.
Das Resultat ist die nun zur Verfügung stehende Willenserklärung bei einer COVID-19 Erkrankung. Diese ergänzt und präzisiert zum einen bereits existierende Patientenverfügungen, kann aber auch als speziell auf diese Erkrankung abgestelltes Einzeldokument genutzt werden.
Alle weiteren, aus unserer Sicht wichtigen Informationen und Hintergründe finden Sie auf dieser Seite.
In der Hoffnung, dass Ihre persönliche Willenserklärung nie zum Einsatz kommen möge, wünschen wir Ihnen alles Gute. Bleiben Sie bitte gesund.
Die Schritte der Entscheidungsfindung bei nicht möglicherweise nicht ausreichenden Intensiv-Ressourcen sind Inhalt dieser Übersicht:

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Grundsätzlich sind die Vorteile einer bestehenden Vorsorgevollmacht auch in einem solchen Szenario unbestritten. Wie sieht es aber bei Patientenverfügungen aus? Hinsichtlich der Erkrankung an COVID-19 liegen noch keinerlei Erfahrungswerte aus der Praxis vor, ob der in den bisherigen Patientenverfügungen zum Ausdruck gebrachte Willen ausreichend ist oder nicht.
Das Resultat ist die nun zur Verfügung stehende Willenserklärung bei einer COVID-19 Erkrankung. Diese ergänzt und präzisiert zum einen bereits existierende Patientenverfügungen, kann aber auch als speziell auf diese Erkrankung abgestelltes Einzeldokument genutzt werden.
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Das Resultat ist die nun zur Verfügung stehende Willenserklärung bei einer COVID-19 Erkrankung. Diese ergänzt und präzisiert zum einen bereits existierende Patientenverfügungen, kann aber auch als speziell auf diese Erkrankung abgestelltes Einzeldokument genutzt werden.
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Jörg Schnicke
Tel.: +492584940081
E-Mail: office@grause.de
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E-Mail: oliver@moderzinski.de
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Heiko Scholz
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Die Vorstände der Deutschen Vorsorgedatenbank AG haben sich gemeinsam mit kooperierenden Fachanwälten darüber Gedanken gemacht, welche Auswirkungen diese Situation im Bereich Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung mit sich bringen kann.
Grundsätzlich sind die Vorteile einer bestehenden Vorsorgevollmacht auch in einem solchen Szenario unbestritten. Wie sieht es aber bei Patientenverfügungen aus? Hinsichtlich der Erkrankung an COVID-19 liegen noch keinerlei Erfahrungswerte aus der Praxis vor, ob der in den bisherigen Patientenverfügungen zum Ausdruck gebrachte Willen ausreichend ist oder nicht.
Das Resultat ist die nun zur Verfügung stehende Willenserklärung bei einer COVID-19 Erkrankung. Diese ergänzt und präzisiert zum einen bereits existierende Patientenverfügungen, kann aber auch als speziell auf diese Erkrankung abgestelltes Einzeldokument genutzt werden.
Alle weiteren, aus unserer Sicht wichtigen Informationen und Hintergründe finden Sie auf dieser Seite.
In der Hoffnung, dass Ihre persönliche Willenserklärung nie zum Einsatz kommen möge, wünschen wir Ihnen alles Gute. Bleiben Sie bitte gesund.
Die Schritte der Entscheidungsfindung bei nicht möglicherweise nicht ausreichenden Intensiv-Ressourcen sind Inhalt dieser Übersicht:

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Karl Scholtz

Michael Nies
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Joachim Roth

Michaela Roth

Petra Körbel
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Die Vorstände der Deutschen Vorsorgedatenbank AG haben sich gemeinsam mit kooperierenden Fachanwälten darüber Gedanken gemacht, welche Auswirkungen diese Situation im Bereich Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung mit sich bringen kann.
Grundsätzlich sind die Vorteile einer bestehenden Vorsorgevollmacht auch in einem solchen Szenario unbestritten. Wie sieht es aber bei Patientenverfügungen aus? Hinsichtlich der Erkrankung an COVID-19 liegen noch keinerlei Erfahrungswerte aus der Praxis vor, ob der in den bisherigen Patientenverfügungen zum Ausdruck gebrachte Willen ausreichend ist oder nicht.
Das Resultat ist die nun zur Verfügung stehende Willenserklärung bei einer COVID-19 Erkrankung. Diese ergänzt und präzisiert zum einen bereits existierende Patientenverfügungen, kann aber auch als speziell auf diese Erkrankung abgestelltes Einzeldokument genutzt werden.
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Markus Thielmann

Bernd Bereuter
Die Pandemie mit einem bisher unbekannten Virus, COVID-19 (Coronavirus SARS-CoV-2) stellt unser Gesundheitssystem, unser Wirtschaftssystem und unser persönliches Leben vor völlig neue Herausforderungen.
Weltweit sind die Betten auf Intensivstationen und die Beatmungsgeräte für die Behandlung schwerer Krankheitsverläufe begrenzt. Ist deren Zahl erschöpft, entsteht ein bisher nur aus Katastrophen- oder Kriegsszenarien bekanntes Problem: Wer bekommt die notwendige Behandlung und wer nicht? Die Nachrichten, beispielsweise aus Italien oder Spanien lassen die dramatischen Dimensionen für Patienten und Ärzte erahnen.
Aus diesem Grund haben sich die Vorstände der Deutschen Vorsorgedatenbank AG gemeinsam mit kooperierenden Fachanwälten darüber Gedanken gemacht, welche Auswirkungen eine solche Situation im Bereich Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung mit sich bringen kann.
Grundsätzlich sind die Vorteile einer bestehenden Vorsorgevollmacht auch in einem solchen Szenario unbestritten. Wie sieht es aber bei Patientenverfügungen aus? Hinsichtlich der Erkrankung an COVID-19 liegen noch keinerlei Erfahrungswerte aus der Praxis vor, ob der in den bisherigen Patientenverfügungen zum Ausdruck gebrachte Willen ausreichend ist oder nicht.
Das Resultat der gemeinsamen Überlegungen ist die nun zur Verfügung stehende Willenserklärung bei einer COVID-19 Erkrankung. Diese ergänzt und präzisiert zum einen bereits existierende Patientenverfügungen, kann aber auch als speziell auf diese Erkrankung abgestelltes Einzeldokument genutzt werden.
In diesen unübersichtlichen, schwierigen Zeiten haben wir uns entschlossen, dieses Vorsorgedokument jedem Interessenten kostenfrei zur Verfügung zu stellen.
Alle weiteren, aus unserer Sicht wichtigen Informationen und Hintergründe finden Sie auf dieser Seite.
In der Hoffnung, dass Ihre persönliche Willenserklärung nie zum Einsatz kommen möge, wünschen wir Ihnen alles Gute. Bleiben Sie bitte gesund.

