VB Eugen Schwindt

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Eugen Schwindt

 

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Covid-19 Spezial Heidrun Unser

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    Hier können Sie für den Fall einer Erkrankung an COVID-19 Ihre kostenfreie Willenserklärung zur Durchführung der intensivmedizinischen Behandlung inklusive aller damit verbundenen Maßnahmen, insbesondere der künstlichen Beatmung, sowie der damit einhergehenden Notwendigkeiten, beispielsweise einer künstlichen Ernährung für diesen Zeitraum, erstellen.

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    Die COVID-19-Pandemie stellt unser Gesundheitssystem, unser Wirtschaftssystem und unser persönliches Leben vor völlig neue Herausforderungen.

     

    Die Vorstände der Deutschen Vorsorgedatenbank AG haben sich gemeinsam mit kooperierenden Fachanwälten darüber Gedanken gemacht, welche Auswirkungen diese Situation im Bereich Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung mit sich bringen kann.

     

    Grundsätzlich sind die Vorteile einer bestehenden Vorsorgevollmacht auch in einem solchen Szenario unbestritten. Wie sieht es aber bei Patientenverfügungen aus? Hinsichtlich der Erkrankung an COVID-19 liegen noch keinerlei Erfahrungswerte aus der Praxis vor, ob der in den bisherigen Patientenverfügungen zum Ausdruck gebrachte Willen ausreichend ist oder nicht.

     

    Das Resultat ist die nun zur Verfügung stehende Willenserklärung bei einer COVID-19 Erkrankung. Diese ergänzt und präzisiert zum einen bereits existierende Patientenverfügungen, kann aber auch als speziell auf diese Erkrankung abgestelltes Einzeldokument genutzt werden.

     

    Alle weiteren, aus unserer Sicht wichtigen Informationen und Hintergründe finden Sie auf dieser Seite.

     

    In der Hoffnung, dass Ihre persönliche Willenserklärung nie zum Einsatz kommen möge, wünschen wir Ihnen alles Gute. Bleiben Sie bitte gesund.

     

     

     

    Die Situation

    Ende März wurde von sieben deutschen medizinischen Fachgesellschaften die „Entscheidung über die Zuteilung von Ressourcen in der Notfall- und Intensivmedizin im Kontext der Covid-19-Pandemie“ herausgegeben, welche der Entscheidungsfindung bei möglicherweise nicht ausreichenden Intensiv-Ressourcen dient.

    Ziel ist es, damit den behandelnden Ärzten Hilfestellung für diese schwerwiegenden Entscheidungen an die Hand zu geben und diese zu entlasten. Eine entscheidende Rolle bei der intensivmedizinischen Behandlung fällt der Klärung des Patientenwillens zu. Eine intensivmedizinische Behandlung darf nur erfolgen, wenn der Patient in diese Therapie unter Berücksichtigung der Prognose einwilligt bzw. dies getan hätte oder in einer Patientenverfügung vorausverfügt hat.

    Die Schritte der Entscheidungsfindung bei nicht möglicherweise nicht ausreichenden Intensiv-Ressourcen sind Inhalt dieser Übersicht:

     

    Corona-Uebersicht

    Die Herausforderung

    In diesem Zusammenhang stellt sich die Frage nach der Wirksamkeit bzw. Auslegung bestehender Patientenverfügungen. Anhand verschiedener Veröffentlichungen wird davon ausgegangen, dass derzeit ca. 50% der Bevölkerung eine solche Patientenverfügung besitzen. Vermutlich ist in keiner der vor März 2020 erstellten Patientenverfügungen die COVID-19-Pandemie inklusive speziell darauf abgestellter Behandlungswünsche thematisiert.

    Es kann nun, laut der erwähnten Richtlinien zu folgender Situation kommen:

    Für die Abwägung, welcher intensivpflichtige Patient beispielsweise die in vielen Fällen lebenserhaltende Beatmung erhält spielt auch eine eventuell vorliegende Patientenverfügung eine Rolle. Wird darin eine intensivmedizinische Therapie abgelehnt, kann dies in der beschriebenen, dramatischen Ausnahmesituation zum Versagen der Behandlung führen.

    Die Lösung

    Unabhängig vom Vorhandensein einer Patientenverfügung ergibt sich aus den oben geschilderten Richtlinien folgende Handlungsempfehlung:

    Eine entscheidende Rolle spielt, dass für eine intensivmedizinische Therapie inklusive der damit verbundenen Szenarien und Behandlungsmaßnahmen in Folge einer COVID-19 Erkrankung eine ausdrückliche Einwilligung des Patienten vorliegt. Diese sollte vorsorglich und vorab schriftlich erfolgen, falls der Patient bei Aufnahme ins Krankenhaus nicht mehr in der Lage sein sollte, dies persönlich zu äußern.

    Zu diesem Zweck empfiehlt sich das Erstellen einer speziellen Willenserklärung für den Fall einer solchen Erkrankung. Diese können Sie auf dieser Seite für sich und Ihre Angehörigen kostenfrei erstellen. Drucken Sie diese im Anschluss aus und unterzeichnen diese persönlich mit Angabe von Ort und Datum.

     


    Ihr Weg zur kostenfreien COVID-19 Willenserklärung

    1. Geben Sie bitte Ihre Daten ein.
    2. Bestätigen Sie Ihren Wunsch zur Erstellung der persönlichen Willenserklärung.
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    5. Drucken Sie Ihre Willenserklärung aus und unterzeichnen Sie diese. Bitte ergänzen Sie noch Ort und Datum.
    6. Verwahren Sie Ihre Willenserklärung im Original. 

    Informieren Sie Ihre Angehörigen über das Vorhandensein dieser Erklärung.

    Führen Sie ein Exemplar der Erklärung im Falle einer Erkrankung mit COVID-19 mit sich und informieren Sie die behandelnden Ärzte entsprechend.
     
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    Vermögensberatung Thomas Grimm

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    Jürgen Arnold

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    Covid-19 Spezial Uwe Kleefeld

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      Ende März wurde von sieben deutschen medizinischen Fachgesellschaften die „Entscheidung über die Zuteilung von Ressourcen in der Notfall- und Intensivmedizin im Kontext der Covid-19-Pandemie“ herausgegeben, welche der Entscheidungsfindung bei möglicherweise nicht ausreichenden Intensiv-Ressourcen dient.

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      Es kann nun, laut der erwähnten Richtlinien zu folgender Situation kommen:

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      Eine entscheidende Rolle spielt, dass für eine intensivmedizinische Therapie inklusive der damit verbundenen Szenarien und Behandlungsmaßnahmen in Folge einer COVID-19 Erkrankung eine ausdrückliche Einwilligung des Patienten vorliegt. Diese sollte vorsorglich und vorab schriftlich erfolgen, falls der Patient bei Aufnahme ins Krankenhaus nicht mehr in der Lage sein sollte, dies persönlich zu äußern.

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      Uwe Felsberg

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      Marcus Altena

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      Andrea Irmscher

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      Covid-19 Spezial Siegmund Makowski

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        Es kann nun, laut der erwähnten Richtlinien zu folgender Situation kommen:

        Für die Abwägung, welcher intensivpflichtige Patient beispielsweise die in vielen Fällen lebenserhaltende Beatmung erhält spielt auch eine eventuell vorliegende Patientenverfügung eine Rolle. Wird darin eine intensivmedizinische Therapie abgelehnt, kann dies in der beschriebenen, dramatischen Ausnahmesituation zum Versagen der Behandlung führen.

        Die Lösung

        Unabhängig vom Vorhandensein einer Patientenverfügung ergibt sich aus den oben geschilderten Richtlinien folgende Handlungsempfehlung:

        Eine entscheidende Rolle spielt, dass für eine intensivmedizinische Therapie inklusive der damit verbundenen Szenarien und Behandlungsmaßnahmen in Folge einer COVID-19 Erkrankung eine ausdrückliche Einwilligung des Patienten vorliegt. Diese sollte vorsorglich und vorab schriftlich erfolgen, falls der Patient bei Aufnahme ins Krankenhaus nicht mehr in der Lage sein sollte, dies persönlich zu äußern.

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        VB Christian Rissmann

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        Covid-19 Spezial Andreas Stingl

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          Die COVID-19-Pandemie stellt unser Gesundheitssystem, unser Wirtschaftssystem und unser persönliches Leben vor völlig neue Herausforderungen.

           

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          Grundsätzlich sind die Vorteile einer bestehenden Vorsorgevollmacht auch in einem solchen Szenario unbestritten. Wie sieht es aber bei Patientenverfügungen aus? Hinsichtlich der Erkrankung an COVID-19 liegen noch keinerlei Erfahrungswerte aus der Praxis vor, ob der in den bisherigen Patientenverfügungen zum Ausdruck gebrachte Willen ausreichend ist oder nicht.

           

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          Ziel ist es, damit den behandelnden Ärzten Hilfestellung für diese schwerwiegenden Entscheidungen an die Hand zu geben und diese zu entlasten. Eine entscheidende Rolle bei der intensivmedizinischen Behandlung fällt der Klärung des Patientenwillens zu. Eine intensivmedizinische Behandlung darf nur erfolgen, wenn der Patient in diese Therapie unter Berücksichtigung der Prognose einwilligt bzw. dies getan hätte oder in einer Patientenverfügung vorausverfügt hat.

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          In diesem Zusammenhang stellt sich die Frage nach der Wirksamkeit bzw. Auslegung bestehender Patientenverfügungen. Anhand verschiedener Veröffentlichungen wird davon ausgegangen, dass derzeit ca. 50% der Bevölkerung eine solche Patientenverfügung besitzen. Vermutlich ist in keiner der vor März 2020 erstellten Patientenverfügungen die COVID-19-Pandemie inklusive speziell darauf abgestellter Behandlungswünsche thematisiert.

          Es kann nun, laut der erwähnten Richtlinien zu folgender Situation kommen:

          Für die Abwägung, welcher intensivpflichtige Patient beispielsweise die in vielen Fällen lebenserhaltende Beatmung erhält spielt auch eine eventuell vorliegende Patientenverfügung eine Rolle. Wird darin eine intensivmedizinische Therapie abgelehnt, kann dies in der beschriebenen, dramatischen Ausnahmesituation zum Versagen der Behandlung führen.

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          Covid-19 Spezial Petra Weise

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            Hier können Sie für den Fall einer Erkrankung an COVID-19 Ihre kostenfreie Willenserklärung zur Durchführung der intensivmedizinischen Behandlung inklusive aller damit verbundenen Maßnahmen, insbesondere der künstlichen Beatmung, sowie der damit einhergehenden Notwendigkeiten, beispielsweise einer künstlichen Ernährung für diesen Zeitraum, erstellen.

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            Die COVID-19-Pandemie stellt unser Gesundheitssystem, unser Wirtschaftssystem und unser persönliches Leben vor völlig neue Herausforderungen.

             

            Die Vorstände der Deutschen Vorsorgedatenbank AG haben sich gemeinsam mit kooperierenden Fachanwälten darüber Gedanken gemacht, welche Auswirkungen diese Situation im Bereich Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung mit sich bringen kann.

             

            Grundsätzlich sind die Vorteile einer bestehenden Vorsorgevollmacht auch in einem solchen Szenario unbestritten. Wie sieht es aber bei Patientenverfügungen aus? Hinsichtlich der Erkrankung an COVID-19 liegen noch keinerlei Erfahrungswerte aus der Praxis vor, ob der in den bisherigen Patientenverfügungen zum Ausdruck gebrachte Willen ausreichend ist oder nicht.

             

            Das Resultat ist die nun zur Verfügung stehende Willenserklärung bei einer COVID-19 Erkrankung. Diese ergänzt und präzisiert zum einen bereits existierende Patientenverfügungen, kann aber auch als speziell auf diese Erkrankung abgestelltes Einzeldokument genutzt werden.

             

            Alle weiteren, aus unserer Sicht wichtigen Informationen und Hintergründe finden Sie auf dieser Seite.

             

            In der Hoffnung, dass Ihre persönliche Willenserklärung nie zum Einsatz kommen möge, wünschen wir Ihnen alles Gute. Bleiben Sie bitte gesund.

             

             

             

            Die Situation

            Ende März wurde von sieben deutschen medizinischen Fachgesellschaften die „Entscheidung über die Zuteilung von Ressourcen in der Notfall- und Intensivmedizin im Kontext der Covid-19-Pandemie“ herausgegeben, welche der Entscheidungsfindung bei möglicherweise nicht ausreichenden Intensiv-Ressourcen dient.

            Ziel ist es, damit den behandelnden Ärzten Hilfestellung für diese schwerwiegenden Entscheidungen an die Hand zu geben und diese zu entlasten. Eine entscheidende Rolle bei der intensivmedizinischen Behandlung fällt der Klärung des Patientenwillens zu. Eine intensivmedizinische Behandlung darf nur erfolgen, wenn der Patient in diese Therapie unter Berücksichtigung der Prognose einwilligt bzw. dies getan hätte oder in einer Patientenverfügung vorausverfügt hat.

            Die Schritte der Entscheidungsfindung bei nicht möglicherweise nicht ausreichenden Intensiv-Ressourcen sind Inhalt dieser Übersicht:

             

            Corona-Uebersicht

            Die Herausforderung

            In diesem Zusammenhang stellt sich die Frage nach der Wirksamkeit bzw. Auslegung bestehender Patientenverfügungen. Anhand verschiedener Veröffentlichungen wird davon ausgegangen, dass derzeit ca. 50% der Bevölkerung eine solche Patientenverfügung besitzen. Vermutlich ist in keiner der vor März 2020 erstellten Patientenverfügungen die COVID-19-Pandemie inklusive speziell darauf abgestellter Behandlungswünsche thematisiert.

            Es kann nun, laut der erwähnten Richtlinien zu folgender Situation kommen:

            Für die Abwägung, welcher intensivpflichtige Patient beispielsweise die in vielen Fällen lebenserhaltende Beatmung erhält spielt auch eine eventuell vorliegende Patientenverfügung eine Rolle. Wird darin eine intensivmedizinische Therapie abgelehnt, kann dies in der beschriebenen, dramatischen Ausnahmesituation zum Versagen der Behandlung führen.

            Die Lösung

            Unabhängig vom Vorhandensein einer Patientenverfügung ergibt sich aus den oben geschilderten Richtlinien folgende Handlungsempfehlung:

            Eine entscheidende Rolle spielt, dass für eine intensivmedizinische Therapie inklusive der damit verbundenen Szenarien und Behandlungsmaßnahmen in Folge einer COVID-19 Erkrankung eine ausdrückliche Einwilligung des Patienten vorliegt. Diese sollte vorsorglich und vorab schriftlich erfolgen, falls der Patient bei Aufnahme ins Krankenhaus nicht mehr in der Lage sein sollte, dies persönlich zu äußern.

            Zu diesem Zweck empfiehlt sich das Erstellen einer speziellen Willenserklärung für den Fall einer solchen Erkrankung. Diese können Sie auf dieser Seite für sich und Ihre Angehörigen kostenfrei erstellen. Drucken Sie diese im Anschluss aus und unterzeichnen diese persönlich mit Angabe von Ort und Datum.

             


            Ihr Weg zur kostenfreien COVID-19 Willenserklärung

            1. Geben Sie bitte Ihre Daten ein.
            2. Bestätigen Sie Ihren Wunsch zur Erstellung der persönlichen Willenserklärung.
            3. Bestätigen Sie bitte die Haftungsfreistellung und klicken Sie dann auf ERSTELLEN.
            4. Sie erhalten die fertige Willenserklärung als PDF-Datei .
            5. Drucken Sie Ihre Willenserklärung aus und unterzeichnen Sie diese. Bitte ergänzen Sie noch Ort und Datum.
            6. Verwahren Sie Ihre Willenserklärung im Original. 

            Informieren Sie Ihre Angehörigen über das Vorhandensein dieser Erklärung.

            Führen Sie ein Exemplar der Erklärung im Falle einer Erkrankung mit COVID-19 mit sich und informieren Sie die behandelnden Ärzte entsprechend.
             
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            Sven Kesberger

            Auch in schwierigen Zeiten sind wir für Sie da.

            Ihr Versicherungsmakler

            Sven Kesberger

             

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            Covid-19 Spezial Thomas Knopp

            Was passiert, wenn Ihnen etwas passiert?

            Sorgen Sie für sich und Ihre Familie vor - rechtzeitig und selbstbestimmt: mit der Covid-19 Willenserklärung.

            Ihr Thomas Knopp

            Tel.: +492619886790
            E-Mail: financefoxx@gmx.de

             

             

            [sql-contact-form makler_nummer="7002065" makler_email="info@deutschevorsorgedatenbank.de" mailnummer="1"]

              Hier können Sie für den Fall einer Erkrankung an COVID-19 Ihre kostenfreie Willenserklärung zur Durchführung der intensivmedizinischen Behandlung inklusive aller damit verbundenen Maßnahmen, insbesondere der künstlichen Beatmung, sowie der damit einhergehenden Notwendigkeiten, beispielsweise einer künstlichen Ernährung für diesen Zeitraum, erstellen.

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              Die COVID-19-Pandemie stellt unser Gesundheitssystem, unser Wirtschaftssystem und unser persönliches Leben vor völlig neue Herausforderungen.

               

              Die Vorstände der Deutschen Vorsorgedatenbank AG haben sich gemeinsam mit kooperierenden Fachanwälten darüber Gedanken gemacht, welche Auswirkungen diese Situation im Bereich Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung mit sich bringen kann.

               

              Grundsätzlich sind die Vorteile einer bestehenden Vorsorgevollmacht auch in einem solchen Szenario unbestritten. Wie sieht es aber bei Patientenverfügungen aus? Hinsichtlich der Erkrankung an COVID-19 liegen noch keinerlei Erfahrungswerte aus der Praxis vor, ob der in den bisherigen Patientenverfügungen zum Ausdruck gebrachte Willen ausreichend ist oder nicht.

               

              Das Resultat ist die nun zur Verfügung stehende Willenserklärung bei einer COVID-19 Erkrankung. Diese ergänzt und präzisiert zum einen bereits existierende Patientenverfügungen, kann aber auch als speziell auf diese Erkrankung abgestelltes Einzeldokument genutzt werden.

               

              Alle weiteren, aus unserer Sicht wichtigen Informationen und Hintergründe finden Sie auf dieser Seite.

               

              In der Hoffnung, dass Ihre persönliche Willenserklärung nie zum Einsatz kommen möge, wünschen wir Ihnen alles Gute. Bleiben Sie bitte gesund.

               

               

               

              Die Situation

              Ende März wurde von sieben deutschen medizinischen Fachgesellschaften die „Entscheidung über die Zuteilung von Ressourcen in der Notfall- und Intensivmedizin im Kontext der Covid-19-Pandemie“ herausgegeben, welche der Entscheidungsfindung bei möglicherweise nicht ausreichenden Intensiv-Ressourcen dient.

              Ziel ist es, damit den behandelnden Ärzten Hilfestellung für diese schwerwiegenden Entscheidungen an die Hand zu geben und diese zu entlasten. Eine entscheidende Rolle bei der intensivmedizinischen Behandlung fällt der Klärung des Patientenwillens zu. Eine intensivmedizinische Behandlung darf nur erfolgen, wenn der Patient in diese Therapie unter Berücksichtigung der Prognose einwilligt bzw. dies getan hätte oder in einer Patientenverfügung vorausverfügt hat.

              Die Schritte der Entscheidungsfindung bei nicht möglicherweise nicht ausreichenden Intensiv-Ressourcen sind Inhalt dieser Übersicht:

               

              Corona-Uebersicht

              Die Herausforderung

              In diesem Zusammenhang stellt sich die Frage nach der Wirksamkeit bzw. Auslegung bestehender Patientenverfügungen. Anhand verschiedener Veröffentlichungen wird davon ausgegangen, dass derzeit ca. 50% der Bevölkerung eine solche Patientenverfügung besitzen. Vermutlich ist in keiner der vor März 2020 erstellten Patientenverfügungen die COVID-19-Pandemie inklusive speziell darauf abgestellter Behandlungswünsche thematisiert.

              Es kann nun, laut der erwähnten Richtlinien zu folgender Situation kommen:

              Für die Abwägung, welcher intensivpflichtige Patient beispielsweise die in vielen Fällen lebenserhaltende Beatmung erhält spielt auch eine eventuell vorliegende Patientenverfügung eine Rolle. Wird darin eine intensivmedizinische Therapie abgelehnt, kann dies in der beschriebenen, dramatischen Ausnahmesituation zum Versagen der Behandlung führen.

              Die Lösung

              Unabhängig vom Vorhandensein einer Patientenverfügung ergibt sich aus den oben geschilderten Richtlinien folgende Handlungsempfehlung:

              Eine entscheidende Rolle spielt, dass für eine intensivmedizinische Therapie inklusive der damit verbundenen Szenarien und Behandlungsmaßnahmen in Folge einer COVID-19 Erkrankung eine ausdrückliche Einwilligung des Patienten vorliegt. Diese sollte vorsorglich und vorab schriftlich erfolgen, falls der Patient bei Aufnahme ins Krankenhaus nicht mehr in der Lage sein sollte, dies persönlich zu äußern.

              Zu diesem Zweck empfiehlt sich das Erstellen einer speziellen Willenserklärung für den Fall einer solchen Erkrankung. Diese können Sie auf dieser Seite für sich und Ihre Angehörigen kostenfrei erstellen. Drucken Sie diese im Anschluss aus und unterzeichnen diese persönlich mit Angabe von Ort und Datum.

               


              Ihr Weg zur kostenfreien COVID-19 Willenserklärung

              1. Geben Sie bitte Ihre Daten ein.
              2. Bestätigen Sie Ihren Wunsch zur Erstellung der persönlichen Willenserklärung.
              3. Bestätigen Sie bitte die Haftungsfreistellung und klicken Sie dann auf ERSTELLEN.
              4. Sie erhalten die fertige Willenserklärung als PDF-Datei .
              5. Drucken Sie Ihre Willenserklärung aus und unterzeichnen Sie diese. Bitte ergänzen Sie noch Ort und Datum.
              6. Verwahren Sie Ihre Willenserklärung im Original. 

              Informieren Sie Ihre Angehörigen über das Vorhandensein dieser Erklärung.

              Führen Sie ein Exemplar der Erklärung im Falle einer Erkrankung mit COVID-19 mit sich und informieren Sie die behandelnden Ärzte entsprechend.
               
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              Covid-19 Spezial Dieter Dankerl

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              Ihr Dieter Dankerl

              Tel.: +499197697913
              E-Mail: dankerl.finanz@t-online.de

               

               

              [sql-contact-form makler_nummer="7004579" makler_email="info@deutschevorsorgedatenbank.de" mailnummer="1"]

                Hier können Sie für den Fall einer Erkrankung an COVID-19 Ihre kostenfreie Willenserklärung zur Durchführung der intensivmedizinischen Behandlung inklusive aller damit verbundenen Maßnahmen, insbesondere der künstlichen Beatmung, sowie der damit einhergehenden Notwendigkeiten, beispielsweise einer künstlichen Ernährung für diesen Zeitraum, erstellen.

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                Die COVID-19-Pandemie stellt unser Gesundheitssystem, unser Wirtschaftssystem und unser persönliches Leben vor völlig neue Herausforderungen.

                 

                Die Vorstände der Deutschen Vorsorgedatenbank AG haben sich gemeinsam mit kooperierenden Fachanwälten darüber Gedanken gemacht, welche Auswirkungen diese Situation im Bereich Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung mit sich bringen kann.

                 

                Grundsätzlich sind die Vorteile einer bestehenden Vorsorgevollmacht auch in einem solchen Szenario unbestritten. Wie sieht es aber bei Patientenverfügungen aus? Hinsichtlich der Erkrankung an COVID-19 liegen noch keinerlei Erfahrungswerte aus der Praxis vor, ob der in den bisherigen Patientenverfügungen zum Ausdruck gebrachte Willen ausreichend ist oder nicht.

                 

                Das Resultat ist die nun zur Verfügung stehende Willenserklärung bei einer COVID-19 Erkrankung. Diese ergänzt und präzisiert zum einen bereits existierende Patientenverfügungen, kann aber auch als speziell auf diese Erkrankung abgestelltes Einzeldokument genutzt werden.

                 

                Alle weiteren, aus unserer Sicht wichtigen Informationen und Hintergründe finden Sie auf dieser Seite.

                 

                In der Hoffnung, dass Ihre persönliche Willenserklärung nie zum Einsatz kommen möge, wünschen wir Ihnen alles Gute. Bleiben Sie bitte gesund.

                 

                 

                 

                Die Situation

                Ende März wurde von sieben deutschen medizinischen Fachgesellschaften die „Entscheidung über die Zuteilung von Ressourcen in der Notfall- und Intensivmedizin im Kontext der Covid-19-Pandemie“ herausgegeben, welche der Entscheidungsfindung bei möglicherweise nicht ausreichenden Intensiv-Ressourcen dient.

                Ziel ist es, damit den behandelnden Ärzten Hilfestellung für diese schwerwiegenden Entscheidungen an die Hand zu geben und diese zu entlasten. Eine entscheidende Rolle bei der intensivmedizinischen Behandlung fällt der Klärung des Patientenwillens zu. Eine intensivmedizinische Behandlung darf nur erfolgen, wenn der Patient in diese Therapie unter Berücksichtigung der Prognose einwilligt bzw. dies getan hätte oder in einer Patientenverfügung vorausverfügt hat.

                Die Schritte der Entscheidungsfindung bei nicht möglicherweise nicht ausreichenden Intensiv-Ressourcen sind Inhalt dieser Übersicht:

                 

                Corona-Uebersicht

                Die Herausforderung

                In diesem Zusammenhang stellt sich die Frage nach der Wirksamkeit bzw. Auslegung bestehender Patientenverfügungen. Anhand verschiedener Veröffentlichungen wird davon ausgegangen, dass derzeit ca. 50% der Bevölkerung eine solche Patientenverfügung besitzen. Vermutlich ist in keiner der vor März 2020 erstellten Patientenverfügungen die COVID-19-Pandemie inklusive speziell darauf abgestellter Behandlungswünsche thematisiert.

                Es kann nun, laut der erwähnten Richtlinien zu folgender Situation kommen:

                Für die Abwägung, welcher intensivpflichtige Patient beispielsweise die in vielen Fällen lebenserhaltende Beatmung erhält spielt auch eine eventuell vorliegende Patientenverfügung eine Rolle. Wird darin eine intensivmedizinische Therapie abgelehnt, kann dies in der beschriebenen, dramatischen Ausnahmesituation zum Versagen der Behandlung führen.

                Die Lösung

                Unabhängig vom Vorhandensein einer Patientenverfügung ergibt sich aus den oben geschilderten Richtlinien folgende Handlungsempfehlung:

                Eine entscheidende Rolle spielt, dass für eine intensivmedizinische Therapie inklusive der damit verbundenen Szenarien und Behandlungsmaßnahmen in Folge einer COVID-19 Erkrankung eine ausdrückliche Einwilligung des Patienten vorliegt. Diese sollte vorsorglich und vorab schriftlich erfolgen, falls der Patient bei Aufnahme ins Krankenhaus nicht mehr in der Lage sein sollte, dies persönlich zu äußern.

                Zu diesem Zweck empfiehlt sich das Erstellen einer speziellen Willenserklärung für den Fall einer solchen Erkrankung. Diese können Sie auf dieser Seite für sich und Ihre Angehörigen kostenfrei erstellen. Drucken Sie diese im Anschluss aus und unterzeichnen diese persönlich mit Angabe von Ort und Datum.

                 


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                1. Geben Sie bitte Ihre Daten ein.
                2. Bestätigen Sie Ihren Wunsch zur Erstellung der persönlichen Willenserklärung.
                3. Bestätigen Sie bitte die Haftungsfreistellung und klicken Sie dann auf ERSTELLEN.
                4. Sie erhalten die fertige Willenserklärung als PDF-Datei .
                5. Drucken Sie Ihre Willenserklärung aus und unterzeichnen Sie diese. Bitte ergänzen Sie noch Ort und Datum.
                6. Verwahren Sie Ihre Willenserklärung im Original. 

                Informieren Sie Ihre Angehörigen über das Vorhandensein dieser Erklärung.

                Führen Sie ein Exemplar der Erklärung im Falle einer Erkrankung mit COVID-19 mit sich und informieren Sie die behandelnden Ärzte entsprechend.
                 
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                Klaus-Peter Heid

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                Ihr Vermögensberater

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                Covid-19 Spezial Oliver Scherg

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                E-Mail: oliver.scherg@we.de

                 

                 

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                  Hier können Sie für den Fall einer Erkrankung an COVID-19 Ihre kostenfreie Willenserklärung zur Durchführung der intensivmedizinischen Behandlung inklusive aller damit verbundenen Maßnahmen, insbesondere der künstlichen Beatmung, sowie der damit einhergehenden Notwendigkeiten, beispielsweise einer künstlichen Ernährung für diesen Zeitraum, erstellen.

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                  Die COVID-19-Pandemie stellt unser Gesundheitssystem, unser Wirtschaftssystem und unser persönliches Leben vor völlig neue Herausforderungen.

                   

                  Die Vorstände der Deutschen Vorsorgedatenbank AG haben sich gemeinsam mit kooperierenden Fachanwälten darüber Gedanken gemacht, welche Auswirkungen diese Situation im Bereich Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung mit sich bringen kann.

                   

                  Grundsätzlich sind die Vorteile einer bestehenden Vorsorgevollmacht auch in einem solchen Szenario unbestritten. Wie sieht es aber bei Patientenverfügungen aus? Hinsichtlich der Erkrankung an COVID-19 liegen noch keinerlei Erfahrungswerte aus der Praxis vor, ob der in den bisherigen Patientenverfügungen zum Ausdruck gebrachte Willen ausreichend ist oder nicht.

                   

                  Das Resultat ist die nun zur Verfügung stehende Willenserklärung bei einer COVID-19 Erkrankung. Diese ergänzt und präzisiert zum einen bereits existierende Patientenverfügungen, kann aber auch als speziell auf diese Erkrankung abgestelltes Einzeldokument genutzt werden.

                   

                  Alle weiteren, aus unserer Sicht wichtigen Informationen und Hintergründe finden Sie auf dieser Seite.

                   

                  In der Hoffnung, dass Ihre persönliche Willenserklärung nie zum Einsatz kommen möge, wünschen wir Ihnen alles Gute. Bleiben Sie bitte gesund.

                   

                   

                   

                  Die Situation

                  Ende März wurde von sieben deutschen medizinischen Fachgesellschaften die „Entscheidung über die Zuteilung von Ressourcen in der Notfall- und Intensivmedizin im Kontext der Covid-19-Pandemie“ herausgegeben, welche der Entscheidungsfindung bei möglicherweise nicht ausreichenden Intensiv-Ressourcen dient.

                  Ziel ist es, damit den behandelnden Ärzten Hilfestellung für diese schwerwiegenden Entscheidungen an die Hand zu geben und diese zu entlasten. Eine entscheidende Rolle bei der intensivmedizinischen Behandlung fällt der Klärung des Patientenwillens zu. Eine intensivmedizinische Behandlung darf nur erfolgen, wenn der Patient in diese Therapie unter Berücksichtigung der Prognose einwilligt bzw. dies getan hätte oder in einer Patientenverfügung vorausverfügt hat.

                  Die Schritte der Entscheidungsfindung bei nicht möglicherweise nicht ausreichenden Intensiv-Ressourcen sind Inhalt dieser Übersicht:

                   

                  Corona-Uebersicht

                  Die Herausforderung

                  In diesem Zusammenhang stellt sich die Frage nach der Wirksamkeit bzw. Auslegung bestehender Patientenverfügungen. Anhand verschiedener Veröffentlichungen wird davon ausgegangen, dass derzeit ca. 50% der Bevölkerung eine solche Patientenverfügung besitzen. Vermutlich ist in keiner der vor März 2020 erstellten Patientenverfügungen die COVID-19-Pandemie inklusive speziell darauf abgestellter Behandlungswünsche thematisiert.

                  Es kann nun, laut der erwähnten Richtlinien zu folgender Situation kommen:

                  Für die Abwägung, welcher intensivpflichtige Patient beispielsweise die in vielen Fällen lebenserhaltende Beatmung erhält spielt auch eine eventuell vorliegende Patientenverfügung eine Rolle. Wird darin eine intensivmedizinische Therapie abgelehnt, kann dies in der beschriebenen, dramatischen Ausnahmesituation zum Versagen der Behandlung führen.

                  Die Lösung

                  Unabhängig vom Vorhandensein einer Patientenverfügung ergibt sich aus den oben geschilderten Richtlinien folgende Handlungsempfehlung:

                  Eine entscheidende Rolle spielt, dass für eine intensivmedizinische Therapie inklusive der damit verbundenen Szenarien und Behandlungsmaßnahmen in Folge einer COVID-19 Erkrankung eine ausdrückliche Einwilligung des Patienten vorliegt. Diese sollte vorsorglich und vorab schriftlich erfolgen, falls der Patient bei Aufnahme ins Krankenhaus nicht mehr in der Lage sein sollte, dies persönlich zu äußern.

                  Zu diesem Zweck empfiehlt sich das Erstellen einer speziellen Willenserklärung für den Fall einer solchen Erkrankung. Diese können Sie auf dieser Seite für sich und Ihre Angehörigen kostenfrei erstellen. Drucken Sie diese im Anschluss aus und unterzeichnen diese persönlich mit Angabe von Ort und Datum.

                   


                  Ihr Weg zur kostenfreien COVID-19 Willenserklärung

                  1. Geben Sie bitte Ihre Daten ein.
                  2. Bestätigen Sie Ihren Wunsch zur Erstellung der persönlichen Willenserklärung.
                  3. Bestätigen Sie bitte die Haftungsfreistellung und klicken Sie dann auf ERSTELLEN.
                  4. Sie erhalten die fertige Willenserklärung als PDF-Datei .
                  5. Drucken Sie Ihre Willenserklärung aus und unterzeichnen Sie diese. Bitte ergänzen Sie noch Ort und Datum.
                  6. Verwahren Sie Ihre Willenserklärung im Original. 

                  Informieren Sie Ihre Angehörigen über das Vorhandensein dieser Erklärung.

                  Führen Sie ein Exemplar der Erklärung im Falle einer Erkrankung mit COVID-19 mit sich und informieren Sie die behandelnden Ärzte entsprechend.
                   
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                  Covid-19 Spezial Jörn Brück

                  Was passiert, wenn Ihnen etwas passiert?

                  Sorgen Sie für sich und Ihre Familie vor - rechtzeitig und selbstbestimmt: mit der Covid-19 Willenserklärung.

                  Ihr Jörn Brück

                  Tel.: +491607426938
                  E-Mail: finver@ansopami.de

                   

                   

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                    Hier können Sie für den Fall einer Erkrankung an COVID-19 Ihre kostenfreie Willenserklärung zur Durchführung der intensivmedizinischen Behandlung inklusive aller damit verbundenen Maßnahmen, insbesondere der künstlichen Beatmung, sowie der damit einhergehenden Notwendigkeiten, beispielsweise einer künstlichen Ernährung für diesen Zeitraum, erstellen.

                    Für jede Person muss eine eigene Willenserklärung erstellt werden.
                     
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                    Die COVID-19-Pandemie stellt unser Gesundheitssystem, unser Wirtschaftssystem und unser persönliches Leben vor völlig neue Herausforderungen.

                     

                    Die Vorstände der Deutschen Vorsorgedatenbank AG haben sich gemeinsam mit kooperierenden Fachanwälten darüber Gedanken gemacht, welche Auswirkungen diese Situation im Bereich Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung mit sich bringen kann.

                     

                    Grundsätzlich sind die Vorteile einer bestehenden Vorsorgevollmacht auch in einem solchen Szenario unbestritten. Wie sieht es aber bei Patientenverfügungen aus? Hinsichtlich der Erkrankung an COVID-19 liegen noch keinerlei Erfahrungswerte aus der Praxis vor, ob der in den bisherigen Patientenverfügungen zum Ausdruck gebrachte Willen ausreichend ist oder nicht.

                     

                    Das Resultat ist die nun zur Verfügung stehende Willenserklärung bei einer COVID-19 Erkrankung. Diese ergänzt und präzisiert zum einen bereits existierende Patientenverfügungen, kann aber auch als speziell auf diese Erkrankung abgestelltes Einzeldokument genutzt werden.

                     

                    Alle weiteren, aus unserer Sicht wichtigen Informationen und Hintergründe finden Sie auf dieser Seite.

                     

                    In der Hoffnung, dass Ihre persönliche Willenserklärung nie zum Einsatz kommen möge, wünschen wir Ihnen alles Gute. Bleiben Sie bitte gesund.

                     

                     

                     

                    Die Situation

                    Ende März wurde von sieben deutschen medizinischen Fachgesellschaften die „Entscheidung über die Zuteilung von Ressourcen in der Notfall- und Intensivmedizin im Kontext der Covid-19-Pandemie“ herausgegeben, welche der Entscheidungsfindung bei möglicherweise nicht ausreichenden Intensiv-Ressourcen dient.

                    Ziel ist es, damit den behandelnden Ärzten Hilfestellung für diese schwerwiegenden Entscheidungen an die Hand zu geben und diese zu entlasten. Eine entscheidende Rolle bei der intensivmedizinischen Behandlung fällt der Klärung des Patientenwillens zu. Eine intensivmedizinische Behandlung darf nur erfolgen, wenn der Patient in diese Therapie unter Berücksichtigung der Prognose einwilligt bzw. dies getan hätte oder in einer Patientenverfügung vorausverfügt hat.

                    Die Schritte der Entscheidungsfindung bei nicht möglicherweise nicht ausreichenden Intensiv-Ressourcen sind Inhalt dieser Übersicht:

                     

                    Corona-Uebersicht

                    Die Herausforderung

                    In diesem Zusammenhang stellt sich die Frage nach der Wirksamkeit bzw. Auslegung bestehender Patientenverfügungen. Anhand verschiedener Veröffentlichungen wird davon ausgegangen, dass derzeit ca. 50% der Bevölkerung eine solche Patientenverfügung besitzen. Vermutlich ist in keiner der vor März 2020 erstellten Patientenverfügungen die COVID-19-Pandemie inklusive speziell darauf abgestellter Behandlungswünsche thematisiert.

                    Es kann nun, laut der erwähnten Richtlinien zu folgender Situation kommen:

                    Für die Abwägung, welcher intensivpflichtige Patient beispielsweise die in vielen Fällen lebenserhaltende Beatmung erhält spielt auch eine eventuell vorliegende Patientenverfügung eine Rolle. Wird darin eine intensivmedizinische Therapie abgelehnt, kann dies in der beschriebenen, dramatischen Ausnahmesituation zum Versagen der Behandlung führen.

                    Die Lösung

                    Unabhängig vom Vorhandensein einer Patientenverfügung ergibt sich aus den oben geschilderten Richtlinien folgende Handlungsempfehlung:

                    Eine entscheidende Rolle spielt, dass für eine intensivmedizinische Therapie inklusive der damit verbundenen Szenarien und Behandlungsmaßnahmen in Folge einer COVID-19 Erkrankung eine ausdrückliche Einwilligung des Patienten vorliegt. Diese sollte vorsorglich und vorab schriftlich erfolgen, falls der Patient bei Aufnahme ins Krankenhaus nicht mehr in der Lage sein sollte, dies persönlich zu äußern.

                    Zu diesem Zweck empfiehlt sich das Erstellen einer speziellen Willenserklärung für den Fall einer solchen Erkrankung. Diese können Sie auf dieser Seite für sich und Ihre Angehörigen kostenfrei erstellen. Drucken Sie diese im Anschluss aus und unterzeichnen diese persönlich mit Angabe von Ort und Datum.

                     


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                    5. Drucken Sie Ihre Willenserklärung aus und unterzeichnen Sie diese. Bitte ergänzen Sie noch Ort und Datum.
                    6. Verwahren Sie Ihre Willenserklärung im Original. 

                    Informieren Sie Ihre Angehörigen über das Vorhandensein dieser Erklärung.

                    Führen Sie ein Exemplar der Erklärung im Falle einer Erkrankung mit COVID-19 mit sich und informieren Sie die behandelnden Ärzte entsprechend.
                     
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                    VVS Thomas Petrasch

                    Einladung zum Online Zoom-Meeting am 06.05.2020 von 10:00 Uhr bis 11:30 Uhr

                    Kunden brauchen Sicherheit - Ihre Hilfe ist gefragter denn je!

                    Kontakt- und Vertriebschancen mit ADVOCARD und der Deutschen Vorsorgedatenbank AG
                    Direktionsbeauftragter Sachversicherung
                    Thomas Petrasch

                     

                           

                     

                    Ihre Referenten:

                    Thomas Petrasch - Direktionsbeauftragter Sachversicherungen
                    Rainer Hardt         - DBV Advocard
                    René Schneider    - Deutsche Vorsorgedatenbank AG

                    Sie möchten an der Onlineschulung teilnehmen?

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                    Covid-19 Spezial Olaf Gläßer

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                    Ihr Olaf Gläßer

                    Tel.: +4915750104612
                    E-Mail: info@finanzkonzepte-online.de

                     

                     

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                      Hier können Sie für den Fall einer Erkrankung an COVID-19 Ihre kostenfreie Willenserklärung zur Durchführung der intensivmedizinischen Behandlung inklusive aller damit verbundenen Maßnahmen, insbesondere der künstlichen Beatmung, sowie der damit einhergehenden Notwendigkeiten, beispielsweise einer künstlichen Ernährung für diesen Zeitraum, erstellen.

                      Für jede Person muss eine eigene Willenserklärung erstellt werden.
                       
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                      Die COVID-19-Pandemie stellt unser Gesundheitssystem, unser Wirtschaftssystem und unser persönliches Leben vor völlig neue Herausforderungen.

                       

                      Die Vorstände der Deutschen Vorsorgedatenbank AG haben sich gemeinsam mit kooperierenden Fachanwälten darüber Gedanken gemacht, welche Auswirkungen diese Situation im Bereich Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung mit sich bringen kann.

                       

                      Grundsätzlich sind die Vorteile einer bestehenden Vorsorgevollmacht auch in einem solchen Szenario unbestritten. Wie sieht es aber bei Patientenverfügungen aus? Hinsichtlich der Erkrankung an COVID-19 liegen noch keinerlei Erfahrungswerte aus der Praxis vor, ob der in den bisherigen Patientenverfügungen zum Ausdruck gebrachte Willen ausreichend ist oder nicht.

                       

                      Das Resultat ist die nun zur Verfügung stehende Willenserklärung bei einer COVID-19 Erkrankung. Diese ergänzt und präzisiert zum einen bereits existierende Patientenverfügungen, kann aber auch als speziell auf diese Erkrankung abgestelltes Einzeldokument genutzt werden.

                       

                      Alle weiteren, aus unserer Sicht wichtigen Informationen und Hintergründe finden Sie auf dieser Seite.

                       

                      In der Hoffnung, dass Ihre persönliche Willenserklärung nie zum Einsatz kommen möge, wünschen wir Ihnen alles Gute. Bleiben Sie bitte gesund.

                       

                       

                       

                      Die Situation

                      Ende März wurde von sieben deutschen medizinischen Fachgesellschaften die „Entscheidung über die Zuteilung von Ressourcen in der Notfall- und Intensivmedizin im Kontext der Covid-19-Pandemie“ herausgegeben, welche der Entscheidungsfindung bei möglicherweise nicht ausreichenden Intensiv-Ressourcen dient.

                      Ziel ist es, damit den behandelnden Ärzten Hilfestellung für diese schwerwiegenden Entscheidungen an die Hand zu geben und diese zu entlasten. Eine entscheidende Rolle bei der intensivmedizinischen Behandlung fällt der Klärung des Patientenwillens zu. Eine intensivmedizinische Behandlung darf nur erfolgen, wenn der Patient in diese Therapie unter Berücksichtigung der Prognose einwilligt bzw. dies getan hätte oder in einer Patientenverfügung vorausverfügt hat.

                      Die Schritte der Entscheidungsfindung bei nicht möglicherweise nicht ausreichenden Intensiv-Ressourcen sind Inhalt dieser Übersicht:

                       

                      Corona-Uebersicht

                      Die Herausforderung

                      In diesem Zusammenhang stellt sich die Frage nach der Wirksamkeit bzw. Auslegung bestehender Patientenverfügungen. Anhand verschiedener Veröffentlichungen wird davon ausgegangen, dass derzeit ca. 50% der Bevölkerung eine solche Patientenverfügung besitzen. Vermutlich ist in keiner der vor März 2020 erstellten Patientenverfügungen die COVID-19-Pandemie inklusive speziell darauf abgestellter Behandlungswünsche thematisiert.

                      Es kann nun, laut der erwähnten Richtlinien zu folgender Situation kommen:

                      Für die Abwägung, welcher intensivpflichtige Patient beispielsweise die in vielen Fällen lebenserhaltende Beatmung erhält spielt auch eine eventuell vorliegende Patientenverfügung eine Rolle. Wird darin eine intensivmedizinische Therapie abgelehnt, kann dies in der beschriebenen, dramatischen Ausnahmesituation zum Versagen der Behandlung führen.

                      Die Lösung

                      Unabhängig vom Vorhandensein einer Patientenverfügung ergibt sich aus den oben geschilderten Richtlinien folgende Handlungsempfehlung:

                      Eine entscheidende Rolle spielt, dass für eine intensivmedizinische Therapie inklusive der damit verbundenen Szenarien und Behandlungsmaßnahmen in Folge einer COVID-19 Erkrankung eine ausdrückliche Einwilligung des Patienten vorliegt. Diese sollte vorsorglich und vorab schriftlich erfolgen, falls der Patient bei Aufnahme ins Krankenhaus nicht mehr in der Lage sein sollte, dies persönlich zu äußern.

                      Zu diesem Zweck empfiehlt sich das Erstellen einer speziellen Willenserklärung für den Fall einer solchen Erkrankung. Diese können Sie auf dieser Seite für sich und Ihre Angehörigen kostenfrei erstellen. Drucken Sie diese im Anschluss aus und unterzeichnen diese persönlich mit Angabe von Ort und Datum.

                       


                      Ihr Weg zur kostenfreien COVID-19 Willenserklärung

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                      6. Verwahren Sie Ihre Willenserklärung im Original. 

                      Informieren Sie Ihre Angehörigen über das Vorhandensein dieser Erklärung.

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                      Covid-19 Spezial Sascha Gottwald

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                      Tel.: +4923069127050
                      E-Mail: s.gottwald@sago-consulting.de

                       

                       

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                        Hier können Sie für den Fall einer Erkrankung an COVID-19 Ihre kostenfreie Willenserklärung zur Durchführung der intensivmedizinischen Behandlung inklusive aller damit verbundenen Maßnahmen, insbesondere der künstlichen Beatmung, sowie der damit einhergehenden Notwendigkeiten, beispielsweise einer künstlichen Ernährung für diesen Zeitraum, erstellen.

                        Für jede Person muss eine eigene Willenserklärung erstellt werden.
                         
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                        Die COVID-19-Pandemie stellt unser Gesundheitssystem, unser Wirtschaftssystem und unser persönliches Leben vor völlig neue Herausforderungen.

                         

                        Die Vorstände der Deutschen Vorsorgedatenbank AG haben sich gemeinsam mit kooperierenden Fachanwälten darüber Gedanken gemacht, welche Auswirkungen diese Situation im Bereich Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung mit sich bringen kann.

                         

                        Grundsätzlich sind die Vorteile einer bestehenden Vorsorgevollmacht auch in einem solchen Szenario unbestritten. Wie sieht es aber bei Patientenverfügungen aus? Hinsichtlich der Erkrankung an COVID-19 liegen noch keinerlei Erfahrungswerte aus der Praxis vor, ob der in den bisherigen Patientenverfügungen zum Ausdruck gebrachte Willen ausreichend ist oder nicht.

