Covid-19 Spezial Heidrun Unser

Was passiert, wenn Ihnen etwas passiert?

Sorgen Sie für sich und Ihre Familie vor - rechtzeitig und selbstbestimmt: mit der Covid-19 Willenserklärung.

Ihre Heidrun Unser

Tel.: +4962275449960
E-Mail: info@ihr-maklerservice.com

 

 

[sql-contact-form makler_nummer="7003787" makler_email="info@deutschevorsorgedatenbank.de" mailnummer="1"]

    Hier können Sie für den Fall einer Erkrankung an COVID-19 Ihre kostenfreie Willenserklärung zur Durchführung der intensivmedizinischen Behandlung inklusive aller damit verbundenen Maßnahmen, insbesondere der künstlichen Beatmung, sowie der damit einhergehenden Notwendigkeiten, beispielsweise einer künstlichen Ernährung für diesen Zeitraum, erstellen.

    Für jede Person muss eine eigene Willenserklärung erstellt werden.
     
      kostenpflichtig bestellen  

    Ein kostenfreier Service der Deutschen Vorsorgedatenbank AG


    Die COVID-19-Pandemie stellt unser Gesundheitssystem, unser Wirtschaftssystem und unser persönliches Leben vor völlig neue Herausforderungen.

     

    Die Vorstände der Deutschen Vorsorgedatenbank AG haben sich gemeinsam mit kooperierenden Fachanwälten darüber Gedanken gemacht, welche Auswirkungen diese Situation im Bereich Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung mit sich bringen kann.

     

    Grundsätzlich sind die Vorteile einer bestehenden Vorsorgevollmacht auch in einem solchen Szenario unbestritten. Wie sieht es aber bei Patientenverfügungen aus? Hinsichtlich der Erkrankung an COVID-19 liegen noch keinerlei Erfahrungswerte aus der Praxis vor, ob der in den bisherigen Patientenverfügungen zum Ausdruck gebrachte Willen ausreichend ist oder nicht.

     

    Das Resultat ist die nun zur Verfügung stehende Willenserklärung bei einer COVID-19 Erkrankung. Diese ergänzt und präzisiert zum einen bereits existierende Patientenverfügungen, kann aber auch als speziell auf diese Erkrankung abgestelltes Einzeldokument genutzt werden.

     

    Alle weiteren, aus unserer Sicht wichtigen Informationen und Hintergründe finden Sie auf dieser Seite.

     

    In der Hoffnung, dass Ihre persönliche Willenserklärung nie zum Einsatz kommen möge, wünschen wir Ihnen alles Gute. Bleiben Sie bitte gesund.

     

     

     

    Die Situation

    Ende März wurde von sieben deutschen medizinischen Fachgesellschaften die „Entscheidung über die Zuteilung von Ressourcen in der Notfall- und Intensivmedizin im Kontext der Covid-19-Pandemie“ herausgegeben, welche der Entscheidungsfindung bei möglicherweise nicht ausreichenden Intensiv-Ressourcen dient.

    Ziel ist es, damit den behandelnden Ärzten Hilfestellung für diese schwerwiegenden Entscheidungen an die Hand zu geben und diese zu entlasten. Eine entscheidende Rolle bei der intensivmedizinischen Behandlung fällt der Klärung des Patientenwillens zu. Eine intensivmedizinische Behandlung darf nur erfolgen, wenn der Patient in diese Therapie unter Berücksichtigung der Prognose einwilligt bzw. dies getan hätte oder in einer Patientenverfügung vorausverfügt hat.

    Die Schritte der Entscheidungsfindung bei nicht möglicherweise nicht ausreichenden Intensiv-Ressourcen sind Inhalt dieser Übersicht:

     

    Corona-Uebersicht

    Die Herausforderung

    In diesem Zusammenhang stellt sich die Frage nach der Wirksamkeit bzw. Auslegung bestehender Patientenverfügungen. Anhand verschiedener Veröffentlichungen wird davon ausgegangen, dass derzeit ca. 50% der Bevölkerung eine solche Patientenverfügung besitzen. Vermutlich ist in keiner der vor März 2020 erstellten Patientenverfügungen die COVID-19-Pandemie inklusive speziell darauf abgestellter Behandlungswünsche thematisiert.

    Es kann nun, laut der erwähnten Richtlinien zu folgender Situation kommen:

    Für die Abwägung, welcher intensivpflichtige Patient beispielsweise die in vielen Fällen lebenserhaltende Beatmung erhält spielt auch eine eventuell vorliegende Patientenverfügung eine Rolle. Wird darin eine intensivmedizinische Therapie abgelehnt, kann dies in der beschriebenen, dramatischen Ausnahmesituation zum Versagen der Behandlung führen.

    Die Lösung

    Unabhängig vom Vorhandensein einer Patientenverfügung ergibt sich aus den oben geschilderten Richtlinien folgende Handlungsempfehlung:

    Eine entscheidende Rolle spielt, dass für eine intensivmedizinische Therapie inklusive der damit verbundenen Szenarien und Behandlungsmaßnahmen in Folge einer COVID-19 Erkrankung eine ausdrückliche Einwilligung des Patienten vorliegt. Diese sollte vorsorglich und vorab schriftlich erfolgen, falls der Patient bei Aufnahme ins Krankenhaus nicht mehr in der Lage sein sollte, dies persönlich zu äußern.

    Zu diesem Zweck empfiehlt sich das Erstellen einer speziellen Willenserklärung für den Fall einer solchen Erkrankung. Diese können Sie auf dieser Seite für sich und Ihre Angehörigen kostenfrei erstellen. Drucken Sie diese im Anschluss aus und unterzeichnen diese persönlich mit Angabe von Ort und Datum.

     


    Ihr Weg zur kostenfreien COVID-19 Willenserklärung

    1. Geben Sie bitte Ihre Daten ein.
    2. Bestätigen Sie Ihren Wunsch zur Erstellung der persönlichen Willenserklärung.
    3. Bestätigen Sie bitte die Haftungsfreistellung und klicken Sie dann auf ERSTELLEN.
    4. Sie erhalten die fertige Willenserklärung als PDF-Datei .
    5. Drucken Sie Ihre Willenserklärung aus und unterzeichnen Sie diese. Bitte ergänzen Sie noch Ort und Datum.
    6. Verwahren Sie Ihre Willenserklärung im Original. 

    Informieren Sie Ihre Angehörigen über das Vorhandensein dieser Erklärung.

    Führen Sie ein Exemplar der Erklärung im Falle einer Erkrankung mit COVID-19 mit sich und informieren Sie die behandelnden Ärzte entsprechend.
     
      kostenpflichtig bestellen  

    Ein kostenfreier Service der Deutschen Vorsorgedatenbank AG

     

     

    Continue reading...

    Covid-19 Spezial Uwe Kleefeld

    Was passiert, wenn Ihnen etwas passiert?

    Sorgen Sie für sich und Ihre Familie vor - rechtzeitig und selbstbestimmt: mit der Covid-19 Willenserklärung.

    Ihr Uwe Kleefeld

    Tel.: +4973319842072
    E-Mail: info@staufen-finanz.de

     

     

    [sql-contact-form makler_nummer="7004596" makler_email="info@deutschevorsorgedatenbank.de" mailnummer="1"]

      Hier können Sie für den Fall einer Erkrankung an COVID-19 Ihre kostenfreie Willenserklärung zur Durchführung der intensivmedizinischen Behandlung inklusive aller damit verbundenen Maßnahmen, insbesondere der künstlichen Beatmung, sowie der damit einhergehenden Notwendigkeiten, beispielsweise einer künstlichen Ernährung für diesen Zeitraum, erstellen.

      Für jede Person muss eine eigene Willenserklärung erstellt werden.
       
        kostenpflichtig bestellen  

      Ein kostenfreier Service der Deutschen Vorsorgedatenbank AG


      Die COVID-19-Pandemie stellt unser Gesundheitssystem, unser Wirtschaftssystem und unser persönliches Leben vor völlig neue Herausforderungen.

       

      Die Vorstände der Deutschen Vorsorgedatenbank AG haben sich gemeinsam mit kooperierenden Fachanwälten darüber Gedanken gemacht, welche Auswirkungen diese Situation im Bereich Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung mit sich bringen kann.

       

      Grundsätzlich sind die Vorteile einer bestehenden Vorsorgevollmacht auch in einem solchen Szenario unbestritten. Wie sieht es aber bei Patientenverfügungen aus? Hinsichtlich der Erkrankung an COVID-19 liegen noch keinerlei Erfahrungswerte aus der Praxis vor, ob der in den bisherigen Patientenverfügungen zum Ausdruck gebrachte Willen ausreichend ist oder nicht.

       

      Das Resultat ist die nun zur Verfügung stehende Willenserklärung bei einer COVID-19 Erkrankung. Diese ergänzt und präzisiert zum einen bereits existierende Patientenverfügungen, kann aber auch als speziell auf diese Erkrankung abgestelltes Einzeldokument genutzt werden.

       

      Alle weiteren, aus unserer Sicht wichtigen Informationen und Hintergründe finden Sie auf dieser Seite.

       

      In der Hoffnung, dass Ihre persönliche Willenserklärung nie zum Einsatz kommen möge, wünschen wir Ihnen alles Gute. Bleiben Sie bitte gesund.

       

       

       

      Die Situation

      Ende März wurde von sieben deutschen medizinischen Fachgesellschaften die „Entscheidung über die Zuteilung von Ressourcen in der Notfall- und Intensivmedizin im Kontext der Covid-19-Pandemie“ herausgegeben, welche der Entscheidungsfindung bei möglicherweise nicht ausreichenden Intensiv-Ressourcen dient.

      Ziel ist es, damit den behandelnden Ärzten Hilfestellung für diese schwerwiegenden Entscheidungen an die Hand zu geben und diese zu entlasten. Eine entscheidende Rolle bei der intensivmedizinischen Behandlung fällt der Klärung des Patientenwillens zu. Eine intensivmedizinische Behandlung darf nur erfolgen, wenn der Patient in diese Therapie unter Berücksichtigung der Prognose einwilligt bzw. dies getan hätte oder in einer Patientenverfügung vorausverfügt hat.

      Die Schritte der Entscheidungsfindung bei nicht möglicherweise nicht ausreichenden Intensiv-Ressourcen sind Inhalt dieser Übersicht:

       

      Corona-Uebersicht

      Die Herausforderung

      In diesem Zusammenhang stellt sich die Frage nach der Wirksamkeit bzw. Auslegung bestehender Patientenverfügungen. Anhand verschiedener Veröffentlichungen wird davon ausgegangen, dass derzeit ca. 50% der Bevölkerung eine solche Patientenverfügung besitzen. Vermutlich ist in keiner der vor März 2020 erstellten Patientenverfügungen die COVID-19-Pandemie inklusive speziell darauf abgestellter Behandlungswünsche thematisiert.

      Es kann nun, laut der erwähnten Richtlinien zu folgender Situation kommen:

      Für die Abwägung, welcher intensivpflichtige Patient beispielsweise die in vielen Fällen lebenserhaltende Beatmung erhält spielt auch eine eventuell vorliegende Patientenverfügung eine Rolle. Wird darin eine intensivmedizinische Therapie abgelehnt, kann dies in der beschriebenen, dramatischen Ausnahmesituation zum Versagen der Behandlung führen.

      Die Lösung

      Unabhängig vom Vorhandensein einer Patientenverfügung ergibt sich aus den oben geschilderten Richtlinien folgende Handlungsempfehlung:

      Eine entscheidende Rolle spielt, dass für eine intensivmedizinische Therapie inklusive der damit verbundenen Szenarien und Behandlungsmaßnahmen in Folge einer COVID-19 Erkrankung eine ausdrückliche Einwilligung des Patienten vorliegt. Diese sollte vorsorglich und vorab schriftlich erfolgen, falls der Patient bei Aufnahme ins Krankenhaus nicht mehr in der Lage sein sollte, dies persönlich zu äußern.

      Zu diesem Zweck empfiehlt sich das Erstellen einer speziellen Willenserklärung für den Fall einer solchen Erkrankung. Diese können Sie auf dieser Seite für sich und Ihre Angehörigen kostenfrei erstellen. Drucken Sie diese im Anschluss aus und unterzeichnen diese persönlich mit Angabe von Ort und Datum.

       


      Ihr Weg zur kostenfreien COVID-19 Willenserklärung

      1. Geben Sie bitte Ihre Daten ein.
      2. Bestätigen Sie Ihren Wunsch zur Erstellung der persönlichen Willenserklärung.
      3. Bestätigen Sie bitte die Haftungsfreistellung und klicken Sie dann auf ERSTELLEN.
      4. Sie erhalten die fertige Willenserklärung als PDF-Datei .
      5. Drucken Sie Ihre Willenserklärung aus und unterzeichnen Sie diese. Bitte ergänzen Sie noch Ort und Datum.
      6. Verwahren Sie Ihre Willenserklärung im Original. 

      Informieren Sie Ihre Angehörigen über das Vorhandensein dieser Erklärung.

      Führen Sie ein Exemplar der Erklärung im Falle einer Erkrankung mit COVID-19 mit sich und informieren Sie die behandelnden Ärzte entsprechend.
       
        kostenpflichtig bestellen  

      Ein kostenfreier Service der Deutschen Vorsorgedatenbank AG

       

       

      Continue reading...

      Covid-19 Spezial Siegmund Makowski

      Was passiert, wenn Ihnen etwas passiert?

      Sorgen Sie für sich und Ihre Familie vor - rechtzeitig und selbstbestimmt: mit der Covid-19 Willenserklärung.

      Ihr Siegmund Makowski

      Tel.: +492303963224
      E-Mail: verbraucherkonzept@t-online.de

       

       

      [sql-contact-form makler_nummer="7004592" makler_email="info@deutschevorsorgedatenbank.de" mailnummer="1"]

        Hier können Sie für den Fall einer Erkrankung an COVID-19 Ihre kostenfreie Willenserklärung zur Durchführung der intensivmedizinischen Behandlung inklusive aller damit verbundenen Maßnahmen, insbesondere der künstlichen Beatmung, sowie der damit einhergehenden Notwendigkeiten, beispielsweise einer künstlichen Ernährung für diesen Zeitraum, erstellen.

        Für jede Person muss eine eigene Willenserklärung erstellt werden.
         
          kostenpflichtig bestellen  

        Ein kostenfreier Service der Deutschen Vorsorgedatenbank AG


        Die COVID-19-Pandemie stellt unser Gesundheitssystem, unser Wirtschaftssystem und unser persönliches Leben vor völlig neue Herausforderungen.

         

        Die Vorstände der Deutschen Vorsorgedatenbank AG haben sich gemeinsam mit kooperierenden Fachanwälten darüber Gedanken gemacht, welche Auswirkungen diese Situation im Bereich Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung mit sich bringen kann.

         

        Grundsätzlich sind die Vorteile einer bestehenden Vorsorgevollmacht auch in einem solchen Szenario unbestritten. Wie sieht es aber bei Patientenverfügungen aus? Hinsichtlich der Erkrankung an COVID-19 liegen noch keinerlei Erfahrungswerte aus der Praxis vor, ob der in den bisherigen Patientenverfügungen zum Ausdruck gebrachte Willen ausreichend ist oder nicht.

         

        Das Resultat ist die nun zur Verfügung stehende Willenserklärung bei einer COVID-19 Erkrankung. Diese ergänzt und präzisiert zum einen bereits existierende Patientenverfügungen, kann aber auch als speziell auf diese Erkrankung abgestelltes Einzeldokument genutzt werden.

         

        Alle weiteren, aus unserer Sicht wichtigen Informationen und Hintergründe finden Sie auf dieser Seite.

         

        In der Hoffnung, dass Ihre persönliche Willenserklärung nie zum Einsatz kommen möge, wünschen wir Ihnen alles Gute. Bleiben Sie bitte gesund.

         

         

         

        Die Situation

        Ende März wurde von sieben deutschen medizinischen Fachgesellschaften die „Entscheidung über die Zuteilung von Ressourcen in der Notfall- und Intensivmedizin im Kontext der Covid-19-Pandemie“ herausgegeben, welche der Entscheidungsfindung bei möglicherweise nicht ausreichenden Intensiv-Ressourcen dient.

        Ziel ist es, damit den behandelnden Ärzten Hilfestellung für diese schwerwiegenden Entscheidungen an die Hand zu geben und diese zu entlasten. Eine entscheidende Rolle bei der intensivmedizinischen Behandlung fällt der Klärung des Patientenwillens zu. Eine intensivmedizinische Behandlung darf nur erfolgen, wenn der Patient in diese Therapie unter Berücksichtigung der Prognose einwilligt bzw. dies getan hätte oder in einer Patientenverfügung vorausverfügt hat.

        Die Schritte der Entscheidungsfindung bei nicht möglicherweise nicht ausreichenden Intensiv-Ressourcen sind Inhalt dieser Übersicht:

         

        Corona-Uebersicht

        Die Herausforderung

        In diesem Zusammenhang stellt sich die Frage nach der Wirksamkeit bzw. Auslegung bestehender Patientenverfügungen. Anhand verschiedener Veröffentlichungen wird davon ausgegangen, dass derzeit ca. 50% der Bevölkerung eine solche Patientenverfügung besitzen. Vermutlich ist in keiner der vor März 2020 erstellten Patientenverfügungen die COVID-19-Pandemie inklusive speziell darauf abgestellter Behandlungswünsche thematisiert.

        Es kann nun, laut der erwähnten Richtlinien zu folgender Situation kommen:

        Für die Abwägung, welcher intensivpflichtige Patient beispielsweise die in vielen Fällen lebenserhaltende Beatmung erhält spielt auch eine eventuell vorliegende Patientenverfügung eine Rolle. Wird darin eine intensivmedizinische Therapie abgelehnt, kann dies in der beschriebenen, dramatischen Ausnahmesituation zum Versagen der Behandlung führen.

        Die Lösung

        Unabhängig vom Vorhandensein einer Patientenverfügung ergibt sich aus den oben geschilderten Richtlinien folgende Handlungsempfehlung:

        Eine entscheidende Rolle spielt, dass für eine intensivmedizinische Therapie inklusive der damit verbundenen Szenarien und Behandlungsmaßnahmen in Folge einer COVID-19 Erkrankung eine ausdrückliche Einwilligung des Patienten vorliegt. Diese sollte vorsorglich und vorab schriftlich erfolgen, falls der Patient bei Aufnahme ins Krankenhaus nicht mehr in der Lage sein sollte, dies persönlich zu äußern.

        Zu diesem Zweck empfiehlt sich das Erstellen einer speziellen Willenserklärung für den Fall einer solchen Erkrankung. Diese können Sie auf dieser Seite für sich und Ihre Angehörigen kostenfrei erstellen. Drucken Sie diese im Anschluss aus und unterzeichnen diese persönlich mit Angabe von Ort und Datum.

         


        Ihr Weg zur kostenfreien COVID-19 Willenserklärung

        1. Geben Sie bitte Ihre Daten ein.
        2. Bestätigen Sie Ihren Wunsch zur Erstellung der persönlichen Willenserklärung.
        3. Bestätigen Sie bitte die Haftungsfreistellung und klicken Sie dann auf ERSTELLEN.
        4. Sie erhalten die fertige Willenserklärung als PDF-Datei .
        5. Drucken Sie Ihre Willenserklärung aus und unterzeichnen Sie diese. Bitte ergänzen Sie noch Ort und Datum.
        6. Verwahren Sie Ihre Willenserklärung im Original. 

        Informieren Sie Ihre Angehörigen über das Vorhandensein dieser Erklärung.

        Führen Sie ein Exemplar der Erklärung im Falle einer Erkrankung mit COVID-19 mit sich und informieren Sie die behandelnden Ärzte entsprechend.
         
          kostenpflichtig bestellen  

        Ein kostenfreier Service der Deutschen Vorsorgedatenbank AG

         

         

        Continue reading...

        Covid-19 Spezial Andreas Stingl

        Was passiert, wenn Ihnen etwas passiert?

        Sorgen Sie für sich und Ihre Familie vor - rechtzeitig und selbstbestimmt: mit der Covid-19 Willenserklärung.

        Ihr Andreas Stingl

        Tel.: +496402504937
        E-Mail: as@stingl-partner.de

         

         

        [sql-contact-form makler_nummer="7004591" makler_email="info@deutschevorsorgedatenbank.de" mailnummer="1"]

          Hier können Sie für den Fall einer Erkrankung an COVID-19 Ihre kostenfreie Willenserklärung zur Durchführung der intensivmedizinischen Behandlung inklusive aller damit verbundenen Maßnahmen, insbesondere der künstlichen Beatmung, sowie der damit einhergehenden Notwendigkeiten, beispielsweise einer künstlichen Ernährung für diesen Zeitraum, erstellen.

          Für jede Person muss eine eigene Willenserklärung erstellt werden.
           
            kostenpflichtig bestellen  

          Ein kostenfreier Service der Deutschen Vorsorgedatenbank AG


          Die COVID-19-Pandemie stellt unser Gesundheitssystem, unser Wirtschaftssystem und unser persönliches Leben vor völlig neue Herausforderungen.

           

          Die Vorstände der Deutschen Vorsorgedatenbank AG haben sich gemeinsam mit kooperierenden Fachanwälten darüber Gedanken gemacht, welche Auswirkungen diese Situation im Bereich Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung mit sich bringen kann.

           

          Grundsätzlich sind die Vorteile einer bestehenden Vorsorgevollmacht auch in einem solchen Szenario unbestritten. Wie sieht es aber bei Patientenverfügungen aus? Hinsichtlich der Erkrankung an COVID-19 liegen noch keinerlei Erfahrungswerte aus der Praxis vor, ob der in den bisherigen Patientenverfügungen zum Ausdruck gebrachte Willen ausreichend ist oder nicht.

           

          Das Resultat ist die nun zur Verfügung stehende Willenserklärung bei einer COVID-19 Erkrankung. Diese ergänzt und präzisiert zum einen bereits existierende Patientenverfügungen, kann aber auch als speziell auf diese Erkrankung abgestelltes Einzeldokument genutzt werden.

           

          Alle weiteren, aus unserer Sicht wichtigen Informationen und Hintergründe finden Sie auf dieser Seite.

           

          In der Hoffnung, dass Ihre persönliche Willenserklärung nie zum Einsatz kommen möge, wünschen wir Ihnen alles Gute. Bleiben Sie bitte gesund.

           

           

           

          Die Situation

          Ende März wurde von sieben deutschen medizinischen Fachgesellschaften die „Entscheidung über die Zuteilung von Ressourcen in der Notfall- und Intensivmedizin im Kontext der Covid-19-Pandemie“ herausgegeben, welche der Entscheidungsfindung bei möglicherweise nicht ausreichenden Intensiv-Ressourcen dient.

          Ziel ist es, damit den behandelnden Ärzten Hilfestellung für diese schwerwiegenden Entscheidungen an die Hand zu geben und diese zu entlasten. Eine entscheidende Rolle bei der intensivmedizinischen Behandlung fällt der Klärung des Patientenwillens zu. Eine intensivmedizinische Behandlung darf nur erfolgen, wenn der Patient in diese Therapie unter Berücksichtigung der Prognose einwilligt bzw. dies getan hätte oder in einer Patientenverfügung vorausverfügt hat.

          Die Schritte der Entscheidungsfindung bei nicht möglicherweise nicht ausreichenden Intensiv-Ressourcen sind Inhalt dieser Übersicht:

           

          Corona-Uebersicht

          Die Herausforderung

          In diesem Zusammenhang stellt sich die Frage nach der Wirksamkeit bzw. Auslegung bestehender Patientenverfügungen. Anhand verschiedener Veröffentlichungen wird davon ausgegangen, dass derzeit ca. 50% der Bevölkerung eine solche Patientenverfügung besitzen. Vermutlich ist in keiner der vor März 2020 erstellten Patientenverfügungen die COVID-19-Pandemie inklusive speziell darauf abgestellter Behandlungswünsche thematisiert.

          Es kann nun, laut der erwähnten Richtlinien zu folgender Situation kommen:

          Für die Abwägung, welcher intensivpflichtige Patient beispielsweise die in vielen Fällen lebenserhaltende Beatmung erhält spielt auch eine eventuell vorliegende Patientenverfügung eine Rolle. Wird darin eine intensivmedizinische Therapie abgelehnt, kann dies in der beschriebenen, dramatischen Ausnahmesituation zum Versagen der Behandlung führen.

          Die Lösung

          Unabhängig vom Vorhandensein einer Patientenverfügung ergibt sich aus den oben geschilderten Richtlinien folgende Handlungsempfehlung:

          Eine entscheidende Rolle spielt, dass für eine intensivmedizinische Therapie inklusive der damit verbundenen Szenarien und Behandlungsmaßnahmen in Folge einer COVID-19 Erkrankung eine ausdrückliche Einwilligung des Patienten vorliegt. Diese sollte vorsorglich und vorab schriftlich erfolgen, falls der Patient bei Aufnahme ins Krankenhaus nicht mehr in der Lage sein sollte, dies persönlich zu äußern.

          Zu diesem Zweck empfiehlt sich das Erstellen einer speziellen Willenserklärung für den Fall einer solchen Erkrankung. Diese können Sie auf dieser Seite für sich und Ihre Angehörigen kostenfrei erstellen. Drucken Sie diese im Anschluss aus und unterzeichnen diese persönlich mit Angabe von Ort und Datum.

           


          Ihr Weg zur kostenfreien COVID-19 Willenserklärung

          1. Geben Sie bitte Ihre Daten ein.
          2. Bestätigen Sie Ihren Wunsch zur Erstellung der persönlichen Willenserklärung.
          3. Bestätigen Sie bitte die Haftungsfreistellung und klicken Sie dann auf ERSTELLEN.
          4. Sie erhalten die fertige Willenserklärung als PDF-Datei .
          5. Drucken Sie Ihre Willenserklärung aus und unterzeichnen Sie diese. Bitte ergänzen Sie noch Ort und Datum.
          6. Verwahren Sie Ihre Willenserklärung im Original. 

          Informieren Sie Ihre Angehörigen über das Vorhandensein dieser Erklärung.

          Führen Sie ein Exemplar der Erklärung im Falle einer Erkrankung mit COVID-19 mit sich und informieren Sie die behandelnden Ärzte entsprechend.
           
            kostenpflichtig bestellen  

          Ein kostenfreier Service der Deutschen Vorsorgedatenbank AG

           

           

          Continue reading...

          Covid-19 Spezial Petra Weise

          Was passiert, wenn Ihnen etwas passiert?

          Sorgen Sie für sich und Ihre Familie vor - rechtzeitig und selbstbestimmt: mit der Covid-19 Willenserklärung.

          Ihre Petra Weise

          Tel.: +492327625727
          E-Mail: petra.weise@swisslife-select.de

           

           

          [sql-contact-form makler_nummer="7004590" makler_email="info@deutschevorsorgedatenbank.de" mailnummer="1"]

            Hier können Sie für den Fall einer Erkrankung an COVID-19 Ihre kostenfreie Willenserklärung zur Durchführung der intensivmedizinischen Behandlung inklusive aller damit verbundenen Maßnahmen, insbesondere der künstlichen Beatmung, sowie der damit einhergehenden Notwendigkeiten, beispielsweise einer künstlichen Ernährung für diesen Zeitraum, erstellen.

            Für jede Person muss eine eigene Willenserklärung erstellt werden.
             
              kostenpflichtig bestellen  

            Ein kostenfreier Service der Deutschen Vorsorgedatenbank AG


            Die COVID-19-Pandemie stellt unser Gesundheitssystem, unser Wirtschaftssystem und unser persönliches Leben vor völlig neue Herausforderungen.

             

            Die Vorstände der Deutschen Vorsorgedatenbank AG haben sich gemeinsam mit kooperierenden Fachanwälten darüber Gedanken gemacht, welche Auswirkungen diese Situation im Bereich Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung mit sich bringen kann.

             

            Grundsätzlich sind die Vorteile einer bestehenden Vorsorgevollmacht auch in einem solchen Szenario unbestritten. Wie sieht es aber bei Patientenverfügungen aus? Hinsichtlich der Erkrankung an COVID-19 liegen noch keinerlei Erfahrungswerte aus der Praxis vor, ob der in den bisherigen Patientenverfügungen zum Ausdruck gebrachte Willen ausreichend ist oder nicht.

             

            Das Resultat ist die nun zur Verfügung stehende Willenserklärung bei einer COVID-19 Erkrankung. Diese ergänzt und präzisiert zum einen bereits existierende Patientenverfügungen, kann aber auch als speziell auf diese Erkrankung abgestelltes Einzeldokument genutzt werden.

             

            Alle weiteren, aus unserer Sicht wichtigen Informationen und Hintergründe finden Sie auf dieser Seite.

             

            In der Hoffnung, dass Ihre persönliche Willenserklärung nie zum Einsatz kommen möge, wünschen wir Ihnen alles Gute. Bleiben Sie bitte gesund.

             

             

             

            Die Situation

            Ende März wurde von sieben deutschen medizinischen Fachgesellschaften die „Entscheidung über die Zuteilung von Ressourcen in der Notfall- und Intensivmedizin im Kontext der Covid-19-Pandemie“ herausgegeben, welche der Entscheidungsfindung bei möglicherweise nicht ausreichenden Intensiv-Ressourcen dient.

            Ziel ist es, damit den behandelnden Ärzten Hilfestellung für diese schwerwiegenden Entscheidungen an die Hand zu geben und diese zu entlasten. Eine entscheidende Rolle bei der intensivmedizinischen Behandlung fällt der Klärung des Patientenwillens zu. Eine intensivmedizinische Behandlung darf nur erfolgen, wenn der Patient in diese Therapie unter Berücksichtigung der Prognose einwilligt bzw. dies getan hätte oder in einer Patientenverfügung vorausverfügt hat.

            Die Schritte der Entscheidungsfindung bei nicht möglicherweise nicht ausreichenden Intensiv-Ressourcen sind Inhalt dieser Übersicht:

             

            Corona-Uebersicht

            Die Herausforderung

            In diesem Zusammenhang stellt sich die Frage nach der Wirksamkeit bzw. Auslegung bestehender Patientenverfügungen. Anhand verschiedener Veröffentlichungen wird davon ausgegangen, dass derzeit ca. 50% der Bevölkerung eine solche Patientenverfügung besitzen. Vermutlich ist in keiner der vor März 2020 erstellten Patientenverfügungen die COVID-19-Pandemie inklusive speziell darauf abgestellter Behandlungswünsche thematisiert.

            Es kann nun, laut der erwähnten Richtlinien zu folgender Situation kommen:

            Für die Abwägung, welcher intensivpflichtige Patient beispielsweise die in vielen Fällen lebenserhaltende Beatmung erhält spielt auch eine eventuell vorliegende Patientenverfügung eine Rolle. Wird darin eine intensivmedizinische Therapie abgelehnt, kann dies in der beschriebenen, dramatischen Ausnahmesituation zum Versagen der Behandlung führen.

            Die Lösung

            Unabhängig vom Vorhandensein einer Patientenverfügung ergibt sich aus den oben geschilderten Richtlinien folgende Handlungsempfehlung:

            Eine entscheidende Rolle spielt, dass für eine intensivmedizinische Therapie inklusive der damit verbundenen Szenarien und Behandlungsmaßnahmen in Folge einer COVID-19 Erkrankung eine ausdrückliche Einwilligung des Patienten vorliegt. Diese sollte vorsorglich und vorab schriftlich erfolgen, falls der Patient bei Aufnahme ins Krankenhaus nicht mehr in der Lage sein sollte, dies persönlich zu äußern.

            Zu diesem Zweck empfiehlt sich das Erstellen einer speziellen Willenserklärung für den Fall einer solchen Erkrankung. Diese können Sie auf dieser Seite für sich und Ihre Angehörigen kostenfrei erstellen. Drucken Sie diese im Anschluss aus und unterzeichnen diese persönlich mit Angabe von Ort und Datum.

             


            Ihr Weg zur kostenfreien COVID-19 Willenserklärung

            1. Geben Sie bitte Ihre Daten ein.
            2. Bestätigen Sie Ihren Wunsch zur Erstellung der persönlichen Willenserklärung.
            3. Bestätigen Sie bitte die Haftungsfreistellung und klicken Sie dann auf ERSTELLEN.
            4. Sie erhalten die fertige Willenserklärung als PDF-Datei .
            5. Drucken Sie Ihre Willenserklärung aus und unterzeichnen Sie diese. Bitte ergänzen Sie noch Ort und Datum.
            6. Verwahren Sie Ihre Willenserklärung im Original. 

            Informieren Sie Ihre Angehörigen über das Vorhandensein dieser Erklärung.

            Führen Sie ein Exemplar der Erklärung im Falle einer Erkrankung mit COVID-19 mit sich und informieren Sie die behandelnden Ärzte entsprechend.
             
              kostenpflichtig bestellen  

            Ein kostenfreier Service der Deutschen Vorsorgedatenbank AG

             

             

            Continue reading...

            Covid-19 Spezial Thomas Knopp

            Was passiert, wenn Ihnen etwas passiert?

            Sorgen Sie für sich und Ihre Familie vor - rechtzeitig und selbstbestimmt: mit der Covid-19 Willenserklärung.

            Ihr Thomas Knopp

            Tel.: +492619886790
            E-Mail: financefoxx@gmx.de

             

             

            [sql-contact-form makler_nummer="7002065" makler_email="info@deutschevorsorgedatenbank.de" mailnummer="1"]

              Hier können Sie für den Fall einer Erkrankung an COVID-19 Ihre kostenfreie Willenserklärung zur Durchführung der intensivmedizinischen Behandlung inklusive aller damit verbundenen Maßnahmen, insbesondere der künstlichen Beatmung, sowie der damit einhergehenden Notwendigkeiten, beispielsweise einer künstlichen Ernährung für diesen Zeitraum, erstellen.

              Für jede Person muss eine eigene Willenserklärung erstellt werden.
               
                kostenpflichtig bestellen  

              Ein kostenfreier Service der Deutschen Vorsorgedatenbank AG


              Die COVID-19-Pandemie stellt unser Gesundheitssystem, unser Wirtschaftssystem und unser persönliches Leben vor völlig neue Herausforderungen.

               

              Die Vorstände der Deutschen Vorsorgedatenbank AG haben sich gemeinsam mit kooperierenden Fachanwälten darüber Gedanken gemacht, welche Auswirkungen diese Situation im Bereich Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung mit sich bringen kann.

               

              Grundsätzlich sind die Vorteile einer bestehenden Vorsorgevollmacht auch in einem solchen Szenario unbestritten. Wie sieht es aber bei Patientenverfügungen aus? Hinsichtlich der Erkrankung an COVID-19 liegen noch keinerlei Erfahrungswerte aus der Praxis vor, ob der in den bisherigen Patientenverfügungen zum Ausdruck gebrachte Willen ausreichend ist oder nicht.

               

              Das Resultat ist die nun zur Verfügung stehende Willenserklärung bei einer COVID-19 Erkrankung. Diese ergänzt und präzisiert zum einen bereits existierende Patientenverfügungen, kann aber auch als speziell auf diese Erkrankung abgestelltes Einzeldokument genutzt werden.

               

              Alle weiteren, aus unserer Sicht wichtigen Informationen und Hintergründe finden Sie auf dieser Seite.

               

              In der Hoffnung, dass Ihre persönliche Willenserklärung nie zum Einsatz kommen möge, wünschen wir Ihnen alles Gute. Bleiben Sie bitte gesund.

               

               

               

              Die Situation

              Ende März wurde von sieben deutschen medizinischen Fachgesellschaften die „Entscheidung über die Zuteilung von Ressourcen in der Notfall- und Intensivmedizin im Kontext der Covid-19-Pandemie“ herausgegeben, welche der Entscheidungsfindung bei möglicherweise nicht ausreichenden Intensiv-Ressourcen dient.

              Ziel ist es, damit den behandelnden Ärzten Hilfestellung für diese schwerwiegenden Entscheidungen an die Hand zu geben und diese zu entlasten. Eine entscheidende Rolle bei der intensivmedizinischen Behandlung fällt der Klärung des Patientenwillens zu. Eine intensivmedizinische Behandlung darf nur erfolgen, wenn der Patient in diese Therapie unter Berücksichtigung der Prognose einwilligt bzw. dies getan hätte oder in einer Patientenverfügung vorausverfügt hat.

              Die Schritte der Entscheidungsfindung bei nicht möglicherweise nicht ausreichenden Intensiv-Ressourcen sind Inhalt dieser Übersicht:

               

              Corona-Uebersicht

              Die Herausforderung

              In diesem Zusammenhang stellt sich die Frage nach der Wirksamkeit bzw. Auslegung bestehender Patientenverfügungen. Anhand verschiedener Veröffentlichungen wird davon ausgegangen, dass derzeit ca. 50% der Bevölkerung eine solche Patientenverfügung besitzen. Vermutlich ist in keiner der vor März 2020 erstellten Patientenverfügungen die COVID-19-Pandemie inklusive speziell darauf abgestellter Behandlungswünsche thematisiert.

              Es kann nun, laut der erwähnten Richtlinien zu folgender Situation kommen:

              Für die Abwägung, welcher intensivpflichtige Patient beispielsweise die in vielen Fällen lebenserhaltende Beatmung erhält spielt auch eine eventuell vorliegende Patientenverfügung eine Rolle. Wird darin eine intensivmedizinische Therapie abgelehnt, kann dies in der beschriebenen, dramatischen Ausnahmesituation zum Versagen der Behandlung führen.

              Die Lösung

              Unabhängig vom Vorhandensein einer Patientenverfügung ergibt sich aus den oben geschilderten Richtlinien folgende Handlungsempfehlung:

              Eine entscheidende Rolle spielt, dass für eine intensivmedizinische Therapie inklusive der damit verbundenen Szenarien und Behandlungsmaßnahmen in Folge einer COVID-19 Erkrankung eine ausdrückliche Einwilligung des Patienten vorliegt. Diese sollte vorsorglich und vorab schriftlich erfolgen, falls der Patient bei Aufnahme ins Krankenhaus nicht mehr in der Lage sein sollte, dies persönlich zu äußern.

              Zu diesem Zweck empfiehlt sich das Erstellen einer speziellen Willenserklärung für den Fall einer solchen Erkrankung. Diese können Sie auf dieser Seite für sich und Ihre Angehörigen kostenfrei erstellen. Drucken Sie diese im Anschluss aus und unterzeichnen diese persönlich mit Angabe von Ort und Datum.

               


              Ihr Weg zur kostenfreien COVID-19 Willenserklärung

              1. Geben Sie bitte Ihre Daten ein.
              2. Bestätigen Sie Ihren Wunsch zur Erstellung der persönlichen Willenserklärung.
              3. Bestätigen Sie bitte die Haftungsfreistellung und klicken Sie dann auf ERSTELLEN.
              4. Sie erhalten die fertige Willenserklärung als PDF-Datei .
              5. Drucken Sie Ihre Willenserklärung aus und unterzeichnen Sie diese. Bitte ergänzen Sie noch Ort und Datum.
              6. Verwahren Sie Ihre Willenserklärung im Original. 

              Informieren Sie Ihre Angehörigen über das Vorhandensein dieser Erklärung.

              Führen Sie ein Exemplar der Erklärung im Falle einer Erkrankung mit COVID-19 mit sich und informieren Sie die behandelnden Ärzte entsprechend.
               
                kostenpflichtig bestellen  

              Ein kostenfreier Service der Deutschen Vorsorgedatenbank AG

               

               

              Continue reading...

              Covid-19 Spezial Dieter Dankerl

              Was passiert, wenn Ihnen etwas passiert?

              Sorgen Sie für sich und Ihre Familie vor - rechtzeitig und selbstbestimmt: mit der Covid-19 Willenserklärung.

              Ihr Dieter Dankerl

              Tel.: +499197697913
              E-Mail: dankerl.finanz@t-online.de

               

               

              [sql-contact-form makler_nummer="7004579" makler_email="info@deutschevorsorgedatenbank.de" mailnummer="1"]

                Hier können Sie für den Fall einer Erkrankung an COVID-19 Ihre kostenfreie Willenserklärung zur Durchführung der intensivmedizinischen Behandlung inklusive aller damit verbundenen Maßnahmen, insbesondere der künstlichen Beatmung, sowie der damit einhergehenden Notwendigkeiten, beispielsweise einer künstlichen Ernährung für diesen Zeitraum, erstellen.

                Für jede Person muss eine eigene Willenserklärung erstellt werden.
                 
                  kostenpflichtig bestellen  

                Ein kostenfreier Service der Deutschen Vorsorgedatenbank AG


                Die COVID-19-Pandemie stellt unser Gesundheitssystem, unser Wirtschaftssystem und unser persönliches Leben vor völlig neue Herausforderungen.