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Die Pandemie mit einem bisher unbekannten Virus, COVID-19 (Coronavirus SARS-CoV-2) stellt unser Gesundheitssystem, unser Wirtschaftssystem und unser persönliches Leben vor völlig neue Herausforderungen.
Weltweit sind die Betten auf Intensivstationen und die Beatmungsgeräte für die Behandlung schwerer Krankheitsverläufe begrenzt. Ist deren Zahl erschöpft, entsteht ein bisher nur aus Katastrophen- oder Kriegsszenarien bekanntes Problem: Wer bekommt die notwendige Behandlung und wer nicht? Die Nachrichten, beispielsweise aus Italien oder Spanien lassen die dramatischen Dimensionen für Patienten und Ärzte erahnen.
Aus diesem Grund haben sich die Vorstände der Deutschen Vorsorgedatenbank AG gemeinsam mit kooperierenden Fachanwälten darüber Gedanken gemacht, welche Auswirkungen eine solche Situation im Bereich Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung mit sich bringen kann.
Grundsätzlich sind die Vorteile einer bestehenden Vorsorgevollmacht auch in einem solchen Szenario unbestritten. Wie sieht es aber bei Patientenverfügungen aus? Hinsichtlich der Erkrankung an COVID-19 liegen noch keinerlei Erfahrungswerte aus der Praxis vor, ob der in den bisherigen Patientenverfügungen zum Ausdruck gebrachte Willen ausreichend ist oder nicht.
Das Resultat der gemeinsamen Überlegungen ist die nun zur Verfügung stehende Willenserklärung bei einer COVID-19 Erkrankung. Diese ergänzt und präzisiert zum einen bereits existierende Patientenverfügungen, kann aber auch als speziell auf diese Erkrankung abgestelltes Einzeldokument genutzt werden.
In diesen unübersichtlichen, schwierigen Zeiten haben wir uns entschlossen, dieses Vorsorgedokument jedem Interessenten kostenfrei zur Verfügung zu stellen.
Alle weiteren, aus unserer Sicht wichtigen Informationen und Hintergründe finden Sie auf dieser Seite.
In der Hoffnung, dass Ihre persönliche Willenserklärung nie zum Einsatz kommen möge, wünschen wir Ihnen alles Gute. Bleiben Sie bitte gesund.

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Die Pandemie mit einem bisher unbekannten Virus, COVID-19 (Coronavirus SARS-CoV-2) stellt unser Gesundheitssystem, unser Wirtschaftssystem und unser persönliches Leben vor völlig neue Herausforderungen.
Weltweit sind die Betten auf Intensivstationen und die Beatmungsgeräte für die Behandlung schwerer Krankheitsverläufe begrenzt. Ist deren Zahl erschöpft, entsteht ein bisher nur aus Katastrophen- oder Kriegsszenarien bekanntes Problem: Wer bekommt die notwendige Behandlung und wer nicht? Die Nachrichten, beispielsweise aus Italien oder Spanien lassen die dramatischen Dimensionen für Patienten und Ärzte erahnen.
Aus diesem Grund haben sich die Vorstände der Deutschen Vorsorgedatenbank AG gemeinsam mit kooperierenden Fachanwälten darüber Gedanken gemacht, welche Auswirkungen eine solche Situation im Bereich Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung mit sich bringen kann.
Grundsätzlich sind die Vorteile einer bestehenden Vorsorgevollmacht auch in einem solchen Szenario unbestritten. Wie sieht es aber bei Patientenverfügungen aus? Hinsichtlich der Erkrankung an COVID-19 liegen noch keinerlei Erfahrungswerte aus der Praxis vor, ob der in den bisherigen Patientenverfügungen zum Ausdruck gebrachte Willen ausreichend ist oder nicht.
Das Resultat der gemeinsamen Überlegungen ist die nun zur Verfügung stehende Willenserklärung bei einer COVID-19 Erkrankung. Diese ergänzt und präzisiert zum einen bereits existierende Patientenverfügungen, kann aber auch als speziell auf diese Erkrankung abgestelltes Einzeldokument genutzt werden.
In diesen unübersichtlichen, schwierigen Zeiten haben wir uns entschlossen, dieses Vorsorgedokument jedem Interessenten kostenfrei zur Verfügung zu stellen.
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Steffen Petzold

Detlef Pacholleck

Lars Girolla


Thomas Dehn


Marco Kruppenbacher



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Jens Schwinge


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Wolfgang Lauterbach



Günter Birkler

Sandy Brachmann

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Claudia Gareiß

Günter Bargfrede

Günter Bergfrede

Axel Koppe

Corinna Traub