                         

                        Das Resultat ist die nun zur Verfügung stehende Willenserklärung bei einer COVID-19 Erkrankung. Diese ergänzt und präzisiert zum einen bereits existierende Patientenverfügungen, kann aber auch als speziell auf diese Erkrankung abgestelltes Einzeldokument genutzt werden.

                         

                        Alle weiteren, aus unserer Sicht wichtigen Informationen und Hintergründe finden Sie auf dieser Seite.

                         

                        In der Hoffnung, dass Ihre persönliche Willenserklärung nie zum Einsatz kommen möge, wünschen wir Ihnen alles Gute. Bleiben Sie bitte gesund.

                         

                         

                         

                        Die Situation

                        Ende März wurde von sieben deutschen medizinischen Fachgesellschaften die „Entscheidung über die Zuteilung von Ressourcen in der Notfall- und Intensivmedizin im Kontext der Covid-19-Pandemie“ herausgegeben, welche der Entscheidungsfindung bei möglicherweise nicht ausreichenden Intensiv-Ressourcen dient.

                        Ziel ist es, damit den behandelnden Ärzten Hilfestellung für diese schwerwiegenden Entscheidungen an die Hand zu geben und diese zu entlasten. Eine entscheidende Rolle bei der intensivmedizinischen Behandlung fällt der Klärung des Patientenwillens zu. Eine intensivmedizinische Behandlung darf nur erfolgen, wenn der Patient in diese Therapie unter Berücksichtigung der Prognose einwilligt bzw. dies getan hätte oder in einer Patientenverfügung vorausverfügt hat.

                        Die Schritte der Entscheidungsfindung bei nicht möglicherweise nicht ausreichenden Intensiv-Ressourcen sind Inhalt dieser Übersicht:

                         

                        Corona-Uebersicht

                        Die Herausforderung

                        In diesem Zusammenhang stellt sich die Frage nach der Wirksamkeit bzw. Auslegung bestehender Patientenverfügungen. Anhand verschiedener Veröffentlichungen wird davon ausgegangen, dass derzeit ca. 50% der Bevölkerung eine solche Patientenverfügung besitzen. Vermutlich ist in keiner der vor März 2020 erstellten Patientenverfügungen die COVID-19-Pandemie inklusive speziell darauf abgestellter Behandlungswünsche thematisiert.

                        Es kann nun, laut der erwähnten Richtlinien zu folgender Situation kommen:

                        Für die Abwägung, welcher intensivpflichtige Patient beispielsweise die in vielen Fällen lebenserhaltende Beatmung erhält spielt auch eine eventuell vorliegende Patientenverfügung eine Rolle. Wird darin eine intensivmedizinische Therapie abgelehnt, kann dies in der beschriebenen, dramatischen Ausnahmesituation zum Versagen der Behandlung führen.

                        Die Lösung

                        Unabhängig vom Vorhandensein einer Patientenverfügung ergibt sich aus den oben geschilderten Richtlinien folgende Handlungsempfehlung:

                        Eine entscheidende Rolle spielt, dass für eine intensivmedizinische Therapie inklusive der damit verbundenen Szenarien und Behandlungsmaßnahmen in Folge einer COVID-19 Erkrankung eine ausdrückliche Einwilligung des Patienten vorliegt. Diese sollte vorsorglich und vorab schriftlich erfolgen, falls der Patient bei Aufnahme ins Krankenhaus nicht mehr in der Lage sein sollte, dies persönlich zu äußern.

                        Zu diesem Zweck empfiehlt sich das Erstellen einer speziellen Willenserklärung für den Fall einer solchen Erkrankung. Diese können Sie auf dieser Seite für sich und Ihre Angehörigen kostenfrei erstellen. Drucken Sie diese im Anschluss aus und unterzeichnen diese persönlich mit Angabe von Ort und Datum.

                         


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                        3. Bestätigen Sie bitte die Haftungsfreistellung und klicken Sie dann auf ERSTELLEN.
                        4. Sie erhalten die fertige Willenserklärung als PDF-Datei .
                        5. Drucken Sie Ihre Willenserklärung aus und unterzeichnen Sie diese. Bitte ergänzen Sie noch Ort und Datum.
                        6. Verwahren Sie Ihre Willenserklärung im Original. 

                        Informieren Sie Ihre Angehörigen über das Vorhandensein dieser Erklärung.

                        Führen Sie ein Exemplar der Erklärung im Falle einer Erkrankung mit COVID-19 mit sich und informieren Sie die behandelnden Ärzte entsprechend.
                         
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                        Covid-19 Spezial Dietmar Kleinehagenbrock

                        Was passiert, wenn Ihnen etwas passiert?

                        Sorgen Sie für sich und Ihre Familie vor - rechtzeitig und selbstbestimmt: mit der Covid-19 Willenserklärung.

                        Ihr Dietmar Kleinehagenbrock

                        Tel.: +495207927923
                        E-Mail: info@dk24.de

                         

                         

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                          Hier können Sie für den Fall einer Erkrankung an COVID-19 Ihre kostenfreie Willenserklärung zur Durchführung der intensivmedizinischen Behandlung inklusive aller damit verbundenen Maßnahmen, insbesondere der künstlichen Beatmung, sowie der damit einhergehenden Notwendigkeiten, beispielsweise einer künstlichen Ernährung für diesen Zeitraum, erstellen.

                          Für jede Person muss eine eigene Willenserklärung erstellt werden.
                           
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                          Die COVID-19-Pandemie stellt unser Gesundheitssystem, unser Wirtschaftssystem und unser persönliches Leben vor völlig neue Herausforderungen.

                           

                          Die Vorstände der Deutschen Vorsorgedatenbank AG haben sich gemeinsam mit kooperierenden Fachanwälten darüber Gedanken gemacht, welche Auswirkungen diese Situation im Bereich Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung mit sich bringen kann.

                           

                          Grundsätzlich sind die Vorteile einer bestehenden Vorsorgevollmacht auch in einem solchen Szenario unbestritten. Wie sieht es aber bei Patientenverfügungen aus? Hinsichtlich der Erkrankung an COVID-19 liegen noch keinerlei Erfahrungswerte aus der Praxis vor, ob der in den bisherigen Patientenverfügungen zum Ausdruck gebrachte Willen ausreichend ist oder nicht.

                           

                          Das Resultat ist die nun zur Verfügung stehende Willenserklärung bei einer COVID-19 Erkrankung. Diese ergänzt und präzisiert zum einen bereits existierende Patientenverfügungen, kann aber auch als speziell auf diese Erkrankung abgestelltes Einzeldokument genutzt werden.

                           

                          Alle weiteren, aus unserer Sicht wichtigen Informationen und Hintergründe finden Sie auf dieser Seite.

                           

                          In der Hoffnung, dass Ihre persönliche Willenserklärung nie zum Einsatz kommen möge, wünschen wir Ihnen alles Gute. Bleiben Sie bitte gesund.

                           

                           

                           

                          Die Situation

                          Ende März wurde von sieben deutschen medizinischen Fachgesellschaften die „Entscheidung über die Zuteilung von Ressourcen in der Notfall- und Intensivmedizin im Kontext der Covid-19-Pandemie“ herausgegeben, welche der Entscheidungsfindung bei möglicherweise nicht ausreichenden Intensiv-Ressourcen dient.

                          Ziel ist es, damit den behandelnden Ärzten Hilfestellung für diese schwerwiegenden Entscheidungen an die Hand zu geben und diese zu entlasten. Eine entscheidende Rolle bei der intensivmedizinischen Behandlung fällt der Klärung des Patientenwillens zu. Eine intensivmedizinische Behandlung darf nur erfolgen, wenn der Patient in diese Therapie unter Berücksichtigung der Prognose einwilligt bzw. dies getan hätte oder in einer Patientenverfügung vorausverfügt hat.

                          Die Schritte der Entscheidungsfindung bei nicht möglicherweise nicht ausreichenden Intensiv-Ressourcen sind Inhalt dieser Übersicht:

                           

                          Corona-Uebersicht

                          Die Herausforderung

                          In diesem Zusammenhang stellt sich die Frage nach der Wirksamkeit bzw. Auslegung bestehender Patientenverfügungen. Anhand verschiedener Veröffentlichungen wird davon ausgegangen, dass derzeit ca. 50% der Bevölkerung eine solche Patientenverfügung besitzen. Vermutlich ist in keiner der vor März 2020 erstellten Patientenverfügungen die COVID-19-Pandemie inklusive speziell darauf abgestellter Behandlungswünsche thematisiert.

                          Es kann nun, laut der erwähnten Richtlinien zu folgender Situation kommen:

                          Für die Abwägung, welcher intensivpflichtige Patient beispielsweise die in vielen Fällen lebenserhaltende Beatmung erhält spielt auch eine eventuell vorliegende Patientenverfügung eine Rolle. Wird darin eine intensivmedizinische Therapie abgelehnt, kann dies in der beschriebenen, dramatischen Ausnahmesituation zum Versagen der Behandlung führen.

                          Die Lösung

                          Unabhängig vom Vorhandensein einer Patientenverfügung ergibt sich aus den oben geschilderten Richtlinien folgende Handlungsempfehlung:

                          Eine entscheidende Rolle spielt, dass für eine intensivmedizinische Therapie inklusive der damit verbundenen Szenarien und Behandlungsmaßnahmen in Folge einer COVID-19 Erkrankung eine ausdrückliche Einwilligung des Patienten vorliegt. Diese sollte vorsorglich und vorab schriftlich erfolgen, falls der Patient bei Aufnahme ins Krankenhaus nicht mehr in der Lage sein sollte, dies persönlich zu äußern.

                          Zu diesem Zweck empfiehlt sich das Erstellen einer speziellen Willenserklärung für den Fall einer solchen Erkrankung. Diese können Sie auf dieser Seite für sich und Ihre Angehörigen kostenfrei erstellen. Drucken Sie diese im Anschluss aus und unterzeichnen diese persönlich mit Angabe von Ort und Datum.

                           


                          Ihr Weg zur kostenfreien COVID-19 Willenserklärung

                          1. Geben Sie bitte Ihre Daten ein.
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                          6. Verwahren Sie Ihre Willenserklärung im Original. 

                          Informieren Sie Ihre Angehörigen über das Vorhandensein dieser Erklärung.

                          Führen Sie ein Exemplar der Erklärung im Falle einer Erkrankung mit COVID-19 mit sich und informieren Sie die behandelnden Ärzte entsprechend.
                           
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                          Ralf Noll

                          Auch in schwierigen Zeiten bin ich für Sie da.

                           

                          Ihr Vermögensberater 

                          Ralf Noll

                           

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                          Katja Fredow

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                          Covid-19 Spezial Andreas Heller

                          Was passiert, wenn Ihnen etwas passiert?

                          Sorgen Sie für sich und Ihre Familie vor - rechtzeitig und selbstbestimmt: mit der Covid-19 Willenserklärung.

                          Ihr Andreas Heller

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                          E-Mail: info@hn-finanzkonzept.de

                           

                           

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                            Hier können Sie für den Fall einer Erkrankung an COVID-19 Ihre kostenfreie Willenserklärung zur Durchführung der intensivmedizinischen Behandlung inklusive aller damit verbundenen Maßnahmen, insbesondere der künstlichen Beatmung, sowie der damit einhergehenden Notwendigkeiten, beispielsweise einer künstlichen Ernährung für diesen Zeitraum, erstellen.

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                            Die COVID-19-Pandemie stellt unser Gesundheitssystem, unser Wirtschaftssystem und unser persönliches Leben vor völlig neue Herausforderungen.

                             

                            Die Vorstände der Deutschen Vorsorgedatenbank AG haben sich gemeinsam mit kooperierenden Fachanwälten darüber Gedanken gemacht, welche Auswirkungen diese Situation im Bereich Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung mit sich bringen kann.

                             

                            Grundsätzlich sind die Vorteile einer bestehenden Vorsorgevollmacht auch in einem solchen Szenario unbestritten. Wie sieht es aber bei Patientenverfügungen aus? Hinsichtlich der Erkrankung an COVID-19 liegen noch keinerlei Erfahrungswerte aus der Praxis vor, ob der in den bisherigen Patientenverfügungen zum Ausdruck gebrachte Willen ausreichend ist oder nicht.

                             

                            Das Resultat ist die nun zur Verfügung stehende Willenserklärung bei einer COVID-19 Erkrankung. Diese ergänzt und präzisiert zum einen bereits existierende Patientenverfügungen, kann aber auch als speziell auf diese Erkrankung abgestelltes Einzeldokument genutzt werden.

                             

                            Alle weiteren, aus unserer Sicht wichtigen Informationen und Hintergründe finden Sie auf dieser Seite.

                             

                            In der Hoffnung, dass Ihre persönliche Willenserklärung nie zum Einsatz kommen möge, wünschen wir Ihnen alles Gute. Bleiben Sie bitte gesund.

                             

                             

                             

                            Die Situation

                            Ende März wurde von sieben deutschen medizinischen Fachgesellschaften die „Entscheidung über die Zuteilung von Ressourcen in der Notfall- und Intensivmedizin im Kontext der Covid-19-Pandemie“ herausgegeben, welche der Entscheidungsfindung bei möglicherweise nicht ausreichenden Intensiv-Ressourcen dient.

                            Ziel ist es, damit den behandelnden Ärzten Hilfestellung für diese schwerwiegenden Entscheidungen an die Hand zu geben und diese zu entlasten. Eine entscheidende Rolle bei der intensivmedizinischen Behandlung fällt der Klärung des Patientenwillens zu. Eine intensivmedizinische Behandlung darf nur erfolgen, wenn der Patient in diese Therapie unter Berücksichtigung der Prognose einwilligt bzw. dies getan hätte oder in einer Patientenverfügung vorausverfügt hat.

                            Die Schritte der Entscheidungsfindung bei nicht möglicherweise nicht ausreichenden Intensiv-Ressourcen sind Inhalt dieser Übersicht:

                             

                            Corona-Uebersicht

                            Die Herausforderung

                            In diesem Zusammenhang stellt sich die Frage nach der Wirksamkeit bzw. Auslegung bestehender Patientenverfügungen. Anhand verschiedener Veröffentlichungen wird davon ausgegangen, dass derzeit ca. 50% der Bevölkerung eine solche Patientenverfügung besitzen. Vermutlich ist in keiner der vor März 2020 erstellten Patientenverfügungen die COVID-19-Pandemie inklusive speziell darauf abgestellter Behandlungswünsche thematisiert.

                            Es kann nun, laut der erwähnten Richtlinien zu folgender Situation kommen:

                            Für die Abwägung, welcher intensivpflichtige Patient beispielsweise die in vielen Fällen lebenserhaltende Beatmung erhält spielt auch eine eventuell vorliegende Patientenverfügung eine Rolle. Wird darin eine intensivmedizinische Therapie abgelehnt, kann dies in der beschriebenen, dramatischen Ausnahmesituation zum Versagen der Behandlung führen.

                            Die Lösung

                            Unabhängig vom Vorhandensein einer Patientenverfügung ergibt sich aus den oben geschilderten Richtlinien folgende Handlungsempfehlung:

                            Eine entscheidende Rolle spielt, dass für eine intensivmedizinische Therapie inklusive der damit verbundenen Szenarien und Behandlungsmaßnahmen in Folge einer COVID-19 Erkrankung eine ausdrückliche Einwilligung des Patienten vorliegt. Diese sollte vorsorglich und vorab schriftlich erfolgen, falls der Patient bei Aufnahme ins Krankenhaus nicht mehr in der Lage sein sollte, dies persönlich zu äußern.

                            Zu diesem Zweck empfiehlt sich das Erstellen einer speziellen Willenserklärung für den Fall einer solchen Erkrankung. Diese können Sie auf dieser Seite für sich und Ihre Angehörigen kostenfrei erstellen. Drucken Sie diese im Anschluss aus und unterzeichnen diese persönlich mit Angabe von Ort und Datum.

                             


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                            1. Geben Sie bitte Ihre Daten ein.
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                            6. Verwahren Sie Ihre Willenserklärung im Original. 

                            Informieren Sie Ihre Angehörigen über das Vorhandensein dieser Erklärung.

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                            Covid-19 Spezial Rainer Brandt

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                            Ihr Rainer Brandt

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                              Die COVID-19-Pandemie stellt unser Gesundheitssystem, unser Wirtschaftssystem und unser persönliches Leben vor völlig neue Herausforderungen.

                               

                              Die Vorstände der Deutschen Vorsorgedatenbank AG haben sich gemeinsam mit kooperierenden Fachanwälten darüber Gedanken gemacht, welche Auswirkungen diese Situation im Bereich Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung mit sich bringen kann.

                               

                              Grundsätzlich sind die Vorteile einer bestehenden Vorsorgevollmacht auch in einem solchen Szenario unbestritten. Wie sieht es aber bei Patientenverfügungen aus? Hinsichtlich der Erkrankung an COVID-19 liegen noch keinerlei Erfahrungswerte aus der Praxis vor, ob der in den bisherigen Patientenverfügungen zum Ausdruck gebrachte Willen ausreichend ist oder nicht.

                               

                              Das Resultat ist die nun zur Verfügung stehende Willenserklärung bei einer COVID-19 Erkrankung. Diese ergänzt und präzisiert zum einen bereits existierende Patientenverfügungen, kann aber auch als speziell auf diese Erkrankung abgestelltes Einzeldokument genutzt werden.

                               

                              Alle weiteren, aus unserer Sicht wichtigen Informationen und Hintergründe finden Sie auf dieser Seite.

                               

                              In der Hoffnung, dass Ihre persönliche Willenserklärung nie zum Einsatz kommen möge, wünschen wir Ihnen alles Gute. Bleiben Sie bitte gesund.

                               

                               

                               

                              Die Situation

                              Ende März wurde von sieben deutschen medizinischen Fachgesellschaften die „Entscheidung über die Zuteilung von Ressourcen in der Notfall- und Intensivmedizin im Kontext der Covid-19-Pandemie“ herausgegeben, welche der Entscheidungsfindung bei möglicherweise nicht ausreichenden Intensiv-Ressourcen dient.

                              Ziel ist es, damit den behandelnden Ärzten Hilfestellung für diese schwerwiegenden Entscheidungen an die Hand zu geben und diese zu entlasten. Eine entscheidende Rolle bei der intensivmedizinischen Behandlung fällt der Klärung des Patientenwillens zu. Eine intensivmedizinische Behandlung darf nur erfolgen, wenn der Patient in diese Therapie unter Berücksichtigung der Prognose einwilligt bzw. dies getan hätte oder in einer Patientenverfügung vorausverfügt hat.

                              Die Schritte der Entscheidungsfindung bei nicht möglicherweise nicht ausreichenden Intensiv-Ressourcen sind Inhalt dieser Übersicht:

                               

                              Corona-Uebersicht

                              Die Herausforderung

                              In diesem Zusammenhang stellt sich die Frage nach der Wirksamkeit bzw. Auslegung bestehender Patientenverfügungen. Anhand verschiedener Veröffentlichungen wird davon ausgegangen, dass derzeit ca. 50% der Bevölkerung eine solche Patientenverfügung besitzen. Vermutlich ist in keiner der vor März 2020 erstellten Patientenverfügungen die COVID-19-Pandemie inklusive speziell darauf abgestellter Behandlungswünsche thematisiert.

                              Es kann nun, laut der erwähnten Richtlinien zu folgender Situation kommen:

                              Für die Abwägung, welcher intensivpflichtige Patient beispielsweise die in vielen Fällen lebenserhaltende Beatmung erhält spielt auch eine eventuell vorliegende Patientenverfügung eine Rolle. Wird darin eine intensivmedizinische Therapie abgelehnt, kann dies in der beschriebenen, dramatischen Ausnahmesituation zum Versagen der Behandlung führen.

                              Die Lösung

                              Unabhängig vom Vorhandensein einer Patientenverfügung ergibt sich aus den oben geschilderten Richtlinien folgende Handlungsempfehlung:

                              Eine entscheidende Rolle spielt, dass für eine intensivmedizinische Therapie inklusive der damit verbundenen Szenarien und Behandlungsmaßnahmen in Folge einer COVID-19 Erkrankung eine ausdrückliche Einwilligung des Patienten vorliegt. Diese sollte vorsorglich und vorab schriftlich erfolgen, falls der Patient bei Aufnahme ins Krankenhaus nicht mehr in der Lage sein sollte, dies persönlich zu äußern.

                              Zu diesem Zweck empfiehlt sich das Erstellen einer speziellen Willenserklärung für den Fall einer solchen Erkrankung. Diese können Sie auf dieser Seite für sich und Ihre Angehörigen kostenfrei erstellen. Drucken Sie diese im Anschluss aus und unterzeichnen diese persönlich mit Angabe von Ort und Datum.

                               


                              Ihr Weg zur kostenfreien COVID-19 Willenserklärung

                              1. Geben Sie bitte Ihre Daten ein.
                              2. Bestätigen Sie Ihren Wunsch zur Erstellung der persönlichen Willenserklärung.
                              3. Bestätigen Sie bitte die Haftungsfreistellung und klicken Sie dann auf ERSTELLEN.
                              4. Sie erhalten die fertige Willenserklärung als PDF-Datei .
                              5. Drucken Sie Ihre Willenserklärung aus und unterzeichnen Sie diese. Bitte ergänzen Sie noch Ort und Datum.
                              6. Verwahren Sie Ihre Willenserklärung im Original. 

                              Informieren Sie Ihre Angehörigen über das Vorhandensein dieser Erklärung.

                              Führen Sie ein Exemplar der Erklärung im Falle einer Erkrankung mit COVID-19 mit sich und informieren Sie die behandelnden Ärzte entsprechend.
                               
                                kostenpflichtig bestellen  

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                              Covid-19 Spezial Andreas Wald

                              Was passiert, wenn Ihnen etwas passiert?

                              Sorgen Sie für sich und Ihre Familie vor - rechtzeitig und selbstbestimmt: mit der Covid-19 Willenserklärung.

                              Ihr Andreas Wald

                              Tel.: +496545912009
                              E-Mail: info@versicherungen-wald.de

                               

                               

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                                Hier können Sie für den Fall einer Erkrankung an COVID-19 Ihre kostenfreie Willenserklärung zur Durchführung der intensivmedizinischen Behandlung inklusive aller damit verbundenen Maßnahmen, insbesondere der künstlichen Beatmung, sowie der damit einhergehenden Notwendigkeiten, beispielsweise einer künstlichen Ernährung für diesen Zeitraum, erstellen.

                                Für jede Person muss eine eigene Willenserklärung erstellt werden.
                                 
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                                Die COVID-19-Pandemie stellt unser Gesundheitssystem, unser Wirtschaftssystem und unser persönliches Leben vor völlig neue Herausforderungen.

                                 

                                Die Vorstände der Deutschen Vorsorgedatenbank AG haben sich gemeinsam mit kooperierenden Fachanwälten darüber Gedanken gemacht, welche Auswirkungen diese Situation im Bereich Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung mit sich bringen kann.

                                 

                                Grundsätzlich sind die Vorteile einer bestehenden Vorsorgevollmacht auch in einem solchen Szenario unbestritten. Wie sieht es aber bei Patientenverfügungen aus? Hinsichtlich der Erkrankung an COVID-19 liegen noch keinerlei Erfahrungswerte aus der Praxis vor, ob der in den bisherigen Patientenverfügungen zum Ausdruck gebrachte Willen ausreichend ist oder nicht.

                                 

                                Das Resultat ist die nun zur Verfügung stehende Willenserklärung bei einer COVID-19 Erkrankung. Diese ergänzt und präzisiert zum einen bereits existierende Patientenverfügungen, kann aber auch als speziell auf diese Erkrankung abgestelltes Einzeldokument genutzt werden.

                                 

                                Alle weiteren, aus unserer Sicht wichtigen Informationen und Hintergründe finden Sie auf dieser Seite.

                                 

                                In der Hoffnung, dass Ihre persönliche Willenserklärung nie zum Einsatz kommen möge, wünschen wir Ihnen alles Gute. Bleiben Sie bitte gesund.

                                 

                                 

                                 

                                Die Situation

                                Ende März wurde von sieben deutschen medizinischen Fachgesellschaften die „Entscheidung über die Zuteilung von Ressourcen in der Notfall- und Intensivmedizin im Kontext der Covid-19-Pandemie“ herausgegeben, welche der Entscheidungsfindung bei möglicherweise nicht ausreichenden Intensiv-Ressourcen dient.

                                Ziel ist es, damit den behandelnden Ärzten Hilfestellung für diese schwerwiegenden Entscheidungen an die Hand zu geben und diese zu entlasten. Eine entscheidende Rolle bei der intensivmedizinischen Behandlung fällt der Klärung des Patientenwillens zu. Eine intensivmedizinische Behandlung darf nur erfolgen, wenn der Patient in diese Therapie unter Berücksichtigung der Prognose einwilligt bzw. dies getan hätte oder in einer Patientenverfügung vorausverfügt hat.

                                Die Schritte der Entscheidungsfindung bei nicht möglicherweise nicht ausreichenden Intensiv-Ressourcen sind Inhalt dieser Übersicht:

                                 

                                Corona-Uebersicht

                                Die Herausforderung

                                In diesem Zusammenhang stellt sich die Frage nach der Wirksamkeit bzw. Auslegung bestehender Patientenverfügungen. Anhand verschiedener Veröffentlichungen wird davon ausgegangen, dass derzeit ca. 50% der Bevölkerung eine solche Patientenverfügung besitzen. Vermutlich ist in keiner der vor März 2020 erstellten Patientenverfügungen die COVID-19-Pandemie inklusive speziell darauf abgestellter Behandlungswünsche thematisiert.

                                Es kann nun, laut der erwähnten Richtlinien zu folgender Situation kommen:

                                Für die Abwägung, welcher intensivpflichtige Patient beispielsweise die in vielen Fällen lebenserhaltende Beatmung erhält spielt auch eine eventuell vorliegende Patientenverfügung eine Rolle. Wird darin eine intensivmedizinische Therapie abgelehnt, kann dies in der beschriebenen, dramatischen Ausnahmesituation zum Versagen der Behandlung führen.

                                Die Lösung

                                Unabhängig vom Vorhandensein einer Patientenverfügung ergibt sich aus den oben geschilderten Richtlinien folgende Handlungsempfehlung:

                                Eine entscheidende Rolle spielt, dass für eine intensivmedizinische Therapie inklusive der damit verbundenen Szenarien und Behandlungsmaßnahmen in Folge einer COVID-19 Erkrankung eine ausdrückliche Einwilligung des Patienten vorliegt. Diese sollte vorsorglich und vorab schriftlich erfolgen, falls der Patient bei Aufnahme ins Krankenhaus nicht mehr in der Lage sein sollte, dies persönlich zu äußern.

                                Zu diesem Zweck empfiehlt sich das Erstellen einer speziellen Willenserklärung für den Fall einer solchen Erkrankung. Diese können Sie auf dieser Seite für sich und Ihre Angehörigen kostenfrei erstellen. Drucken Sie diese im Anschluss aus und unterzeichnen diese persönlich mit Angabe von Ort und Datum.

                                 


                                Ihr Weg zur kostenfreien COVID-19 Willenserklärung

                                1. Geben Sie bitte Ihre Daten ein.
                                2. Bestätigen Sie Ihren Wunsch zur Erstellung der persönlichen Willenserklärung.
                                3. Bestätigen Sie bitte die Haftungsfreistellung und klicken Sie dann auf ERSTELLEN.
                                4. Sie erhalten die fertige Willenserklärung als PDF-Datei .
                                5. Drucken Sie Ihre Willenserklärung aus und unterzeichnen Sie diese. Bitte ergänzen Sie noch Ort und Datum.
                                6. Verwahren Sie Ihre Willenserklärung im Original. 

                                Informieren Sie Ihre Angehörigen über das Vorhandensein dieser Erklärung.

                                Führen Sie ein Exemplar der Erklärung im Falle einer Erkrankung mit COVID-19 mit sich und informieren Sie die behandelnden Ärzte entsprechend.
                                 
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                                Covid-19 Spezial Michael Becker

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                                Sorgen Sie für sich und Ihre Familie vor - rechtzeitig und selbstbestimmt: mit der Covid-19 Willenserklärung.

                                Ihr Michael Becker

                                Tel.: +492411606121
                                E-Mail: mb@beratungac.de

                                 

                                 

                                [sql-contact-form makler_nummer="7004575" makler_email="info@deutschevorsorgedatenbank.de" mailnummer="1"]

                                  Hier können Sie für den Fall einer Erkrankung an COVID-19 Ihre kostenfreie Willenserklärung zur Durchführung der intensivmedizinischen Behandlung inklusive aller damit verbundenen Maßnahmen, insbesondere der künstlichen Beatmung, sowie der damit einhergehenden Notwendigkeiten, beispielsweise einer künstlichen Ernährung für diesen Zeitraum, erstellen.

                                  Für jede Person muss eine eigene Willenserklärung erstellt werden.
                                   
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                                  Die Vorstände der Deutschen Vorsorgedatenbank AG haben sich gemeinsam mit kooperierenden Fachanwälten darüber Gedanken gemacht, welche Auswirkungen diese Situation im Bereich Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung mit sich bringen kann.

                                   

                                  Grundsätzlich sind die Vorteile einer bestehenden Vorsorgevollmacht auch in einem solchen Szenario unbestritten. Wie sieht es aber bei Patientenverfügungen aus? Hinsichtlich der Erkrankung an COVID-19 liegen noch keinerlei Erfahrungswerte aus der Praxis vor, ob der in den bisherigen Patientenverfügungen zum Ausdruck gebrachte Willen ausreichend ist oder nicht.

                                   

                                  Das Resultat ist die nun zur Verfügung stehende Willenserklärung bei einer COVID-19 Erkrankung. Diese ergänzt und präzisiert zum einen bereits existierende Patientenverfügungen, kann aber auch als speziell auf diese Erkrankung abgestelltes Einzeldokument genutzt werden.

                                   

                                  Alle weiteren, aus unserer Sicht wichtigen Informationen und Hintergründe finden Sie auf dieser Seite.

                                   

                                  In der Hoffnung, dass Ihre persönliche Willenserklärung nie zum Einsatz kommen möge, wünschen wir Ihnen alles Gute. Bleiben Sie bitte gesund.

                                   

                                   

                                   

                                  Die Situation

                                  Ende März wurde von sieben deutschen medizinischen Fachgesellschaften die „Entscheidung über die Zuteilung von Ressourcen in der Notfall- und Intensivmedizin im Kontext der Covid-19-Pandemie“ herausgegeben, welche der Entscheidungsfindung bei möglicherweise nicht ausreichenden Intensiv-Ressourcen dient.

                                  Ziel ist es, damit den behandelnden Ärzten Hilfestellung für diese schwerwiegenden Entscheidungen an die Hand zu geben und diese zu entlasten. Eine entscheidende Rolle bei der intensivmedizinischen Behandlung fällt der Klärung des Patientenwillens zu. Eine intensivmedizinische Behandlung darf nur erfolgen, wenn der Patient in diese Therapie unter Berücksichtigung der Prognose einwilligt bzw. dies getan hätte oder in einer Patientenverfügung vorausverfügt hat.

                                  Die Schritte der Entscheidungsfindung bei nicht möglicherweise nicht ausreichenden Intensiv-Ressourcen sind Inhalt dieser Übersicht:

                                   

                                  Corona-Uebersicht

                                  Die Herausforderung

                                  In diesem Zusammenhang stellt sich die Frage nach der Wirksamkeit bzw. Auslegung bestehender Patientenverfügungen. Anhand verschiedener Veröffentlichungen wird davon ausgegangen, dass derzeit ca. 50% der Bevölkerung eine solche Patientenverfügung besitzen. Vermutlich ist in keiner der vor März 2020 erstellten Patientenverfügungen die COVID-19-Pandemie inklusive speziell darauf abgestellter Behandlungswünsche thematisiert.

                                  Es kann nun, laut der erwähnten Richtlinien zu folgender Situation kommen:

                                  Für die Abwägung, welcher intensivpflichtige Patient beispielsweise die in vielen Fällen lebenserhaltende Beatmung erhält spielt auch eine eventuell vorliegende Patientenverfügung eine Rolle. Wird darin eine intensivmedizinische Therapie abgelehnt, kann dies in der beschriebenen, dramatischen Ausnahmesituation zum Versagen der Behandlung führen.

                                  Die Lösung

                                  Unabhängig vom Vorhandensein einer Patientenverfügung ergibt sich aus den oben geschilderten Richtlinien folgende Handlungsempfehlung:

                                  Eine entscheidende Rolle spielt, dass für eine intensivmedizinische Therapie inklusive der damit verbundenen Szenarien und Behandlungsmaßnahmen in Folge einer COVID-19 Erkrankung eine ausdrückliche Einwilligung des Patienten vorliegt. Diese sollte vorsorglich und vorab schriftlich erfolgen, falls der Patient bei Aufnahme ins Krankenhaus nicht mehr in der Lage sein sollte, dies persönlich zu äußern.

                                  Zu diesem Zweck empfiehlt sich das Erstellen einer speziellen Willenserklärung für den Fall einer solchen Erkrankung. Diese können Sie auf dieser Seite für sich und Ihre Angehörigen kostenfrei erstellen. Drucken Sie diese im Anschluss aus und unterzeichnen diese persönlich mit Angabe von Ort und Datum.

                                   


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                                  1. Geben Sie bitte Ihre Daten ein.
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                                  3. Bestätigen Sie bitte die Haftungsfreistellung und klicken Sie dann auf ERSTELLEN.
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                                  5. Drucken Sie Ihre Willenserklärung aus und unterzeichnen Sie diese. Bitte ergänzen Sie noch Ort und Datum.
                                  6. Verwahren Sie Ihre Willenserklärung im Original. 

                                  Informieren Sie Ihre Angehörigen über das Vorhandensein dieser Erklärung.

                                  Führen Sie ein Exemplar der Erklärung im Falle einer Erkrankung mit COVID-19 mit sich und informieren Sie die behandelnden Ärzte entsprechend.
                                   
                                    kostenpflichtig bestellen  

                                  Ein kostenfreier Service der Deutschen Vorsorgedatenbank AG

                                   

                                   

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                                  Covid-19 Spezial Herbert C. Frey

                                  Was passiert, wenn Ihnen etwas passiert?

                                  Sorgen Sie für sich und Ihre Familie vor - rechtzeitig und selbstbestimmt: mit der Covid-19 Willenserklärung.

                                  Ihr Herbert C.Frey

                                  Tel.: +491728386508
                                  E-Mail: frey@frey-finanz.de

                                   

                                   

                                  [sql-contact-form makler_nummer="7004571" makler_email="info@deutschevorsorgedatenbank.de" mailnummer="1"]

                                    Hier können Sie für den Fall einer Erkrankung an COVID-19 Ihre kostenfreie Willenserklärung zur Durchführung der intensivmedizinischen Behandlung inklusive aller damit verbundenen Maßnahmen, insbesondere der künstlichen Beatmung, sowie der damit einhergehenden Notwendigkeiten, beispielsweise einer künstlichen Ernährung für diesen Zeitraum, erstellen.

                                    Für jede Person muss eine eigene Willenserklärung erstellt werden.
                                     
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                                    Die COVID-19-Pandemie stellt unser Gesundheitssystem, unser Wirtschaftssystem und unser persönliches Leben vor völlig neue Herausforderungen.

                                     

                                    Die Vorstände der Deutschen Vorsorgedatenbank AG haben sich gemeinsam mit kooperierenden Fachanwälten darüber Gedanken gemacht, welche Auswirkungen diese Situation im Bereich Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung mit sich bringen kann.

                                     

                                    Grundsätzlich sind die Vorteile einer bestehenden Vorsorgevollmacht auch in einem solchen Szenario unbestritten. Wie sieht es aber bei Patientenverfügungen aus? Hinsichtlich der Erkrankung an COVID-19 liegen noch keinerlei Erfahrungswerte aus der Praxis vor, ob der in den bisherigen Patientenverfügungen zum Ausdruck gebrachte Willen ausreichend ist oder nicht.

                                     

                                    Das Resultat ist die nun zur Verfügung stehende Willenserklärung bei einer COVID-19 Erkrankung. Diese ergänzt und präzisiert zum einen bereits existierende Patientenverfügungen, kann aber auch als speziell auf diese Erkrankung abgestelltes Einzeldokument genutzt werden.

                                     

                                    Alle weiteren, aus unserer Sicht wichtigen Informationen und Hintergründe finden Sie auf dieser Seite.

                                     

                                    In der Hoffnung, dass Ihre persönliche Willenserklärung nie zum Einsatz kommen möge, wünschen wir Ihnen alles Gute. Bleiben Sie bitte gesund.

                                     

                                     

                                     

                                    Die Situation

                                    Ende März wurde von sieben deutschen medizinischen Fachgesellschaften die „Entscheidung über die Zuteilung von Ressourcen in der Notfall- und Intensivmedizin im Kontext der Covid-19-Pandemie“ herausgegeben, welche der Entscheidungsfindung bei möglicherweise nicht ausreichenden Intensiv-Ressourcen dient.

                                    Ziel ist es, damit den behandelnden Ärzten Hilfestellung für diese schwerwiegenden Entscheidungen an die Hand zu geben und diese zu entlasten. Eine entscheidende Rolle bei der intensivmedizinischen Behandlung fällt der Klärung des Patientenwillens zu. Eine intensivmedizinische Behandlung darf nur erfolgen, wenn der Patient in diese Therapie unter Berücksichtigung der Prognose einwilligt bzw. dies getan hätte oder in einer Patientenverfügung vorausverfügt hat.

                                    Die Schritte der Entscheidungsfindung bei nicht möglicherweise nicht ausreichenden Intensiv-Ressourcen sind Inhalt dieser Übersicht:

                                     

                                    Corona-Uebersicht

                                    Die Herausforderung

                                    In diesem Zusammenhang stellt sich die Frage nach der Wirksamkeit bzw. Auslegung bestehender Patientenverfügungen. Anhand verschiedener Veröffentlichungen wird davon ausgegangen, dass derzeit ca. 50% der Bevölkerung eine solche Patientenverfügung besitzen. Vermutlich ist in keiner der vor März 2020 erstellten Patientenverfügungen die COVID-19-Pandemie inklusive speziell darauf abgestellter Behandlungswünsche thematisiert.

                                    Es kann nun, laut der erwähnten Richtlinien zu folgender Situation kommen:

                                    Für die Abwägung, welcher intensivpflichtige Patient beispielsweise die in vielen Fällen lebenserhaltende Beatmung erhält spielt auch eine eventuell vorliegende Patientenverfügung eine Rolle. Wird darin eine intensivmedizinische Therapie abgelehnt, kann dies in der beschriebenen, dramatischen Ausnahmesituation zum Versagen der Behandlung führen.

                                    Die Lösung

                                    Unabhängig vom Vorhandensein einer Patientenverfügung ergibt sich aus den oben geschilderten Richtlinien folgende Handlungsempfehlung:

                                    Eine entscheidende Rolle spielt, dass für eine intensivmedizinische Therapie inklusive der damit verbundenen Szenarien und Behandlungsmaßnahmen in Folge einer COVID-19 Erkrankung eine ausdrückliche Einwilligung des Patienten vorliegt. Diese sollte vorsorglich und vorab schriftlich erfolgen, falls der Patient bei Aufnahme ins Krankenhaus nicht mehr in der Lage sein sollte, dies persönlich zu äußern.

                                    Zu diesem Zweck empfiehlt sich das Erstellen einer speziellen Willenserklärung für den Fall einer solchen Erkrankung. Diese können Sie auf dieser Seite für sich und Ihre Angehörigen kostenfrei erstellen. Drucken Sie diese im Anschluss aus und unterzeichnen diese persönlich mit Angabe von Ort und Datum.

                                     


                                    Ihr Weg zur kostenfreien COVID-19 Willenserklärung

                                    1. Geben Sie bitte Ihre Daten ein.
                                    2. Bestätigen Sie Ihren Wunsch zur Erstellung der persönlichen Willenserklärung.
                                    3. Bestätigen Sie bitte die Haftungsfreistellung und klicken Sie dann auf ERSTELLEN.
                                    4. Sie erhalten die fertige Willenserklärung als PDF-Datei .
                                    5. Drucken Sie Ihre Willenserklärung aus und unterzeichnen Sie diese. Bitte ergänzen Sie noch Ort und Datum.
                                    6. Verwahren Sie Ihre Willenserklärung im Original. 

                                    Informieren Sie Ihre Angehörigen über das Vorhandensein dieser Erklärung.

                                    Führen Sie ein Exemplar der Erklärung im Falle einer Erkrankung mit COVID-19 mit sich und informieren Sie die behandelnden Ärzte entsprechend.
                                     
                                      kostenpflichtig bestellen  

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                                    Covid-19 Spezial FF

                                    Was passiert, wenn Ihnen etwas passiert?

                                    Sorgen Sie für sich und Ihre Familie vor - rechtzeitig und selbstbestimmt: mit der Covid-19 Willenserklärung.

                                    Ihre Manuela Mustermann

                                    Tel.: 01234 - 567890
                                    E-Mail: info@mustermann.de

                                     

                                     

                                    [sql-contact-form makler_nummer="7000000" makler_email="info@deutschevorsorgedatenbank.de" mailnummer="1"]

                                      Hier können Sie für den Fall einer Erkrankung an COVID-19 Ihre kostenfreie Willenserklärung zur Durchführung der intensivmedizinischen Behandlung inklusive aller damit verbundenen Maßnahmen, insbesondere der künstlichen Beatmung, sowie der damit einhergehenden Notwendigkeiten, beispielsweise einer künstlichen Ernährung für diesen Zeitraum, erstellen.

                                      Für jede Person muss eine eigene Willenserklärung erstellt werden.
                                       
                                       

                                      [linkLP_Bild-snippet id="button_1" url="https://dvdb.mandantenordner.de/request/vollmcorona?vermid=" field="makler_nummer" image_src="https://partner.deutschevorsorgedatenbank.com/https://partner.deutschevorsorgedatenbank.com/wp-content/uploads/sites/2//sites/2/2020/04/Button_Registrierung.png"]

                                       

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                                      Die COVID-19-Pandemie stellt unser Gesundheitssystem, unser Wirtschaftssystem und unser persönliches Leben vor völlig neue Herausforderungen.

                                       

                                      Die Vorstände der Deutschen Vorsorgedatenbank AG haben sich gemeinsam mit kooperierenden Fachanwälten darüber Gedanken gemacht, welche Auswirkungen diese Situation im Bereich Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung mit sich bringen kann.

                                       

                                      Grundsätzlich sind die Vorteile einer bestehenden Vorsorgevollmacht auch in einem solchen Szenario unbestritten. Wie sieht es aber bei Patientenverfügungen aus? Hinsichtlich der Erkrankung an COVID-19 liegen noch keinerlei Erfahrungswerte aus der Praxis vor, ob der in den bisherigen Patientenverfügungen zum Ausdruck gebrachte Willen ausreichend ist oder nicht.

                                       

                                      Das Resultat ist die nun zur Verfügung stehende Willenserklärung bei einer COVID-19 Erkrankung. Diese ergänzt und präzisiert zum einen bereits existierende Patientenverfügungen, kann aber auch als speziell auf diese Erkrankung abgestelltes Einzeldokument genutzt werden.

                                       

                                      Alle weiteren, aus unserer Sicht wichtigen Informationen und Hintergründe finden Sie auf dieser Seite.

                                       

                                      In der Hoffnung, dass Ihre persönliche Willenserklärung nie zum Einsatz kommen möge, wünschen wir Ihnen alles Gute. Bleiben Sie bitte gesund.

                                       

                                       

                                       

                                      Die Situation

                                      Ende März wurde von sieben deutschen medizinischen Fachgesellschaften die „Entscheidung über die Zuteilung von Ressourcen in der Notfall- und Intensivmedizin im Kontext der Covid-19-Pandemie“ herausgegeben, welche der Entscheidungsfindung bei möglicherweise nicht ausreichenden Intensiv-Ressourcen dient.

                                      Ziel ist es, damit den behandelnden Ärzten Hilfestellung für diese schwerwiegenden Entscheidungen an die Hand zu geben und diese zu entlasten. Eine entscheidende Rolle bei der intensivmedizinischen Behandlung fällt der Klärung des Patientenwillens zu. Eine intensivmedizinische Behandlung darf nur erfolgen, wenn der Patient in diese Therapie unter Berücksichtigung der Prognose einwilligt bzw. dies getan hätte oder in einer Patientenverfügung vorausverfügt hat.

                                      Die Schritte der Entscheidungsfindung bei nicht möglicherweise nicht ausreichenden Intensiv-Ressourcen sind Inhalt dieser Übersicht:

                                       

                                      Corona-Uebersicht

                                      Die Herausforderung

                                      In diesem Zusammenhang stellt sich die Frage nach der Wirksamkeit bzw. Auslegung bestehender Patientenverfügungen. Anhand verschiedener Veröffentlichungen wird davon ausgegangen, dass derzeit ca. 50% der Bevölkerung eine solche Patientenverfügung besitzen. Vermutlich ist in keiner der vor März 2020 erstellten Patientenverfügungen die COVID-19-Pandemie inklusive speziell darauf abgestellter Behandlungswünsche thematisiert.

                                      Es kann nun, laut der erwähnten Richtlinien zu folgender Situation kommen:

                                      Für die Abwägung, welcher intensivpflichtige Patient beispielsweise die in vielen Fällen lebenserhaltende Beatmung erhält spielt auch eine eventuell vorliegende Patientenverfügung eine Rolle. Wird darin eine intensivmedizinische Therapie abgelehnt, kann dies in der beschriebenen, dramatischen Ausnahmesituation zum Versagen der Behandlung führen.

                                      Die Lösung

                                      Unabhängig vom Vorhandensein einer Patientenverfügung ergibt sich aus den oben geschilderten Richtlinien folgende Handlungsempfehlung:

                                      Eine entscheidende Rolle spielt, dass für eine intensivmedizinische Therapie inklusive der damit verbundenen Szenarien und Behandlungsmaßnahmen in Folge einer COVID-19 Erkrankung eine ausdrückliche Einwilligung des Patienten vorliegt. Diese sollte vorsorglich und vorab schriftlich erfolgen, falls der Patient bei Aufnahme ins Krankenhaus nicht mehr in der Lage sein sollte, dies persönlich zu äußern.

                                      Zu diesem Zweck empfiehlt sich das Erstellen einer speziellen Willenserklärung für den Fall einer solchen Erkrankung. Diese können Sie auf dieser Seite für sich und Ihre Angehörigen kostenfrei erstellen. Drucken Sie diese im Anschluss aus und unterzeichnen diese persönlich mit Angabe von Ort und Datum.

                                       


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                                      1. Geben Sie bitte Ihre Daten ein.
                                      2. Bestätigen Sie Ihren Wunsch zur Erstellung der persönlichen Willenserklärung.
                                      3. Bestätigen Sie bitte die Haftungsfreistellung und klicken Sie dann auf ERSTELLEN.
                                      4. Sie erhalten die fertige Willenserklärung als PDF-Datei .
                                      5. Drucken Sie Ihre Willenserklärung aus und unterzeichnen Sie diese. Bitte ergänzen Sie noch Ort und Datum.
                                      6. Verwahren Sie Ihre Willenserklärung im Original. 

                                      Informieren Sie Ihre Angehörigen über das Vorhandensein dieser Erklärung.

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                                      Ein kostenfreier Service der Deutschen Vorsorgedatenbank AG

                                       

                                       

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                                      Covid-19 Spezial Donatus A. Becker

                                      Was passiert, wenn Ihnen etwas passiert?

                                      Sorgen Sie für sich und Ihre Familie vor - rechtzeitig und selbstbestimmt: mit der Covid-19 Willenserklärung.