                 

                Die Vorstände der Deutschen Vorsorgedatenbank AG haben sich gemeinsam mit kooperierenden Fachanwälten darüber Gedanken gemacht, welche Auswirkungen diese Situation im Bereich Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung mit sich bringen kann.

                 

                Grundsätzlich sind die Vorteile einer bestehenden Vorsorgevollmacht auch in einem solchen Szenario unbestritten. Wie sieht es aber bei Patientenverfügungen aus? Hinsichtlich der Erkrankung an COVID-19 liegen noch keinerlei Erfahrungswerte aus der Praxis vor, ob der in den bisherigen Patientenverfügungen zum Ausdruck gebrachte Willen ausreichend ist oder nicht.

                 

                Das Resultat ist die nun zur Verfügung stehende Willenserklärung bei einer COVID-19 Erkrankung. Diese ergänzt und präzisiert zum einen bereits existierende Patientenverfügungen, kann aber auch als speziell auf diese Erkrankung abgestelltes Einzeldokument genutzt werden.

                 

                Alle weiteren, aus unserer Sicht wichtigen Informationen und Hintergründe finden Sie auf dieser Seite.

                 

                In der Hoffnung, dass Ihre persönliche Willenserklärung nie zum Einsatz kommen möge, wünschen wir Ihnen alles Gute. Bleiben Sie bitte gesund.

                 

                 

                 

                Die Situation

                Ende März wurde von sieben deutschen medizinischen Fachgesellschaften die „Entscheidung über die Zuteilung von Ressourcen in der Notfall- und Intensivmedizin im Kontext der Covid-19-Pandemie“ herausgegeben, welche der Entscheidungsfindung bei möglicherweise nicht ausreichenden Intensiv-Ressourcen dient.

                Ziel ist es, damit den behandelnden Ärzten Hilfestellung für diese schwerwiegenden Entscheidungen an die Hand zu geben und diese zu entlasten. Eine entscheidende Rolle bei der intensivmedizinischen Behandlung fällt der Klärung des Patientenwillens zu. Eine intensivmedizinische Behandlung darf nur erfolgen, wenn der Patient in diese Therapie unter Berücksichtigung der Prognose einwilligt bzw. dies getan hätte oder in einer Patientenverfügung vorausverfügt hat.

                Die Schritte der Entscheidungsfindung bei nicht möglicherweise nicht ausreichenden Intensiv-Ressourcen sind Inhalt dieser Übersicht:

                 

                Corona-Uebersicht

                Die Herausforderung

                In diesem Zusammenhang stellt sich die Frage nach der Wirksamkeit bzw. Auslegung bestehender Patientenverfügungen. Anhand verschiedener Veröffentlichungen wird davon ausgegangen, dass derzeit ca. 50% der Bevölkerung eine solche Patientenverfügung besitzen. Vermutlich ist in keiner der vor März 2020 erstellten Patientenverfügungen die COVID-19-Pandemie inklusive speziell darauf abgestellter Behandlungswünsche thematisiert.

                Es kann nun, laut der erwähnten Richtlinien zu folgender Situation kommen:

                Für die Abwägung, welcher intensivpflichtige Patient beispielsweise die in vielen Fällen lebenserhaltende Beatmung erhält spielt auch eine eventuell vorliegende Patientenverfügung eine Rolle. Wird darin eine intensivmedizinische Therapie abgelehnt, kann dies in der beschriebenen, dramatischen Ausnahmesituation zum Versagen der Behandlung führen.

                Die Lösung

                Unabhängig vom Vorhandensein einer Patientenverfügung ergibt sich aus den oben geschilderten Richtlinien folgende Handlungsempfehlung:

                Eine entscheidende Rolle spielt, dass für eine intensivmedizinische Therapie inklusive der damit verbundenen Szenarien und Behandlungsmaßnahmen in Folge einer COVID-19 Erkrankung eine ausdrückliche Einwilligung des Patienten vorliegt. Diese sollte vorsorglich und vorab schriftlich erfolgen, falls der Patient bei Aufnahme ins Krankenhaus nicht mehr in der Lage sein sollte, dies persönlich zu äußern.

                Zu diesem Zweck empfiehlt sich das Erstellen einer speziellen Willenserklärung für den Fall einer solchen Erkrankung. Diese können Sie auf dieser Seite für sich und Ihre Angehörigen kostenfrei erstellen. Drucken Sie diese im Anschluss aus und unterzeichnen diese persönlich mit Angabe von Ort und Datum.

                 


                Ihr Weg zur kostenfreien COVID-19 Willenserklärung

                1. Geben Sie bitte Ihre Daten ein.
                2. Bestätigen Sie Ihren Wunsch zur Erstellung der persönlichen Willenserklärung.
                3. Bestätigen Sie bitte die Haftungsfreistellung und klicken Sie dann auf ERSTELLEN.
                4. Sie erhalten die fertige Willenserklärung als PDF-Datei .
                5. Drucken Sie Ihre Willenserklärung aus und unterzeichnen Sie diese. Bitte ergänzen Sie noch Ort und Datum.
                6. Verwahren Sie Ihre Willenserklärung im Original. 

                Informieren Sie Ihre Angehörigen über das Vorhandensein dieser Erklärung.

                Führen Sie ein Exemplar der Erklärung im Falle einer Erkrankung mit COVID-19 mit sich und informieren Sie die behandelnden Ärzte entsprechend.
                 
                  kostenpflichtig bestellen  

                Ein kostenfreier Service der Deutschen Vorsorgedatenbank AG

                 

                 

                Continue reading...

                Covid-19 Spezial Oliver Scherg

                Was passiert, wenn Ihnen etwas passiert?

                Sorgen Sie für sich und Ihre Familie vor - rechtzeitig und selbstbestimmt: mit der Covid-19 Willenserklärung.

                Ihr Oliver Scherg

                Tel.: +4994214303486
                E-Mail: oliver.scherg@we.de

                 

                 

                [sql-contact-form makler_nummer="7002996" makler_email="info@deutschevorsorgedatenbank.de" mailnummer="1"]

                  Hier können Sie für den Fall einer Erkrankung an COVID-19 Ihre kostenfreie Willenserklärung zur Durchführung der intensivmedizinischen Behandlung inklusive aller damit verbundenen Maßnahmen, insbesondere der künstlichen Beatmung, sowie der damit einhergehenden Notwendigkeiten, beispielsweise einer künstlichen Ernährung für diesen Zeitraum, erstellen.

                  Für jede Person muss eine eigene Willenserklärung erstellt werden.
                   
                    kostenpflichtig bestellen  

                  Ein kostenfreier Service der Deutschen Vorsorgedatenbank AG


                  Die COVID-19-Pandemie stellt unser Gesundheitssystem, unser Wirtschaftssystem und unser persönliches Leben vor völlig neue Herausforderungen.

                   

                  Die Vorstände der Deutschen Vorsorgedatenbank AG haben sich gemeinsam mit kooperierenden Fachanwälten darüber Gedanken gemacht, welche Auswirkungen diese Situation im Bereich Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung mit sich bringen kann.

                   

                  Grundsätzlich sind die Vorteile einer bestehenden Vorsorgevollmacht auch in einem solchen Szenario unbestritten. Wie sieht es aber bei Patientenverfügungen aus? Hinsichtlich der Erkrankung an COVID-19 liegen noch keinerlei Erfahrungswerte aus der Praxis vor, ob der in den bisherigen Patientenverfügungen zum Ausdruck gebrachte Willen ausreichend ist oder nicht.

                   

                  Das Resultat ist die nun zur Verfügung stehende Willenserklärung bei einer COVID-19 Erkrankung. Diese ergänzt und präzisiert zum einen bereits existierende Patientenverfügungen, kann aber auch als speziell auf diese Erkrankung abgestelltes Einzeldokument genutzt werden.

                   

                  Alle weiteren, aus unserer Sicht wichtigen Informationen und Hintergründe finden Sie auf dieser Seite.

                   

                  In der Hoffnung, dass Ihre persönliche Willenserklärung nie zum Einsatz kommen möge, wünschen wir Ihnen alles Gute. Bleiben Sie bitte gesund.

                   

                   

                   

                  Die Situation

                  Ende März wurde von sieben deutschen medizinischen Fachgesellschaften die „Entscheidung über die Zuteilung von Ressourcen in der Notfall- und Intensivmedizin im Kontext der Covid-19-Pandemie“ herausgegeben, welche der Entscheidungsfindung bei möglicherweise nicht ausreichenden Intensiv-Ressourcen dient.

                  Ziel ist es, damit den behandelnden Ärzten Hilfestellung für diese schwerwiegenden Entscheidungen an die Hand zu geben und diese zu entlasten. Eine entscheidende Rolle bei der intensivmedizinischen Behandlung fällt der Klärung des Patientenwillens zu. Eine intensivmedizinische Behandlung darf nur erfolgen, wenn der Patient in diese Therapie unter Berücksichtigung der Prognose einwilligt bzw. dies getan hätte oder in einer Patientenverfügung vorausverfügt hat.

                  Die Schritte der Entscheidungsfindung bei nicht möglicherweise nicht ausreichenden Intensiv-Ressourcen sind Inhalt dieser Übersicht:

                   

                  Corona-Uebersicht

                  Die Herausforderung

                  In diesem Zusammenhang stellt sich die Frage nach der Wirksamkeit bzw. Auslegung bestehender Patientenverfügungen. Anhand verschiedener Veröffentlichungen wird davon ausgegangen, dass derzeit ca. 50% der Bevölkerung eine solche Patientenverfügung besitzen. Vermutlich ist in keiner der vor März 2020 erstellten Patientenverfügungen die COVID-19-Pandemie inklusive speziell darauf abgestellter Behandlungswünsche thematisiert.

                  Es kann nun, laut der erwähnten Richtlinien zu folgender Situation kommen:

                  Für die Abwägung, welcher intensivpflichtige Patient beispielsweise die in vielen Fällen lebenserhaltende Beatmung erhält spielt auch eine eventuell vorliegende Patientenverfügung eine Rolle. Wird darin eine intensivmedizinische Therapie abgelehnt, kann dies in der beschriebenen, dramatischen Ausnahmesituation zum Versagen der Behandlung führen.

                  Die Lösung

                  Unabhängig vom Vorhandensein einer Patientenverfügung ergibt sich aus den oben geschilderten Richtlinien folgende Handlungsempfehlung:

                  Eine entscheidende Rolle spielt, dass für eine intensivmedizinische Therapie inklusive der damit verbundenen Szenarien und Behandlungsmaßnahmen in Folge einer COVID-19 Erkrankung eine ausdrückliche Einwilligung des Patienten vorliegt. Diese sollte vorsorglich und vorab schriftlich erfolgen, falls der Patient bei Aufnahme ins Krankenhaus nicht mehr in der Lage sein sollte, dies persönlich zu äußern.

                  Zu diesem Zweck empfiehlt sich das Erstellen einer speziellen Willenserklärung für den Fall einer solchen Erkrankung. Diese können Sie auf dieser Seite für sich und Ihre Angehörigen kostenfrei erstellen. Drucken Sie diese im Anschluss aus und unterzeichnen diese persönlich mit Angabe von Ort und Datum.

                   


                  Ihr Weg zur kostenfreien COVID-19 Willenserklärung

                  1. Geben Sie bitte Ihre Daten ein.
                  2. Bestätigen Sie Ihren Wunsch zur Erstellung der persönlichen Willenserklärung.
                  3. Bestätigen Sie bitte die Haftungsfreistellung und klicken Sie dann auf ERSTELLEN.
                  4. Sie erhalten die fertige Willenserklärung als PDF-Datei .
                  5. Drucken Sie Ihre Willenserklärung aus und unterzeichnen Sie diese. Bitte ergänzen Sie noch Ort und Datum.
                  6. Verwahren Sie Ihre Willenserklärung im Original. 

                  Informieren Sie Ihre Angehörigen über das Vorhandensein dieser Erklärung.

                  Führen Sie ein Exemplar der Erklärung im Falle einer Erkrankung mit COVID-19 mit sich und informieren Sie die behandelnden Ärzte entsprechend.
                   
                    kostenpflichtig bestellen  

                  Ein kostenfreier Service der Deutschen Vorsorgedatenbank AG

                   

                   

                  Continue reading...

                  Covid-19 Spezial Jörn Brück

                  Was passiert, wenn Ihnen etwas passiert?

                  Sorgen Sie für sich und Ihre Familie vor - rechtzeitig und selbstbestimmt: mit der Covid-19 Willenserklärung.

                  Ihr Jörn Brück

                  Tel.: +491607426938
                  E-Mail: finver@ansopami.de

                   

                   

                  [sql-contact-form makler_nummer="7004584" makler_email="info@deutschevorsorgedatenbank.de" mailnummer="1"]

                    Hier können Sie für den Fall einer Erkrankung an COVID-19 Ihre kostenfreie Willenserklärung zur Durchführung der intensivmedizinischen Behandlung inklusive aller damit verbundenen Maßnahmen, insbesondere der künstlichen Beatmung, sowie der damit einhergehenden Notwendigkeiten, beispielsweise einer künstlichen Ernährung für diesen Zeitraum, erstellen.

                    Für jede Person muss eine eigene Willenserklärung erstellt werden.
                     
                      kostenpflichtig bestellen  

                    Ein kostenfreier Service der Deutschen Vorsorgedatenbank AG


                    Die COVID-19-Pandemie stellt unser Gesundheitssystem, unser Wirtschaftssystem und unser persönliches Leben vor völlig neue Herausforderungen.

                     

                    Die Vorstände der Deutschen Vorsorgedatenbank AG haben sich gemeinsam mit kooperierenden Fachanwälten darüber Gedanken gemacht, welche Auswirkungen diese Situation im Bereich Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung mit sich bringen kann.

                     

                    Grundsätzlich sind die Vorteile einer bestehenden Vorsorgevollmacht auch in einem solchen Szenario unbestritten. Wie sieht es aber bei Patientenverfügungen aus? Hinsichtlich der Erkrankung an COVID-19 liegen noch keinerlei Erfahrungswerte aus der Praxis vor, ob der in den bisherigen Patientenverfügungen zum Ausdruck gebrachte Willen ausreichend ist oder nicht.

                     

                    Das Resultat ist die nun zur Verfügung stehende Willenserklärung bei einer COVID-19 Erkrankung. Diese ergänzt und präzisiert zum einen bereits existierende Patientenverfügungen, kann aber auch als speziell auf diese Erkrankung abgestelltes Einzeldokument genutzt werden.

                     

                    Alle weiteren, aus unserer Sicht wichtigen Informationen und Hintergründe finden Sie auf dieser Seite.

                     

                    In der Hoffnung, dass Ihre persönliche Willenserklärung nie zum Einsatz kommen möge, wünschen wir Ihnen alles Gute. Bleiben Sie bitte gesund.

                     

                     

                     

                    Die Situation

                    Ende März wurde von sieben deutschen medizinischen Fachgesellschaften die „Entscheidung über die Zuteilung von Ressourcen in der Notfall- und Intensivmedizin im Kontext der Covid-19-Pandemie“ herausgegeben, welche der Entscheidungsfindung bei möglicherweise nicht ausreichenden Intensiv-Ressourcen dient.

                    Ziel ist es, damit den behandelnden Ärzten Hilfestellung für diese schwerwiegenden Entscheidungen an die Hand zu geben und diese zu entlasten. Eine entscheidende Rolle bei der intensivmedizinischen Behandlung fällt der Klärung des Patientenwillens zu. Eine intensivmedizinische Behandlung darf nur erfolgen, wenn der Patient in diese Therapie unter Berücksichtigung der Prognose einwilligt bzw. dies getan hätte oder in einer Patientenverfügung vorausverfügt hat.

                    Die Schritte der Entscheidungsfindung bei nicht möglicherweise nicht ausreichenden Intensiv-Ressourcen sind Inhalt dieser Übersicht:

                     

                    Corona-Uebersicht

                    Die Herausforderung

                    In diesem Zusammenhang stellt sich die Frage nach der Wirksamkeit bzw. Auslegung bestehender Patientenverfügungen. Anhand verschiedener Veröffentlichungen wird davon ausgegangen, dass derzeit ca. 50% der Bevölkerung eine solche Patientenverfügung besitzen. Vermutlich ist in keiner der vor März 2020 erstellten Patientenverfügungen die COVID-19-Pandemie inklusive speziell darauf abgestellter Behandlungswünsche thematisiert.

                    Es kann nun, laut der erwähnten Richtlinien zu folgender Situation kommen:

                    Für die Abwägung, welcher intensivpflichtige Patient beispielsweise die in vielen Fällen lebenserhaltende Beatmung erhält spielt auch eine eventuell vorliegende Patientenverfügung eine Rolle. Wird darin eine intensivmedizinische Therapie abgelehnt, kann dies in der beschriebenen, dramatischen Ausnahmesituation zum Versagen der Behandlung führen.

                    Die Lösung

                    Unabhängig vom Vorhandensein einer Patientenverfügung ergibt sich aus den oben geschilderten Richtlinien folgende Handlungsempfehlung:

                    Eine entscheidende Rolle spielt, dass für eine intensivmedizinische Therapie inklusive der damit verbundenen Szenarien und Behandlungsmaßnahmen in Folge einer COVID-19 Erkrankung eine ausdrückliche Einwilligung des Patienten vorliegt. Diese sollte vorsorglich und vorab schriftlich erfolgen, falls der Patient bei Aufnahme ins Krankenhaus nicht mehr in der Lage sein sollte, dies persönlich zu äußern.

                    Zu diesem Zweck empfiehlt sich das Erstellen einer speziellen Willenserklärung für den Fall einer solchen Erkrankung. Diese können Sie auf dieser Seite für sich und Ihre Angehörigen kostenfrei erstellen. Drucken Sie diese im Anschluss aus und unterzeichnen diese persönlich mit Angabe von Ort und Datum.

                     


                    Ihr Weg zur kostenfreien COVID-19 Willenserklärung

                    1. Geben Sie bitte Ihre Daten ein.
                    2. Bestätigen Sie Ihren Wunsch zur Erstellung der persönlichen Willenserklärung.
                    3. Bestätigen Sie bitte die Haftungsfreistellung und klicken Sie dann auf ERSTELLEN.
                    4. Sie erhalten die fertige Willenserklärung als PDF-Datei .
                    5. Drucken Sie Ihre Willenserklärung aus und unterzeichnen Sie diese. Bitte ergänzen Sie noch Ort und Datum.
                    6. Verwahren Sie Ihre Willenserklärung im Original. 

                    Informieren Sie Ihre Angehörigen über das Vorhandensein dieser Erklärung.

                    Führen Sie ein Exemplar der Erklärung im Falle einer Erkrankung mit COVID-19 mit sich und informieren Sie die behandelnden Ärzte entsprechend.
                     
                      kostenpflichtig bestellen  

                    Ein kostenfreier Service der Deutschen Vorsorgedatenbank AG

                     

                     

                    Continue reading...

                    Covid-19 Spezial Olaf Gläßer

                    Was passiert, wenn Ihnen etwas passiert?

                    Sorgen Sie für sich und Ihre Familie vor - rechtzeitig und selbstbestimmt: mit der Covid-19 Willenserklärung.

                    Ihr Olaf Gläßer

                    Tel.: +4915750104612
                    E-Mail: info@finanzkonzepte-online.de

                     

                     

                    [sql-contact-form makler_nummer="7004585" makler_email="info@deutschevorsorgedatenbank.de" mailnummer="1"]

                      Hier können Sie für den Fall einer Erkrankung an COVID-19 Ihre kostenfreie Willenserklärung zur Durchführung der intensivmedizinischen Behandlung inklusive aller damit verbundenen Maßnahmen, insbesondere der künstlichen Beatmung, sowie der damit einhergehenden Notwendigkeiten, beispielsweise einer künstlichen Ernährung für diesen Zeitraum, erstellen.

                      Für jede Person muss eine eigene Willenserklärung erstellt werden.
                       
                        kostenpflichtig bestellen  

                      Ein kostenfreier Service der Deutschen Vorsorgedatenbank AG


                      Die COVID-19-Pandemie stellt unser Gesundheitssystem, unser Wirtschaftssystem und unser persönliches Leben vor völlig neue Herausforderungen.

                       

                      Die Vorstände der Deutschen Vorsorgedatenbank AG haben sich gemeinsam mit kooperierenden Fachanwälten darüber Gedanken gemacht, welche Auswirkungen diese Situation im Bereich Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung mit sich bringen kann.

                       

                      Grundsätzlich sind die Vorteile einer bestehenden Vorsorgevollmacht auch in einem solchen Szenario unbestritten. Wie sieht es aber bei Patientenverfügungen aus? Hinsichtlich der Erkrankung an COVID-19 liegen noch keinerlei Erfahrungswerte aus der Praxis vor, ob der in den bisherigen Patientenverfügungen zum Ausdruck gebrachte Willen ausreichend ist oder nicht.

                       

                      Das Resultat ist die nun zur Verfügung stehende Willenserklärung bei einer COVID-19 Erkrankung. Diese ergänzt und präzisiert zum einen bereits existierende Patientenverfügungen, kann aber auch als speziell auf diese Erkrankung abgestelltes Einzeldokument genutzt werden.

                       

                      Alle weiteren, aus unserer Sicht wichtigen Informationen und Hintergründe finden Sie auf dieser Seite.

                       

                      In der Hoffnung, dass Ihre persönliche Willenserklärung nie zum Einsatz kommen möge, wünschen wir Ihnen alles Gute. Bleiben Sie bitte gesund.

                       

                       

                       

                      Die Situation

                      Ende März wurde von sieben deutschen medizinischen Fachgesellschaften die „Entscheidung über die Zuteilung von Ressourcen in der Notfall- und Intensivmedizin im Kontext der Covid-19-Pandemie“ herausgegeben, welche der Entscheidungsfindung bei möglicherweise nicht ausreichenden Intensiv-Ressourcen dient.

                      Ziel ist es, damit den behandelnden Ärzten Hilfestellung für diese schwerwiegenden Entscheidungen an die Hand zu geben und diese zu entlasten. Eine entscheidende Rolle bei der intensivmedizinischen Behandlung fällt der Klärung des Patientenwillens zu. Eine intensivmedizinische Behandlung darf nur erfolgen, wenn der Patient in diese Therapie unter Berücksichtigung der Prognose einwilligt bzw. dies getan hätte oder in einer Patientenverfügung vorausverfügt hat.

                      Die Schritte der Entscheidungsfindung bei nicht möglicherweise nicht ausreichenden Intensiv-Ressourcen sind Inhalt dieser Übersicht:

                       

                      Corona-Uebersicht

                      Die Herausforderung

                      In diesem Zusammenhang stellt sich die Frage nach der Wirksamkeit bzw. Auslegung bestehender Patientenverfügungen. Anhand verschiedener Veröffentlichungen wird davon ausgegangen, dass derzeit ca. 50% der Bevölkerung eine solche Patientenverfügung besitzen. Vermutlich ist in keiner der vor März 2020 erstellten Patientenverfügungen die COVID-19-Pandemie inklusive speziell darauf abgestellter Behandlungswünsche thematisiert.

                      Es kann nun, laut der erwähnten Richtlinien zu folgender Situation kommen:

                      Für die Abwägung, welcher intensivpflichtige Patient beispielsweise die in vielen Fällen lebenserhaltende Beatmung erhält spielt auch eine eventuell vorliegende Patientenverfügung eine Rolle. Wird darin eine intensivmedizinische Therapie abgelehnt, kann dies in der beschriebenen, dramatischen Ausnahmesituation zum Versagen der Behandlung führen.

                      Die Lösung

                      Unabhängig vom Vorhandensein einer Patientenverfügung ergibt sich aus den oben geschilderten Richtlinien folgende Handlungsempfehlung:

                      Eine entscheidende Rolle spielt, dass für eine intensivmedizinische Therapie inklusive der damit verbundenen Szenarien und Behandlungsmaßnahmen in Folge einer COVID-19 Erkrankung eine ausdrückliche Einwilligung des Patienten vorliegt. Diese sollte vorsorglich und vorab schriftlich erfolgen, falls der Patient bei Aufnahme ins Krankenhaus nicht mehr in der Lage sein sollte, dies persönlich zu äußern.

                      Zu diesem Zweck empfiehlt sich das Erstellen einer speziellen Willenserklärung für den Fall einer solchen Erkrankung. Diese können Sie auf dieser Seite für sich und Ihre Angehörigen kostenfrei erstellen. Drucken Sie diese im Anschluss aus und unterzeichnen diese persönlich mit Angabe von Ort und Datum.

                       


                      Ihr Weg zur kostenfreien COVID-19 Willenserklärung

                      1. Geben Sie bitte Ihre Daten ein.
                      2. Bestätigen Sie Ihren Wunsch zur Erstellung der persönlichen Willenserklärung.
                      3. Bestätigen Sie bitte die Haftungsfreistellung und klicken Sie dann auf ERSTELLEN.
                      4. Sie erhalten die fertige Willenserklärung als PDF-Datei .
                      5. Drucken Sie Ihre Willenserklärung aus und unterzeichnen Sie diese. Bitte ergänzen Sie noch Ort und Datum.
                      6. Verwahren Sie Ihre Willenserklärung im Original. 

                      Informieren Sie Ihre Angehörigen über das Vorhandensein dieser Erklärung.

                      Führen Sie ein Exemplar der Erklärung im Falle einer Erkrankung mit COVID-19 mit sich und informieren Sie die behandelnden Ärzte entsprechend.
                       
                        kostenpflichtig bestellen  

                      Ein kostenfreier Service der Deutschen Vorsorgedatenbank AG

                       

                       

                      Continue reading...

                      Covid-19 Spezial Sascha Gottwald

                      Was passiert, wenn Ihnen etwas passiert?

                      Sorgen Sie für sich und Ihre Familie vor - rechtzeitig und selbstbestimmt: mit der Covid-19 Willenserklärung.

                      Ihr Sascha Gottwald

                      Tel.: +4923069127050
                      E-Mail: s.gottwald@sago-consulting.de

                       

                       

                      [sql-contact-form makler_nummer="7004582" makler_email="info@deutschevorsorgedatenbank.de" mailnummer="1"]

                        Hier können Sie für den Fall einer Erkrankung an COVID-19 Ihre kostenfreie Willenserklärung zur Durchführung der intensivmedizinischen Behandlung inklusive aller damit verbundenen Maßnahmen, insbesondere der künstlichen Beatmung, sowie der damit einhergehenden Notwendigkeiten, beispielsweise einer künstlichen Ernährung für diesen Zeitraum, erstellen.

                        Für jede Person muss eine eigene Willenserklärung erstellt werden.
                         
                          kostenpflichtig bestellen  

                        Ein kostenfreier Service der Deutschen Vorsorgedatenbank AG


                        Die COVID-19-Pandemie stellt unser Gesundheitssystem, unser Wirtschaftssystem und unser persönliches Leben vor völlig neue Herausforderungen.

                         

                        Die Vorstände der Deutschen Vorsorgedatenbank AG haben sich gemeinsam mit kooperierenden Fachanwälten darüber Gedanken gemacht, welche Auswirkungen diese Situation im Bereich Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung mit sich bringen kann.

                         

                        Grundsätzlich sind die Vorteile einer bestehenden Vorsorgevollmacht auch in einem solchen Szenario unbestritten. Wie sieht es aber bei Patientenverfügungen aus? Hinsichtlich der Erkrankung an COVID-19 liegen noch keinerlei Erfahrungswerte aus der Praxis vor, ob der in den bisherigen Patientenverfügungen zum Ausdruck gebrachte Willen ausreichend ist oder nicht.

                         

                        Das Resultat ist die nun zur Verfügung stehende Willenserklärung bei einer COVID-19 Erkrankung. Diese ergänzt und präzisiert zum einen bereits existierende Patientenverfügungen, kann aber auch als speziell auf diese Erkrankung abgestelltes Einzeldokument genutzt werden.

                         

                        Alle weiteren, aus unserer Sicht wichtigen Informationen und Hintergründe finden Sie auf dieser Seite.

                         

                        In der Hoffnung, dass Ihre persönliche Willenserklärung nie zum Einsatz kommen möge, wünschen wir Ihnen alles Gute. Bleiben Sie bitte gesund.

                         

                         

                         

                        Die Situation

                        Ende März wurde von sieben deutschen medizinischen Fachgesellschaften die „Entscheidung über die Zuteilung von Ressourcen in der Notfall- und Intensivmedizin im Kontext der Covid-19-Pandemie“ herausgegeben, welche der Entscheidungsfindung bei möglicherweise nicht ausreichenden Intensiv-Ressourcen dient.

                        Ziel ist es, damit den behandelnden Ärzten Hilfestellung für diese schwerwiegenden Entscheidungen an die Hand zu geben und diese zu entlasten. Eine entscheidende Rolle bei der intensivmedizinischen Behandlung fällt der Klärung des Patientenwillens zu. Eine intensivmedizinische Behandlung darf nur erfolgen, wenn der Patient in diese Therapie unter Berücksichtigung der Prognose einwilligt bzw. dies getan hätte oder in einer Patientenverfügung vorausverfügt hat.

                        Die Schritte der Entscheidungsfindung bei nicht möglicherweise nicht ausreichenden Intensiv-Ressourcen sind Inhalt dieser Übersicht:

                         

                        Corona-Uebersicht

                        Die Herausforderung

                        In diesem Zusammenhang stellt sich die Frage nach der Wirksamkeit bzw. Auslegung bestehender Patientenverfügungen. Anhand verschiedener Veröffentlichungen wird davon ausgegangen, dass derzeit ca. 50% der Bevölkerung eine solche Patientenverfügung besitzen. Vermutlich ist in keiner der vor März 2020 erstellten Patientenverfügungen die COVID-19-Pandemie inklusive speziell darauf abgestellter Behandlungswünsche thematisiert.

                        Es kann nun, laut der erwähnten Richtlinien zu folgender Situation kommen:

                        Für die Abwägung, welcher intensivpflichtige Patient beispielsweise die in vielen Fällen lebenserhaltende Beatmung erhält spielt auch eine eventuell vorliegende Patientenverfügung eine Rolle. Wird darin eine intensivmedizinische Therapie abgelehnt, kann dies in der beschriebenen, dramatischen Ausnahmesituation zum Versagen der Behandlung führen.

                        Die Lösung

                        Unabhängig vom Vorhandensein einer Patientenverfügung ergibt sich aus den oben geschilderten Richtlinien folgende Handlungsempfehlung:

                        Eine entscheidende Rolle spielt, dass für eine intensivmedizinische Therapie inklusive der damit verbundenen Szenarien und Behandlungsmaßnahmen in Folge einer COVID-19 Erkrankung eine ausdrückliche Einwilligung des Patienten vorliegt. Diese sollte vorsorglich und vorab schriftlich erfolgen, falls der Patient bei Aufnahme ins Krankenhaus nicht mehr in der Lage sein sollte, dies persönlich zu äußern.

                        Zu diesem Zweck empfiehlt sich das Erstellen einer speziellen Willenserklärung für den Fall einer solchen Erkrankung. Diese können Sie auf dieser Seite für sich und Ihre Angehörigen kostenfrei erstellen. Drucken Sie diese im Anschluss aus und unterzeichnen diese persönlich mit Angabe von Ort und Datum.

                         


                        Ihr Weg zur kostenfreien COVID-19 Willenserklärung

                        1. Geben Sie bitte Ihre Daten ein.
                        2. Bestätigen Sie Ihren Wunsch zur Erstellung der persönlichen Willenserklärung.
                        3. Bestätigen Sie bitte die Haftungsfreistellung und klicken Sie dann auf ERSTELLEN.
                        4. Sie erhalten die fertige Willenserklärung als PDF-Datei .
                        5. Drucken Sie Ihre Willenserklärung aus und unterzeichnen Sie diese. Bitte ergänzen Sie noch Ort und Datum.
                        6. Verwahren Sie Ihre Willenserklärung im Original. 

                        Informieren Sie Ihre Angehörigen über das Vorhandensein dieser Erklärung.

                        Führen Sie ein Exemplar der Erklärung im Falle einer Erkrankung mit COVID-19 mit sich und informieren Sie die behandelnden Ärzte entsprechend.
                         
                          kostenpflichtig bestellen  

                        Ein kostenfreier Service der Deutschen Vorsorgedatenbank AG

                         

                         

                        Continue reading...

                        Covid-19 Spezial Dietmar Kleinehagenbrock

                        Was passiert, wenn Ihnen etwas passiert?

                        Sorgen Sie für sich und Ihre Familie vor - rechtzeitig und selbstbestimmt: mit der Covid-19 Willenserklärung.

                        Ihr Dietmar Kleinehagenbrock

                        Tel.: +495207927923
                        E-Mail: info@dk24.de

                         

                         

                        [sql-contact-form makler_nummer="7002745" makler_email="info@deutschevorsorgedatenbank.de" mailnummer="1"]

                          Hier können Sie für den Fall einer Erkrankung an COVID-19 Ihre kostenfreie Willenserklärung zur Durchführung der intensivmedizinischen Behandlung inklusive aller damit verbundenen Maßnahmen, insbesondere der künstlichen Beatmung, sowie der damit einhergehenden Notwendigkeiten, beispielsweise einer künstlichen Ernährung für diesen Zeitraum, erstellen.

                          Für jede Person muss eine eigene Willenserklärung erstellt werden.
                           
                            kostenpflichtig bestellen  

                          Ein kostenfreier Service der Deutschen Vorsorgedatenbank AG


                          Die COVID-19-Pandemie stellt unser Gesundheitssystem, unser Wirtschaftssystem und unser persönliches Leben vor völlig neue Herausforderungen.

                           

                          Die Vorstände der Deutschen Vorsorgedatenbank AG haben sich gemeinsam mit kooperierenden Fachanwälten darüber Gedanken gemacht, welche Auswirkungen diese Situation im Bereich Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung mit sich bringen kann.

                           

                          Grundsätzlich sind die Vorteile einer bestehenden Vorsorgevollmacht auch in einem solchen Szenario unbestritten. Wie sieht es aber bei Patientenverfügungen aus? Hinsichtlich der Erkrankung an COVID-19 liegen noch keinerlei Erfahrungswerte aus der Praxis vor, ob der in den bisherigen Patientenverfügungen zum Ausdruck gebrachte Willen ausreichend ist oder nicht.

                           

                          Das Resultat ist die nun zur Verfügung stehende Willenserklärung bei einer COVID-19 Erkrankung. Diese ergänzt und präzisiert zum einen bereits existierende Patientenverfügungen, kann aber auch als speziell auf diese Erkrankung abgestelltes Einzeldokument genutzt werden.

                           

                          Alle weiteren, aus unserer Sicht wichtigen Informationen und Hintergründe finden Sie auf dieser Seite.

                           

                          In der Hoffnung, dass Ihre persönliche Willenserklärung nie zum Einsatz kommen möge, wünschen wir Ihnen alles Gute. Bleiben Sie bitte gesund.

                           

                           

                           

                          Die Situation

                          Ende März wurde von sieben deutschen medizinischen Fachgesellschaften die „Entscheidung über die Zuteilung von Ressourcen in der Notfall- und Intensivmedizin im Kontext der Covid-19-Pandemie“ herausgegeben, welche der Entscheidungsfindung bei möglicherweise nicht ausreichenden Intensiv-Ressourcen dient.

                          Ziel ist es, damit den behandelnden Ärzten Hilfestellung für diese schwerwiegenden Entscheidungen an die Hand zu geben und diese zu entlasten. Eine entscheidende Rolle bei der intensivmedizinischen Behandlung fällt der Klärung des Patientenwillens zu. Eine intensivmedizinische Behandlung darf nur erfolgen, wenn der Patient in diese Therapie unter Berücksichtigung der Prognose einwilligt bzw. dies getan hätte oder in einer Patientenverfügung vorausverfügt hat.

                          Die Schritte der Entscheidungsfindung bei nicht möglicherweise nicht ausreichenden Intensiv-Ressourcen sind Inhalt dieser Übersicht:

                           

                          Corona-Uebersicht

                          Die Herausforderung

                          In diesem Zusammenhang stellt sich die Frage nach der Wirksamkeit bzw. Auslegung bestehender Patientenverfügungen. Anhand verschiedener Veröffentlichungen wird davon ausgegangen, dass derzeit ca. 50% der Bevölkerung eine solche Patientenverfügung besitzen. Vermutlich ist in keiner der vor März 2020 erstellten Patientenverfügungen die COVID-19-Pandemie inklusive speziell darauf abgestellter Behandlungswünsche thematisiert.

                          Es kann nun, laut der erwähnten Richtlinien zu folgender Situation kommen:

                          Für die Abwägung, welcher intensivpflichtige Patient beispielsweise die in vielen Fällen lebenserhaltende Beatmung erhält spielt auch eine eventuell vorliegende Patientenverfügung eine Rolle. Wird darin eine intensivmedizinische Therapie abgelehnt, kann dies in der beschriebenen, dramatischen Ausnahmesituation zum Versagen der Behandlung führen.

                          Die Lösung

                          Unabhängig vom Vorhandensein einer Patientenverfügung ergibt sich aus den oben geschilderten Richtlinien folgende Handlungsempfehlung:

                          Eine entscheidende Rolle spielt, dass für eine intensivmedizinische Therapie inklusive der damit verbundenen Szenarien und Behandlungsmaßnahmen in Folge einer COVID-19 Erkrankung eine ausdrückliche Einwilligung des Patienten vorliegt. Diese sollte vorsorglich und vorab schriftlich erfolgen, falls der Patient bei Aufnahme ins Krankenhaus nicht mehr in der Lage sein sollte, dies persönlich zu äußern.

                          Zu diesem Zweck empfiehlt sich das Erstellen einer speziellen Willenserklärung für den Fall einer solchen Erkrankung. Diese können Sie auf dieser Seite für sich und Ihre Angehörigen kostenfrei erstellen. Drucken Sie diese im Anschluss aus und unterzeichnen diese persönlich mit Angabe von Ort und Datum.

                           


                          Ihr Weg zur kostenfreien COVID-19 Willenserklärung

                          1. Geben Sie bitte Ihre Daten ein.
                          2. Bestätigen Sie Ihren Wunsch zur Erstellung der persönlichen Willenserklärung.
                          3. Bestätigen Sie bitte die Haftungsfreistellung und klicken Sie dann auf ERSTELLEN.
                          4. Sie erhalten die fertige Willenserklärung als PDF-Datei .
                          5. Drucken Sie Ihre Willenserklärung aus und unterzeichnen Sie diese. Bitte ergänzen Sie noch Ort und Datum.
                          6. Verwahren Sie Ihre Willenserklärung im Original. 

                          Informieren Sie Ihre Angehörigen über das Vorhandensein dieser Erklärung.

                          Führen Sie ein Exemplar der Erklärung im Falle einer Erkrankung mit COVID-19 mit sich und informieren Sie die behandelnden Ärzte entsprechend.
                           
                            kostenpflichtig bestellen  

                          Ein kostenfreier Service der Deutschen Vorsorgedatenbank AG

                           

                           

                          Continue reading...

                          Covid-19 Spezial Andreas Heller

                          Was passiert, wenn Ihnen etwas passiert?

                          Sorgen Sie für sich und Ihre Familie vor - rechtzeitig und selbstbestimmt: mit der Covid-19 Willenserklärung.

                          Ihr Andreas Heller

                          Tel.: +49621522220
                          E-Mail: info@hn-finanzkonzept.de

                           

                           

                          [sql-contact-form makler_nummer="7004577" makler_email="info@deutschevorsorgedatenbank.de" mailnummer="1"]

                            Hier können Sie für den Fall einer Erkrankung an COVID-19 Ihre kostenfreie Willenserklärung zur Durchführung der intensivmedizinischen Behandlung inklusive aller damit verbundenen Maßnahmen, insbesondere der künstlichen Beatmung, sowie der damit einhergehenden Notwendigkeiten, beispielsweise einer künstlichen Ernährung für diesen Zeitraum, erstellen.

                            Für jede Person muss eine eigene Willenserklärung erstellt werden.
                             
                              kostenpflichtig bestellen  

                            Ein kostenfreier Service der Deutschen Vorsorgedatenbank AG


                            Die COVID-19-Pandemie stellt unser Gesundheitssystem, unser Wirtschaftssystem und unser persönliches Leben vor völlig neue Herausforderungen.

                             

                            Die Vorstände der Deutschen Vorsorgedatenbank AG haben sich gemeinsam mit kooperierenden Fachanwälten darüber Gedanken gemacht, welche Auswirkungen diese Situation im Bereich Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung mit sich bringen kann.

                             

                            Grundsätzlich sind die Vorteile einer bestehenden Vorsorgevollmacht auch in einem solchen Szenario unbestritten. Wie sieht es aber bei Patientenverfügungen aus? Hinsichtlich der Erkrankung an COVID-19 liegen noch keinerlei Erfahrungswerte aus der Praxis vor, ob der in den bisherigen Patientenverfügungen zum Ausdruck gebrachte Willen ausreichend ist oder nicht.