                                      Ihr Donatus A. Becker

                                      Tel.: +496351139725
                                      E-Mail: donatus-becker-finanz@mail.de

                                       

                                       

                                      [sql-contact-form makler_nummer="7004563" makler_email="info@deutschevorsorgedatenbank.de" mailnummer="1"]

                                        Hier können Sie für den Fall einer Erkrankung an COVID-19 Ihre kostenfreie Willenserklärung zur Durchführung der intensivmedizinischen Behandlung inklusive aller damit verbundenen Maßnahmen, insbesondere der künstlichen Beatmung, sowie der damit einhergehenden Notwendigkeiten, beispielsweise einer künstlichen Ernährung für diesen Zeitraum, erstellen.

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                                        Die COVID-19-Pandemie stellt unser Gesundheitssystem, unser Wirtschaftssystem und unser persönliches Leben vor völlig neue Herausforderungen.

                                         

                                        Die Vorstände der Deutschen Vorsorgedatenbank AG haben sich gemeinsam mit kooperierenden Fachanwälten darüber Gedanken gemacht, welche Auswirkungen diese Situation im Bereich Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung mit sich bringen kann.

                                         

                                        Grundsätzlich sind die Vorteile einer bestehenden Vorsorgevollmacht auch in einem solchen Szenario unbestritten. Wie sieht es aber bei Patientenverfügungen aus? Hinsichtlich der Erkrankung an COVID-19 liegen noch keinerlei Erfahrungswerte aus der Praxis vor, ob der in den bisherigen Patientenverfügungen zum Ausdruck gebrachte Willen ausreichend ist oder nicht.

                                         

                                        Das Resultat ist die nun zur Verfügung stehende Willenserklärung bei einer COVID-19 Erkrankung. Diese ergänzt und präzisiert zum einen bereits existierende Patientenverfügungen, kann aber auch als speziell auf diese Erkrankung abgestelltes Einzeldokument genutzt werden.

                                         

                                        Alle weiteren, aus unserer Sicht wichtigen Informationen und Hintergründe finden Sie auf dieser Seite.

                                         

                                        In der Hoffnung, dass Ihre persönliche Willenserklärung nie zum Einsatz kommen möge, wünschen wir Ihnen alles Gute. Bleiben Sie bitte gesund.

                                         

                                         

                                         

                                        Die Situation

                                        Ende März wurde von sieben deutschen medizinischen Fachgesellschaften die „Entscheidung über die Zuteilung von Ressourcen in der Notfall- und Intensivmedizin im Kontext der Covid-19-Pandemie“ herausgegeben, welche der Entscheidungsfindung bei möglicherweise nicht ausreichenden Intensiv-Ressourcen dient.

                                        Ziel ist es, damit den behandelnden Ärzten Hilfestellung für diese schwerwiegenden Entscheidungen an die Hand zu geben und diese zu entlasten. Eine entscheidende Rolle bei der intensivmedizinischen Behandlung fällt der Klärung des Patientenwillens zu. Eine intensivmedizinische Behandlung darf nur erfolgen, wenn der Patient in diese Therapie unter Berücksichtigung der Prognose einwilligt bzw. dies getan hätte oder in einer Patientenverfügung vorausverfügt hat.

                                        Die Schritte der Entscheidungsfindung bei nicht möglicherweise nicht ausreichenden Intensiv-Ressourcen sind Inhalt dieser Übersicht:

                                         

                                        Corona-Uebersicht

                                        Die Herausforderung

                                        In diesem Zusammenhang stellt sich die Frage nach der Wirksamkeit bzw. Auslegung bestehender Patientenverfügungen. Anhand verschiedener Veröffentlichungen wird davon ausgegangen, dass derzeit ca. 50% der Bevölkerung eine solche Patientenverfügung besitzen. Vermutlich ist in keiner der vor März 2020 erstellten Patientenverfügungen die COVID-19-Pandemie inklusive speziell darauf abgestellter Behandlungswünsche thematisiert.

                                        Es kann nun, laut der erwähnten Richtlinien zu folgender Situation kommen:

                                        Für die Abwägung, welcher intensivpflichtige Patient beispielsweise die in vielen Fällen lebenserhaltende Beatmung erhält spielt auch eine eventuell vorliegende Patientenverfügung eine Rolle. Wird darin eine intensivmedizinische Therapie abgelehnt, kann dies in der beschriebenen, dramatischen Ausnahmesituation zum Versagen der Behandlung führen.

                                        Die Lösung

                                        Unabhängig vom Vorhandensein einer Patientenverfügung ergibt sich aus den oben geschilderten Richtlinien folgende Handlungsempfehlung:

                                        Eine entscheidende Rolle spielt, dass für eine intensivmedizinische Therapie inklusive der damit verbundenen Szenarien und Behandlungsmaßnahmen in Folge einer COVID-19 Erkrankung eine ausdrückliche Einwilligung des Patienten vorliegt. Diese sollte vorsorglich und vorab schriftlich erfolgen, falls der Patient bei Aufnahme ins Krankenhaus nicht mehr in der Lage sein sollte, dies persönlich zu äußern.

                                        Zu diesem Zweck empfiehlt sich das Erstellen einer speziellen Willenserklärung für den Fall einer solchen Erkrankung. Diese können Sie auf dieser Seite für sich und Ihre Angehörigen kostenfrei erstellen. Drucken Sie diese im Anschluss aus und unterzeichnen diese persönlich mit Angabe von Ort und Datum.

                                         


                                        Ihr Weg zur kostenfreien COVID-19 Willenserklärung

                                        1. Geben Sie bitte Ihre Daten ein.
                                        2. Bestätigen Sie Ihren Wunsch zur Erstellung der persönlichen Willenserklärung.
                                        3. Bestätigen Sie bitte die Haftungsfreistellung und klicken Sie dann auf ERSTELLEN.
                                        4. Sie erhalten die fertige Willenserklärung als PDF-Datei .
                                        5. Drucken Sie Ihre Willenserklärung aus und unterzeichnen Sie diese. Bitte ergänzen Sie noch Ort und Datum.
                                        6. Verwahren Sie Ihre Willenserklärung im Original. 

                                        Informieren Sie Ihre Angehörigen über das Vorhandensein dieser Erklärung.

                                        Führen Sie ein Exemplar der Erklärung im Falle einer Erkrankung mit COVID-19 mit sich und informieren Sie die behandelnden Ärzte entsprechend.
                                         
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                                        Covid-19 Spezial Matthias Schmutzler

                                        Was passiert, wenn Ihnen etwas passiert?

                                        Sorgen Sie für sich und Ihre Familie vor - rechtzeitig und selbstbestimmt: mit der Covid-19 Willenserklärung.

                                        Ihr Matthias Schmutzler

                                        Tel.: +491234567
                                        E-Mail: mschemnitz@gmx.de

                                         

                                         

                                        [sql-contact-form makler_nummer="7004567" makler_email="info@deutschevorsorgedatenbank.de" mailnummer="1"]

                                          Hier können Sie für den Fall einer Erkrankung an COVID-19 Ihre kostenfreie Willenserklärung zur Durchführung der intensivmedizinischen Behandlung inklusive aller damit verbundenen Maßnahmen, insbesondere der künstlichen Beatmung, sowie der damit einhergehenden Notwendigkeiten, beispielsweise einer künstlichen Ernährung für diesen Zeitraum, erstellen.

                                          Für jede Person muss eine eigene Willenserklärung erstellt werden.
                                           
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                                          Die COVID-19-Pandemie stellt unser Gesundheitssystem, unser Wirtschaftssystem und unser persönliches Leben vor völlig neue Herausforderungen.

                                           

                                          Die Vorstände der Deutschen Vorsorgedatenbank AG haben sich gemeinsam mit kooperierenden Fachanwälten darüber Gedanken gemacht, welche Auswirkungen diese Situation im Bereich Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung mit sich bringen kann.

                                           

                                          Grundsätzlich sind die Vorteile einer bestehenden Vorsorgevollmacht auch in einem solchen Szenario unbestritten. Wie sieht es aber bei Patientenverfügungen aus? Hinsichtlich der Erkrankung an COVID-19 liegen noch keinerlei Erfahrungswerte aus der Praxis vor, ob der in den bisherigen Patientenverfügungen zum Ausdruck gebrachte Willen ausreichend ist oder nicht.

                                           

                                          Das Resultat ist die nun zur Verfügung stehende Willenserklärung bei einer COVID-19 Erkrankung. Diese ergänzt und präzisiert zum einen bereits existierende Patientenverfügungen, kann aber auch als speziell auf diese Erkrankung abgestelltes Einzeldokument genutzt werden.

                                           

                                          Alle weiteren, aus unserer Sicht wichtigen Informationen und Hintergründe finden Sie auf dieser Seite.

                                           

                                          In der Hoffnung, dass Ihre persönliche Willenserklärung nie zum Einsatz kommen möge, wünschen wir Ihnen alles Gute. Bleiben Sie bitte gesund.

                                           

                                           

                                           

                                          Die Situation

                                          Ende März wurde von sieben deutschen medizinischen Fachgesellschaften die „Entscheidung über die Zuteilung von Ressourcen in der Notfall- und Intensivmedizin im Kontext der Covid-19-Pandemie“ herausgegeben, welche der Entscheidungsfindung bei möglicherweise nicht ausreichenden Intensiv-Ressourcen dient.

                                          Ziel ist es, damit den behandelnden Ärzten Hilfestellung für diese schwerwiegenden Entscheidungen an die Hand zu geben und diese zu entlasten. Eine entscheidende Rolle bei der intensivmedizinischen Behandlung fällt der Klärung des Patientenwillens zu. Eine intensivmedizinische Behandlung darf nur erfolgen, wenn der Patient in diese Therapie unter Berücksichtigung der Prognose einwilligt bzw. dies getan hätte oder in einer Patientenverfügung vorausverfügt hat.

                                          Die Schritte der Entscheidungsfindung bei nicht möglicherweise nicht ausreichenden Intensiv-Ressourcen sind Inhalt dieser Übersicht:

                                           

                                          Corona-Uebersicht

                                          Die Herausforderung

                                          In diesem Zusammenhang stellt sich die Frage nach der Wirksamkeit bzw. Auslegung bestehender Patientenverfügungen. Anhand verschiedener Veröffentlichungen wird davon ausgegangen, dass derzeit ca. 50% der Bevölkerung eine solche Patientenverfügung besitzen. Vermutlich ist in keiner der vor März 2020 erstellten Patientenverfügungen die COVID-19-Pandemie inklusive speziell darauf abgestellter Behandlungswünsche thematisiert.

                                          Es kann nun, laut der erwähnten Richtlinien zu folgender Situation kommen:

                                          Für die Abwägung, welcher intensivpflichtige Patient beispielsweise die in vielen Fällen lebenserhaltende Beatmung erhält spielt auch eine eventuell vorliegende Patientenverfügung eine Rolle. Wird darin eine intensivmedizinische Therapie abgelehnt, kann dies in der beschriebenen, dramatischen Ausnahmesituation zum Versagen der Behandlung führen.

                                          Die Lösung

                                          Unabhängig vom Vorhandensein einer Patientenverfügung ergibt sich aus den oben geschilderten Richtlinien folgende Handlungsempfehlung:

                                          Eine entscheidende Rolle spielt, dass für eine intensivmedizinische Therapie inklusive der damit verbundenen Szenarien und Behandlungsmaßnahmen in Folge einer COVID-19 Erkrankung eine ausdrückliche Einwilligung des Patienten vorliegt. Diese sollte vorsorglich und vorab schriftlich erfolgen, falls der Patient bei Aufnahme ins Krankenhaus nicht mehr in der Lage sein sollte, dies persönlich zu äußern.

                                          Zu diesem Zweck empfiehlt sich das Erstellen einer speziellen Willenserklärung für den Fall einer solchen Erkrankung. Diese können Sie auf dieser Seite für sich und Ihre Angehörigen kostenfrei erstellen. Drucken Sie diese im Anschluss aus und unterzeichnen diese persönlich mit Angabe von Ort und Datum.

                                           


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                                          1. Geben Sie bitte Ihre Daten ein.
                                          2. Bestätigen Sie Ihren Wunsch zur Erstellung der persönlichen Willenserklärung.
                                          3. Bestätigen Sie bitte die Haftungsfreistellung und klicken Sie dann auf ERSTELLEN.
                                          4. Sie erhalten die fertige Willenserklärung als PDF-Datei .
                                          5. Drucken Sie Ihre Willenserklärung aus und unterzeichnen Sie diese. Bitte ergänzen Sie noch Ort und Datum.
                                          6. Verwahren Sie Ihre Willenserklärung im Original. 

                                          Informieren Sie Ihre Angehörigen über das Vorhandensein dieser Erklärung.

                                          Führen Sie ein Exemplar der Erklärung im Falle einer Erkrankung mit COVID-19 mit sich und informieren Sie die behandelnden Ärzte entsprechend.
                                           
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                                          Dirk Wrkoslav

                                          Auch in schwierigen Zeiten bin ich für Sie da.

                                          Ihr Versicherungsmakler

                                          Dirk Wrkoslav

                                           

                                          Sie möchten mehr Informationen und wünschen einen persönlichen Kontakt?

                                           

                                           

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                                          Covid-19 Spezial FF

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                                          Sorgen Sie für sich und Ihre Familie vor - rechtzeitig und selbstbestimmt: mit der Covid-19 Willenserklärung.

                                          Ihre Manuela Mustermann

                                          Tel.: +4912345675
                                          E-Mail: info@mustermann.de

                                           

                                           

                                          [sql-contact-form makler_nummer="7000000" makler_email="info@deutschevorsorgedatenbank.de" mailnummer="1"]

                                            Hier können Sie für den Fall einer Erkrankung an COVID-19 Ihre kostenfreie Willenserklärung zur Durchführung der intensivmedizinischen Behandlung inklusive aller damit verbundenen Maßnahmen, insbesondere der künstlichen Beatmung, sowie der damit einhergehenden Notwendigkeiten, beispielsweise einer künstlichen Ernährung für diesen Zeitraum, erstellen.

                                            Für jede Person muss eine eigene Willenserklärung erstellt werden.
                                             
                                             

                                            [linkLP_Bild-snippet id="button_1" url="https://dvdb.mandantenordner.de/request/vollmcorona?vermid=" field="makler_nummer" image_src="https://partner.deutschevorsorgedatenbank.com/https://partner.deutschevorsorgedatenbank.com/wp-content/uploads/sites/2//sites/2/2020/04/Button_Registrierung.png"]

                                             

                                            Ein kostenfreier Service der Deutschen Vorsorgedatenbank AG


                                            Die COVID-19-Pandemie stellt unser Gesundheitssystem, unser Wirtschaftssystem und unser persönliches Leben vor völlig neue Herausforderungen.

                                             

                                            Die Vorstände der Deutschen Vorsorgedatenbank AG haben sich gemeinsam mit kooperierenden Fachanwälten darüber Gedanken gemacht, welche Auswirkungen diese Situation im Bereich Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung mit sich bringen kann.

                                             

                                            Grundsätzlich sind die Vorteile einer bestehenden Vorsorgevollmacht auch in einem solchen Szenario unbestritten. Wie sieht es aber bei Patientenverfügungen aus? Hinsichtlich der Erkrankung an COVID-19 liegen noch keinerlei Erfahrungswerte aus der Praxis vor, ob der in den bisherigen Patientenverfügungen zum Ausdruck gebrachte Willen ausreichend ist oder nicht.

                                             

                                            Das Resultat ist die nun zur Verfügung stehende Willenserklärung bei einer COVID-19 Erkrankung. Diese ergänzt und präzisiert zum einen bereits existierende Patientenverfügungen, kann aber auch als speziell auf diese Erkrankung abgestelltes Einzeldokument genutzt werden.

                                             

                                            Alle weiteren, aus unserer Sicht wichtigen Informationen und Hintergründe finden Sie auf dieser Seite.

                                             

                                            In der Hoffnung, dass Ihre persönliche Willenserklärung nie zum Einsatz kommen möge, wünschen wir Ihnen alles Gute. Bleiben Sie bitte gesund.

                                             

                                             

                                             

                                            Die Situation

                                            Ende März wurde von sieben deutschen medizinischen Fachgesellschaften die „Entscheidung über die Zuteilung von Ressourcen in der Notfall- und Intensivmedizin im Kontext der Covid-19-Pandemie“ herausgegeben, welche der Entscheidungsfindung bei möglicherweise nicht ausreichenden Intensiv-Ressourcen dient.

                                            Ziel ist es, damit den behandelnden Ärzten Hilfestellung für diese schwerwiegenden Entscheidungen an die Hand zu geben und diese zu entlasten. Eine entscheidende Rolle bei der intensivmedizinischen Behandlung fällt der Klärung des Patientenwillens zu. Eine intensivmedizinische Behandlung darf nur erfolgen, wenn der Patient in diese Therapie unter Berücksichtigung der Prognose einwilligt bzw. dies getan hätte oder in einer Patientenverfügung vorausverfügt hat.

                                            Die Schritte der Entscheidungsfindung bei nicht möglicherweise nicht ausreichenden Intensiv-Ressourcen sind Inhalt dieser Übersicht:

                                             

                                            Corona-Uebersicht

                                            Die Herausforderung

                                            In diesem Zusammenhang stellt sich die Frage nach der Wirksamkeit bzw. Auslegung bestehender Patientenverfügungen. Anhand verschiedener Veröffentlichungen wird davon ausgegangen, dass derzeit ca. 50% der Bevölkerung eine solche Patientenverfügung besitzen. Vermutlich ist in keiner der vor März 2020 erstellten Patientenverfügungen die COVID-19-Pandemie inklusive speziell darauf abgestellter Behandlungswünsche thematisiert.

                                            Es kann nun, laut der erwähnten Richtlinien zu folgender Situation kommen:

                                            Für die Abwägung, welcher intensivpflichtige Patient beispielsweise die in vielen Fällen lebenserhaltende Beatmung erhält spielt auch eine eventuell vorliegende Patientenverfügung eine Rolle. Wird darin eine intensivmedizinische Therapie abgelehnt, kann dies in der beschriebenen, dramatischen Ausnahmesituation zum Versagen der Behandlung führen.

                                            Die Lösung

                                            Unabhängig vom Vorhandensein einer Patientenverfügung ergibt sich aus den oben geschilderten Richtlinien folgende Handlungsempfehlung:

                                            Eine entscheidende Rolle spielt, dass für eine intensivmedizinische Therapie inklusive der damit verbundenen Szenarien und Behandlungsmaßnahmen in Folge einer COVID-19 Erkrankung eine ausdrückliche Einwilligung des Patienten vorliegt. Diese sollte vorsorglich und vorab schriftlich erfolgen, falls der Patient bei Aufnahme ins Krankenhaus nicht mehr in der Lage sein sollte, dies persönlich zu äußern.

                                            Zu diesem Zweck empfiehlt sich das Erstellen einer speziellen Willenserklärung für den Fall einer solchen Erkrankung. Diese können Sie auf dieser Seite für sich und Ihre Angehörigen kostenfrei erstellen. Drucken Sie diese im Anschluss aus und unterzeichnen diese persönlich mit Angabe von Ort und Datum.

                                             


                                            Ihr Weg zur kostenfreien COVID-19 Willenserklärung

                                            1. Geben Sie bitte Ihre Daten ein.
                                            2. Bestätigen Sie Ihren Wunsch zur Erstellung der persönlichen Willenserklärung.
                                            3. Bestätigen Sie bitte die Haftungsfreistellung und klicken Sie dann auf ERSTELLEN.
                                            4. Sie erhalten die fertige Willenserklärung als PDF-Datei .
                                            5. Drucken Sie Ihre Willenserklärung aus und unterzeichnen Sie diese. Bitte ergänzen Sie noch Ort und Datum.
                                            6. Verwahren Sie Ihre Willenserklärung im Original. 

                                            Informieren Sie Ihre Angehörigen über das Vorhandensein dieser Erklärung.

                                            Führen Sie ein Exemplar der Erklärung im Falle einer Erkrankung mit COVID-19 mit sich und informieren Sie die behandelnden Ärzte entsprechend.
                                             
                                              [linkLP_Bild-snippet id="button_2" url="https://dvdb.mandantenordner.de/request/vollmcorona?vermid=" field="makler_nummer" image_src="https://partner.deutschevorsorgedatenbank.com/https://partner.deutschevorsorgedatenbank.com/wp-content/uploads/sites/2//sites/2/2020/04/Button_Registrierung.png"]  

                                            Ein kostenfreier Service der Deutschen Vorsorgedatenbank AG

                                             

                                             

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                                            Covid-19 Spezial FF test

                                            Was passiert, wenn Ihnen etwas passiert?

                                            Sorgen Sie für sich und Ihre Familie vor - rechtzeitig und selbstbestimmt: mit der Covid-19 Willenserklärung.

                                            Ihre Manuela Mustermann

                                            Tel.: 01234 - 567890
                                            E-Mail: info@mustermann.de

                                             

                                             

                                            [sql-contact-form makler_nummer="7000000" makler_email="info@deutschevorsorgedatenbank.de" mailnummer="1"]

                                              Hier können Sie für den Fall einer Erkrankung an COVID-19 Ihre kostenfreie Willenserklärung zur Durchführung der intensivmedizinischen Behandlung inklusive aller damit verbundenen Maßnahmen, insbesondere der künstlichen Beatmung, sowie der damit einhergehenden Notwendigkeiten, beispielsweise einer künstlichen Ernährung für diesen Zeitraum, erstellen.

                                              Für jede Person muss eine eigene Willenserklärung erstellt werden.
                                               
                                               

                                              [linkLP_Bild-snippet id="button_1" url="https://dvdb.mandantenordner.de/request/vollmcorona?vermid=" field="makler_nummer" image_src="https://partner.deutschevorsorgedatenbank.com/https://partner.deutschevorsorgedatenbank.com/wp-content/uploads/sites/2//sites/2/2020/04/Button_Registrierung.png"]

                                               

                                              Ein kostenfreier Service der Deutschen Vorsorgedatenbank AG


                                              Die COVID-19-Pandemie stellt unser Gesundheitssystem, unser Wirtschaftssystem und unser persönliches Leben vor völlig neue Herausforderungen.

                                               

                                              Die Vorstände der Deutschen Vorsorgedatenbank AG haben sich gemeinsam mit kooperierenden Fachanwälten darüber Gedanken gemacht, welche Auswirkungen diese Situation im Bereich Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung mit sich bringen kann.

                                               

                                              Grundsätzlich sind die Vorteile einer bestehenden Vorsorgevollmacht auch in einem solchen Szenario unbestritten. Wie sieht es aber bei Patientenverfügungen aus? Hinsichtlich der Erkrankung an COVID-19 liegen noch keinerlei Erfahrungswerte aus der Praxis vor, ob der in den bisherigen Patientenverfügungen zum Ausdruck gebrachte Willen ausreichend ist oder nicht.

                                               

                                              Das Resultat ist die nun zur Verfügung stehende Willenserklärung bei einer COVID-19 Erkrankung. Diese ergänzt und präzisiert zum einen bereits existierende Patientenverfügungen, kann aber auch als speziell auf diese Erkrankung abgestelltes Einzeldokument genutzt werden.

                                               

                                              Alle weiteren, aus unserer Sicht wichtigen Informationen und Hintergründe finden Sie auf dieser Seite.

                                               

                                              In der Hoffnung, dass Ihre persönliche Willenserklärung nie zum Einsatz kommen möge, wünschen wir Ihnen alles Gute. Bleiben Sie bitte gesund.

                                               

                                               

                                               

                                              Die Situation

                                              Ende März wurde von sieben deutschen medizinischen Fachgesellschaften die „Entscheidung über die Zuteilung von Ressourcen in der Notfall- und Intensivmedizin im Kontext der Covid-19-Pandemie“ herausgegeben, welche der Entscheidungsfindung bei möglicherweise nicht ausreichenden Intensiv-Ressourcen dient.

                                              Ziel ist es, damit den behandelnden Ärzten Hilfestellung für diese schwerwiegenden Entscheidungen an die Hand zu geben und diese zu entlasten. Eine entscheidende Rolle bei der intensivmedizinischen Behandlung fällt der Klärung des Patientenwillens zu. Eine intensivmedizinische Behandlung darf nur erfolgen, wenn der Patient in diese Therapie unter Berücksichtigung der Prognose einwilligt bzw. dies getan hätte oder in einer Patientenverfügung vorausverfügt hat.

                                              Die Schritte der Entscheidungsfindung bei nicht möglicherweise nicht ausreichenden Intensiv-Ressourcen sind Inhalt dieser Übersicht:

                                               

                                              Corona-Uebersicht

                                              Die Herausforderung

                                              In diesem Zusammenhang stellt sich die Frage nach der Wirksamkeit bzw. Auslegung bestehender Patientenverfügungen. Anhand verschiedener Veröffentlichungen wird davon ausgegangen, dass derzeit ca. 50% der Bevölkerung eine solche Patientenverfügung besitzen. Vermutlich ist in keiner der vor März 2020 erstellten Patientenverfügungen die COVID-19-Pandemie inklusive speziell darauf abgestellter Behandlungswünsche thematisiert.

                                              Es kann nun, laut der erwähnten Richtlinien zu folgender Situation kommen:

                                              Für die Abwägung, welcher intensivpflichtige Patient beispielsweise die in vielen Fällen lebenserhaltende Beatmung erhält spielt auch eine eventuell vorliegende Patientenverfügung eine Rolle. Wird darin eine intensivmedizinische Therapie abgelehnt, kann dies in der beschriebenen, dramatischen Ausnahmesituation zum Versagen der Behandlung führen.

                                              Die Lösung

                                              Unabhängig vom Vorhandensein einer Patientenverfügung ergibt sich aus den oben geschilderten Richtlinien folgende Handlungsempfehlung:

                                              Eine entscheidende Rolle spielt, dass für eine intensivmedizinische Therapie inklusive der damit verbundenen Szenarien und Behandlungsmaßnahmen in Folge einer COVID-19 Erkrankung eine ausdrückliche Einwilligung des Patienten vorliegt. Diese sollte vorsorglich und vorab schriftlich erfolgen, falls der Patient bei Aufnahme ins Krankenhaus nicht mehr in der Lage sein sollte, dies persönlich zu äußern.

                                              Zu diesem Zweck empfiehlt sich das Erstellen einer speziellen Willenserklärung für den Fall einer solchen Erkrankung. Diese können Sie auf dieser Seite für sich und Ihre Angehörigen kostenfrei erstellen. Drucken Sie diese im Anschluss aus und unterzeichnen diese persönlich mit Angabe von Ort und Datum.

                                               


                                              Ihr Weg zur kostenfreien COVID-19 Willenserklärung

                                              1. Geben Sie bitte Ihre Daten ein.
                                              2. Bestätigen Sie Ihren Wunsch zur Erstellung der persönlichen Willenserklärung.
                                              3. Bestätigen Sie bitte die Haftungsfreistellung und klicken Sie dann auf ERSTELLEN.
                                              4. Sie erhalten die fertige Willenserklärung als PDF-Datei .
                                              5. Drucken Sie Ihre Willenserklärung aus und unterzeichnen Sie diese. Bitte ergänzen Sie noch Ort und Datum.
                                              6. Verwahren Sie Ihre Willenserklärung im Original. 

                                              Informieren Sie Ihre Angehörigen über das Vorhandensein dieser Erklärung.

                                              Führen Sie ein Exemplar der Erklärung im Falle einer Erkrankung mit COVID-19 mit sich und informieren Sie die behandelnden Ärzte entsprechend.
                                               
                                                [linkLP_Bild-snippet id="button_2" url="https://dvdb.mandantenordner.de/request/vollmcorona?vermid=" field="makler_nummer" image_src="https://partner.deutschevorsorgedatenbank.com/https://partner.deutschevorsorgedatenbank.com/wp-content/uploads/sites/2//sites/2/2020/04/Button_Registrierung.png"]  

                                              Ein kostenfreier Service der Deutschen Vorsorgedatenbank AG

                                               

                                               

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                                              Covid-19 Spezial Manfred Knüfken

                                              Was passiert, wenn Ihnen etwas passiert?

                                              Sorgen Sie für sich und Ihre Familie vor - rechtzeitig und selbstbestimmt: mit der Covid-19 Willenserklärung.

                                              Ihr Manfred Knüfken

                                              Tel.: +491773043050
                                              E-Mail: manfred.knuefken@gmx.de

                                               

                                               

                                              [sql-contact-form makler_nummer="7001763" makler_email="info@deutschevorsorgedatenbank.de" mailnummer="1"]

                                                Hier können Sie für den Fall einer Erkrankung an COVID-19 Ihre kostenfreie Willenserklärung zur Durchführung der intensivmedizinischen Behandlung inklusive aller damit verbundenen Maßnahmen, insbesondere der künstlichen Beatmung, sowie der damit einhergehenden Notwendigkeiten, beispielsweise einer künstlichen Ernährung für diesen Zeitraum, erstellen.

                                                Für jede Person muss eine eigene Willenserklärung erstellt werden.
                                                 
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                                                Ein kostenfreier Service der Deutschen Vorsorgedatenbank AG


                                                Die COVID-19-Pandemie stellt unser Gesundheitssystem, unser Wirtschaftssystem und unser persönliches Leben vor völlig neue Herausforderungen.

                                                 

                                                Die Vorstände der Deutschen Vorsorgedatenbank AG haben sich gemeinsam mit kooperierenden Fachanwälten darüber Gedanken gemacht, welche Auswirkungen diese Situation im Bereich Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung mit sich bringen kann.

                                                 

                                                Grundsätzlich sind die Vorteile einer bestehenden Vorsorgevollmacht auch in einem solchen Szenario unbestritten. Wie sieht es aber bei Patientenverfügungen aus? Hinsichtlich der Erkrankung an COVID-19 liegen noch keinerlei Erfahrungswerte aus der Praxis vor, ob der in den bisherigen Patientenverfügungen zum Ausdruck gebrachte Willen ausreichend ist oder nicht.

                                                 

                                                Das Resultat ist die nun zur Verfügung stehende Willenserklärung bei einer COVID-19 Erkrankung. Diese ergänzt und präzisiert zum einen bereits existierende Patientenverfügungen, kann aber auch als speziell auf diese Erkrankung abgestelltes Einzeldokument genutzt werden.

                                                 

                                                Alle weiteren, aus unserer Sicht wichtigen Informationen und Hintergründe finden Sie auf dieser Seite.

                                                 

                                                In der Hoffnung, dass Ihre persönliche Willenserklärung nie zum Einsatz kommen möge, wünschen wir Ihnen alles Gute. Bleiben Sie bitte gesund.

                                                 

                                                 

                                                 

                                                Die Situation

                                                Ende März wurde von sieben deutschen medizinischen Fachgesellschaften die „Entscheidung über die Zuteilung von Ressourcen in der Notfall- und Intensivmedizin im Kontext der Covid-19-Pandemie“ herausgegeben, welche der Entscheidungsfindung bei möglicherweise nicht ausreichenden Intensiv-Ressourcen dient.

                                                Ziel ist es, damit den behandelnden Ärzten Hilfestellung für diese schwerwiegenden Entscheidungen an die Hand zu geben und diese zu entlasten. Eine entscheidende Rolle bei der intensivmedizinischen Behandlung fällt der Klärung des Patientenwillens zu. Eine intensivmedizinische Behandlung darf nur erfolgen, wenn der Patient in diese Therapie unter Berücksichtigung der Prognose einwilligt bzw. dies getan hätte oder in einer Patientenverfügung vorausverfügt hat.

                                                Die Schritte der Entscheidungsfindung bei nicht möglicherweise nicht ausreichenden Intensiv-Ressourcen sind Inhalt dieser Übersicht:

                                                 

                                                Corona-Uebersicht

                                                Die Herausforderung

                                                In diesem Zusammenhang stellt sich die Frage nach der Wirksamkeit bzw. Auslegung bestehender Patientenverfügungen. Anhand verschiedener Veröffentlichungen wird davon ausgegangen, dass derzeit ca. 50% der Bevölkerung eine solche Patientenverfügung besitzen. Vermutlich ist in keiner der vor März 2020 erstellten Patientenverfügungen die COVID-19-Pandemie inklusive speziell darauf abgestellter Behandlungswünsche thematisiert.

                                                Es kann nun, laut der erwähnten Richtlinien zu folgender Situation kommen:

                                                Für die Abwägung, welcher intensivpflichtige Patient beispielsweise die in vielen Fällen lebenserhaltende Beatmung erhält spielt auch eine eventuell vorliegende Patientenverfügung eine Rolle. Wird darin eine intensivmedizinische Therapie abgelehnt, kann dies in der beschriebenen, dramatischen Ausnahmesituation zum Versagen der Behandlung führen.

                                                Die Lösung

                                                Unabhängig vom Vorhandensein einer Patientenverfügung ergibt sich aus den oben geschilderten Richtlinien folgende Handlungsempfehlung:

                                                Eine entscheidende Rolle spielt, dass für eine intensivmedizinische Therapie inklusive der damit verbundenen Szenarien und Behandlungsmaßnahmen in Folge einer COVID-19 Erkrankung eine ausdrückliche Einwilligung des Patienten vorliegt. Diese sollte vorsorglich und vorab schriftlich erfolgen, falls der Patient bei Aufnahme ins Krankenhaus nicht mehr in der Lage sein sollte, dies persönlich zu äußern.

                                                Zu diesem Zweck empfiehlt sich das Erstellen einer speziellen Willenserklärung für den Fall einer solchen Erkrankung. Diese können Sie auf dieser Seite für sich und Ihre Angehörigen kostenfrei erstellen. Drucken Sie diese im Anschluss aus und unterzeichnen diese persönlich mit Angabe von Ort und Datum.

                                                 


                                                Ihr Weg zur kostenfreien COVID-19 Willenserklärung

                                                1. Geben Sie bitte Ihre Daten ein.
                                                2. Bestätigen Sie Ihren Wunsch zur Erstellung der persönlichen Willenserklärung.
                                                3. Bestätigen Sie bitte die Haftungsfreistellung und klicken Sie dann auf ERSTELLEN.
                                                4. Sie erhalten die fertige Willenserklärung als PDF-Datei .
                                                5. Drucken Sie Ihre Willenserklärung aus und unterzeichnen Sie diese. Bitte ergänzen Sie noch Ort und Datum.
                                                6. Verwahren Sie Ihre Willenserklärung im Original. 

                                                Informieren Sie Ihre Angehörigen über das Vorhandensein dieser Erklärung.

                                                Führen Sie ein Exemplar der Erklärung im Falle einer Erkrankung mit COVID-19 mit sich und informieren Sie die behandelnden Ärzte entsprechend.
                                                 
                                                  kostenpflichtig bestellen  

                                                Ein kostenfreier Service der Deutschen Vorsorgedatenbank AG

                                                 

                                                 

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                                                Covid-19 Spezial Mathias Oyan

                                                Was passiert, wenn Ihnen etwas passiert?

                                                Sorgen Sie für sich und Ihre Familie vor - rechtzeitig und selbstbestimmt: mit der Covid-19 Willenserklärung.

                                                Ihr Mathias Oyan

                                                Tel.: +4980318873651
                                                E-Mail: mo@oyancapital.de

                                                 

                                                 

                                                [sql-contact-form makler_nummer="7004567" makler_email="info@deutschevorsorgedatenbank.de" mailnummer="1"]

                                                  Hier können Sie für den Fall einer Erkrankung an COVID-19 Ihre kostenfreie Willenserklärung zur Durchführung der intensivmedizinischen Behandlung inklusive aller damit verbundenen Maßnahmen, insbesondere der künstlichen Beatmung, sowie der damit einhergehenden Notwendigkeiten, beispielsweise einer künstlichen Ernährung für diesen Zeitraum, erstellen.

                                                  Für jede Person muss eine eigene Willenserklärung erstellt werden.
                                                   
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                                                  Die COVID-19-Pandemie stellt unser Gesundheitssystem, unser Wirtschaftssystem und unser persönliches Leben vor völlig neue Herausforderungen.

                                                   

                                                  Die Vorstände der Deutschen Vorsorgedatenbank AG haben sich gemeinsam mit kooperierenden Fachanwälten darüber Gedanken gemacht, welche Auswirkungen diese Situation im Bereich Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung mit sich bringen kann.

                                                   

                                                  Grundsätzlich sind die Vorteile einer bestehenden Vorsorgevollmacht auch in einem solchen Szenario unbestritten. Wie sieht es aber bei Patientenverfügungen aus? Hinsichtlich der Erkrankung an COVID-19 liegen noch keinerlei Erfahrungswerte aus der Praxis vor, ob der in den bisherigen Patientenverfügungen zum Ausdruck gebrachte Willen ausreichend ist oder nicht.

                                                   

                                                  Das Resultat ist die nun zur Verfügung stehende Willenserklärung bei einer COVID-19 Erkrankung. Diese ergänzt und präzisiert zum einen bereits existierende Patientenverfügungen, kann aber auch als speziell auf diese Erkrankung abgestelltes Einzeldokument genutzt werden.

                                                   

                                                  Alle weiteren, aus unserer Sicht wichtigen Informationen und Hintergründe finden Sie auf dieser Seite.

                                                   

                                                  In der Hoffnung, dass Ihre persönliche Willenserklärung nie zum Einsatz kommen möge, wünschen wir Ihnen alles Gute. Bleiben Sie bitte gesund.

                                                   

                                                   

                                                   

                                                  Die Situation

                                                  Ende März wurde von sieben deutschen medizinischen Fachgesellschaften die „Entscheidung über die Zuteilung von Ressourcen in der Notfall- und Intensivmedizin im Kontext der Covid-19-Pandemie“ herausgegeben, welche der Entscheidungsfindung bei möglicherweise nicht ausreichenden Intensiv-Ressourcen dient.

                                                  Ziel ist es, damit den behandelnden Ärzten Hilfestellung für diese schwerwiegenden Entscheidungen an die Hand zu geben und diese zu entlasten. Eine entscheidende Rolle bei der intensivmedizinischen Behandlung fällt der Klärung des Patientenwillens zu. Eine intensivmedizinische Behandlung darf nur erfolgen, wenn der Patient in diese Therapie unter Berücksichtigung der Prognose einwilligt bzw. dies getan hätte oder in einer Patientenverfügung vorausverfügt hat.

                                                  Die Schritte der Entscheidungsfindung bei nicht möglicherweise nicht ausreichenden Intensiv-Ressourcen sind Inhalt dieser Übersicht:

                                                   

                                                  Corona-Uebersicht

                                                  Die Herausforderung

                                                  In diesem Zusammenhang stellt sich die Frage nach der Wirksamkeit bzw. Auslegung bestehender Patientenverfügungen. Anhand verschiedener Veröffentlichungen wird davon ausgegangen, dass derzeit ca. 50% der Bevölkerung eine solche Patientenverfügung besitzen. Vermutlich ist in keiner der vor März 2020 erstellten Patientenverfügungen die COVID-19-Pandemie inklusive speziell darauf abgestellter Behandlungswünsche thematisiert.

                                                  Es kann nun, laut der erwähnten Richtlinien zu folgender Situation kommen:

                                                  Für die Abwägung, welcher intensivpflichtige Patient beispielsweise die in vielen Fällen lebenserhaltende Beatmung erhält spielt auch eine eventuell vorliegende Patientenverfügung eine Rolle. Wird darin eine intensivmedizinische Therapie abgelehnt, kann dies in der beschriebenen, dramatischen Ausnahmesituation zum Versagen der Behandlung führen.

                                                  Die Lösung

                                                  Unabhängig vom Vorhandensein einer Patientenverfügung ergibt sich aus den oben geschilderten Richtlinien folgende Handlungsempfehlung:

                                                  Eine entscheidende Rolle spielt, dass für eine intensivmedizinische Therapie inklusive der damit verbundenen Szenarien und Behandlungsmaßnahmen in Folge einer COVID-19 Erkrankung eine ausdrückliche Einwilligung des Patienten vorliegt. Diese sollte vorsorglich und vorab schriftlich erfolgen, falls der Patient bei Aufnahme ins Krankenhaus nicht mehr in der Lage sein sollte, dies persönlich zu äußern.

                                                  Zu diesem Zweck empfiehlt sich das Erstellen einer speziellen Willenserklärung für den Fall einer solchen Erkrankung. Diese können Sie auf dieser Seite für sich und Ihre Angehörigen kostenfrei erstellen. Drucken Sie diese im Anschluss aus und unterzeichnen diese persönlich mit Angabe von Ort und Datum.

                                                   


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                                                  1. Geben Sie bitte Ihre Daten ein.
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                                                  3. Bestätigen Sie bitte die Haftungsfreistellung und klicken Sie dann auf ERSTELLEN.
                                                  4. Sie erhalten die fertige Willenserklärung als PDF-Datei .
                                                  5. Drucken Sie Ihre Willenserklärung aus und unterzeichnen Sie diese. Bitte ergänzen Sie noch Ort und Datum.
                                                  6. Verwahren Sie Ihre Willenserklärung im Original. 

                                                  Informieren Sie Ihre Angehörigen über das Vorhandensein dieser Erklärung.

                                                  Führen Sie ein Exemplar der Erklärung im Falle einer Erkrankung mit COVID-19 mit sich und informieren Sie die behandelnden Ärzte entsprechend.
                                                   
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                                                  Covid-19 Spezial Marco Gels

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                                                  Ihr Marco Gels

                                                  Tel.: +4917656223031
                                                  E-Mail: info@personalis24.de

                                                   

                                                   

                                                  [sql-contact-form makler_nummer="7004564" makler_email="info@deutschevorsorgedatenbank.de" mailnummer="1"]

                                                    Hier können Sie für den Fall einer Erkrankung an COVID-19 Ihre kostenfreie Willenserklärung zur Durchführung der intensivmedizinischen Behandlung inklusive aller damit verbundenen Maßnahmen, insbesondere der künstlichen Beatmung, sowie der damit einhergehenden Notwendigkeiten, beispielsweise einer künstlichen Ernährung für diesen Zeitraum, erstellen.

                                                    Für jede Person muss eine eigene Willenserklärung erstellt werden.
                                                     
                                                      kostenpflichtig bestellen  

                                                    Ein kostenfreier Service der Deutschen Vorsorgedatenbank AG


                                                    Die COVID-19-Pandemie stellt unser Gesundheitssystem, unser Wirtschaftssystem und unser persönliches Leben vor völlig neue Herausforderungen.

                                                     

                                                    Die Vorstände der Deutschen Vorsorgedatenbank AG haben sich gemeinsam mit kooperierenden Fachanwälten darüber Gedanken gemacht, welche Auswirkungen diese Situation im Bereich Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung mit sich bringen kann.

                                                     

                                                    Grundsätzlich sind die Vorteile einer bestehenden Vorsorgevollmacht auch in einem solchen Szenario unbestritten. Wie sieht es aber bei Patientenverfügungen aus? Hinsichtlich der Erkrankung an COVID-19 liegen noch keinerlei Erfahrungswerte aus der Praxis vor, ob der in den bisherigen Patientenverfügungen zum Ausdruck gebrachte Willen ausreichend ist oder nicht.

                                                     

                                                    Das Resultat ist die nun zur Verfügung stehende Willenserklärung bei einer COVID-19 Erkrankung. Diese ergänzt und präzisiert zum einen bereits existierende Patientenverfügungen, kann aber auch als speziell auf diese Erkrankung abgestelltes Einzeldokument genutzt werden.

                                                     

                                                    Alle weiteren, aus unserer Sicht wichtigen Informationen und Hintergründe finden Sie auf dieser Seite.

                                                     

                                                    In der Hoffnung, dass Ihre persönliche Willenserklärung nie zum Einsatz kommen möge, wünschen wir Ihnen alles Gute. Bleiben Sie bitte gesund.

                                                     

                                                     

                                                     

                                                    Die Situation

                                                    Ende März wurde von sieben deutschen medizinischen Fachgesellschaften die „Entscheidung über die Zuteilung von Ressourcen in der Notfall- und Intensivmedizin im Kontext der Covid-19-Pandemie“ herausgegeben, welche der Entscheidungsfindung bei möglicherweise nicht ausreichenden Intensiv-Ressourcen dient.

                                                    Ziel ist es, damit den behandelnden Ärzten Hilfestellung für diese schwerwiegenden Entscheidungen an die Hand zu geben und diese zu entlasten. Eine entscheidende Rolle bei der intensivmedizinischen Behandlung fällt der Klärung des Patientenwillens zu. Eine intensivmedizinische Behandlung darf nur erfolgen, wenn der Patient in diese Therapie unter Berücksichtigung der Prognose einwilligt bzw. dies getan hätte oder in einer Patientenverfügung vorausverfügt hat.

                                                    Die Schritte der Entscheidungsfindung bei nicht möglicherweise nicht ausreichenden Intensiv-Ressourcen sind Inhalt dieser Übersicht:

                                                     

                                                    Corona-Uebersicht

                                                    Die Herausforderung

                                                    In diesem Zusammenhang stellt sich die Frage nach der Wirksamkeit bzw. Auslegung bestehender Patientenverfügungen. Anhand verschiedener Veröffentlichungen wird davon ausgegangen, dass derzeit ca. 50% der Bevölkerung eine solche Patientenverfügung besitzen. Vermutlich ist in keiner der vor März 2020 erstellten Patientenverfügungen die COVID-19-Pandemie inklusive speziell darauf abgestellter Behandlungswünsche thematisiert.

                                                    Es kann nun, laut der erwähnten Richtlinien zu folgender Situation kommen:

                                                    Für die Abwägung, welcher intensivpflichtige Patient beispielsweise die in vielen Fällen lebenserhaltende Beatmung erhält spielt auch eine eventuell vorliegende Patientenverfügung eine Rolle. Wird darin eine intensivmedizinische Therapie abgelehnt, kann dies in der beschriebenen, dramatischen Ausnahmesituation zum Versagen der Behandlung führen.

                                                    Die Lösung

                                                    Unabhängig vom Vorhandensein einer Patientenverfügung ergibt sich aus den oben geschilderten Richtlinien folgende Handlungsempfehlung:

                                                    Eine entscheidende Rolle spielt, dass für eine intensivmedizinische Therapie inklusive der damit verbundenen Szenarien und Behandlungsmaßnahmen in Folge einer COVID-19 Erkrankung eine ausdrückliche Einwilligung des Patienten vorliegt. Diese sollte vorsorglich und vorab schriftlich erfolgen, falls der Patient bei Aufnahme ins Krankenhaus nicht mehr in der Lage sein sollte, dies persönlich zu äußern.

                                                    Zu diesem Zweck empfiehlt sich das Erstellen einer speziellen Willenserklärung für den Fall einer solchen Erkrankung. Diese können Sie auf dieser Seite für sich und Ihre Angehörigen kostenfrei erstellen. Drucken Sie diese im Anschluss aus und unterzeichnen diese persönlich mit Angabe von Ort und Datum.

                                                     


                                                    Ihr Weg zur kostenfreien COVID-19 Willenserklärung

                                                    1. Geben Sie bitte Ihre Daten ein.
                                                    2. Bestätigen Sie Ihren Wunsch zur Erstellung der persönlichen Willenserklärung.
                                                    3. Bestätigen Sie bitte die Haftungsfreistellung und klicken Sie dann auf ERSTELLEN.
                                                    4. Sie erhalten die fertige Willenserklärung als PDF-Datei .
                                                    5. Drucken Sie Ihre Willenserklärung aus und unterzeichnen Sie diese. Bitte ergänzen Sie noch Ort und Datum.
                                                    6. Verwahren Sie Ihre Willenserklärung im Original. 

                                                    Informieren Sie Ihre Angehörigen über das Vorhandensein dieser Erklärung.

                                                    Führen Sie ein Exemplar der Erklärung im Falle einer Erkrankung mit COVID-19 mit sich und informieren Sie die behandelnden Ärzte entsprechend.
                                                     
                                                      kostenpflichtig bestellen  

                                                    Ein kostenfreier Service der Deutschen Vorsorgedatenbank AG

                                                     

                                                     

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                                                    Covid-19 Service-Team

                                                    Was passiert, wenn Ihnen etwas passiert?

                                                    Sorgen Sie für sich und Ihre Familie vor - rechtzeitig und selbstbestimmt: mit der Covid-19 Willenserklärung.

                                                    Ihr Service Team

                                                    Tel.: +4937645396704
                                                    E-Mail: mail@deutschevorsorgedatenbank.com

                                                     

                                                     

                                                    [sql-contact-form makler_nummer="X" makler_email="info@deutschevorsorgedatenbank.de" mailnummer="1"]

                                                      Hier können Sie für den Fall einer Erkrankung an COVID-19 Ihre kostenfreie Willenserklärung zur Durchführung der intensivmedizinischen Behandlung inklusive aller damit verbundenen Maßnahmen, insbesondere der künstlichen Beatmung, sowie der damit einhergehenden Notwendigkeiten, beispielsweise einer künstlichen Ernährung für diesen Zeitraum, erstellen.

                                                      Für jede Person muss eine eigene Willenserklärung erstellt werden.
                                                       
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                                                      Ein kostenfreier Service der Deutschen Vorsorgedatenbank AG


                                                      Die COVID-19-Pandemie stellt unser Gesundheitssystem, unser Wirtschaftssystem und unser persönliches Leben vor völlig neue Herausforderungen.

                                                       

                                                      Die Vorstände der Deutschen Vorsorgedatenbank AG haben sich gemeinsam mit kooperierenden Fachanwälten darüber Gedanken gemacht, welche Auswirkungen diese Situation im Bereich Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung mit sich bringen kann.

                                                       

                                                      Grundsätzlich sind die Vorteile einer bestehenden Vorsorgevollmacht auch in einem solchen Szenario unbestritten. Wie sieht es aber bei Patientenverfügungen aus? Hinsichtlich der Erkrankung an COVID-19 liegen noch keinerlei Erfahrungswerte aus der Praxis vor, ob der in den bisherigen Patientenverfügungen zum Ausdruck gebrachte Willen ausreichend ist oder nicht.

                                                       

                                                      Das Resultat ist die nun zur Verfügung stehende Willenserklärung bei einer COVID-19 Erkrankung. Diese ergänzt und präzisiert zum einen bereits existierende Patientenverfügungen, kann aber auch als speziell auf diese Erkrankung abgestelltes Einzeldokument genutzt werden.

                                                       

                                                      Alle weiteren, aus unserer Sicht wichtigen Informationen und Hintergründe finden Sie auf dieser Seite.

                                                       

                                                      In der Hoffnung, dass Ihre persönliche Willenserklärung nie zum Einsatz kommen möge, wünschen wir Ihnen alles Gute. Bleiben Sie bitte gesund.

                                                       

                                                       

                                                       

                                                      Die Situation

                                                      Ende März wurde von sieben deutschen medizinischen Fachgesellschaften die „Entscheidung über die Zuteilung von Ressourcen in der Notfall- und Intensivmedizin im Kontext der Covid-19-Pandemie“ herausgegeben, welche der Entscheidungsfindung bei möglicherweise nicht ausreichenden Intensiv-Ressourcen dient.

                                                      Ziel ist es, damit den behandelnden Ärzten Hilfestellung für diese schwerwiegenden Entscheidungen an die Hand zu geben und diese zu entlasten. Eine entscheidende Rolle bei der intensivmedizinischen Behandlung fällt der Klärung des Patientenwillens zu. Eine intensivmedizinische Behandlung darf nur erfolgen, wenn der Patient in diese Therapie unter Berücksichtigung der Prognose einwilligt bzw. dies getan hätte oder in einer Patientenverfügung vorausverfügt hat.

                                                      Die Schritte der Entscheidungsfindung bei nicht möglicherweise nicht ausreichenden Intensiv-Ressourcen sind Inhalt dieser Übersicht:

                                                       

                                                      Corona-Uebersicht

                                                      Die Herausforderung

                                                      In diesem Zusammenhang stellt sich die Frage nach der Wirksamkeit bzw. Auslegung bestehender Patientenverfügungen. Anhand verschiedener Veröffentlichungen wird davon ausgegangen, dass derzeit ca. 50% der Bevölkerung eine solche Patientenverfügung besitzen. Vermutlich ist in keiner der vor März 2020 erstellten Patientenverfügungen die COVID-19-Pandemie inklusive speziell darauf abgestellter Behandlungswünsche thematisiert.

                                                      Es kann nun, laut der erwähnten Richtlinien zu folgender Situation kommen:

                                                      Für die Abwägung, welcher intensivpflichtige Patient beispielsweise die in vielen Fällen lebenserhaltende Beatmung erhält spielt auch eine eventuell vorliegende Patientenverfügung eine Rolle. Wird darin eine intensivmedizinische Therapie abgelehnt, kann dies in der beschriebenen, dramatischen Ausnahmesituation zum Versagen der Behandlung führen.

                                                      Die Lösung

                                                      Unabhängig vom Vorhandensein einer Patientenverfügung ergibt sich aus den oben geschilderten Richtlinien folgende Handlungsempfehlung:

                                                      Eine entscheidende Rolle spielt, dass für eine intensivmedizinische Therapie inklusive der damit verbundenen Szenarien und Behandlungsmaßnahmen in Folge einer COVID-19 Erkrankung eine ausdrückliche Einwilligung des Patienten vorliegt. Diese sollte vorsorglich und vorab schriftlich erfolgen, falls der Patient bei Aufnahme ins Krankenhaus nicht mehr in der Lage sein sollte, dies persönlich zu äußern.

                                                      Zu diesem Zweck empfiehlt sich das Erstellen einer speziellen Willenserklärung für den Fall einer solchen Erkrankung. Diese können Sie auf dieser Seite für sich und Ihre Angehörigen kostenfrei erstellen. Drucken Sie diese im Anschluss aus und unterzeichnen diese persönlich mit Angabe von Ort und Datum.

                                                       


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                                                      1. Geben Sie bitte Ihre Daten ein.
                                                      2. Bestätigen Sie Ihren Wunsch zur Erstellung der persönlichen Willenserklärung.
                                                      3. Bestätigen Sie bitte die Haftungsfreistellung und klicken Sie dann auf ERSTELLEN.
                                                      4. Sie erhalten die fertige Willenserklärung als PDF-Datei .
                                                      5. Drucken Sie Ihre Willenserklärung aus und unterzeichnen Sie diese. Bitte ergänzen Sie noch Ort und Datum.
                                                      6. Verwahren Sie Ihre Willenserklärung im Original. 

                                                      Informieren Sie Ihre Angehörigen über das Vorhandensein dieser Erklärung.

                                                      Führen Sie ein Exemplar der Erklärung im Falle einer Erkrankung mit COVID-19 mit sich und informieren Sie die behandelnden Ärzte entsprechend.
                                                       
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                                                      Covid-19 Spezial Sabine Müller

                                                      Was passiert, wenn Ihnen etwas passiert?

                                                      Sorgen Sie für sich und Ihre Familie vor - rechtzeitig und selbstbestimmt: mit der Covid-19 Willenserklärung.

                                                      Ihre Sabine Müller

                                                      Tel.: +493429329782
                                                      E-Mail: info@finanzdienstleistung-mueller.de

                                                       

                                                       

                                                      [sql-contact-form makler_nummer="7003237" makler_email="info@deutschevorsorgedatenbank.de" mailnummer="1"]

                                                        Hier können Sie für den Fall einer Erkrankung an COVID-19 Ihre kostenfreie Willenserklärung zur Durchführung der intensivmedizinischen Behandlung inklusive aller damit verbundenen Maßnahmen, insbesondere der künstlichen Beatmung, sowie der damit einhergehenden Notwendigkeiten, beispielsweise einer künstlichen Ernährung für diesen Zeitraum, erstellen.

                                                        Für jede Person muss eine eigene Willenserklärung erstellt werden.
                                                         
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                                                        Die COVID-19-Pandemie stellt unser Gesundheitssystem, unser Wirtschaftssystem und unser persönliches Leben vor völlig neue Herausforderungen.

                                                         

                                                        Die Vorstände der Deutschen Vorsorgedatenbank AG haben sich gemeinsam mit kooperierenden Fachanwälten darüber Gedanken gemacht, welche Auswirkungen diese Situation im Bereich Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung mit sich bringen kann.

                                                         

                                                        Grundsätzlich sind die Vorteile einer bestehenden Vorsorgevollmacht auch in einem solchen Szenario unbestritten. Wie sieht es aber bei Patientenverfügungen aus? Hinsichtlich der Erkrankung an COVID-19 liegen noch keinerlei Erfahrungswerte aus der Praxis vor, ob der in den bisherigen Patientenverfügungen zum Ausdruck gebrachte Willen ausreichend ist oder nicht.

                                                         

                                                        Das Resultat ist die nun zur Verfügung stehende Willenserklärung bei einer COVID-19 Erkrankung. Diese ergänzt und präzisiert zum einen bereits existierende Patientenverfügungen, kann aber auch als speziell auf diese Erkrankung abgestelltes Einzeldokument genutzt werden.

                                                         

                                                        Alle weiteren, aus unserer Sicht wichtigen Informationen und Hintergründe finden Sie auf dieser Seite.

                                                         

                                                        In der Hoffnung, dass Ihre persönliche Willenserklärung nie zum Einsatz kommen möge, wünschen wir Ihnen alles Gute. Bleiben Sie bitte gesund.

                                                         

                                                         

                                                         

                                                        Die Situation

                                                        Ende März wurde von sieben deutschen medizinischen Fachgesellschaften die „Entscheidung über die Zuteilung von Ressourcen in der Notfall- und Intensivmedizin im Kontext der Covid-19-Pandemie“ herausgegeben, welche der Entscheidungsfindung bei möglicherweise nicht ausreichenden Intensiv-Ressourcen dient.

                                                        Ziel ist es, damit den behandelnden Ärzten Hilfestellung für diese schwerwiegenden Entscheidungen an die Hand zu geben und diese zu entlasten. Eine entscheidende Rolle bei der intensivmedizinischen Behandlung fällt der Klärung des Patientenwillens zu. Eine intensivmedizinische Behandlung darf nur erfolgen, wenn der Patient in diese Therapie unter Berücksichtigung der Prognose einwilligt bzw. dies getan hätte oder in einer Patientenverfügung vorausverfügt hat.

                                                        Die Schritte der Entscheidungsfindung bei nicht möglicherweise nicht ausreichenden Intensiv-Ressourcen sind Inhalt dieser Übersicht:

                                                         

                                                        Corona-Uebersicht

                                                        Die Herausforderung

                                                        In diesem Zusammenhang stellt sich die Frage nach der Wirksamkeit bzw. Auslegung bestehender Patientenverfügungen. Anhand verschiedener Veröffentlichungen wird davon ausgegangen, dass derzeit ca. 50% der Bevölkerung eine solche Patientenverfügung besitzen. Vermutlich ist in keiner der vor März 2020 erstellten Patientenverfügungen die COVID-19-Pandemie inklusive speziell darauf abgestellter Behandlungswünsche thematisiert.

                                                        Es kann nun, laut der erwähnten Richtlinien zu folgender Situation kommen:

                                                        Für die Abwägung, welcher intensivpflichtige Patient beispielsweise die in vielen Fällen lebenserhaltende Beatmung erhält spielt auch eine eventuell vorliegende Patientenverfügung eine Rolle. Wird darin eine intensivmedizinische Therapie abgelehnt, kann dies in der beschriebenen, dramatischen Ausnahmesituation zum Versagen der Behandlung führen.

                                                        Die Lösung

                                                        Unabhängig vom Vorhandensein einer Patientenverfügung ergibt sich aus den oben geschilderten Richtlinien folgende Handlungsempfehlung:

                                                        Eine entscheidende Rolle spielt, dass für eine intensivmedizinische Therapie inklusive der damit verbundenen Szenarien und Behandlungsmaßnahmen in Folge einer COVID-19 Erkrankung eine ausdrückliche Einwilligung des Patienten vorliegt. Diese sollte vorsorglich und vorab schriftlich erfolgen, falls der Patient bei Aufnahme ins Krankenhaus nicht mehr in der Lage sein sollte, dies persönlich zu äußern.

                                                        Zu diesem Zweck empfiehlt sich das Erstellen einer speziellen Willenserklärung für den Fall einer solchen Erkrankung. Diese können Sie auf dieser Seite für sich und Ihre Angehörigen kostenfrei erstellen. Drucken Sie diese im Anschluss aus und unterzeichnen diese persönlich mit Angabe von Ort und Datum.

                                                         


                                                        Ihr Weg zur kostenfreien COVID-19 Willenserklärung

                                                        1. Geben Sie bitte Ihre Daten ein.
                                                        2. Bestätigen Sie Ihren Wunsch zur Erstellung der persönlichen Willenserklärung.
                                                        3. Bestätigen Sie bitte die Haftungsfreistellung und klicken Sie dann auf ERSTELLEN.
                                                        4. Sie erhalten die fertige Willenserklärung als PDF-Datei .
                                                        5. Drucken Sie Ihre Willenserklärung aus und unterzeichnen Sie diese. Bitte ergänzen Sie noch Ort und Datum.
                                                        6. Verwahren Sie Ihre Willenserklärung im Original. 

                                                        Informieren Sie Ihre Angehörigen über das Vorhandensein dieser Erklärung.

                                                        Führen Sie ein Exemplar der Erklärung im Falle einer Erkrankung mit COVID-19 mit sich und informieren Sie die behandelnden Ärzte entsprechend.
                                                         
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                                                        Covid-19 Spezial Jürgen Link

                                                        Was passiert, wenn Ihnen etwas passiert?

                                                        Sorgen Sie für sich und Ihre Familie vor - rechtzeitig und selbstbestimmt: mit der Covid-19 Willenserklärung.

                                                        Ihr Jürgen Link

                                                        Tel.: +496655749962
                                                        E-Mail: VSL@Juergen-Link.de

                                                         

                                                         

                                                        [sql-contact-form makler_nummer="7004543" makler_email="info@deutschevorsorgedatenbank.de" mailnummer="1"]

                                                          Hier können Sie für den Fall einer Erkrankung an COVID-19 Ihre kostenfreie Willenserklärung zur Durchführung der intensivmedizinischen Behandlung inklusive aller damit verbundenen Maßnahmen, insbesondere der künstlichen Beatmung, sowie der damit einhergehenden Notwendigkeiten, beispielsweise einer künstlichen Ernährung für diesen Zeitraum, erstellen.

                                                          Für jede Person muss eine eigene Willenserklärung erstellt werden.
                                                           
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                                                          Die COVID-19-Pandemie stellt unser Gesundheitssystem, unser Wirtschaftssystem und unser persönliches Leben vor völlig neue Herausforderungen.

                                                           

                                                          Die Vorstände der Deutschen Vorsorgedatenbank AG haben sich gemeinsam mit kooperierenden Fachanwälten darüber Gedanken gemacht, welche Auswirkungen diese Situation im Bereich Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung mit sich bringen kann.

                                                           

                                                          Grundsätzlich sind die Vorteile einer bestehenden Vorsorgevollmacht auch in einem solchen Szenario unbestritten. Wie sieht es aber bei Patientenverfügungen aus? Hinsichtlich der Erkrankung an COVID-19 liegen noch keinerlei Erfahrungswerte aus der Praxis vor, ob der in den bisherigen Patientenverfügungen zum Ausdruck gebrachte Willen ausreichend ist oder nicht.

                                                           

                                                          Das Resultat ist die nun zur Verfügung stehende Willenserklärung bei einer COVID-19 Erkrankung. Diese ergänzt und präzisiert zum einen bereits existierende Patientenverfügungen, kann aber auch als speziell auf diese Erkrankung abgestelltes Einzeldokument genutzt werden.

                                                           

                                                          Alle weiteren, aus unserer Sicht wichtigen Informationen und Hintergründe finden Sie auf dieser Seite.

                                                           

                                                          In der Hoffnung, dass Ihre persönliche Willenserklärung nie zum Einsatz kommen möge, wünschen wir Ihnen alles Gute. Bleiben Sie bitte gesund.

                                                           

                                                           

                                                           

                                                          Die Situation

                                                          Ende März wurde von sieben deutschen medizinischen Fachgesellschaften die „Entscheidung über die Zuteilung von Ressourcen in der Notfall- und Intensivmedizin im Kontext der Covid-19-Pandemie“ herausgegeben, welche der Entscheidungsfindung bei möglicherweise nicht ausreichenden Intensiv-Ressourcen dient.

                                                          Ziel ist es, damit den behandelnden Ärzten Hilfestellung für diese schwerwiegenden Entscheidungen an die Hand zu geben und diese zu entlasten. Eine entscheidende Rolle bei der intensivmedizinischen Behandlung fällt der Klärung des Patientenwillens zu. Eine intensivmedizinische Behandlung darf nur erfolgen, wenn der Patient in diese Therapie unter Berücksichtigung der Prognose einwilligt bzw. dies getan hätte oder in einer Patientenverfügung vorausverfügt hat.

                                                          Die Schritte der Entscheidungsfindung bei nicht möglicherweise nicht ausreichenden Intensiv-Ressourcen sind Inhalt dieser Übersicht:

                                                           

                                                          Corona-Uebersicht

                                                          Die Herausforderung

                                                          In diesem Zusammenhang stellt sich die Frage nach der Wirksamkeit bzw. Auslegung bestehender Patientenverfügungen. Anhand verschiedener Veröffentlichungen wird davon ausgegangen, dass derzeit ca. 50% der Bevölkerung eine solche Patientenverfügung besitzen. Vermutlich ist in keiner der vor März 2020 erstellten Patientenverfügungen die COVID-19-Pandemie inklusive speziell darauf abgestellter Behandlungswünsche thematisiert.

                                                          Es kann nun, laut der erwähnten Richtlinien zu folgender Situation kommen:

                                                          Für die Abwägung, welcher intensivpflichtige Patient beispielsweise die in vielen Fällen lebenserhaltende Beatmung erhält spielt auch eine eventuell vorliegende Patientenverfügung eine Rolle. Wird darin eine intensivmedizinische Therapie abgelehnt, kann dies in der beschriebenen, dramatischen Ausnahmesituation zum Versagen der Behandlung führen.

                                                          Die Lösung

                                                          Unabhängig vom Vorhandensein einer Patientenverfügung ergibt sich aus den oben geschilderten Richtlinien folgende Handlungsempfehlung:

                                                          Eine entscheidende Rolle spielt, dass für eine intensivmedizinische Therapie inklusive der damit verbundenen Szenarien und Behandlungsmaßnahmen in Folge einer COVID-19 Erkrankung eine ausdrückliche Einwilligung des Patienten vorliegt. Diese sollte vorsorglich und vorab schriftlich erfolgen, falls der Patient bei Aufnahme ins Krankenhaus nicht mehr in der Lage sein sollte, dies persönlich zu äußern.

                                                          Zu diesem Zweck empfiehlt sich das Erstellen einer speziellen Willenserklärung für den Fall einer solchen Erkrankung. Diese können Sie auf dieser Seite für sich und Ihre Angehörigen kostenfrei erstellen. Drucken Sie diese im Anschluss aus und unterzeichnen diese persönlich mit Angabe von Ort und Datum.

                                                           


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                                                          1. Geben Sie bitte Ihre Daten ein.
                                                          2. Bestätigen Sie Ihren Wunsch zur Erstellung der persönlichen Willenserklärung.
                                                          3. Bestätigen Sie bitte die Haftungsfreistellung und klicken Sie dann auf ERSTELLEN.
                                                          4. Sie erhalten die fertige Willenserklärung als PDF-Datei .
                                                          5. Drucken Sie Ihre Willenserklärung aus und unterzeichnen Sie diese. Bitte ergänzen Sie noch Ort und Datum.
                                                          6. Verwahren Sie Ihre Willenserklärung im Original. 

                                                          Informieren Sie Ihre Angehörigen über das Vorhandensein dieser Erklärung.

                                                          Führen Sie ein Exemplar der Erklärung im Falle einer Erkrankung mit COVID-19 mit sich und informieren Sie die behandelnden Ärzte entsprechend.
                                                           
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                                                          Covid-19 Spezial Ludwig Hinrichs

                                                          Was passiert, wenn Ihnen etwas passiert?

                                                          Sorgen Sie für sich und Ihre Familie vor - rechtzeitig und selbstbestimmt: mit der Covid-19 Willenserklärung.

                                                          Ihr Ludwig Hinrichs

                                                          Tel.: +4943404996066
                                                          E-Mail: lh@openfinance.de

                                                           

                                                           

                                                          [sql-contact-form makler_nummer="7001902" makler_email="info@deutschevorsorgedatenbank.de" mailnummer="1"]

                                                            Hier können Sie für den Fall einer Erkrankung an COVID-19 Ihre kostenfreie Willenserklärung zur Durchführung der intensivmedizinischen Behandlung inklusive aller damit verbundenen Maßnahmen, insbesondere der künstlichen Beatmung, sowie der damit einhergehenden Notwendigkeiten, beispielsweise einer künstlichen Ernährung für diesen Zeitraum, erstellen.

                                                            Für jede Person muss eine eigene Willenserklärung erstellt werden.
                                                             
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                                                            Die COVID-19-Pandemie stellt unser Gesundheitssystem, unser Wirtschaftssystem und unser persönliches Leben vor völlig neue Herausforderungen.

                                                             

                                                            Die Vorstände der Deutschen Vorsorgedatenbank AG haben sich gemeinsam mit kooperierenden Fachanwälten darüber Gedanken gemacht, welche Auswirkungen diese Situation im Bereich Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung mit sich bringen kann.

                                                             

                                                            Grundsätzlich sind die Vorteile einer bestehenden Vorsorgevollmacht auch in einem solchen Szenario unbestritten. Wie sieht es aber bei Patientenverfügungen aus? Hinsichtlich der Erkrankung an COVID-19 liegen noch keinerlei Erfahrungswerte aus der Praxis vor, ob der in den bisherigen Patientenverfügungen zum Ausdruck gebrachte Willen ausreichend ist oder nicht.

                                                             

                                                            Das Resultat ist die nun zur Verfügung stehende Willenserklärung bei einer COVID-19 Erkrankung. Diese ergänzt und präzisiert zum einen bereits existierende Patientenverfügungen, kann aber auch als speziell auf diese Erkrankung abgestelltes Einzeldokument genutzt werden.

                                                             

                                                            Alle weiteren, aus unserer Sicht wichtigen Informationen und Hintergründe finden Sie auf dieser Seite.

                                                             

                                                            In der Hoffnung, dass Ihre persönliche Willenserklärung nie zum Einsatz kommen möge, wünschen wir Ihnen alles Gute. Bleiben Sie bitte gesund.

                                                             

                                                             

                                                             

                                                            Die Situation

                                                            Ende März wurde von sieben deutschen medizinischen Fachgesellschaften die „Entscheidung über die Zuteilung von Ressourcen in der Notfall- und Intensivmedizin im Kontext der Covid-19-Pandemie“ herausgegeben, welche der Entscheidungsfindung bei möglicherweise nicht ausreichenden Intensiv-Ressourcen dient.

                                                            Ziel ist es, damit den behandelnden Ärzten Hilfestellung für diese schwerwiegenden Entscheidungen an die Hand zu geben und diese zu entlasten. Eine entscheidende Rolle bei der intensivmedizinischen Behandlung fällt der Klärung des Patientenwillens zu. Eine intensivmedizinische Behandlung darf nur erfolgen, wenn der Patient in diese Therapie unter Berücksichtigung der Prognose einwilligt bzw. dies getan hätte oder in einer Patientenverfügung vorausverfügt hat.

                                                            Die Schritte der Entscheidungsfindung bei nicht möglicherweise nicht ausreichenden Intensiv-Ressourcen sind Inhalt dieser Übersicht:

                                                             

                                                            Corona-Uebersicht

                                                            Die Herausforderung

                                                            In diesem Zusammenhang stellt sich die Frage nach der Wirksamkeit bzw. Auslegung bestehender Patientenverfügungen. Anhand verschiedener Veröffentlichungen wird davon ausgegangen, dass derzeit ca. 50% der Bevölkerung eine solche Patientenverfügung besitzen. Vermutlich ist in keiner der vor März 2020 erstellten Patientenverfügungen die COVID-19-Pandemie inklusive speziell darauf abgestellter Behandlungswünsche thematisiert.

                                                            Es kann nun, laut der erwähnten Richtlinien zu folgender Situation kommen:

                                                            Für die Abwägung, welcher intensivpflichtige Patient beispielsweise die in vielen Fällen lebenserhaltende Beatmung erhält spielt auch eine eventuell vorliegende Patientenverfügung eine Rolle. Wird darin eine intensivmedizinische Therapie abgelehnt, kann dies in der beschriebenen, dramatischen Ausnahmesituation zum Versagen der Behandlung führen.

                                                            Die Lösung

                                                            Unabhängig vom Vorhandensein einer Patientenverfügung ergibt sich aus den oben geschilderten Richtlinien folgende Handlungsempfehlung:

                                                            Eine entscheidende Rolle spielt, dass für eine intensivmedizinische Therapie inklusive der damit verbundenen Szenarien und Behandlungsmaßnahmen in Folge einer COVID-19 Erkrankung eine ausdrückliche Einwilligung des Patienten vorliegt. Diese sollte vorsorglich und vorab schriftlich erfolgen, falls der Patient bei Aufnahme ins Krankenhaus nicht mehr in der Lage sein sollte, dies persönlich zu äußern.

                                                            Zu diesem Zweck empfiehlt sich das Erstellen einer speziellen Willenserklärung für den Fall einer solchen Erkrankung. Diese können Sie auf dieser Seite für sich und Ihre Angehörigen kostenfrei erstellen. Drucken Sie diese im Anschluss aus und unterzeichnen diese persönlich mit Angabe von Ort und Datum.

                                                             


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                                                            1. Geben Sie bitte Ihre Daten ein.
                                                            2. Bestätigen Sie Ihren Wunsch zur Erstellung der persönlichen Willenserklärung.
                                                            3. Bestätigen Sie bitte die Haftungsfreistellung und klicken Sie dann auf ERSTELLEN.
                                                            4. Sie erhalten die fertige Willenserklärung als PDF-Datei .
                                                            5. Drucken Sie Ihre Willenserklärung aus und unterzeichnen Sie diese. Bitte ergänzen Sie noch Ort und Datum.
                                                            6. Verwahren Sie Ihre Willenserklärung im Original. 

                                                            Informieren Sie Ihre Angehörigen über das Vorhandensein dieser Erklärung.

                                                            Führen Sie ein Exemplar der Erklärung im Falle einer Erkrankung mit COVID-19 mit sich und informieren Sie die behandelnden Ärzte entsprechend.
                                                             
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                                                            Covid-19 Spezial Wolfgang Glückselig

                                                            Was passiert, wenn Ihnen etwas passiert?

                                                            Sorgen Sie für sich und Ihre Familie vor - rechtzeitig und selbstbestimmt: mit der Covid-19 Willenserklärung.

                                                            Ihr Wolfgang Glückselig

                                                            Tel.: +496181990977
                                                            E-Mail: wglueckselig@gmail.com

                                                             

                                                             

                                                            [sql-contact-form makler_nummer="7004534" makler_email="info@deutschevorsorgedatenbank.de" mailnummer="1"]

                                                              Hier können Sie für den Fall einer Erkrankung an COVID-19 Ihre kostenfreie Willenserklärung zur Durchführung der intensivmedizinischen Behandlung inklusive aller damit verbundenen Maßnahmen, insbesondere der künstlichen Beatmung, sowie der damit einhergehenden Notwendigkeiten, beispielsweise einer künstlichen Ernährung für diesen Zeitraum, erstellen.

                                                              Für jede Person muss eine eigene Willenserklärung erstellt werden.
                                                               
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                                                              Die COVID-19-Pandemie stellt unser Gesundheitssystem, unser Wirtschaftssystem und unser persönliches Leben vor völlig neue Herausforderungen.

                                                               

                                                              Die Vorstände der Deutschen Vorsorgedatenbank AG haben sich gemeinsam mit kooperierenden Fachanwälten darüber Gedanken gemacht, welche Auswirkungen diese Situation im Bereich Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung mit sich bringen kann.

                                                               

                                                              Grundsätzlich sind die Vorteile einer bestehenden Vorsorgevollmacht auch in einem solchen Szenario unbestritten. Wie sieht es aber bei Patientenverfügungen aus? Hinsichtlich der Erkrankung an COVID-19 liegen noch keinerlei Erfahrungswerte aus der Praxis vor, ob der in den bisherigen Patientenverfügungen zum Ausdruck gebrachte Willen ausreichend ist oder nicht.

                                                               

                                                              Das Resultat ist die nun zur Verfügung stehende Willenserklärung bei einer COVID-19 Erkrankung. Diese ergänzt und präzisiert zum einen bereits existierende Patientenverfügungen, kann aber auch als speziell auf diese Erkrankung abgestelltes Einzeldokument genutzt werden.

                                                               

                                                              Alle weiteren, aus unserer Sicht wichtigen Informationen und Hintergründe finden Sie auf dieser Seite.

                                                               

                                                              In der Hoffnung, dass Ihre persönliche Willenserklärung nie zum Einsatz kommen möge, wünschen wir Ihnen alles Gute. Bleiben Sie bitte gesund.

                                                               

                                                               

                                                               

                                                              Die Situation

                                                              Ende März wurde von sieben deutschen medizinischen Fachgesellschaften die „Entscheidung über die Zuteilung von Ressourcen in der Notfall- und Intensivmedizin im Kontext der Covid-19-Pandemie“ herausgegeben, welche der Entscheidungsfindung bei möglicherweise nicht ausreichenden Intensiv-Ressourcen dient.

                                                              Ziel ist es, damit den behandelnden Ärzten Hilfestellung für diese schwerwiegenden Entscheidungen an die Hand zu geben und diese zu entlasten. Eine entscheidende Rolle bei der intensivmedizinischen Behandlung fällt der Klärung des Patientenwillens zu. Eine intensivmedizinische Behandlung darf nur erfolgen, wenn der Patient in diese Therapie unter Berücksichtigung der Prognose einwilligt bzw. dies getan hätte oder in einer Patientenverfügung vorausverfügt hat.

                                                              Die Schritte der Entscheidungsfindung bei nicht möglicherweise nicht ausreichenden Intensiv-Ressourcen sind Inhalt dieser Übersicht:

                                                               

                                                              Corona-Uebersicht

                                                              Die Herausforderung

                                                              In diesem Zusammenhang stellt sich die Frage nach der Wirksamkeit bzw. Auslegung bestehender Patientenverfügungen. Anhand verschiedener Veröffentlichungen wird davon ausgegangen, dass derzeit ca. 50% der Bevölkerung eine solche Patientenverfügung besitzen. Vermutlich ist in keiner der vor März 2020 erstellten Patientenverfügungen die COVID-19-Pandemie inklusive speziell darauf abgestellter Behandlungswünsche thematisiert.

                                                              Es kann nun, laut der erwähnten Richtlinien zu folgender Situation kommen:

                                                              Für die Abwägung, welcher intensivpflichtige Patient beispielsweise die in vielen Fällen lebenserhaltende Beatmung erhält spielt auch eine eventuell vorliegende Patientenverfügung eine Rolle. Wird darin eine intensivmedizinische Therapie abgelehnt, kann dies in der beschriebenen, dramatischen Ausnahmesituation zum Versagen der Behandlung führen.

                                                              Die Lösung

                                                              Unabhängig vom Vorhandensein einer Patientenverfügung ergibt sich aus den oben geschilderten Richtlinien folgende Handlungsempfehlung:

                                                              Eine entscheidende Rolle spielt, dass für eine intensivmedizinische Therapie inklusive der damit verbundenen Szenarien und Behandlungsmaßnahmen in Folge einer COVID-19 Erkrankung eine ausdrückliche Einwilligung des Patienten vorliegt. Diese sollte vorsorglich und vorab schriftlich erfolgen, falls der Patient bei Aufnahme ins Krankenhaus nicht mehr in der Lage sein sollte, dies persönlich zu äußern.

                                                              Zu diesem Zweck empfiehlt sich das Erstellen einer speziellen Willenserklärung für den Fall einer solchen Erkrankung. Diese können Sie auf dieser Seite für sich und Ihre Angehörigen kostenfrei erstellen. Drucken Sie diese im Anschluss aus und unterzeichnen diese persönlich mit Angabe von Ort und Datum.

                                                               


                                                              Ihr Weg zur kostenfreien COVID-19 Willenserklärung

                                                              1. Geben Sie bitte Ihre Daten ein.
                                                              2. Bestätigen Sie Ihren Wunsch zur Erstellung der persönlichen Willenserklärung.
                                                              3. Bestätigen Sie bitte die Haftungsfreistellung und klicken Sie dann auf ERSTELLEN.
                                                              4. Sie erhalten die fertige Willenserklärung als PDF-Datei .
                                                              5. Drucken Sie Ihre Willenserklärung aus und unterzeichnen Sie diese. Bitte ergänzen Sie noch Ort und Datum.
                                                              6. Verwahren Sie Ihre Willenserklärung im Original. 

                                                              Informieren Sie Ihre Angehörigen über das Vorhandensein dieser Erklärung.

                                                              Führen Sie ein Exemplar der Erklärung im Falle einer Erkrankung mit COVID-19 mit sich und informieren Sie die behandelnden Ärzte entsprechend.
                                                               
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                                                              Ein kostenfreier Service der Deutschen Vorsorgedatenbank AG

                                                               

                                                               

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                                                              Covid-19 Spezial Frank Schug

                                                              Was passiert, wenn Ihnen etwas passiert?

                                                              Sorgen Sie für sich und Ihre Familie vor - rechtzeitig und selbstbestimmt: mit der Covid-19 Willenserklärung.

                                                              Ihr Frank Schug

                                                              Tel.: +493397130087
                                                              E-Mail: breschug@bresch-schug.de

                                                               

                                                               

                                                              [sql-contact-form makler_nummer="7003119" makler_email="info@deutschevorsorgedatenbank.de" mailnummer="1"]

                                                                Hier können Sie für den Fall einer Erkrankung an COVID-19 Ihre kostenfreie Willenserklärung zur Durchführung der intensivmedizinischen Behandlung inklusive aller damit verbundenen Maßnahmen, insbesondere der künstlichen Beatmung, sowie der damit einhergehenden Notwendigkeiten, beispielsweise einer künstlichen Ernährung für diesen Zeitraum, erstellen.

                                                                Für jede Person muss eine eigene Willenserklärung erstellt werden.
                                                                 
                                                                  kostenpflichtig bestellen  

                                                                Ein kostenfreier Service der Deutschen Vorsorgedatenbank AG


                                                                Die COVID-19-Pandemie stellt unser Gesundheitssystem, unser Wirtschaftssystem und unser persönliches Leben vor völlig neue Herausforderungen.

                                                                 

                                                                Die Vorstände der Deutschen Vorsorgedatenbank AG haben sich gemeinsam mit kooperierenden Fachanwälten darüber Gedanken gemacht, welche Auswirkungen diese Situation im Bereich Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung mit sich bringen kann.

                                                                 

                                                                Grundsätzlich sind die Vorteile einer bestehenden Vorsorgevollmacht auch in einem solchen Szenario unbestritten. Wie sieht es aber bei Patientenverfügungen aus? Hinsichtlich der Erkrankung an COVID-19 liegen noch keinerlei Erfahrungswerte aus der Praxis vor, ob der in den bisherigen Patientenverfügungen zum Ausdruck gebrachte Willen ausreichend ist oder nicht.

                                                                 

                                                                Das Resultat ist die nun zur Verfügung stehende Willenserklärung bei einer COVID-19 Erkrankung. Diese ergänzt und präzisiert zum einen bereits existierende Patientenverfügungen, kann aber auch als speziell auf diese Erkrankung abgestelltes Einzeldokument genutzt werden.

                                                                 

                                                                Alle weiteren, aus unserer Sicht wichtigen Informationen und Hintergründe finden Sie auf dieser Seite.

                                                                 

                                                                In der Hoffnung, dass Ihre persönliche Willenserklärung nie zum Einsatz kommen möge, wünschen wir Ihnen alles Gute. Bleiben Sie bitte gesund.

                                                                 

                                                                 

                                                                 

                                                                Die Situation

                                                                Ende März wurde von sieben deutschen medizinischen Fachgesellschaften die „Entscheidung über die Zuteilung von Ressourcen in der Notfall- und Intensivmedizin im Kontext der Covid-19-Pandemie“ herausgegeben, welche der Entscheidungsfindung bei möglicherweise nicht ausreichenden Intensiv-Ressourcen dient.

                                                                Ziel ist es, damit den behandelnden Ärzten Hilfestellung für diese schwerwiegenden Entscheidungen an die Hand zu geben und diese zu entlasten. Eine entscheidende Rolle bei der intensivmedizinischen Behandlung fällt der Klärung des Patientenwillens zu. Eine intensivmedizinische Behandlung darf nur erfolgen, wenn der Patient in diese Therapie unter Berücksichtigung der Prognose einwilligt bzw. dies getan hätte oder in einer Patientenverfügung vorausverfügt hat.

                                                                Die Schritte der Entscheidungsfindung bei nicht möglicherweise nicht ausreichenden Intensiv-Ressourcen sind Inhalt dieser Übersicht:

                                                                 

                                                                Corona-Uebersicht

                                                                Die Herausforderung

                                                                In diesem Zusammenhang stellt sich die Frage nach der Wirksamkeit bzw. Auslegung bestehender Patientenverfügungen. Anhand verschiedener Veröffentlichungen wird davon ausgegangen, dass derzeit ca. 50% der Bevölkerung eine solche Patientenverfügung besitzen. Vermutlich ist in keiner der vor März 2020 erstellten Patientenverfügungen die COVID-19-Pandemie inklusive speziell darauf abgestellter Behandlungswünsche thematisiert.

                                                                Es kann nun, laut der erwähnten Richtlinien zu folgender Situation kommen:

                                                                Für die Abwägung, welcher intensivpflichtige Patient beispielsweise die in vielen Fällen lebenserhaltende Beatmung erhält spielt auch eine eventuell vorliegende Patientenverfügung eine Rolle. Wird darin eine intensivmedizinische Therapie abgelehnt, kann dies in der beschriebenen, dramatischen Ausnahmesituation zum Versagen der Behandlung führen.

                                                                Die Lösung

                                                                Unabhängig vom Vorhandensein einer Patientenverfügung ergibt sich aus den oben geschilderten Richtlinien folgende Handlungsempfehlung:

                                                                Eine entscheidende Rolle spielt, dass für eine intensivmedizinische Therapie inklusive der damit verbundenen Szenarien und Behandlungsmaßnahmen in Folge einer COVID-19 Erkrankung eine ausdrückliche Einwilligung des Patienten vorliegt. Diese sollte vorsorglich und vorab schriftlich erfolgen, falls der Patient bei Aufnahme ins Krankenhaus nicht mehr in der Lage sein sollte, dies persönlich zu äußern.

                                                                Zu diesem Zweck empfiehlt sich das Erstellen einer speziellen Willenserklärung für den Fall einer solchen Erkrankung. Diese können Sie auf dieser Seite für sich und Ihre Angehörigen kostenfrei erstellen. Drucken Sie diese im Anschluss aus und unterzeichnen diese persönlich mit Angabe von Ort und Datum.

                                                                 


                                                                Ihr Weg zur kostenfreien COVID-19 Willenserklärung

                                                                1. Geben Sie bitte Ihre Daten ein.
                                                                2. Bestätigen Sie Ihren Wunsch zur Erstellung der persönlichen Willenserklärung.
                                                                3. Bestätigen Sie bitte die Haftungsfreistellung und klicken Sie dann auf ERSTELLEN.
                                                                4. Sie erhalten die fertige Willenserklärung als PDF-Datei .
                                                                5. Drucken Sie Ihre Willenserklärung aus und unterzeichnen Sie diese. Bitte ergänzen Sie noch Ort und Datum.
                                                                6. Verwahren Sie Ihre Willenserklärung im Original. 

                                                                Informieren Sie Ihre Angehörigen über das Vorhandensein dieser Erklärung.

                                                                Führen Sie ein Exemplar der Erklärung im Falle einer Erkrankung mit COVID-19 mit sich und informieren Sie die behandelnden Ärzte entsprechend.
                                                                 
                                                                  kostenpflichtig bestellen  

                                                                Ein kostenfreier Service der Deutschen Vorsorgedatenbank AG

                                                                 

                                                                 

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                                                                Covid-19 Spezial Rainer Mohr

                                                                Was passiert, wenn Ihnen etwas passiert?

                                                                Sorgen Sie für sich und Ihre Familie vor - rechtzeitig und selbstbestimmt: mit der Covid-19 Willenserklärung.

                                                                Ihr Rainer Mohr

                                                                Tel.: +492619888509
                                                                E-Mail: info@mohr-finanz.de

                                                                 

                                                                 

                                                                [sql-contact-form makler_nummer="7004550" makler_email="info@deutschevorsorgedatenbank.de" mailnummer="1"]

                                                                  Hier können Sie für den Fall einer Erkrankung an COVID-19 Ihre kostenfreie Willenserklärung zur Durchführung der intensivmedizinischen Behandlung inklusive aller damit verbundenen Maßnahmen, insbesondere der künstlichen Beatmung, sowie der damit einhergehenden Notwendigkeiten, beispielsweise einer künstlichen Ernährung für diesen Zeitraum, erstellen.

                                                                  Für jede Person muss eine eigene Willenserklärung erstellt werden.
                                                                   
                                                                    kostenpflichtig bestellen  

                                                                  Ein kostenfreier Service der Deutschen Vorsorgedatenbank AG


                                                                  Die COVID-19-Pandemie stellt unser Gesundheitssystem, unser Wirtschaftssystem und unser persönliches Leben vor völlig neue Herausforderungen.

                                                                   

                                                                  Die Vorstände der Deutschen Vorsorgedatenbank AG haben sich gemeinsam mit kooperierenden Fachanwälten darüber Gedanken gemacht, welche Auswirkungen diese Situation im Bereich Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung mit sich bringen kann.

                                                                   

                                                                  Grundsätzlich sind die Vorteile einer bestehenden Vorsorgevollmacht auch in einem solchen Szenario unbestritten. Wie sieht es aber bei Patientenverfügungen aus? Hinsichtlich der Erkrankung an COVID-19 liegen noch keinerlei Erfahrungswerte aus der Praxis vor, ob der in den bisherigen Patientenverfügungen zum Ausdruck gebrachte Willen ausreichend ist oder nicht.

                                                                   

                                                                  Das Resultat ist die nun zur Verfügung stehende Willenserklärung bei einer COVID-19 Erkrankung. Diese ergänzt und präzisiert zum einen bereits existierende Patientenverfügungen, kann aber auch als speziell auf diese Erkrankung abgestelltes Einzeldokument genutzt werden.

                                                                   

                                                                  Alle weiteren, aus unserer Sicht wichtigen Informationen und Hintergründe finden Sie auf dieser Seite.

                                                                   

                                                                  In der Hoffnung, dass Ihre persönliche Willenserklärung nie zum Einsatz kommen möge, wünschen wir Ihnen alles Gute. Bleiben Sie bitte gesund.

                                                                   

                                                                   

                                                                   

                                                                  Die Situation

                                                                  Ende März wurde von sieben deutschen medizinischen Fachgesellschaften die „Entscheidung über die Zuteilung von Ressourcen in der Notfall- und Intensivmedizin im Kontext der Covid-19-Pandemie“ herausgegeben, welche der Entscheidungsfindung bei möglicherweise nicht ausreichenden Intensiv-Ressourcen dient.

                                                                  Ziel ist es, damit den behandelnden Ärzten Hilfestellung für diese schwerwiegenden Entscheidungen an die Hand zu geben und diese zu entlasten. Eine entscheidende Rolle bei der intensivmedizinischen Behandlung fällt der Klärung des Patientenwillens zu. Eine intensivmedizinische Behandlung darf nur erfolgen, wenn der Patient in diese Therapie unter Berücksichtigung der Prognose einwilligt bzw. dies getan hätte oder in einer Patientenverfügung vorausverfügt hat.

                                                                  Die Schritte der Entscheidungsfindung bei nicht möglicherweise nicht ausreichenden Intensiv-Ressourcen sind Inhalt dieser Übersicht:

                                                                   

                                                                  Corona-Uebersicht

                                                                  Die Herausforderung

                                                                  In diesem Zusammenhang stellt sich die Frage nach der Wirksamkeit bzw. Auslegung bestehender Patientenverfügungen. Anhand verschiedener Veröffentlichungen wird davon ausgegangen, dass derzeit ca. 50% der Bevölkerung eine solche Patientenverfügung besitzen. Vermutlich ist in keiner der vor März 2020 erstellten Patientenverfügungen die COVID-19-Pandemie inklusive speziell darauf abgestellter Behandlungswünsche thematisiert.

                                                                  Es kann nun, laut der erwähnten Richtlinien zu folgender Situation kommen:

                                                                  Für die Abwägung, welcher intensivpflichtige Patient beispielsweise die in vielen Fällen lebenserhaltende Beatmung erhält spielt auch eine eventuell vorliegende Patientenverfügung eine Rolle. Wird darin eine intensivmedizinische Therapie abgelehnt, kann dies in der beschriebenen, dramatischen Ausnahmesituation zum Versagen der Behandlung führen.

                                                                  Die Lösung

                                                                  Unabhängig vom Vorhandensein einer Patientenverfügung ergibt sich aus den oben geschilderten Richtlinien folgende Handlungsempfehlung:

                                                                  Eine entscheidende Rolle spielt, dass für eine intensivmedizinische Therapie inklusive der damit verbundenen Szenarien und Behandlungsmaßnahmen in Folge einer COVID-19 Erkrankung eine ausdrückliche Einwilligung des Patienten vorliegt. Diese sollte vorsorglich und vorab schriftlich erfolgen, falls der Patient bei Aufnahme ins Krankenhaus nicht mehr in der Lage sein sollte, dies persönlich zu äußern.

                                                                  Zu diesem Zweck empfiehlt sich das Erstellen einer speziellen Willenserklärung für den Fall einer solchen Erkrankung. Diese können Sie auf dieser Seite für sich und Ihre Angehörigen kostenfrei erstellen. Drucken Sie diese im Anschluss aus und unterzeichnen diese persönlich mit Angabe von Ort und Datum.

                                                                   


                                                                  Ihr Weg zur kostenfreien COVID-19 Willenserklärung

                                                                  1. Geben Sie bitte Ihre Daten ein.
                                                                  2. Bestätigen Sie Ihren Wunsch zur Erstellung der persönlichen Willenserklärung.
                                                                  3. Bestätigen Sie bitte die Haftungsfreistellung und klicken Sie dann auf ERSTELLEN.
                                                                  4. Sie erhalten die fertige Willenserklärung als PDF-Datei .
                                                                  5. Drucken Sie Ihre Willenserklärung aus und unterzeichnen Sie diese. Bitte ergänzen Sie noch Ort und Datum.
                                                                  6. Verwahren Sie Ihre Willenserklärung im Original. 

                                                                  Informieren Sie Ihre Angehörigen über das Vorhandensein dieser Erklärung.

                                                                  Führen Sie ein Exemplar der Erklärung im Falle einer Erkrankung mit COVID-19 mit sich und informieren Sie die behandelnden Ärzte entsprechend.
                                                                   
                                                                    kostenpflichtig bestellen  

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                                                                  Was passiert, wenn Ihnen etwas passiert?

                                                                  Sorgen Sie für sich und Ihre Familie vor - rechtzeitig und selbstbestimmt: mit der Covid-19 Willenserklärung.