                             

                            Das Resultat ist die nun zur Verfügung stehende Willenserklärung bei einer COVID-19 Erkrankung. Diese ergänzt und präzisiert zum einen bereits existierende Patientenverfügungen, kann aber auch als speziell auf diese Erkrankung abgestelltes Einzeldokument genutzt werden.

                             

                            Alle weiteren, aus unserer Sicht wichtigen Informationen und Hintergründe finden Sie auf dieser Seite.

                             

                            In der Hoffnung, dass Ihre persönliche Willenserklärung nie zum Einsatz kommen möge, wünschen wir Ihnen alles Gute. Bleiben Sie bitte gesund.

                             

                             

                             

                            Die Situation

                            Ende März wurde von sieben deutschen medizinischen Fachgesellschaften die „Entscheidung über die Zuteilung von Ressourcen in der Notfall- und Intensivmedizin im Kontext der Covid-19-Pandemie“ herausgegeben, welche der Entscheidungsfindung bei möglicherweise nicht ausreichenden Intensiv-Ressourcen dient.

                            Ziel ist es, damit den behandelnden Ärzten Hilfestellung für diese schwerwiegenden Entscheidungen an die Hand zu geben und diese zu entlasten. Eine entscheidende Rolle bei der intensivmedizinischen Behandlung fällt der Klärung des Patientenwillens zu. Eine intensivmedizinische Behandlung darf nur erfolgen, wenn der Patient in diese Therapie unter Berücksichtigung der Prognose einwilligt bzw. dies getan hätte oder in einer Patientenverfügung vorausverfügt hat.

                            Die Schritte der Entscheidungsfindung bei nicht möglicherweise nicht ausreichenden Intensiv-Ressourcen sind Inhalt dieser Übersicht:

                             

                            Corona-Uebersicht

                            Die Herausforderung

                            In diesem Zusammenhang stellt sich die Frage nach der Wirksamkeit bzw. Auslegung bestehender Patientenverfügungen. Anhand verschiedener Veröffentlichungen wird davon ausgegangen, dass derzeit ca. 50% der Bevölkerung eine solche Patientenverfügung besitzen. Vermutlich ist in keiner der vor März 2020 erstellten Patientenverfügungen die COVID-19-Pandemie inklusive speziell darauf abgestellter Behandlungswünsche thematisiert.

                            Es kann nun, laut der erwähnten Richtlinien zu folgender Situation kommen:

                            Für die Abwägung, welcher intensivpflichtige Patient beispielsweise die in vielen Fällen lebenserhaltende Beatmung erhält spielt auch eine eventuell vorliegende Patientenverfügung eine Rolle. Wird darin eine intensivmedizinische Therapie abgelehnt, kann dies in der beschriebenen, dramatischen Ausnahmesituation zum Versagen der Behandlung führen.

                            Die Lösung

                            Unabhängig vom Vorhandensein einer Patientenverfügung ergibt sich aus den oben geschilderten Richtlinien folgende Handlungsempfehlung:

                            Eine entscheidende Rolle spielt, dass für eine intensivmedizinische Therapie inklusive der damit verbundenen Szenarien und Behandlungsmaßnahmen in Folge einer COVID-19 Erkrankung eine ausdrückliche Einwilligung des Patienten vorliegt. Diese sollte vorsorglich und vorab schriftlich erfolgen, falls der Patient bei Aufnahme ins Krankenhaus nicht mehr in der Lage sein sollte, dies persönlich zu äußern.

                            Zu diesem Zweck empfiehlt sich das Erstellen einer speziellen Willenserklärung für den Fall einer solchen Erkrankung. Diese können Sie auf dieser Seite für sich und Ihre Angehörigen kostenfrei erstellen. Drucken Sie diese im Anschluss aus und unterzeichnen diese persönlich mit Angabe von Ort und Datum.

                             


                            Ihr Weg zur kostenfreien COVID-19 Willenserklärung

                            1. Geben Sie bitte Ihre Daten ein.
                            2. Bestätigen Sie Ihren Wunsch zur Erstellung der persönlichen Willenserklärung.
                            3. Bestätigen Sie bitte die Haftungsfreistellung und klicken Sie dann auf ERSTELLEN.
                            4. Sie erhalten die fertige Willenserklärung als PDF-Datei .
                            5. Drucken Sie Ihre Willenserklärung aus und unterzeichnen Sie diese. Bitte ergänzen Sie noch Ort und Datum.
                            6. Verwahren Sie Ihre Willenserklärung im Original. 

                            Informieren Sie Ihre Angehörigen über das Vorhandensein dieser Erklärung.

                            Führen Sie ein Exemplar der Erklärung im Falle einer Erkrankung mit COVID-19 mit sich und informieren Sie die behandelnden Ärzte entsprechend.
                             
                              kostenpflichtig bestellen  

                            Ein kostenfreier Service der Deutschen Vorsorgedatenbank AG

                             

                             

                            Continue reading...

                            Covid-19 Spezial Rainer Brandt

                            Was passiert, wenn Ihnen etwas passiert?

                            Sorgen Sie für sich und Ihre Familie vor - rechtzeitig und selbstbestimmt: mit der Covid-19 Willenserklärung.

                            Ihr Rainer Brandt

                            Tel.: +4975716452381
                            E-Mail: info@brandt-finanzberatung.de

                             

                             

                            [sql-contact-form makler_nummer="7004050" makler_email="info@deutschevorsorgedatenbank.de" mailnummer="1"]

                              Hier können Sie für den Fall einer Erkrankung an COVID-19 Ihre kostenfreie Willenserklärung zur Durchführung der intensivmedizinischen Behandlung inklusive aller damit verbundenen Maßnahmen, insbesondere der künstlichen Beatmung, sowie der damit einhergehenden Notwendigkeiten, beispielsweise einer künstlichen Ernährung für diesen Zeitraum, erstellen.

                              Für jede Person muss eine eigene Willenserklärung erstellt werden.
                               
                                kostenpflichtig bestellen  

                              Ein kostenfreier Service der Deutschen Vorsorgedatenbank AG


                              Die COVID-19-Pandemie stellt unser Gesundheitssystem, unser Wirtschaftssystem und unser persönliches Leben vor völlig neue Herausforderungen.

                               

                              Die Vorstände der Deutschen Vorsorgedatenbank AG haben sich gemeinsam mit kooperierenden Fachanwälten darüber Gedanken gemacht, welche Auswirkungen diese Situation im Bereich Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung mit sich bringen kann.

                               

                              Grundsätzlich sind die Vorteile einer bestehenden Vorsorgevollmacht auch in einem solchen Szenario unbestritten. Wie sieht es aber bei Patientenverfügungen aus? Hinsichtlich der Erkrankung an COVID-19 liegen noch keinerlei Erfahrungswerte aus der Praxis vor, ob der in den bisherigen Patientenverfügungen zum Ausdruck gebrachte Willen ausreichend ist oder nicht.

                               

                              Das Resultat ist die nun zur Verfügung stehende Willenserklärung bei einer COVID-19 Erkrankung. Diese ergänzt und präzisiert zum einen bereits existierende Patientenverfügungen, kann aber auch als speziell auf diese Erkrankung abgestelltes Einzeldokument genutzt werden.

                               

                              Alle weiteren, aus unserer Sicht wichtigen Informationen und Hintergründe finden Sie auf dieser Seite.

                               

                              In der Hoffnung, dass Ihre persönliche Willenserklärung nie zum Einsatz kommen möge, wünschen wir Ihnen alles Gute. Bleiben Sie bitte gesund.

                               

                               

                               

                              Die Situation

                              Ende März wurde von sieben deutschen medizinischen Fachgesellschaften die „Entscheidung über die Zuteilung von Ressourcen in der Notfall- und Intensivmedizin im Kontext der Covid-19-Pandemie“ herausgegeben, welche der Entscheidungsfindung bei möglicherweise nicht ausreichenden Intensiv-Ressourcen dient.

                              Ziel ist es, damit den behandelnden Ärzten Hilfestellung für diese schwerwiegenden Entscheidungen an die Hand zu geben und diese zu entlasten. Eine entscheidende Rolle bei der intensivmedizinischen Behandlung fällt der Klärung des Patientenwillens zu. Eine intensivmedizinische Behandlung darf nur erfolgen, wenn der Patient in diese Therapie unter Berücksichtigung der Prognose einwilligt bzw. dies getan hätte oder in einer Patientenverfügung vorausverfügt hat.

                              Die Schritte der Entscheidungsfindung bei nicht möglicherweise nicht ausreichenden Intensiv-Ressourcen sind Inhalt dieser Übersicht:

                               

                              Corona-Uebersicht

                              Die Herausforderung

                              In diesem Zusammenhang stellt sich die Frage nach der Wirksamkeit bzw. Auslegung bestehender Patientenverfügungen. Anhand verschiedener Veröffentlichungen wird davon ausgegangen, dass derzeit ca. 50% der Bevölkerung eine solche Patientenverfügung besitzen. Vermutlich ist in keiner der vor März 2020 erstellten Patientenverfügungen die COVID-19-Pandemie inklusive speziell darauf abgestellter Behandlungswünsche thematisiert.

                              Es kann nun, laut der erwähnten Richtlinien zu folgender Situation kommen:

                              Für die Abwägung, welcher intensivpflichtige Patient beispielsweise die in vielen Fällen lebenserhaltende Beatmung erhält spielt auch eine eventuell vorliegende Patientenverfügung eine Rolle. Wird darin eine intensivmedizinische Therapie abgelehnt, kann dies in der beschriebenen, dramatischen Ausnahmesituation zum Versagen der Behandlung führen.

                              Die Lösung

                              Unabhängig vom Vorhandensein einer Patientenverfügung ergibt sich aus den oben geschilderten Richtlinien folgende Handlungsempfehlung:

                              Eine entscheidende Rolle spielt, dass für eine intensivmedizinische Therapie inklusive der damit verbundenen Szenarien und Behandlungsmaßnahmen in Folge einer COVID-19 Erkrankung eine ausdrückliche Einwilligung des Patienten vorliegt. Diese sollte vorsorglich und vorab schriftlich erfolgen, falls der Patient bei Aufnahme ins Krankenhaus nicht mehr in der Lage sein sollte, dies persönlich zu äußern.

                              Zu diesem Zweck empfiehlt sich das Erstellen einer speziellen Willenserklärung für den Fall einer solchen Erkrankung. Diese können Sie auf dieser Seite für sich und Ihre Angehörigen kostenfrei erstellen. Drucken Sie diese im Anschluss aus und unterzeichnen diese persönlich mit Angabe von Ort und Datum.

                               


                              Ihr Weg zur kostenfreien COVID-19 Willenserklärung

                              1. Geben Sie bitte Ihre Daten ein.
                              2. Bestätigen Sie Ihren Wunsch zur Erstellung der persönlichen Willenserklärung.
                              3. Bestätigen Sie bitte die Haftungsfreistellung und klicken Sie dann auf ERSTELLEN.
                              4. Sie erhalten die fertige Willenserklärung als PDF-Datei .
                              5. Drucken Sie Ihre Willenserklärung aus und unterzeichnen Sie diese. Bitte ergänzen Sie noch Ort und Datum.
                              6. Verwahren Sie Ihre Willenserklärung im Original. 

                              Informieren Sie Ihre Angehörigen über das Vorhandensein dieser Erklärung.

                              Führen Sie ein Exemplar der Erklärung im Falle einer Erkrankung mit COVID-19 mit sich und informieren Sie die behandelnden Ärzte entsprechend.
                               
                                kostenpflichtig bestellen  

                              Ein kostenfreier Service der Deutschen Vorsorgedatenbank AG

                               

                               

                              Continue reading...

                              Covid-19 Spezial Andreas Wald

                              Was passiert, wenn Ihnen etwas passiert?

                              Sorgen Sie für sich und Ihre Familie vor - rechtzeitig und selbstbestimmt: mit der Covid-19 Willenserklärung.

                              Ihr Andreas Wald

                              Tel.: +496545912009
                              E-Mail: info@versicherungen-wald.de

                               

                               

                              [sql-contact-form makler_nummer="7004561" makler_email="info@deutschevorsorgedatenbank.de" mailnummer="1"]

                                Hier können Sie für den Fall einer Erkrankung an COVID-19 Ihre kostenfreie Willenserklärung zur Durchführung der intensivmedizinischen Behandlung inklusive aller damit verbundenen Maßnahmen, insbesondere der künstlichen Beatmung, sowie der damit einhergehenden Notwendigkeiten, beispielsweise einer künstlichen Ernährung für diesen Zeitraum, erstellen.

                                Für jede Person muss eine eigene Willenserklärung erstellt werden.
                                 
                                  kostenpflichtig bestellen  

                                Ein kostenfreier Service der Deutschen Vorsorgedatenbank AG


                                Die COVID-19-Pandemie stellt unser Gesundheitssystem, unser Wirtschaftssystem und unser persönliches Leben vor völlig neue Herausforderungen.

                                 

                                Die Vorstände der Deutschen Vorsorgedatenbank AG haben sich gemeinsam mit kooperierenden Fachanwälten darüber Gedanken gemacht, welche Auswirkungen diese Situation im Bereich Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung mit sich bringen kann.

                                 

                                Grundsätzlich sind die Vorteile einer bestehenden Vorsorgevollmacht auch in einem solchen Szenario unbestritten. Wie sieht es aber bei Patientenverfügungen aus? Hinsichtlich der Erkrankung an COVID-19 liegen noch keinerlei Erfahrungswerte aus der Praxis vor, ob der in den bisherigen Patientenverfügungen zum Ausdruck gebrachte Willen ausreichend ist oder nicht.

                                 

                                Das Resultat ist die nun zur Verfügung stehende Willenserklärung bei einer COVID-19 Erkrankung. Diese ergänzt und präzisiert zum einen bereits existierende Patientenverfügungen, kann aber auch als speziell auf diese Erkrankung abgestelltes Einzeldokument genutzt werden.

                                 

                                Alle weiteren, aus unserer Sicht wichtigen Informationen und Hintergründe finden Sie auf dieser Seite.

                                 

                                In der Hoffnung, dass Ihre persönliche Willenserklärung nie zum Einsatz kommen möge, wünschen wir Ihnen alles Gute. Bleiben Sie bitte gesund.

                                 

                                 

                                 

                                Die Situation

                                Ende März wurde von sieben deutschen medizinischen Fachgesellschaften die „Entscheidung über die Zuteilung von Ressourcen in der Notfall- und Intensivmedizin im Kontext der Covid-19-Pandemie“ herausgegeben, welche der Entscheidungsfindung bei möglicherweise nicht ausreichenden Intensiv-Ressourcen dient.

                                Ziel ist es, damit den behandelnden Ärzten Hilfestellung für diese schwerwiegenden Entscheidungen an die Hand zu geben und diese zu entlasten. Eine entscheidende Rolle bei der intensivmedizinischen Behandlung fällt der Klärung des Patientenwillens zu. Eine intensivmedizinische Behandlung darf nur erfolgen, wenn der Patient in diese Therapie unter Berücksichtigung der Prognose einwilligt bzw. dies getan hätte oder in einer Patientenverfügung vorausverfügt hat.

                                Die Schritte der Entscheidungsfindung bei nicht möglicherweise nicht ausreichenden Intensiv-Ressourcen sind Inhalt dieser Übersicht:

                                 

                                Corona-Uebersicht

                                Die Herausforderung

                                In diesem Zusammenhang stellt sich die Frage nach der Wirksamkeit bzw. Auslegung bestehender Patientenverfügungen. Anhand verschiedener Veröffentlichungen wird davon ausgegangen, dass derzeit ca. 50% der Bevölkerung eine solche Patientenverfügung besitzen. Vermutlich ist in keiner der vor März 2020 erstellten Patientenverfügungen die COVID-19-Pandemie inklusive speziell darauf abgestellter Behandlungswünsche thematisiert.

                                Es kann nun, laut der erwähnten Richtlinien zu folgender Situation kommen:

                                Für die Abwägung, welcher intensivpflichtige Patient beispielsweise die in vielen Fällen lebenserhaltende Beatmung erhält spielt auch eine eventuell vorliegende Patientenverfügung eine Rolle. Wird darin eine intensivmedizinische Therapie abgelehnt, kann dies in der beschriebenen, dramatischen Ausnahmesituation zum Versagen der Behandlung führen.

                                Die Lösung

                                Unabhängig vom Vorhandensein einer Patientenverfügung ergibt sich aus den oben geschilderten Richtlinien folgende Handlungsempfehlung:

                                Eine entscheidende Rolle spielt, dass für eine intensivmedizinische Therapie inklusive der damit verbundenen Szenarien und Behandlungsmaßnahmen in Folge einer COVID-19 Erkrankung eine ausdrückliche Einwilligung des Patienten vorliegt. Diese sollte vorsorglich und vorab schriftlich erfolgen, falls der Patient bei Aufnahme ins Krankenhaus nicht mehr in der Lage sein sollte, dies persönlich zu äußern.

                                Zu diesem Zweck empfiehlt sich das Erstellen einer speziellen Willenserklärung für den Fall einer solchen Erkrankung. Diese können Sie auf dieser Seite für sich und Ihre Angehörigen kostenfrei erstellen. Drucken Sie diese im Anschluss aus und unterzeichnen diese persönlich mit Angabe von Ort und Datum.

                                 


                                Ihr Weg zur kostenfreien COVID-19 Willenserklärung

                                1. Geben Sie bitte Ihre Daten ein.
                                2. Bestätigen Sie Ihren Wunsch zur Erstellung der persönlichen Willenserklärung.
                                3. Bestätigen Sie bitte die Haftungsfreistellung und klicken Sie dann auf ERSTELLEN.
                                4. Sie erhalten die fertige Willenserklärung als PDF-Datei .
                                5. Drucken Sie Ihre Willenserklärung aus und unterzeichnen Sie diese. Bitte ergänzen Sie noch Ort und Datum.
                                6. Verwahren Sie Ihre Willenserklärung im Original. 

                                Informieren Sie Ihre Angehörigen über das Vorhandensein dieser Erklärung.

                                Führen Sie ein Exemplar der Erklärung im Falle einer Erkrankung mit COVID-19 mit sich und informieren Sie die behandelnden Ärzte entsprechend.
                                 
                                  kostenpflichtig bestellen  

                                Ein kostenfreier Service der Deutschen Vorsorgedatenbank AG

                                 

                                 

                                Continue reading...

                                Covid-19 Spezial Michael Becker

                                Was passiert, wenn Ihnen etwas passiert?

                                Sorgen Sie für sich und Ihre Familie vor - rechtzeitig und selbstbestimmt: mit der Covid-19 Willenserklärung.

                                Ihr Michael Becker

                                Tel.: +492411606121
                                E-Mail: mb@beratungac.de

                                 

                                 

                                [sql-contact-form makler_nummer="7004575" makler_email="info@deutschevorsorgedatenbank.de" mailnummer="1"]

                                  Hier können Sie für den Fall einer Erkrankung an COVID-19 Ihre kostenfreie Willenserklärung zur Durchführung der intensivmedizinischen Behandlung inklusive aller damit verbundenen Maßnahmen, insbesondere der künstlichen Beatmung, sowie der damit einhergehenden Notwendigkeiten, beispielsweise einer künstlichen Ernährung für diesen Zeitraum, erstellen.

                                  Für jede Person muss eine eigene Willenserklärung erstellt werden.
                                   
                                    kostenpflichtig bestellen  

                                  Ein kostenfreier Service der Deutschen Vorsorgedatenbank AG


                                  Die COVID-19-Pandemie stellt unser Gesundheitssystem, unser Wirtschaftssystem und unser persönliches Leben vor völlig neue Herausforderungen.

                                   

                                  Die Vorstände der Deutschen Vorsorgedatenbank AG haben sich gemeinsam mit kooperierenden Fachanwälten darüber Gedanken gemacht, welche Auswirkungen diese Situation im Bereich Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung mit sich bringen kann.

                                   

                                  Grundsätzlich sind die Vorteile einer bestehenden Vorsorgevollmacht auch in einem solchen Szenario unbestritten. Wie sieht es aber bei Patientenverfügungen aus? Hinsichtlich der Erkrankung an COVID-19 liegen noch keinerlei Erfahrungswerte aus der Praxis vor, ob der in den bisherigen Patientenverfügungen zum Ausdruck gebrachte Willen ausreichend ist oder nicht.

                                   

                                  Das Resultat ist die nun zur Verfügung stehende Willenserklärung bei einer COVID-19 Erkrankung. Diese ergänzt und präzisiert zum einen bereits existierende Patientenverfügungen, kann aber auch als speziell auf diese Erkrankung abgestelltes Einzeldokument genutzt werden.

                                   

                                  Alle weiteren, aus unserer Sicht wichtigen Informationen und Hintergründe finden Sie auf dieser Seite.

                                   

                                  In der Hoffnung, dass Ihre persönliche Willenserklärung nie zum Einsatz kommen möge, wünschen wir Ihnen alles Gute. Bleiben Sie bitte gesund.

                                   

                                   

                                   

                                  Die Situation

                                  Ende März wurde von sieben deutschen medizinischen Fachgesellschaften die „Entscheidung über die Zuteilung von Ressourcen in der Notfall- und Intensivmedizin im Kontext der Covid-19-Pandemie“ herausgegeben, welche der Entscheidungsfindung bei möglicherweise nicht ausreichenden Intensiv-Ressourcen dient.

                                  Ziel ist es, damit den behandelnden Ärzten Hilfestellung für diese schwerwiegenden Entscheidungen an die Hand zu geben und diese zu entlasten. Eine entscheidende Rolle bei der intensivmedizinischen Behandlung fällt der Klärung des Patientenwillens zu. Eine intensivmedizinische Behandlung darf nur erfolgen, wenn der Patient in diese Therapie unter Berücksichtigung der Prognose einwilligt bzw. dies getan hätte oder in einer Patientenverfügung vorausverfügt hat.

                                  Die Schritte der Entscheidungsfindung bei nicht möglicherweise nicht ausreichenden Intensiv-Ressourcen sind Inhalt dieser Übersicht:

                                   

                                  Corona-Uebersicht

                                  Die Herausforderung

                                  In diesem Zusammenhang stellt sich die Frage nach der Wirksamkeit bzw. Auslegung bestehender Patientenverfügungen. Anhand verschiedener Veröffentlichungen wird davon ausgegangen, dass derzeit ca. 50% der Bevölkerung eine solche Patientenverfügung besitzen. Vermutlich ist in keiner der vor März 2020 erstellten Patientenverfügungen die COVID-19-Pandemie inklusive speziell darauf abgestellter Behandlungswünsche thematisiert.

                                  Es kann nun, laut der erwähnten Richtlinien zu folgender Situation kommen:

                                  Für die Abwägung, welcher intensivpflichtige Patient beispielsweise die in vielen Fällen lebenserhaltende Beatmung erhält spielt auch eine eventuell vorliegende Patientenverfügung eine Rolle. Wird darin eine intensivmedizinische Therapie abgelehnt, kann dies in der beschriebenen, dramatischen Ausnahmesituation zum Versagen der Behandlung führen.

                                  Die Lösung

                                  Unabhängig vom Vorhandensein einer Patientenverfügung ergibt sich aus den oben geschilderten Richtlinien folgende Handlungsempfehlung:

                                  Eine entscheidende Rolle spielt, dass für eine intensivmedizinische Therapie inklusive der damit verbundenen Szenarien und Behandlungsmaßnahmen in Folge einer COVID-19 Erkrankung eine ausdrückliche Einwilligung des Patienten vorliegt. Diese sollte vorsorglich und vorab schriftlich erfolgen, falls der Patient bei Aufnahme ins Krankenhaus nicht mehr in der Lage sein sollte, dies persönlich zu äußern.

                                  Zu diesem Zweck empfiehlt sich das Erstellen einer speziellen Willenserklärung für den Fall einer solchen Erkrankung. Diese können Sie auf dieser Seite für sich und Ihre Angehörigen kostenfrei erstellen. Drucken Sie diese im Anschluss aus und unterzeichnen diese persönlich mit Angabe von Ort und Datum.

                                   


                                  Ihr Weg zur kostenfreien COVID-19 Willenserklärung

                                  1. Geben Sie bitte Ihre Daten ein.
                                  2. Bestätigen Sie Ihren Wunsch zur Erstellung der persönlichen Willenserklärung.
                                  3. Bestätigen Sie bitte die Haftungsfreistellung und klicken Sie dann auf ERSTELLEN.
                                  4. Sie erhalten die fertige Willenserklärung als PDF-Datei .
                                  5. Drucken Sie Ihre Willenserklärung aus und unterzeichnen Sie diese. Bitte ergänzen Sie noch Ort und Datum.
                                  6. Verwahren Sie Ihre Willenserklärung im Original. 

                                  Informieren Sie Ihre Angehörigen über das Vorhandensein dieser Erklärung.

                                  Führen Sie ein Exemplar der Erklärung im Falle einer Erkrankung mit COVID-19 mit sich und informieren Sie die behandelnden Ärzte entsprechend.
                                   
                                    kostenpflichtig bestellen  

                                  Ein kostenfreier Service der Deutschen Vorsorgedatenbank AG

                                   

                                   

                                  Continue reading...

                                  Covid-19 Spezial Herbert C. Frey

                                  Was passiert, wenn Ihnen etwas passiert?

                                  Sorgen Sie für sich und Ihre Familie vor - rechtzeitig und selbstbestimmt: mit der Covid-19 Willenserklärung.

                                  Ihr Herbert C.Frey

                                  Tel.: +491728386508
                                  E-Mail: frey@frey-finanz.de

                                   

                                   

                                  [sql-contact-form makler_nummer="7004571" makler_email="info@deutschevorsorgedatenbank.de" mailnummer="1"]

                                    Hier können Sie für den Fall einer Erkrankung an COVID-19 Ihre kostenfreie Willenserklärung zur Durchführung der intensivmedizinischen Behandlung inklusive aller damit verbundenen Maßnahmen, insbesondere der künstlichen Beatmung, sowie der damit einhergehenden Notwendigkeiten, beispielsweise einer künstlichen Ernährung für diesen Zeitraum, erstellen.

                                    Für jede Person muss eine eigene Willenserklärung erstellt werden.
                                     
                                      kostenpflichtig bestellen  

                                    Ein kostenfreier Service der Deutschen Vorsorgedatenbank AG


                                    Die COVID-19-Pandemie stellt unser Gesundheitssystem, unser Wirtschaftssystem und unser persönliches Leben vor völlig neue Herausforderungen.

                                     

                                    Die Vorstände der Deutschen Vorsorgedatenbank AG haben sich gemeinsam mit kooperierenden Fachanwälten darüber Gedanken gemacht, welche Auswirkungen diese Situation im Bereich Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung mit sich bringen kann.

                                     

                                    Grundsätzlich sind die Vorteile einer bestehenden Vorsorgevollmacht auch in einem solchen Szenario unbestritten. Wie sieht es aber bei Patientenverfügungen aus? Hinsichtlich der Erkrankung an COVID-19 liegen noch keinerlei Erfahrungswerte aus der Praxis vor, ob der in den bisherigen Patientenverfügungen zum Ausdruck gebrachte Willen ausreichend ist oder nicht.

                                     

                                    Das Resultat ist die nun zur Verfügung stehende Willenserklärung bei einer COVID-19 Erkrankung. Diese ergänzt und präzisiert zum einen bereits existierende Patientenverfügungen, kann aber auch als speziell auf diese Erkrankung abgestelltes Einzeldokument genutzt werden.

                                     

                                    Alle weiteren, aus unserer Sicht wichtigen Informationen und Hintergründe finden Sie auf dieser Seite.

                                     

                                    In der Hoffnung, dass Ihre persönliche Willenserklärung nie zum Einsatz kommen möge, wünschen wir Ihnen alles Gute. Bleiben Sie bitte gesund.

                                     

                                     

                                     

                                    Die Situation

                                    Ende März wurde von sieben deutschen medizinischen Fachgesellschaften die „Entscheidung über die Zuteilung von Ressourcen in der Notfall- und Intensivmedizin im Kontext der Covid-19-Pandemie“ herausgegeben, welche der Entscheidungsfindung bei möglicherweise nicht ausreichenden Intensiv-Ressourcen dient.

                                    Ziel ist es, damit den behandelnden Ärzten Hilfestellung für diese schwerwiegenden Entscheidungen an die Hand zu geben und diese zu entlasten. Eine entscheidende Rolle bei der intensivmedizinischen Behandlung fällt der Klärung des Patientenwillens zu. Eine intensivmedizinische Behandlung darf nur erfolgen, wenn der Patient in diese Therapie unter Berücksichtigung der Prognose einwilligt bzw. dies getan hätte oder in einer Patientenverfügung vorausverfügt hat.

                                    Die Schritte der Entscheidungsfindung bei nicht möglicherweise nicht ausreichenden Intensiv-Ressourcen sind Inhalt dieser Übersicht:

                                     

                                    Corona-Uebersicht

                                    Die Herausforderung

                                    In diesem Zusammenhang stellt sich die Frage nach der Wirksamkeit bzw. Auslegung bestehender Patientenverfügungen. Anhand verschiedener Veröffentlichungen wird davon ausgegangen, dass derzeit ca. 50% der Bevölkerung eine solche Patientenverfügung besitzen. Vermutlich ist in keiner der vor März 2020 erstellten Patientenverfügungen die COVID-19-Pandemie inklusive speziell darauf abgestellter Behandlungswünsche thematisiert.

                                    Es kann nun, laut der erwähnten Richtlinien zu folgender Situation kommen:

                                    Für die Abwägung, welcher intensivpflichtige Patient beispielsweise die in vielen Fällen lebenserhaltende Beatmung erhält spielt auch eine eventuell vorliegende Patientenverfügung eine Rolle. Wird darin eine intensivmedizinische Therapie abgelehnt, kann dies in der beschriebenen, dramatischen Ausnahmesituation zum Versagen der Behandlung führen.

                                    Die Lösung

                                    Unabhängig vom Vorhandensein einer Patientenverfügung ergibt sich aus den oben geschilderten Richtlinien folgende Handlungsempfehlung:

                                    Eine entscheidende Rolle spielt, dass für eine intensivmedizinische Therapie inklusive der damit verbundenen Szenarien und Behandlungsmaßnahmen in Folge einer COVID-19 Erkrankung eine ausdrückliche Einwilligung des Patienten vorliegt. Diese sollte vorsorglich und vorab schriftlich erfolgen, falls der Patient bei Aufnahme ins Krankenhaus nicht mehr in der Lage sein sollte, dies persönlich zu äußern.

                                    Zu diesem Zweck empfiehlt sich das Erstellen einer speziellen Willenserklärung für den Fall einer solchen Erkrankung. Diese können Sie auf dieser Seite für sich und Ihre Angehörigen kostenfrei erstellen. Drucken Sie diese im Anschluss aus und unterzeichnen diese persönlich mit Angabe von Ort und Datum.

                                     


                                    Ihr Weg zur kostenfreien COVID-19 Willenserklärung

                                    1. Geben Sie bitte Ihre Daten ein.
                                    2. Bestätigen Sie Ihren Wunsch zur Erstellung der persönlichen Willenserklärung.
                                    3. Bestätigen Sie bitte die Haftungsfreistellung und klicken Sie dann auf ERSTELLEN.
                                    4. Sie erhalten die fertige Willenserklärung als PDF-Datei .
                                    5. Drucken Sie Ihre Willenserklärung aus und unterzeichnen Sie diese. Bitte ergänzen Sie noch Ort und Datum.
                                    6. Verwahren Sie Ihre Willenserklärung im Original. 

                                    Informieren Sie Ihre Angehörigen über das Vorhandensein dieser Erklärung.

                                    Führen Sie ein Exemplar der Erklärung im Falle einer Erkrankung mit COVID-19 mit sich und informieren Sie die behandelnden Ärzte entsprechend.
                                     
                                      kostenpflichtig bestellen  

                                    Ein kostenfreier Service der Deutschen Vorsorgedatenbank AG

                                     

                                     

                                    Continue reading...

                                    Covid-19 Spezial FF

                                    Was passiert, wenn Ihnen etwas passiert?

                                    Sorgen Sie für sich und Ihre Familie vor - rechtzeitig und selbstbestimmt: mit der Covid-19 Willenserklärung.

                                    Ihre Manuela Mustermann

                                    Tel.: 01234 - 567890
                                    E-Mail: info@mustermann.de

                                     

                                     

                                    [sql-contact-form makler_nummer="7000000" makler_email="info@deutschevorsorgedatenbank.de" mailnummer="1"]

                                      Hier können Sie für den Fall einer Erkrankung an COVID-19 Ihre kostenfreie Willenserklärung zur Durchführung der intensivmedizinischen Behandlung inklusive aller damit verbundenen Maßnahmen, insbesondere der künstlichen Beatmung, sowie der damit einhergehenden Notwendigkeiten, beispielsweise einer künstlichen Ernährung für diesen Zeitraum, erstellen.

                                      Für jede Person muss eine eigene Willenserklärung erstellt werden.
                                       
                                       

                                      [linkLP_Bild-snippet id="button_1" url="https://dvdb.mandantenordner.de/request/vollmcorona?vermid=" field="makler_nummer" image_src="https://partner.deutschevorsorgedatenbank.com/https://partner.deutschevorsorgedatenbank.com/wp-content/uploads/sites/2//sites/2/2020/04/Button_Registrierung.png"]

                                       

                                      Ein kostenfreier Service der Deutschen Vorsorgedatenbank AG


                                      Die COVID-19-Pandemie stellt unser Gesundheitssystem, unser Wirtschaftssystem und unser persönliches Leben vor völlig neue Herausforderungen.

                                       

                                      Die Vorstände der Deutschen Vorsorgedatenbank AG haben sich gemeinsam mit kooperierenden Fachanwälten darüber Gedanken gemacht, welche Auswirkungen diese Situation im Bereich Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung mit sich bringen kann.

                                       

                                      Grundsätzlich sind die Vorteile einer bestehenden Vorsorgevollmacht auch in einem solchen Szenario unbestritten. Wie sieht es aber bei Patientenverfügungen aus? Hinsichtlich der Erkrankung an COVID-19 liegen noch keinerlei Erfahrungswerte aus der Praxis vor, ob der in den bisherigen Patientenverfügungen zum Ausdruck gebrachte Willen ausreichend ist oder nicht.

                                       

                                      Das Resultat ist die nun zur Verfügung stehende Willenserklärung bei einer COVID-19 Erkrankung. Diese ergänzt und präzisiert zum einen bereits existierende Patientenverfügungen, kann aber auch als speziell auf diese Erkrankung abgestelltes Einzeldokument genutzt werden.

                                       

                                      Alle weiteren, aus unserer Sicht wichtigen Informationen und Hintergründe finden Sie auf dieser Seite.

                                       

                                      In der Hoffnung, dass Ihre persönliche Willenserklärung nie zum Einsatz kommen möge, wünschen wir Ihnen alles Gute. Bleiben Sie bitte gesund.

                                       

                                       

                                       

                                      Die Situation

                                      Ende März wurde von sieben deutschen medizinischen Fachgesellschaften die „Entscheidung über die Zuteilung von Ressourcen in der Notfall- und Intensivmedizin im Kontext der Covid-19-Pandemie“ herausgegeben, welche der Entscheidungsfindung bei möglicherweise nicht ausreichenden Intensiv-Ressourcen dient.

                                      Ziel ist es, damit den behandelnden Ärzten Hilfestellung für diese schwerwiegenden Entscheidungen an die Hand zu geben und diese zu entlasten. Eine entscheidende Rolle bei der intensivmedizinischen Behandlung fällt der Klärung des Patientenwillens zu. Eine intensivmedizinische Behandlung darf nur erfolgen, wenn der Patient in diese Therapie unter Berücksichtigung der Prognose einwilligt bzw. dies getan hätte oder in einer Patientenverfügung vorausverfügt hat.

                                      Die Schritte der Entscheidungsfindung bei nicht möglicherweise nicht ausreichenden Intensiv-Ressourcen sind Inhalt dieser Übersicht:

                                       

                                      Corona-Uebersicht

                                      Die Herausforderung

                                      In diesem Zusammenhang stellt sich die Frage nach der Wirksamkeit bzw. Auslegung bestehender Patientenverfügungen. Anhand verschiedener Veröffentlichungen wird davon ausgegangen, dass derzeit ca. 50% der Bevölkerung eine solche Patientenverfügung besitzen. Vermutlich ist in keiner der vor März 2020 erstellten Patientenverfügungen die COVID-19-Pandemie inklusive speziell darauf abgestellter Behandlungswünsche thematisiert.

                                      Es kann nun, laut der erwähnten Richtlinien zu folgender Situation kommen:

                                      Für die Abwägung, welcher intensivpflichtige Patient beispielsweise die in vielen Fällen lebenserhaltende Beatmung erhält spielt auch eine eventuell vorliegende Patientenverfügung eine Rolle. Wird darin eine intensivmedizinische Therapie abgelehnt, kann dies in der beschriebenen, dramatischen Ausnahmesituation zum Versagen der Behandlung führen.

                                      Die Lösung

                                      Unabhängig vom Vorhandensein einer Patientenverfügung ergibt sich aus den oben geschilderten Richtlinien folgende Handlungsempfehlung:

                                      Eine entscheidende Rolle spielt, dass für eine intensivmedizinische Therapie inklusive der damit verbundenen Szenarien und Behandlungsmaßnahmen in Folge einer COVID-19 Erkrankung eine ausdrückliche Einwilligung des Patienten vorliegt. Diese sollte vorsorglich und vorab schriftlich erfolgen, falls der Patient bei Aufnahme ins Krankenhaus nicht mehr in der Lage sein sollte, dies persönlich zu äußern.

                                      Zu diesem Zweck empfiehlt sich das Erstellen einer speziellen Willenserklärung für den Fall einer solchen Erkrankung. Diese können Sie auf dieser Seite für sich und Ihre Angehörigen kostenfrei erstellen. Drucken Sie diese im Anschluss aus und unterzeichnen diese persönlich mit Angabe von Ort und Datum.

                                       


                                      Ihr Weg zur kostenfreien COVID-19 Willenserklärung

                                      1. Geben Sie bitte Ihre Daten ein.
                                      2. Bestätigen Sie Ihren Wunsch zur Erstellung der persönlichen Willenserklärung.
                                      3. Bestätigen Sie bitte die Haftungsfreistellung und klicken Sie dann auf ERSTELLEN.
                                      4. Sie erhalten die fertige Willenserklärung als PDF-Datei .
                                      5. Drucken Sie Ihre Willenserklärung aus und unterzeichnen Sie diese. Bitte ergänzen Sie noch Ort und Datum.
                                      6. Verwahren Sie Ihre Willenserklärung im Original. 

                                      Informieren Sie Ihre Angehörigen über das Vorhandensein dieser Erklärung.

                                      Führen Sie ein Exemplar der Erklärung im Falle einer Erkrankung mit COVID-19 mit sich und informieren Sie die behandelnden Ärzte entsprechend.
                                       
                                        [linkLP_Bild-snippet id="button_2" url="https://dvdb.mandantenordner.de/request/vollmcorona?vermid=" field="makler_nummer" image_src="https://partner.deutschevorsorgedatenbank.com/https://partner.deutschevorsorgedatenbank.com/wp-content/uploads/sites/2//sites/2/2020/04/Button_Registrierung.png"]  

                                      Ein kostenfreier Service der Deutschen Vorsorgedatenbank AG

                                       

                                       

                                      Continue reading...

                                      Covid-19 Spezial Donatus A. Becker

                                      Was passiert, wenn Ihnen etwas passiert?

                                      Sorgen Sie für sich und Ihre Familie vor - rechtzeitig und selbstbestimmt: mit der Covid-19 Willenserklärung.

                                      Ihr Donatus A. Becker

                                      Tel.: +496351139725
                                      E-Mail: donatus-becker-finanz@mail.de

                                       

                                       

                                      [sql-contact-form makler_nummer="7004563" makler_email="info@deutschevorsorgedatenbank.de" mailnummer="1"]

                                        Hier können Sie für den Fall einer Erkrankung an COVID-19 Ihre kostenfreie Willenserklärung zur Durchführung der intensivmedizinischen Behandlung inklusive aller damit verbundenen Maßnahmen, insbesondere der künstlichen Beatmung, sowie der damit einhergehenden Notwendigkeiten, beispielsweise einer künstlichen Ernährung für diesen Zeitraum, erstellen.

                                        Für jede Person muss eine eigene Willenserklärung erstellt werden.
                                         
                                          kostenpflichtig bestellen  

                                        Ein kostenfreier Service der Deutschen Vorsorgedatenbank AG


                                        Die COVID-19-Pandemie stellt unser Gesundheitssystem, unser Wirtschaftssystem und unser persönliches Leben vor völlig neue Herausforderungen.