                                                                  Ihre Sonja und Michael Hohenstein

                                                                  Tel.: +4962556489853
                                                                  E-Mail: info@sh-versicherungsmakler.de

                                                                   

                                                                   

                                                                  [sql-contact-form makler_nummer="7004552" makler_email="info@deutschevorsorgedatenbank.de" mailnummer="1"]

                                                                    Hier können Sie für den Fall einer Erkrankung an COVID-19 Ihre kostenfreie Willenserklärung zur Durchführung der intensivmedizinischen Behandlung inklusive aller damit verbundenen Maßnahmen, insbesondere der künstlichen Beatmung, sowie der damit einhergehenden Notwendigkeiten, beispielsweise einer künstlichen Ernährung für diesen Zeitraum, erstellen.

                                                                    Für jede Person muss eine eigene Willenserklärung erstellt werden.
                                                                     
                                                                      kostenpflichtig bestellen  

                                                                    Ein kostenfreier Service der Deutschen Vorsorgedatenbank AG


                                                                    Die COVID-19-Pandemie stellt unser Gesundheitssystem, unser Wirtschaftssystem und unser persönliches Leben vor völlig neue Herausforderungen.

                                                                     

                                                                    Die Vorstände der Deutschen Vorsorgedatenbank AG haben sich gemeinsam mit kooperierenden Fachanwälten darüber Gedanken gemacht, welche Auswirkungen diese Situation im Bereich Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung mit sich bringen kann.

                                                                     

                                                                    Grundsätzlich sind die Vorteile einer bestehenden Vorsorgevollmacht auch in einem solchen Szenario unbestritten. Wie sieht es aber bei Patientenverfügungen aus? Hinsichtlich der Erkrankung an COVID-19 liegen noch keinerlei Erfahrungswerte aus der Praxis vor, ob der in den bisherigen Patientenverfügungen zum Ausdruck gebrachte Willen ausreichend ist oder nicht.

                                                                     

                                                                    Das Resultat ist die nun zur Verfügung stehende Willenserklärung bei einer COVID-19 Erkrankung. Diese ergänzt und präzisiert zum einen bereits existierende Patientenverfügungen, kann aber auch als speziell auf diese Erkrankung abgestelltes Einzeldokument genutzt werden.

                                                                     

                                                                    Alle weiteren, aus unserer Sicht wichtigen Informationen und Hintergründe finden Sie auf dieser Seite.

                                                                     

                                                                    In der Hoffnung, dass Ihre persönliche Willenserklärung nie zum Einsatz kommen möge, wünschen wir Ihnen alles Gute. Bleiben Sie bitte gesund.

                                                                     

                                                                     

                                                                     

                                                                    Die Situation

                                                                    Ende März wurde von sieben deutschen medizinischen Fachgesellschaften die „Entscheidung über die Zuteilung von Ressourcen in der Notfall- und Intensivmedizin im Kontext der Covid-19-Pandemie“ herausgegeben, welche der Entscheidungsfindung bei möglicherweise nicht ausreichenden Intensiv-Ressourcen dient.

                                                                    Ziel ist es, damit den behandelnden Ärzten Hilfestellung für diese schwerwiegenden Entscheidungen an die Hand zu geben und diese zu entlasten. Eine entscheidende Rolle bei der intensivmedizinischen Behandlung fällt der Klärung des Patientenwillens zu. Eine intensivmedizinische Behandlung darf nur erfolgen, wenn der Patient in diese Therapie unter Berücksichtigung der Prognose einwilligt bzw. dies getan hätte oder in einer Patientenverfügung vorausverfügt hat.

                                                                    Die Schritte der Entscheidungsfindung bei nicht möglicherweise nicht ausreichenden Intensiv-Ressourcen sind Inhalt dieser Übersicht:

                                                                     

                                                                    Corona-Uebersicht

                                                                    Die Herausforderung

                                                                    In diesem Zusammenhang stellt sich die Frage nach der Wirksamkeit bzw. Auslegung bestehender Patientenverfügungen. Anhand verschiedener Veröffentlichungen wird davon ausgegangen, dass derzeit ca. 50% der Bevölkerung eine solche Patientenverfügung besitzen. Vermutlich ist in keiner der vor März 2020 erstellten Patientenverfügungen die COVID-19-Pandemie inklusive speziell darauf abgestellter Behandlungswünsche thematisiert.

                                                                    Es kann nun, laut der erwähnten Richtlinien zu folgender Situation kommen:

                                                                    Für die Abwägung, welcher intensivpflichtige Patient beispielsweise die in vielen Fällen lebenserhaltende Beatmung erhält spielt auch eine eventuell vorliegende Patientenverfügung eine Rolle. Wird darin eine intensivmedizinische Therapie abgelehnt, kann dies in der beschriebenen, dramatischen Ausnahmesituation zum Versagen der Behandlung führen.

                                                                    Die Lösung

                                                                    Unabhängig vom Vorhandensein einer Patientenverfügung ergibt sich aus den oben geschilderten Richtlinien folgende Handlungsempfehlung:

                                                                    Eine entscheidende Rolle spielt, dass für eine intensivmedizinische Therapie inklusive der damit verbundenen Szenarien und Behandlungsmaßnahmen in Folge einer COVID-19 Erkrankung eine ausdrückliche Einwilligung des Patienten vorliegt. Diese sollte vorsorglich und vorab schriftlich erfolgen, falls der Patient bei Aufnahme ins Krankenhaus nicht mehr in der Lage sein sollte, dies persönlich zu äußern.

                                                                    Zu diesem Zweck empfiehlt sich das Erstellen einer speziellen Willenserklärung für den Fall einer solchen Erkrankung. Diese können Sie auf dieser Seite für sich und Ihre Angehörigen kostenfrei erstellen. Drucken Sie diese im Anschluss aus und unterzeichnen diese persönlich mit Angabe von Ort und Datum.

                                                                     


                                                                    Ihr Weg zur kostenfreien COVID-19 Willenserklärung

                                                                    1. Geben Sie bitte Ihre Daten ein.
                                                                    2. Bestätigen Sie Ihren Wunsch zur Erstellung der persönlichen Willenserklärung.
                                                                    3. Bestätigen Sie bitte die Haftungsfreistellung und klicken Sie dann auf ERSTELLEN.
                                                                    4. Sie erhalten die fertige Willenserklärung als PDF-Datei .
                                                                    5. Drucken Sie Ihre Willenserklärung aus und unterzeichnen Sie diese. Bitte ergänzen Sie noch Ort und Datum.
                                                                    6. Verwahren Sie Ihre Willenserklärung im Original. 

                                                                    Informieren Sie Ihre Angehörigen über das Vorhandensein dieser Erklärung.

                                                                    Führen Sie ein Exemplar der Erklärung im Falle einer Erkrankung mit COVID-19 mit sich und informieren Sie die behandelnden Ärzte entsprechend.
                                                                     
                                                                      kostenpflichtig bestellen  

                                                                    Ein kostenfreier Service der Deutschen Vorsorgedatenbank AG

                                                                     

                                                                     

                                                                    Continue reading...

                                                                    Covid-19 Spezial Oliver Scherg

                                                                    Was passiert, wenn Ihnen etwas passiert?

                                                                    Sorgen Sie für sich und Ihre Familie vor - rechtzeitig und selbstbestimmt: mit der Covid-19 Willenserklärung.

                                                                    Ihr Oliver Scherg

                                                                    Tel.: +4994214303486
                                                                    E-Mail: oliver.scherg@we.de

                                                                     

                                                                     

                                                                    [sql-contact-form makler_nummer="7002996" makler_email="info@deutschevorsorgedatenbank.de" mailnummer="1"]

                                                                      Hier können Sie für den Fall einer Erkrankung an COVID-19 Ihre kostenfreie Willenserklärung zur Durchführung der intensivmedizinischen Behandlung inklusive aller damit verbundenen Maßnahmen, insbesondere der künstlichen Beatmung, sowie der damit einhergehenden Notwendigkeiten, beispielsweise einer künstlichen Ernährung für diesen Zeitraum, erstellen.

                                                                      Für jede Person muss eine eigene Willenserklärung erstellt werden.
                                                                       
                                                                        kostenpflichtig bestellen  

                                                                      Ein kostenfreier Service der Deutschen Vorsorgedatenbank AG


                                                                      Die COVID-19-Pandemie stellt unser Gesundheitssystem, unser Wirtschaftssystem und unser persönliches Leben vor völlig neue Herausforderungen.

                                                                       

                                                                      Die Vorstände der Deutschen Vorsorgedatenbank AG haben sich gemeinsam mit kooperierenden Fachanwälten darüber Gedanken gemacht, welche Auswirkungen diese Situation im Bereich Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung mit sich bringen kann.

                                                                       

                                                                      Grundsätzlich sind die Vorteile einer bestehenden Vorsorgevollmacht auch in einem solchen Szenario unbestritten. Wie sieht es aber bei Patientenverfügungen aus? Hinsichtlich der Erkrankung an COVID-19 liegen noch keinerlei Erfahrungswerte aus der Praxis vor, ob der in den bisherigen Patientenverfügungen zum Ausdruck gebrachte Willen ausreichend ist oder nicht.

                                                                       

                                                                      Das Resultat ist die nun zur Verfügung stehende Willenserklärung bei einer COVID-19 Erkrankung. Diese ergänzt und präzisiert zum einen bereits existierende Patientenverfügungen, kann aber auch als speziell auf diese Erkrankung abgestelltes Einzeldokument genutzt werden.

                                                                       

                                                                      Alle weiteren, aus unserer Sicht wichtigen Informationen und Hintergründe finden Sie auf dieser Seite.

                                                                       

                                                                      In der Hoffnung, dass Ihre persönliche Willenserklärung nie zum Einsatz kommen möge, wünschen wir Ihnen alles Gute. Bleiben Sie bitte gesund.

                                                                       

                                                                       

                                                                       

                                                                      Die Situation

                                                                      Ende März wurde von sieben deutschen medizinischen Fachgesellschaften die „Entscheidung über die Zuteilung von Ressourcen in der Notfall- und Intensivmedizin im Kontext der Covid-19-Pandemie“ herausgegeben, welche der Entscheidungsfindung bei möglicherweise nicht ausreichenden Intensiv-Ressourcen dient.

                                                                      Ziel ist es, damit den behandelnden Ärzten Hilfestellung für diese schwerwiegenden Entscheidungen an die Hand zu geben und diese zu entlasten. Eine entscheidende Rolle bei der intensivmedizinischen Behandlung fällt der Klärung des Patientenwillens zu. Eine intensivmedizinische Behandlung darf nur erfolgen, wenn der Patient in diese Therapie unter Berücksichtigung der Prognose einwilligt bzw. dies getan hätte oder in einer Patientenverfügung vorausverfügt hat.

                                                                      Die Schritte der Entscheidungsfindung bei nicht möglicherweise nicht ausreichenden Intensiv-Ressourcen sind Inhalt dieser Übersicht:

                                                                       

                                                                      Corona-Uebersicht

                                                                      Die Herausforderung

                                                                      In diesem Zusammenhang stellt sich die Frage nach der Wirksamkeit bzw. Auslegung bestehender Patientenverfügungen. Anhand verschiedener Veröffentlichungen wird davon ausgegangen, dass derzeit ca. 50% der Bevölkerung eine solche Patientenverfügung besitzen. Vermutlich ist in keiner der vor März 2020 erstellten Patientenverfügungen die COVID-19-Pandemie inklusive speziell darauf abgestellter Behandlungswünsche thematisiert.

                                                                      Es kann nun, laut der erwähnten Richtlinien zu folgender Situation kommen:

                                                                      Für die Abwägung, welcher intensivpflichtige Patient beispielsweise die in vielen Fällen lebenserhaltende Beatmung erhält spielt auch eine eventuell vorliegende Patientenverfügung eine Rolle. Wird darin eine intensivmedizinische Therapie abgelehnt, kann dies in der beschriebenen, dramatischen Ausnahmesituation zum Versagen der Behandlung führen.

                                                                      Die Lösung

                                                                      Unabhängig vom Vorhandensein einer Patientenverfügung ergibt sich aus den oben geschilderten Richtlinien folgende Handlungsempfehlung:

                                                                      Eine entscheidende Rolle spielt, dass für eine intensivmedizinische Therapie inklusive der damit verbundenen Szenarien und Behandlungsmaßnahmen in Folge einer COVID-19 Erkrankung eine ausdrückliche Einwilligung des Patienten vorliegt. Diese sollte vorsorglich und vorab schriftlich erfolgen, falls der Patient bei Aufnahme ins Krankenhaus nicht mehr in der Lage sein sollte, dies persönlich zu äußern.

                                                                      Zu diesem Zweck empfiehlt sich das Erstellen einer speziellen Willenserklärung für den Fall einer solchen Erkrankung. Diese können Sie auf dieser Seite für sich und Ihre Angehörigen kostenfrei erstellen. Drucken Sie diese im Anschluss aus und unterzeichnen diese persönlich mit Angabe von Ort und Datum.

                                                                       


                                                                      Ihr Weg zur kostenfreien COVID-19 Willenserklärung

                                                                      1. Geben Sie bitte Ihre Daten ein.
                                                                      2. Bestätigen Sie Ihren Wunsch zur Erstellung der persönlichen Willenserklärung.
                                                                      3. Bestätigen Sie bitte die Haftungsfreistellung und klicken Sie dann auf ERSTELLEN.
                                                                      4. Sie erhalten die fertige Willenserklärung als PDF-Datei .
                                                                      5. Drucken Sie Ihre Willenserklärung aus und unterzeichnen Sie diese. Bitte ergänzen Sie noch Ort und Datum.
                                                                      6. Verwahren Sie Ihre Willenserklärung im Original. 

                                                                      Informieren Sie Ihre Angehörigen über das Vorhandensein dieser Erklärung.

                                                                      Führen Sie ein Exemplar der Erklärung im Falle einer Erkrankung mit COVID-19 mit sich und informieren Sie die behandelnden Ärzte entsprechend.
                                                                       
                                                                        kostenpflichtig bestellen  

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                                                                      Auch in schwierigen Zeiten bin ich für Sie da.

                                                                       

                                                                      Ihr Vermögensberater

                                                                      Jörg Schnicke

                                                                       

                                                                      Sie möchten mehr Informationen und wünschen einen persönlichen Kontakt?

                                                                       

                                                                       

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                                                                      Hier geht´s zum Vorsorgegenerator der ADVOCARD

                                                                                                                                                                             
                                                                      Continue reading...

                                                                      Covid-19 Spezial Thomas Grause

                                                                      Was passiert, wenn Ihnen etwas passiert?

                                                                      Sorgen Sie für sich und Ihre Familie vor - rechtzeitig und selbstbestimmt: mit der Covid-19 Willenserklärung.

                                                                      Ihr Thomas Grause

                                                                      Tel.: +492584940081
                                                                      E-Mail: office@grause.de

                                                                       

                                                                       

                                                                      [sql-contact-form makler_nummer="7004541" makler_email="info@deutschevorsorgedatenbank.de" mailnummer="1"]

                                                                        Hier können Sie für den Fall einer Erkrankung an COVID-19 Ihre kostenfreie Willenserklärung zur Durchführung der intensivmedizinischen Behandlung inklusive aller damit verbundenen Maßnahmen, insbesondere der künstlichen Beatmung, sowie der damit einhergehenden Notwendigkeiten, beispielsweise einer künstlichen Ernährung für diesen Zeitraum, erstellen.

                                                                        Für jede Person muss eine eigene Willenserklärung erstellt werden.
                                                                         
                                                                          kostenpflichtig bestellen  

                                                                        Ein kostenfreier Service der Deutschen Vorsorgedatenbank AG


                                                                        Die COVID-19-Pandemie stellt unser Gesundheitssystem, unser Wirtschaftssystem und unser persönliches Leben vor völlig neue Herausforderungen.

                                                                         

                                                                        Die Vorstände der Deutschen Vorsorgedatenbank AG haben sich gemeinsam mit kooperierenden Fachanwälten darüber Gedanken gemacht, welche Auswirkungen diese Situation im Bereich Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung mit sich bringen kann.

                                                                         

                                                                        Grundsätzlich sind die Vorteile einer bestehenden Vorsorgevollmacht auch in einem solchen Szenario unbestritten. Wie sieht es aber bei Patientenverfügungen aus? Hinsichtlich der Erkrankung an COVID-19 liegen noch keinerlei Erfahrungswerte aus der Praxis vor, ob der in den bisherigen Patientenverfügungen zum Ausdruck gebrachte Willen ausreichend ist oder nicht.

                                                                         

                                                                        Das Resultat ist die nun zur Verfügung stehende Willenserklärung bei einer COVID-19 Erkrankung. Diese ergänzt und präzisiert zum einen bereits existierende Patientenverfügungen, kann aber auch als speziell auf diese Erkrankung abgestelltes Einzeldokument genutzt werden.

                                                                         

                                                                        Alle weiteren, aus unserer Sicht wichtigen Informationen und Hintergründe finden Sie auf dieser Seite.

                                                                         

                                                                        In der Hoffnung, dass Ihre persönliche Willenserklärung nie zum Einsatz kommen möge, wünschen wir Ihnen alles Gute. Bleiben Sie bitte gesund.

                                                                         

                                                                         

                                                                         

                                                                        Die Situation

                                                                        Ende März wurde von sieben deutschen medizinischen Fachgesellschaften die „Entscheidung über die Zuteilung von Ressourcen in der Notfall- und Intensivmedizin im Kontext der Covid-19-Pandemie“ herausgegeben, welche der Entscheidungsfindung bei möglicherweise nicht ausreichenden Intensiv-Ressourcen dient.

                                                                        Ziel ist es, damit den behandelnden Ärzten Hilfestellung für diese schwerwiegenden Entscheidungen an die Hand zu geben und diese zu entlasten. Eine entscheidende Rolle bei der intensivmedizinischen Behandlung fällt der Klärung des Patientenwillens zu. Eine intensivmedizinische Behandlung darf nur erfolgen, wenn der Patient in diese Therapie unter Berücksichtigung der Prognose einwilligt bzw. dies getan hätte oder in einer Patientenverfügung vorausverfügt hat.

                                                                        Die Schritte der Entscheidungsfindung bei nicht möglicherweise nicht ausreichenden Intensiv-Ressourcen sind Inhalt dieser Übersicht:

                                                                         

                                                                        Corona-Uebersicht

                                                                        Die Herausforderung

                                                                        In diesem Zusammenhang stellt sich die Frage nach der Wirksamkeit bzw. Auslegung bestehender Patientenverfügungen. Anhand verschiedener Veröffentlichungen wird davon ausgegangen, dass derzeit ca. 50% der Bevölkerung eine solche Patientenverfügung besitzen. Vermutlich ist in keiner der vor März 2020 erstellten Patientenverfügungen die COVID-19-Pandemie inklusive speziell darauf abgestellter Behandlungswünsche thematisiert.

                                                                        Es kann nun, laut der erwähnten Richtlinien zu folgender Situation kommen:

                                                                        Für die Abwägung, welcher intensivpflichtige Patient beispielsweise die in vielen Fällen lebenserhaltende Beatmung erhält spielt auch eine eventuell vorliegende Patientenverfügung eine Rolle. Wird darin eine intensivmedizinische Therapie abgelehnt, kann dies in der beschriebenen, dramatischen Ausnahmesituation zum Versagen der Behandlung führen.

                                                                        Die Lösung

                                                                        Unabhängig vom Vorhandensein einer Patientenverfügung ergibt sich aus den oben geschilderten Richtlinien folgende Handlungsempfehlung:

                                                                        Eine entscheidende Rolle spielt, dass für eine intensivmedizinische Therapie inklusive der damit verbundenen Szenarien und Behandlungsmaßnahmen in Folge einer COVID-19 Erkrankung eine ausdrückliche Einwilligung des Patienten vorliegt. Diese sollte vorsorglich und vorab schriftlich erfolgen, falls der Patient bei Aufnahme ins Krankenhaus nicht mehr in der Lage sein sollte, dies persönlich zu äußern.

                                                                        Zu diesem Zweck empfiehlt sich das Erstellen einer speziellen Willenserklärung für den Fall einer solchen Erkrankung. Diese können Sie auf dieser Seite für sich und Ihre Angehörigen kostenfrei erstellen. Drucken Sie diese im Anschluss aus und unterzeichnen diese persönlich mit Angabe von Ort und Datum.

                                                                         


                                                                        Ihr Weg zur kostenfreien COVID-19 Willenserklärung

                                                                        1. Geben Sie bitte Ihre Daten ein.
                                                                        2. Bestätigen Sie Ihren Wunsch zur Erstellung der persönlichen Willenserklärung.
                                                                        3. Bestätigen Sie bitte die Haftungsfreistellung und klicken Sie dann auf ERSTELLEN.
                                                                        4. Sie erhalten die fertige Willenserklärung als PDF-Datei .
                                                                        5. Drucken Sie Ihre Willenserklärung aus und unterzeichnen Sie diese. Bitte ergänzen Sie noch Ort und Datum.
                                                                        6. Verwahren Sie Ihre Willenserklärung im Original. 

                                                                        Informieren Sie Ihre Angehörigen über das Vorhandensein dieser Erklärung.

                                                                        Führen Sie ein Exemplar der Erklärung im Falle einer Erkrankung mit COVID-19 mit sich und informieren Sie die behandelnden Ärzte entsprechend.
                                                                         
                                                                          kostenpflichtig bestellen  

                                                                        Ein kostenfreier Service der Deutschen Vorsorgedatenbank AG

                                                                         

                                                                         

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                                                                        Was passiert, wenn Ihnen etwas passiert?

                                                                        Sorgen Sie für sich und Ihre Familie vor - rechtzeitig und selbstbestimmt: mit der Covid-19 Willenserklärung.

                                                                        Ihr Olivet Moderzinski

                                                                        Tel.: +497419423888
                                                                        E-Mail: oliver@moderzinski.de

                                                                         

                                                                         

                                                                        [sql-contact-form makler_nummer="7003740" makler_email="info@deutschevorsorgedatenbank.de" mailnummer="1"]

                                                                          Hier können Sie für den Fall einer Erkrankung an COVID-19 Ihre kostenfreie Willenserklärung zur Durchführung der intensivmedizinischen Behandlung inklusive aller damit verbundenen Maßnahmen, insbesondere der künstlichen Beatmung, sowie der damit einhergehenden Notwendigkeiten, beispielsweise einer künstlichen Ernährung für diesen Zeitraum, erstellen.

                                                                          Für jede Person muss eine eigene Willenserklärung erstellt werden.
                                                                           
                                                                            kostenpflichtig bestellen  

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                                                                          Die COVID-19-Pandemie stellt unser Gesundheitssystem, unser Wirtschaftssystem und unser persönliches Leben vor völlig neue Herausforderungen.

                                                                           

                                                                          Die Vorstände der Deutschen Vorsorgedatenbank AG haben sich gemeinsam mit kooperierenden Fachanwälten darüber Gedanken gemacht, welche Auswirkungen diese Situation im Bereich Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung mit sich bringen kann.

                                                                           

                                                                          Grundsätzlich sind die Vorteile einer bestehenden Vorsorgevollmacht auch in einem solchen Szenario unbestritten. Wie sieht es aber bei Patientenverfügungen aus? Hinsichtlich der Erkrankung an COVID-19 liegen noch keinerlei Erfahrungswerte aus der Praxis vor, ob der in den bisherigen Patientenverfügungen zum Ausdruck gebrachte Willen ausreichend ist oder nicht.

                                                                           

                                                                          Das Resultat ist die nun zur Verfügung stehende Willenserklärung bei einer COVID-19 Erkrankung. Diese ergänzt und präzisiert zum einen bereits existierende Patientenverfügungen, kann aber auch als speziell auf diese Erkrankung abgestelltes Einzeldokument genutzt werden.

                                                                           

                                                                          Alle weiteren, aus unserer Sicht wichtigen Informationen und Hintergründe finden Sie auf dieser Seite.

                                                                           

                                                                          In der Hoffnung, dass Ihre persönliche Willenserklärung nie zum Einsatz kommen möge, wünschen wir Ihnen alles Gute. Bleiben Sie bitte gesund.

                                                                           

                                                                           

                                                                           

                                                                          Die Situation

                                                                          Ende März wurde von sieben deutschen medizinischen Fachgesellschaften die „Entscheidung über die Zuteilung von Ressourcen in der Notfall- und Intensivmedizin im Kontext der Covid-19-Pandemie“ herausgegeben, welche der Entscheidungsfindung bei möglicherweise nicht ausreichenden Intensiv-Ressourcen dient.

                                                                          Ziel ist es, damit den behandelnden Ärzten Hilfestellung für diese schwerwiegenden Entscheidungen an die Hand zu geben und diese zu entlasten. Eine entscheidende Rolle bei der intensivmedizinischen Behandlung fällt der Klärung des Patientenwillens zu. Eine intensivmedizinische Behandlung darf nur erfolgen, wenn der Patient in diese Therapie unter Berücksichtigung der Prognose einwilligt bzw. dies getan hätte oder in einer Patientenverfügung vorausverfügt hat.

                                                                          Die Schritte der Entscheidungsfindung bei nicht möglicherweise nicht ausreichenden Intensiv-Ressourcen sind Inhalt dieser Übersicht:

                                                                           

                                                                          Corona-Uebersicht

                                                                          Die Herausforderung

                                                                          In diesem Zusammenhang stellt sich die Frage nach der Wirksamkeit bzw. Auslegung bestehender Patientenverfügungen. Anhand verschiedener Veröffentlichungen wird davon ausgegangen, dass derzeit ca. 50% der Bevölkerung eine solche Patientenverfügung besitzen. Vermutlich ist in keiner der vor März 2020 erstellten Patientenverfügungen die COVID-19-Pandemie inklusive speziell darauf abgestellter Behandlungswünsche thematisiert.

                                                                          Es kann nun, laut der erwähnten Richtlinien zu folgender Situation kommen:

                                                                          Für die Abwägung, welcher intensivpflichtige Patient beispielsweise die in vielen Fällen lebenserhaltende Beatmung erhält spielt auch eine eventuell vorliegende Patientenverfügung eine Rolle. Wird darin eine intensivmedizinische Therapie abgelehnt, kann dies in der beschriebenen, dramatischen Ausnahmesituation zum Versagen der Behandlung führen.

                                                                          Die Lösung

                                                                          Unabhängig vom Vorhandensein einer Patientenverfügung ergibt sich aus den oben geschilderten Richtlinien folgende Handlungsempfehlung:

                                                                          Eine entscheidende Rolle spielt, dass für eine intensivmedizinische Therapie inklusive der damit verbundenen Szenarien und Behandlungsmaßnahmen in Folge einer COVID-19 Erkrankung eine ausdrückliche Einwilligung des Patienten vorliegt. Diese sollte vorsorglich und vorab schriftlich erfolgen, falls der Patient bei Aufnahme ins Krankenhaus nicht mehr in der Lage sein sollte, dies persönlich zu äußern.

                                                                          Zu diesem Zweck empfiehlt sich das Erstellen einer speziellen Willenserklärung für den Fall einer solchen Erkrankung. Diese können Sie auf dieser Seite für sich und Ihre Angehörigen kostenfrei erstellen. Drucken Sie diese im Anschluss aus und unterzeichnen diese persönlich mit Angabe von Ort und Datum.

                                                                           


                                                                          Ihr Weg zur kostenfreien COVID-19 Willenserklärung

                                                                          1. Geben Sie bitte Ihre Daten ein.
                                                                          2. Bestätigen Sie Ihren Wunsch zur Erstellung der persönlichen Willenserklärung.
                                                                          3. Bestätigen Sie bitte die Haftungsfreistellung und klicken Sie dann auf ERSTELLEN.
                                                                          4. Sie erhalten die fertige Willenserklärung als PDF-Datei .
                                                                          5. Drucken Sie Ihre Willenserklärung aus und unterzeichnen Sie diese. Bitte ergänzen Sie noch Ort und Datum.
                                                                          6. Verwahren Sie Ihre Willenserklärung im Original. 

                                                                          Informieren Sie Ihre Angehörigen über das Vorhandensein dieser Erklärung.

                                                                          Führen Sie ein Exemplar der Erklärung im Falle einer Erkrankung mit COVID-19 mit sich und informieren Sie die behandelnden Ärzte entsprechend.
                                                                           
                                                                            kostenpflichtig bestellen  

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                                                                          Continue reading...

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                                                                          Was passiert, wenn Ihnen etwas passiert?

                                                                          Sorgen Sie für sich und Ihre Familie vor - rechtzeitig und selbstbestimmt: mit der Covid-19 Willenserklärung.

                                                                          Ihr Christian Grupp

                                                                          Tel.: +491775147574
                                                                          E-Mail: grupp@straficon.de

                                                                           

                                                                           

                                                                          [sql-contact-form makler_nummer="7004535" makler_email="info@deutschevorsorgedatenbank.de" mailnummer="1"]

                                                                            Hier können Sie für den Fall einer Erkrankung an COVID-19 Ihre kostenfreie Willenserklärung zur Durchführung der intensivmedizinischen Behandlung inklusive aller damit verbundenen Maßnahmen, insbesondere der künstlichen Beatmung, sowie der damit einhergehenden Notwendigkeiten, beispielsweise einer künstlichen Ernährung für diesen Zeitraum, erstellen.

                                                                            Für jede Person muss eine eigene Willenserklärung erstellt werden.
                                                                             
                                                                              kostenpflichtig bestellen  

                                                                            Ein kostenfreier Service der Deutschen Vorsorgedatenbank AG


                                                                            Die COVID-19-Pandemie stellt unser Gesundheitssystem, unser Wirtschaftssystem und unser persönliches Leben vor völlig neue Herausforderungen.

                                                                             

                                                                            Die Vorstände der Deutschen Vorsorgedatenbank AG haben sich gemeinsam mit kooperierenden Fachanwälten darüber Gedanken gemacht, welche Auswirkungen diese Situation im Bereich Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung mit sich bringen kann.

                                                                             

                                                                            Grundsätzlich sind die Vorteile einer bestehenden Vorsorgevollmacht auch in einem solchen Szenario unbestritten. Wie sieht es aber bei Patientenverfügungen aus? Hinsichtlich der Erkrankung an COVID-19 liegen noch keinerlei Erfahrungswerte aus der Praxis vor, ob der in den bisherigen Patientenverfügungen zum Ausdruck gebrachte Willen ausreichend ist oder nicht.

                                                                             

                                                                            Das Resultat ist die nun zur Verfügung stehende Willenserklärung bei einer COVID-19 Erkrankung. Diese ergänzt und präzisiert zum einen bereits existierende Patientenverfügungen, kann aber auch als speziell auf diese Erkrankung abgestelltes Einzeldokument genutzt werden.

                                                                             

                                                                            Alle weiteren, aus unserer Sicht wichtigen Informationen und Hintergründe finden Sie auf dieser Seite.

                                                                             

                                                                            In der Hoffnung, dass Ihre persönliche Willenserklärung nie zum Einsatz kommen möge, wünschen wir Ihnen alles Gute. Bleiben Sie bitte gesund.

                                                                             

                                                                             

                                                                             

                                                                            Die Situation

                                                                            Ende März wurde von sieben deutschen medizinischen Fachgesellschaften die „Entscheidung über die Zuteilung von Ressourcen in der Notfall- und Intensivmedizin im Kontext der Covid-19-Pandemie“ herausgegeben, welche der Entscheidungsfindung bei möglicherweise nicht ausreichenden Intensiv-Ressourcen dient.

                                                                            Ziel ist es, damit den behandelnden Ärzten Hilfestellung für diese schwerwiegenden Entscheidungen an die Hand zu geben und diese zu entlasten. Eine entscheidende Rolle bei der intensivmedizinischen Behandlung fällt der Klärung des Patientenwillens zu. Eine intensivmedizinische Behandlung darf nur erfolgen, wenn der Patient in diese Therapie unter Berücksichtigung der Prognose einwilligt bzw. dies getan hätte oder in einer Patientenverfügung vorausverfügt hat.

                                                                            Die Schritte der Entscheidungsfindung bei nicht möglicherweise nicht ausreichenden Intensiv-Ressourcen sind Inhalt dieser Übersicht:

                                                                             

                                                                            Corona-Uebersicht

                                                                            Die Herausforderung

                                                                            In diesem Zusammenhang stellt sich die Frage nach der Wirksamkeit bzw. Auslegung bestehender Patientenverfügungen. Anhand verschiedener Veröffentlichungen wird davon ausgegangen, dass derzeit ca. 50% der Bevölkerung eine solche Patientenverfügung besitzen. Vermutlich ist in keiner der vor März 2020 erstellten Patientenverfügungen die COVID-19-Pandemie inklusive speziell darauf abgestellter Behandlungswünsche thematisiert.

                                                                            Es kann nun, laut der erwähnten Richtlinien zu folgender Situation kommen:

                                                                            Für die Abwägung, welcher intensivpflichtige Patient beispielsweise die in vielen Fällen lebenserhaltende Beatmung erhält spielt auch eine eventuell vorliegende Patientenverfügung eine Rolle. Wird darin eine intensivmedizinische Therapie abgelehnt, kann dies in der beschriebenen, dramatischen Ausnahmesituation zum Versagen der Behandlung führen.

                                                                            Die Lösung

                                                                            Unabhängig vom Vorhandensein einer Patientenverfügung ergibt sich aus den oben geschilderten Richtlinien folgende Handlungsempfehlung:

                                                                            Eine entscheidende Rolle spielt, dass für eine intensivmedizinische Therapie inklusive der damit verbundenen Szenarien und Behandlungsmaßnahmen in Folge einer COVID-19 Erkrankung eine ausdrückliche Einwilligung des Patienten vorliegt. Diese sollte vorsorglich und vorab schriftlich erfolgen, falls der Patient bei Aufnahme ins Krankenhaus nicht mehr in der Lage sein sollte, dies persönlich zu äußern.

                                                                            Zu diesem Zweck empfiehlt sich das Erstellen einer speziellen Willenserklärung für den Fall einer solchen Erkrankung. Diese können Sie auf dieser Seite für sich und Ihre Angehörigen kostenfrei erstellen. Drucken Sie diese im Anschluss aus und unterzeichnen diese persönlich mit Angabe von Ort und Datum.

                                                                             


                                                                            Ihr Weg zur kostenfreien COVID-19 Willenserklärung

                                                                            1. Geben Sie bitte Ihre Daten ein.
                                                                            2. Bestätigen Sie Ihren Wunsch zur Erstellung der persönlichen Willenserklärung.
                                                                            3. Bestätigen Sie bitte die Haftungsfreistellung und klicken Sie dann auf ERSTELLEN.
                                                                            4. Sie erhalten die fertige Willenserklärung als PDF-Datei .
                                                                            5. Drucken Sie Ihre Willenserklärung aus und unterzeichnen Sie diese. Bitte ergänzen Sie noch Ort und Datum.
                                                                            6. Verwahren Sie Ihre Willenserklärung im Original. 

                                                                            Informieren Sie Ihre Angehörigen über das Vorhandensein dieser Erklärung.

                                                                            Führen Sie ein Exemplar der Erklärung im Falle einer Erkrankung mit COVID-19 mit sich und informieren Sie die behandelnden Ärzte entsprechend.
                                                                             
                                                                              kostenpflichtig bestellen  

                                                                            Ein kostenfreier Service der Deutschen Vorsorgedatenbank AG

                                                                             

                                                                             

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                                                                            Auch in schwierigen Zeiten bin für Sie da.

                                                                             

                                                                            Ihr Vermögensberater

                                                                            Heiko Scholz

                                                                             

                                                                            Sie möchten mehr Informationen und wünschen einen persönlichen Kontakt?

                                                                             

                                                                             

                                                                            Sie möchten persönlich mit mir sprechen?

                                                                             

                                                                            Sie möchten an unserem exklusiven, kostenfreien Onlineseminar teilnehmen?

                                                                             

                                                                             

                                                                            Sie sind Kunde der ADVOCARD und möchten jetzt handeln?

                                                                            Hier geht´s zum Vorsorgegenerator der ADVOCARD

                                                                                                                                                                                   
                                                                            Continue reading...

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                                                                            Was passiert, wenn Ihnen etwas passiert?

                                                                            Sorgen Sie für sich und Ihre Familie vor - rechtzeitig und selbstbestimmt: mit der Covid-19 Willenserklärung.

                                                                            Ihr Sven Albert

                                                                            Tel.: +4923039527191
                                                                            E-Mail: kontakt@vorsorgeberatung-unna.de

                                                                             

                                                                             

                                                                            [sql-contact-form makler_nummer="7002760" makler_email="info@deutschevorsorgedatenbank.de" mailnummer="1"]

                                                                              Hier können Sie für den Fall einer Erkrankung an COVID-19 Ihre kostenfreie Willenserklärung zur Durchführung der intensivmedizinischen Behandlung inklusive aller damit verbundenen Maßnahmen, insbesondere der künstlichen Beatmung, sowie der damit einhergehenden Notwendigkeiten, beispielsweise einer künstlichen Ernährung für diesen Zeitraum, erstellen.

                                                                              Für jede Person muss eine eigene Willenserklärung erstellt werden.
                                                                               
                                                                               

                                                                              [linkLP_Bild-snippet id="button_1" url="https://dvdb.mandantenordner.de/request/vollmcorona?vermid=" field="makler_nummer" image_src="https://partner.deutschevorsorgedatenbank.com/https://partner.deutschevorsorgedatenbank.com/wp-content/uploads/sites/2//sites/2/2020/04/Button_Registrierung.png"]

                                                                               

                                                                              Ein kostenfreier Service der Deutschen Vorsorgedatenbank AG


                                                                              Die COVID-19-Pandemie stellt unser Gesundheitssystem, unser Wirtschaftssystem und unser persönliches Leben vor völlig neue Herausforderungen.

                                                                               

                                                                              Die Vorstände der Deutschen Vorsorgedatenbank AG haben sich gemeinsam mit kooperierenden Fachanwälten darüber Gedanken gemacht, welche Auswirkungen diese Situation im Bereich Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung mit sich bringen kann.

                                                                               

                                                                              Grundsätzlich sind die Vorteile einer bestehenden Vorsorgevollmacht auch in einem solchen Szenario unbestritten. Wie sieht es aber bei Patientenverfügungen aus? Hinsichtlich der Erkrankung an COVID-19 liegen noch keinerlei Erfahrungswerte aus der Praxis vor, ob der in den bisherigen Patientenverfügungen zum Ausdruck gebrachte Willen ausreichend ist oder nicht.

                                                                               

                                                                              Das Resultat ist die nun zur Verfügung stehende Willenserklärung bei einer COVID-19 Erkrankung. Diese ergänzt und präzisiert zum einen bereits existierende Patientenverfügungen, kann aber auch als speziell auf diese Erkrankung abgestelltes Einzeldokument genutzt werden.

                                                                               

                                                                              Alle weiteren, aus unserer Sicht wichtigen Informationen und Hintergründe finden Sie auf dieser Seite.

                                                                               

                                                                              In der Hoffnung, dass Ihre persönliche Willenserklärung nie zum Einsatz kommen möge, wünschen wir Ihnen alles Gute. Bleiben Sie bitte gesund.

                                                                               

                                                                               

                                                                               

                                                                              Die Situation

                                                                              Ende März wurde von sieben deutschen medizinischen Fachgesellschaften die „Entscheidung über die Zuteilung von Ressourcen in der Notfall- und Intensivmedizin im Kontext der Covid-19-Pandemie“ herausgegeben, welche der Entscheidungsfindung bei möglicherweise nicht ausreichenden Intensiv-Ressourcen dient.

                                                                              Ziel ist es, damit den behandelnden Ärzten Hilfestellung für diese schwerwiegenden Entscheidungen an die Hand zu geben und diese zu entlasten. Eine entscheidende Rolle bei der intensivmedizinischen Behandlung fällt der Klärung des Patientenwillens zu. Eine intensivmedizinische Behandlung darf nur erfolgen, wenn der Patient in diese Therapie unter Berücksichtigung der Prognose einwilligt bzw. dies getan hätte oder in einer Patientenverfügung vorausverfügt hat.

                                                                              Die Schritte der Entscheidungsfindung bei nicht möglicherweise nicht ausreichenden Intensiv-Ressourcen sind Inhalt dieser Übersicht:

                                                                               

                                                                              Corona-Uebersicht

                                                                              Die Herausforderung

                                                                              In diesem Zusammenhang stellt sich die Frage nach der Wirksamkeit bzw. Auslegung bestehender Patientenverfügungen. Anhand verschiedener Veröffentlichungen wird davon ausgegangen, dass derzeit ca. 50% der Bevölkerung eine solche Patientenverfügung besitzen. Vermutlich ist in keiner der vor März 2020 erstellten Patientenverfügungen die COVID-19-Pandemie inklusive speziell darauf abgestellter Behandlungswünsche thematisiert.

                                                                              Es kann nun, laut der erwähnten Richtlinien zu folgender Situation kommen:

                                                                              Für die Abwägung, welcher intensivpflichtige Patient beispielsweise die in vielen Fällen lebenserhaltende Beatmung erhält spielt auch eine eventuell vorliegende Patientenverfügung eine Rolle. Wird darin eine intensivmedizinische Therapie abgelehnt, kann dies in der beschriebenen, dramatischen Ausnahmesituation zum Versagen der Behandlung führen.

                                                                              Die Lösung

                                                                              Unabhängig vom Vorhandensein einer Patientenverfügung ergibt sich aus den oben geschilderten Richtlinien folgende Handlungsempfehlung:

                                                                              Eine entscheidende Rolle spielt, dass für eine intensivmedizinische Therapie inklusive der damit verbundenen Szenarien und Behandlungsmaßnahmen in Folge einer COVID-19 Erkrankung eine ausdrückliche Einwilligung des Patienten vorliegt. Diese sollte vorsorglich und vorab schriftlich erfolgen, falls der Patient bei Aufnahme ins Krankenhaus nicht mehr in der Lage sein sollte, dies persönlich zu äußern.

                                                                              Zu diesem Zweck empfiehlt sich das Erstellen einer speziellen Willenserklärung für den Fall einer solchen Erkrankung. Diese können Sie auf dieser Seite für sich und Ihre Angehörigen kostenfrei erstellen. Drucken Sie diese im Anschluss aus und unterzeichnen diese persönlich mit Angabe von Ort und Datum.

                                                                               


                                                                              Ihr Weg zur kostenfreien COVID-19 Willenserklärung

                                                                              1. Geben Sie bitte Ihre Daten ein.
                                                                              2. Bestätigen Sie Ihren Wunsch zur Erstellung der persönlichen Willenserklärung.
                                                                              3. Bestätigen Sie bitte die Haftungsfreistellung und klicken Sie dann auf ERSTELLEN.
                                                                              4. Sie erhalten die fertige Willenserklärung als PDF-Datei .
                                                                              5. Drucken Sie Ihre Willenserklärung aus und unterzeichnen Sie diese. Bitte ergänzen Sie noch Ort und Datum.
                                                                              6. Verwahren Sie Ihre Willenserklärung im Original. 

                                                                              Informieren Sie Ihre Angehörigen über das Vorhandensein dieser Erklärung.

                                                                              Führen Sie ein Exemplar der Erklärung im Falle einer Erkrankung mit COVID-19 mit sich und informieren Sie die behandelnden Ärzte entsprechend.
                                                                               
                                                                                [linkLP_Bild-snippet id="button_2" url="https://dvdb.mandantenordner.de/request/vollmcorona?vermid=" field="makler_nummer" image_src="https://partner.deutschevorsorgedatenbank.com/https://partner.deutschevorsorgedatenbank.com/wp-content/uploads/sites/2//sites/2/2020/04/Button_Registrierung.png"]  

                                                                              Ein kostenfreier Service der Deutschen Vorsorgedatenbank AG

                                                                               

                                                                               

                                                                              Continue reading...

                                                                              Covid-19 Spezial Thomas Schimmel

                                                                              Was passiert, wenn Ihnen etwas passiert?

                                                                              Sorgen Sie für sich und Ihre Familie vor - rechtzeitig und selbstbestimmt: mit der Covid-19 Willenserklärung.

                                                                              Ihr Thomas Schimmel

                                                                              Tel.: +4992318580523
                                                                              E-Mail: info@cofinanz.de

                                                                               

                                                                               

                                                                              [sql-contact-form makler_nummer="7004197" makler_email="info@deutschevorsorgedatenbank.de" mailnummer="1"]

                                                                                Hier können Sie für den Fall einer Erkrankung an COVID-19 Ihre kostenfreie Willenserklärung zur Durchführung der intensivmedizinischen Behandlung inklusive aller damit verbundenen Maßnahmen, insbesondere der künstlichen Beatmung, sowie der damit einhergehenden Notwendigkeiten, beispielsweise einer künstlichen Ernährung für diesen Zeitraum, erstellen.

                                                                                Für jede Person muss eine eigene Willenserklärung erstellt werden.
                                                                                 
                                                                                  kostenpflichtig bestellen  

                                                                                Ein kostenfreier Service der Deutschen Vorsorgedatenbank AG


                                                                                Die COVID-19-Pandemie stellt unser Gesundheitssystem, unser Wirtschaftssystem und unser persönliches Leben vor völlig neue Herausforderungen.

                                                                                 

                                                                                Die Vorstände der Deutschen Vorsorgedatenbank AG haben sich gemeinsam mit kooperierenden Fachanwälten darüber Gedanken gemacht, welche Auswirkungen diese Situation im Bereich Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung mit sich bringen kann.

                                                                                 

                                                                                Grundsätzlich sind die Vorteile einer bestehenden Vorsorgevollmacht auch in einem solchen Szenario unbestritten. Wie sieht es aber bei Patientenverfügungen aus? Hinsichtlich der Erkrankung an COVID-19 liegen noch keinerlei Erfahrungswerte aus der Praxis vor, ob der in den bisherigen Patientenverfügungen zum Ausdruck gebrachte Willen ausreichend ist oder nicht.

                                                                                 

                                                                                Das Resultat ist die nun zur Verfügung stehende Willenserklärung bei einer COVID-19 Erkrankung. Diese ergänzt und präzisiert zum einen bereits existierende Patientenverfügungen, kann aber auch als speziell auf diese Erkrankung abgestelltes Einzeldokument genutzt werden.

                                                                                 

                                                                                Alle weiteren, aus unserer Sicht wichtigen Informationen und Hintergründe finden Sie auf dieser Seite.

                                                                                 

                                                                                In der Hoffnung, dass Ihre persönliche Willenserklärung nie zum Einsatz kommen möge, wünschen wir Ihnen alles Gute. Bleiben Sie bitte gesund.

                                                                                 

                                                                                 

                                                                                 

                                                                                Die Situation

                                                                                Ende März wurde von sieben deutschen medizinischen Fachgesellschaften die „Entscheidung über die Zuteilung von Ressourcen in der Notfall- und Intensivmedizin im Kontext der Covid-19-Pandemie“ herausgegeben, welche der Entscheidungsfindung bei möglicherweise nicht ausreichenden Intensiv-Ressourcen dient.

                                                                                Ziel ist es, damit den behandelnden Ärzten Hilfestellung für diese schwerwiegenden Entscheidungen an die Hand zu geben und diese zu entlasten. Eine entscheidende Rolle bei der intensivmedizinischen Behandlung fällt der Klärung des Patientenwillens zu. Eine intensivmedizinische Behandlung darf nur erfolgen, wenn der Patient in diese Therapie unter Berücksichtigung der Prognose einwilligt bzw. dies getan hätte oder in einer Patientenverfügung vorausverfügt hat.