                                         

                                        Die Vorstände der Deutschen Vorsorgedatenbank AG haben sich gemeinsam mit kooperierenden Fachanwälten darüber Gedanken gemacht, welche Auswirkungen diese Situation im Bereich Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung mit sich bringen kann.

                                         

                                        Grundsätzlich sind die Vorteile einer bestehenden Vorsorgevollmacht auch in einem solchen Szenario unbestritten. Wie sieht es aber bei Patientenverfügungen aus? Hinsichtlich der Erkrankung an COVID-19 liegen noch keinerlei Erfahrungswerte aus der Praxis vor, ob der in den bisherigen Patientenverfügungen zum Ausdruck gebrachte Willen ausreichend ist oder nicht.

                                         

                                        Das Resultat ist die nun zur Verfügung stehende Willenserklärung bei einer COVID-19 Erkrankung. Diese ergänzt und präzisiert zum einen bereits existierende Patientenverfügungen, kann aber auch als speziell auf diese Erkrankung abgestelltes Einzeldokument genutzt werden.

                                         

                                        Alle weiteren, aus unserer Sicht wichtigen Informationen und Hintergründe finden Sie auf dieser Seite.

                                         

                                        In der Hoffnung, dass Ihre persönliche Willenserklärung nie zum Einsatz kommen möge, wünschen wir Ihnen alles Gute. Bleiben Sie bitte gesund.

                                         

                                         

                                         

                                        Die Situation

                                        Ende März wurde von sieben deutschen medizinischen Fachgesellschaften die „Entscheidung über die Zuteilung von Ressourcen in der Notfall- und Intensivmedizin im Kontext der Covid-19-Pandemie“ herausgegeben, welche der Entscheidungsfindung bei möglicherweise nicht ausreichenden Intensiv-Ressourcen dient.

                                        Ziel ist es, damit den behandelnden Ärzten Hilfestellung für diese schwerwiegenden Entscheidungen an die Hand zu geben und diese zu entlasten. Eine entscheidende Rolle bei der intensivmedizinischen Behandlung fällt der Klärung des Patientenwillens zu. Eine intensivmedizinische Behandlung darf nur erfolgen, wenn der Patient in diese Therapie unter Berücksichtigung der Prognose einwilligt bzw. dies getan hätte oder in einer Patientenverfügung vorausverfügt hat.

                                        Die Schritte der Entscheidungsfindung bei nicht möglicherweise nicht ausreichenden Intensiv-Ressourcen sind Inhalt dieser Übersicht:

                                         

                                        Corona-Uebersicht

                                        Die Herausforderung

                                        In diesem Zusammenhang stellt sich die Frage nach der Wirksamkeit bzw. Auslegung bestehender Patientenverfügungen. Anhand verschiedener Veröffentlichungen wird davon ausgegangen, dass derzeit ca. 50% der Bevölkerung eine solche Patientenverfügung besitzen. Vermutlich ist in keiner der vor März 2020 erstellten Patientenverfügungen die COVID-19-Pandemie inklusive speziell darauf abgestellter Behandlungswünsche thematisiert.

                                        Es kann nun, laut der erwähnten Richtlinien zu folgender Situation kommen:

                                        Für die Abwägung, welcher intensivpflichtige Patient beispielsweise die in vielen Fällen lebenserhaltende Beatmung erhält spielt auch eine eventuell vorliegende Patientenverfügung eine Rolle. Wird darin eine intensivmedizinische Therapie abgelehnt, kann dies in der beschriebenen, dramatischen Ausnahmesituation zum Versagen der Behandlung führen.

                                        Die Lösung

                                        Unabhängig vom Vorhandensein einer Patientenverfügung ergibt sich aus den oben geschilderten Richtlinien folgende Handlungsempfehlung:

                                        Eine entscheidende Rolle spielt, dass für eine intensivmedizinische Therapie inklusive der damit verbundenen Szenarien und Behandlungsmaßnahmen in Folge einer COVID-19 Erkrankung eine ausdrückliche Einwilligung des Patienten vorliegt. Diese sollte vorsorglich und vorab schriftlich erfolgen, falls der Patient bei Aufnahme ins Krankenhaus nicht mehr in der Lage sein sollte, dies persönlich zu äußern.

                                        Zu diesem Zweck empfiehlt sich das Erstellen einer speziellen Willenserklärung für den Fall einer solchen Erkrankung. Diese können Sie auf dieser Seite für sich und Ihre Angehörigen kostenfrei erstellen. Drucken Sie diese im Anschluss aus und unterzeichnen diese persönlich mit Angabe von Ort und Datum.

                                         


                                        Ihr Weg zur kostenfreien COVID-19 Willenserklärung

                                        1. Geben Sie bitte Ihre Daten ein.
                                        2. Bestätigen Sie Ihren Wunsch zur Erstellung der persönlichen Willenserklärung.
                                        3. Bestätigen Sie bitte die Haftungsfreistellung und klicken Sie dann auf ERSTELLEN.
                                        4. Sie erhalten die fertige Willenserklärung als PDF-Datei .
                                        5. Drucken Sie Ihre Willenserklärung aus und unterzeichnen Sie diese. Bitte ergänzen Sie noch Ort und Datum.
                                        6. Verwahren Sie Ihre Willenserklärung im Original. 

                                        Informieren Sie Ihre Angehörigen über das Vorhandensein dieser Erklärung.

                                        Führen Sie ein Exemplar der Erklärung im Falle einer Erkrankung mit COVID-19 mit sich und informieren Sie die behandelnden Ärzte entsprechend.
                                         
                                          kostenpflichtig bestellen  

                                        Ein kostenfreier Service der Deutschen Vorsorgedatenbank AG

                                         

                                         

                                        Continue reading...

                                        Covid-19 Spezial Matthias Schmutzler

                                        Was passiert, wenn Ihnen etwas passiert?

                                        Sorgen Sie für sich und Ihre Familie vor - rechtzeitig und selbstbestimmt: mit der Covid-19 Willenserklärung.

                                        Ihr Matthias Schmutzler

                                        Tel.: +491234567
                                        E-Mail: mschemnitz@gmx.de

                                         

                                         

                                        [sql-contact-form makler_nummer="7004567" makler_email="info@deutschevorsorgedatenbank.de" mailnummer="1"]

                                          Hier können Sie für den Fall einer Erkrankung an COVID-19 Ihre kostenfreie Willenserklärung zur Durchführung der intensivmedizinischen Behandlung inklusive aller damit verbundenen Maßnahmen, insbesondere der künstlichen Beatmung, sowie der damit einhergehenden Notwendigkeiten, beispielsweise einer künstlichen Ernährung für diesen Zeitraum, erstellen.

                                          Für jede Person muss eine eigene Willenserklärung erstellt werden.
                                           
                                            kostenpflichtig bestellen  

                                          Ein kostenfreier Service der Deutschen Vorsorgedatenbank AG


                                          Die COVID-19-Pandemie stellt unser Gesundheitssystem, unser Wirtschaftssystem und unser persönliches Leben vor völlig neue Herausforderungen.

                                           

                                          Die Vorstände der Deutschen Vorsorgedatenbank AG haben sich gemeinsam mit kooperierenden Fachanwälten darüber Gedanken gemacht, welche Auswirkungen diese Situation im Bereich Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung mit sich bringen kann.

                                           

                                          Grundsätzlich sind die Vorteile einer bestehenden Vorsorgevollmacht auch in einem solchen Szenario unbestritten. Wie sieht es aber bei Patientenverfügungen aus? Hinsichtlich der Erkrankung an COVID-19 liegen noch keinerlei Erfahrungswerte aus der Praxis vor, ob der in den bisherigen Patientenverfügungen zum Ausdruck gebrachte Willen ausreichend ist oder nicht.

                                           

                                          Das Resultat ist die nun zur Verfügung stehende Willenserklärung bei einer COVID-19 Erkrankung. Diese ergänzt und präzisiert zum einen bereits existierende Patientenverfügungen, kann aber auch als speziell auf diese Erkrankung abgestelltes Einzeldokument genutzt werden.

                                           

                                          Alle weiteren, aus unserer Sicht wichtigen Informationen und Hintergründe finden Sie auf dieser Seite.

                                           

                                          In der Hoffnung, dass Ihre persönliche Willenserklärung nie zum Einsatz kommen möge, wünschen wir Ihnen alles Gute. Bleiben Sie bitte gesund.

                                           

                                           

                                           

                                          Die Situation

                                          Ende März wurde von sieben deutschen medizinischen Fachgesellschaften die „Entscheidung über die Zuteilung von Ressourcen in der Notfall- und Intensivmedizin im Kontext der Covid-19-Pandemie“ herausgegeben, welche der Entscheidungsfindung bei möglicherweise nicht ausreichenden Intensiv-Ressourcen dient.

                                          Ziel ist es, damit den behandelnden Ärzten Hilfestellung für diese schwerwiegenden Entscheidungen an die Hand zu geben und diese zu entlasten. Eine entscheidende Rolle bei der intensivmedizinischen Behandlung fällt der Klärung des Patientenwillens zu. Eine intensivmedizinische Behandlung darf nur erfolgen, wenn der Patient in diese Therapie unter Berücksichtigung der Prognose einwilligt bzw. dies getan hätte oder in einer Patientenverfügung vorausverfügt hat.

                                          Die Schritte der Entscheidungsfindung bei nicht möglicherweise nicht ausreichenden Intensiv-Ressourcen sind Inhalt dieser Übersicht:

                                           

                                          Corona-Uebersicht

                                          Die Herausforderung

                                          In diesem Zusammenhang stellt sich die Frage nach der Wirksamkeit bzw. Auslegung bestehender Patientenverfügungen. Anhand verschiedener Veröffentlichungen wird davon ausgegangen, dass derzeit ca. 50% der Bevölkerung eine solche Patientenverfügung besitzen. Vermutlich ist in keiner der vor März 2020 erstellten Patientenverfügungen die COVID-19-Pandemie inklusive speziell darauf abgestellter Behandlungswünsche thematisiert.

                                          Es kann nun, laut der erwähnten Richtlinien zu folgender Situation kommen:

                                          Für die Abwägung, welcher intensivpflichtige Patient beispielsweise die in vielen Fällen lebenserhaltende Beatmung erhält spielt auch eine eventuell vorliegende Patientenverfügung eine Rolle. Wird darin eine intensivmedizinische Therapie abgelehnt, kann dies in der beschriebenen, dramatischen Ausnahmesituation zum Versagen der Behandlung führen.

                                          Die Lösung

                                          Unabhängig vom Vorhandensein einer Patientenverfügung ergibt sich aus den oben geschilderten Richtlinien folgende Handlungsempfehlung:

                                          Eine entscheidende Rolle spielt, dass für eine intensivmedizinische Therapie inklusive der damit verbundenen Szenarien und Behandlungsmaßnahmen in Folge einer COVID-19 Erkrankung eine ausdrückliche Einwilligung des Patienten vorliegt. Diese sollte vorsorglich und vorab schriftlich erfolgen, falls der Patient bei Aufnahme ins Krankenhaus nicht mehr in der Lage sein sollte, dies persönlich zu äußern.

                                          Zu diesem Zweck empfiehlt sich das Erstellen einer speziellen Willenserklärung für den Fall einer solchen Erkrankung. Diese können Sie auf dieser Seite für sich und Ihre Angehörigen kostenfrei erstellen. Drucken Sie diese im Anschluss aus und unterzeichnen diese persönlich mit Angabe von Ort und Datum.

                                           


                                          Ihr Weg zur kostenfreien COVID-19 Willenserklärung

                                          1. Geben Sie bitte Ihre Daten ein.
                                          2. Bestätigen Sie Ihren Wunsch zur Erstellung der persönlichen Willenserklärung.
                                          3. Bestätigen Sie bitte die Haftungsfreistellung und klicken Sie dann auf ERSTELLEN.
                                          4. Sie erhalten die fertige Willenserklärung als PDF-Datei .
                                          5. Drucken Sie Ihre Willenserklärung aus und unterzeichnen Sie diese. Bitte ergänzen Sie noch Ort und Datum.
                                          6. Verwahren Sie Ihre Willenserklärung im Original. 

                                          Informieren Sie Ihre Angehörigen über das Vorhandensein dieser Erklärung.

                                          Führen Sie ein Exemplar der Erklärung im Falle einer Erkrankung mit COVID-19 mit sich und informieren Sie die behandelnden Ärzte entsprechend.
                                           
                                            kostenpflichtig bestellen  

                                          Ein kostenfreier Service der Deutschen Vorsorgedatenbank AG

                                           

                                           

                                          Continue reading...

                                          Covid-19 Spezial FF

                                          Was passiert, wenn Ihnen etwas passiert?

                                          Sorgen Sie für sich und Ihre Familie vor - rechtzeitig und selbstbestimmt: mit der Covid-19 Willenserklärung.

                                          Ihre Manuela Mustermann

                                          Tel.: +4912345675
                                          E-Mail: info@mustermann.de

                                           

                                           

                                          [sql-contact-form makler_nummer="7000000" makler_email="info@deutschevorsorgedatenbank.de" mailnummer="1"]

                                            Hier können Sie für den Fall einer Erkrankung an COVID-19 Ihre kostenfreie Willenserklärung zur Durchführung der intensivmedizinischen Behandlung inklusive aller damit verbundenen Maßnahmen, insbesondere der künstlichen Beatmung, sowie der damit einhergehenden Notwendigkeiten, beispielsweise einer künstlichen Ernährung für diesen Zeitraum, erstellen.

                                            Für jede Person muss eine eigene Willenserklärung erstellt werden.
                                             
                                             

                                            [linkLP_Bild-snippet id="button_1" url="https://dvdb.mandantenordner.de/request/vollmcorona?vermid=" field="makler_nummer" image_src="https://partner.deutschevorsorgedatenbank.com/https://partner.deutschevorsorgedatenbank.com/wp-content/uploads/sites/2//sites/2/2020/04/Button_Registrierung.png"]

                                             

                                            Ein kostenfreier Service der Deutschen Vorsorgedatenbank AG


                                            Die COVID-19-Pandemie stellt unser Gesundheitssystem, unser Wirtschaftssystem und unser persönliches Leben vor völlig neue Herausforderungen.

                                             

                                            Die Vorstände der Deutschen Vorsorgedatenbank AG haben sich gemeinsam mit kooperierenden Fachanwälten darüber Gedanken gemacht, welche Auswirkungen diese Situation im Bereich Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung mit sich bringen kann.

                                             

                                            Grundsätzlich sind die Vorteile einer bestehenden Vorsorgevollmacht auch in einem solchen Szenario unbestritten. Wie sieht es aber bei Patientenverfügungen aus? Hinsichtlich der Erkrankung an COVID-19 liegen noch keinerlei Erfahrungswerte aus der Praxis vor, ob der in den bisherigen Patientenverfügungen zum Ausdruck gebrachte Willen ausreichend ist oder nicht.

                                             

                                            Das Resultat ist die nun zur Verfügung stehende Willenserklärung bei einer COVID-19 Erkrankung. Diese ergänzt und präzisiert zum einen bereits existierende Patientenverfügungen, kann aber auch als speziell auf diese Erkrankung abgestelltes Einzeldokument genutzt werden.

                                             

                                            Alle weiteren, aus unserer Sicht wichtigen Informationen und Hintergründe finden Sie auf dieser Seite.

                                             

                                            In der Hoffnung, dass Ihre persönliche Willenserklärung nie zum Einsatz kommen möge, wünschen wir Ihnen alles Gute. Bleiben Sie bitte gesund.

                                             

                                             

                                             

                                            Die Situation

                                            Ende März wurde von sieben deutschen medizinischen Fachgesellschaften die „Entscheidung über die Zuteilung von Ressourcen in der Notfall- und Intensivmedizin im Kontext der Covid-19-Pandemie“ herausgegeben, welche der Entscheidungsfindung bei möglicherweise nicht ausreichenden Intensiv-Ressourcen dient.

                                            Ziel ist es, damit den behandelnden Ärzten Hilfestellung für diese schwerwiegenden Entscheidungen an die Hand zu geben und diese zu entlasten. Eine entscheidende Rolle bei der intensivmedizinischen Behandlung fällt der Klärung des Patientenwillens zu. Eine intensivmedizinische Behandlung darf nur erfolgen, wenn der Patient in diese Therapie unter Berücksichtigung der Prognose einwilligt bzw. dies getan hätte oder in einer Patientenverfügung vorausverfügt hat.

                                            Die Schritte der Entscheidungsfindung bei nicht möglicherweise nicht ausreichenden Intensiv-Ressourcen sind Inhalt dieser Übersicht:

                                             

                                            Corona-Uebersicht

                                            Die Herausforderung

                                            In diesem Zusammenhang stellt sich die Frage nach der Wirksamkeit bzw. Auslegung bestehender Patientenverfügungen. Anhand verschiedener Veröffentlichungen wird davon ausgegangen, dass derzeit ca. 50% der Bevölkerung eine solche Patientenverfügung besitzen. Vermutlich ist in keiner der vor März 2020 erstellten Patientenverfügungen die COVID-19-Pandemie inklusive speziell darauf abgestellter Behandlungswünsche thematisiert.

                                            Es kann nun, laut der erwähnten Richtlinien zu folgender Situation kommen:

                                            Für die Abwägung, welcher intensivpflichtige Patient beispielsweise die in vielen Fällen lebenserhaltende Beatmung erhält spielt auch eine eventuell vorliegende Patientenverfügung eine Rolle. Wird darin eine intensivmedizinische Therapie abgelehnt, kann dies in der beschriebenen, dramatischen Ausnahmesituation zum Versagen der Behandlung führen.

                                            Die Lösung

                                            Unabhängig vom Vorhandensein einer Patientenverfügung ergibt sich aus den oben geschilderten Richtlinien folgende Handlungsempfehlung:

                                            Eine entscheidende Rolle spielt, dass für eine intensivmedizinische Therapie inklusive der damit verbundenen Szenarien und Behandlungsmaßnahmen in Folge einer COVID-19 Erkrankung eine ausdrückliche Einwilligung des Patienten vorliegt. Diese sollte vorsorglich und vorab schriftlich erfolgen, falls der Patient bei Aufnahme ins Krankenhaus nicht mehr in der Lage sein sollte, dies persönlich zu äußern.

                                            Zu diesem Zweck empfiehlt sich das Erstellen einer speziellen Willenserklärung für den Fall einer solchen Erkrankung. Diese können Sie auf dieser Seite für sich und Ihre Angehörigen kostenfrei erstellen. Drucken Sie diese im Anschluss aus und unterzeichnen diese persönlich mit Angabe von Ort und Datum.

                                             


                                            Ihr Weg zur kostenfreien COVID-19 Willenserklärung

                                            1. Geben Sie bitte Ihre Daten ein.
                                            2. Bestätigen Sie Ihren Wunsch zur Erstellung der persönlichen Willenserklärung.
                                            3. Bestätigen Sie bitte die Haftungsfreistellung und klicken Sie dann auf ERSTELLEN.
                                            4. Sie erhalten die fertige Willenserklärung als PDF-Datei .
                                            5. Drucken Sie Ihre Willenserklärung aus und unterzeichnen Sie diese. Bitte ergänzen Sie noch Ort und Datum.
                                            6. Verwahren Sie Ihre Willenserklärung im Original. 

                                            Informieren Sie Ihre Angehörigen über das Vorhandensein dieser Erklärung.

                                            Führen Sie ein Exemplar der Erklärung im Falle einer Erkrankung mit COVID-19 mit sich und informieren Sie die behandelnden Ärzte entsprechend.
                                             
                                              [linkLP_Bild-snippet id="button_2" url="https://dvdb.mandantenordner.de/request/vollmcorona?vermid=" field="makler_nummer" image_src="https://partner.deutschevorsorgedatenbank.com/https://partner.deutschevorsorgedatenbank.com/wp-content/uploads/sites/2//sites/2/2020/04/Button_Registrierung.png"]  

                                            Ein kostenfreier Service der Deutschen Vorsorgedatenbank AG

                                             

                                             

                                            Continue reading...

                                            Covid-19 Spezial FF test

                                            Was passiert, wenn Ihnen etwas passiert?

                                            Sorgen Sie für sich und Ihre Familie vor - rechtzeitig und selbstbestimmt: mit der Covid-19 Willenserklärung.

                                            Ihre Manuela Mustermann

                                            Tel.: 01234 - 567890
                                            E-Mail: info@mustermann.de

                                             

                                             

                                            [sql-contact-form makler_nummer="7000000" makler_email="info@deutschevorsorgedatenbank.de" mailnummer="1"]

                                              Hier können Sie für den Fall einer Erkrankung an COVID-19 Ihre kostenfreie Willenserklärung zur Durchführung der intensivmedizinischen Behandlung inklusive aller damit verbundenen Maßnahmen, insbesondere der künstlichen Beatmung, sowie der damit einhergehenden Notwendigkeiten, beispielsweise einer künstlichen Ernährung für diesen Zeitraum, erstellen.

                                              Für jede Person muss eine eigene Willenserklärung erstellt werden.
                                               
                                               

                                              [linkLP_Bild-snippet id="button_1" url="https://dvdb.mandantenordner.de/request/vollmcorona?vermid=" field="makler_nummer" image_src="https://partner.deutschevorsorgedatenbank.com/https://partner.deutschevorsorgedatenbank.com/wp-content/uploads/sites/2//sites/2/2020/04/Button_Registrierung.png"]

                                               

                                              Ein kostenfreier Service der Deutschen Vorsorgedatenbank AG


                                              Die COVID-19-Pandemie stellt unser Gesundheitssystem, unser Wirtschaftssystem und unser persönliches Leben vor völlig neue Herausforderungen.

                                               

                                              Die Vorstände der Deutschen Vorsorgedatenbank AG haben sich gemeinsam mit kooperierenden Fachanwälten darüber Gedanken gemacht, welche Auswirkungen diese Situation im Bereich Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung mit sich bringen kann.

                                               

                                              Grundsätzlich sind die Vorteile einer bestehenden Vorsorgevollmacht auch in einem solchen Szenario unbestritten. Wie sieht es aber bei Patientenverfügungen aus? Hinsichtlich der Erkrankung an COVID-19 liegen noch keinerlei Erfahrungswerte aus der Praxis vor, ob der in den bisherigen Patientenverfügungen zum Ausdruck gebrachte Willen ausreichend ist oder nicht.

                                               

                                              Das Resultat ist die nun zur Verfügung stehende Willenserklärung bei einer COVID-19 Erkrankung. Diese ergänzt und präzisiert zum einen bereits existierende Patientenverfügungen, kann aber auch als speziell auf diese Erkrankung abgestelltes Einzeldokument genutzt werden.

                                               

                                              Alle weiteren, aus unserer Sicht wichtigen Informationen und Hintergründe finden Sie auf dieser Seite.

                                               

                                              In der Hoffnung, dass Ihre persönliche Willenserklärung nie zum Einsatz kommen möge, wünschen wir Ihnen alles Gute. Bleiben Sie bitte gesund.

                                               

                                               

                                               

                                              Die Situation

                                              Ende März wurde von sieben deutschen medizinischen Fachgesellschaften die „Entscheidung über die Zuteilung von Ressourcen in der Notfall- und Intensivmedizin im Kontext der Covid-19-Pandemie“ herausgegeben, welche der Entscheidungsfindung bei möglicherweise nicht ausreichenden Intensiv-Ressourcen dient.

                                              Ziel ist es, damit den behandelnden Ärzten Hilfestellung für diese schwerwiegenden Entscheidungen an die Hand zu geben und diese zu entlasten. Eine entscheidende Rolle bei der intensivmedizinischen Behandlung fällt der Klärung des Patientenwillens zu. Eine intensivmedizinische Behandlung darf nur erfolgen, wenn der Patient in diese Therapie unter Berücksichtigung der Prognose einwilligt bzw. dies getan hätte oder in einer Patientenverfügung vorausverfügt hat.

                                              Die Schritte der Entscheidungsfindung bei nicht möglicherweise nicht ausreichenden Intensiv-Ressourcen sind Inhalt dieser Übersicht:

                                               

                                              Corona-Uebersicht

                                              Die Herausforderung

                                              In diesem Zusammenhang stellt sich die Frage nach der Wirksamkeit bzw. Auslegung bestehender Patientenverfügungen. Anhand verschiedener Veröffentlichungen wird davon ausgegangen, dass derzeit ca. 50% der Bevölkerung eine solche Patientenverfügung besitzen. Vermutlich ist in keiner der vor März 2020 erstellten Patientenverfügungen die COVID-19-Pandemie inklusive speziell darauf abgestellter Behandlungswünsche thematisiert.

                                              Es kann nun, laut der erwähnten Richtlinien zu folgender Situation kommen:

                                              Für die Abwägung, welcher intensivpflichtige Patient beispielsweise die in vielen Fällen lebenserhaltende Beatmung erhält spielt auch eine eventuell vorliegende Patientenverfügung eine Rolle. Wird darin eine intensivmedizinische Therapie abgelehnt, kann dies in der beschriebenen, dramatischen Ausnahmesituation zum Versagen der Behandlung führen.

                                              Die Lösung

                                              Unabhängig vom Vorhandensein einer Patientenverfügung ergibt sich aus den oben geschilderten Richtlinien folgende Handlungsempfehlung:

                                              Eine entscheidende Rolle spielt, dass für eine intensivmedizinische Therapie inklusive der damit verbundenen Szenarien und Behandlungsmaßnahmen in Folge einer COVID-19 Erkrankung eine ausdrückliche Einwilligung des Patienten vorliegt. Diese sollte vorsorglich und vorab schriftlich erfolgen, falls der Patient bei Aufnahme ins Krankenhaus nicht mehr in der Lage sein sollte, dies persönlich zu äußern.

                                              Zu diesem Zweck empfiehlt sich das Erstellen einer speziellen Willenserklärung für den Fall einer solchen Erkrankung. Diese können Sie auf dieser Seite für sich und Ihre Angehörigen kostenfrei erstellen. Drucken Sie diese im Anschluss aus und unterzeichnen diese persönlich mit Angabe von Ort und Datum.

                                               


                                              Ihr Weg zur kostenfreien COVID-19 Willenserklärung

                                              1. Geben Sie bitte Ihre Daten ein.
                                              2. Bestätigen Sie Ihren Wunsch zur Erstellung der persönlichen Willenserklärung.
                                              3. Bestätigen Sie bitte die Haftungsfreistellung und klicken Sie dann auf ERSTELLEN.
                                              4. Sie erhalten die fertige Willenserklärung als PDF-Datei .
                                              5. Drucken Sie Ihre Willenserklärung aus und unterzeichnen Sie diese. Bitte ergänzen Sie noch Ort und Datum.
                                              6. Verwahren Sie Ihre Willenserklärung im Original. 

                                              Informieren Sie Ihre Angehörigen über das Vorhandensein dieser Erklärung.

                                              Führen Sie ein Exemplar der Erklärung im Falle einer Erkrankung mit COVID-19 mit sich und informieren Sie die behandelnden Ärzte entsprechend.
                                               
                                                [linkLP_Bild-snippet id="button_2" url="https://dvdb.mandantenordner.de/request/vollmcorona?vermid=" field="makler_nummer" image_src="https://partner.deutschevorsorgedatenbank.com/https://partner.deutschevorsorgedatenbank.com/wp-content/uploads/sites/2//sites/2/2020/04/Button_Registrierung.png"]  

                                              Ein kostenfreier Service der Deutschen Vorsorgedatenbank AG

                                               

                                               

                                              Continue reading...

                                              Covid-19 Spezial Manfred Knüfken

                                              Was passiert, wenn Ihnen etwas passiert?

                                              Sorgen Sie für sich und Ihre Familie vor - rechtzeitig und selbstbestimmt: mit der Covid-19 Willenserklärung.

                                              Ihr Manfred Knüfken

                                              Tel.: +491773043050
                                              E-Mail: manfred.knuefken@gmx.de

                                               

                                               

                                              [sql-contact-form makler_nummer="7001763" makler_email="info@deutschevorsorgedatenbank.de" mailnummer="1"]

                                                Hier können Sie für den Fall einer Erkrankung an COVID-19 Ihre kostenfreie Willenserklärung zur Durchführung der intensivmedizinischen Behandlung inklusive aller damit verbundenen Maßnahmen, insbesondere der künstlichen Beatmung, sowie der damit einhergehenden Notwendigkeiten, beispielsweise einer künstlichen Ernährung für diesen Zeitraum, erstellen.

                                                Für jede Person muss eine eigene Willenserklärung erstellt werden.
                                                 
                                                  kostenpflichtig bestellen  

                                                Ein kostenfreier Service der Deutschen Vorsorgedatenbank AG


                                                Die COVID-19-Pandemie stellt unser Gesundheitssystem, unser Wirtschaftssystem und unser persönliches Leben vor völlig neue Herausforderungen.

                                                 

                                                Die Vorstände der Deutschen Vorsorgedatenbank AG haben sich gemeinsam mit kooperierenden Fachanwälten darüber Gedanken gemacht, welche Auswirkungen diese Situation im Bereich Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung mit sich bringen kann.

                                                 

                                                Grundsätzlich sind die Vorteile einer bestehenden Vorsorgevollmacht auch in einem solchen Szenario unbestritten. Wie sieht es aber bei Patientenverfügungen aus? Hinsichtlich der Erkrankung an COVID-19 liegen noch keinerlei Erfahrungswerte aus der Praxis vor, ob der in den bisherigen Patientenverfügungen zum Ausdruck gebrachte Willen ausreichend ist oder nicht.

                                                 

                                                Das Resultat ist die nun zur Verfügung stehende Willenserklärung bei einer COVID-19 Erkrankung. Diese ergänzt und präzisiert zum einen bereits existierende Patientenverfügungen, kann aber auch als speziell auf diese Erkrankung abgestelltes Einzeldokument genutzt werden.

                                                 

                                                Alle weiteren, aus unserer Sicht wichtigen Informationen und Hintergründe finden Sie auf dieser Seite.

                                                 

                                                In der Hoffnung, dass Ihre persönliche Willenserklärung nie zum Einsatz kommen möge, wünschen wir Ihnen alles Gute. Bleiben Sie bitte gesund.

                                                 

                                                 

                                                 

                                                Die Situation

                                                Ende März wurde von sieben deutschen medizinischen Fachgesellschaften die „Entscheidung über die Zuteilung von Ressourcen in der Notfall- und Intensivmedizin im Kontext der Covid-19-Pandemie“ herausgegeben, welche der Entscheidungsfindung bei möglicherweise nicht ausreichenden Intensiv-Ressourcen dient.

                                                Ziel ist es, damit den behandelnden Ärzten Hilfestellung für diese schwerwiegenden Entscheidungen an die Hand zu geben und diese zu entlasten. Eine entscheidende Rolle bei der intensivmedizinischen Behandlung fällt der Klärung des Patientenwillens zu. Eine intensivmedizinische Behandlung darf nur erfolgen, wenn der Patient in diese Therapie unter Berücksichtigung der Prognose einwilligt bzw. dies getan hätte oder in einer Patientenverfügung vorausverfügt hat.

                                                Die Schritte der Entscheidungsfindung bei nicht möglicherweise nicht ausreichenden Intensiv-Ressourcen sind Inhalt dieser Übersicht:

                                                 

                                                Corona-Uebersicht

                                                Die Herausforderung

                                                In diesem Zusammenhang stellt sich die Frage nach der Wirksamkeit bzw. Auslegung bestehender Patientenverfügungen. Anhand verschiedener Veröffentlichungen wird davon ausgegangen, dass derzeit ca. 50% der Bevölkerung eine solche Patientenverfügung besitzen. Vermutlich ist in keiner der vor März 2020 erstellten Patientenverfügungen die COVID-19-Pandemie inklusive speziell darauf abgestellter Behandlungswünsche thematisiert.

                                                Es kann nun, laut der erwähnten Richtlinien zu folgender Situation kommen:

                                                Für die Abwägung, welcher intensivpflichtige Patient beispielsweise die in vielen Fällen lebenserhaltende Beatmung erhält spielt auch eine eventuell vorliegende Patientenverfügung eine Rolle. Wird darin eine intensivmedizinische Therapie abgelehnt, kann dies in der beschriebenen, dramatischen Ausnahmesituation zum Versagen der Behandlung führen.

                                                Die Lösung

                                                Unabhängig vom Vorhandensein einer Patientenverfügung ergibt sich aus den oben geschilderten Richtlinien folgende Handlungsempfehlung:

                                                Eine entscheidende Rolle spielt, dass für eine intensivmedizinische Therapie inklusive der damit verbundenen Szenarien und Behandlungsmaßnahmen in Folge einer COVID-19 Erkrankung eine ausdrückliche Einwilligung des Patienten vorliegt. Diese sollte vorsorglich und vorab schriftlich erfolgen, falls der Patient bei Aufnahme ins Krankenhaus nicht mehr in der Lage sein sollte, dies persönlich zu äußern.

                                                Zu diesem Zweck empfiehlt sich das Erstellen einer speziellen Willenserklärung für den Fall einer solchen Erkrankung. Diese können Sie auf dieser Seite für sich und Ihre Angehörigen kostenfrei erstellen. Drucken Sie diese im Anschluss aus und unterzeichnen diese persönlich mit Angabe von Ort und Datum.

                                                 


                                                Ihr Weg zur kostenfreien COVID-19 Willenserklärung

                                                1. Geben Sie bitte Ihre Daten ein.
                                                2. Bestätigen Sie Ihren Wunsch zur Erstellung der persönlichen Willenserklärung.
                                                3. Bestätigen Sie bitte die Haftungsfreistellung und klicken Sie dann auf ERSTELLEN.
                                                4. Sie erhalten die fertige Willenserklärung als PDF-Datei .
                                                5. Drucken Sie Ihre Willenserklärung aus und unterzeichnen Sie diese. Bitte ergänzen Sie noch Ort und Datum.
                                                6. Verwahren Sie Ihre Willenserklärung im Original. 

                                                Informieren Sie Ihre Angehörigen über das Vorhandensein dieser Erklärung.

                                                Führen Sie ein Exemplar der Erklärung im Falle einer Erkrankung mit COVID-19 mit sich und informieren Sie die behandelnden Ärzte entsprechend.
                                                 
                                                  kostenpflichtig bestellen  

                                                Ein kostenfreier Service der Deutschen Vorsorgedatenbank AG

                                                 

                                                 

                                                Continue reading...

                                                Covid-19 Spezial Mathias Oyan

                                                Was passiert, wenn Ihnen etwas passiert?

                                                Sorgen Sie für sich und Ihre Familie vor - rechtzeitig und selbstbestimmt: mit der Covid-19 Willenserklärung.

                                                Ihr Mathias Oyan

                                                Tel.: +4980318873651
                                                E-Mail: mo@oyancapital.de

                                                 

                                                 

                                                [sql-contact-form makler_nummer="7004567" makler_email="info@deutschevorsorgedatenbank.de" mailnummer="1"]

                                                  Hier können Sie für den Fall einer Erkrankung an COVID-19 Ihre kostenfreie Willenserklärung zur Durchführung der intensivmedizinischen Behandlung inklusive aller damit verbundenen Maßnahmen, insbesondere der künstlichen Beatmung, sowie der damit einhergehenden Notwendigkeiten, beispielsweise einer künstlichen Ernährung für diesen Zeitraum, erstellen.

                                                  Für jede Person muss eine eigene Willenserklärung erstellt werden.
                                                   
                                                    kostenpflichtig bestellen  

                                                  Ein kostenfreier Service der Deutschen Vorsorgedatenbank AG


                                                  Die COVID-19-Pandemie stellt unser Gesundheitssystem, unser Wirtschaftssystem und unser persönliches Leben vor völlig neue Herausforderungen.

                                                   

                                                  Die Vorstände der Deutschen Vorsorgedatenbank AG haben sich gemeinsam mit kooperierenden Fachanwälten darüber Gedanken gemacht, welche Auswirkungen diese Situation im Bereich Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung mit sich bringen kann.

                                                   

                                                  Grundsätzlich sind die Vorteile einer bestehenden Vorsorgevollmacht auch in einem solchen Szenario unbestritten. Wie sieht es aber bei Patientenverfügungen aus? Hinsichtlich der Erkrankung an COVID-19 liegen noch keinerlei Erfahrungswerte aus der Praxis vor, ob der in den bisherigen Patientenverfügungen zum Ausdruck gebrachte Willen ausreichend ist oder nicht.

                                                   

                                                  Das Resultat ist die nun zur Verfügung stehende Willenserklärung bei einer COVID-19 Erkrankung. Diese ergänzt und präzisiert zum einen bereits existierende Patientenverfügungen, kann aber auch als speziell auf diese Erkrankung abgestelltes Einzeldokument genutzt werden.

                                                   

                                                  Alle weiteren, aus unserer Sicht wichtigen Informationen und Hintergründe finden Sie auf dieser Seite.

                                                   

                                                  In der Hoffnung, dass Ihre persönliche Willenserklärung nie zum Einsatz kommen möge, wünschen wir Ihnen alles Gute. Bleiben Sie bitte gesund.

                                                   

                                                   

                                                   

                                                  Die Situation

                                                  Ende März wurde von sieben deutschen medizinischen Fachgesellschaften die „Entscheidung über die Zuteilung von Ressourcen in der Notfall- und Intensivmedizin im Kontext der Covid-19-Pandemie“ herausgegeben, welche der Entscheidungsfindung bei möglicherweise nicht ausreichenden Intensiv-Ressourcen dient.

                                                  Ziel ist es, damit den behandelnden Ärzten Hilfestellung für diese schwerwiegenden Entscheidungen an die Hand zu geben und diese zu entlasten. Eine entscheidende Rolle bei der intensivmedizinischen Behandlung fällt der Klärung des Patientenwillens zu. Eine intensivmedizinische Behandlung darf nur erfolgen, wenn der Patient in diese Therapie unter Berücksichtigung der Prognose einwilligt bzw. dies getan hätte oder in einer Patientenverfügung vorausverfügt hat.

                                                  Die Schritte der Entscheidungsfindung bei nicht möglicherweise nicht ausreichenden Intensiv-Ressourcen sind Inhalt dieser Übersicht:

                                                   

                                                  Corona-Uebersicht

                                                  Die Herausforderung

                                                  In diesem Zusammenhang stellt sich die Frage nach der Wirksamkeit bzw. Auslegung bestehender Patientenverfügungen. Anhand verschiedener Veröffentlichungen wird davon ausgegangen, dass derzeit ca. 50% der Bevölkerung eine solche Patientenverfügung besitzen. Vermutlich ist in keiner der vor März 2020 erstellten Patientenverfügungen die COVID-19-Pandemie inklusive speziell darauf abgestellter Behandlungswünsche thematisiert.

                                                  Es kann nun, laut der erwähnten Richtlinien zu folgender Situation kommen:

                                                  Für die Abwägung, welcher intensivpflichtige Patient beispielsweise die in vielen Fällen lebenserhaltende Beatmung erhält spielt auch eine eventuell vorliegende Patientenverfügung eine Rolle. Wird darin eine intensivmedizinische Therapie abgelehnt, kann dies in der beschriebenen, dramatischen Ausnahmesituation zum Versagen der Behandlung führen.

                                                  Die Lösung

                                                  Unabhängig vom Vorhandensein einer Patientenverfügung ergibt sich aus den oben geschilderten Richtlinien folgende Handlungsempfehlung:

                                                  Eine entscheidende Rolle spielt, dass für eine intensivmedizinische Therapie inklusive der damit verbundenen Szenarien und Behandlungsmaßnahmen in Folge einer COVID-19 Erkrankung eine ausdrückliche Einwilligung des Patienten vorliegt. Diese sollte vorsorglich und vorab schriftlich erfolgen, falls der Patient bei Aufnahme ins Krankenhaus nicht mehr in der Lage sein sollte, dies persönlich zu äußern.

                                                  Zu diesem Zweck empfiehlt sich das Erstellen einer speziellen Willenserklärung für den Fall einer solchen Erkrankung. Diese können Sie auf dieser Seite für sich und Ihre Angehörigen kostenfrei erstellen. Drucken Sie diese im Anschluss aus und unterzeichnen diese persönlich mit Angabe von Ort und Datum.

                                                   


                                                  Ihr Weg zur kostenfreien COVID-19 Willenserklärung

                                                  1. Geben Sie bitte Ihre Daten ein.
                                                  2. Bestätigen Sie Ihren Wunsch zur Erstellung der persönlichen Willenserklärung.
                                                  3. Bestätigen Sie bitte die Haftungsfreistellung und klicken Sie dann auf ERSTELLEN.
                                                  4. Sie erhalten die fertige Willenserklärung als PDF-Datei .
                                                  5. Drucken Sie Ihre Willenserklärung aus und unterzeichnen Sie diese. Bitte ergänzen Sie noch Ort und Datum.
                                                  6. Verwahren Sie Ihre Willenserklärung im Original. 

                                                  Informieren Sie Ihre Angehörigen über das Vorhandensein dieser Erklärung.

                                                  Führen Sie ein Exemplar der Erklärung im Falle einer Erkrankung mit COVID-19 mit sich und informieren Sie die behandelnden Ärzte entsprechend.
                                                   
                                                    kostenpflichtig bestellen  

                                                  Ein kostenfreier Service der Deutschen Vorsorgedatenbank AG

                                                   

                                                   

                                                  Continue reading...

                                                  Covid-19 Spezial Marco Gels

                                                  Was passiert, wenn Ihnen etwas passiert?

                                                  Sorgen Sie für sich und Ihre Familie vor - rechtzeitig und selbstbestimmt: mit der Covid-19 Willenserklärung.

                                                  Ihr Marco Gels

                                                  Tel.: +4917656223031
                                                  E-Mail: info@personalis24.de

                                                   

                                                   

                                                  [sql-contact-form makler_nummer="7004564" makler_email="info@deutschevorsorgedatenbank.de" mailnummer="1"]

                                                    Hier können Sie für den Fall einer Erkrankung an COVID-19 Ihre kostenfreie Willenserklärung zur Durchführung der intensivmedizinischen Behandlung inklusive aller damit verbundenen Maßnahmen, insbesondere der künstlichen Beatmung, sowie der damit einhergehenden Notwendigkeiten, beispielsweise einer künstlichen Ernährung für diesen Zeitraum, erstellen.

                                                    Für jede Person muss eine eigene Willenserklärung erstellt werden.
                                                     
                                                      kostenpflichtig bestellen  

                                                    Ein kostenfreier Service der Deutschen Vorsorgedatenbank AG


                                                    Die COVID-19-Pandemie stellt unser Gesundheitssystem, unser Wirtschaftssystem und unser persönliches Leben vor völlig neue Herausforderungen.

                                                     

                                                    Die Vorstände der Deutschen Vorsorgedatenbank AG haben sich gemeinsam mit kooperierenden Fachanwälten darüber Gedanken gemacht, welche Auswirkungen diese Situation im Bereich Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung mit sich bringen kann.

                                                     

                                                    Grundsätzlich sind die Vorteile einer bestehenden Vorsorgevollmacht auch in einem solchen Szenario unbestritten. Wie sieht es aber bei Patientenverfügungen aus? Hinsichtlich der Erkrankung an COVID-19 liegen noch keinerlei Erfahrungswerte aus der Praxis vor, ob der in den bisherigen Patientenverfügungen zum Ausdruck gebrachte Willen ausreichend ist oder nicht.

                                                     

                                                    Das Resultat ist die nun zur Verfügung stehende Willenserklärung bei einer COVID-19 Erkrankung. Diese ergänzt und präzisiert zum einen bereits existierende Patientenverfügungen, kann aber auch als speziell auf diese Erkrankung abgestelltes Einzeldokument genutzt werden.

                                                     

                                                    Alle weiteren, aus unserer Sicht wichtigen Informationen und Hintergründe finden Sie auf dieser Seite.

                                                     

                                                    In der Hoffnung, dass Ihre persönliche Willenserklärung nie zum Einsatz kommen möge, wünschen wir Ihnen alles Gute. Bleiben Sie bitte gesund.

                                                     

                                                     

                                                     

                                                    Die Situation

                                                    Ende März wurde von sieben deutschen medizinischen Fachgesellschaften die „Entscheidung über die Zuteilung von Ressourcen in der Notfall- und Intensivmedizin im Kontext der Covid-19-Pandemie“ herausgegeben, welche der Entscheidungsfindung bei möglicherweise nicht ausreichenden Intensiv-Ressourcen dient.

                                                    Ziel ist es, damit den behandelnden Ärzten Hilfestellung für diese schwerwiegenden Entscheidungen an die Hand zu geben und diese zu entlasten. Eine entscheidende Rolle bei der intensivmedizinischen Behandlung fällt der Klärung des Patientenwillens zu. Eine intensivmedizinische Behandlung darf nur erfolgen, wenn der Patient in diese Therapie unter Berücksichtigung der Prognose einwilligt bzw. dies getan hätte oder in einer Patientenverfügung vorausverfügt hat.

                                                    Die Schritte der Entscheidungsfindung bei nicht möglicherweise nicht ausreichenden Intensiv-Ressourcen sind Inhalt dieser Übersicht:

                                                     

                                                    Corona-Uebersicht

                                                    Die Herausforderung

                                                    In diesem Zusammenhang stellt sich die Frage nach der Wirksamkeit bzw. Auslegung bestehender Patientenverfügungen. Anhand verschiedener Veröffentlichungen wird davon ausgegangen, dass derzeit ca. 50% der Bevölkerung eine solche Patientenverfügung besitzen. Vermutlich ist in keiner der vor März 2020 erstellten Patientenverfügungen die COVID-19-Pandemie inklusive speziell darauf abgestellter Behandlungswünsche thematisiert.

                                                    Es kann nun, laut der erwähnten Richtlinien zu folgender Situation kommen:

                                                    Für die Abwägung, welcher intensivpflichtige Patient beispielsweise die in vielen Fällen lebenserhaltende Beatmung erhält spielt auch eine eventuell vorliegende Patientenverfügung eine Rolle. Wird darin eine intensivmedizinische Therapie abgelehnt, kann dies in der beschriebenen, dramatischen Ausnahmesituation zum Versagen der Behandlung führen.

                                                    Die Lösung

                                                    Unabhängig vom Vorhandensein einer Patientenverfügung ergibt sich aus den oben geschilderten Richtlinien folgende Handlungsempfehlung:

                                                    Eine entscheidende Rolle spielt, dass für eine intensivmedizinische Therapie inklusive der damit verbundenen Szenarien und Behandlungsmaßnahmen in Folge einer COVID-19 Erkrankung eine ausdrückliche Einwilligung des Patienten vorliegt. Diese sollte vorsorglich und vorab schriftlich erfolgen, falls der Patient bei Aufnahme ins Krankenhaus nicht mehr in der Lage sein sollte, dies persönlich zu äußern.

                                                    Zu diesem Zweck empfiehlt sich das Erstellen einer speziellen Willenserklärung für den Fall einer solchen Erkrankung. Diese können Sie auf dieser Seite für sich und Ihre Angehörigen kostenfrei erstellen. Drucken Sie diese im Anschluss aus und unterzeichnen diese persönlich mit Angabe von Ort und Datum.

                                                     


                                                    Ihr Weg zur kostenfreien COVID-19 Willenserklärung

                                                    1. Geben Sie bitte Ihre Daten ein.
                                                    2. Bestätigen Sie Ihren Wunsch zur Erstellung der persönlichen Willenserklärung.
                                                    3. Bestätigen Sie bitte die Haftungsfreistellung und klicken Sie dann auf ERSTELLEN.
                                                    4. Sie erhalten die fertige Willenserklärung als PDF-Datei .
                                                    5. Drucken Sie Ihre Willenserklärung aus und unterzeichnen Sie diese. Bitte ergänzen Sie noch Ort und Datum.
                                                    6. Verwahren Sie Ihre Willenserklärung im Original. 

                                                    Informieren Sie Ihre Angehörigen über das Vorhandensein dieser Erklärung.

                                                    Führen Sie ein Exemplar der Erklärung im Falle einer Erkrankung mit COVID-19 mit sich und informieren Sie die behandelnden Ärzte entsprechend.
                                                     
                                                      kostenpflichtig bestellen  

                                                    Ein kostenfreier Service der Deutschen Vorsorgedatenbank AG

                                                     

                                                     

                                                    Continue reading...

                                                    Covid-19 Service-Team

                                                    Was passiert, wenn Ihnen etwas passiert?

                                                    Sorgen Sie für sich und Ihre Familie vor - rechtzeitig und selbstbestimmt: mit der Covid-19 Willenserklärung.

                                                    Ihr Service Team

                                                    Tel.: +4937645396704
                                                    E-Mail: mail@deutschevorsorgedatenbank.com

                                                     

                                                     

                                                    [sql-contact-form makler_nummer="X" makler_email="info@deutschevorsorgedatenbank.de" mailnummer="1"]

                                                      Hier können Sie für den Fall einer Erkrankung an COVID-19 Ihre kostenfreie Willenserklärung zur Durchführung der intensivmedizinischen Behandlung inklusive aller damit verbundenen Maßnahmen, insbesondere der künstlichen Beatmung, sowie der damit einhergehenden Notwendigkeiten, beispielsweise einer künstlichen Ernährung für diesen Zeitraum, erstellen.

                                                      Für jede Person muss eine eigene Willenserklärung erstellt werden.
                                                       
                                                        kostenpflichtig bestellen  

                                                      Ein kostenfreier Service der Deutschen Vorsorgedatenbank AG


                                                      Die COVID-19-Pandemie stellt unser Gesundheitssystem, unser Wirtschaftssystem und unser persönliches Leben vor völlig neue Herausforderungen.

                                                       

                                                      Die Vorstände der Deutschen Vorsorgedatenbank AG haben sich gemeinsam mit kooperierenden Fachanwälten darüber Gedanken gemacht, welche Auswirkungen diese Situation im Bereich Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung mit sich bringen kann.

                                                       

                                                      Grundsätzlich sind die Vorteile einer bestehenden Vorsorgevollmacht auch in einem solchen Szenario unbestritten. Wie sieht es aber bei Patientenverfügungen aus? Hinsichtlich der Erkrankung an COVID-19 liegen noch keinerlei Erfahrungswerte aus der Praxis vor, ob der in den bisherigen Patientenverfügungen zum Ausdruck gebrachte Willen ausreichend ist oder nicht.

                                                       

                                                      Das Resultat ist die nun zur Verfügung stehende Willenserklärung bei einer COVID-19 Erkrankung. Diese ergänzt und präzisiert zum einen bereits existierende Patientenverfügungen, kann aber auch als speziell auf diese Erkrankung abgestelltes Einzeldokument genutzt werden.

                                                       

                                                      Alle weiteren, aus unserer Sicht wichtigen Informationen und Hintergründe finden Sie auf dieser Seite.

                                                       

                                                      In der Hoffnung, dass Ihre persönliche Willenserklärung nie zum Einsatz kommen möge, wünschen wir Ihnen alles Gute. Bleiben Sie bitte gesund.

                                                       

                                                       

                                                       

                                                      Die Situation

                                                      Ende März wurde von sieben deutschen medizinischen Fachgesellschaften die „Entscheidung über die Zuteilung von Ressourcen in der Notfall- und Intensivmedizin im Kontext der Covid-19-Pandemie“ herausgegeben, welche der Entscheidungsfindung bei möglicherweise nicht ausreichenden Intensiv-Ressourcen dient.

                                                      Ziel ist es, damit den behandelnden Ärzten Hilfestellung für diese schwerwiegenden Entscheidungen an die Hand zu geben und diese zu entlasten. Eine entscheidende Rolle bei der intensivmedizinischen Behandlung fällt der Klärung des Patientenwillens zu. Eine intensivmedizinische Behandlung darf nur erfolgen, wenn der Patient in diese Therapie unter Berücksichtigung der Prognose einwilligt bzw. dies getan hätte oder in einer Patientenverfügung vorausverfügt hat.

                                                      Die Schritte der Entscheidungsfindung bei nicht möglicherweise nicht ausreichenden Intensiv-Ressourcen sind Inhalt dieser Übersicht:

                                                       

                                                      Corona-Uebersicht

                                                      Die Herausforderung

                                                      In diesem Zusammenhang stellt sich die Frage nach der Wirksamkeit bzw. Auslegung bestehender Patientenverfügungen. Anhand verschiedener Veröffentlichungen wird davon ausgegangen, dass derzeit ca. 50% der Bevölkerung eine solche Patientenverfügung besitzen. Vermutlich ist in keiner der vor März 2020 erstellten Patientenverfügungen die COVID-19-Pandemie inklusive speziell darauf abgestellter Behandlungswünsche thematisiert.

                                                      Es kann nun, laut der erwähnten Richtlinien zu folgender Situation kommen:

                                                      Für die Abwägung, welcher intensivpflichtige Patient beispielsweise die in vielen Fällen lebenserhaltende Beatmung erhält spielt auch eine eventuell vorliegende Patientenverfügung eine Rolle. Wird darin eine intensivmedizinische Therapie abgelehnt, kann dies in der beschriebenen, dramatischen Ausnahmesituation zum Versagen der Behandlung führen.

                                                      Die Lösung

                                                      Unabhängig vom Vorhandensein einer Patientenverfügung ergibt sich aus den oben geschilderten Richtlinien folgende Handlungsempfehlung:

                                                      Eine entscheidende Rolle spielt, dass für eine intensivmedizinische Therapie inklusive der damit verbundenen Szenarien und Behandlungsmaßnahmen in Folge einer COVID-19 Erkrankung eine ausdrückliche Einwilligung des Patienten vorliegt. Diese sollte vorsorglich und vorab schriftlich erfolgen, falls der Patient bei Aufnahme ins Krankenhaus nicht mehr in der Lage sein sollte, dies persönlich zu äußern.

                                                      Zu diesem Zweck empfiehlt sich das Erstellen einer speziellen Willenserklärung für den Fall einer solchen Erkrankung. Diese können Sie auf dieser Seite für sich und Ihre Angehörigen kostenfrei erstellen. Drucken Sie diese im Anschluss aus und unterzeichnen diese persönlich mit Angabe von Ort und Datum.

                                                       


                                                      Ihr Weg zur kostenfreien COVID-19 Willenserklärung

                                                      1. Geben Sie bitte Ihre Daten ein.
                                                      2. Bestätigen Sie Ihren Wunsch zur Erstellung der persönlichen Willenserklärung.
                                                      3. Bestätigen Sie bitte die Haftungsfreistellung und klicken Sie dann auf ERSTELLEN.
                                                      4. Sie erhalten die fertige Willenserklärung als PDF-Datei .
                                                      5. Drucken Sie Ihre Willenserklärung aus und unterzeichnen Sie diese. Bitte ergänzen Sie noch Ort und Datum.
                                                      6. Verwahren Sie Ihre Willenserklärung im Original. 

                                                      Informieren Sie Ihre Angehörigen über das Vorhandensein dieser Erklärung.

                                                      Führen Sie ein Exemplar der Erklärung im Falle einer Erkrankung mit COVID-19 mit sich und informieren Sie die behandelnden Ärzte entsprechend.
                                                       
                                                        kostenpflichtig bestellen  

                                                      Ein kostenfreier Service der Deutschen Vorsorgedatenbank AG

                                                       

                                                       

                                                      Continue reading...

                                                      Covid-19 Spezial Sabine Müller

                                                      Was passiert, wenn Ihnen etwas passiert?

                                                      Sorgen Sie für sich und Ihre Familie vor - rechtzeitig und selbstbestimmt: mit der Covid-19 Willenserklärung.

                                                      Ihre Sabine Müller

                                                      Tel.: +493429329782
                                                      E-Mail: info@finanzdienstleistung-mueller.de

                                                       

                                                       

                                                      [sql-contact-form makler_nummer="7003237" makler_email="info@deutschevorsorgedatenbank.de" mailnummer="1"]

                                                        Hier können Sie für den Fall einer Erkrankung an COVID-19 Ihre kostenfreie Willenserklärung zur Durchführung der intensivmedizinischen Behandlung inklusive aller damit verbundenen Maßnahmen, insbesondere der künstlichen Beatmung, sowie der damit einhergehenden Notwendigkeiten, beispielsweise einer künstlichen Ernährung für diesen Zeitraum, erstellen.

                                                        Für jede Person muss eine eigene Willenserklärung erstellt werden.
                                                         
                                                          kostenpflichtig bestellen  

                                                        Ein kostenfreier Service der Deutschen Vorsorgedatenbank AG


                                                        Die COVID-19-Pandemie stellt unser Gesundheitssystem, unser Wirtschaftssystem und unser persönliches Leben vor völlig neue Herausforderungen.

                                                         

                                                        Die Vorstände der Deutschen Vorsorgedatenbank AG haben sich gemeinsam mit kooperierenden Fachanwälten darüber Gedanken gemacht, welche Auswirkungen diese Situation im Bereich Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung mit sich bringen kann.

                                                         

                                                        Grundsätzlich sind die Vorteile einer bestehenden Vorsorgevollmacht auch in einem solchen Szenario unbestritten. Wie sieht es aber bei Patientenverfügungen aus? Hinsichtlich der Erkrankung an COVID-19 liegen noch keinerlei Erfahrungswerte aus der Praxis vor, ob der in den bisherigen Patientenverfügungen zum Ausdruck gebrachte Willen ausreichend ist oder nicht.

                                                         

                                                        Das Resultat ist die nun zur Verfügung stehende Willenserklärung bei einer COVID-19 Erkrankung. Diese ergänzt und präzisiert zum einen bereits existierende Patientenverfügungen, kann aber auch als speziell auf diese Erkrankung abgestelltes Einzeldokument genutzt werden.

                                                         

                                                        Alle weiteren, aus unserer Sicht wichtigen Informationen und Hintergründe finden Sie auf dieser Seite.

                                                         

                                                        In der Hoffnung, dass Ihre persönliche Willenserklärung nie zum Einsatz kommen möge, wünschen wir Ihnen alles Gute. Bleiben Sie bitte gesund.

                                                         

                                                         

                                                         

                                                        Die Situation

                                                        Ende März wurde von sieben deutschen medizinischen Fachgesellschaften die „Entscheidung über die Zuteilung von Ressourcen in der Notfall- und Intensivmedizin im Kontext der Covid-19-Pandemie“ herausgegeben, welche der Entscheidungsfindung bei möglicherweise nicht ausreichenden Intensiv-Ressourcen dient.

                                                        Ziel ist es, damit den behandelnden Ärzten Hilfestellung für diese schwerwiegenden Entscheidungen an die Hand zu geben und diese zu entlasten. Eine entscheidende Rolle bei der intensivmedizinischen Behandlung fällt der Klärung des Patientenwillens zu. Eine intensivmedizinische Behandlung darf nur erfolgen, wenn der Patient in diese Therapie unter Berücksichtigung der Prognose einwilligt bzw. dies getan hätte oder in einer Patientenverfügung vorausverfügt hat.

                                                        Die Schritte der Entscheidungsfindung bei nicht möglicherweise nicht ausreichenden Intensiv-Ressourcen sind Inhalt dieser Übersicht:

                                                         

                                                        Corona-Uebersicht

                                                        Die Herausforderung

                                                        In diesem Zusammenhang stellt sich die Frage nach der Wirksamkeit bzw. Auslegung bestehender Patientenverfügungen. Anhand verschiedener Veröffentlichungen wird davon ausgegangen, dass derzeit ca. 50% der Bevölkerung eine solche Patientenverfügung besitzen. Vermutlich ist in keiner der vor März 2020 erstellten Patientenverfügungen die COVID-19-Pandemie inklusive speziell darauf abgestellter Behandlungswünsche thematisiert.

                                                        Es kann nun, laut der erwähnten Richtlinien zu folgender Situation kommen:

                                                        Für die Abwägung, welcher intensivpflichtige Patient beispielsweise die in vielen Fällen lebenserhaltende Beatmung erhält spielt auch eine eventuell vorliegende Patientenverfügung eine Rolle. Wird darin eine intensivmedizinische Therapie abgelehnt, kann dies in der beschriebenen, dramatischen Ausnahmesituation zum Versagen der Behandlung führen.

                                                        Die Lösung

                                                        Unabhängig vom Vorhandensein einer Patientenverfügung ergibt sich aus den oben geschilderten Richtlinien folgende Handlungsempfehlung:

                                                        Eine entscheidende Rolle spielt, dass für eine intensivmedizinische Therapie inklusive der damit verbundenen Szenarien und Behandlungsmaßnahmen in Folge einer COVID-19 Erkrankung eine ausdrückliche Einwilligung des Patienten vorliegt. Diese sollte vorsorglich und vorab schriftlich erfolgen, falls der Patient bei Aufnahme ins Krankenhaus nicht mehr in der Lage sein sollte, dies persönlich zu äußern.

                                                        Zu diesem Zweck empfiehlt sich das Erstellen einer speziellen Willenserklärung für den Fall einer solchen Erkrankung. Diese können Sie auf dieser Seite für sich und Ihre Angehörigen kostenfrei erstellen. Drucken Sie diese im Anschluss aus und unterzeichnen diese persönlich mit Angabe von Ort und Datum.

                                                         


                                                        Ihr Weg zur kostenfreien COVID-19 Willenserklärung

                                                        1. Geben Sie bitte Ihre Daten ein.
                                                        2. Bestätigen Sie Ihren Wunsch zur Erstellung der persönlichen Willenserklärung.
                                                        3. Bestätigen Sie bitte die Haftungsfreistellung und klicken Sie dann auf ERSTELLEN.
                                                        4. Sie erhalten die fertige Willenserklärung als PDF-Datei .
                                                        5. Drucken Sie Ihre Willenserklärung aus und unterzeichnen Sie diese. Bitte ergänzen Sie noch Ort und Datum.
                                                        6. Verwahren Sie Ihre Willenserklärung im Original. 

                                                        Informieren Sie Ihre Angehörigen über das Vorhandensein dieser Erklärung.

                                                        Führen Sie ein Exemplar der Erklärung im Falle einer Erkrankung mit COVID-19 mit sich und informieren Sie die behandelnden Ärzte entsprechend.
                                                         
                                                          kostenpflichtig bestellen  

                                                        Ein kostenfreier Service der Deutschen Vorsorgedatenbank AG

                                                         

                                                         

                                                        Continue reading...

                                                        Covid-19 Spezial Jürgen Link

                                                        Was passiert, wenn Ihnen etwas passiert?

                                                        Sorgen Sie für sich und Ihre Familie vor - rechtzeitig und selbstbestimmt: mit der Covid-19 Willenserklärung.

                                                        Ihr Jürgen Link

                                                        Tel.: +496655749962
                                                        E-Mail: VSL@Juergen-Link.de

                                                         

                                                         

                                                        [sql-contact-form makler_nummer="7004543" makler_email="info@deutschevorsorgedatenbank.de" mailnummer="1"]

                                                          Hier können Sie für den Fall einer Erkrankung an COVID-19 Ihre kostenfreie Willenserklärung zur Durchführung der intensivmedizinischen Behandlung inklusive aller damit verbundenen Maßnahmen, insbesondere der künstlichen Beatmung, sowie der damit einhergehenden Notwendigkeiten, beispielsweise einer künstlichen Ernährung für diesen Zeitraum, erstellen.

                                                          Für jede Person muss eine eigene Willenserklärung erstellt werden.
                                                           
                                                            kostenpflichtig bestellen  

                                                          Ein kostenfreier Service der Deutschen Vorsorgedatenbank AG


                                                          Die COVID-19-Pandemie stellt unser Gesundheitssystem, unser Wirtschaftssystem und unser persönliches Leben vor völlig neue Herausforderungen.

                                                           

                                                          Die Vorstände der Deutschen Vorsorgedatenbank AG haben sich gemeinsam mit kooperierenden Fachanwälten darüber Gedanken gemacht, welche Auswirkungen diese Situation im Bereich Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung mit sich bringen kann.

                                                           

                                                          Grundsätzlich sind die Vorteile einer bestehenden Vorsorgevollmacht auch in einem solchen Szenario unbestritten. Wie sieht es aber bei Patientenverfügungen aus? Hinsichtlich der Erkrankung an COVID-19 liegen noch keinerlei Erfahrungswerte aus der Praxis vor, ob der in den bisherigen Patientenverfügungen zum Ausdruck gebrachte Willen ausreichend ist oder nicht.

                                                           

                                                          Das Resultat ist die nun zur Verfügung stehende Willenserklärung bei einer COVID-19 Erkrankung. Diese ergänzt und präzisiert zum einen bereits existierende Patientenverfügungen, kann aber auch als speziell auf diese Erkrankung abgestelltes Einzeldokument genutzt werden.

                                                           

                                                          Alle weiteren, aus unserer Sicht wichtigen Informationen und Hintergründe finden Sie auf dieser Seite.

                                                           

                                                          In der Hoffnung, dass Ihre persönliche Willenserklärung nie zum Einsatz kommen möge, wünschen wir Ihnen alles Gute. Bleiben Sie bitte gesund.

                                                           

                                                           

                                                           

                                                          Die Situation

                                                          Ende März wurde von sieben deutschen medizinischen Fachgesellschaften die „Entscheidung über die Zuteilung von Ressourcen in der Notfall- und Intensivmedizin im Kontext der Covid-19-Pandemie“ herausgegeben, welche der Entscheidungsfindung bei möglicherweise nicht ausreichenden Intensiv-Ressourcen dient.

                                                          Ziel ist es, damit den behandelnden Ärzten Hilfestellung für diese schwerwiegenden Entscheidungen an die Hand zu geben und diese zu entlasten. Eine entscheidende Rolle bei der intensivmedizinischen Behandlung fällt der Klärung des Patientenwillens zu. Eine intensivmedizinische Behandlung darf nur erfolgen, wenn der Patient in diese Therapie unter Berücksichtigung der Prognose einwilligt bzw. dies getan hätte oder in einer Patientenverfügung vorausverfügt hat.

                                                          Die Schritte der Entscheidungsfindung bei nicht möglicherweise nicht ausreichenden Intensiv-Ressourcen sind Inhalt dieser Übersicht:

                                                           

                                                          Corona-Uebersicht

                                                          Die Herausforderung

                                                          In diesem Zusammenhang stellt sich die Frage nach der Wirksamkeit bzw. Auslegung bestehender Patientenverfügungen. Anhand verschiedener Veröffentlichungen wird davon ausgegangen, dass derzeit ca. 50% der Bevölkerung eine solche Patientenverfügung besitzen. Vermutlich ist in keiner der vor März 2020 erstellten Patientenverfügungen die COVID-19-Pandemie inklusive speziell darauf abgestellter Behandlungswünsche thematisiert.

                                                          Es kann nun, laut der erwähnten Richtlinien zu folgender Situation kommen:

                                                          Für die Abwägung, welcher intensivpflichtige Patient beispielsweise die in vielen Fällen lebenserhaltende Beatmung erhält spielt auch eine eventuell vorliegende Patientenverfügung eine Rolle. Wird darin eine intensivmedizinische Therapie abgelehnt, kann dies in der beschriebenen, dramatischen Ausnahmesituation zum Versagen der Behandlung führen.

                                                          Die Lösung

                                                          Unabhängig vom Vorhandensein einer Patientenverfügung ergibt sich aus den oben geschilderten Richtlinien folgende Handlungsempfehlung:

                                                          Eine entscheidende Rolle spielt, dass für eine intensivmedizinische Therapie inklusive der damit verbundenen Szenarien und Behandlungsmaßnahmen in Folge einer COVID-19 Erkrankung eine ausdrückliche Einwilligung des Patienten vorliegt. Diese sollte vorsorglich und vorab schriftlich erfolgen, falls der Patient bei Aufnahme ins Krankenhaus nicht mehr in der Lage sein sollte, dies persönlich zu äußern.

                                                          Zu diesem Zweck empfiehlt sich das Erstellen einer speziellen Willenserklärung für den Fall einer solchen Erkrankung. Diese können Sie auf dieser Seite für sich und Ihre Angehörigen kostenfrei erstellen. Drucken Sie diese im Anschluss aus und unterzeichnen diese persönlich mit Angabe von Ort und Datum.

                                                           


                                                          Ihr Weg zur kostenfreien COVID-19 Willenserklärung

                                                          1. Geben Sie bitte Ihre Daten ein.
                                                          2. Bestätigen Sie Ihren Wunsch zur Erstellung der persönlichen Willenserklärung.
                                                          3. Bestätigen Sie bitte die Haftungsfreistellung und klicken Sie dann auf ERSTELLEN.
                                                          4. Sie erhalten die fertige Willenserklärung als PDF-Datei .
                                                          5. Drucken Sie Ihre Willenserklärung aus und unterzeichnen Sie diese. Bitte ergänzen Sie noch Ort und Datum.
                                                          6. Verwahren Sie Ihre Willenserklärung im Original. 

                                                          Informieren Sie Ihre Angehörigen über das Vorhandensein dieser Erklärung.

                                                          Führen Sie ein Exemplar der Erklärung im Falle einer Erkrankung mit COVID-19 mit sich und informieren Sie die behandelnden Ärzte entsprechend.
                                                           
                                                            kostenpflichtig bestellen  

                                                          Ein kostenfreier Service der Deutschen Vorsorgedatenbank AG

                                                           

                                                           

                                                          Continue reading...

                                                          Covid-19 Spezial Ludwig Hinrichs

                                                          Was passiert, wenn Ihnen etwas passiert?

                                                          Sorgen Sie für sich und Ihre Familie vor - rechtzeitig und selbstbestimmt: mit der Covid-19 Willenserklärung.

                                                          Ihr Ludwig Hinrichs

                                                          Tel.: +4943404996066
                                                          E-Mail: lh@openfinance.de

                                                           

                                                           

                                                          [sql-contact-form makler_nummer="7001902" makler_email="info@deutschevorsorgedatenbank.de" mailnummer="1"]

                                                            Hier können Sie für den Fall einer Erkrankung an COVID-19 Ihre kostenfreie Willenserklärung zur Durchführung der intensivmedizinischen Behandlung inklusive aller damit verbundenen Maßnahmen, insbesondere der künstlichen Beatmung, sowie der damit einhergehenden Notwendigkeiten, beispielsweise einer künstlichen Ernährung für diesen Zeitraum, erstellen.

                                                            Für jede Person muss eine eigene Willenserklärung erstellt werden.
                                                             
                                                              kostenpflichtig bestellen  

                                                            Ein kostenfreier Service der Deutschen Vorsorgedatenbank AG


                                                            Die COVID-19-Pandemie stellt unser Gesundheitssystem, unser Wirtschaftssystem und unser persönliches Leben vor völlig neue Herausforderungen.

                                                             

                                                            Die Vorstände der Deutschen Vorsorgedatenbank AG haben sich gemeinsam mit kooperierenden Fachanwälten darüber Gedanken gemacht, welche Auswirkungen diese Situation im Bereich Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung mit sich bringen kann.

                                                             

                                                            Grundsätzlich sind die Vorteile einer bestehenden Vorsorgevollmacht auch in einem solchen Szenario unbestritten. Wie sieht es aber bei Patientenverfügungen aus? Hinsichtlich der Erkrankung an COVID-19 liegen noch keinerlei Erfahrungswerte aus der Praxis vor, ob der in den bisherigen Patientenverfügungen zum Ausdruck gebrachte Willen ausreichend ist oder nicht.

                                                             

                                                            Das Resultat ist die nun zur Verfügung stehende Willenserklärung bei einer COVID-19 Erkrankung. Diese ergänzt und präzisiert zum einen bereits existierende Patientenverfügungen, kann aber auch als speziell auf diese Erkrankung abgestelltes Einzeldokument genutzt werden.

                                                             

                                                            Alle weiteren, aus unserer Sicht wichtigen Informationen und Hintergründe finden Sie auf dieser Seite.

                                                             

                                                            In der Hoffnung, dass Ihre persönliche Willenserklärung nie zum Einsatz kommen möge, wünschen wir Ihnen alles Gute. Bleiben Sie bitte gesund.

                                                             

                                                             

                                                             

                                                            Die Situation

                                                            Ende März wurde von sieben deutschen medizinischen Fachgesellschaften die „Entscheidung über die Zuteilung von Ressourcen in der Notfall- und Intensivmedizin im Kontext der Covid-19-Pandemie“ herausgegeben, welche der Entscheidungsfindung bei möglicherweise nicht ausreichenden Intensiv-Ressourcen dient.

                                                            Ziel ist es, damit den behandelnden Ärzten Hilfestellung für diese schwerwiegenden Entscheidungen an die Hand zu geben und diese zu entlasten. Eine entscheidende Rolle bei der intensivmedizinischen Behandlung fällt der Klärung des Patientenwillens zu. Eine intensivmedizinische Behandlung darf nur erfolgen, wenn der Patient in diese Therapie unter Berücksichtigung der Prognose einwilligt bzw. dies getan hätte oder in einer Patientenverfügung vorausverfügt hat.

                                                            Die Schritte der Entscheidungsfindung bei nicht möglicherweise nicht ausreichenden Intensiv-Ressourcen sind Inhalt dieser Übersicht:

                                                             

                                                            Corona-Uebersicht

                                                            Die Herausforderung

                                                            In diesem Zusammenhang stellt sich die Frage nach der Wirksamkeit bzw. Auslegung bestehender Patientenverfügungen. Anhand verschiedener Veröffentlichungen wird davon ausgegangen, dass derzeit ca. 50% der Bevölkerung eine solche Patientenverfügung besitzen. Vermutlich ist in keiner der vor März 2020 erstellten Patientenverfügungen die COVID-19-Pandemie inklusive speziell darauf abgestellter Behandlungswünsche thematisiert.

                                                            Es kann nun, laut der erwähnten Richtlinien zu folgender Situation kommen:

                                                            Für die Abwägung, welcher intensivpflichtige Patient beispielsweise die in vielen Fällen lebenserhaltende Beatmung erhält spielt auch eine eventuell vorliegende Patientenverfügung eine Rolle. Wird darin eine intensivmedizinische Therapie abgelehnt, kann dies in der beschriebenen, dramatischen Ausnahmesituation zum Versagen der Behandlung führen.

                                                            Die Lösung

                                                            Unabhängig vom Vorhandensein einer Patientenverfügung ergibt sich aus den oben geschilderten Richtlinien folgende Handlungsempfehlung:

                                                            Eine entscheidende Rolle spielt, dass für eine intensivmedizinische Therapie inklusive der damit verbundenen Szenarien und Behandlungsmaßnahmen in Folge einer COVID-19 Erkrankung eine ausdrückliche Einwilligung des Patienten vorliegt. Diese sollte vorsorglich und vorab schriftlich erfolgen, falls der Patient bei Aufnahme ins Krankenhaus nicht mehr in der Lage sein sollte, dies persönlich zu äußern.

                                                            Zu diesem Zweck empfiehlt sich das Erstellen einer speziellen Willenserklärung für den Fall einer solchen Erkrankung. Diese können Sie auf dieser Seite für sich und Ihre Angehörigen kostenfrei erstellen. Drucken Sie diese im Anschluss aus und unterzeichnen diese persönlich mit Angabe von Ort und Datum.

                                                             


                                                            Ihr Weg zur kostenfreien COVID-19 Willenserklärung

                                                            1. Geben Sie bitte Ihre Daten ein.
                                                            2. Bestätigen Sie Ihren Wunsch zur Erstellung der persönlichen Willenserklärung.
                                                            3. Bestätigen Sie bitte die Haftungsfreistellung und klicken Sie dann auf ERSTELLEN.
                                                            4. Sie erhalten die fertige Willenserklärung als PDF-Datei .
                                                            5. Drucken Sie Ihre Willenserklärung aus und unterzeichnen Sie diese. Bitte ergänzen Sie noch Ort und Datum.
                                                            6. Verwahren Sie Ihre Willenserklärung im Original. 

                                                            Informieren Sie Ihre Angehörigen über das Vorhandensein dieser Erklärung.

                                                            Führen Sie ein Exemplar der Erklärung im Falle einer Erkrankung mit COVID-19 mit sich und informieren Sie die behandelnden Ärzte entsprechend.
                                                             
                                                              kostenpflichtig bestellen  

                                                            Ein kostenfreier Service der Deutschen Vorsorgedatenbank AG

                                                             

                                                             

                                                            Continue reading...

                                                            Covid-19 Spezial Wolfgang Glückselig

                                                            Was passiert, wenn Ihnen etwas passiert?

                                                            Sorgen Sie für sich und Ihre Familie vor - rechtzeitig und selbstbestimmt: mit der Covid-19 Willenserklärung.

                                                            Ihr Wolfgang Glückselig

                                                            Tel.: +496181990977
                                                            E-Mail: wglueckselig@gmail.com

                                                             

                                                             

                                                            [sql-contact-form makler_nummer="7004534" makler_email="info@deutschevorsorgedatenbank.de" mailnummer="1"]

                                                              Hier können Sie für den Fall einer Erkrankung an COVID-19 Ihre kostenfreie Willenserklärung zur Durchführung der intensivmedizinischen Behandlung inklusive aller damit verbundenen Maßnahmen, insbesondere der künstlichen Beatmung, sowie der damit einhergehenden Notwendigkeiten, beispielsweise einer künstlichen Ernährung für diesen Zeitraum, erstellen.

                                                              Für jede Person muss eine eigene Willenserklärung erstellt werden.
                                                               
                                                                kostenpflichtig bestellen  

                                                              Ein kostenfreier Service der Deutschen Vorsorgedatenbank AG


                                                              Die COVID-19-Pandemie stellt unser Gesundheitssystem, unser Wirtschaftssystem und unser persönliches Leben vor völlig neue Herausforderungen.

                                                               

                                                              Die Vorstände der Deutschen Vorsorgedatenbank AG haben sich gemeinsam mit kooperierenden Fachanwälten darüber Gedanken gemacht, welche Auswirkungen diese Situation im Bereich Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung mit sich bringen kann.

                                                               

                                                              Grundsätzlich sind die Vorteile einer bestehenden Vorsorgevollmacht auch in einem solchen Szenario unbestritten. Wie sieht es aber bei Patientenverfügungen aus? Hinsichtlich der Erkrankung an COVID-19 liegen noch keinerlei Erfahrungswerte aus der Praxis vor, ob der in den bisherigen Patientenverfügungen zum Ausdruck gebrachte Willen ausreichend ist oder nicht.

                                                               

                                                              Das Resultat ist die nun zur Verfügung stehende Willenserklärung bei einer COVID-19 Erkrankung. Diese ergänzt und präzisiert zum einen bereits existierende Patientenverfügungen, kann aber auch als speziell auf diese Erkrankung abgestelltes Einzeldokument genutzt werden.

                                                               

                                                              Alle weiteren, aus unserer Sicht wichtigen Informationen und Hintergründe finden Sie auf dieser Seite.

                                                               

                                                              In der Hoffnung, dass Ihre persönliche Willenserklärung nie zum Einsatz kommen möge, wünschen wir Ihnen alles Gute. Bleiben Sie bitte gesund.

                                                               

                                                               

                                                               

                                                              Die Situation

                                                              Ende März wurde von sieben deutschen medizinischen Fachgesellschaften die „Entscheidung über die Zuteilung von Ressourcen in der Notfall- und Intensivmedizin im Kontext der Covid-19-Pandemie“ herausgegeben, welche der Entscheidungsfindung bei möglicherweise nicht ausreichenden Intensiv-Ressourcen dient.

                                                              Ziel ist es, damit den behandelnden Ärzten Hilfestellung für diese schwerwiegenden Entscheidungen an die Hand zu geben und diese zu entlasten. Eine entscheidende Rolle bei der intensivmedizinischen Behandlung fällt der Klärung des Patientenwillens zu. Eine intensivmedizinische Behandlung darf nur erfolgen, wenn der Patient in diese Therapie unter Berücksichtigung der Prognose einwilligt bzw. dies getan hätte oder in einer Patientenverfügung vorausverfügt hat.

                                                              Die Schritte der Entscheidungsfindung bei nicht möglicherweise nicht ausreichenden Intensiv-Ressourcen sind Inhalt dieser Übersicht:

                                                               

                                                              Corona-Uebersicht

                                                              Die Herausforderung

                                                              In diesem Zusammenhang stellt sich die Frage nach der Wirksamkeit bzw. Auslegung bestehender Patientenverfügungen. Anhand verschiedener Veröffentlichungen wird davon ausgegangen, dass derzeit ca. 50% der Bevölkerung eine solche Patientenverfügung besitzen. Vermutlich ist in keiner der vor März 2020 erstellten Patientenverfügungen die COVID-19-Pandemie inklusive speziell darauf abgestellter Behandlungswünsche thematisiert.

                                                              Es kann nun, laut der erwähnten Richtlinien zu folgender Situation kommen:

                                                              Für die Abwägung, welcher intensivpflichtige Patient beispielsweise die in vielen Fällen lebenserhaltende Beatmung erhält spielt auch eine eventuell vorliegende Patientenverfügung eine Rolle. Wird darin eine intensivmedizinische Therapie abgelehnt, kann dies in der beschriebenen, dramatischen Ausnahmesituation zum Versagen der Behandlung führen.

                                                              Die Lösung

                                                              Unabhängig vom Vorhandensein einer Patientenverfügung ergibt sich aus den oben geschilderten Richtlinien folgende Handlungsempfehlung:

                                                              Eine entscheidende Rolle spielt, dass für eine intensivmedizinische Therapie inklusive der damit verbundenen Szenarien und Behandlungsmaßnahmen in Folge einer COVID-19 Erkrankung eine ausdrückliche Einwilligung des Patienten vorliegt. Diese sollte vorsorglich und vorab schriftlich erfolgen, falls der Patient bei Aufnahme ins Krankenhaus nicht mehr in der Lage sein sollte, dies persönlich zu äußern.