                                                                                Die Schritte der Entscheidungsfindung bei nicht möglicherweise nicht ausreichenden Intensiv-Ressourcen sind Inhalt dieser Übersicht:

                                                                                 

                                                                                Corona-Uebersicht

                                                                                Die Herausforderung

                                                                                In diesem Zusammenhang stellt sich die Frage nach der Wirksamkeit bzw. Auslegung bestehender Patientenverfügungen. Anhand verschiedener Veröffentlichungen wird davon ausgegangen, dass derzeit ca. 50% der Bevölkerung eine solche Patientenverfügung besitzen. Vermutlich ist in keiner der vor März 2020 erstellten Patientenverfügungen die COVID-19-Pandemie inklusive speziell darauf abgestellter Behandlungswünsche thematisiert.

                                                                                Es kann nun, laut der erwähnten Richtlinien zu folgender Situation kommen:

                                                                                Für die Abwägung, welcher intensivpflichtige Patient beispielsweise die in vielen Fällen lebenserhaltende Beatmung erhält spielt auch eine eventuell vorliegende Patientenverfügung eine Rolle. Wird darin eine intensivmedizinische Therapie abgelehnt, kann dies in der beschriebenen, dramatischen Ausnahmesituation zum Versagen der Behandlung führen.

                                                                                Die Lösung

                                                                                Unabhängig vom Vorhandensein einer Patientenverfügung ergibt sich aus den oben geschilderten Richtlinien folgende Handlungsempfehlung:

                                                                                Eine entscheidende Rolle spielt, dass für eine intensivmedizinische Therapie inklusive der damit verbundenen Szenarien und Behandlungsmaßnahmen in Folge einer COVID-19 Erkrankung eine ausdrückliche Einwilligung des Patienten vorliegt. Diese sollte vorsorglich und vorab schriftlich erfolgen, falls der Patient bei Aufnahme ins Krankenhaus nicht mehr in der Lage sein sollte, dies persönlich zu äußern.

                                                                                Zu diesem Zweck empfiehlt sich das Erstellen einer speziellen Willenserklärung für den Fall einer solchen Erkrankung. Diese können Sie auf dieser Seite für sich und Ihre Angehörigen kostenfrei erstellen. Drucken Sie diese im Anschluss aus und unterzeichnen diese persönlich mit Angabe von Ort und Datum.

                                                                                 


                                                                                Ihr Weg zur kostenfreien COVID-19 Willenserklärung

                                                                                1. Geben Sie bitte Ihre Daten ein.
                                                                                2. Bestätigen Sie Ihren Wunsch zur Erstellung der persönlichen Willenserklärung.
                                                                                3. Bestätigen Sie bitte die Haftungsfreistellung und klicken Sie dann auf ERSTELLEN.
                                                                                4. Sie erhalten die fertige Willenserklärung als PDF-Datei .
                                                                                5. Drucken Sie Ihre Willenserklärung aus und unterzeichnen Sie diese. Bitte ergänzen Sie noch Ort und Datum.
                                                                                6. Verwahren Sie Ihre Willenserklärung im Original. 

                                                                                Informieren Sie Ihre Angehörigen über das Vorhandensein dieser Erklärung.

                                                                                Führen Sie ein Exemplar der Erklärung im Falle einer Erkrankung mit COVID-19 mit sich und informieren Sie die behandelnden Ärzte entsprechend.
                                                                                 
                                                                                  kostenpflichtig bestellen  

                                                                                Ein kostenfreier Service der Deutschen Vorsorgedatenbank AG

                                                                                 

                                                                                 

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                                                                                Covid-19 Spezial Hannes Weindorf

                                                                                Was passiert, wenn Ihnen etwas passiert?

                                                                                Sorgen Sie für sich und Ihre Familie vor - rechtzeitig und selbstbestimmt: mit der Covid-19 Willenserklärung.

                                                                                Ihr Hannes Weindorf

                                                                                Tel.: +4915209297995
                                                                                E-Mail: hw@weindorf-beratung.de

                                                                                 

                                                                                 

                                                                                [sql-contact-form makler_nummer="7001273" makler_email="info@deutschevorsorgedatenbank.de" mailnummer="1"]

                                                                                  Hier können Sie für den Fall einer Erkrankung an COVID-19 Ihre kostenfreie Willenserklärung zur Durchführung der intensivmedizinischen Behandlung inklusive aller damit verbundenen Maßnahmen, insbesondere der künstlichen Beatmung, sowie der damit einhergehenden Notwendigkeiten, beispielsweise einer künstlichen Ernährung für diesen Zeitraum, erstellen.

                                                                                  Für jede Person muss eine eigene Willenserklärung erstellt werden.
                                                                                   
                                                                                    kostenpflichtig bestellen  

                                                                                  Ein kostenfreier Service der Deutschen Vorsorgedatenbank AG


                                                                                  Die COVID-19-Pandemie stellt unser Gesundheitssystem, unser Wirtschaftssystem und unser persönliches Leben vor völlig neue Herausforderungen.

                                                                                   

                                                                                  Die Vorstände der Deutschen Vorsorgedatenbank AG haben sich gemeinsam mit kooperierenden Fachanwälten darüber Gedanken gemacht, welche Auswirkungen diese Situation im Bereich Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung mit sich bringen kann.

                                                                                   

                                                                                  Grundsätzlich sind die Vorteile einer bestehenden Vorsorgevollmacht auch in einem solchen Szenario unbestritten. Wie sieht es aber bei Patientenverfügungen aus? Hinsichtlich der Erkrankung an COVID-19 liegen noch keinerlei Erfahrungswerte aus der Praxis vor, ob der in den bisherigen Patientenverfügungen zum Ausdruck gebrachte Willen ausreichend ist oder nicht.

                                                                                   

                                                                                  Das Resultat ist die nun zur Verfügung stehende Willenserklärung bei einer COVID-19 Erkrankung. Diese ergänzt und präzisiert zum einen bereits existierende Patientenverfügungen, kann aber auch als speziell auf diese Erkrankung abgestelltes Einzeldokument genutzt werden.

                                                                                   

                                                                                  Alle weiteren, aus unserer Sicht wichtigen Informationen und Hintergründe finden Sie auf dieser Seite.

                                                                                   

                                                                                  In der Hoffnung, dass Ihre persönliche Willenserklärung nie zum Einsatz kommen möge, wünschen wir Ihnen alles Gute. Bleiben Sie bitte gesund.

                                                                                   

                                                                                   

                                                                                   

                                                                                  Die Situation

                                                                                  Ende März wurde von sieben deutschen medizinischen Fachgesellschaften die „Entscheidung über die Zuteilung von Ressourcen in der Notfall- und Intensivmedizin im Kontext der Covid-19-Pandemie“ herausgegeben, welche der Entscheidungsfindung bei möglicherweise nicht ausreichenden Intensiv-Ressourcen dient.

                                                                                  Ziel ist es, damit den behandelnden Ärzten Hilfestellung für diese schwerwiegenden Entscheidungen an die Hand zu geben und diese zu entlasten. Eine entscheidende Rolle bei der intensivmedizinischen Behandlung fällt der Klärung des Patientenwillens zu. Eine intensivmedizinische Behandlung darf nur erfolgen, wenn der Patient in diese Therapie unter Berücksichtigung der Prognose einwilligt bzw. dies getan hätte oder in einer Patientenverfügung vorausverfügt hat.

                                                                                  Die Schritte der Entscheidungsfindung bei nicht möglicherweise nicht ausreichenden Intensiv-Ressourcen sind Inhalt dieser Übersicht:

                                                                                   

                                                                                  Corona-Uebersicht

                                                                                  Die Herausforderung

                                                                                  In diesem Zusammenhang stellt sich die Frage nach der Wirksamkeit bzw. Auslegung bestehender Patientenverfügungen. Anhand verschiedener Veröffentlichungen wird davon ausgegangen, dass derzeit ca. 50% der Bevölkerung eine solche Patientenverfügung besitzen. Vermutlich ist in keiner der vor März 2020 erstellten Patientenverfügungen die COVID-19-Pandemie inklusive speziell darauf abgestellter Behandlungswünsche thematisiert.

                                                                                  Es kann nun, laut der erwähnten Richtlinien zu folgender Situation kommen:

                                                                                  Für die Abwägung, welcher intensivpflichtige Patient beispielsweise die in vielen Fällen lebenserhaltende Beatmung erhält spielt auch eine eventuell vorliegende Patientenverfügung eine Rolle. Wird darin eine intensivmedizinische Therapie abgelehnt, kann dies in der beschriebenen, dramatischen Ausnahmesituation zum Versagen der Behandlung führen.

                                                                                  Die Lösung

                                                                                  Unabhängig vom Vorhandensein einer Patientenverfügung ergibt sich aus den oben geschilderten Richtlinien folgende Handlungsempfehlung:

                                                                                  Eine entscheidende Rolle spielt, dass für eine intensivmedizinische Therapie inklusive der damit verbundenen Szenarien und Behandlungsmaßnahmen in Folge einer COVID-19 Erkrankung eine ausdrückliche Einwilligung des Patienten vorliegt. Diese sollte vorsorglich und vorab schriftlich erfolgen, falls der Patient bei Aufnahme ins Krankenhaus nicht mehr in der Lage sein sollte, dies persönlich zu äußern.

                                                                                  Zu diesem Zweck empfiehlt sich das Erstellen einer speziellen Willenserklärung für den Fall einer solchen Erkrankung. Diese können Sie auf dieser Seite für sich und Ihre Angehörigen kostenfrei erstellen. Drucken Sie diese im Anschluss aus und unterzeichnen diese persönlich mit Angabe von Ort und Datum.

                                                                                   


                                                                                  Ihr Weg zur kostenfreien COVID-19 Willenserklärung

                                                                                  1. Geben Sie bitte Ihre Daten ein.
                                                                                  2. Bestätigen Sie Ihren Wunsch zur Erstellung der persönlichen Willenserklärung.
                                                                                  3. Bestätigen Sie bitte die Haftungsfreistellung und klicken Sie dann auf ERSTELLEN.
                                                                                  4. Sie erhalten die fertige Willenserklärung als PDF-Datei .
                                                                                  5. Drucken Sie Ihre Willenserklärung aus und unterzeichnen Sie diese. Bitte ergänzen Sie noch Ort und Datum.
                                                                                  6. Verwahren Sie Ihre Willenserklärung im Original. 

                                                                                  Informieren Sie Ihre Angehörigen über das Vorhandensein dieser Erklärung.

                                                                                  Führen Sie ein Exemplar der Erklärung im Falle einer Erkrankung mit COVID-19 mit sich und informieren Sie die behandelnden Ärzte entsprechend.
                                                                                   
                                                                                    kostenpflichtig bestellen  

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                                                                                  Was passiert, wenn Ihnen etwas passiert?

                                                                                  Sorgen Sie für sich und Ihre Familie vor - rechtzeitig und selbstbestimmt: mit der Covid-19 Willenserklärung.

                                                                                  Ihr Rainer Geiges

                                                                                  Tel.: +497684908520
                                                                                  E-Mail: geiges@mediass24.de

                                                                                   

                                                                                   

                                                                                  [sql-contact-form makler_nummer="7002030" makler_email="info@deutschevorsorgedatenbank.de" mailnummer="1"]

                                                                                    Hier können Sie für den Fall einer Erkrankung an COVID-19 Ihre kostenfreie Willenserklärung zur Durchführung der intensivmedizinischen Behandlung inklusive aller damit verbundenen Maßnahmen, insbesondere der künstlichen Beatmung, sowie der damit einhergehenden Notwendigkeiten, beispielsweise einer künstlichen Ernährung für diesen Zeitraum, erstellen.

                                                                                    Für jede Person muss eine eigene Willenserklärung erstellt werden.
                                                                                     
                                                                                      kostenpflichtig bestellen  

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                                                                                    Die COVID-19-Pandemie stellt unser Gesundheitssystem, unser Wirtschaftssystem und unser persönliches Leben vor völlig neue Herausforderungen.

                                                                                     

                                                                                    Die Vorstände der Deutschen Vorsorgedatenbank AG haben sich gemeinsam mit kooperierenden Fachanwälten darüber Gedanken gemacht, welche Auswirkungen diese Situation im Bereich Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung mit sich bringen kann.

                                                                                     

                                                                                    Grundsätzlich sind die Vorteile einer bestehenden Vorsorgevollmacht auch in einem solchen Szenario unbestritten. Wie sieht es aber bei Patientenverfügungen aus? Hinsichtlich der Erkrankung an COVID-19 liegen noch keinerlei Erfahrungswerte aus der Praxis vor, ob der in den bisherigen Patientenverfügungen zum Ausdruck gebrachte Willen ausreichend ist oder nicht.

                                                                                     

                                                                                    Das Resultat ist die nun zur Verfügung stehende Willenserklärung bei einer COVID-19 Erkrankung. Diese ergänzt und präzisiert zum einen bereits existierende Patientenverfügungen, kann aber auch als speziell auf diese Erkrankung abgestelltes Einzeldokument genutzt werden.

                                                                                     

                                                                                    Alle weiteren, aus unserer Sicht wichtigen Informationen und Hintergründe finden Sie auf dieser Seite.

                                                                                     

                                                                                    In der Hoffnung, dass Ihre persönliche Willenserklärung nie zum Einsatz kommen möge, wünschen wir Ihnen alles Gute. Bleiben Sie bitte gesund.

                                                                                     

                                                                                     

                                                                                     

                                                                                    Die Situation

                                                                                    Ende März wurde von sieben deutschen medizinischen Fachgesellschaften die „Entscheidung über die Zuteilung von Ressourcen in der Notfall- und Intensivmedizin im Kontext der Covid-19-Pandemie“ herausgegeben, welche der Entscheidungsfindung bei möglicherweise nicht ausreichenden Intensiv-Ressourcen dient.

                                                                                    Ziel ist es, damit den behandelnden Ärzten Hilfestellung für diese schwerwiegenden Entscheidungen an die Hand zu geben und diese zu entlasten. Eine entscheidende Rolle bei der intensivmedizinischen Behandlung fällt der Klärung des Patientenwillens zu. Eine intensivmedizinische Behandlung darf nur erfolgen, wenn der Patient in diese Therapie unter Berücksichtigung der Prognose einwilligt bzw. dies getan hätte oder in einer Patientenverfügung vorausverfügt hat.

                                                                                    Die Schritte der Entscheidungsfindung bei nicht möglicherweise nicht ausreichenden Intensiv-Ressourcen sind Inhalt dieser Übersicht:

                                                                                     

                                                                                    Corona-Uebersicht

                                                                                    Die Herausforderung

                                                                                    In diesem Zusammenhang stellt sich die Frage nach der Wirksamkeit bzw. Auslegung bestehender Patientenverfügungen. Anhand verschiedener Veröffentlichungen wird davon ausgegangen, dass derzeit ca. 50% der Bevölkerung eine solche Patientenverfügung besitzen. Vermutlich ist in keiner der vor März 2020 erstellten Patientenverfügungen die COVID-19-Pandemie inklusive speziell darauf abgestellter Behandlungswünsche thematisiert.

                                                                                    Es kann nun, laut der erwähnten Richtlinien zu folgender Situation kommen:

                                                                                    Für die Abwägung, welcher intensivpflichtige Patient beispielsweise die in vielen Fällen lebenserhaltende Beatmung erhält spielt auch eine eventuell vorliegende Patientenverfügung eine Rolle. Wird darin eine intensivmedizinische Therapie abgelehnt, kann dies in der beschriebenen, dramatischen Ausnahmesituation zum Versagen der Behandlung führen.

                                                                                    Die Lösung

                                                                                    Unabhängig vom Vorhandensein einer Patientenverfügung ergibt sich aus den oben geschilderten Richtlinien folgende Handlungsempfehlung:

                                                                                    Eine entscheidende Rolle spielt, dass für eine intensivmedizinische Therapie inklusive der damit verbundenen Szenarien und Behandlungsmaßnahmen in Folge einer COVID-19 Erkrankung eine ausdrückliche Einwilligung des Patienten vorliegt. Diese sollte vorsorglich und vorab schriftlich erfolgen, falls der Patient bei Aufnahme ins Krankenhaus nicht mehr in der Lage sein sollte, dies persönlich zu äußern.

                                                                                    Zu diesem Zweck empfiehlt sich das Erstellen einer speziellen Willenserklärung für den Fall einer solchen Erkrankung. Diese können Sie auf dieser Seite für sich und Ihre Angehörigen kostenfrei erstellen. Drucken Sie diese im Anschluss aus und unterzeichnen diese persönlich mit Angabe von Ort und Datum.

                                                                                     


                                                                                    Ihr Weg zur kostenfreien COVID-19 Willenserklärung

                                                                                    1. Geben Sie bitte Ihre Daten ein.
                                                                                    2. Bestätigen Sie Ihren Wunsch zur Erstellung der persönlichen Willenserklärung.
                                                                                    3. Bestätigen Sie bitte die Haftungsfreistellung und klicken Sie dann auf ERSTELLEN.
                                                                                    4. Sie erhalten die fertige Willenserklärung als PDF-Datei .
                                                                                    5. Drucken Sie Ihre Willenserklärung aus und unterzeichnen Sie diese. Bitte ergänzen Sie noch Ort und Datum.
                                                                                    6. Verwahren Sie Ihre Willenserklärung im Original. 

                                                                                    Informieren Sie Ihre Angehörigen über das Vorhandensein dieser Erklärung.

                                                                                    Führen Sie ein Exemplar der Erklärung im Falle einer Erkrankung mit COVID-19 mit sich und informieren Sie die behandelnden Ärzte entsprechend.
                                                                                     
                                                                                      kostenpflichtig bestellen  

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                                                                                    Was passiert, wenn Ihnen etwas passiert?

                                                                                    Sorgen Sie für sich und Ihre Familie vor - rechtzeitig und selbstbestimmt: mit der Covid-19 Willenserklärung.

                                                                                    Ihr Uwe Fendl

                                                                                    Tel.: +49832395098
                                                                                    E-Mail: uwe@fendl.eu

                                                                                     

                                                                                     

                                                                                    [sql-contact-form makler_nummer="7003801" makler_email="info@deutschevorsorgedatenbank.de" mailnummer="1"]

                                                                                      Hier können Sie für den Fall einer Erkrankung an COVID-19 Ihre kostenfreie Willenserklärung zur Durchführung der intensivmedizinischen Behandlung inklusive aller damit verbundenen Maßnahmen, insbesondere der künstlichen Beatmung, sowie der damit einhergehenden Notwendigkeiten, beispielsweise einer künstlichen Ernährung für diesen Zeitraum, erstellen.

                                                                                      Für jede Person muss eine eigene Willenserklärung erstellt werden.
                                                                                       
                                                                                        kostenpflichtig bestellen  

                                                                                      Ein kostenfreier Service der Deutschen Vorsorgedatenbank AG


                                                                                      Die COVID-19-Pandemie stellt unser Gesundheitssystem, unser Wirtschaftssystem und unser persönliches Leben vor völlig neue Herausforderungen.

                                                                                       

                                                                                      Die Vorstände der Deutschen Vorsorgedatenbank AG haben sich gemeinsam mit kooperierenden Fachanwälten darüber Gedanken gemacht, welche Auswirkungen diese Situation im Bereich Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung mit sich bringen kann.

                                                                                       

                                                                                      Grundsätzlich sind die Vorteile einer bestehenden Vorsorgevollmacht auch in einem solchen Szenario unbestritten. Wie sieht es aber bei Patientenverfügungen aus? Hinsichtlich der Erkrankung an COVID-19 liegen noch keinerlei Erfahrungswerte aus der Praxis vor, ob der in den bisherigen Patientenverfügungen zum Ausdruck gebrachte Willen ausreichend ist oder nicht.

                                                                                       

                                                                                      Das Resultat ist die nun zur Verfügung stehende Willenserklärung bei einer COVID-19 Erkrankung. Diese ergänzt und präzisiert zum einen bereits existierende Patientenverfügungen, kann aber auch als speziell auf diese Erkrankung abgestelltes Einzeldokument genutzt werden.

                                                                                       

                                                                                      Alle weiteren, aus unserer Sicht wichtigen Informationen und Hintergründe finden Sie auf dieser Seite.

                                                                                       

                                                                                      In der Hoffnung, dass Ihre persönliche Willenserklärung nie zum Einsatz kommen möge, wünschen wir Ihnen alles Gute. Bleiben Sie bitte gesund.

                                                                                       

                                                                                       

                                                                                       

                                                                                      Die Situation

                                                                                      Ende März wurde von sieben deutschen medizinischen Fachgesellschaften die „Entscheidung über die Zuteilung von Ressourcen in der Notfall- und Intensivmedizin im Kontext der Covid-19-Pandemie“ herausgegeben, welche der Entscheidungsfindung bei möglicherweise nicht ausreichenden Intensiv-Ressourcen dient.

                                                                                      Ziel ist es, damit den behandelnden Ärzten Hilfestellung für diese schwerwiegenden Entscheidungen an die Hand zu geben und diese zu entlasten. Eine entscheidende Rolle bei der intensivmedizinischen Behandlung fällt der Klärung des Patientenwillens zu. Eine intensivmedizinische Behandlung darf nur erfolgen, wenn der Patient in diese Therapie unter Berücksichtigung der Prognose einwilligt bzw. dies getan hätte oder in einer Patientenverfügung vorausverfügt hat.

                                                                                      Die Schritte der Entscheidungsfindung bei nicht möglicherweise nicht ausreichenden Intensiv-Ressourcen sind Inhalt dieser Übersicht:

                                                                                       

                                                                                      Corona-Uebersicht

                                                                                      Die Herausforderung

                                                                                      In diesem Zusammenhang stellt sich die Frage nach der Wirksamkeit bzw. Auslegung bestehender Patientenverfügungen. Anhand verschiedener Veröffentlichungen wird davon ausgegangen, dass derzeit ca. 50% der Bevölkerung eine solche Patientenverfügung besitzen. Vermutlich ist in keiner der vor März 2020 erstellten Patientenverfügungen die COVID-19-Pandemie inklusive speziell darauf abgestellter Behandlungswünsche thematisiert.

                                                                                      Es kann nun, laut der erwähnten Richtlinien zu folgender Situation kommen:

                                                                                      Für die Abwägung, welcher intensivpflichtige Patient beispielsweise die in vielen Fällen lebenserhaltende Beatmung erhält spielt auch eine eventuell vorliegende Patientenverfügung eine Rolle. Wird darin eine intensivmedizinische Therapie abgelehnt, kann dies in der beschriebenen, dramatischen Ausnahmesituation zum Versagen der Behandlung führen.

                                                                                      Die Lösung

                                                                                      Unabhängig vom Vorhandensein einer Patientenverfügung ergibt sich aus den oben geschilderten Richtlinien folgende Handlungsempfehlung:

                                                                                      Eine entscheidende Rolle spielt, dass für eine intensivmedizinische Therapie inklusive der damit verbundenen Szenarien und Behandlungsmaßnahmen in Folge einer COVID-19 Erkrankung eine ausdrückliche Einwilligung des Patienten vorliegt. Diese sollte vorsorglich und vorab schriftlich erfolgen, falls der Patient bei Aufnahme ins Krankenhaus nicht mehr in der Lage sein sollte, dies persönlich zu äußern.

                                                                                      Zu diesem Zweck empfiehlt sich das Erstellen einer speziellen Willenserklärung für den Fall einer solchen Erkrankung. Diese können Sie auf dieser Seite für sich und Ihre Angehörigen kostenfrei erstellen. Drucken Sie diese im Anschluss aus und unterzeichnen diese persönlich mit Angabe von Ort und Datum.

                                                                                       


                                                                                      Ihr Weg zur kostenfreien COVID-19 Willenserklärung

                                                                                      1. Geben Sie bitte Ihre Daten ein.
                                                                                      2. Bestätigen Sie Ihren Wunsch zur Erstellung der persönlichen Willenserklärung.
                                                                                      3. Bestätigen Sie bitte die Haftungsfreistellung und klicken Sie dann auf ERSTELLEN.
                                                                                      4. Sie erhalten die fertige Willenserklärung als PDF-Datei .
                                                                                      5. Drucken Sie Ihre Willenserklärung aus und unterzeichnen Sie diese. Bitte ergänzen Sie noch Ort und Datum.
                                                                                      6. Verwahren Sie Ihre Willenserklärung im Original. 

                                                                                      Informieren Sie Ihre Angehörigen über das Vorhandensein dieser Erklärung.

                                                                                      Führen Sie ein Exemplar der Erklärung im Falle einer Erkrankung mit COVID-19 mit sich und informieren Sie die behandelnden Ärzte entsprechend.
                                                                                       
                                                                                        kostenpflichtig bestellen  

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                                                                                      Was passiert, wenn Ihnen etwas passiert?

                                                                                      Sorgen Sie für sich und Ihre Familie vor - rechtzeitig und selbstbestimmt: mit der Covid-19 Willenserklärung.

                                                                                      Ihr Martin Newrzella

                                                                                      Tel.: +49913147414
                                                                                      E-Mail: m.newrzella@t-online.de

                                                                                       

                                                                                       

                                                                                      [sql-contact-form makler_nummer="7002436" makler_email="info@deutschevorsorgedatenbank.de" mailnummer="1"]

                                                                                        Hier können Sie für den Fall einer Erkrankung an COVID-19 Ihre kostenfreie Willenserklärung zur Durchführung der intensivmedizinischen Behandlung inklusive aller damit verbundenen Maßnahmen, insbesondere der künstlichen Beatmung, sowie der damit einhergehenden Notwendigkeiten, beispielsweise einer künstlichen Ernährung für diesen Zeitraum, erstellen.

                                                                                        Für jede Person muss eine eigene Willenserklärung erstellt werden.
                                                                                         
                                                                                          kostenpflichtig bestellen  

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                                                                                        Die COVID-19-Pandemie stellt unser Gesundheitssystem, unser Wirtschaftssystem und unser persönliches Leben vor völlig neue Herausforderungen.

                                                                                         

                                                                                        Die Vorstände der Deutschen Vorsorgedatenbank AG haben sich gemeinsam mit kooperierenden Fachanwälten darüber Gedanken gemacht, welche Auswirkungen diese Situation im Bereich Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung mit sich bringen kann.

                                                                                         

                                                                                        Grundsätzlich sind die Vorteile einer bestehenden Vorsorgevollmacht auch in einem solchen Szenario unbestritten. Wie sieht es aber bei Patientenverfügungen aus? Hinsichtlich der Erkrankung an COVID-19 liegen noch keinerlei Erfahrungswerte aus der Praxis vor, ob der in den bisherigen Patientenverfügungen zum Ausdruck gebrachte Willen ausreichend ist oder nicht.

                                                                                         

                                                                                        Das Resultat ist die nun zur Verfügung stehende Willenserklärung bei einer COVID-19 Erkrankung. Diese ergänzt und präzisiert zum einen bereits existierende Patientenverfügungen, kann aber auch als speziell auf diese Erkrankung abgestelltes Einzeldokument genutzt werden.

                                                                                         

                                                                                        Alle weiteren, aus unserer Sicht wichtigen Informationen und Hintergründe finden Sie auf dieser Seite.

                                                                                         

                                                                                        In der Hoffnung, dass Ihre persönliche Willenserklärung nie zum Einsatz kommen möge, wünschen wir Ihnen alles Gute. Bleiben Sie bitte gesund.

                                                                                         

                                                                                         

                                                                                         

                                                                                        Die Situation

                                                                                        Ende März wurde von sieben deutschen medizinischen Fachgesellschaften die „Entscheidung über die Zuteilung von Ressourcen in der Notfall- und Intensivmedizin im Kontext der Covid-19-Pandemie“ herausgegeben, welche der Entscheidungsfindung bei möglicherweise nicht ausreichenden Intensiv-Ressourcen dient.

                                                                                        Ziel ist es, damit den behandelnden Ärzten Hilfestellung für diese schwerwiegenden Entscheidungen an die Hand zu geben und diese zu entlasten. Eine entscheidende Rolle bei der intensivmedizinischen Behandlung fällt der Klärung des Patientenwillens zu. Eine intensivmedizinische Behandlung darf nur erfolgen, wenn der Patient in diese Therapie unter Berücksichtigung der Prognose einwilligt bzw. dies getan hätte oder in einer Patientenverfügung vorausverfügt hat.

                                                                                        Die Schritte der Entscheidungsfindung bei nicht möglicherweise nicht ausreichenden Intensiv-Ressourcen sind Inhalt dieser Übersicht:

                                                                                         

                                                                                        Corona-Uebersicht

                                                                                        Die Herausforderung

                                                                                        In diesem Zusammenhang stellt sich die Frage nach der Wirksamkeit bzw. Auslegung bestehender Patientenverfügungen. Anhand verschiedener Veröffentlichungen wird davon ausgegangen, dass derzeit ca. 50% der Bevölkerung eine solche Patientenverfügung besitzen. Vermutlich ist in keiner der vor März 2020 erstellten Patientenverfügungen die COVID-19-Pandemie inklusive speziell darauf abgestellter Behandlungswünsche thematisiert.

                                                                                        Es kann nun, laut der erwähnten Richtlinien zu folgender Situation kommen:

                                                                                        Für die Abwägung, welcher intensivpflichtige Patient beispielsweise die in vielen Fällen lebenserhaltende Beatmung erhält spielt auch eine eventuell vorliegende Patientenverfügung eine Rolle. Wird darin eine intensivmedizinische Therapie abgelehnt, kann dies in der beschriebenen, dramatischen Ausnahmesituation zum Versagen der Behandlung führen.

                                                                                        Die Lösung

                                                                                        Unabhängig vom Vorhandensein einer Patientenverfügung ergibt sich aus den oben geschilderten Richtlinien folgende Handlungsempfehlung:

                                                                                        Eine entscheidende Rolle spielt, dass für eine intensivmedizinische Therapie inklusive der damit verbundenen Szenarien und Behandlungsmaßnahmen in Folge einer COVID-19 Erkrankung eine ausdrückliche Einwilligung des Patienten vorliegt. Diese sollte vorsorglich und vorab schriftlich erfolgen, falls der Patient bei Aufnahme ins Krankenhaus nicht mehr in der Lage sein sollte, dies persönlich zu äußern.

                                                                                        Zu diesem Zweck empfiehlt sich das Erstellen einer speziellen Willenserklärung für den Fall einer solchen Erkrankung. Diese können Sie auf dieser Seite für sich und Ihre Angehörigen kostenfrei erstellen. Drucken Sie diese im Anschluss aus und unterzeichnen diese persönlich mit Angabe von Ort und Datum.

                                                                                         


                                                                                        Ihr Weg zur kostenfreien COVID-19 Willenserklärung

                                                                                        1. Geben Sie bitte Ihre Daten ein.
                                                                                        2. Bestätigen Sie Ihren Wunsch zur Erstellung der persönlichen Willenserklärung.
                                                                                        3. Bestätigen Sie bitte die Haftungsfreistellung und klicken Sie dann auf ERSTELLEN.
                                                                                        4. Sie erhalten die fertige Willenserklärung als PDF-Datei .
                                                                                        5. Drucken Sie Ihre Willenserklärung aus und unterzeichnen Sie diese. Bitte ergänzen Sie noch Ort und Datum.
                                                                                        6. Verwahren Sie Ihre Willenserklärung im Original. 

                                                                                        Informieren Sie Ihre Angehörigen über das Vorhandensein dieser Erklärung.

                                                                                        Führen Sie ein Exemplar der Erklärung im Falle einer Erkrankung mit COVID-19 mit sich und informieren Sie die behandelnden Ärzte entsprechend.
                                                                                         
                                                                                          kostenpflichtig bestellen  

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                                                                                        Was passiert, wenn Ihnen etwas passiert?

                                                                                        Sorgen Sie für sich und Ihre Familie vor - rechtzeitig und selbstbestimmt: mit der Covid-19 Willenserklärung.

                                                                                        Ihr Thomas Wallawitsch

                                                                                        Tel.: +4944159421177
                                                                                        E-Mail: info@meindomizil.de

                                                                                         

                                                                                         

                                                                                        [sql-contact-form makler_nummer="7001105" makler_email="info@deutschevorsorgedatenbank.de" mailnummer="1"]

                                                                                          Hier können Sie für den Fall einer Erkrankung an COVID-19 Ihre kostenfreie Willenserklärung zur Durchführung der intensivmedizinischen Behandlung inklusive aller damit verbundenen Maßnahmen, insbesondere der künstlichen Beatmung, sowie der damit einhergehenden Notwendigkeiten, beispielsweise einer künstlichen Ernährung für diesen Zeitraum, erstellen.

                                                                                          Für jede Person muss eine eigene Willenserklärung erstellt werden.
                                                                                           
                                                                                            kostenpflichtig bestellen  

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                                                                                          Die COVID-19-Pandemie stellt unser Gesundheitssystem, unser Wirtschaftssystem und unser persönliches Leben vor völlig neue Herausforderungen.

                                                                                           

                                                                                          Die Vorstände der Deutschen Vorsorgedatenbank AG haben sich gemeinsam mit kooperierenden Fachanwälten darüber Gedanken gemacht, welche Auswirkungen diese Situation im Bereich Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung mit sich bringen kann.

                                                                                           

                                                                                          Grundsätzlich sind die Vorteile einer bestehenden Vorsorgevollmacht auch in einem solchen Szenario unbestritten. Wie sieht es aber bei Patientenverfügungen aus? Hinsichtlich der Erkrankung an COVID-19 liegen noch keinerlei Erfahrungswerte aus der Praxis vor, ob der in den bisherigen Patientenverfügungen zum Ausdruck gebrachte Willen ausreichend ist oder nicht.

                                                                                           

                                                                                          Das Resultat ist die nun zur Verfügung stehende Willenserklärung bei einer COVID-19 Erkrankung. Diese ergänzt und präzisiert zum einen bereits existierende Patientenverfügungen, kann aber auch als speziell auf diese Erkrankung abgestelltes Einzeldokument genutzt werden.

                                                                                           

                                                                                          Alle weiteren, aus unserer Sicht wichtigen Informationen und Hintergründe finden Sie auf dieser Seite.

                                                                                           

                                                                                          In der Hoffnung, dass Ihre persönliche Willenserklärung nie zum Einsatz kommen möge, wünschen wir Ihnen alles Gute. Bleiben Sie bitte gesund.

                                                                                           

                                                                                           

                                                                                           

                                                                                          Die Situation

                                                                                          Ende März wurde von sieben deutschen medizinischen Fachgesellschaften die „Entscheidung über die Zuteilung von Ressourcen in der Notfall- und Intensivmedizin im Kontext der Covid-19-Pandemie“ herausgegeben, welche der Entscheidungsfindung bei möglicherweise nicht ausreichenden Intensiv-Ressourcen dient.

                                                                                          Ziel ist es, damit den behandelnden Ärzten Hilfestellung für diese schwerwiegenden Entscheidungen an die Hand zu geben und diese zu entlasten. Eine entscheidende Rolle bei der intensivmedizinischen Behandlung fällt der Klärung des Patientenwillens zu. Eine intensivmedizinische Behandlung darf nur erfolgen, wenn der Patient in diese Therapie unter Berücksichtigung der Prognose einwilligt bzw. dies getan hätte oder in einer Patientenverfügung vorausverfügt hat.

                                                                                          Die Schritte der Entscheidungsfindung bei nicht möglicherweise nicht ausreichenden Intensiv-Ressourcen sind Inhalt dieser Übersicht:

                                                                                           

                                                                                          Corona-Uebersicht

                                                                                          Die Herausforderung

                                                                                          In diesem Zusammenhang stellt sich die Frage nach der Wirksamkeit bzw. Auslegung bestehender Patientenverfügungen. Anhand verschiedener Veröffentlichungen wird davon ausgegangen, dass derzeit ca. 50% der Bevölkerung eine solche Patientenverfügung besitzen. Vermutlich ist in keiner der vor März 2020 erstellten Patientenverfügungen die COVID-19-Pandemie inklusive speziell darauf abgestellter Behandlungswünsche thematisiert.

                                                                                          Es kann nun, laut der erwähnten Richtlinien zu folgender Situation kommen:

                                                                                          Für die Abwägung, welcher intensivpflichtige Patient beispielsweise die in vielen Fällen lebenserhaltende Beatmung erhält spielt auch eine eventuell vorliegende Patientenverfügung eine Rolle. Wird darin eine intensivmedizinische Therapie abgelehnt, kann dies in der beschriebenen, dramatischen Ausnahmesituation zum Versagen der Behandlung führen.

                                                                                          Die Lösung

                                                                                          Unabhängig vom Vorhandensein einer Patientenverfügung ergibt sich aus den oben geschilderten Richtlinien folgende Handlungsempfehlung:

                                                                                          Eine entscheidende Rolle spielt, dass für eine intensivmedizinische Therapie inklusive der damit verbundenen Szenarien und Behandlungsmaßnahmen in Folge einer COVID-19 Erkrankung eine ausdrückliche Einwilligung des Patienten vorliegt. Diese sollte vorsorglich und vorab schriftlich erfolgen, falls der Patient bei Aufnahme ins Krankenhaus nicht mehr in der Lage sein sollte, dies persönlich zu äußern.

                                                                                          Zu diesem Zweck empfiehlt sich das Erstellen einer speziellen Willenserklärung für den Fall einer solchen Erkrankung. Diese können Sie auf dieser Seite für sich und Ihre Angehörigen kostenfrei erstellen. Drucken Sie diese im Anschluss aus und unterzeichnen diese persönlich mit Angabe von Ort und Datum.

                                                                                           


                                                                                          Ihr Weg zur kostenfreien COVID-19 Willenserklärung

                                                                                          1. Geben Sie bitte Ihre Daten ein.
                                                                                          2. Bestätigen Sie Ihren Wunsch zur Erstellung der persönlichen Willenserklärung.
                                                                                          3. Bestätigen Sie bitte die Haftungsfreistellung und klicken Sie dann auf ERSTELLEN.
                                                                                          4. Sie erhalten die fertige Willenserklärung als PDF-Datei .
                                                                                          5. Drucken Sie Ihre Willenserklärung aus und unterzeichnen Sie diese. Bitte ergänzen Sie noch Ort und Datum.
                                                                                          6. Verwahren Sie Ihre Willenserklärung im Original. 

                                                                                          Informieren Sie Ihre Angehörigen über das Vorhandensein dieser Erklärung.

                                                                                          Führen Sie ein Exemplar der Erklärung im Falle einer Erkrankung mit COVID-19 mit sich und informieren Sie die behandelnden Ärzte entsprechend.
                                                                                           
                                                                                            kostenpflichtig bestellen  

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                                                                                          Was passiert, wenn Ihnen etwas passiert?

                                                                                          Sorgen Sie für sich und Ihre Familie vor - rechtzeitig und selbstbestimmt: mit der Covid-19 Willenserklärung.

                                                                                          Ihr Christoph Hansen

                                                                                          Tel.: 015233935944
                                                                                          E-Mail: info@hansen-real-invest.de

                                                                                           

                                                                                           

                                                                                          [sql-contact-form makler_nummer="7001295" makler_email="info@deutschevorsorgedatenbank.de" mailnummer="1"]

                                                                                            Hier können Sie für den Fall einer Erkrankung an COVID-19 Ihre kostenfreie Willenserklärung zur Durchführung der intensivmedizinischen Behandlung inklusive aller damit verbundenen Maßnahmen, insbesondere der künstlichen Beatmung, sowie der damit einhergehenden Notwendigkeiten, beispielsweise einer künstlichen Ernährung für diesen Zeitraum, erstellen.

                                                                                            Für jede Person muss eine eigene Willenserklärung erstellt werden.
                                                                                             
                                                                                              kostenpflichtig bestellen  

                                                                                            Ein kostenfreier Service der Deutschen Vorsorgedatenbank AG


                                                                                            Die COVID-19-Pandemie stellt unser Gesundheitssystem, unser Wirtschaftssystem und unser persönliches Leben vor völlig neue Herausforderungen.

                                                                                             

                                                                                            Die Vorstände der Deutschen Vorsorgedatenbank AG haben sich gemeinsam mit kooperierenden Fachanwälten darüber Gedanken gemacht, welche Auswirkungen diese Situation im Bereich Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung mit sich bringen kann.

                                                                                             

                                                                                            Grundsätzlich sind die Vorteile einer bestehenden Vorsorgevollmacht auch in einem solchen Szenario unbestritten. Wie sieht es aber bei Patientenverfügungen aus? Hinsichtlich der Erkrankung an COVID-19 liegen noch keinerlei Erfahrungswerte aus der Praxis vor, ob der in den bisherigen Patientenverfügungen zum Ausdruck gebrachte Willen ausreichend ist oder nicht.

                                                                                             

                                                                                            Das Resultat ist die nun zur Verfügung stehende Willenserklärung bei einer COVID-19 Erkrankung. Diese ergänzt und präzisiert zum einen bereits existierende Patientenverfügungen, kann aber auch als speziell auf diese Erkrankung abgestelltes Einzeldokument genutzt werden.

                                                                                             

                                                                                            Alle weiteren, aus unserer Sicht wichtigen Informationen und Hintergründe finden Sie auf dieser Seite.

                                                                                             

                                                                                            In der Hoffnung, dass Ihre persönliche Willenserklärung nie zum Einsatz kommen möge, wünschen wir Ihnen alles Gute. Bleiben Sie bitte gesund.

                                                                                             

                                                                                             

                                                                                             

                                                                                            Die Situation

                                                                                            Ende März wurde von sieben deutschen medizinischen Fachgesellschaften die „Entscheidung über die Zuteilung von Ressourcen in der Notfall- und Intensivmedizin im Kontext der Covid-19-Pandemie“ herausgegeben, welche der Entscheidungsfindung bei möglicherweise nicht ausreichenden Intensiv-Ressourcen dient.

                                                                                            Ziel ist es, damit den behandelnden Ärzten Hilfestellung für diese schwerwiegenden Entscheidungen an die Hand zu geben und diese zu entlasten. Eine entscheidende Rolle bei der intensivmedizinischen Behandlung fällt der Klärung des Patientenwillens zu. Eine intensivmedizinische Behandlung darf nur erfolgen, wenn der Patient in diese Therapie unter Berücksichtigung der Prognose einwilligt bzw. dies getan hätte oder in einer Patientenverfügung vorausverfügt hat.

                                                                                            Die Schritte der Entscheidungsfindung bei nicht möglicherweise nicht ausreichenden Intensiv-Ressourcen sind Inhalt dieser Übersicht:

                                                                                             

                                                                                            Corona-Uebersicht

                                                                                            Die Herausforderung

                                                                                            In diesem Zusammenhang stellt sich die Frage nach der Wirksamkeit bzw. Auslegung bestehender Patientenverfügungen. Anhand verschiedener Veröffentlichungen wird davon ausgegangen, dass derzeit ca. 50% der Bevölkerung eine solche Patientenverfügung besitzen. Vermutlich ist in keiner der vor März 2020 erstellten Patientenverfügungen die COVID-19-Pandemie inklusive speziell darauf abgestellter Behandlungswünsche thematisiert.

                                                                                            Es kann nun, laut der erwähnten Richtlinien zu folgender Situation kommen:

                                                                                            Für die Abwägung, welcher intensivpflichtige Patient beispielsweise die in vielen Fällen lebenserhaltende Beatmung erhält spielt auch eine eventuell vorliegende Patientenverfügung eine Rolle. Wird darin eine intensivmedizinische Therapie abgelehnt, kann dies in der beschriebenen, dramatischen Ausnahmesituation zum Versagen der Behandlung führen.

                                                                                            Die Lösung

                                                                                            Unabhängig vom Vorhandensein einer Patientenverfügung ergibt sich aus den oben geschilderten Richtlinien folgende Handlungsempfehlung:

                                                                                            Eine entscheidende Rolle spielt, dass für eine intensivmedizinische Therapie inklusive der damit verbundenen Szenarien und Behandlungsmaßnahmen in Folge einer COVID-19 Erkrankung eine ausdrückliche Einwilligung des Patienten vorliegt. Diese sollte vorsorglich und vorab schriftlich erfolgen, falls der Patient bei Aufnahme ins Krankenhaus nicht mehr in der Lage sein sollte, dies persönlich zu äußern.

                                                                                            Zu diesem Zweck empfiehlt sich das Erstellen einer speziellen Willenserklärung für den Fall einer solchen Erkrankung. Diese können Sie auf dieser Seite für sich und Ihre Angehörigen kostenfrei erstellen. Drucken Sie diese im Anschluss aus und unterzeichnen diese persönlich mit Angabe von Ort und Datum.

                                                                                             


                                                                                            Ihr Weg zur kostenfreien COVID-19 Willenserklärung

                                                                                            1. Geben Sie bitte Ihre Daten ein.
                                                                                            2. Bestätigen Sie Ihren Wunsch zur Erstellung der persönlichen Willenserklärung.
                                                                                            3. Bestätigen Sie bitte die Haftungsfreistellung und klicken Sie dann auf ERSTELLEN.
                                                                                            4. Sie erhalten die fertige Willenserklärung als PDF-Datei .
                                                                                            5. Drucken Sie Ihre Willenserklärung aus und unterzeichnen Sie diese. Bitte ergänzen Sie noch Ort und Datum.
                                                                                            6. Verwahren Sie Ihre Willenserklärung im Original. 

                                                                                            Informieren Sie Ihre Angehörigen über das Vorhandensein dieser Erklärung.

                                                                                            Führen Sie ein Exemplar der Erklärung im Falle einer Erkrankung mit COVID-19 mit sich und informieren Sie die behandelnden Ärzte entsprechend.
                                                                                             
                                                                                              kostenpflichtig bestellen  

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                                                                                            Was passiert, wenn Ihnen etwas passiert?

                                                                                            Sorgen Sie für sich und Ihre Familie vor - rechtzeitig und selbstbestimmt: mit der Covid-19 Willenserklärung.

                                                                                            Ihr Thomas Grause

                                                                                            Tel.: 02584 940081 
                                                                                            E-Mail:office@grause.de

                                                                                             

                                                                                             

                                                                                            [sql-contact-form makler_nummer="7000000" makler_email="info@deutschevorsorgedatenbank.de" mailnummer="1"]

                                                                                              Hier können Sie für den Fall einer Erkrankung an COVID-19 Ihre kostenfreie Willenserklärung zur Durchführung der intensivmedizinischen Behandlung inklusive aller damit verbundenen Maßnahmen, insbesondere der künstlichen Beatmung, sowie der damit einhergehenden Notwendigkeiten, beispielsweise einer künstlichen Ernährung für diesen Zeitraum, erstellen.

                                                                                              Für jede Person muss eine eigene Willenserklärung erstellt werden.
                                                                                               
                                                                                                kostenpflichtig bestellen  

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                                                                                              Die COVID-19-Pandemie stellt unser Gesundheitssystem, unser Wirtschaftssystem und unser persönliches Leben vor völlig neue Herausforderungen.

                                                                                               

                                                                                              Die Vorstände der Deutschen Vorsorgedatenbank AG haben sich gemeinsam mit kooperierenden Fachanwälten darüber Gedanken gemacht, welche Auswirkungen diese Situation im Bereich Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung mit sich bringen kann.

                                                                                               

                                                                                              Grundsätzlich sind die Vorteile einer bestehenden Vorsorgevollmacht auch in einem solchen Szenario unbestritten. Wie sieht es aber bei Patientenverfügungen aus? Hinsichtlich der Erkrankung an COVID-19 liegen noch keinerlei Erfahrungswerte aus der Praxis vor, ob der in den bisherigen Patientenverfügungen zum Ausdruck gebrachte Willen ausreichend ist oder nicht.

                                                                                               

                                                                                              Das Resultat ist die nun zur Verfügung stehende Willenserklärung bei einer COVID-19 Erkrankung. Diese ergänzt und präzisiert zum einen bereits existierende Patientenverfügungen, kann aber auch als speziell auf diese Erkrankung abgestelltes Einzeldokument genutzt werden.

                                                                                               

                                                                                              Alle weiteren, aus unserer Sicht wichtigen Informationen und Hintergründe finden Sie auf dieser Seite.

                                                                                               

                                                                                              In der Hoffnung, dass Ihre persönliche Willenserklärung nie zum Einsatz kommen möge, wünschen wir Ihnen alles Gute. Bleiben Sie bitte gesund.

                                                                                               

                                                                                               

                                                                                               

                                                                                              Die Situation

                                                                                              Ende März wurde von sieben deutschen medizinischen Fachgesellschaften die „Entscheidung über die Zuteilung von Ressourcen in der Notfall- und Intensivmedizin im Kontext der Covid-19-Pandemie“ herausgegeben, welche der Entscheidungsfindung bei möglicherweise nicht ausreichenden Intensiv-Ressourcen dient.

                                                                                              Ziel ist es, damit den behandelnden Ärzten Hilfestellung für diese schwerwiegenden Entscheidungen an die Hand zu geben und diese zu entlasten. Eine entscheidende Rolle bei der intensivmedizinischen Behandlung fällt der Klärung des Patientenwillens zu. Eine intensivmedizinische Behandlung darf nur erfolgen, wenn der Patient in diese Therapie unter Berücksichtigung der Prognose einwilligt bzw. dies getan hätte oder in einer Patientenverfügung vorausverfügt hat.

                                                                                              Die Schritte der Entscheidungsfindung bei nicht möglicherweise nicht ausreichenden Intensiv-Ressourcen sind Inhalt dieser Übersicht:

                                                                                               

                                                                                              Corona-Uebersicht

                                                                                              Die Herausforderung

                                                                                              In diesem Zusammenhang stellt sich die Frage nach der Wirksamkeit bzw. Auslegung bestehender Patientenverfügungen. Anhand verschiedener Veröffentlichungen wird davon ausgegangen, dass derzeit ca. 50% der Bevölkerung eine solche Patientenverfügung besitzen. Vermutlich ist in keiner der vor März 2020 erstellten Patientenverfügungen die COVID-19-Pandemie inklusive speziell darauf abgestellter Behandlungswünsche thematisiert.

                                                                                              Es kann nun, laut der erwähnten Richtlinien zu folgender Situation kommen:

                                                                                              Für die Abwägung, welcher intensivpflichtige Patient beispielsweise die in vielen Fällen lebenserhaltende Beatmung erhält spielt auch eine eventuell vorliegende Patientenverfügung eine Rolle. Wird darin eine intensivmedizinische Therapie abgelehnt, kann dies in der beschriebenen, dramatischen Ausnahmesituation zum Versagen der Behandlung führen.

                                                                                              Die Lösung

                                                                                              Unabhängig vom Vorhandensein einer Patientenverfügung ergibt sich aus den oben geschilderten Richtlinien folgende Handlungsempfehlung:

                                                                                              Eine entscheidende Rolle spielt, dass für eine intensivmedizinische Therapie inklusive der damit verbundenen Szenarien und Behandlungsmaßnahmen in Folge einer COVID-19 Erkrankung eine ausdrückliche Einwilligung des Patienten vorliegt. Diese sollte vorsorglich und vorab schriftlich erfolgen, falls der Patient bei Aufnahme ins Krankenhaus nicht mehr in der Lage sein sollte, dies persönlich zu äußern.

                                                                                              Zu diesem Zweck empfiehlt sich das Erstellen einer speziellen Willenserklärung für den Fall einer solchen Erkrankung. Diese können Sie auf dieser Seite für sich und Ihre Angehörigen kostenfrei erstellen. Drucken Sie diese im Anschluss aus und unterzeichnen diese persönlich mit Angabe von Ort und Datum.

                                                                                               


                                                                                              Ihr Weg zur kostenfreien COVID-19 Willenserklärung

                                                                                              1. Geben Sie bitte Ihre Daten ein.
                                                                                              2. Bestätigen Sie Ihren Wunsch zur Erstellung der persönlichen Willenserklärung.
                                                                                              3. Bestätigen Sie bitte die Haftungsfreistellung und klicken Sie dann auf ERSTELLEN.
                                                                                              4. Sie erhalten die fertige Willenserklärung als PDF-Datei .
                                                                                              5. Drucken Sie Ihre Willenserklärung aus und unterzeichnen Sie diese. Bitte ergänzen Sie noch Ort und Datum.
                                                                                              6. Verwahren Sie Ihre Willenserklärung im Original. 

                                                                                              Informieren Sie Ihre Angehörigen über das Vorhandensein dieser Erklärung.

                                                                                              Führen Sie ein Exemplar der Erklärung im Falle einer Erkrankung mit COVID-19 mit sich und informieren Sie die behandelnden Ärzte entsprechend.
                                                                                               
                                                                                                kostenpflichtig bestellen  

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                                                                                              Was passiert, wenn Ihnen etwas passiert?

                                                                                              Sorgen Sie für sich und Ihre Familie vor - rechtzeitig und selbstbestimmt: mit der Covid-19 Willenserklärung.

                                                                                              Ihr Andreas Larasser

                                                                                              Tel.: 080819544316
                                                                                              E-Mail: info@dorfen-versicherungsmakler.de

                                                                                               

                                                                                               

                                                                                              [sql-contact-form makler_nummer="7004281" makler_email="info@deutschevorsorgedatenbank.de" mailnummer="1"]

                                                                                                Hier können Sie für den Fall einer Erkrankung an COVID-19 Ihre kostenfreie Willenserklärung zur Durchführung der intensivmedizinischen Behandlung inklusive aller damit verbundenen Maßnahmen, insbesondere der künstlichen Beatmung, sowie der damit einhergehenden Notwendigkeiten, beispielsweise einer künstlichen Ernährung für diesen Zeitraum, erstellen.

                                                                                                Für jede Person muss eine eigene Willenserklärung erstellt werden.
                                                                                                 
                                                                                                  kostenpflichtig bestellen  

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                                                                                                Die COVID-19-Pandemie stellt unser Gesundheitssystem, unser Wirtschaftssystem und unser persönliches Leben vor völlig neue Herausforderungen.

                                                                                                 

                                                                                                Die Vorstände der Deutschen Vorsorgedatenbank AG haben sich gemeinsam mit kooperierenden Fachanwälten darüber Gedanken gemacht, welche Auswirkungen diese Situation im Bereich Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung mit sich bringen kann.

                                                                                                 

                                                                                                Grundsätzlich sind die Vorteile einer bestehenden Vorsorgevollmacht auch in einem solchen Szenario unbestritten. Wie sieht es aber bei Patientenverfügungen aus? Hinsichtlich der Erkrankung an COVID-19 liegen noch keinerlei Erfahrungswerte aus der Praxis vor, ob der in den bisherigen Patientenverfügungen zum Ausdruck gebrachte Willen ausreichend ist oder nicht.

                                                                                                 

                                                                                                Das Resultat ist die nun zur Verfügung stehende Willenserklärung bei einer COVID-19 Erkrankung. Diese ergänzt und präzisiert zum einen bereits existierende Patientenverfügungen, kann aber auch als speziell auf diese Erkrankung abgestelltes Einzeldokument genutzt werden.

                                                                                                 

                                                                                                Alle weiteren, aus unserer Sicht wichtigen Informationen und Hintergründe finden Sie auf dieser Seite.

                                                                                                 

                                                                                                In der Hoffnung, dass Ihre persönliche Willenserklärung nie zum Einsatz kommen möge, wünschen wir Ihnen alles Gute. Bleiben Sie bitte gesund.

                                                                                                 

                                                                                                 

                                                                                                 

                                                                                                Die Situation

                                                                                                Ende März wurde von sieben deutschen medizinischen Fachgesellschaften die „Entscheidung über die Zuteilung von Ressourcen in der Notfall- und Intensivmedizin im Kontext der Covid-19-Pandemie“ herausgegeben, welche der Entscheidungsfindung bei möglicherweise nicht ausreichenden Intensiv-Ressourcen dient.

                                                                                                Ziel ist es, damit den behandelnden Ärzten Hilfestellung für diese schwerwiegenden Entscheidungen an die Hand zu geben und diese zu entlasten. Eine entscheidende Rolle bei der intensivmedizinischen Behandlung fällt der Klärung des Patientenwillens zu. Eine intensivmedizinische Behandlung darf nur erfolgen, wenn der Patient in diese Therapie unter Berücksichtigung der Prognose einwilligt bzw. dies getan hätte oder in einer Patientenverfügung vorausverfügt hat.

                                                                                                Die Schritte der Entscheidungsfindung bei nicht möglicherweise nicht ausreichenden Intensiv-Ressourcen sind Inhalt dieser Übersicht:

                                                                                                 

                                                                                                Corona-Uebersicht

                                                                                                Die Herausforderung

                                                                                                In diesem Zusammenhang stellt sich die Frage nach der Wirksamkeit bzw. Auslegung bestehender Patientenverfügungen. Anhand verschiedener Veröffentlichungen wird davon ausgegangen, dass derzeit ca. 50% der Bevölkerung eine solche Patientenverfügung besitzen. Vermutlich ist in keiner der vor März 2020 erstellten Patientenverfügungen die COVID-19-Pandemie inklusive speziell darauf abgestellter Behandlungswünsche thematisiert.

                                                                                                Es kann nun, laut der erwähnten Richtlinien zu folgender Situation kommen:

                                                                                                Für die Abwägung, welcher intensivpflichtige Patient beispielsweise die in vielen Fällen lebenserhaltende Beatmung erhält spielt auch eine eventuell vorliegende Patientenverfügung eine Rolle. Wird darin eine intensivmedizinische Therapie abgelehnt, kann dies in der beschriebenen, dramatischen Ausnahmesituation zum Versagen der Behandlung führen.

                                                                                                Die Lösung

                                                                                                Unabhängig vom Vorhandensein einer Patientenverfügung ergibt sich aus den oben geschilderten Richtlinien folgende Handlungsempfehlung:

                                                                                                Eine entscheidende Rolle spielt, dass für eine intensivmedizinische Therapie inklusive der damit verbundenen Szenarien und Behandlungsmaßnahmen in Folge einer COVID-19 Erkrankung eine ausdrückliche Einwilligung des Patienten vorliegt. Diese sollte vorsorglich und vorab schriftlich erfolgen, falls der Patient bei Aufnahme ins Krankenhaus nicht mehr in der Lage sein sollte, dies persönlich zu äußern.

                                                                                                Zu diesem Zweck empfiehlt sich das Erstellen einer speziellen Willenserklärung für den Fall einer solchen Erkrankung. Diese können Sie auf dieser Seite für sich und Ihre Angehörigen kostenfrei erstellen. Drucken Sie diese im Anschluss aus und unterzeichnen diese persönlich mit Angabe von Ort und Datum.

                                                                                                 


                                                                                                Ihr Weg zur kostenfreien COVID-19 Willenserklärung

                                                                                                1. Geben Sie bitte Ihre Daten ein.
                                                                                                2. Bestätigen Sie Ihren Wunsch zur Erstellung der persönlichen Willenserklärung.
                                                                                                3. Bestätigen Sie bitte die Haftungsfreistellung und klicken Sie dann auf ERSTELLEN.
                                                                                                4. Sie erhalten die fertige Willenserklärung als PDF-Datei .
                                                                                                5. Drucken Sie Ihre Willenserklärung aus und unterzeichnen Sie diese. Bitte ergänzen Sie noch Ort und Datum.
                                                                                                6. Verwahren Sie Ihre Willenserklärung im Original. 

                                                                                                Informieren Sie Ihre Angehörigen über das Vorhandensein dieser Erklärung.

                                                                                                Führen Sie ein Exemplar der Erklärung im Falle einer Erkrankung mit COVID-19 mit sich und informieren Sie die behandelnden Ärzte entsprechend.
                                                                                                 
                                                                                                  kostenpflichtig bestellen  

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                                                                                                Was passiert, wenn Ihnen etwas passiert?

                                                                                                Sorgen Sie für sich und Ihre Familie vor - rechtzeitig und selbstbestimmt: mit der Covid-19 Willenserklärung.

                                                                                                Ihre Manuela Mustermann

                                                                                                Tel.: 01234 - 567890
                                                                                                E-Mail: info@mustermann.de

                                                                                                 

                                                                                                 

                                                                                                [sql-contact-form makler_nummer="7000000" makler_email="info@deutschevorsorgedatenbank.de" mailnummer="1"]

                                                                                                  Hier können Sie für den Fall einer Erkrankung an COVID-19 Ihre kostenfreie Willenserklärung zur Durchführung der intensivmedizinischen Behandlung inklusive aller damit verbundenen Maßnahmen, insbesondere der künstlichen Beatmung, sowie der damit einhergehenden Notwendigkeiten, beispielsweise einer künstlichen Ernährung für diesen Zeitraum, erstellen.

                                                                                                  Für jede Person muss eine eigene Willenserklärung erstellt werden.
                                                                                                   
                                                                                                    kostenpflichtig bestellen  

                                                                                                  Ein kostenfreier Service der Deutschen Vorsorgedatenbank AG


                                                                                                  Die COVID-19-Pandemie stellt unser Gesundheitssystem, unser Wirtschaftssystem und unser persönliches Leben vor völlig neue Herausforderungen.

                                                                                                   

                                                                                                  Die Vorstände der Deutschen Vorsorgedatenbank AG haben sich gemeinsam mit kooperierenden Fachanwälten darüber Gedanken gemacht, welche Auswirkungen diese Situation im Bereich Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung mit sich bringen kann.

                                                                                                   

                                                                                                  Grundsätzlich sind die Vorteile einer bestehenden Vorsorgevollmacht auch in einem solchen Szenario unbestritten. Wie sieht es aber bei Patientenverfügungen aus? Hinsichtlich der Erkrankung an COVID-19 liegen noch keinerlei Erfahrungswerte aus der Praxis vor, ob der in den bisherigen Patientenverfügungen zum Ausdruck gebrachte Willen ausreichend ist oder nicht.

                                                                                                   

                                                                                                  Das Resultat ist die nun zur Verfügung stehende Willenserklärung bei einer COVID-19 Erkrankung. Diese ergänzt und präzisiert zum einen bereits existierende Patientenverfügungen, kann aber auch als speziell auf diese Erkrankung abgestelltes Einzeldokument genutzt werden.

                                                                                                   

                                                                                                  Alle weiteren, aus unserer Sicht wichtigen Informationen und Hintergründe finden Sie auf dieser Seite.

                                                                                                   

                                                                                                  In der Hoffnung, dass Ihre persönliche Willenserklärung nie zum Einsatz kommen möge, wünschen wir Ihnen alles Gute. Bleiben Sie bitte gesund.

                                                                                                   

                                                                                                   

                                                                                                   

                                                                                                  Die Situation

                                                                                                  Ende März wurde von sieben deutschen medizinischen Fachgesellschaften die „Entscheidung über die Zuteilung von Ressourcen in der Notfall- und Intensivmedizin im Kontext der Covid-19-Pandemie“ herausgegeben, welche der Entscheidungsfindung bei möglicherweise nicht ausreichenden Intensiv-Ressourcen dient.

                                                                                                  Ziel ist es, damit den behandelnden Ärzten Hilfestellung für diese schwerwiegenden Entscheidungen an die Hand zu geben und diese zu entlasten. Eine entscheidende Rolle bei der intensivmedizinischen Behandlung fällt der Klärung des Patientenwillens zu. Eine intensivmedizinische Behandlung darf nur erfolgen, wenn der Patient in diese Therapie unter Berücksichtigung der Prognose einwilligt bzw. dies getan hätte oder in einer Patientenverfügung vorausverfügt hat.

                                                                                                  Die Schritte der Entscheidungsfindung bei nicht möglicherweise nicht ausreichenden Intensiv-Ressourcen sind Inhalt dieser Übersicht:

                                                                                                   

                                                                                                  Corona-Uebersicht

                                                                                                  Die Herausforderung

                                                                                                  In diesem Zusammenhang stellt sich die Frage nach der Wirksamkeit bzw. Auslegung bestehender Patientenverfügungen. Anhand verschiedener Veröffentlichungen wird davon ausgegangen, dass derzeit ca. 50% der Bevölkerung eine solche Patientenverfügung besitzen. Vermutlich ist in keiner der vor März 2020 erstellten Patientenverfügungen die COVID-19-Pandemie inklusive speziell darauf abgestellter Behandlungswünsche thematisiert.

                                                                                                  Es kann nun, laut der erwähnten Richtlinien zu folgender Situation kommen:

                                                                                                  Für die Abwägung, welcher intensivpflichtige Patient beispielsweise die in vielen Fällen lebenserhaltende Beatmung erhält spielt auch eine eventuell vorliegende Patientenverfügung eine Rolle. Wird darin eine intensivmedizinische Therapie abgelehnt, kann dies in der beschriebenen, dramatischen Ausnahmesituation zum Versagen der Behandlung führen.

                                                                                                  Die Lösung

                                                                                                  Unabhängig vom Vorhandensein einer Patientenverfügung ergibt sich aus den oben geschilderten Richtlinien folgende Handlungsempfehlung:

                                                                                                  Eine entscheidende Rolle spielt, dass für eine intensivmedizinische Therapie inklusive der damit verbundenen Szenarien und Behandlungsmaßnahmen in Folge einer COVID-19 Erkrankung eine ausdrückliche Einwilligung des Patienten vorliegt. Diese sollte vorsorglich und vorab schriftlich erfolgen, falls der Patient bei Aufnahme ins Krankenhaus nicht mehr in der Lage sein sollte, dies persönlich zu äußern.

                                                                                                  Zu diesem Zweck empfiehlt sich das Erstellen einer speziellen Willenserklärung für den Fall einer solchen Erkrankung. Diese können Sie auf dieser Seite für sich und Ihre Angehörigen kostenfrei erstellen. Drucken Sie diese im Anschluss aus und unterzeichnen diese persönlich mit Angabe von Ort und Datum.

                                                                                                   


                                                                                                  Ihr Weg zur kostenfreien COVID-19 Willenserklärung

                                                                                                  1. Geben Sie bitte Ihre Daten ein.
                                                                                                  2. Bestätigen Sie Ihren Wunsch zur Erstellung der persönlichen Willenserklärung.
                                                                                                  3. Bestätigen Sie bitte die Haftungsfreistellung und klicken Sie dann auf ERSTELLEN.
                                                                                                  4. Sie erhalten die fertige Willenserklärung als PDF-Datei .
                                                                                                  5. Drucken Sie Ihre Willenserklärung aus und unterzeichnen Sie diese. Bitte ergänzen Sie noch Ort und Datum.
                                                                                                  6. Verwahren Sie Ihre Willenserklärung im Original. 

                                                                                                  Informieren Sie Ihre Angehörigen über das Vorhandensein dieser Erklärung.

                                                                                                  Führen Sie ein Exemplar der Erklärung im Falle einer Erkrankung mit COVID-19 mit sich und informieren Sie die behandelnden Ärzte entsprechend.
                                                                                                   
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                                                                                                  Was passiert, wenn Ihnen etwas passiert?

                                                                                                  Sorgen Sie für sich und Ihre Familie vor - rechtzeitig und selbstbestimmt: mit der Covid-19 Willenserklärung.

                                                                                                  Ihr Maxim Mustermann

                                                                                                  Tel.: 01234 - 567890
                                                                                                  E-Mail: info@mustermann.de

                                                                                                   

                                                                                                   

                                                                                                  [sql-contact-form makler_nummer="7000000" makler_email="info@deutschevorsorgedatenbank.de" mailnummer="1"]

                                                                                                    Hier können Sie für den Fall einer Erkrankung an COVID-19 Ihre kostenfreie Willenserklärung zur Durchführung der intensivmedizinischen Behandlung inklusive aller damit verbundenen Maßnahmen, insbesondere der künstlichen Beatmung, sowie der damit einhergehenden Notwendigkeiten, beispielsweise einer künstlichen Ernährung für diesen Zeitraum, erstellen.

                                                                                                    Für jede Person muss eine eigene Willenserklärung erstellt werden.
                                                                                                     
                                                                                                      kostenpflichtig bestellen  

                                                                                                    Ein kostenfreier Service der Deutschen Vorsorgedatenbank AG


                                                                                                    Die COVID-19-Pandemie stellt unser Gesundheitssystem, unser Wirtschaftssystem und unser persönliches Leben vor völlig neue Herausforderungen.

                                                                                                     

                                                                                                    Die Vorstände der Deutschen Vorsorgedatenbank AG haben sich gemeinsam mit kooperierenden Fachanwälten darüber Gedanken gemacht, welche Auswirkungen diese Situation im Bereich Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung mit sich bringen kann.

                                                                                                     

                                                                                                    Grundsätzlich sind die Vorteile einer bestehenden Vorsorgevollmacht auch in einem solchen Szenario unbestritten. Wie sieht es aber bei Patientenverfügungen aus? Hinsichtlich der Erkrankung an COVID-19 liegen noch keinerlei Erfahrungswerte aus der Praxis vor, ob der in den bisherigen Patientenverfügungen zum Ausdruck gebrachte Willen ausreichend ist oder nicht.

                                                                                                     

                                                                                                    Das Resultat ist die nun zur Verfügung stehende Willenserklärung bei einer COVID-19 Erkrankung. Diese ergänzt und präzisiert zum einen bereits existierende Patientenverfügungen, kann aber auch als speziell auf diese Erkrankung abgestelltes Einzeldokument genutzt werden.

                                                                                                     

                                                                                                    Alle weiteren, aus unserer Sicht wichtigen Informationen und Hintergründe finden Sie auf dieser Seite.

                                                                                                     

                                                                                                    In der Hoffnung, dass Ihre persönliche Willenserklärung nie zum Einsatz kommen möge, wünschen wir Ihnen alles Gute. Bleiben Sie bitte gesund.

                                                                                                     

                                                                                                     

                                                                                                     

                                                                                                    Die Situation

                                                                                                    Ende März wurde von sieben deutschen medizinischen Fachgesellschaften die „Entscheidung über die Zuteilung von Ressourcen in der Notfall- und Intensivmedizin im Kontext der Covid-19-Pandemie“ herausgegeben, welche der Entscheidungsfindung bei möglicherweise nicht ausreichenden Intensiv-Ressourcen dient.

                                                                                                    Ziel ist es, damit den behandelnden Ärzten Hilfestellung für diese schwerwiegenden Entscheidungen an die Hand zu geben und diese zu entlasten. Eine entscheidende Rolle bei der intensivmedizinischen Behandlung fällt der Klärung des Patientenwillens zu. Eine intensivmedizinische Behandlung darf nur erfolgen, wenn der Patient in diese Therapie unter Berücksichtigung der Prognose einwilligt bzw. dies getan hätte oder in einer Patientenverfügung vorausverfügt hat.

                                                                                                    Die Schritte der Entscheidungsfindung bei nicht möglicherweise nicht ausreichenden Intensiv-Ressourcen sind Inhalt dieser Übersicht:

                                                                                                     

                                                                                                    Corona-Uebersicht

                                                                                                    Die Herausforderung

                                                                                                    In diesem Zusammenhang stellt sich die Frage nach der Wirksamkeit bzw. Auslegung bestehender Patientenverfügungen. Anhand verschiedener Veröffentlichungen wird davon ausgegangen, dass derzeit ca. 50% der Bevölkerung eine solche Patientenverfügung besitzen. Vermutlich ist in keiner der vor März 2020 erstellten Patientenverfügungen die COVID-19-Pandemie inklusive speziell darauf abgestellter Behandlungswünsche thematisiert.

                                                                                                    Es kann nun, laut der erwähnten Richtlinien zu folgender Situation kommen:

                                                                                                    Für die Abwägung, welcher intensivpflichtige Patient beispielsweise die in vielen Fällen lebenserhaltende Beatmung erhält spielt auch eine eventuell vorliegende Patientenverfügung eine Rolle. Wird darin eine intensivmedizinische Therapie abgelehnt, kann dies in der beschriebenen, dramatischen Ausnahmesituation zum Versagen der Behandlung führen.

                                                                                                    Die Lösung

                                                                                                    Unabhängig vom Vorhandensein einer Patientenverfügung ergibt sich aus den oben geschilderten Richtlinien folgende Handlungsempfehlung:

                                                                                                    Eine entscheidende Rolle spielt, dass für eine intensivmedizinische Therapie inklusive der damit verbundenen Szenarien und Behandlungsmaßnahmen in Folge einer COVID-19 Erkrankung eine ausdrückliche Einwilligung des Patienten vorliegt. Diese sollte vorsorglich und vorab schriftlich erfolgen, falls der Patient bei Aufnahme ins Krankenhaus nicht mehr in der Lage sein sollte, dies persönlich zu äußern.

                                                                                                    Zu diesem Zweck empfiehlt sich das Erstellen einer speziellen Willenserklärung für den Fall einer solchen Erkrankung. Diese können Sie auf dieser Seite für sich und Ihre Angehörigen kostenfrei erstellen. Drucken Sie diese im Anschluss aus und unterzeichnen diese persönlich mit Angabe von Ort und Datum.

                                                                                                     


                                                                                                    Ihr Weg zur kostenfreien COVID-19 Willenserklärung

                                                                                                    1. Geben Sie bitte Ihre Daten ein.
                                                                                                    2. Bestätigen Sie Ihren Wunsch zur Erstellung der persönlichen Willenserklärung.
                                                                                                    3. Bestätigen Sie bitte die Haftungsfreistellung und klicken Sie dann auf ERSTELLEN.
                                                                                                    4. Sie erhalten die fertige Willenserklärung als PDF-Datei .
                                                                                                    5. Drucken Sie Ihre Willenserklärung aus und unterzeichnen Sie diese. Bitte ergänzen Sie noch Ort und Datum.
                                                                                                    6. Verwahren Sie Ihre Willenserklärung im Original. 

                                                                                                    Informieren Sie Ihre Angehörigen über das Vorhandensein dieser Erklärung.

                                                                                                    Führen Sie ein Exemplar der Erklärung im Falle einer Erkrankung mit COVID-19 mit sich und informieren Sie die behandelnden Ärzte entsprechend.
                                                                                                     
                                                                                                      kostenpflichtig bestellen  

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                                                                                                    Was passiert, wenn Ihnen etwas passiert?

                                                                                                    Sorgen Sie für sich und Ihre Familie vor - rechtzeitig und selbstbestimmt: mit der Covid-19 Willenserklärung.

                                                                                                    Ihr Peter Tonn

                                                                                                    Tel.: +49 3881 713957
                                                                                                    E-Mail: peter.tonn@dvag.de

                                                                                                     

                                                                                                     

                                                                                                    [sql-contact-form makler_nummer="7000000" makler_email="info@deutschevorsorgedatenbank.de" mailnummer="1"]

                                                                                                      Hier können Sie für den Fall einer Erkrankung an COVID-19 Ihre kostenfreie Willenserklärung zur Durchführung der intensivmedizinischen Behandlung inklusive aller damit verbundenen Maßnahmen, insbesondere der künstlichen Beatmung, sowie der damit einhergehenden Notwendigkeiten, beispielsweise einer künstlichen Ernährung für diesen Zeitraum, erstellen.

                                                                                                      Für jede Person muss eine eigene Willenserklärung erstellt werden.
                                                                                                       
                                                                                                        kostenpflichtig bestellen  

                                                                                                      Ein kostenfreier Service der Deutschen Vorsorgedatenbank AG


                                                                                                      Die COVID-19-Pandemie stellt unser Gesundheitssystem, unser Wirtschaftssystem und unser persönliches Leben vor völlig neue Herausforderungen.

                                                                                                       

                                                                                                      Die Vorstände der Deutschen Vorsorgedatenbank AG haben sich gemeinsam mit kooperierenden Fachanwälten darüber Gedanken gemacht, welche Auswirkungen diese Situation im Bereich Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung mit sich bringen kann.

                                                                                                       

                                                                                                      Grundsätzlich sind die Vorteile einer bestehenden Vorsorgevollmacht auch in einem solchen Szenario unbestritten. Wie sieht es aber bei Patientenverfügungen aus? Hinsichtlich der Erkrankung an COVID-19 liegen noch keinerlei Erfahrungswerte aus der Praxis vor, ob der in den bisherigen Patientenverfügungen zum Ausdruck gebrachte Willen ausreichend ist oder nicht.

                                                                                                       

                                                                                                      Das Resultat ist die nun zur Verfügung stehende Willenserklärung bei einer COVID-19 Erkrankung. Diese ergänzt und präzisiert zum einen bereits existierende Patientenverfügungen, kann aber auch als speziell auf diese Erkrankung abgestelltes Einzeldokument genutzt werden.

                                                                                                       

                                                                                                      Alle weiteren, aus unserer Sicht wichtigen Informationen und Hintergründe finden Sie auf dieser Seite.

                                                                                                       

                                                                                                      In der Hoffnung, dass Ihre persönliche Willenserklärung nie zum Einsatz kommen möge, wünschen wir Ihnen alles Gute. Bleiben Sie bitte gesund.

                                                                                                       

                                                                                                       

                                                                                                       

                                                                                                      Die Situation

                                                                                                      Ende März wurde von sieben deutschen medizinischen Fachgesellschaften die „Entscheidung über die Zuteilung von Ressourcen in der Notfall- und Intensivmedizin im Kontext der Covid-19-Pandemie“ herausgegeben, welche der Entscheidungsfindung bei möglicherweise nicht ausreichenden Intensiv-Ressourcen dient.

                                                                                                      Ziel ist es, damit den behandelnden Ärzten Hilfestellung für diese schwerwiegenden Entscheidungen an die Hand zu geben und diese zu entlasten. Eine entscheidende Rolle bei der intensivmedizinischen Behandlung fällt der Klärung des Patientenwillens zu. Eine intensivmedizinische Behandlung darf nur erfolgen, wenn der Patient in diese Therapie unter Berücksichtigung der Prognose einwilligt bzw. dies getan hätte oder in einer Patientenverfügung vorausverfügt hat.

                                                                                                      Die Schritte der Entscheidungsfindung bei nicht möglicherweise nicht ausreichenden Intensiv-Ressourcen sind Inhalt dieser Übersicht:

                                                                                                       

                                                                                                      Corona-Uebersicht

                                                                                                      Die Herausforderung

                                                                                                      In diesem Zusammenhang stellt sich die Frage nach der Wirksamkeit bzw. Auslegung bestehender Patientenverfügungen. Anhand verschiedener Veröffentlichungen wird davon ausgegangen, dass derzeit ca. 50% der Bevölkerung eine solche Patientenverfügung besitzen. Vermutlich ist in keiner der vor März 2020 erstellten Patientenverfügungen die COVID-19-Pandemie inklusive speziell darauf abgestellter Behandlungswünsche thematisiert.

                                                                                                      Es kann nun, laut der erwähnten Richtlinien zu folgender Situation kommen:

                                                                                                      Für die Abwägung, welcher intensivpflichtige Patient beispielsweise die in vielen Fällen lebenserhaltende Beatmung erhält spielt auch eine eventuell vorliegende Patientenverfügung eine Rolle. Wird darin eine intensivmedizinische Therapie abgelehnt, kann dies in der beschriebenen, dramatischen Ausnahmesituation zum Versagen der Behandlung führen.

                                                                                                      Die Lösung

                                                                                                      Unabhängig vom Vorhandensein einer Patientenverfügung ergibt sich aus den oben geschilderten Richtlinien folgende Handlungsempfehlung:

                                                                                                      Eine entscheidende Rolle spielt, dass für eine intensivmedizinische Therapie inklusive der damit verbundenen Szenarien und Behandlungsmaßnahmen in Folge einer COVID-19 Erkrankung eine ausdrückliche Einwilligung des Patienten vorliegt. Diese sollte vorsorglich und vorab schriftlich erfolgen, falls der Patient bei Aufnahme ins Krankenhaus nicht mehr in der Lage sein sollte, dies persönlich zu äußern.

                                                                                                      Zu diesem Zweck empfiehlt sich das Erstellen einer speziellen Willenserklärung für den Fall einer solchen Erkrankung. Diese können Sie auf dieser Seite für sich und Ihre Angehörigen kostenfrei erstellen. Drucken Sie diese im Anschluss aus und unterzeichnen diese persönlich mit Angabe von Ort und Datum.

                                                                                                       


                                                                                                      Ihr Weg zur kostenfreien COVID-19 Willenserklärung

                                                                                                      1. Geben Sie bitte Ihre Daten ein.
                                                                                                      2. Bestätigen Sie Ihren Wunsch zur Erstellung der persönlichen Willenserklärung.
                                                                                                      3. Bestätigen Sie bitte die Haftungsfreistellung und klicken Sie dann auf ERSTELLEN.
                                                                                                      4. Sie erhalten die fertige Willenserklärung als PDF-Datei .
                                                                                                      5. Drucken Sie Ihre Willenserklärung aus und unterzeichnen Sie diese. Bitte ergänzen Sie noch Ort und Datum.
                                                                                                      6. Verwahren Sie Ihre Willenserklärung im Original. 

                                                                                                      Informieren Sie Ihre Angehörigen über das Vorhandensein dieser Erklärung.

                                                                                                      Führen Sie ein Exemplar der Erklärung im Falle einer Erkrankung mit COVID-19 mit sich und informieren Sie die behandelnden Ärzte entsprechend.
                                                                                                       
                                                                                                        kostenpflichtig bestellen  

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                                                                                                      RECHTZEITIG   SELBSTBESTIMMT   VORSORGEN

                                                                                                      Was passiert, wenn mir etwas passiert?

                                                                                                      Ein kostenfreier Service der Deutschen Vorsorgedatenbank AG für Sie und Ihre Familie.

                                                                                                       

                                                                                                      Erstellen Sie Ihre persönliche Willenserklärung

                                                                                                      kostenfrei - schnell - selbstbestimmt

                                                                                                      Hier können Sie für den Fall einer Erkrankung an COVID-19 Ihre kostenfreie Willenserklärung zur Durchführung der intensivmedizinischen Behandlung inklusive aller damit verbundenen Maßnahmen, insbesondere der künstlichen Beatmung, sowie der damit einhergehenden Notwendigkeiten, beispielsweise einer künstlichen Ernährung für diesen Zeitraum, erstellen.

                                                                                                      Für jede Person muss eine eigene Willenserklärung erstellt werden.
                                                                                                       
                                                                                                        kostenpflichtig bestellen  

                                                                                                      Die COVID-19-Pandemie stellt unser Gesundheitssystem, unser Wirtschaftssystem und unser persönliches Leben vor völlig neue Herausforderungen.

                                                                                                       

                                                                                                      Die Vorstände der Deutschen Vorsorgedatenbank AG haben sich gemeinsam mit kooperierenden Fachanwälten darüber Gedanken gemacht, welche Auswirkungen diese Situation im Bereich Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung mit sich bringen kann.

                                                                                                       

                                                                                                      Grundsätzlich sind die Vorteile einer bestehenden Vorsorgevollmacht auch in einem solchen Szenario unbestritten. Wie sieht es aber bei Patientenverfügungen aus? Hinsichtlich der Erkrankung an COVID-19 liegen noch keinerlei Erfahrungswerte aus der Praxis vor, ob der in den bisherigen Patientenverfügungen zum Ausdruck gebrachte Willen ausreichend ist oder nicht.

                                                                                                       

                                                                                                      Das Resultat ist die nun zur Verfügung stehende Willenserklärung bei einer COVID-19 Erkrankung. Diese ergänzt und präzisiert zum einen bereits existierende Patientenverfügungen, kann aber auch als speziell auf diese Erkrankung abgestelltes Einzeldokument genutzt werden.

                                                                                                       

                                                                                                      Alle weiteren, aus unserer Sicht wichtigen Informationen und Hintergründe finden Sie auf dieser Seite.

                                                                                                       

                                                                                                      In der Hoffnung, dass Ihre persönliche Willenserklärung nie zum Einsatz kommen möge, wünschen wir Ihnen alles Gute. Bleiben Sie bitte gesund.

                                                                                                       

                                                                                                       

                                                                                                       

                                                                                                       

                                                                                                      Die Situation

                                                                                                      Ende März wurde von sieben deutschen medizinischen Fachgesellschaften die „Entscheidung über die Zuteilung von Ressourcen in der Notfall- und Intensivmedizin im Kontext der Covid-19-Pandemie“ herausgegeben, welche der Entscheidungsfindung bei möglicherweise nicht ausreichenden Intensiv-Ressourcen dient.

                                                                                                      Ziel ist es, damit den behandelnden Ärzten Hilfestellung für diese schwerwiegenden Entscheidungen an die Hand zu geben und diese zu entlasten. Eine entscheidende Rolle bei der intensivmedizinischen Behandlung fällt der Klärung des Patientenwillens zu. Eine intensivmedizinische Behandlung darf nur erfolgen, wenn der Patient in diese Therapie unter Berücksichtigung der Prognose einwilligt bzw. dies getan hätte oder in einer Patientenverfügung vorausverfügt hat.

                                                                                                      Die Schritte der Entscheidungsfindung bei nicht möglicherweise nicht ausreichenden Intensiv-Ressourcen sind Inhalt dieser Übersicht:

                                                                                                       

                                                                                                      Corona-Uebersicht

                                                                                                      Die Herausforderung

                                                                                                      In diesem Zusammenhang stellt sich die Frage nach der Wirksamkeit bzw. Auslegung bestehender Patientenverfügungen. Anhand verschiedener Veröffentlichungen wird davon ausgegangen, dass derzeit ca. 50% der Bevölkerung eine solche Patientenverfügung besitzen. Vermutlich ist in keiner der vor März 2020 erstellten Patientenverfügungen die COVID-19-Pandemie inklusive speziell darauf abgestellter Behandlungswünsche thematisiert.

                                                                                                      Es kann nun, laut der erwähnten Richtlinien zu folgender Situation kommen:

                                                                                                      Für die Abwägung, welcher intensivpflichtige Patient beispielsweise die in vielen Fällen lebenserhaltende Beatmung erhält spielt auch eine eventuell vorliegende Patientenverfügung eine Rolle. Wird darin eine intensivmedizinische Therapie abgelehnt, kann dies in der beschriebenen, dramatischen Ausnahmesituation zum Versagen der Behandlung führen.

                                                                                                      Die Lösung

                                                                                                      Unabhängig vom Vorhandensein einer Patientenverfügung ergibt sich aus den oben geschilderten Richtlinien folgende Handlungsempfehlung:

                                                                                                      Eine entscheidende Rolle spielt, dass für eine intensivmedizinische Therapie inklusive der damit verbundenen Szenarien und Behandlungsmaßnahmen in Folge einer COVID-19 Erkrankung eine ausdrückliche Einwilligung des Patienten vorliegt. Diese sollte vorsorglich und vorab schriftlich erfolgen, falls der Patient bei Aufnahme ins Krankenhaus nicht mehr in der Lage sein sollte, dies persönlich zu äußern.

                                                                                                      Zu diesem Zweck empfiehlt sich das Erstellen einer speziellen Willenserklärung für den Fall einer solchen Erkrankung. Diese können Sie auf dieser Seite für sich und Ihre Angehörigen kostenfrei erstellen. Drucken Sie diese im Anschluss aus und unterzeichnen diese persönlich mit Angabe von Ort und Datum.

                                                                                                       


                                                                                                      Ihr Weg zur kostenfreien COVID-19 Willenserklärung

                                                                                                      1. Geben Sie bitte Ihre Daten ein.
                                                                                                      2. Bestätigen Sie Ihren Wunsch zur Erstellung der persönlichen Willenserklärung.
                                                                                                      3. Bestätigen Sie bitte die Haftungsfreistellung und klicken Sie dann auf ERSTELLEN.
                                                                                                      4. Sie erhalten die fertige Willenserklärung als PDF-Datei .
                                                                                                      5. Drucken Sie Ihre Willenserklärung aus und unterzeichnen Sie diese. Bitte ergänzen Sie noch Ort und Datum.
                                                                                                      6. Verwahren Sie Ihre Willenserklärung im Original. 

                                                                                                      Informieren Sie Ihre Angehörigen über das Vorhandensein dieser Erklärung.

                                                                                                      Führen Sie ein Exemplar der Erklärung im Falle einer Erkrankung mit COVID-19 mit sich und informieren Sie die behandelnden Ärzte entsprechend.

                                                                                                       

                                                                                                       
                                                                                                        kostenpflichtig bestellen  

                                                                                                       

                                                                                                       

                                                                                                       

                                                                                                       

                                                                                                      Continue reading...

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                                                                                                      Auch in schwierigen Zeiten bin für Sie da.

                                                                                                       

                                                                                                      Ihr Vermögensberater

                                                                                                      Karl Scholtz

                                                                                                       

                                                                                                      Sie möchten mehr Informationen und wünschen einen persönlichen Kontakt?

                                                                                                       

                                                                                                       

                                                                                                      Sie möchten persönlich mit mir sprechen?

                                                                                                       

                                                                                                      Sie möchten an unserem exklusiven, kostenfreien Onlineseminar teilnehmen?

                                                                                                       

                                                                                                       

                                                                                                      Sie sind Kunde der ADVOCARD und möchten jetzt handeln?

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                                                                                                      Continue reading...

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                                                                                                      Auch in schwierigen Zeiten bin für Sie da.

                                                                                                       

                                                                                                      Ihr Vermögensberater 

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                                                                                                      Sie möchten mehr Informationen und wünschen einen persönlichen Kontakt?

                                                                                                       

                                                                                                       

                                                                                                      Sie möchten persönlich mit mir sprechen?

                                                                                                       

                                                                                                      Sie möchten an unserem exklusiven, kostenfreien Onlineseminar teilnehmen?

                                                                                                       

                                                                                                       

                                                                                                      Sie sind Kunde der ADVOCARD und möchten jetzt handeln?

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                                                                                                      Continue reading...

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                                                                                                      RECHTZEITIG   SELBSTBESTIMMT   VORSORGEN

                                                                                                      Was passiert, wenn mir etwas passiert?

                                                                                                      Ein kostenfreier Service der Deutschen Vorsorgedatenbank AG für Sie und Ihre Familie.

                                                                                                       

                                                                                                      Erstellen Sie Ihre persönliche Willenserklärung

                                                                                                      kostenfrei - schnell - selbstbestimmt

                                                                                                      Hier können Sie für den Fall einer Erkrankung an COVID-19 Ihre kostenfreie Willenserklärung zur Durchführung der intensivmedizinischen Behandlung inklusive aller damit verbundenen Maßnahmen, insbesondere der künstlichen Beatmung, sowie der damit einhergehenden Notwendigkeiten, beispielsweise einer künstlichen Ernährung für diesen Zeitraum, erstellen.

                                                                                                      Für jede Person muss eine eigene Willenserklärung erstellt werden.
                                                                                                       
                                                                                                        kostenpflichtig bestellen  

                                                                                                      Die COVID-19-Pandemie stellt unser Gesundheitssystem, unser Wirtschaftssystem und unser persönliches Leben vor völlig neue Herausforderungen.

                                                                                                       

                                                                                                      Die Vorstände der Deutschen Vorsorgedatenbank AG haben sich gemeinsam mit kooperierenden Fachanwälten darüber Gedanken gemacht, welche Auswirkungen diese Situation im Bereich Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung mit sich bringen kann.

                                                                                                       

                                                                                                      Grundsätzlich sind die Vorteile einer bestehenden Vorsorgevollmacht auch in einem solchen Szenario unbestritten. Wie sieht es aber bei Patientenverfügungen aus? Hinsichtlich der Erkrankung an COVID-19 liegen noch keinerlei Erfahrungswerte aus der Praxis vor, ob der in den bisherigen Patientenverfügungen zum Ausdruck gebrachte Willen ausreichend ist oder nicht.

                                                                                                       

                                                                                                      Das Resultat ist die nun zur Verfügung stehende Willenserklärung bei einer COVID-19 Erkrankung. Diese ergänzt und präzisiert zum einen bereits existierende Patientenverfügungen, kann aber auch als speziell auf diese Erkrankung abgestelltes Einzeldokument genutzt werden.

                                                                                                       

                                                                                                      Alle weiteren, aus unserer Sicht wichtigen Informationen und Hintergründe finden Sie auf dieser Seite.

                                                                                                       

                                                                                                      In der Hoffnung, dass Ihre persönliche Willenserklärung nie zum Einsatz kommen möge, wünschen wir Ihnen alles Gute. Bleiben Sie bitte gesund.

                                                                                                       

                                                                                                       

                                                                                                       

                                                                                                       

                                                                                                      Die Situation

                                                                                                      Ende März wurde von sieben deutschen medizinischen Fachgesellschaften die „Entscheidung über die Zuteilung von Ressourcen in der Notfall- und Intensivmedizin im Kontext der Covid-19-Pandemie“ herausgegeben, welche der Entscheidungsfindung bei möglicherweise nicht ausreichenden Intensiv-Ressourcen dient.

                                                                                                      Ziel ist es, damit den behandelnden Ärzten Hilfestellung für diese schwerwiegenden Entscheidungen an die Hand zu geben und diese zu entlasten. Eine entscheidende Rolle bei der intensivmedizinischen Behandlung fällt der Klärung des Patientenwillens zu. Eine intensivmedizinische Behandlung darf nur erfolgen, wenn der Patient in diese Therapie unter Berücksichtigung der Prognose einwilligt bzw. dies getan hätte oder in einer Patientenverfügung vorausverfügt hat.

                                                                                                      Die Schritte der Entscheidungsfindung bei nicht möglicherweise nicht ausreichenden Intensiv-Ressourcen sind Inhalt dieser Übersicht:

                                                                                                       

                                                                                                      Corona-Uebersicht

                                                                                                      Die Herausforderung

                                                                                                      In diesem Zusammenhang stellt sich die Frage nach der Wirksamkeit bzw. Auslegung bestehender Patientenverfügungen. Anhand verschiedener Veröffentlichungen wird davon ausgegangen, dass derzeit ca. 50% der Bevölkerung eine solche Patientenverfügung besitzen. Vermutlich ist in keiner der vor März 2020 erstellten Patientenverfügungen die COVID-19-Pandemie inklusive speziell darauf abgestellter Behandlungswünsche thematisiert.

                                                                                                      Es kann nun, laut der erwähnten Richtlinien zu folgender Situation kommen:

                                                                                                      Für die Abwägung, welcher intensivpflichtige Patient beispielsweise die in vielen Fällen lebenserhaltende Beatmung erhält spielt auch eine eventuell vorliegende Patientenverfügung eine Rolle. Wird darin eine intensivmedizinische Therapie abgelehnt, kann dies in der beschriebenen, dramatischen Ausnahmesituation zum Versagen der Behandlung führen.

                                                                                                      Die Lösung

                                                                                                      Unabhängig vom Vorhandensein einer Patientenverfügung ergibt sich aus den oben geschilderten Richtlinien folgende Handlungsempfehlung:

                                                                                                      Eine entscheidende Rolle spielt, dass für eine intensivmedizinische Therapie inklusive der damit verbundenen Szenarien und Behandlungsmaßnahmen in Folge einer COVID-19 Erkrankung eine ausdrückliche Einwilligung des Patienten vorliegt. Diese sollte vorsorglich und vorab schriftlich erfolgen, falls der Patient bei Aufnahme ins Krankenhaus nicht mehr in der Lage sein sollte, dies persönlich zu äußern.

                                                                                                      Zu diesem Zweck empfiehlt sich das Erstellen einer speziellen Willenserklärung für den Fall einer solchen Erkrankung. Diese können Sie auf dieser Seite für sich und Ihre Angehörigen kostenfrei erstellen. Drucken Sie diese im Anschluss aus und unterzeichnen diese persönlich mit Angabe von Ort und Datum.