                                                              Zu diesem Zweck empfiehlt sich das Erstellen einer speziellen Willenserklärung für den Fall einer solchen Erkrankung. Diese können Sie auf dieser Seite für sich und Ihre Angehörigen kostenfrei erstellen. Drucken Sie diese im Anschluss aus und unterzeichnen diese persönlich mit Angabe von Ort und Datum.

                                                               


                                                              Ihr Weg zur kostenfreien COVID-19 Willenserklärung

                                                              1. Geben Sie bitte Ihre Daten ein.
                                                              2. Bestätigen Sie Ihren Wunsch zur Erstellung der persönlichen Willenserklärung.
                                                              3. Bestätigen Sie bitte die Haftungsfreistellung und klicken Sie dann auf ERSTELLEN.
                                                              4. Sie erhalten die fertige Willenserklärung als PDF-Datei .
                                                              5. Drucken Sie Ihre Willenserklärung aus und unterzeichnen Sie diese. Bitte ergänzen Sie noch Ort und Datum.
                                                              6. Verwahren Sie Ihre Willenserklärung im Original. 

                                                              Informieren Sie Ihre Angehörigen über das Vorhandensein dieser Erklärung.

                                                              Führen Sie ein Exemplar der Erklärung im Falle einer Erkrankung mit COVID-19 mit sich und informieren Sie die behandelnden Ärzte entsprechend.
                                                               
                                                                kostenpflichtig bestellen  

                                                              Ein kostenfreier Service der Deutschen Vorsorgedatenbank AG

                                                               

                                                               

                                                              Continue reading...

                                                              Covid-19 Spezial Frank Schug

                                                              Was passiert, wenn Ihnen etwas passiert?

                                                              Sorgen Sie für sich und Ihre Familie vor - rechtzeitig und selbstbestimmt: mit der Covid-19 Willenserklärung.

                                                              Ihr Frank Schug

                                                              Tel.: +493397130087
                                                              E-Mail: breschug@bresch-schug.de

                                                               

                                                               

                                                              [sql-contact-form makler_nummer="7003119" makler_email="info@deutschevorsorgedatenbank.de" mailnummer="1"]

                                                                Hier können Sie für den Fall einer Erkrankung an COVID-19 Ihre kostenfreie Willenserklärung zur Durchführung der intensivmedizinischen Behandlung inklusive aller damit verbundenen Maßnahmen, insbesondere der künstlichen Beatmung, sowie der damit einhergehenden Notwendigkeiten, beispielsweise einer künstlichen Ernährung für diesen Zeitraum, erstellen.

                                                                Für jede Person muss eine eigene Willenserklärung erstellt werden.
                                                                 
                                                                  kostenpflichtig bestellen  

                                                                Ein kostenfreier Service der Deutschen Vorsorgedatenbank AG


                                                                Die COVID-19-Pandemie stellt unser Gesundheitssystem, unser Wirtschaftssystem und unser persönliches Leben vor völlig neue Herausforderungen.

                                                                 

                                                                Die Vorstände der Deutschen Vorsorgedatenbank AG haben sich gemeinsam mit kooperierenden Fachanwälten darüber Gedanken gemacht, welche Auswirkungen diese Situation im Bereich Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung mit sich bringen kann.

                                                                 

                                                                Grundsätzlich sind die Vorteile einer bestehenden Vorsorgevollmacht auch in einem solchen Szenario unbestritten. Wie sieht es aber bei Patientenverfügungen aus? Hinsichtlich der Erkrankung an COVID-19 liegen noch keinerlei Erfahrungswerte aus der Praxis vor, ob der in den bisherigen Patientenverfügungen zum Ausdruck gebrachte Willen ausreichend ist oder nicht.

                                                                 

                                                                Das Resultat ist die nun zur Verfügung stehende Willenserklärung bei einer COVID-19 Erkrankung. Diese ergänzt und präzisiert zum einen bereits existierende Patientenverfügungen, kann aber auch als speziell auf diese Erkrankung abgestelltes Einzeldokument genutzt werden.

                                                                 

                                                                Alle weiteren, aus unserer Sicht wichtigen Informationen und Hintergründe finden Sie auf dieser Seite.

                                                                 

                                                                In der Hoffnung, dass Ihre persönliche Willenserklärung nie zum Einsatz kommen möge, wünschen wir Ihnen alles Gute. Bleiben Sie bitte gesund.

                                                                 

                                                                 

                                                                 

                                                                Die Situation

                                                                Ende März wurde von sieben deutschen medizinischen Fachgesellschaften die „Entscheidung über die Zuteilung von Ressourcen in der Notfall- und Intensivmedizin im Kontext der Covid-19-Pandemie“ herausgegeben, welche der Entscheidungsfindung bei möglicherweise nicht ausreichenden Intensiv-Ressourcen dient.

                                                                Ziel ist es, damit den behandelnden Ärzten Hilfestellung für diese schwerwiegenden Entscheidungen an die Hand zu geben und diese zu entlasten. Eine entscheidende Rolle bei der intensivmedizinischen Behandlung fällt der Klärung des Patientenwillens zu. Eine intensivmedizinische Behandlung darf nur erfolgen, wenn der Patient in diese Therapie unter Berücksichtigung der Prognose einwilligt bzw. dies getan hätte oder in einer Patientenverfügung vorausverfügt hat.

                                                                Die Schritte der Entscheidungsfindung bei nicht möglicherweise nicht ausreichenden Intensiv-Ressourcen sind Inhalt dieser Übersicht:

                                                                 

                                                                Corona-Uebersicht

                                                                Die Herausforderung

                                                                In diesem Zusammenhang stellt sich die Frage nach der Wirksamkeit bzw. Auslegung bestehender Patientenverfügungen. Anhand verschiedener Veröffentlichungen wird davon ausgegangen, dass derzeit ca. 50% der Bevölkerung eine solche Patientenverfügung besitzen. Vermutlich ist in keiner der vor März 2020 erstellten Patientenverfügungen die COVID-19-Pandemie inklusive speziell darauf abgestellter Behandlungswünsche thematisiert.

                                                                Es kann nun, laut der erwähnten Richtlinien zu folgender Situation kommen:

                                                                Für die Abwägung, welcher intensivpflichtige Patient beispielsweise die in vielen Fällen lebenserhaltende Beatmung erhält spielt auch eine eventuell vorliegende Patientenverfügung eine Rolle. Wird darin eine intensivmedizinische Therapie abgelehnt, kann dies in der beschriebenen, dramatischen Ausnahmesituation zum Versagen der Behandlung führen.

                                                                Die Lösung

                                                                Unabhängig vom Vorhandensein einer Patientenverfügung ergibt sich aus den oben geschilderten Richtlinien folgende Handlungsempfehlung:

                                                                Eine entscheidende Rolle spielt, dass für eine intensivmedizinische Therapie inklusive der damit verbundenen Szenarien und Behandlungsmaßnahmen in Folge einer COVID-19 Erkrankung eine ausdrückliche Einwilligung des Patienten vorliegt. Diese sollte vorsorglich und vorab schriftlich erfolgen, falls der Patient bei Aufnahme ins Krankenhaus nicht mehr in der Lage sein sollte, dies persönlich zu äußern.

                                                                Zu diesem Zweck empfiehlt sich das Erstellen einer speziellen Willenserklärung für den Fall einer solchen Erkrankung. Diese können Sie auf dieser Seite für sich und Ihre Angehörigen kostenfrei erstellen. Drucken Sie diese im Anschluss aus und unterzeichnen diese persönlich mit Angabe von Ort und Datum.

                                                                 


                                                                Ihr Weg zur kostenfreien COVID-19 Willenserklärung

                                                                1. Geben Sie bitte Ihre Daten ein.
                                                                2. Bestätigen Sie Ihren Wunsch zur Erstellung der persönlichen Willenserklärung.
                                                                3. Bestätigen Sie bitte die Haftungsfreistellung und klicken Sie dann auf ERSTELLEN.
                                                                4. Sie erhalten die fertige Willenserklärung als PDF-Datei .
                                                                5. Drucken Sie Ihre Willenserklärung aus und unterzeichnen Sie diese. Bitte ergänzen Sie noch Ort und Datum.
                                                                6. Verwahren Sie Ihre Willenserklärung im Original. 

                                                                Informieren Sie Ihre Angehörigen über das Vorhandensein dieser Erklärung.

                                                                Führen Sie ein Exemplar der Erklärung im Falle einer Erkrankung mit COVID-19 mit sich und informieren Sie die behandelnden Ärzte entsprechend.
                                                                 
                                                                  kostenpflichtig bestellen  

                                                                Ein kostenfreier Service der Deutschen Vorsorgedatenbank AG

                                                                 

                                                                 

                                                                Continue reading...

                                                                Covid-19 Spezial Rainer Mohr

                                                                Was passiert, wenn Ihnen etwas passiert?

                                                                Sorgen Sie für sich und Ihre Familie vor - rechtzeitig und selbstbestimmt: mit der Covid-19 Willenserklärung.

                                                                Ihr Rainer Mohr

                                                                Tel.: +492619888509
                                                                E-Mail: info@mohr-finanz.de

                                                                 

                                                                 

                                                                [sql-contact-form makler_nummer="7004550" makler_email="info@deutschevorsorgedatenbank.de" mailnummer="1"]

                                                                  Hier können Sie für den Fall einer Erkrankung an COVID-19 Ihre kostenfreie Willenserklärung zur Durchführung der intensivmedizinischen Behandlung inklusive aller damit verbundenen Maßnahmen, insbesondere der künstlichen Beatmung, sowie der damit einhergehenden Notwendigkeiten, beispielsweise einer künstlichen Ernährung für diesen Zeitraum, erstellen.

                                                                  Für jede Person muss eine eigene Willenserklärung erstellt werden.
                                                                   
                                                                    kostenpflichtig bestellen  

                                                                  Ein kostenfreier Service der Deutschen Vorsorgedatenbank AG


                                                                  Die COVID-19-Pandemie stellt unser Gesundheitssystem, unser Wirtschaftssystem und unser persönliches Leben vor völlig neue Herausforderungen.

                                                                   

                                                                  Die Vorstände der Deutschen Vorsorgedatenbank AG haben sich gemeinsam mit kooperierenden Fachanwälten darüber Gedanken gemacht, welche Auswirkungen diese Situation im Bereich Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung mit sich bringen kann.

                                                                   

                                                                  Grundsätzlich sind die Vorteile einer bestehenden Vorsorgevollmacht auch in einem solchen Szenario unbestritten. Wie sieht es aber bei Patientenverfügungen aus? Hinsichtlich der Erkrankung an COVID-19 liegen noch keinerlei Erfahrungswerte aus der Praxis vor, ob der in den bisherigen Patientenverfügungen zum Ausdruck gebrachte Willen ausreichend ist oder nicht.

                                                                   

                                                                  Das Resultat ist die nun zur Verfügung stehende Willenserklärung bei einer COVID-19 Erkrankung. Diese ergänzt und präzisiert zum einen bereits existierende Patientenverfügungen, kann aber auch als speziell auf diese Erkrankung abgestelltes Einzeldokument genutzt werden.

                                                                   

                                                                  Alle weiteren, aus unserer Sicht wichtigen Informationen und Hintergründe finden Sie auf dieser Seite.

                                                                   

                                                                  In der Hoffnung, dass Ihre persönliche Willenserklärung nie zum Einsatz kommen möge, wünschen wir Ihnen alles Gute. Bleiben Sie bitte gesund.

                                                                   

                                                                   

                                                                   

                                                                  Die Situation

                                                                  Ende März wurde von sieben deutschen medizinischen Fachgesellschaften die „Entscheidung über die Zuteilung von Ressourcen in der Notfall- und Intensivmedizin im Kontext der Covid-19-Pandemie“ herausgegeben, welche der Entscheidungsfindung bei möglicherweise nicht ausreichenden Intensiv-Ressourcen dient.

                                                                  Ziel ist es, damit den behandelnden Ärzten Hilfestellung für diese schwerwiegenden Entscheidungen an die Hand zu geben und diese zu entlasten. Eine entscheidende Rolle bei der intensivmedizinischen Behandlung fällt der Klärung des Patientenwillens zu. Eine intensivmedizinische Behandlung darf nur erfolgen, wenn der Patient in diese Therapie unter Berücksichtigung der Prognose einwilligt bzw. dies getan hätte oder in einer Patientenverfügung vorausverfügt hat.

                                                                  Die Schritte der Entscheidungsfindung bei nicht möglicherweise nicht ausreichenden Intensiv-Ressourcen sind Inhalt dieser Übersicht:

                                                                   

                                                                  Corona-Uebersicht

                                                                  Die Herausforderung

                                                                  In diesem Zusammenhang stellt sich die Frage nach der Wirksamkeit bzw. Auslegung bestehender Patientenverfügungen. Anhand verschiedener Veröffentlichungen wird davon ausgegangen, dass derzeit ca. 50% der Bevölkerung eine solche Patientenverfügung besitzen. Vermutlich ist in keiner der vor März 2020 erstellten Patientenverfügungen die COVID-19-Pandemie inklusive speziell darauf abgestellter Behandlungswünsche thematisiert.

                                                                  Es kann nun, laut der erwähnten Richtlinien zu folgender Situation kommen:

                                                                  Für die Abwägung, welcher intensivpflichtige Patient beispielsweise die in vielen Fällen lebenserhaltende Beatmung erhält spielt auch eine eventuell vorliegende Patientenverfügung eine Rolle. Wird darin eine intensivmedizinische Therapie abgelehnt, kann dies in der beschriebenen, dramatischen Ausnahmesituation zum Versagen der Behandlung führen.

                                                                  Die Lösung

                                                                  Unabhängig vom Vorhandensein einer Patientenverfügung ergibt sich aus den oben geschilderten Richtlinien folgende Handlungsempfehlung:

                                                                  Eine entscheidende Rolle spielt, dass für eine intensivmedizinische Therapie inklusive der damit verbundenen Szenarien und Behandlungsmaßnahmen in Folge einer COVID-19 Erkrankung eine ausdrückliche Einwilligung des Patienten vorliegt. Diese sollte vorsorglich und vorab schriftlich erfolgen, falls der Patient bei Aufnahme ins Krankenhaus nicht mehr in der Lage sein sollte, dies persönlich zu äußern.

                                                                  Zu diesem Zweck empfiehlt sich das Erstellen einer speziellen Willenserklärung für den Fall einer solchen Erkrankung. Diese können Sie auf dieser Seite für sich und Ihre Angehörigen kostenfrei erstellen. Drucken Sie diese im Anschluss aus und unterzeichnen diese persönlich mit Angabe von Ort und Datum.

                                                                   


                                                                  Ihr Weg zur kostenfreien COVID-19 Willenserklärung

                                                                  1. Geben Sie bitte Ihre Daten ein.
                                                                  2. Bestätigen Sie Ihren Wunsch zur Erstellung der persönlichen Willenserklärung.
                                                                  3. Bestätigen Sie bitte die Haftungsfreistellung und klicken Sie dann auf ERSTELLEN.
                                                                  4. Sie erhalten die fertige Willenserklärung als PDF-Datei .
                                                                  5. Drucken Sie Ihre Willenserklärung aus und unterzeichnen Sie diese. Bitte ergänzen Sie noch Ort und Datum.
                                                                  6. Verwahren Sie Ihre Willenserklärung im Original. 

                                                                  Informieren Sie Ihre Angehörigen über das Vorhandensein dieser Erklärung.

                                                                  Führen Sie ein Exemplar der Erklärung im Falle einer Erkrankung mit COVID-19 mit sich und informieren Sie die behandelnden Ärzte entsprechend.
                                                                   
                                                                    kostenpflichtig bestellen  

                                                                  Ein kostenfreier Service der Deutschen Vorsorgedatenbank AG

                                                                   

                                                                   

                                                                  Continue reading...

                                                                  Covid-19 Spezial Michael Hohenstein

                                                                  Was passiert, wenn Ihnen etwas passiert?

                                                                  Sorgen Sie für sich und Ihre Familie vor - rechtzeitig und selbstbestimmt: mit der Covid-19 Willenserklärung.

                                                                  Ihre Sonja und Michael Hohenstein

                                                                  Tel.: +4962556489853
                                                                  E-Mail: info@sh-versicherungsmakler.de

                                                                   

                                                                   

                                                                  [sql-contact-form makler_nummer="7004552" makler_email="info@deutschevorsorgedatenbank.de" mailnummer="1"]

                                                                    Hier können Sie für den Fall einer Erkrankung an COVID-19 Ihre kostenfreie Willenserklärung zur Durchführung der intensivmedizinischen Behandlung inklusive aller damit verbundenen Maßnahmen, insbesondere der künstlichen Beatmung, sowie der damit einhergehenden Notwendigkeiten, beispielsweise einer künstlichen Ernährung für diesen Zeitraum, erstellen.

                                                                    Für jede Person muss eine eigene Willenserklärung erstellt werden.
                                                                     
                                                                      kostenpflichtig bestellen  

                                                                    Ein kostenfreier Service der Deutschen Vorsorgedatenbank AG


                                                                    Die COVID-19-Pandemie stellt unser Gesundheitssystem, unser Wirtschaftssystem und unser persönliches Leben vor völlig neue Herausforderungen.

                                                                     

                                                                    Die Vorstände der Deutschen Vorsorgedatenbank AG haben sich gemeinsam mit kooperierenden Fachanwälten darüber Gedanken gemacht, welche Auswirkungen diese Situation im Bereich Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung mit sich bringen kann.

                                                                     

                                                                    Grundsätzlich sind die Vorteile einer bestehenden Vorsorgevollmacht auch in einem solchen Szenario unbestritten. Wie sieht es aber bei Patientenverfügungen aus? Hinsichtlich der Erkrankung an COVID-19 liegen noch keinerlei Erfahrungswerte aus der Praxis vor, ob der in den bisherigen Patientenverfügungen zum Ausdruck gebrachte Willen ausreichend ist oder nicht.

                                                                     

                                                                    Das Resultat ist die nun zur Verfügung stehende Willenserklärung bei einer COVID-19 Erkrankung. Diese ergänzt und präzisiert zum einen bereits existierende Patientenverfügungen, kann aber auch als speziell auf diese Erkrankung abgestelltes Einzeldokument genutzt werden.

                                                                     

                                                                    Alle weiteren, aus unserer Sicht wichtigen Informationen und Hintergründe finden Sie auf dieser Seite.

                                                                     

                                                                    In der Hoffnung, dass Ihre persönliche Willenserklärung nie zum Einsatz kommen möge, wünschen wir Ihnen alles Gute. Bleiben Sie bitte gesund.

                                                                     

                                                                     

                                                                     

                                                                    Die Situation

                                                                    Ende März wurde von sieben deutschen medizinischen Fachgesellschaften die „Entscheidung über die Zuteilung von Ressourcen in der Notfall- und Intensivmedizin im Kontext der Covid-19-Pandemie“ herausgegeben, welche der Entscheidungsfindung bei möglicherweise nicht ausreichenden Intensiv-Ressourcen dient.

                                                                    Ziel ist es, damit den behandelnden Ärzten Hilfestellung für diese schwerwiegenden Entscheidungen an die Hand zu geben und diese zu entlasten. Eine entscheidende Rolle bei der intensivmedizinischen Behandlung fällt der Klärung des Patientenwillens zu. Eine intensivmedizinische Behandlung darf nur erfolgen, wenn der Patient in diese Therapie unter Berücksichtigung der Prognose einwilligt bzw. dies getan hätte oder in einer Patientenverfügung vorausverfügt hat.

                                                                    Die Schritte der Entscheidungsfindung bei nicht möglicherweise nicht ausreichenden Intensiv-Ressourcen sind Inhalt dieser Übersicht:

                                                                     

                                                                    Corona-Uebersicht

                                                                    Die Herausforderung

                                                                    In diesem Zusammenhang stellt sich die Frage nach der Wirksamkeit bzw. Auslegung bestehender Patientenverfügungen. Anhand verschiedener Veröffentlichungen wird davon ausgegangen, dass derzeit ca. 50% der Bevölkerung eine solche Patientenverfügung besitzen. Vermutlich ist in keiner der vor März 2020 erstellten Patientenverfügungen die COVID-19-Pandemie inklusive speziell darauf abgestellter Behandlungswünsche thematisiert.

                                                                    Es kann nun, laut der erwähnten Richtlinien zu folgender Situation kommen:

                                                                    Für die Abwägung, welcher intensivpflichtige Patient beispielsweise die in vielen Fällen lebenserhaltende Beatmung erhält spielt auch eine eventuell vorliegende Patientenverfügung eine Rolle. Wird darin eine intensivmedizinische Therapie abgelehnt, kann dies in der beschriebenen, dramatischen Ausnahmesituation zum Versagen der Behandlung führen.

                                                                    Die Lösung

                                                                    Unabhängig vom Vorhandensein einer Patientenverfügung ergibt sich aus den oben geschilderten Richtlinien folgende Handlungsempfehlung:

                                                                    Eine entscheidende Rolle spielt, dass für eine intensivmedizinische Therapie inklusive der damit verbundenen Szenarien und Behandlungsmaßnahmen in Folge einer COVID-19 Erkrankung eine ausdrückliche Einwilligung des Patienten vorliegt. Diese sollte vorsorglich und vorab schriftlich erfolgen, falls der Patient bei Aufnahme ins Krankenhaus nicht mehr in der Lage sein sollte, dies persönlich zu äußern.

                                                                    Zu diesem Zweck empfiehlt sich das Erstellen einer speziellen Willenserklärung für den Fall einer solchen Erkrankung. Diese können Sie auf dieser Seite für sich und Ihre Angehörigen kostenfrei erstellen. Drucken Sie diese im Anschluss aus und unterzeichnen diese persönlich mit Angabe von Ort und Datum.

                                                                     


                                                                    Ihr Weg zur kostenfreien COVID-19 Willenserklärung

                                                                    1. Geben Sie bitte Ihre Daten ein.
                                                                    2. Bestätigen Sie Ihren Wunsch zur Erstellung der persönlichen Willenserklärung.
                                                                    3. Bestätigen Sie bitte die Haftungsfreistellung und klicken Sie dann auf ERSTELLEN.
                                                                    4. Sie erhalten die fertige Willenserklärung als PDF-Datei .
                                                                    5. Drucken Sie Ihre Willenserklärung aus und unterzeichnen Sie diese. Bitte ergänzen Sie noch Ort und Datum.
                                                                    6. Verwahren Sie Ihre Willenserklärung im Original. 

                                                                    Informieren Sie Ihre Angehörigen über das Vorhandensein dieser Erklärung.

                                                                    Führen Sie ein Exemplar der Erklärung im Falle einer Erkrankung mit COVID-19 mit sich und informieren Sie die behandelnden Ärzte entsprechend.
                                                                     
                                                                      kostenpflichtig bestellen  

                                                                    Ein kostenfreier Service der Deutschen Vorsorgedatenbank AG

                                                                     

                                                                     

                                                                    Continue reading...

                                                                    Covid-19 Spezial Oliver Scherg

                                                                    Was passiert, wenn Ihnen etwas passiert?

                                                                    Sorgen Sie für sich und Ihre Familie vor - rechtzeitig und selbstbestimmt: mit der Covid-19 Willenserklärung.

                                                                    Ihr Oliver Scherg

                                                                    Tel.: +4994214303486
                                                                    E-Mail: oliver.scherg@we.de

                                                                     

                                                                     

                                                                    [sql-contact-form makler_nummer="7002996" makler_email="info@deutschevorsorgedatenbank.de" mailnummer="1"]

                                                                      Hier können Sie für den Fall einer Erkrankung an COVID-19 Ihre kostenfreie Willenserklärung zur Durchführung der intensivmedizinischen Behandlung inklusive aller damit verbundenen Maßnahmen, insbesondere der künstlichen Beatmung, sowie der damit einhergehenden Notwendigkeiten, beispielsweise einer künstlichen Ernährung für diesen Zeitraum, erstellen.

                                                                      Für jede Person muss eine eigene Willenserklärung erstellt werden.
                                                                       
                                                                        kostenpflichtig bestellen  

                                                                      Ein kostenfreier Service der Deutschen Vorsorgedatenbank AG


                                                                      Die COVID-19-Pandemie stellt unser Gesundheitssystem, unser Wirtschaftssystem und unser persönliches Leben vor völlig neue Herausforderungen.

                                                                       

                                                                      Die Vorstände der Deutschen Vorsorgedatenbank AG haben sich gemeinsam mit kooperierenden Fachanwälten darüber Gedanken gemacht, welche Auswirkungen diese Situation im Bereich Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung mit sich bringen kann.

                                                                       

                                                                      Grundsätzlich sind die Vorteile einer bestehenden Vorsorgevollmacht auch in einem solchen Szenario unbestritten. Wie sieht es aber bei Patientenverfügungen aus? Hinsichtlich der Erkrankung an COVID-19 liegen noch keinerlei Erfahrungswerte aus der Praxis vor, ob der in den bisherigen Patientenverfügungen zum Ausdruck gebrachte Willen ausreichend ist oder nicht.

                                                                       

                                                                      Das Resultat ist die nun zur Verfügung stehende Willenserklärung bei einer COVID-19 Erkrankung. Diese ergänzt und präzisiert zum einen bereits existierende Patientenverfügungen, kann aber auch als speziell auf diese Erkrankung abgestelltes Einzeldokument genutzt werden.

                                                                       

                                                                      Alle weiteren, aus unserer Sicht wichtigen Informationen und Hintergründe finden Sie auf dieser Seite.

                                                                       

                                                                      In der Hoffnung, dass Ihre persönliche Willenserklärung nie zum Einsatz kommen möge, wünschen wir Ihnen alles Gute. Bleiben Sie bitte gesund.

                                                                       

                                                                       

                                                                       

                                                                      Die Situation

                                                                      Ende März wurde von sieben deutschen medizinischen Fachgesellschaften die „Entscheidung über die Zuteilung von Ressourcen in der Notfall- und Intensivmedizin im Kontext der Covid-19-Pandemie“ herausgegeben, welche der Entscheidungsfindung bei möglicherweise nicht ausreichenden Intensiv-Ressourcen dient.

                                                                      Ziel ist es, damit den behandelnden Ärzten Hilfestellung für diese schwerwiegenden Entscheidungen an die Hand zu geben und diese zu entlasten. Eine entscheidende Rolle bei der intensivmedizinischen Behandlung fällt der Klärung des Patientenwillens zu. Eine intensivmedizinische Behandlung darf nur erfolgen, wenn der Patient in diese Therapie unter Berücksichtigung der Prognose einwilligt bzw. dies getan hätte oder in einer Patientenverfügung vorausverfügt hat.

                                                                      Die Schritte der Entscheidungsfindung bei nicht möglicherweise nicht ausreichenden Intensiv-Ressourcen sind Inhalt dieser Übersicht:

                                                                       

                                                                      Corona-Uebersicht

                                                                      Die Herausforderung

                                                                      In diesem Zusammenhang stellt sich die Frage nach der Wirksamkeit bzw. Auslegung bestehender Patientenverfügungen. Anhand verschiedener Veröffentlichungen wird davon ausgegangen, dass derzeit ca. 50% der Bevölkerung eine solche Patientenverfügung besitzen. Vermutlich ist in keiner der vor März 2020 erstellten Patientenverfügungen die COVID-19-Pandemie inklusive speziell darauf abgestellter Behandlungswünsche thematisiert.

                                                                      Es kann nun, laut der erwähnten Richtlinien zu folgender Situation kommen:

                                                                      Für die Abwägung, welcher intensivpflichtige Patient beispielsweise die in vielen Fällen lebenserhaltende Beatmung erhält spielt auch eine eventuell vorliegende Patientenverfügung eine Rolle. Wird darin eine intensivmedizinische Therapie abgelehnt, kann dies in der beschriebenen, dramatischen Ausnahmesituation zum Versagen der Behandlung führen.

                                                                      Die Lösung

                                                                      Unabhängig vom Vorhandensein einer Patientenverfügung ergibt sich aus den oben geschilderten Richtlinien folgende Handlungsempfehlung:

                                                                      Eine entscheidende Rolle spielt, dass für eine intensivmedizinische Therapie inklusive der damit verbundenen Szenarien und Behandlungsmaßnahmen in Folge einer COVID-19 Erkrankung eine ausdrückliche Einwilligung des Patienten vorliegt. Diese sollte vorsorglich und vorab schriftlich erfolgen, falls der Patient bei Aufnahme ins Krankenhaus nicht mehr in der Lage sein sollte, dies persönlich zu äußern.

                                                                      Zu diesem Zweck empfiehlt sich das Erstellen einer speziellen Willenserklärung für den Fall einer solchen Erkrankung. Diese können Sie auf dieser Seite für sich und Ihre Angehörigen kostenfrei erstellen. Drucken Sie diese im Anschluss aus und unterzeichnen diese persönlich mit Angabe von Ort und Datum.

                                                                       


                                                                      Ihr Weg zur kostenfreien COVID-19 Willenserklärung

                                                                      1. Geben Sie bitte Ihre Daten ein.
                                                                      2. Bestätigen Sie Ihren Wunsch zur Erstellung der persönlichen Willenserklärung.
                                                                      3. Bestätigen Sie bitte die Haftungsfreistellung und klicken Sie dann auf ERSTELLEN.
                                                                      4. Sie erhalten die fertige Willenserklärung als PDF-Datei .
                                                                      5. Drucken Sie Ihre Willenserklärung aus und unterzeichnen Sie diese. Bitte ergänzen Sie noch Ort und Datum.
                                                                      6. Verwahren Sie Ihre Willenserklärung im Original. 

                                                                      Informieren Sie Ihre Angehörigen über das Vorhandensein dieser Erklärung.

                                                                      Führen Sie ein Exemplar der Erklärung im Falle einer Erkrankung mit COVID-19 mit sich und informieren Sie die behandelnden Ärzte entsprechend.
                                                                       
                                                                        kostenpflichtig bestellen  

                                                                      Ein kostenfreier Service der Deutschen Vorsorgedatenbank AG

                                                                       

                                                                       

                                                                      Continue reading...

                                                                      Covid-19 Spezial Thomas Grause

                                                                      Was passiert, wenn Ihnen etwas passiert?

                                                                      Sorgen Sie für sich und Ihre Familie vor - rechtzeitig und selbstbestimmt: mit der Covid-19 Willenserklärung.

                                                                      Ihr Thomas Grause

                                                                      Tel.: +492584940081
                                                                      E-Mail: office@grause.de

                                                                       

                                                                       

                                                                      [sql-contact-form makler_nummer="7004541" makler_email="info@deutschevorsorgedatenbank.de" mailnummer="1"]

                                                                        Hier können Sie für den Fall einer Erkrankung an COVID-19 Ihre kostenfreie Willenserklärung zur Durchführung der intensivmedizinischen Behandlung inklusive aller damit verbundenen Maßnahmen, insbesondere der künstlichen Beatmung, sowie der damit einhergehenden Notwendigkeiten, beispielsweise einer künstlichen Ernährung für diesen Zeitraum, erstellen.

                                                                        Für jede Person muss eine eigene Willenserklärung erstellt werden.
                                                                         
                                                                          kostenpflichtig bestellen  

                                                                        Ein kostenfreier Service der Deutschen Vorsorgedatenbank AG


                                                                        Die COVID-19-Pandemie stellt unser Gesundheitssystem, unser Wirtschaftssystem und unser persönliches Leben vor völlig neue Herausforderungen.

                                                                         

                                                                        Die Vorstände der Deutschen Vorsorgedatenbank AG haben sich gemeinsam mit kooperierenden Fachanwälten darüber Gedanken gemacht, welche Auswirkungen diese Situation im Bereich Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung mit sich bringen kann.

                                                                         

                                                                        Grundsätzlich sind die Vorteile einer bestehenden Vorsorgevollmacht auch in einem solchen Szenario unbestritten. Wie sieht es aber bei Patientenverfügungen aus? Hinsichtlich der Erkrankung an COVID-19 liegen noch keinerlei Erfahrungswerte aus der Praxis vor, ob der in den bisherigen Patientenverfügungen zum Ausdruck gebrachte Willen ausreichend ist oder nicht.

                                                                         

                                                                        Das Resultat ist die nun zur Verfügung stehende Willenserklärung bei einer COVID-19 Erkrankung. Diese ergänzt und präzisiert zum einen bereits existierende Patientenverfügungen, kann aber auch als speziell auf diese Erkrankung abgestelltes Einzeldokument genutzt werden.

                                                                         

                                                                        Alle weiteren, aus unserer Sicht wichtigen Informationen und Hintergründe finden Sie auf dieser Seite.

                                                                         

                                                                        In der Hoffnung, dass Ihre persönliche Willenserklärung nie zum Einsatz kommen möge, wünschen wir Ihnen alles Gute. Bleiben Sie bitte gesund.

                                                                         

                                                                         

                                                                         

                                                                        Die Situation

                                                                        Ende März wurde von sieben deutschen medizinischen Fachgesellschaften die „Entscheidung über die Zuteilung von Ressourcen in der Notfall- und Intensivmedizin im Kontext der Covid-19-Pandemie“ herausgegeben, welche der Entscheidungsfindung bei möglicherweise nicht ausreichenden Intensiv-Ressourcen dient.

                                                                        Ziel ist es, damit den behandelnden Ärzten Hilfestellung für diese schwerwiegenden Entscheidungen an die Hand zu geben und diese zu entlasten. Eine entscheidende Rolle bei der intensivmedizinischen Behandlung fällt der Klärung des Patientenwillens zu. Eine intensivmedizinische Behandlung darf nur erfolgen, wenn der Patient in diese Therapie unter Berücksichtigung der Prognose einwilligt bzw. dies getan hätte oder in einer Patientenverfügung vorausverfügt hat.

                                                                        Die Schritte der Entscheidungsfindung bei nicht möglicherweise nicht ausreichenden Intensiv-Ressourcen sind Inhalt dieser Übersicht:

                                                                         

                                                                        Corona-Uebersicht

                                                                        Die Herausforderung

                                                                        In diesem Zusammenhang stellt sich die Frage nach der Wirksamkeit bzw. Auslegung bestehender Patientenverfügungen. Anhand verschiedener Veröffentlichungen wird davon ausgegangen, dass derzeit ca. 50% der Bevölkerung eine solche Patientenverfügung besitzen. Vermutlich ist in keiner der vor März 2020 erstellten Patientenverfügungen die COVID-19-Pandemie inklusive speziell darauf abgestellter Behandlungswünsche thematisiert.

                                                                        Es kann nun, laut der erwähnten Richtlinien zu folgender Situation kommen:

                                                                        Für die Abwägung, welcher intensivpflichtige Patient beispielsweise die in vielen Fällen lebenserhaltende Beatmung erhält spielt auch eine eventuell vorliegende Patientenverfügung eine Rolle. Wird darin eine intensivmedizinische Therapie abgelehnt, kann dies in der beschriebenen, dramatischen Ausnahmesituation zum Versagen der Behandlung führen.

                                                                        Die Lösung

                                                                        Unabhängig vom Vorhandensein einer Patientenverfügung ergibt sich aus den oben geschilderten Richtlinien folgende Handlungsempfehlung:

                                                                        Eine entscheidende Rolle spielt, dass für eine intensivmedizinische Therapie inklusive der damit verbundenen Szenarien und Behandlungsmaßnahmen in Folge einer COVID-19 Erkrankung eine ausdrückliche Einwilligung des Patienten vorliegt. Diese sollte vorsorglich und vorab schriftlich erfolgen, falls der Patient bei Aufnahme ins Krankenhaus nicht mehr in der Lage sein sollte, dies persönlich zu äußern.

                                                                        Zu diesem Zweck empfiehlt sich das Erstellen einer speziellen Willenserklärung für den Fall einer solchen Erkrankung. Diese können Sie auf dieser Seite für sich und Ihre Angehörigen kostenfrei erstellen. Drucken Sie diese im Anschluss aus und unterzeichnen diese persönlich mit Angabe von Ort und Datum.

                                                                         


                                                                        Ihr Weg zur kostenfreien COVID-19 Willenserklärung

                                                                        1. Geben Sie bitte Ihre Daten ein.
                                                                        2. Bestätigen Sie Ihren Wunsch zur Erstellung der persönlichen Willenserklärung.
                                                                        3. Bestätigen Sie bitte die Haftungsfreistellung und klicken Sie dann auf ERSTELLEN.
                                                                        4. Sie erhalten die fertige Willenserklärung als PDF-Datei .
                                                                        5. Drucken Sie Ihre Willenserklärung aus und unterzeichnen Sie diese. Bitte ergänzen Sie noch Ort und Datum.
                                                                        6. Verwahren Sie Ihre Willenserklärung im Original. 

                                                                        Informieren Sie Ihre Angehörigen über das Vorhandensein dieser Erklärung.

                                                                        Führen Sie ein Exemplar der Erklärung im Falle einer Erkrankung mit COVID-19 mit sich und informieren Sie die behandelnden Ärzte entsprechend.
                                                                         
                                                                          kostenpflichtig bestellen  

                                                                        Ein kostenfreier Service der Deutschen Vorsorgedatenbank AG

                                                                         

                                                                         

                                                                        Continue reading...

                                                                        Covid-19 Spezial Olivet Moderzinski

                                                                        Was passiert, wenn Ihnen etwas passiert?

                                                                        Sorgen Sie für sich und Ihre Familie vor - rechtzeitig und selbstbestimmt: mit der Covid-19 Willenserklärung.

                                                                        Ihr Olivet Moderzinski

                                                                        Tel.: +497419423888
                                                                        E-Mail: oliver@moderzinski.de

                                                                         

                                                                         

                                                                        [sql-contact-form makler_nummer="7003740" makler_email="info@deutschevorsorgedatenbank.de" mailnummer="1"]

                                                                          Hier können Sie für den Fall einer Erkrankung an COVID-19 Ihre kostenfreie Willenserklärung zur Durchführung der intensivmedizinischen Behandlung inklusive aller damit verbundenen Maßnahmen, insbesondere der künstlichen Beatmung, sowie der damit einhergehenden Notwendigkeiten, beispielsweise einer künstlichen Ernährung für diesen Zeitraum, erstellen.

                                                                          Für jede Person muss eine eigene Willenserklärung erstellt werden.
                                                                           
                                                                            kostenpflichtig bestellen  

                                                                          Ein kostenfreier Service der Deutschen Vorsorgedatenbank AG


                                                                          Die COVID-19-Pandemie stellt unser Gesundheitssystem, unser Wirtschaftssystem und unser persönliches Leben vor völlig neue Herausforderungen.

                                                                           

                                                                          Die Vorstände der Deutschen Vorsorgedatenbank AG haben sich gemeinsam mit kooperierenden Fachanwälten darüber Gedanken gemacht, welche Auswirkungen diese Situation im Bereich Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung mit sich bringen kann.

                                                                           

                                                                          Grundsätzlich sind die Vorteile einer bestehenden Vorsorgevollmacht auch in einem solchen Szenario unbestritten. Wie sieht es aber bei Patientenverfügungen aus? Hinsichtlich der Erkrankung an COVID-19 liegen noch keinerlei Erfahrungswerte aus der Praxis vor, ob der in den bisherigen Patientenverfügungen zum Ausdruck gebrachte Willen ausreichend ist oder nicht.

                                                                           

                                                                          Das Resultat ist die nun zur Verfügung stehende Willenserklärung bei einer COVID-19 Erkrankung. Diese ergänzt und präzisiert zum einen bereits existierende Patientenverfügungen, kann aber auch als speziell auf diese Erkrankung abgestelltes Einzeldokument genutzt werden.

                                                                           

                                                                          Alle weiteren, aus unserer Sicht wichtigen Informationen und Hintergründe finden Sie auf dieser Seite.

                                                                           

                                                                          In der Hoffnung, dass Ihre persönliche Willenserklärung nie zum Einsatz kommen möge, wünschen wir Ihnen alles Gute. Bleiben Sie bitte gesund.

                                                                           

                                                                           

                                                                           

                                                                          Die Situation

                                                                          Ende März wurde von sieben deutschen medizinischen Fachgesellschaften die „Entscheidung über die Zuteilung von Ressourcen in der Notfall- und Intensivmedizin im Kontext der Covid-19-Pandemie“ herausgegeben, welche der Entscheidungsfindung bei möglicherweise nicht ausreichenden Intensiv-Ressourcen dient.

                                                                          Ziel ist es, damit den behandelnden Ärzten Hilfestellung für diese schwerwiegenden Entscheidungen an die Hand zu geben und diese zu entlasten. Eine entscheidende Rolle bei der intensivmedizinischen Behandlung fällt der Klärung des Patientenwillens zu. Eine intensivmedizinische Behandlung darf nur erfolgen, wenn der Patient in diese Therapie unter Berücksichtigung der Prognose einwilligt bzw. dies getan hätte oder in einer Patientenverfügung vorausverfügt hat.

                                                                          Die Schritte der Entscheidungsfindung bei nicht möglicherweise nicht ausreichenden Intensiv-Ressourcen sind Inhalt dieser Übersicht:

                                                                           

                                                                          Corona-Uebersicht

                                                                          Die Herausforderung

                                                                          In diesem Zusammenhang stellt sich die Frage nach der Wirksamkeit bzw. Auslegung bestehender Patientenverfügungen. Anhand verschiedener Veröffentlichungen wird davon ausgegangen, dass derzeit ca. 50% der Bevölkerung eine solche Patientenverfügung besitzen. Vermutlich ist in keiner der vor März 2020 erstellten Patientenverfügungen die COVID-19-Pandemie inklusive speziell darauf abgestellter Behandlungswünsche thematisiert.

                                                                          Es kann nun, laut der erwähnten Richtlinien zu folgender Situation kommen:

                                                                          Für die Abwägung, welcher intensivpflichtige Patient beispielsweise die in vielen Fällen lebenserhaltende Beatmung erhält spielt auch eine eventuell vorliegende Patientenverfügung eine Rolle. Wird darin eine intensivmedizinische Therapie abgelehnt, kann dies in der beschriebenen, dramatischen Ausnahmesituation zum Versagen der Behandlung führen.

                                                                          Die Lösung

                                                                          Unabhängig vom Vorhandensein einer Patientenverfügung ergibt sich aus den oben geschilderten Richtlinien folgende Handlungsempfehlung:

                                                                          Eine entscheidende Rolle spielt, dass für eine intensivmedizinische Therapie inklusive der damit verbundenen Szenarien und Behandlungsmaßnahmen in Folge einer COVID-19 Erkrankung eine ausdrückliche Einwilligung des Patienten vorliegt. Diese sollte vorsorglich und vorab schriftlich erfolgen, falls der Patient bei Aufnahme ins Krankenhaus nicht mehr in der Lage sein sollte, dies persönlich zu äußern.

                                                                          Zu diesem Zweck empfiehlt sich das Erstellen einer speziellen Willenserklärung für den Fall einer solchen Erkrankung. Diese können Sie auf dieser Seite für sich und Ihre Angehörigen kostenfrei erstellen. Drucken Sie diese im Anschluss aus und unterzeichnen diese persönlich mit Angabe von Ort und Datum.

                                                                           


                                                                          Ihr Weg zur kostenfreien COVID-19 Willenserklärung

                                                                          1. Geben Sie bitte Ihre Daten ein.
                                                                          2. Bestätigen Sie Ihren Wunsch zur Erstellung der persönlichen Willenserklärung.
                                                                          3. Bestätigen Sie bitte die Haftungsfreistellung und klicken Sie dann auf ERSTELLEN.
                                                                          4. Sie erhalten die fertige Willenserklärung als PDF-Datei .
                                                                          5. Drucken Sie Ihre Willenserklärung aus und unterzeichnen Sie diese. Bitte ergänzen Sie noch Ort und Datum.
                                                                          6. Verwahren Sie Ihre Willenserklärung im Original. 

                                                                          Informieren Sie Ihre Angehörigen über das Vorhandensein dieser Erklärung.

                                                                          Führen Sie ein Exemplar der Erklärung im Falle einer Erkrankung mit COVID-19 mit sich und informieren Sie die behandelnden Ärzte entsprechend.
                                                                           
                                                                            kostenpflichtig bestellen  

                                                                          Ein kostenfreier Service der Deutschen Vorsorgedatenbank AG

                                                                           

                                                                           

                                                                          Continue reading...

                                                                          Covid-19 Spezial Christian Grupp

                                                                          Was passiert, wenn Ihnen etwas passiert?

                                                                          Sorgen Sie für sich und Ihre Familie vor - rechtzeitig und selbstbestimmt: mit der Covid-19 Willenserklärung.

                                                                          Ihr Christian Grupp

                                                                          Tel.: +491775147574
                                                                          E-Mail: grupp@straficon.de

                                                                           

                                                                           

                                                                          [sql-contact-form makler_nummer="7004535" makler_email="info@deutschevorsorgedatenbank.de" mailnummer="1"]

                                                                            Hier können Sie für den Fall einer Erkrankung an COVID-19 Ihre kostenfreie Willenserklärung zur Durchführung der intensivmedizinischen Behandlung inklusive aller damit verbundenen Maßnahmen, insbesondere der künstlichen Beatmung, sowie der damit einhergehenden Notwendigkeiten, beispielsweise einer künstlichen Ernährung für diesen Zeitraum, erstellen.

                                                                            Für jede Person muss eine eigene Willenserklärung erstellt werden.
                                                                             
                                                                              kostenpflichtig bestellen  

                                                                            Ein kostenfreier Service der Deutschen Vorsorgedatenbank AG


                                                                            Die COVID-19-Pandemie stellt unser Gesundheitssystem, unser Wirtschaftssystem und unser persönliches Leben vor völlig neue Herausforderungen.

                                                                             

                                                                            Die Vorstände der Deutschen Vorsorgedatenbank AG haben sich gemeinsam mit kooperierenden Fachanwälten darüber Gedanken gemacht, welche Auswirkungen diese Situation im Bereich Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung mit sich bringen kann.

                                                                             

                                                                            Grundsätzlich sind die Vorteile einer bestehenden Vorsorgevollmacht auch in einem solchen Szenario unbestritten. Wie sieht es aber bei Patientenverfügungen aus? Hinsichtlich der Erkrankung an COVID-19 liegen noch keinerlei Erfahrungswerte aus der Praxis vor, ob der in den bisherigen Patientenverfügungen zum Ausdruck gebrachte Willen ausreichend ist oder nicht.

                                                                             

                                                                            Das Resultat ist die nun zur Verfügung stehende Willenserklärung bei einer COVID-19 Erkrankung. Diese ergänzt und präzisiert zum einen bereits existierende Patientenverfügungen, kann aber auch als speziell auf diese Erkrankung abgestelltes Einzeldokument genutzt werden.

                                                                             

                                                                            Alle weiteren, aus unserer Sicht wichtigen Informationen und Hintergründe finden Sie auf dieser Seite.

                                                                             

                                                                            In der Hoffnung, dass Ihre persönliche Willenserklärung nie zum Einsatz kommen möge, wünschen wir Ihnen alles Gute. Bleiben Sie bitte gesund.

                                                                             

                                                                             

                                                                             

                                                                            Die Situation

                                                                            Ende März wurde von sieben deutschen medizinischen Fachgesellschaften die „Entscheidung über die Zuteilung von Ressourcen in der Notfall- und Intensivmedizin im Kontext der Covid-19-Pandemie“ herausgegeben, welche der Entscheidungsfindung bei möglicherweise nicht ausreichenden Intensiv-Ressourcen dient.

                                                                            Ziel ist es, damit den behandelnden Ärzten Hilfestellung für diese schwerwiegenden Entscheidungen an die Hand zu geben und diese zu entlasten. Eine entscheidende Rolle bei der intensivmedizinischen Behandlung fällt der Klärung des Patientenwillens zu. Eine intensivmedizinische Behandlung darf nur erfolgen, wenn der Patient in diese Therapie unter Berücksichtigung der Prognose einwilligt bzw. dies getan hätte oder in einer Patientenverfügung vorausverfügt hat.

                                                                            Die Schritte der Entscheidungsfindung bei nicht möglicherweise nicht ausreichenden Intensiv-Ressourcen sind Inhalt dieser Übersicht:

                                                                             

                                                                            Corona-Uebersicht

                                                                            Die Herausforderung

                                                                            In diesem Zusammenhang stellt sich die Frage nach der Wirksamkeit bzw. Auslegung bestehender Patientenverfügungen. Anhand verschiedener Veröffentlichungen wird davon ausgegangen, dass derzeit ca. 50% der Bevölkerung eine solche Patientenverfügung besitzen. Vermutlich ist in keiner der vor März 2020 erstellten Patientenverfügungen die COVID-19-Pandemie inklusive speziell darauf abgestellter Behandlungswünsche thematisiert.

                                                                            Es kann nun, laut der erwähnten Richtlinien zu folgender Situation kommen:

                                                                            Für die Abwägung, welcher intensivpflichtige Patient beispielsweise die in vielen Fällen lebenserhaltende Beatmung erhält spielt auch eine eventuell vorliegende Patientenverfügung eine Rolle. Wird darin eine intensivmedizinische Therapie abgelehnt, kann dies in der beschriebenen, dramatischen Ausnahmesituation zum Versagen der Behandlung führen.

                                                                            Die Lösung

                                                                            Unabhängig vom Vorhandensein einer Patientenverfügung ergibt sich aus den oben geschilderten Richtlinien folgende Handlungsempfehlung:

                                                                            Eine entscheidende Rolle spielt, dass für eine intensivmedizinische Therapie inklusive der damit verbundenen Szenarien und Behandlungsmaßnahmen in Folge einer COVID-19 Erkrankung eine ausdrückliche Einwilligung des Patienten vorliegt. Diese sollte vorsorglich und vorab schriftlich erfolgen, falls der Patient bei Aufnahme ins Krankenhaus nicht mehr in der Lage sein sollte, dies persönlich zu äußern.

                                                                            Zu diesem Zweck empfiehlt sich das Erstellen einer speziellen Willenserklärung für den Fall einer solchen Erkrankung. Diese können Sie auf dieser Seite für sich und Ihre Angehörigen kostenfrei erstellen. Drucken Sie diese im Anschluss aus und unterzeichnen diese persönlich mit Angabe von Ort und Datum.

                                                                             


                                                                            Ihr Weg zur kostenfreien COVID-19 Willenserklärung

                                                                            1. Geben Sie bitte Ihre Daten ein.
                                                                            2. Bestätigen Sie Ihren Wunsch zur Erstellung der persönlichen Willenserklärung.
                                                                            3. Bestätigen Sie bitte die Haftungsfreistellung und klicken Sie dann auf ERSTELLEN.
                                                                            4. Sie erhalten die fertige Willenserklärung als PDF-Datei .
                                                                            5. Drucken Sie Ihre Willenserklärung aus und unterzeichnen Sie diese. Bitte ergänzen Sie noch Ort und Datum.
                                                                            6. Verwahren Sie Ihre Willenserklärung im Original. 

                                                                            Informieren Sie Ihre Angehörigen über das Vorhandensein dieser Erklärung.

                                                                            Führen Sie ein Exemplar der Erklärung im Falle einer Erkrankung mit COVID-19 mit sich und informieren Sie die behandelnden Ärzte entsprechend.
                                                                             
                                                                              kostenpflichtig bestellen  

                                                                            Ein kostenfreier Service der Deutschen Vorsorgedatenbank AG

                                                                             

                                                                             

                                                                            Continue reading...

                                                                            Covid-19 Spezial Sven Albert

                                                                            Was passiert, wenn Ihnen etwas passiert?

                                                                            Sorgen Sie für sich und Ihre Familie vor - rechtzeitig und selbstbestimmt: mit der Covid-19 Willenserklärung.

                                                                            Ihr Sven Albert

                                                                            Tel.: +4923039527191
                                                                            E-Mail: kontakt@vorsorgeberatung-unna.de

                                                                             

                                                                             

                                                                            [sql-contact-form makler_nummer="7002760" makler_email="info@deutschevorsorgedatenbank.de" mailnummer="1"]

                                                                              Hier können Sie für den Fall einer Erkrankung an COVID-19 Ihre kostenfreie Willenserklärung zur Durchführung der intensivmedizinischen Behandlung inklusive aller damit verbundenen Maßnahmen, insbesondere der künstlichen Beatmung, sowie der damit einhergehenden Notwendigkeiten, beispielsweise einer künstlichen Ernährung für diesen Zeitraum, erstellen.

                                                                              Für jede Person muss eine eigene Willenserklärung erstellt werden.
                                                                               
                                                                               

                                                                              [linkLP_Bild-snippet id="button_1" url="https://dvdb.mandantenordner.de/request/vollmcorona?vermid=" field="makler_nummer" image_src="https://partner.deutschevorsorgedatenbank.com/https://partner.deutschevorsorgedatenbank.com/wp-content/uploads/sites/2//sites/2/2020/04/Button_Registrierung.png"]

                                                                               

                                                                              Ein kostenfreier Service der Deutschen Vorsorgedatenbank AG


                                                                              Die COVID-19-Pandemie stellt unser Gesundheitssystem, unser Wirtschaftssystem und unser persönliches Leben vor völlig neue Herausforderungen.

                                                                               

                                                                              Die Vorstände der Deutschen Vorsorgedatenbank AG haben sich gemeinsam mit kooperierenden Fachanwälten darüber Gedanken gemacht, welche Auswirkungen diese Situation im Bereich Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung mit sich bringen kann.

                                                                               

                                                                              Grundsätzlich sind die Vorteile einer bestehenden Vorsorgevollmacht auch in einem solchen Szenario unbestritten. Wie sieht es aber bei Patientenverfügungen aus? Hinsichtlich der Erkrankung an COVID-19 liegen noch keinerlei Erfahrungswerte aus der Praxis vor, ob der in den bisherigen Patientenverfügungen zum Ausdruck gebrachte Willen ausreichend ist oder nicht.

                                                                               

                                                                              Das Resultat ist die nun zur Verfügung stehende Willenserklärung bei einer COVID-19 Erkrankung. Diese ergänzt und präzisiert zum einen bereits existierende Patientenverfügungen, kann aber auch als speziell auf diese Erkrankung abgestelltes Einzeldokument genutzt werden.

                                                                               

                                                                              Alle weiteren, aus unserer Sicht wichtigen Informationen und Hintergründe finden Sie auf dieser Seite.

                                                                               

                                                                              In der Hoffnung, dass Ihre persönliche Willenserklärung nie zum Einsatz kommen möge, wünschen wir Ihnen alles Gute. Bleiben Sie bitte gesund.

                                                                               

                                                                               

                                                                               

                                                                              Die Situation

                                                                              Ende März wurde von sieben deutschen medizinischen Fachgesellschaften die „Entscheidung über die Zuteilung von Ressourcen in der Notfall- und Intensivmedizin im Kontext der Covid-19-Pandemie“ herausgegeben, welche der Entscheidungsfindung bei möglicherweise nicht ausreichenden Intensiv-Ressourcen dient.

                                                                              Ziel ist es, damit den behandelnden Ärzten Hilfestellung für diese schwerwiegenden Entscheidungen an die Hand zu geben und diese zu entlasten. Eine entscheidende Rolle bei der intensivmedizinischen Behandlung fällt der Klärung des Patientenwillens zu. Eine intensivmedizinische Behandlung darf nur erfolgen, wenn der Patient in diese Therapie unter Berücksichtigung der Prognose einwilligt bzw. dies getan hätte oder in einer Patientenverfügung vorausverfügt hat.

                                                                              Die Schritte der Entscheidungsfindung bei nicht möglicherweise nicht ausreichenden Intensiv-Ressourcen sind Inhalt dieser Übersicht:

                                                                               

                                                                              Corona-Uebersicht

                                                                              Die Herausforderung

                                                                              In diesem Zusammenhang stellt sich die Frage nach der Wirksamkeit bzw. Auslegung bestehender Patientenverfügungen. Anhand verschiedener Veröffentlichungen wird davon ausgegangen, dass derzeit ca. 50% der Bevölkerung eine solche Patientenverfügung besitzen. Vermutlich ist in keiner der vor März 2020 erstellten Patientenverfügungen die COVID-19-Pandemie inklusive speziell darauf abgestellter Behandlungswünsche thematisiert.

                                                                              Es kann nun, laut der erwähnten Richtlinien zu folgender Situation kommen:

                                                                              Für die Abwägung, welcher intensivpflichtige Patient beispielsweise die in vielen Fällen lebenserhaltende Beatmung erhält spielt auch eine eventuell vorliegende Patientenverfügung eine Rolle. Wird darin eine intensivmedizinische Therapie abgelehnt, kann dies in der beschriebenen, dramatischen Ausnahmesituation zum Versagen der Behandlung führen.

                                                                              Die Lösung

                                                                              Unabhängig vom Vorhandensein einer Patientenverfügung ergibt sich aus den oben geschilderten Richtlinien folgende Handlungsempfehlung:

                                                                              Eine entscheidende Rolle spielt, dass für eine intensivmedizinische Therapie inklusive der damit verbundenen Szenarien und Behandlungsmaßnahmen in Folge einer COVID-19 Erkrankung eine ausdrückliche Einwilligung des Patienten vorliegt. Diese sollte vorsorglich und vorab schriftlich erfolgen, falls der Patient bei Aufnahme ins Krankenhaus nicht mehr in der Lage sein sollte, dies persönlich zu äußern.

                                                                              Zu diesem Zweck empfiehlt sich das Erstellen einer speziellen Willenserklärung für den Fall einer solchen Erkrankung. Diese können Sie auf dieser Seite für sich und Ihre Angehörigen kostenfrei erstellen. Drucken Sie diese im Anschluss aus und unterzeichnen diese persönlich mit Angabe von Ort und Datum.

                                                                               


                                                                              Ihr Weg zur kostenfreien COVID-19 Willenserklärung

                                                                              1. Geben Sie bitte Ihre Daten ein.
                                                                              2. Bestätigen Sie Ihren Wunsch zur Erstellung der persönlichen Willenserklärung.
                                                                              3. Bestätigen Sie bitte die Haftungsfreistellung und klicken Sie dann auf ERSTELLEN.
                                                                              4. Sie erhalten die fertige Willenserklärung als PDF-Datei .
                                                                              5. Drucken Sie Ihre Willenserklärung aus und unterzeichnen Sie diese. Bitte ergänzen Sie noch Ort und Datum.
                                                                              6. Verwahren Sie Ihre Willenserklärung im Original. 

                                                                              Informieren Sie Ihre Angehörigen über das Vorhandensein dieser Erklärung.

                                                                              Führen Sie ein Exemplar der Erklärung im Falle einer Erkrankung mit COVID-19 mit sich und informieren Sie die behandelnden Ärzte entsprechend.
                                                                               
                                                                                [linkLP_Bild-snippet id="button_2" url="https://dvdb.mandantenordner.de/request/vollmcorona?vermid=" field="makler_nummer" image_src="https://partner.deutschevorsorgedatenbank.com/https://partner.deutschevorsorgedatenbank.com/wp-content/uploads/sites/2//sites/2/2020/04/Button_Registrierung.png"]  

                                                                              Ein kostenfreier Service der Deutschen Vorsorgedatenbank AG

                                                                               

                                                                               

                                                                              Continue reading...

                                                                              Covid-19 Spezial Thomas Schimmel

                                                                              Was passiert, wenn Ihnen etwas passiert?

                                                                              Sorgen Sie für sich und Ihre Familie vor - rechtzeitig und selbstbestimmt: mit der Covid-19 Willenserklärung.

                                                                              Ihr Thomas Schimmel

                                                                              Tel.: +4992318580523
                                                                              E-Mail: info@cofinanz.de

                                                                               

                                                                               

                                                                              [sql-contact-form makler_nummer="7004197" makler_email="info@deutschevorsorgedatenbank.de" mailnummer="1"]

                                                                                Hier können Sie für den Fall einer Erkrankung an COVID-19 Ihre kostenfreie Willenserklärung zur Durchführung der intensivmedizinischen Behandlung inklusive aller damit verbundenen Maßnahmen, insbesondere der künstlichen Beatmung, sowie der damit einhergehenden Notwendigkeiten, beispielsweise einer künstlichen Ernährung für diesen Zeitraum, erstellen.

                                                                                Für jede Person muss eine eigene Willenserklärung erstellt werden.
                                                                                 
                                                                                  kostenpflichtig bestellen  

                                                                                Ein kostenfreier Service der Deutschen Vorsorgedatenbank AG


                                                                                Die COVID-19-Pandemie stellt unser Gesundheitssystem, unser Wirtschaftssystem und unser persönliches Leben vor völlig neue Herausforderungen.

                                                                                 

                                                                                Die Vorstände der Deutschen Vorsorgedatenbank AG haben sich gemeinsam mit kooperierenden Fachanwälten darüber Gedanken gemacht, welche Auswirkungen diese Situation im Bereich Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung mit sich bringen kann.

                                                                                 

                                                                                Grundsätzlich sind die Vorteile einer bestehenden Vorsorgevollmacht auch in einem solchen Szenario unbestritten. Wie sieht es aber bei Patientenverfügungen aus? Hinsichtlich der Erkrankung an COVID-19 liegen noch keinerlei Erfahrungswerte aus der Praxis vor, ob der in den bisherigen Patientenverfügungen zum Ausdruck gebrachte Willen ausreichend ist oder nicht.

                                                                                 

                                                                                Das Resultat ist die nun zur Verfügung stehende Willenserklärung bei einer COVID-19 Erkrankung. Diese ergänzt und präzisiert zum einen bereits existierende Patientenverfügungen, kann aber auch als speziell auf diese Erkrankung abgestelltes Einzeldokument genutzt werden.

                                                                                 

                                                                                Alle weiteren, aus unserer Sicht wichtigen Informationen und Hintergründe finden Sie auf dieser Seite.

                                                                                 

                                                                                In der Hoffnung, dass Ihre persönliche Willenserklärung nie zum Einsatz kommen möge, wünschen wir Ihnen alles Gute. Bleiben Sie bitte gesund.

                                                                                 

                                                                                 

                                                                                 

                                                                                Die Situation

                                                                                Ende März wurde von sieben deutschen medizinischen Fachgesellschaften die „Entscheidung über die Zuteilung von Ressourcen in der Notfall- und Intensivmedizin im Kontext der Covid-19-Pandemie“ herausgegeben, welche der Entscheidungsfindung bei möglicherweise nicht ausreichenden Intensiv-Ressourcen dient.

                                                                                Ziel ist es, damit den behandelnden Ärzten Hilfestellung für diese schwerwiegenden Entscheidungen an die Hand zu geben und diese zu entlasten. Eine entscheidende Rolle bei der intensivmedizinischen Behandlung fällt der Klärung des Patientenwillens zu. Eine intensivmedizinische Behandlung darf nur erfolgen, wenn der Patient in diese Therapie unter Berücksichtigung der Prognose einwilligt bzw. dies getan hätte oder in einer Patientenverfügung vorausverfügt hat.

                                                                                Die Schritte der Entscheidungsfindung bei nicht möglicherweise nicht ausreichenden Intensiv-Ressourcen sind Inhalt dieser Übersicht:

                                                                                 

                                                                                Corona-Uebersicht

                                                                                Die Herausforderung

                                                                                In diesem Zusammenhang stellt sich die Frage nach der Wirksamkeit bzw. Auslegung bestehender Patientenverfügungen. Anhand verschiedener Veröffentlichungen wird davon ausgegangen, dass derzeit ca. 50% der Bevölkerung eine solche Patientenverfügung besitzen. Vermutlich ist in keiner der vor März 2020 erstellten Patientenverfügungen die COVID-19-Pandemie inklusive speziell darauf abgestellter Behandlungswünsche thematisiert.

                                                                                Es kann nun, laut der erwähnten Richtlinien zu folgender Situation kommen:

                                                                                Für die Abwägung, welcher intensivpflichtige Patient beispielsweise die in vielen Fällen lebenserhaltende Beatmung erhält spielt auch eine eventuell vorliegende Patientenverfügung eine Rolle. Wird darin eine intensivmedizinische Therapie abgelehnt, kann dies in der beschriebenen, dramatischen Ausnahmesituation zum Versagen der Behandlung führen.

                                                                                Die Lösung

                                                                                Unabhängig vom Vorhandensein einer Patientenverfügung ergibt sich aus den oben geschilderten Richtlinien folgende Handlungsempfehlung:

                                                                                Eine entscheidende Rolle spielt, dass für eine intensivmedizinische Therapie inklusive der damit verbundenen Szenarien und Behandlungsmaßnahmen in Folge einer COVID-19 Erkrankung eine ausdrückliche Einwilligung des Patienten vorliegt. Diese sollte vorsorglich und vorab schriftlich erfolgen, falls der Patient bei Aufnahme ins Krankenhaus nicht mehr in der Lage sein sollte, dies persönlich zu äußern.

                                                                                Zu diesem Zweck empfiehlt sich das Erstellen einer speziellen Willenserklärung für den Fall einer solchen Erkrankung. Diese können Sie auf dieser Seite für sich und Ihre Angehörigen kostenfrei erstellen. Drucken Sie diese im Anschluss aus und unterzeichnen diese persönlich mit Angabe von Ort und Datum.

                                                                                 


                                                                                Ihr Weg zur kostenfreien COVID-19 Willenserklärung

                                                                                1. Geben Sie bitte Ihre Daten ein.
                                                                                2. Bestätigen Sie Ihren Wunsch zur Erstellung der persönlichen Willenserklärung.
                                                                                3. Bestätigen Sie bitte die Haftungsfreistellung und klicken Sie dann auf ERSTELLEN.
                                                                                4. Sie erhalten die fertige Willenserklärung als PDF-Datei .
                                                                                5. Drucken Sie Ihre Willenserklärung aus und unterzeichnen Sie diese. Bitte ergänzen Sie noch Ort und Datum.
                                                                                6. Verwahren Sie Ihre Willenserklärung im Original. 

                                                                                Informieren Sie Ihre Angehörigen über das Vorhandensein dieser Erklärung.

                                                                                Führen Sie ein Exemplar der Erklärung im Falle einer Erkrankung mit COVID-19 mit sich und informieren Sie die behandelnden Ärzte entsprechend.
                                                                                 
                                                                                  kostenpflichtig bestellen  

                                                                                Ein kostenfreier Service der Deutschen Vorsorgedatenbank AG

                                                                                 

                                                                                 

                                                                                Continue reading...

                                                                                Covid-19 Spezial Hannes Weindorf

                                                                                Was passiert, wenn Ihnen etwas passiert?

                                                                                Sorgen Sie für sich und Ihre Familie vor - rechtzeitig und selbstbestimmt: mit der Covid-19 Willenserklärung.

                                                                                Ihr Hannes Weindorf

                                                                                Tel.: +4915209297995
                                                                                E-Mail: hw@weindorf-beratung.de

                                                                                 

                                                                                 

                                                                                [sql-contact-form makler_nummer="7001273" makler_email="info@deutschevorsorgedatenbank.de" mailnummer="1"]

                                                                                  Hier können Sie für den Fall einer Erkrankung an COVID-19 Ihre kostenfreie Willenserklärung zur Durchführung der intensivmedizinischen Behandlung inklusive aller damit verbundenen Maßnahmen, insbesondere der künstlichen Beatmung, sowie der damit einhergehenden Notwendigkeiten, beispielsweise einer künstlichen Ernährung für diesen Zeitraum, erstellen.

                                                                                  Für jede Person muss eine eigene Willenserklärung erstellt werden.
                                                                                   
                                                                                    kostenpflichtig bestellen  

                                                                                  Ein kostenfreier Service der Deutschen Vorsorgedatenbank AG


                                                                                  Die COVID-19-Pandemie stellt unser Gesundheitssystem, unser Wirtschaftssystem und unser persönliches Leben vor völlig neue Herausforderungen.

                                                                                   

                                                                                  Die Vorstände der Deutschen Vorsorgedatenbank AG haben sich gemeinsam mit kooperierenden Fachanwälten darüber Gedanken gemacht, welche Auswirkungen diese Situation im Bereich Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung mit sich bringen kann.

                                                                                   

                                                                                  Grundsätzlich sind die Vorteile einer bestehenden Vorsorgevollmacht auch in einem solchen Szenario unbestritten. Wie sieht es aber bei Patientenverfügungen aus? Hinsichtlich der Erkrankung an COVID-19 liegen noch keinerlei Erfahrungswerte aus der Praxis vor, ob der in den bisherigen Patientenverfügungen zum Ausdruck gebrachte Willen ausreichend ist oder nicht.

                                                                                   

                                                                                  Das Resultat ist die nun zur Verfügung stehende Willenserklärung bei einer COVID-19 Erkrankung. Diese ergänzt und präzisiert zum einen bereits existierende Patientenverfügungen, kann aber auch als speziell auf diese Erkrankung abgestelltes Einzeldokument genutzt werden.

                                                                                   

                                                                                  Alle weiteren, aus unserer Sicht wichtigen Informationen und Hintergründe finden Sie auf dieser Seite.

                                                                                   

                                                                                  In der Hoffnung, dass Ihre persönliche Willenserklärung nie zum Einsatz kommen möge, wünschen wir Ihnen alles Gute. Bleiben Sie bitte gesund.

                                                                                   

                                                                                   

                                                                                   

                                                                                  Die Situation

                                                                                  Ende März wurde von sieben deutschen medizinischen Fachgesellschaften die „Entscheidung über die Zuteilung von Ressourcen in der Notfall- und Intensivmedizin im Kontext der Covid-19-Pandemie“ herausgegeben, welche der Entscheidungsfindung bei möglicherweise nicht ausreichenden Intensiv-Ressourcen dient.

                                                                                  Ziel ist es, damit den behandelnden Ärzten Hilfestellung für diese schwerwiegenden Entscheidungen an die Hand zu geben und diese zu entlasten. Eine entscheidende Rolle bei der intensivmedizinischen Behandlung fällt der Klärung des Patientenwillens zu. Eine intensivmedizinische Behandlung darf nur erfolgen, wenn der Patient in diese Therapie unter Berücksichtigung der Prognose einwilligt bzw. dies getan hätte oder in einer Patientenverfügung vorausverfügt hat.

                                                                                  Die Schritte der Entscheidungsfindung bei nicht möglicherweise nicht ausreichenden Intensiv-Ressourcen sind Inhalt dieser Übersicht:

                                                                                   

                                                                                  Corona-Uebersicht

                                                                                  Die Herausforderung

                                                                                  In diesem Zusammenhang stellt sich die Frage nach der Wirksamkeit bzw. Auslegung bestehender Patientenverfügungen. Anhand verschiedener Veröffentlichungen wird davon ausgegangen, dass derzeit ca. 50% der Bevölkerung eine solche Patientenverfügung besitzen. Vermutlich ist in keiner der vor März 2020 erstellten Patientenverfügungen die COVID-19-Pandemie inklusive speziell darauf abgestellter Behandlungswünsche thematisiert.

                                                                                  Es kann nun, laut der erwähnten Richtlinien zu folgender Situation kommen:

                                                                                  Für die Abwägung, welcher intensivpflichtige Patient beispielsweise die in vielen Fällen lebenserhaltende Beatmung erhält spielt auch eine eventuell vorliegende Patientenverfügung eine Rolle. Wird darin eine intensivmedizinische Therapie abgelehnt, kann dies in der beschriebenen, dramatischen Ausnahmesituation zum Versagen der Behandlung führen.

                                                                                  Die Lösung

                                                                                  Unabhängig vom Vorhandensein einer Patientenverfügung ergibt sich aus den oben geschilderten Richtlinien folgende Handlungsempfehlung:

                                                                                  Eine entscheidende Rolle spielt, dass für eine intensivmedizinische Therapie inklusive der damit verbundenen Szenarien und Behandlungsmaßnahmen in Folge einer COVID-19 Erkrankung eine ausdrückliche Einwilligung des Patienten vorliegt. Diese sollte vorsorglich und vorab schriftlich erfolgen, falls der Patient bei Aufnahme ins Krankenhaus nicht mehr in der Lage sein sollte, dies persönlich zu äußern.

                                                                                  Zu diesem Zweck empfiehlt sich das Erstellen einer speziellen Willenserklärung für den Fall einer solchen Erkrankung. Diese können Sie auf dieser Seite für sich und Ihre Angehörigen kostenfrei erstellen. Drucken Sie diese im Anschluss aus und unterzeichnen diese persönlich mit Angabe von Ort und Datum.

                                                                                   


                                                                                  Ihr Weg zur kostenfreien COVID-19 Willenserklärung

                                                                                  1. Geben Sie bitte Ihre Daten ein.
                                                                                  2. Bestätigen Sie Ihren Wunsch zur Erstellung der persönlichen Willenserklärung.
                                                                                  3. Bestätigen Sie bitte die Haftungsfreistellung und klicken Sie dann auf ERSTELLEN.
                                                                                  4. Sie erhalten die fertige Willenserklärung als PDF-Datei .
                                                                                  5. Drucken Sie Ihre Willenserklärung aus und unterzeichnen Sie diese. Bitte ergänzen Sie noch Ort und Datum.
                                                                                  6. Verwahren Sie Ihre Willenserklärung im Original. 

                                                                                  Informieren Sie Ihre Angehörigen über das Vorhandensein dieser Erklärung.

                                                                                  Führen Sie ein Exemplar der Erklärung im Falle einer Erkrankung mit COVID-19 mit sich und informieren Sie die behandelnden Ärzte entsprechend.
                                                                                   
                                                                                    kostenpflichtig bestellen  

                                                                                  Ein kostenfreier Service der Deutschen Vorsorgedatenbank AG

                                                                                   

                                                                                   

                                                                                  Continue reading...

                                                                                  Covid-19 Spezial Rainer Geiges

                                                                                  Was passiert, wenn Ihnen etwas passiert?

                                                                                  Sorgen Sie für sich und Ihre Familie vor - rechtzeitig und selbstbestimmt: mit der Covid-19 Willenserklärung.

                                                                                  Ihr Rainer Geiges

                                                                                  Tel.: +497684908520
                                                                                  E-Mail: geiges@mediass24.de

                                                                                   

                                                                                   

                                                                                  [sql-contact-form makler_nummer="7002030" makler_email="info@deutschevorsorgedatenbank.de" mailnummer="1"]

                                                                                    Hier können Sie für den Fall einer Erkrankung an COVID-19 Ihre kostenfreie Willenserklärung zur Durchführung der intensivmedizinischen Behandlung inklusive aller damit verbundenen Maßnahmen, insbesondere der künstlichen Beatmung, sowie der damit einhergehenden Notwendigkeiten, beispielsweise einer künstlichen Ernährung für diesen Zeitraum, erstellen.

                                                                                    Für jede Person muss eine eigene Willenserklärung erstellt werden.
                                                                                     
                                                                                      kostenpflichtig bestellen  

                                                                                    Ein kostenfreier Service der Deutschen Vorsorgedatenbank AG


                                                                                    Die COVID-19-Pandemie stellt unser Gesundheitssystem, unser Wirtschaftssystem und unser persönliches Leben vor völlig neue Herausforderungen.

                                                                                     

                                                                                    Die Vorstände der Deutschen Vorsorgedatenbank AG haben sich gemeinsam mit kooperierenden Fachanwälten darüber Gedanken gemacht, welche Auswirkungen diese Situation im Bereich Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung mit sich bringen kann.

                                                                                     

                                                                                    Grundsätzlich sind die Vorteile einer bestehenden Vorsorgevollmacht auch in einem solchen Szenario unbestritten. Wie sieht es aber bei Patientenverfügungen aus? Hinsichtlich der Erkrankung an COVID-19 liegen noch keinerlei Erfahrungswerte aus der Praxis vor, ob der in den bisherigen Patientenverfügungen zum Ausdruck gebrachte Willen ausreichend ist oder nicht.

                                                                                     

                                                                                    Das Resultat ist die nun zur Verfügung stehende Willenserklärung bei einer COVID-19 Erkrankung. Diese ergänzt und präzisiert zum einen bereits existierende Patientenverfügungen, kann aber auch als speziell auf diese Erkrankung abgestelltes Einzeldokument genutzt werden.

                                                                                     

                                                                                    Alle weiteren, aus unserer Sicht wichtigen Informationen und Hintergründe finden Sie auf dieser Seite.

                                                                                     

                                                                                    In der Hoffnung, dass Ihre persönliche Willenserklärung nie zum Einsatz kommen möge, wünschen wir Ihnen alles Gute. Bleiben Sie bitte gesund.

                                                                                     

                                                                                     

                                                                                     

                                                                                    Die Situation

                                                                                    Ende März wurde von sieben deutschen medizinischen Fachgesellschaften die „Entscheidung über die Zuteilung von Ressourcen in der Notfall- und Intensivmedizin im Kontext der Covid-19-Pandemie“ herausgegeben, welche der Entscheidungsfindung bei möglicherweise nicht ausreichenden Intensiv-Ressourcen dient.

                                                                                    Ziel ist es, damit den behandelnden Ärzten Hilfestellung für diese schwerwiegenden Entscheidungen an die Hand zu geben und diese zu entlasten. Eine entscheidende Rolle bei der intensivmedizinischen Behandlung fällt der Klärung des Patientenwillens zu. Eine intensivmedizinische Behandlung darf nur erfolgen, wenn der Patient in diese Therapie unter Berücksichtigung der Prognose einwilligt bzw. dies getan hätte oder in einer Patientenverfügung vorausverfügt hat.

                                                                                    Die Schritte der Entscheidungsfindung bei nicht möglicherweise nicht ausreichenden Intensiv-Ressourcen sind Inhalt dieser Übersicht:

                                                                                     

                                                                                    Corona-Uebersicht

                                                                                    Die Herausforderung

                                                                                    In diesem Zusammenhang stellt sich die Frage nach der Wirksamkeit bzw. Auslegung bestehender Patientenverfügungen. Anhand verschiedener Veröffentlichungen wird davon ausgegangen, dass derzeit ca. 50% der Bevölkerung eine solche Patientenverfügung besitzen. Vermutlich ist in keiner der vor März 2020 erstellten Patientenverfügungen die COVID-19-Pandemie inklusive speziell darauf abgestellter Behandlungswünsche thematisiert.

                                                                                    Es kann nun, laut der erwähnten Richtlinien zu folgender Situation kommen:

                                                                                    Für die Abwägung, welcher intensivpflichtige Patient beispielsweise die in vielen Fällen lebenserhaltende Beatmung erhält spielt auch eine eventuell vorliegende Patientenverfügung eine Rolle. Wird darin eine intensivmedizinische Therapie abgelehnt, kann dies in der beschriebenen, dramatischen Ausnahmesituation zum Versagen der Behandlung führen.

                                                                                    Die Lösung

                                                                                    Unabhängig vom Vorhandensein einer Patientenverfügung ergibt sich aus den oben geschilderten Richtlinien folgende Handlungsempfehlung:

                                                                                    Eine entscheidende Rolle spielt, dass für eine intensivmedizinische Therapie inklusive der damit verbundenen Szenarien und Behandlungsmaßnahmen in Folge einer COVID-19 Erkrankung eine ausdrückliche Einwilligung des Patienten vorliegt. Diese sollte vorsorglich und vorab schriftlich erfolgen, falls der Patient bei Aufnahme ins Krankenhaus nicht mehr in der Lage sein sollte, dies persönlich zu äußern.

                                                                                    Zu diesem Zweck empfiehlt sich das Erstellen einer speziellen Willenserklärung für den Fall einer solchen Erkrankung. Diese können Sie auf dieser Seite für sich und Ihre Angehörigen kostenfrei erstellen. Drucken Sie diese im Anschluss aus und unterzeichnen diese persönlich mit Angabe von Ort und Datum.

                                                                                     


                                                                                    Ihr Weg zur kostenfreien COVID-19 Willenserklärung

                                                                                    1. Geben Sie bitte Ihre Daten ein.
                                                                                    2. Bestätigen Sie Ihren Wunsch zur Erstellung der persönlichen Willenserklärung.
                                                                                    3. Bestätigen Sie bitte die Haftungsfreistellung und klicken Sie dann auf ERSTELLEN.
                                                                                    4. Sie erhalten die fertige Willenserklärung als PDF-Datei .
                                                                                    5. Drucken Sie Ihre Willenserklärung aus und unterzeichnen Sie diese. Bitte ergänzen Sie noch Ort und Datum.
                                                                                    6. Verwahren Sie Ihre Willenserklärung im Original. 

                                                                                    Informieren Sie Ihre Angehörigen über das Vorhandensein dieser Erklärung.

                                                                                    Führen Sie ein Exemplar der Erklärung im Falle einer Erkrankung mit COVID-19 mit sich und informieren Sie die behandelnden Ärzte entsprechend.
                                                                                     
                                                                                      kostenpflichtig bestellen  

                                                                                    Ein kostenfreier Service der Deutschen Vorsorgedatenbank AG

                                                                                     

                                                                                     

                                                                                    Continue reading...

                                                                                    Covid-19 Spezial Uwe Fendl

                                                                                    Was passiert, wenn Ihnen etwas passiert?

                                                                                    Sorgen Sie für sich und Ihre Familie vor - rechtzeitig und selbstbestimmt: mit der Covid-19 Willenserklärung.