                                                                                                       


                                                                                                      Ihr Weg zur kostenfreien COVID-19 Willenserklärung

                                                                                                      1. Geben Sie bitte Ihre Daten ein.
                                                                                                      2. Bestätigen Sie Ihren Wunsch zur Erstellung der persönlichen Willenserklärung.
                                                                                                      3. Bestätigen Sie bitte die Haftungsfreistellung und klicken Sie dann auf ERSTELLEN.
                                                                                                      4. Sie erhalten die fertige Willenserklärung als PDF-Datei .
                                                                                                      5. Drucken Sie Ihre Willenserklärung aus und unterzeichnen Sie diese. Bitte ergänzen Sie noch Ort und Datum.
                                                                                                      6. Verwahren Sie Ihre Willenserklärung im Original. 

                                                                                                      Informieren Sie Ihre Angehörigen über das Vorhandensein dieser Erklärung.

                                                                                                      Führen Sie ein Exemplar der Erklärung im Falle einer Erkrankung mit COVID-19 mit sich und informieren Sie die behandelnden Ärzte entsprechend.

                                                                                                       

                                                                                                       
                                                                                                        kostenpflichtig bestellen  

                                                                                                       

                                                                                                       

                                                                                                       

                                                                                                       

                                                                                                      Continue reading...

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                                                                                                      Auch in schwierigen Zeiten bin ich für Sie da.

                                                                                                       

                                                                                                      Ihr Vermögensberater

                                                                                                      Joachim Roth

                                                                                                       

                                                                                                      Sie möchten mehr Informationen und wünschen einen persönlichen Kontakt?

                                                                                                       

                                                                                                       

                                                                                                      Sie möchten persönlich mit mir sprechen?

                                                                                                       

                                                                                                      Sie möchten an unserem exklusiven, kostenfreien Onlineseminar teilnehmen?

                                                                                                       

                                                                                                       

                                                                                                      Sie sind Kunde der ADVOCARD und möchten jetzt handeln?

                                                                                                      Hier geht´s zum Vorsorgegenerator der ADVOCARD

                                                                                                                                                                                                             
                                                                                                      Continue reading...

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                                                                                                      Auch in schwierigen Zeiten bin ich für Sie da.

                                                                                                       

                                                                                                      Ihre Vermögensberaterin 

                                                                                                      Michaela Roth

                                                                                                       

                                                                                                      Sie möchten mehr Informationen und wünschen einen persönlichen Kontakt?

                                                                                                       

                                                                                                       

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                                                                                                      Sie sind Kunde der ADVOCARD und möchten jetzt handeln?

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                                                                                                      Continue reading...

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                                                                                                      Auch in schwierigen Zeiten bin für Sie da.

                                                                                                       

                                                                                                      Ihre Vermögensberaterin 

                                                                                                      Petra Körbel

                                                                                                       

                                                                                                      Sie möchten mehr Informationen und wünschen einen persönlichen Kontakt?

                                                                                                       

                                                                                                       

                                                                                                      Sie möchten persönlich mit mir sprechen?

                                                                                                       

                                                                                                      Sie möchten an unserem exklusiven, kostenfreien Onlineseminar teilnehmen?

                                                                                                       

                                                                                                       

                                                                                                      Sie sind Kunde der ADVOCARD und möchten jetzt handeln?

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                                                                                                      Continue reading...

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                                                                                                      Was passiert, wenn Ihnen etwas passiert?

                                                                                                      Sorgen Sie für sich und Ihre Familie vor - rechtzeitig und selbstbestimmt: mit der Covid-19 Willenserklärung.

                                                                                                      Ihre Manuela Mustermann

                                                                                                      Tel.: 01234 - 567890
                                                                                                      E-Mail: info@mustermann.de

                                                                                                       

                                                                                                       

                                                                                                      [sql-contact-form makler_nummer="7000000" makler_email="info@deutschevorsorgedatenbank.de" mailnummer="1"]

                                                                                                        Hier können Sie für den Fall einer Erkrankung an COVID-19 Ihre kostenfreie Willenserklärung zur Durchführung der intensivmedizinischen Behandlung inklusive aller damit verbundenen Maßnahmen, insbesondere der künstlichen Beatmung, sowie der damit einhergehenden Notwendigkeiten, beispielsweise einer künstlichen Ernährung für diesen Zeitraum, erstellen.

                                                                                                        Für jede Person muss eine eigene Willenserklärung erstellt werden.
                                                                                                         
                                                                                                          kostenpflichtig bestellen  

                                                                                                        Ein kostenfreier Service der Deutschen Vorsorgedatenbank AG


                                                                                                        Die COVID-19-Pandemie stellt unser Gesundheitssystem, unser Wirtschaftssystem und unser persönliches Leben vor völlig neue Herausforderungen.

                                                                                                         

                                                                                                        Die Vorstände der Deutschen Vorsorgedatenbank AG haben sich gemeinsam mit kooperierenden Fachanwälten darüber Gedanken gemacht, welche Auswirkungen diese Situation im Bereich Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung mit sich bringen kann.

                                                                                                         

                                                                                                        Grundsätzlich sind die Vorteile einer bestehenden Vorsorgevollmacht auch in einem solchen Szenario unbestritten. Wie sieht es aber bei Patientenverfügungen aus? Hinsichtlich der Erkrankung an COVID-19 liegen noch keinerlei Erfahrungswerte aus der Praxis vor, ob der in den bisherigen Patientenverfügungen zum Ausdruck gebrachte Willen ausreichend ist oder nicht.

                                                                                                         

                                                                                                        Das Resultat ist die nun zur Verfügung stehende Willenserklärung bei einer COVID-19 Erkrankung. Diese ergänzt und präzisiert zum einen bereits existierende Patientenverfügungen, kann aber auch als speziell auf diese Erkrankung abgestelltes Einzeldokument genutzt werden.

                                                                                                         

                                                                                                        Alle weiteren, aus unserer Sicht wichtigen Informationen und Hintergründe finden Sie auf dieser Seite.

                                                                                                         

                                                                                                        In der Hoffnung, dass Ihre persönliche Willenserklärung nie zum Einsatz kommen möge, wünschen wir Ihnen alles Gute. Bleiben Sie bitte gesund.

                                                                                                         

                                                                                                         

                                                                                                         

                                                                                                        Die Situation

                                                                                                        Ende März wurde von sieben deutschen medizinischen Fachgesellschaften die „Entscheidung über die Zuteilung von Ressourcen in der Notfall- und Intensivmedizin im Kontext der Covid-19-Pandemie“ herausgegeben, welche der Entscheidungsfindung bei möglicherweise nicht ausreichenden Intensiv-Ressourcen dient.

                                                                                                        Ziel ist es, damit den behandelnden Ärzten Hilfestellung für diese schwerwiegenden Entscheidungen an die Hand zu geben und diese zu entlasten. Eine entscheidende Rolle bei der intensivmedizinischen Behandlung fällt der Klärung des Patientenwillens zu. Eine intensivmedizinische Behandlung darf nur erfolgen, wenn der Patient in diese Therapie unter Berücksichtigung der Prognose einwilligt bzw. dies getan hätte oder in einer Patientenverfügung vorausverfügt hat.

                                                                                                        Die Schritte der Entscheidungsfindung bei nicht möglicherweise nicht ausreichenden Intensiv-Ressourcen sind Inhalt dieser Übersicht:

                                                                                                         

                                                                                                        Corona-Uebersicht

                                                                                                        Die Herausforderung

                                                                                                        In diesem Zusammenhang stellt sich die Frage nach der Wirksamkeit bzw. Auslegung bestehender Patientenverfügungen. Anhand verschiedener Veröffentlichungen wird davon ausgegangen, dass derzeit ca. 50% der Bevölkerung eine solche Patientenverfügung besitzen. Vermutlich ist in keiner der vor März 2020 erstellten Patientenverfügungen die COVID-19-Pandemie inklusive speziell darauf abgestellter Behandlungswünsche thematisiert.

                                                                                                        Es kann nun, laut der erwähnten Richtlinien zu folgender Situation kommen:

                                                                                                        Für die Abwägung, welcher intensivpflichtige Patient beispielsweise die in vielen Fällen lebenserhaltende Beatmung erhält spielt auch eine eventuell vorliegende Patientenverfügung eine Rolle. Wird darin eine intensivmedizinische Therapie abgelehnt, kann dies in der beschriebenen, dramatischen Ausnahmesituation zum Versagen der Behandlung führen.

                                                                                                        Die Lösung

                                                                                                        Unabhängig vom Vorhandensein einer Patientenverfügung ergibt sich aus den oben geschilderten Richtlinien folgende Handlungsempfehlung:

                                                                                                        Eine entscheidende Rolle spielt, dass für eine intensivmedizinische Therapie inklusive der damit verbundenen Szenarien und Behandlungsmaßnahmen in Folge einer COVID-19 Erkrankung eine ausdrückliche Einwilligung des Patienten vorliegt. Diese sollte vorsorglich und vorab schriftlich erfolgen, falls der Patient bei Aufnahme ins Krankenhaus nicht mehr in der Lage sein sollte, dies persönlich zu äußern.

                                                                                                        Zu diesem Zweck empfiehlt sich das Erstellen einer speziellen Willenserklärung für den Fall einer solchen Erkrankung. Diese können Sie auf dieser Seite für sich und Ihre Angehörigen kostenfrei erstellen. Drucken Sie diese im Anschluss aus und unterzeichnen diese persönlich mit Angabe von Ort und Datum.

                                                                                                         


                                                                                                        Ihr Weg zur kostenfreien COVID-19 Willenserklärung

                                                                                                        1. Geben Sie bitte Ihre Daten ein.
                                                                                                        2. Bestätigen Sie Ihren Wunsch zur Erstellung der persönlichen Willenserklärung.
                                                                                                        3. Bestätigen Sie bitte die Haftungsfreistellung und klicken Sie dann auf ERSTELLEN.
                                                                                                        4. Sie erhalten die fertige Willenserklärung als PDF-Datei .
                                                                                                        5. Drucken Sie Ihre Willenserklärung aus und unterzeichnen Sie diese. Bitte ergänzen Sie noch Ort und Datum.
                                                                                                        6. Verwahren Sie Ihre Willenserklärung im Original. 

                                                                                                        Informieren Sie Ihre Angehörigen über das Vorhandensein dieser Erklärung.

                                                                                                        Führen Sie ein Exemplar der Erklärung im Falle einer Erkrankung mit COVID-19 mit sich und informieren Sie die behandelnden Ärzte entsprechend.
                                                                                                         
                                                                                                          kostenpflichtig bestellen  

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                                                                                                        Auch in schwierigen Zeiten bin für Sie da.

                                                                                                         

                                                                                                        Ihr Vermögensberater

                                                                                                        Markus Thielmann

                                                                                                         

                                                                                                        Sie möchten mehr Informationen und wünschen einen persönlichen Kontakt?

                                                                                                         

                                                                                                         

                                                                                                        Sie möchten persönlich mit mir sprechen?

                                                                                                         

                                                                                                        Sie möchten an unserem exklusiven, kostenfreien Onlineseminar teilnehmen?

                                                                                                         

                                                                                                         

                                                                                                        Sie sind Kunde der ADVOCARD und möchten jetzt handeln?

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                                                                                                        Continue reading...

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                                                                                                        Auch in schwierigen Zeiten bin ich für Sie da.

                                                                                                        Ihr Versicherungsmakler

                                                                                                        Bernd Bereuter

                                                                                                         

                                                                                                        Sie möchten mehr Informationen und wünschen einen persönlichen Kontakt?

                                                                                                         

                                                                                                         

                                                                                                        Sie möchten persönlich mit mir sprechen?

                                                                                                         

                                                                                                         

                                                                                                         

                                                                                                        Sie möchten jetzt handeln?

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                                                                                                        Continue reading...

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                                                                                                        RECHTZEITIG   SELBSTBESTIMMT   VORSORGEN

                                                                                                        Was passiert, wenn mir etwas passiert?

                                                                                                        Bestimmen Sie selbst über Ihre Behandlung im Fall einer Erkrankung am Corona-Virus (Coronavirus SARS-CoV-2)

                                                                                                        Ein kostenfreier Service der Deutschen Vorsorgedatenbank AG für Sie und Ihre Familie.

                                                                                                         

                                                                                                        Die Pandemie mit einem bisher unbekannten Virus, COVID-19 (Coronavirus SARS-CoV-2) stellt unser Gesundheitssystem, unser Wirtschaftssystem und unser persönliches Leben vor völlig neue Herausforderungen.

                                                                                                        Weltweit sind die Betten auf Intensivstationen und die Beatmungsgeräte für die Behandlung schwerer Krankheitsverläufe begrenzt. Ist deren Zahl erschöpft, entsteht ein bisher nur aus Katastrophen- oder Kriegsszenarien bekanntes Problem: Wer bekommt die notwendige Behandlung und wer nicht? Die Nachrichten, beispielsweise aus Italien oder Spanien lassen die dramatischen Dimensionen für Patienten und Ärzte erahnen.

                                                                                                         

                                                                                                        Aus diesem Grund haben sich die Vorstände der Deutschen Vorsorgedatenbank AG gemeinsam mit kooperierenden Fachanwälten darüber Gedanken gemacht, welche Auswirkungen eine solche Situation im Bereich Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung mit sich bringen kann.

                                                                                                         

                                                                                                        Grundsätzlich sind die Vorteile einer bestehenden Vorsorgevollmacht auch in einem solchen Szenario unbestritten. Wie sieht es aber bei Patientenverfügungen aus? Hinsichtlich der Erkrankung an COVID-19 liegen noch keinerlei Erfahrungswerte aus der Praxis vor, ob der in den bisherigen Patientenverfügungen zum Ausdruck gebrachte Willen ausreichend ist oder nicht.

                                                                                                         

                                                                                                        Das Resultat der gemeinsamen Überlegungen ist die nun zur Verfügung stehende Willenserklärung bei einer COVID-19 Erkrankung. Diese ergänzt und präzisiert zum einen bereits existierende Patientenverfügungen, kann aber auch als speziell auf diese Erkrankung abgestelltes Einzeldokument genutzt werden.

                                                                                                        In diesen unübersichtlichen, schwierigen Zeiten haben wir uns entschlossen, dieses Vorsorgedokument jedem Interessenten kostenfrei zur Verfügung zu stellen. 

                                                                                                         

                                                                                                        Alle weiteren, aus unserer Sicht wichtigen Informationen und Hintergründe finden Sie auf dieser Seite.

                                                                                                         

                                                                                                        In der Hoffnung, dass Ihre persönliche Willenserklärung nie zum Einsatz kommen möge, wünschen wir Ihnen alles Gute. Bleiben Sie bitte gesund.

                                                                                                         

                                                                                                         

                                                                                                         

                                                                                                        Die Situation

                                                                                                        Am 25.03.2020 wurde von sieben deutschen medizinischen Fachgesellschaften die „Entscheidung über die Zuteilung von Ressourcen in der Notfall- und Intensivmedizin im Kontext der Covid-19-Pandemie“ herausgegeben, welche der Entscheidungsfindung bei nicht ausreichenden Intensiv-Ressourcen dient. Hier finden Sie das Dokument.  

                                                                                                        Ziel ist es, damit den behandelnden Ärzten Hilfestellung für diese schwerwiegenden, dramatischen Entscheidungen an die Hand zu geben und diese zu entlasten. Ein entscheidender Fakt bei der Zuteilung entsprechender intensivmedizinischer Ressourcen ist die Klärung des Patientenwillens. Eine intensivmedizinische Behandlung darf nur erfolgen, wenn der Patient in diese Therapie unter Berücksichtigung der Prognose einwilligt bzw. dies getan hätte oder in einer Patientenverfügung vorausverfügt hat.


                                                                                                        Ansatz ist, in deutschen Krankenhäusern die Intensivbetten und Beatmungsplätze nach der Wahrscheinlichkeit zu belegen, ob der Patient die Intensivbehandlung überleben wird. Das tritt spätestens in dem Moment in Kraft, wenn die Ressourcen für intensivmedizinische Behandlungen auch nach strenger Indikationsstellung nicht mehr für alle Patienten ausreichen.

                                                                                                        Die Schritte der Entscheidungsfindung bei nicht ausreichenden Intensiv-Ressourcen sind Inhalt dieser Übersicht:

                                                                                                         

                                                                                                        Corona-Uebersicht

                                                                                                        Die Herausforderung

                                                                                                        In diesem Zusammenhang stellt sich die Frage nach der Wirksamkeit bzw. Auslegung bestehender Patientenverfügungen. Anhand verschiedener Veröffentlichungen wird davon ausgegangen, dass derzeit ca. 50% der Bevölkerung eine solche Patientenverfügung besitzen. Vermutlich ist in keiner der vor März 2020 erstellten Patientenverfügungen die COVID-19-Pandemie inklusive speziell darauf abgestellter Behandlungswünsche thematisiert.

                                                                                                        Es kann nun, laut der erwähnten Richtlinien zu folgender Situation kommen:

                                                                                                        Für die Abwägung, welcher intensivpflichtige Patient beispielsweise die in vielen Fällen lebenserhaltende Beatmung erhält spielt auch eine eventuell vorliegende Patientenverfügung eine Rolle. Wird darin eine intensivmedizinische Therapie abgelehnt, kann dies in der beschriebenen, dramatischen Ausnahmesituation zum Versagen der Behandlung führen.

                                                                                                        Die Lösung

                                                                                                        Unabhängig vom Vorhandensein einer Patientenverfügung ergibt sich aus den oben geschilderten Richtlinien folgende Handlungsempfehlung:

                                                                                                        Eine entscheidende Rolle spielt, dass für eine intensivmedizinische Therapie inklusive der damit verbundenen Szenarien und Behandlungsmaßnahmen in Folge einer COVID-19 Erkrankung eine ausdrückliche Einwilligung des Patienten vorliegt. Diese sollte vorsorglich und vorab schriftlich erfolgen, falls der Patient bei Aufnahme ins Krankenhaus nicht mehr in der Lage sein sollte, dies persönlich zu äußern.

                                                                                                        Zu diesem Zweck empfiehlt sich das Erstellen einer speziellen Willenserklärung für den Fall einer solchen Erkrankung. Diese können Sie auf dieser Seite für sich und Ihre Angehörigen kostenfrei erstellen. Drucken Sie diese im Anschluss aus und unterzeichnen diese persönlich mit Angabe von Ort und Datum.

                                                                                                        Empfehlung nach Erstellung Ihrer Willenserklärung

                                                                                                        • – Verwahren Sie diesen Ausdruck im Original idealerweise zusammen mit Ihren wichtigen Dokumenten.

                                                                                                         

                                                                                                        • – Informieren Sie Ihre Angehörigen über das Vorhandensein dieser Erklärung.

                                                                                                         

                                                                                                        • – Führen Sie ein Exemplar der Erklärung im Falle einer Erkrankung mit COVID-19 mit sich und informieren Sie die behandelnden Ärzte entsprechend.

                                                                                                        HANDELN SIE JETZT

                                                                                                        Erstellen Sie Ihre persönliche Willenserklärung

                                                                                                        kostenfrei – schnell – selbstbestimmt

                                                                                                        Hier können Sie für den Fall einer Erkrankung an COVID-19 Ihre kostenfreie Willenserklärung zur Durchführung der intensivmedizinischen Behandlung inklusive aller damit verbundenen Maßnahmen, insbesondere der künstlichen Beatmung, sowie der damit einhergehenden Notwendigkeiten, beispielsweise einer künstlichen Ernährung für diesen Zeitraum, erstellen.

                                                                                                        Für jede Person muss eine eigene Willenserklärung erstellt werden.

                                                                                                          kostenpflichtig bestellen  


                                                                                                        Ablauf :

                                                                                                        1. Geben Sie bitte Ihre Daten ein.

                                                                                                        2. Bestätigen Sie Ihren Wunsch zur Erstellung der persönlichen Willenserklärung.

                                                                                                        3. Bestätigen Sie bitte die Haftungsfreistellung und klicken Sie dann auf ERSTELLEN.

                                                                                                        4. Sie erhalten die fertige Willenserklärung als PDF-Datei .

                                                                                                        5. Drucken Sie Ihre Willenserklärung aus und unterzeichnen Sie diese. Bitte ergänzen Sie noch Ort und Datum.

                                                                                                        6. Verwahren Sie Ihre Willenserklärung im Original. 

                                                                                                        Informieren Sie Ihre Angehörigen über das Vorhandensein dieser Erklärung.

                                                                                                        Führen Sie ein Exemplar der Erklärung im Falle einer Erkrankung mit COVID-19 mit sich und informieren Sie die behandelnden Ärzte entsprechend.

                                                                                                         

                                                                                                         

                                                                                                         

                                                                                                         

                                                                                                         

                                                                                                        Continue reading...

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                                                                                                        RECHTZEITIG   SELBSTBESTIMMT   VORSORGEN

                                                                                                        Was passiert, wenn mir etwas passiert?

                                                                                                        Bestimmen Sie selbst über Ihre Behandlung im Fall einer Erkrankung am Corona-Virus (Coronavirus SARS-CoV-2)

                                                                                                        Ein kostenfreier Service der Deutschen Vorsorgedatenbank AG für Sie und Ihre Familie.

                                                                                                         

                                                                                                        Die Pandemie mit einem bisher unbekannten Virus, COVID-19 (Coronavirus SARS-CoV-2) stellt unser Gesundheitssystem, unser Wirtschaftssystem und unser persönliches Leben vor völlig neue Herausforderungen.

                                                                                                        Weltweit sind die Betten auf Intensivstationen und die Beatmungsgeräte für die Behandlung schwerer Krankheitsverläufe begrenzt. Ist deren Zahl erschöpft, entsteht ein bisher nur aus Katastrophen- oder Kriegsszenarien bekanntes Problem: Wer bekommt die notwendige Behandlung und wer nicht? Die Nachrichten, beispielsweise aus Italien oder Spanien lassen die dramatischen Dimensionen für Patienten und Ärzte erahnen.

                                                                                                         

                                                                                                        Aus diesem Grund haben sich die Vorstände der Deutschen Vorsorgedatenbank AG gemeinsam mit kooperierenden Fachanwälten darüber Gedanken gemacht, welche Auswirkungen eine solche Situation im Bereich Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung mit sich bringen kann.

                                                                                                         

                                                                                                        Grundsätzlich sind die Vorteile einer bestehenden Vorsorgevollmacht auch in einem solchen Szenario unbestritten. Wie sieht es aber bei Patientenverfügungen aus? Hinsichtlich der Erkrankung an COVID-19 liegen noch keinerlei Erfahrungswerte aus der Praxis vor, ob der in den bisherigen Patientenverfügungen zum Ausdruck gebrachte Willen ausreichend ist oder nicht.

                                                                                                         

                                                                                                        Das Resultat der gemeinsamen Überlegungen ist die nun zur Verfügung stehende Willenserklärung bei einer COVID-19 Erkrankung. Diese ergänzt und präzisiert zum einen bereits existierende Patientenverfügungen, kann aber auch als speziell auf diese Erkrankung abgestelltes Einzeldokument genutzt werden.

                                                                                                        In diesen unübersichtlichen, schwierigen Zeiten haben wir uns entschlossen, dieses Vorsorgedokument jedem Interessenten kostenfrei zur Verfügung zu stellen. 

                                                                                                         

                                                                                                        Alle weiteren, aus unserer Sicht wichtigen Informationen und Hintergründe finden Sie auf dieser Seite.

                                                                                                         

                                                                                                        In der Hoffnung, dass Ihre persönliche Willenserklärung nie zum Einsatz kommen möge, wünschen wir Ihnen alles Gute. Bleiben Sie bitte gesund.

                                                                                                         

                                                                                                         

                                                                                                         

                                                                                                        Die Situation

                                                                                                        Am 25.03.2020 wurde von sieben deutschen medizinischen Fachgesellschaften die „Entscheidung über die Zuteilung von Ressourcen in der Notfall- und Intensivmedizin im Kontext der Covid-19-Pandemie“ herausgegeben, welche der Entscheidungsfindung bei nicht ausreichenden Intensiv-Ressourcen dient. Hier finden Sie das Dokument.  

                                                                                                        Ziel ist es, damit den behandelnden Ärzten Hilfestellung für diese schwerwiegenden, dramatischen Entscheidungen an die Hand zu geben und diese zu entlasten. Ein entscheidender Fakt bei der Zuteilung entsprechender intensivmedizinischer Ressourcen ist die Klärung des Patientenwillens. Eine intensivmedizinische Behandlung darf nur erfolgen, wenn der Patient in diese Therapie unter Berücksichtigung der Prognose einwilligt bzw. dies getan hätte oder in einer Patientenverfügung vorausverfügt hat.


                                                                                                        Ansatz ist, in deutschen Krankenhäusern die Intensivbetten und Beatmungsplätze nach der Wahrscheinlichkeit zu belegen, ob der Patient die Intensivbehandlung überleben wird. Das tritt spätestens in dem Moment in Kraft, wenn die Ressourcen für intensivmedizinische Behandlungen auch nach strenger Indikationsstellung nicht mehr für alle Patienten ausreichen.

                                                                                                        Die Schritte der Entscheidungsfindung bei nicht ausreichenden Intensiv-Ressourcen sind Inhalt dieser Übersicht:

                                                                                                         

                                                                                                        Corona-Uebersicht

                                                                                                        Die Herausforderung

                                                                                                        In diesem Zusammenhang stellt sich die Frage nach der Wirksamkeit bzw. Auslegung bestehender Patientenverfügungen. Anhand verschiedener Veröffentlichungen wird davon ausgegangen, dass derzeit ca. 50% der Bevölkerung eine solche Patientenverfügung besitzen. Vermutlich ist in keiner der vor März 2020 erstellten Patientenverfügungen die COVID-19-Pandemie inklusive speziell darauf abgestellter Behandlungswünsche thematisiert.

                                                                                                        Es kann nun, laut der erwähnten Richtlinien zu folgender Situation kommen:

                                                                                                        Für die Abwägung, welcher intensivpflichtige Patient beispielsweise die in vielen Fällen lebenserhaltende Beatmung erhält spielt auch eine eventuell vorliegende Patientenverfügung eine Rolle. Wird darin eine intensivmedizinische Therapie abgelehnt, kann dies in der beschriebenen, dramatischen Ausnahmesituation zum Versagen der Behandlung führen.

                                                                                                        Die Lösung

                                                                                                        Unabhängig vom Vorhandensein einer Patientenverfügung ergibt sich aus den oben geschilderten Richtlinien folgende Handlungsempfehlung:

                                                                                                        Eine entscheidende Rolle spielt, dass für eine intensivmedizinische Therapie inklusive der damit verbundenen Szenarien und Behandlungsmaßnahmen in Folge einer COVID-19 Erkrankung eine ausdrückliche Einwilligung des Patienten vorliegt. Diese sollte vorsorglich und vorab schriftlich erfolgen, falls der Patient bei Aufnahme ins Krankenhaus nicht mehr in der Lage sein sollte, dies persönlich zu äußern.

                                                                                                        Zu diesem Zweck empfiehlt sich das Erstellen einer speziellen Willenserklärung für den Fall einer solchen Erkrankung. Diese können Sie auf dieser Seite für sich und Ihre Angehörigen kostenfrei erstellen. Drucken Sie diese im Anschluss aus und unterzeichnen diese persönlich mit Angabe von Ort und Datum.

                                                                                                        Empfehlung nach Erstellung Ihrer Willenserklärung

                                                                                                        • – Verwahren Sie diesen Ausdruck im Original idealerweise zusammen mit Ihren wichtigen Dokumenten.

                                                                                                         

                                                                                                        • – Informieren Sie Ihre Angehörigen über das Vorhandensein dieser Erklärung.

                                                                                                         

                                                                                                        • – Führen Sie ein Exemplar der Erklärung im Falle einer Erkrankung mit COVID-19 mit sich und informieren Sie die behandelnden Ärzte entsprechend.

                                                                                                        HANDELN SIE JETZT

                                                                                                        Erstellen Sie Ihre persönliche Willenserklärung

                                                                                                        kostenfrei – schnell – selbstbestimmt

                                                                                                        Hier können Sie für den Fall einer Erkrankung an COVID-19 Ihre kostenfreie Willenserklärung zur Durchführung der intensivmedizinischen Behandlung inklusive aller damit verbundenen Maßnahmen, insbesondere der künstlichen Beatmung, sowie der damit einhergehenden Notwendigkeiten, beispielsweise einer künstlichen Ernährung für diesen Zeitraum, erstellen.

                                                                                                        Für jede Person muss eine eigene Willenserklärung erstellt werden.

                                                                                                          kostenpflichtig bestellen  


                                                                                                        Ablauf :

                                                                                                        1. Geben Sie bitte Ihre Daten ein.

                                                                                                        2. Bestätigen Sie Ihren Wunsch zur Erstellung der persönlichen Willenserklärung.

                                                                                                        3. Bestätigen Sie bitte die Haftungsfreistellung und klicken Sie dann auf ERSTELLEN.

                                                                                                        4. Sie erhalten die fertige Willenserklärung als PDF-Datei .

                                                                                                        5. Drucken Sie Ihre Willenserklärung aus und unterzeichnen Sie diese. Bitte ergänzen Sie noch Ort und Datum.

                                                                                                        6. Verwahren Sie Ihre Willenserklärung im Original. 

                                                                                                        Informieren Sie Ihre Angehörigen über das Vorhandensein dieser Erklärung.

                                                                                                        Führen Sie ein Exemplar der Erklärung im Falle einer Erkrankung mit COVID-19 mit sich und informieren Sie die behandelnden Ärzte entsprechend.

                                                                                                         

                                                                                                         

                                                                                                         

                                                                                                         

                                                                                                         

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                                                                                                        Was passiert, wenn mir etwas passiert?

                                                                                                        Bestimmen Sie selbst über Ihre Behandlung im Fall einer Erkrankung am Corona-Virus (Coronavirus SARS-CoV-2)

                                                                                                        Ein kostenfreier Service der Deutschen Vorsorgedatenbank AG für Sie und Ihre Familie.

                                                                                                         

                                                                                                        Die Pandemie mit einem bisher unbekannten Virus, COVID-19 (Coronavirus SARS-CoV-2) stellt unser Gesundheitssystem, unser Wirtschaftssystem und unser persönliches Leben vor völlig neue Herausforderungen.

                                                                                                        Weltweit sind die Betten auf Intensivstationen und die Beatmungsgeräte für die Behandlung schwerer Krankheitsverläufe begrenzt. Ist deren Zahl erschöpft, entsteht ein bisher nur aus Katastrophen- oder Kriegsszenarien bekanntes Problem: Wer bekommt die notwendige Behandlung und wer nicht? Die Nachrichten, beispielsweise aus Italien oder Spanien lassen die dramatischen Dimensionen für Patienten und Ärzte erahnen.

                                                                                                         

                                                                                                        Aus diesem Grund haben sich die Vorstände der Deutschen Vorsorgedatenbank AG gemeinsam mit kooperierenden Fachanwälten darüber Gedanken gemacht, welche Auswirkungen eine solche Situation im Bereich Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung mit sich bringen kann.

                                                                                                         

                                                                                                        Grundsätzlich sind die Vorteile einer bestehenden Vorsorgevollmacht auch in einem solchen Szenario unbestritten. Wie sieht es aber bei Patientenverfügungen aus? Hinsichtlich der Erkrankung an COVID-19 liegen noch keinerlei Erfahrungswerte aus der Praxis vor, ob der in den bisherigen Patientenverfügungen zum Ausdruck gebrachte Willen ausreichend ist oder nicht.

                                                                                                         

                                                                                                        Das Resultat der gemeinsamen Überlegungen ist die nun zur Verfügung stehende Willenserklärung bei einer COVID-19 Erkrankung. Diese ergänzt und präzisiert zum einen bereits existierende Patientenverfügungen, kann aber auch als speziell auf diese Erkrankung abgestelltes Einzeldokument genutzt werden.

                                                                                                        In diesen unübersichtlichen, schwierigen Zeiten haben wir uns entschlossen, dieses Vorsorgedokument jedem Interessenten kostenfrei zur Verfügung zu stellen. 

                                                                                                         

                                                                                                        Alle weiteren, aus unserer Sicht wichtigen Informationen und Hintergründe finden Sie auf dieser Seite.

                                                                                                         

                                                                                                        In der Hoffnung, dass Ihre persönliche Willenserklärung nie zum Einsatz kommen möge, wünschen wir Ihnen alles Gute. Bleiben Sie bitte gesund.

                                                                                                         

                                                                                                         

                                                                                                         

                                                                                                        Die Situation

                                                                                                        Am 25.03.2020 wurde von sieben deutschen medizinischen Fachgesellschaften die „Entscheidung über die Zuteilung von Ressourcen in der Notfall- und Intensivmedizin im Kontext der Covid-19-Pandemie“ herausgegeben, welche der Entscheidungsfindung bei nicht ausreichenden Intensiv-Ressourcen dient. Hier finden Sie das Dokument.  

                                                                                                        Ziel ist es, damit den behandelnden Ärzten Hilfestellung für diese schwerwiegenden, dramatischen Entscheidungen an die Hand zu geben und diese zu entlasten. Ein entscheidender Fakt bei der Zuteilung entsprechender intensivmedizinischer Ressourcen ist die Klärung des Patientenwillens. Eine intensivmedizinische Behandlung darf nur erfolgen, wenn der Patient in diese Therapie unter Berücksichtigung der Prognose einwilligt bzw. dies getan hätte oder in einer Patientenverfügung vorausverfügt hat.


                                                                                                        Ansatz ist, in deutschen Krankenhäusern die Intensivbetten und Beatmungsplätze nach der Wahrscheinlichkeit zu belegen, ob der Patient die Intensivbehandlung überleben wird. Das tritt spätestens in dem Moment in Kraft, wenn die Ressourcen für intensivmedizinische Behandlungen auch nach strenger Indikationsstellung nicht mehr für alle Patienten ausreichen.

                                                                                                        Die Schritte der Entscheidungsfindung bei nicht ausreichenden Intensiv-Ressourcen sind Inhalt dieser Übersicht:

                                                                                                         

                                                                                                        Corona-Uebersicht

                                                                                                        Die Herausforderung

                                                                                                        In diesem Zusammenhang stellt sich die Frage nach der Wirksamkeit bzw. Auslegung bestehender Patientenverfügungen. Anhand verschiedener Veröffentlichungen wird davon ausgegangen, dass derzeit ca. 50% der Bevölkerung eine solche Patientenverfügung besitzen. Vermutlich ist in keiner der vor März 2020 erstellten Patientenverfügungen die COVID-19-Pandemie inklusive speziell darauf abgestellter Behandlungswünsche thematisiert.

                                                                                                        Es kann nun, laut der erwähnten Richtlinien zu folgender Situation kommen:

                                                                                                        Für die Abwägung, welcher intensivpflichtige Patient beispielsweise die in vielen Fällen lebenserhaltende Beatmung erhält spielt auch eine eventuell vorliegende Patientenverfügung eine Rolle. Wird darin eine intensivmedizinische Therapie abgelehnt, kann dies in der beschriebenen, dramatischen Ausnahmesituation zum Versagen der Behandlung führen.

                                                                                                        Die Lösung

                                                                                                        Unabhängig vom Vorhandensein einer Patientenverfügung ergibt sich aus den oben geschilderten Richtlinien folgende Handlungsempfehlung:

                                                                                                        Eine entscheidende Rolle spielt, dass für eine intensivmedizinische Therapie inklusive der damit verbundenen Szenarien und Behandlungsmaßnahmen in Folge einer COVID-19 Erkrankung eine ausdrückliche Einwilligung des Patienten vorliegt. Diese sollte vorsorglich und vorab schriftlich erfolgen, falls der Patient bei Aufnahme ins Krankenhaus nicht mehr in der Lage sein sollte, dies persönlich zu äußern.

                                                                                                        Zu diesem Zweck empfiehlt sich das Erstellen einer speziellen Willenserklärung für den Fall einer solchen Erkrankung. Diese können Sie auf dieser Seite für sich und Ihre Angehörigen kostenfrei erstellen. Drucken Sie diese im Anschluss aus und unterzeichnen diese persönlich mit Angabe von Ort und Datum.

                                                                                                        Empfehlung nach Erstellung Ihrer Willenserklärung

                                                                                                        • – Verwahren Sie diesen Ausdruck im Original idealerweise zusammen mit Ihren wichtigen Dokumenten.

                                                                                                         

                                                                                                        • – Informieren Sie Ihre Angehörigen über das Vorhandensein dieser Erklärung.

                                                                                                         

                                                                                                        • – Führen Sie ein Exemplar der Erklärung im Falle einer Erkrankung mit COVID-19 mit sich und informieren Sie die behandelnden Ärzte entsprechend.

                                                                                                        HANDELN SIE JETZT

                                                                                                        Erstellen Sie Ihre persönliche Willenserklärung

                                                                                                        kostenfrei – schnell – selbstbestimmt

                                                                                                        Hier können Sie für den Fall einer Erkrankung an COVID-19 Ihre kostenfreie Willenserklärung zur Durchführung der intensivmedizinischen Behandlung inklusive aller damit verbundenen Maßnahmen, insbesondere der künstlichen Beatmung, sowie der damit einhergehenden Notwendigkeiten, beispielsweise einer künstlichen Ernährung für diesen Zeitraum, erstellen.

                                                                                                        Für jede Person muss eine eigene Willenserklärung erstellt werden.

                                                                                                         

                                                                                                         

                                                                                                        kostenpflichtig bestellen

                                                                                                         


                                                                                                        Ablauf :

                                                                                                        1. Geben Sie bitte Ihre Daten ein.

                                                                                                        2. Bestätigen Sie Ihren Wunsch zur Erstellung der persönlichen Willenserklärung.

                                                                                                        3. Bestätigen Sie bitte die Haftungsfreistellung und klicken Sie dann auf ERSTELLEN.

                                                                                                        4. Sie erhalten die fertige Willenserklärung als PDF-Datei .

                                                                                                        5. Drucken Sie Ihre Willenserklärung aus und unterzeichnen Sie diese. Bitte ergänzen Sie noch Ort und Datum.

                                                                                                        6. Verwahren Sie Ihre Willenserklärung im Original. 

                                                                                                        Informieren Sie Ihre Angehörigen über das Vorhandensein dieser Erklärung.

                                                                                                        Führen Sie ein Exemplar der Erklärung im Falle einer Erkrankung mit COVID-19 mit sich und informieren Sie die behandelnden Ärzte entsprechend.

                                                                                                         

                                                                                                         

                                                                                                         

                                                                                                         

                                                                                                         

                                                                                                        Continue reading...

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                                                                                                        Auch in schwierigen Zeiten bin ich für Sie da.

                                                                                                        Ihr Versicherungsmakler

                                                                                                        Steffen Petzold

                                                                                                         

                                                                                                        Sie möchten mehr Informationen und wünschen einen persönlichen Kontakt?

                                                                                                         

                                                                                                         

                                                                                                        Sie möchten persönlich mit mir sprechen?

                                                                                                         

                                                                                                         

                                                                                                         

                                                                                                        Sie möchten jetzt handeln?

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                                                                                                        Continue reading...

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                                                                                                        Auch in schwierigen Zeiten bin ich für Sie da.

                                                                                                        Global-Finanz

                                                                                                        Detlef Pacholleck

                                                                                                         

                                                                                                        Sie möchten mehr Informationen und wünschen einen persönlichen Kontakt?

                                                                                                         

                                                                                                         

                                                                                                        Sie möchten persönlich mit mir sprechen?

                                                                                                         

                                                                                                         

                                                                                                         

                                                                                                        Sie möchten jetzt handeln?

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                                                                                                        Continue reading...

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                                                                                                        Ihr Generationenberater

                                                                                                        Lars Girolla

                                                                                                         

                                                                                                         

                                                                                                        Sie möchten mehr Informationen?

                                                                                                                                                                                                         

                                                                                                        Continue reading...

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                                                                                                        Auch in schwierigen Zeiten bin ich für Sie da.

                                                                                                        Ihre Quantum-Finance Andreas Heubach

                                                                                                        Sie möchten mehr Informationen und wünschen einen persönlichen Kontakt?

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                                                                                                        Auch in schwierigen Zeiten bin ich für Sie da.

                                                                                                        Ihr Versicherungskontor

                                                                                                        Thomas Dehn

                                                                                                         

                                                                                                        Sie möchten mehr Informationen und wünschen einen persönlichen Kontakt?

                                                                                                         

                                                                                                         

                                                                                                        Sie möchten persönlich mit mir sprechen?

                                                                                                         

                                                                                                         

                                                                                                         

                                                                                                        Sie möchten jetzt handeln?

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                                                                                                        Auch in schwierigen Zeiten bin ich für Sie da.

                                                                                                        Ihr Continentale-Versicherungsfachmann

                                                                                                        Peter Braunshausen

                                                                                                         

                                                                                                        Sie möchten mehr Informationen und wünschen einen persönlichen Kontakt?

                                                                                                         

                                                                                                         

                                                                                                        Sie möchten persönlich mit mir sprechen?

                                                                                                         

                                                                                                         

                                                                                                         

                                                                                                        Sie möchten jetzt handeln?

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                                                                                                        Continue reading...

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                                                                                                        Auch in schwierigen Zeiten bin ich für Sie da.

                                                                                                        Ihr Versicherungsmakler

                                                                                                        Marco Kruppenbacher

                                                                                                         

                                                                                                        Sie möchten mehr Informationen und wünschen einen persönlichen Kontakt?

                                                                                                         

                                                                                                         

                                                                                                        Sie möchten persönlich mit mir sprechen?

                                                                                                         

                                                                                                         

                                                                                                         

                                                                                                        Sie möchten jetzt handeln?

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                                                                                                        Continue reading...

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                                                                                                        Auch in schwierigen Zeiten bin ich für Sie da.

                                                                                                        Ihr Finanzplaner Knut Lachmann

                                                                                                        Sie möchten mehr Informationen und wünschen einen persönlichen Kontakt?

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                                                                                                        Auch in schwierigen Zeiten sind wir für Sie da.

                                                                                                        Ihre Generationenberater Christine und Norbert Schier

                                                                                                        Sie möchten mehr Informationen und wünschen einen persönlichen Kontakt?

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                                                                                                        Auch in schwierigen Zeiten bin ich für Sie da.

                                                                                                        OLYMPUS DIGITAL CAMERA

                                                                                                        Ihr Versicherungsmakler

                                                                                                        Jens Schwinge

                                                                                                         

                                                                                                        Sie möchten mehr Informationen und wünschen einen persönlichen Kontakt?

                                                                                                         

                                                                                                         

                                                                                                        Sie möchten persönlich mit mir sprechen?

                                                                                                         

                                                                                                         

                                                                                                         

                                                                                                        Sie möchten jetzt handeln?

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                                                                                                        Bitte beantragen Sie als Familie zwei Zugänge.

                                                                                                                                                                                                               
                                                                                                        Continue reading...

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                                                                                                        Auch in schwierigen Zeiten  bin ich für Sie da.

                                                                                                        Ihr Versicherungsmakler Michael Prescher

                                                                                                        Sie möchten mehr Informationen und wünschen einen persönlichen Kontakt?

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                                                                                                        Auch in schwierigen Zeiten bin ich für Sie da.

                                                                                                        Ihr Versicherungsmakler

                                                                                                        Christian Schael

                                                                                                         

                                                                                                        Sie möchten mehr Informationen und wünschen einen persönlichen Kontakt?

                                                                                                         

                                                                                                         

                                                                                                        Sie möchten persönlich mit mir sprechen?

                                                                                                         

                                                                                                         

                                                                                                         

                                                                                                        Sie möchten jetzt handeln?

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                                                                                                        Continue reading...

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                                                                                                        Auch in schwierigen Zeiten bin ich für Sie da.

                                                                                                        Ihr Versicherungsmakler

                                                                                                        Wolfgang Lauterbach

                                                                                                         

                                                                                                        Sie möchten mehr Informationen und wünschen einen persönlichen Kontakt?

                                                                                                         

                                                                                                         

                                                                                                        Sie möchten persönlich mit mir sprechen?

                                                                                                         

                                                                                                         

                                                                                                         

                                                                                                        Sie möchten jetzt handeln?

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                                                                                                        Continue reading...

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                                                                                                        Auch in schwierigen Zeiten bin ich für Sie da.

                                                                                                        Ihr Versicherungsmakler

                                                                                                        Werner Wielandt

                                                                                                         

                                                                                                        Sie möchten mehr Informationen und wünschen einen persönlichen Kontakt?

                                                                                                         

                                                                                                         

                                                                                                        Sie möchten persönlich mit mir sprechen?

                                                                                                         

                                                                                                         

                                                                                                         

                                                                                                        Sie möchten jetzt handeln?

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                                                                                                        Continue reading...

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                                                                                                        Auch in schwierigen Zeiten bin ich für Sie da.

                                                                                                        Ihr Generationenberater Lars Girolla

                                                                                                        Sie möchten mehr Informationen und wünschen einen persönlichen Kontakt?

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                                                                                                        Auch in schwierigen Zeiten bin ich für Sie da.

                                                                                                        Ihr Versicherungsmakler

                                                                                                        Günter Birkler

                                                                                                         

                                                                                                        Sie möchten mehr Informationen und wünschen einen persönlichen Kontakt?

                                                                                                         

                                                                                                         

                                                                                                        Sie möchten persönlich mit mir sprechen?

                                                                                                         

                                                                                                         

                                                                                                         

                                                                                                        Sie möchten jetzt handeln?

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                                                                                                        Continue reading...

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                                                                                                        Auch in schwierigen Zeiten bin ich für Sie da.

                                                                                                        Ihre AXA-Agentur

                                                                                                        Sandy Brachmann

                                                                                                         

                                                                                                        Sie möchten mehr Informationen und wünschen einen persönlichen Kontakt?

                                                                                                         

                                                                                                         

                                                                                                        Sie möchten persönlich mit mir sprechen?

                                                                                                         

                                                                                                         

                                                                                                         

                                                                                                        Sie möchten jetzt handeln?

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                                                                                                        Continue reading...

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                                                                                                        Auch in schwierigen Zeiten bin ich für Sie da.

                                                                                                        Ihr Versicherungsmakler

                                                                                                        Dominik Jahrend

                                                                                                         

                                                                                                        Sie möchten mehr Informationen und wünschen einen persönlichen Kontakt?

                                                                                                         

                                                                                                         

                                                                                                        Sie möchten persönlich mit mir sprechen?

                                                                                                         

                                                                                                         

                                                                                                         

                                                                                                        Sie möchten jetzt handeln?

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                                                                                                        Continue reading...

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                                                                                                        Auch in schwierigen Zeiten bin ich für Sie da.

                                                                                                        Ihre Generationenberaterin

                                                                                                        Claudia Gareiß

                                                                                                         

                                                                                                        Sie möchten mehr Informationen und wünschen einen persönlichen Kontakt?

                                                                                                         

                                                                                                         

                                                                                                        Sie möchten persönlich mit mir sprechen?

                                                                                                         

                                                                                                         

                                                                                                         

                                                                                                        Sie möchten jetzt handeln?

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                                                                                                        Continue reading...

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                                                                                                        Auch in schwierigen Zeiten bin ich für Sie da.

                                                                                                        Ihr Versicherungsmakler

                                                                                                        Günter Bargfrede

                                                                                                         

                                                                                                        Sie möchten mehr Informationen und wünschen einen persönlichen Kontakt?

                                                                                                         

                                                                                                         

                                                                                                        Sie möchten persönlich mit mir sprechen?

                                                                                                         

                                                                                                         

                                                                                                         

                                                                                                        Sie möchten jetzt handeln?

                                                                                                        Hier geht´s zum Premium Portal der Deutschenvorsorgedatenbank AG

                                                                                                                                                                                                               
                                                                                                        Continue reading...

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                                                                                                        Auch in schwierigen Zeiten bin ich für Sie da.

                                                                                                        Ihr Versicherungsmakler

                                                                                                        Günter Bergfrede

                                                                                                         

                                                                                                         

                                                                                                        Sie möchten mehr Informationen?

                                                                                                                                                                                                         

                                                                                                        Continue reading...