                                                                                    Ihr Uwe Fendl

                                                                                    Tel.: +49832395098
                                                                                    E-Mail: uwe@fendl.eu

                                                                                     

                                                                                     

                                                                                    [sql-contact-form makler_nummer="7003801" makler_email="info@deutschevorsorgedatenbank.de" mailnummer="1"]

                                                                                      Hier können Sie für den Fall einer Erkrankung an COVID-19 Ihre kostenfreie Willenserklärung zur Durchführung der intensivmedizinischen Behandlung inklusive aller damit verbundenen Maßnahmen, insbesondere der künstlichen Beatmung, sowie der damit einhergehenden Notwendigkeiten, beispielsweise einer künstlichen Ernährung für diesen Zeitraum, erstellen.

                                                                                      Für jede Person muss eine eigene Willenserklärung erstellt werden.
                                                                                       
                                                                                        kostenpflichtig bestellen  

                                                                                      Ein kostenfreier Service der Deutschen Vorsorgedatenbank AG


                                                                                      Die COVID-19-Pandemie stellt unser Gesundheitssystem, unser Wirtschaftssystem und unser persönliches Leben vor völlig neue Herausforderungen.

                                                                                       

                                                                                      Die Vorstände der Deutschen Vorsorgedatenbank AG haben sich gemeinsam mit kooperierenden Fachanwälten darüber Gedanken gemacht, welche Auswirkungen diese Situation im Bereich Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung mit sich bringen kann.

                                                                                       

                                                                                      Grundsätzlich sind die Vorteile einer bestehenden Vorsorgevollmacht auch in einem solchen Szenario unbestritten. Wie sieht es aber bei Patientenverfügungen aus? Hinsichtlich der Erkrankung an COVID-19 liegen noch keinerlei Erfahrungswerte aus der Praxis vor, ob der in den bisherigen Patientenverfügungen zum Ausdruck gebrachte Willen ausreichend ist oder nicht.

                                                                                       

                                                                                      Das Resultat ist die nun zur Verfügung stehende Willenserklärung bei einer COVID-19 Erkrankung. Diese ergänzt und präzisiert zum einen bereits existierende Patientenverfügungen, kann aber auch als speziell auf diese Erkrankung abgestelltes Einzeldokument genutzt werden.

                                                                                       

                                                                                      Alle weiteren, aus unserer Sicht wichtigen Informationen und Hintergründe finden Sie auf dieser Seite.

                                                                                       

                                                                                      In der Hoffnung, dass Ihre persönliche Willenserklärung nie zum Einsatz kommen möge, wünschen wir Ihnen alles Gute. Bleiben Sie bitte gesund.

                                                                                       

                                                                                       

                                                                                       

                                                                                      Die Situation

                                                                                      Ende März wurde von sieben deutschen medizinischen Fachgesellschaften die „Entscheidung über die Zuteilung von Ressourcen in der Notfall- und Intensivmedizin im Kontext der Covid-19-Pandemie“ herausgegeben, welche der Entscheidungsfindung bei möglicherweise nicht ausreichenden Intensiv-Ressourcen dient.

                                                                                      Ziel ist es, damit den behandelnden Ärzten Hilfestellung für diese schwerwiegenden Entscheidungen an die Hand zu geben und diese zu entlasten. Eine entscheidende Rolle bei der intensivmedizinischen Behandlung fällt der Klärung des Patientenwillens zu. Eine intensivmedizinische Behandlung darf nur erfolgen, wenn der Patient in diese Therapie unter Berücksichtigung der Prognose einwilligt bzw. dies getan hätte oder in einer Patientenverfügung vorausverfügt hat.

                                                                                      Die Schritte der Entscheidungsfindung bei nicht möglicherweise nicht ausreichenden Intensiv-Ressourcen sind Inhalt dieser Übersicht:

                                                                                       

                                                                                      Corona-Uebersicht

                                                                                      Die Herausforderung

                                                                                      In diesem Zusammenhang stellt sich die Frage nach der Wirksamkeit bzw. Auslegung bestehender Patientenverfügungen. Anhand verschiedener Veröffentlichungen wird davon ausgegangen, dass derzeit ca. 50% der Bevölkerung eine solche Patientenverfügung besitzen. Vermutlich ist in keiner der vor März 2020 erstellten Patientenverfügungen die COVID-19-Pandemie inklusive speziell darauf abgestellter Behandlungswünsche thematisiert.

                                                                                      Es kann nun, laut der erwähnten Richtlinien zu folgender Situation kommen:

                                                                                      Für die Abwägung, welcher intensivpflichtige Patient beispielsweise die in vielen Fällen lebenserhaltende Beatmung erhält spielt auch eine eventuell vorliegende Patientenverfügung eine Rolle. Wird darin eine intensivmedizinische Therapie abgelehnt, kann dies in der beschriebenen, dramatischen Ausnahmesituation zum Versagen der Behandlung führen.

                                                                                      Die Lösung

                                                                                      Unabhängig vom Vorhandensein einer Patientenverfügung ergibt sich aus den oben geschilderten Richtlinien folgende Handlungsempfehlung:

                                                                                      Eine entscheidende Rolle spielt, dass für eine intensivmedizinische Therapie inklusive der damit verbundenen Szenarien und Behandlungsmaßnahmen in Folge einer COVID-19 Erkrankung eine ausdrückliche Einwilligung des Patienten vorliegt. Diese sollte vorsorglich und vorab schriftlich erfolgen, falls der Patient bei Aufnahme ins Krankenhaus nicht mehr in der Lage sein sollte, dies persönlich zu äußern.

                                                                                      Zu diesem Zweck empfiehlt sich das Erstellen einer speziellen Willenserklärung für den Fall einer solchen Erkrankung. Diese können Sie auf dieser Seite für sich und Ihre Angehörigen kostenfrei erstellen. Drucken Sie diese im Anschluss aus und unterzeichnen diese persönlich mit Angabe von Ort und Datum.

                                                                                       


                                                                                      Ihr Weg zur kostenfreien COVID-19 Willenserklärung

                                                                                      1. Geben Sie bitte Ihre Daten ein.
                                                                                      2. Bestätigen Sie Ihren Wunsch zur Erstellung der persönlichen Willenserklärung.
                                                                                      3. Bestätigen Sie bitte die Haftungsfreistellung und klicken Sie dann auf ERSTELLEN.
                                                                                      4. Sie erhalten die fertige Willenserklärung als PDF-Datei .
                                                                                      5. Drucken Sie Ihre Willenserklärung aus und unterzeichnen Sie diese. Bitte ergänzen Sie noch Ort und Datum.
                                                                                      6. Verwahren Sie Ihre Willenserklärung im Original. 

                                                                                      Informieren Sie Ihre Angehörigen über das Vorhandensein dieser Erklärung.

                                                                                      Führen Sie ein Exemplar der Erklärung im Falle einer Erkrankung mit COVID-19 mit sich und informieren Sie die behandelnden Ärzte entsprechend.
                                                                                       
                                                                                        kostenpflichtig bestellen  

                                                                                      Ein kostenfreier Service der Deutschen Vorsorgedatenbank AG

                                                                                       

                                                                                       

                                                                                      Continue reading...

                                                                                      Covid-19 Spezial Martin Newrzella

                                                                                      Was passiert, wenn Ihnen etwas passiert?

                                                                                      Sorgen Sie für sich und Ihre Familie vor - rechtzeitig und selbstbestimmt: mit der Covid-19 Willenserklärung.

                                                                                      Ihr Martin Newrzella

                                                                                      Tel.: +49913147414
                                                                                      E-Mail: m.newrzella@t-online.de

                                                                                       

                                                                                       

                                                                                      [sql-contact-form makler_nummer="7002436" makler_email="info@deutschevorsorgedatenbank.de" mailnummer="1"]

                                                                                        Hier können Sie für den Fall einer Erkrankung an COVID-19 Ihre kostenfreie Willenserklärung zur Durchführung der intensivmedizinischen Behandlung inklusive aller damit verbundenen Maßnahmen, insbesondere der künstlichen Beatmung, sowie der damit einhergehenden Notwendigkeiten, beispielsweise einer künstlichen Ernährung für diesen Zeitraum, erstellen.

                                                                                        Für jede Person muss eine eigene Willenserklärung erstellt werden.
                                                                                         
                                                                                          kostenpflichtig bestellen  

                                                                                        Ein kostenfreier Service der Deutschen Vorsorgedatenbank AG


                                                                                        Die COVID-19-Pandemie stellt unser Gesundheitssystem, unser Wirtschaftssystem und unser persönliches Leben vor völlig neue Herausforderungen.

                                                                                         

                                                                                        Die Vorstände der Deutschen Vorsorgedatenbank AG haben sich gemeinsam mit kooperierenden Fachanwälten darüber Gedanken gemacht, welche Auswirkungen diese Situation im Bereich Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung mit sich bringen kann.

                                                                                         

                                                                                        Grundsätzlich sind die Vorteile einer bestehenden Vorsorgevollmacht auch in einem solchen Szenario unbestritten. Wie sieht es aber bei Patientenverfügungen aus? Hinsichtlich der Erkrankung an COVID-19 liegen noch keinerlei Erfahrungswerte aus der Praxis vor, ob der in den bisherigen Patientenverfügungen zum Ausdruck gebrachte Willen ausreichend ist oder nicht.

                                                                                         

                                                                                        Das Resultat ist die nun zur Verfügung stehende Willenserklärung bei einer COVID-19 Erkrankung. Diese ergänzt und präzisiert zum einen bereits existierende Patientenverfügungen, kann aber auch als speziell auf diese Erkrankung abgestelltes Einzeldokument genutzt werden.

                                                                                         

                                                                                        Alle weiteren, aus unserer Sicht wichtigen Informationen und Hintergründe finden Sie auf dieser Seite.

                                                                                         

                                                                                        In der Hoffnung, dass Ihre persönliche Willenserklärung nie zum Einsatz kommen möge, wünschen wir Ihnen alles Gute. Bleiben Sie bitte gesund.

                                                                                         

                                                                                         

                                                                                         

                                                                                        Die Situation

                                                                                        Ende März wurde von sieben deutschen medizinischen Fachgesellschaften die „Entscheidung über die Zuteilung von Ressourcen in der Notfall- und Intensivmedizin im Kontext der Covid-19-Pandemie“ herausgegeben, welche der Entscheidungsfindung bei möglicherweise nicht ausreichenden Intensiv-Ressourcen dient.

                                                                                        Ziel ist es, damit den behandelnden Ärzten Hilfestellung für diese schwerwiegenden Entscheidungen an die Hand zu geben und diese zu entlasten. Eine entscheidende Rolle bei der intensivmedizinischen Behandlung fällt der Klärung des Patientenwillens zu. Eine intensivmedizinische Behandlung darf nur erfolgen, wenn der Patient in diese Therapie unter Berücksichtigung der Prognose einwilligt bzw. dies getan hätte oder in einer Patientenverfügung vorausverfügt hat.

                                                                                        Die Schritte der Entscheidungsfindung bei nicht möglicherweise nicht ausreichenden Intensiv-Ressourcen sind Inhalt dieser Übersicht:

                                                                                         

                                                                                        Corona-Uebersicht

                                                                                        Die Herausforderung

                                                                                        In diesem Zusammenhang stellt sich die Frage nach der Wirksamkeit bzw. Auslegung bestehender Patientenverfügungen. Anhand verschiedener Veröffentlichungen wird davon ausgegangen, dass derzeit ca. 50% der Bevölkerung eine solche Patientenverfügung besitzen. Vermutlich ist in keiner der vor März 2020 erstellten Patientenverfügungen die COVID-19-Pandemie inklusive speziell darauf abgestellter Behandlungswünsche thematisiert.

                                                                                        Es kann nun, laut der erwähnten Richtlinien zu folgender Situation kommen:

                                                                                        Für die Abwägung, welcher intensivpflichtige Patient beispielsweise die in vielen Fällen lebenserhaltende Beatmung erhält spielt auch eine eventuell vorliegende Patientenverfügung eine Rolle. Wird darin eine intensivmedizinische Therapie abgelehnt, kann dies in der beschriebenen, dramatischen Ausnahmesituation zum Versagen der Behandlung führen.

                                                                                        Die Lösung

                                                                                        Unabhängig vom Vorhandensein einer Patientenverfügung ergibt sich aus den oben geschilderten Richtlinien folgende Handlungsempfehlung:

                                                                                        Eine entscheidende Rolle spielt, dass für eine intensivmedizinische Therapie inklusive der damit verbundenen Szenarien und Behandlungsmaßnahmen in Folge einer COVID-19 Erkrankung eine ausdrückliche Einwilligung des Patienten vorliegt. Diese sollte vorsorglich und vorab schriftlich erfolgen, falls der Patient bei Aufnahme ins Krankenhaus nicht mehr in der Lage sein sollte, dies persönlich zu äußern.

                                                                                        Zu diesem Zweck empfiehlt sich das Erstellen einer speziellen Willenserklärung für den Fall einer solchen Erkrankung. Diese können Sie auf dieser Seite für sich und Ihre Angehörigen kostenfrei erstellen. Drucken Sie diese im Anschluss aus und unterzeichnen diese persönlich mit Angabe von Ort und Datum.

                                                                                         


                                                                                        Ihr Weg zur kostenfreien COVID-19 Willenserklärung

                                                                                        1. Geben Sie bitte Ihre Daten ein.
                                                                                        2. Bestätigen Sie Ihren Wunsch zur Erstellung der persönlichen Willenserklärung.
                                                                                        3. Bestätigen Sie bitte die Haftungsfreistellung und klicken Sie dann auf ERSTELLEN.
                                                                                        4. Sie erhalten die fertige Willenserklärung als PDF-Datei .
                                                                                        5. Drucken Sie Ihre Willenserklärung aus und unterzeichnen Sie diese. Bitte ergänzen Sie noch Ort und Datum.
                                                                                        6. Verwahren Sie Ihre Willenserklärung im Original. 

                                                                                        Informieren Sie Ihre Angehörigen über das Vorhandensein dieser Erklärung.

                                                                                        Führen Sie ein Exemplar der Erklärung im Falle einer Erkrankung mit COVID-19 mit sich und informieren Sie die behandelnden Ärzte entsprechend.
                                                                                         
                                                                                          kostenpflichtig bestellen  

                                                                                        Ein kostenfreier Service der Deutschen Vorsorgedatenbank AG

                                                                                         

                                                                                         

                                                                                        Continue reading...

                                                                                        Covid-19 Spezial Thomas Wallawitsch

                                                                                        Was passiert, wenn Ihnen etwas passiert?

                                                                                        Sorgen Sie für sich und Ihre Familie vor - rechtzeitig und selbstbestimmt: mit der Covid-19 Willenserklärung.

                                                                                        Ihr Thomas Wallawitsch

                                                                                        Tel.: +4944159421177
                                                                                        E-Mail: info@meindomizil.de

                                                                                         

                                                                                         

                                                                                        [sql-contact-form makler_nummer="7001105" makler_email="info@deutschevorsorgedatenbank.de" mailnummer="1"]

                                                                                          Hier können Sie für den Fall einer Erkrankung an COVID-19 Ihre kostenfreie Willenserklärung zur Durchführung der intensivmedizinischen Behandlung inklusive aller damit verbundenen Maßnahmen, insbesondere der künstlichen Beatmung, sowie der damit einhergehenden Notwendigkeiten, beispielsweise einer künstlichen Ernährung für diesen Zeitraum, erstellen.

                                                                                          Für jede Person muss eine eigene Willenserklärung erstellt werden.
                                                                                           
                                                                                            kostenpflichtig bestellen  

                                                                                          Ein kostenfreier Service der Deutschen Vorsorgedatenbank AG


                                                                                          Die COVID-19-Pandemie stellt unser Gesundheitssystem, unser Wirtschaftssystem und unser persönliches Leben vor völlig neue Herausforderungen.

                                                                                           

                                                                                          Die Vorstände der Deutschen Vorsorgedatenbank AG haben sich gemeinsam mit kooperierenden Fachanwälten darüber Gedanken gemacht, welche Auswirkungen diese Situation im Bereich Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung mit sich bringen kann.

                                                                                           

                                                                                          Grundsätzlich sind die Vorteile einer bestehenden Vorsorgevollmacht auch in einem solchen Szenario unbestritten. Wie sieht es aber bei Patientenverfügungen aus? Hinsichtlich der Erkrankung an COVID-19 liegen noch keinerlei Erfahrungswerte aus der Praxis vor, ob der in den bisherigen Patientenverfügungen zum Ausdruck gebrachte Willen ausreichend ist oder nicht.

                                                                                           

                                                                                          Das Resultat ist die nun zur Verfügung stehende Willenserklärung bei einer COVID-19 Erkrankung. Diese ergänzt und präzisiert zum einen bereits existierende Patientenverfügungen, kann aber auch als speziell auf diese Erkrankung abgestelltes Einzeldokument genutzt werden.

                                                                                           

                                                                                          Alle weiteren, aus unserer Sicht wichtigen Informationen und Hintergründe finden Sie auf dieser Seite.

                                                                                           

                                                                                          In der Hoffnung, dass Ihre persönliche Willenserklärung nie zum Einsatz kommen möge, wünschen wir Ihnen alles Gute. Bleiben Sie bitte gesund.

                                                                                           

                                                                                           

                                                                                           

                                                                                          Die Situation

                                                                                          Ende März wurde von sieben deutschen medizinischen Fachgesellschaften die „Entscheidung über die Zuteilung von Ressourcen in der Notfall- und Intensivmedizin im Kontext der Covid-19-Pandemie“ herausgegeben, welche der Entscheidungsfindung bei möglicherweise nicht ausreichenden Intensiv-Ressourcen dient.

                                                                                          Ziel ist es, damit den behandelnden Ärzten Hilfestellung für diese schwerwiegenden Entscheidungen an die Hand zu geben und diese zu entlasten. Eine entscheidende Rolle bei der intensivmedizinischen Behandlung fällt der Klärung des Patientenwillens zu. Eine intensivmedizinische Behandlung darf nur erfolgen, wenn der Patient in diese Therapie unter Berücksichtigung der Prognose einwilligt bzw. dies getan hätte oder in einer Patientenverfügung vorausverfügt hat.

                                                                                          Die Schritte der Entscheidungsfindung bei nicht möglicherweise nicht ausreichenden Intensiv-Ressourcen sind Inhalt dieser Übersicht:

                                                                                           

                                                                                          Corona-Uebersicht

                                                                                          Die Herausforderung

                                                                                          In diesem Zusammenhang stellt sich die Frage nach der Wirksamkeit bzw. Auslegung bestehender Patientenverfügungen. Anhand verschiedener Veröffentlichungen wird davon ausgegangen, dass derzeit ca. 50% der Bevölkerung eine solche Patientenverfügung besitzen. Vermutlich ist in keiner der vor März 2020 erstellten Patientenverfügungen die COVID-19-Pandemie inklusive speziell darauf abgestellter Behandlungswünsche thematisiert.

                                                                                          Es kann nun, laut der erwähnten Richtlinien zu folgender Situation kommen:

                                                                                          Für die Abwägung, welcher intensivpflichtige Patient beispielsweise die in vielen Fällen lebenserhaltende Beatmung erhält spielt auch eine eventuell vorliegende Patientenverfügung eine Rolle. Wird darin eine intensivmedizinische Therapie abgelehnt, kann dies in der beschriebenen, dramatischen Ausnahmesituation zum Versagen der Behandlung führen.

                                                                                          Die Lösung

                                                                                          Unabhängig vom Vorhandensein einer Patientenverfügung ergibt sich aus den oben geschilderten Richtlinien folgende Handlungsempfehlung:

                                                                                          Eine entscheidende Rolle spielt, dass für eine intensivmedizinische Therapie inklusive der damit verbundenen Szenarien und Behandlungsmaßnahmen in Folge einer COVID-19 Erkrankung eine ausdrückliche Einwilligung des Patienten vorliegt. Diese sollte vorsorglich und vorab schriftlich erfolgen, falls der Patient bei Aufnahme ins Krankenhaus nicht mehr in der Lage sein sollte, dies persönlich zu äußern.

                                                                                          Zu diesem Zweck empfiehlt sich das Erstellen einer speziellen Willenserklärung für den Fall einer solchen Erkrankung. Diese können Sie auf dieser Seite für sich und Ihre Angehörigen kostenfrei erstellen. Drucken Sie diese im Anschluss aus und unterzeichnen diese persönlich mit Angabe von Ort und Datum.

                                                                                           


                                                                                          Ihr Weg zur kostenfreien COVID-19 Willenserklärung

                                                                                          1. Geben Sie bitte Ihre Daten ein.
                                                                                          2. Bestätigen Sie Ihren Wunsch zur Erstellung der persönlichen Willenserklärung.
                                                                                          3. Bestätigen Sie bitte die Haftungsfreistellung und klicken Sie dann auf ERSTELLEN.
                                                                                          4. Sie erhalten die fertige Willenserklärung als PDF-Datei .
                                                                                          5. Drucken Sie Ihre Willenserklärung aus und unterzeichnen Sie diese. Bitte ergänzen Sie noch Ort und Datum.
                                                                                          6. Verwahren Sie Ihre Willenserklärung im Original. 

                                                                                          Informieren Sie Ihre Angehörigen über das Vorhandensein dieser Erklärung.

                                                                                          Führen Sie ein Exemplar der Erklärung im Falle einer Erkrankung mit COVID-19 mit sich und informieren Sie die behandelnden Ärzte entsprechend.
                                                                                           
                                                                                            kostenpflichtig bestellen  

                                                                                          Ein kostenfreier Service der Deutschen Vorsorgedatenbank AG

                                                                                           

                                                                                           

                                                                                          Continue reading...

                                                                                          Covid-19 Spezial Christoph Hansen

                                                                                          Was passiert, wenn Ihnen etwas passiert?

                                                                                          Sorgen Sie für sich und Ihre Familie vor - rechtzeitig und selbstbestimmt: mit der Covid-19 Willenserklärung.

                                                                                          Ihr Christoph Hansen

                                                                                          Tel.: 015233935944
                                                                                          E-Mail: info@hansen-real-invest.de

                                                                                           

                                                                                           

                                                                                          [sql-contact-form makler_nummer="7001295" makler_email="info@deutschevorsorgedatenbank.de" mailnummer="1"]

                                                                                            Hier können Sie für den Fall einer Erkrankung an COVID-19 Ihre kostenfreie Willenserklärung zur Durchführung der intensivmedizinischen Behandlung inklusive aller damit verbundenen Maßnahmen, insbesondere der künstlichen Beatmung, sowie der damit einhergehenden Notwendigkeiten, beispielsweise einer künstlichen Ernährung für diesen Zeitraum, erstellen.

                                                                                            Für jede Person muss eine eigene Willenserklärung erstellt werden.
                                                                                             
                                                                                              kostenpflichtig bestellen  

                                                                                            Ein kostenfreier Service der Deutschen Vorsorgedatenbank AG


                                                                                            Die COVID-19-Pandemie stellt unser Gesundheitssystem, unser Wirtschaftssystem und unser persönliches Leben vor völlig neue Herausforderungen.

                                                                                             

                                                                                            Die Vorstände der Deutschen Vorsorgedatenbank AG haben sich gemeinsam mit kooperierenden Fachanwälten darüber Gedanken gemacht, welche Auswirkungen diese Situation im Bereich Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung mit sich bringen kann.

                                                                                             

                                                                                            Grundsätzlich sind die Vorteile einer bestehenden Vorsorgevollmacht auch in einem solchen Szenario unbestritten. Wie sieht es aber bei Patientenverfügungen aus? Hinsichtlich der Erkrankung an COVID-19 liegen noch keinerlei Erfahrungswerte aus der Praxis vor, ob der in den bisherigen Patientenverfügungen zum Ausdruck gebrachte Willen ausreichend ist oder nicht.

                                                                                             

                                                                                            Das Resultat ist die nun zur Verfügung stehende Willenserklärung bei einer COVID-19 Erkrankung. Diese ergänzt und präzisiert zum einen bereits existierende Patientenverfügungen, kann aber auch als speziell auf diese Erkrankung abgestelltes Einzeldokument genutzt werden.

                                                                                             

                                                                                            Alle weiteren, aus unserer Sicht wichtigen Informationen und Hintergründe finden Sie auf dieser Seite.

                                                                                             

                                                                                            In der Hoffnung, dass Ihre persönliche Willenserklärung nie zum Einsatz kommen möge, wünschen wir Ihnen alles Gute. Bleiben Sie bitte gesund.

                                                                                             

                                                                                             

                                                                                             

                                                                                            Die Situation

                                                                                            Ende März wurde von sieben deutschen medizinischen Fachgesellschaften die „Entscheidung über die Zuteilung von Ressourcen in der Notfall- und Intensivmedizin im Kontext der Covid-19-Pandemie“ herausgegeben, welche der Entscheidungsfindung bei möglicherweise nicht ausreichenden Intensiv-Ressourcen dient.

                                                                                            Ziel ist es, damit den behandelnden Ärzten Hilfestellung für diese schwerwiegenden Entscheidungen an die Hand zu geben und diese zu entlasten. Eine entscheidende Rolle bei der intensivmedizinischen Behandlung fällt der Klärung des Patientenwillens zu. Eine intensivmedizinische Behandlung darf nur erfolgen, wenn der Patient in diese Therapie unter Berücksichtigung der Prognose einwilligt bzw. dies getan hätte oder in einer Patientenverfügung vorausverfügt hat.

                                                                                            Die Schritte der Entscheidungsfindung bei nicht möglicherweise nicht ausreichenden Intensiv-Ressourcen sind Inhalt dieser Übersicht:

                                                                                             

                                                                                            Corona-Uebersicht

                                                                                            Die Herausforderung

                                                                                            In diesem Zusammenhang stellt sich die Frage nach der Wirksamkeit bzw. Auslegung bestehender Patientenverfügungen. Anhand verschiedener Veröffentlichungen wird davon ausgegangen, dass derzeit ca. 50% der Bevölkerung eine solche Patientenverfügung besitzen. Vermutlich ist in keiner der vor März 2020 erstellten Patientenverfügungen die COVID-19-Pandemie inklusive speziell darauf abgestellter Behandlungswünsche thematisiert.

                                                                                            Es kann nun, laut der erwähnten Richtlinien zu folgender Situation kommen:

                                                                                            Für die Abwägung, welcher intensivpflichtige Patient beispielsweise die in vielen Fällen lebenserhaltende Beatmung erhält spielt auch eine eventuell vorliegende Patientenverfügung eine Rolle. Wird darin eine intensivmedizinische Therapie abgelehnt, kann dies in der beschriebenen, dramatischen Ausnahmesituation zum Versagen der Behandlung führen.

                                                                                            Die Lösung

                                                                                            Unabhängig vom Vorhandensein einer Patientenverfügung ergibt sich aus den oben geschilderten Richtlinien folgende Handlungsempfehlung:

                                                                                            Eine entscheidende Rolle spielt, dass für eine intensivmedizinische Therapie inklusive der damit verbundenen Szenarien und Behandlungsmaßnahmen in Folge einer COVID-19 Erkrankung eine ausdrückliche Einwilligung des Patienten vorliegt. Diese sollte vorsorglich und vorab schriftlich erfolgen, falls der Patient bei Aufnahme ins Krankenhaus nicht mehr in der Lage sein sollte, dies persönlich zu äußern.

                                                                                            Zu diesem Zweck empfiehlt sich das Erstellen einer speziellen Willenserklärung für den Fall einer solchen Erkrankung. Diese können Sie auf dieser Seite für sich und Ihre Angehörigen kostenfrei erstellen. Drucken Sie diese im Anschluss aus und unterzeichnen diese persönlich mit Angabe von Ort und Datum.

                                                                                             


                                                                                            Ihr Weg zur kostenfreien COVID-19 Willenserklärung

                                                                                            1. Geben Sie bitte Ihre Daten ein.
                                                                                            2. Bestätigen Sie Ihren Wunsch zur Erstellung der persönlichen Willenserklärung.
                                                                                            3. Bestätigen Sie bitte die Haftungsfreistellung und klicken Sie dann auf ERSTELLEN.
                                                                                            4. Sie erhalten die fertige Willenserklärung als PDF-Datei .
                                                                                            5. Drucken Sie Ihre Willenserklärung aus und unterzeichnen Sie diese. Bitte ergänzen Sie noch Ort und Datum.
                                                                                            6. Verwahren Sie Ihre Willenserklärung im Original. 

                                                                                            Informieren Sie Ihre Angehörigen über das Vorhandensein dieser Erklärung.

                                                                                            Führen Sie ein Exemplar der Erklärung im Falle einer Erkrankung mit COVID-19 mit sich und informieren Sie die behandelnden Ärzte entsprechend.
                                                                                             
                                                                                              kostenpflichtig bestellen  

                                                                                            Ein kostenfreier Service der Deutschen Vorsorgedatenbank AG

                                                                                             

                                                                                             

                                                                                            Continue reading...

                                                                                            Covid-19 Spezial Thomas Grause

                                                                                            Was passiert, wenn Ihnen etwas passiert?

                                                                                            Sorgen Sie für sich und Ihre Familie vor - rechtzeitig und selbstbestimmt: mit der Covid-19 Willenserklärung.

                                                                                            Ihr Thomas Grause

                                                                                            Tel.: 02584 940081 
                                                                                            E-Mail:office@grause.de

                                                                                             

                                                                                             

                                                                                            [sql-contact-form makler_nummer="7000000" makler_email="info@deutschevorsorgedatenbank.de" mailnummer="1"]

                                                                                              Hier können Sie für den Fall einer Erkrankung an COVID-19 Ihre kostenfreie Willenserklärung zur Durchführung der intensivmedizinischen Behandlung inklusive aller damit verbundenen Maßnahmen, insbesondere der künstlichen Beatmung, sowie der damit einhergehenden Notwendigkeiten, beispielsweise einer künstlichen Ernährung für diesen Zeitraum, erstellen.

                                                                                              Für jede Person muss eine eigene Willenserklärung erstellt werden.
                                                                                               
                                                                                                kostenpflichtig bestellen  

                                                                                              Ein kostenfreier Service der Deutschen Vorsorgedatenbank AG


                                                                                              Die COVID-19-Pandemie stellt unser Gesundheitssystem, unser Wirtschaftssystem und unser persönliches Leben vor völlig neue Herausforderungen.

                                                                                               

                                                                                              Die Vorstände der Deutschen Vorsorgedatenbank AG haben sich gemeinsam mit kooperierenden Fachanwälten darüber Gedanken gemacht, welche Auswirkungen diese Situation im Bereich Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung mit sich bringen kann.

                                                                                               

                                                                                              Grundsätzlich sind die Vorteile einer bestehenden Vorsorgevollmacht auch in einem solchen Szenario unbestritten. Wie sieht es aber bei Patientenverfügungen aus? Hinsichtlich der Erkrankung an COVID-19 liegen noch keinerlei Erfahrungswerte aus der Praxis vor, ob der in den bisherigen Patientenverfügungen zum Ausdruck gebrachte Willen ausreichend ist oder nicht.

                                                                                               

                                                                                              Das Resultat ist die nun zur Verfügung stehende Willenserklärung bei einer COVID-19 Erkrankung. Diese ergänzt und präzisiert zum einen bereits existierende Patientenverfügungen, kann aber auch als speziell auf diese Erkrankung abgestelltes Einzeldokument genutzt werden.

                                                                                               

                                                                                              Alle weiteren, aus unserer Sicht wichtigen Informationen und Hintergründe finden Sie auf dieser Seite.

                                                                                               

                                                                                              In der Hoffnung, dass Ihre persönliche Willenserklärung nie zum Einsatz kommen möge, wünschen wir Ihnen alles Gute. Bleiben Sie bitte gesund.

                                                                                               

                                                                                               

                                                                                               

                                                                                              Die Situation

                                                                                              Ende März wurde von sieben deutschen medizinischen Fachgesellschaften die „Entscheidung über die Zuteilung von Ressourcen in der Notfall- und Intensivmedizin im Kontext der Covid-19-Pandemie“ herausgegeben, welche der Entscheidungsfindung bei möglicherweise nicht ausreichenden Intensiv-Ressourcen dient.

                                                                                              Ziel ist es, damit den behandelnden Ärzten Hilfestellung für diese schwerwiegenden Entscheidungen an die Hand zu geben und diese zu entlasten. Eine entscheidende Rolle bei der intensivmedizinischen Behandlung fällt der Klärung des Patientenwillens zu. Eine intensivmedizinische Behandlung darf nur erfolgen, wenn der Patient in diese Therapie unter Berücksichtigung der Prognose einwilligt bzw. dies getan hätte oder in einer Patientenverfügung vorausverfügt hat.

                                                                                              Die Schritte der Entscheidungsfindung bei nicht möglicherweise nicht ausreichenden Intensiv-Ressourcen sind Inhalt dieser Übersicht:

                                                                                               

                                                                                              Corona-Uebersicht

                                                                                              Die Herausforderung

                                                                                              In diesem Zusammenhang stellt sich die Frage nach der Wirksamkeit bzw. Auslegung bestehender Patientenverfügungen. Anhand verschiedener Veröffentlichungen wird davon ausgegangen, dass derzeit ca. 50% der Bevölkerung eine solche Patientenverfügung besitzen. Vermutlich ist in keiner der vor März 2020 erstellten Patientenverfügungen die COVID-19-Pandemie inklusive speziell darauf abgestellter Behandlungswünsche thematisiert.

                                                                                              Es kann nun, laut der erwähnten Richtlinien zu folgender Situation kommen:

                                                                                              Für die Abwägung, welcher intensivpflichtige Patient beispielsweise die in vielen Fällen lebenserhaltende Beatmung erhält spielt auch eine eventuell vorliegende Patientenverfügung eine Rolle. Wird darin eine intensivmedizinische Therapie abgelehnt, kann dies in der beschriebenen, dramatischen Ausnahmesituation zum Versagen der Behandlung führen.

                                                                                              Die Lösung

                                                                                              Unabhängig vom Vorhandensein einer Patientenverfügung ergibt sich aus den oben geschilderten Richtlinien folgende Handlungsempfehlung:

                                                                                              Eine entscheidende Rolle spielt, dass für eine intensivmedizinische Therapie inklusive der damit verbundenen Szenarien und Behandlungsmaßnahmen in Folge einer COVID-19 Erkrankung eine ausdrückliche Einwilligung des Patienten vorliegt. Diese sollte vorsorglich und vorab schriftlich erfolgen, falls der Patient bei Aufnahme ins Krankenhaus nicht mehr in der Lage sein sollte, dies persönlich zu äußern.

                                                                                              Zu diesem Zweck empfiehlt sich das Erstellen einer speziellen Willenserklärung für den Fall einer solchen Erkrankung. Diese können Sie auf dieser Seite für sich und Ihre Angehörigen kostenfrei erstellen. Drucken Sie diese im Anschluss aus und unterzeichnen diese persönlich mit Angabe von Ort und Datum.

                                                                                               


                                                                                              Ihr Weg zur kostenfreien COVID-19 Willenserklärung

                                                                                              1. Geben Sie bitte Ihre Daten ein.
                                                                                              2. Bestätigen Sie Ihren Wunsch zur Erstellung der persönlichen Willenserklärung.
                                                                                              3. Bestätigen Sie bitte die Haftungsfreistellung und klicken Sie dann auf ERSTELLEN.
                                                                                              4. Sie erhalten die fertige Willenserklärung als PDF-Datei .
                                                                                              5. Drucken Sie Ihre Willenserklärung aus und unterzeichnen Sie diese. Bitte ergänzen Sie noch Ort und Datum.
                                                                                              6. Verwahren Sie Ihre Willenserklärung im Original. 

                                                                                              Informieren Sie Ihre Angehörigen über das Vorhandensein dieser Erklärung.

                                                                                              Führen Sie ein Exemplar der Erklärung im Falle einer Erkrankung mit COVID-19 mit sich und informieren Sie die behandelnden Ärzte entsprechend.
                                                                                               
                                                                                                kostenpflichtig bestellen  

                                                                                              Ein kostenfreier Service der Deutschen Vorsorgedatenbank AG

                                                                                               

                                                                                               

                                                                                              Continue reading...

                                                                                              Covid-19 Spezial Andreas Larasser

                                                                                              Was passiert, wenn Ihnen etwas passiert?

                                                                                              Sorgen Sie für sich und Ihre Familie vor - rechtzeitig und selbstbestimmt: mit der Covid-19 Willenserklärung.

                                                                                              Ihr Andreas Larasser

                                                                                              Tel.: 080819544316
                                                                                              E-Mail: info@dorfen-versicherungsmakler.de

                                                                                               

                                                                                               

                                                                                              [sql-contact-form makler_nummer="7004281" makler_email="info@deutschevorsorgedatenbank.de" mailnummer="1"]

                                                                                                Hier können Sie für den Fall einer Erkrankung an COVID-19 Ihre kostenfreie Willenserklärung zur Durchführung der intensivmedizinischen Behandlung inklusive aller damit verbundenen Maßnahmen, insbesondere der künstlichen Beatmung, sowie der damit einhergehenden Notwendigkeiten, beispielsweise einer künstlichen Ernährung für diesen Zeitraum, erstellen.

                                                                                                Für jede Person muss eine eigene Willenserklärung erstellt werden.
                                                                                                 
                                                                                                  kostenpflichtig bestellen  

                                                                                                Ein kostenfreier Service der Deutschen Vorsorgedatenbank AG


                                                                                                Die COVID-19-Pandemie stellt unser Gesundheitssystem, unser Wirtschaftssystem und unser persönliches Leben vor völlig neue Herausforderungen.

                                                                                                 

                                                                                                Die Vorstände der Deutschen Vorsorgedatenbank AG haben sich gemeinsam mit kooperierenden Fachanwälten darüber Gedanken gemacht, welche Auswirkungen diese Situation im Bereich Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung mit sich bringen kann.

                                                                                                 

                                                                                                Grundsätzlich sind die Vorteile einer bestehenden Vorsorgevollmacht auch in einem solchen Szenario unbestritten. Wie sieht es aber bei Patientenverfügungen aus? Hinsichtlich der Erkrankung an COVID-19 liegen noch keinerlei Erfahrungswerte aus der Praxis vor, ob der in den bisherigen Patientenverfügungen zum Ausdruck gebrachte Willen ausreichend ist oder nicht.

                                                                                                 

                                                                                                Das Resultat ist die nun zur Verfügung stehende Willenserklärung bei einer COVID-19 Erkrankung. Diese ergänzt und präzisiert zum einen bereits existierende Patientenverfügungen, kann aber auch als speziell auf diese Erkrankung abgestelltes Einzeldokument genutzt werden.

                                                                                                 

                                                                                                Alle weiteren, aus unserer Sicht wichtigen Informationen und Hintergründe finden Sie auf dieser Seite.

                                                                                                 

                                                                                                In der Hoffnung, dass Ihre persönliche Willenserklärung nie zum Einsatz kommen möge, wünschen wir Ihnen alles Gute. Bleiben Sie bitte gesund.

                                                                                                 

                                                                                                 

                                                                                                 

                                                                                                Die Situation

                                                                                                Ende März wurde von sieben deutschen medizinischen Fachgesellschaften die „Entscheidung über die Zuteilung von Ressourcen in der Notfall- und Intensivmedizin im Kontext der Covid-19-Pandemie“ herausgegeben, welche der Entscheidungsfindung bei möglicherweise nicht ausreichenden Intensiv-Ressourcen dient.

                                                                                                Ziel ist es, damit den behandelnden Ärzten Hilfestellung für diese schwerwiegenden Entscheidungen an die Hand zu geben und diese zu entlasten. Eine entscheidende Rolle bei der intensivmedizinischen Behandlung fällt der Klärung des Patientenwillens zu. Eine intensivmedizinische Behandlung darf nur erfolgen, wenn der Patient in diese Therapie unter Berücksichtigung der Prognose einwilligt bzw. dies getan hätte oder in einer Patientenverfügung vorausverfügt hat.

                                                                                                Die Schritte der Entscheidungsfindung bei nicht möglicherweise nicht ausreichenden Intensiv-Ressourcen sind Inhalt dieser Übersicht:

                                                                                                 

                                                                                                Corona-Uebersicht

                                                                                                Die Herausforderung

                                                                                                In diesem Zusammenhang stellt sich die Frage nach der Wirksamkeit bzw. Auslegung bestehender Patientenverfügungen. Anhand verschiedener Veröffentlichungen wird davon ausgegangen, dass derzeit ca. 50% der Bevölkerung eine solche Patientenverfügung besitzen. Vermutlich ist in keiner der vor März 2020 erstellten Patientenverfügungen die COVID-19-Pandemie inklusive speziell darauf abgestellter Behandlungswünsche thematisiert.

                                                                                                Es kann nun, laut der erwähnten Richtlinien zu folgender Situation kommen:

                                                                                                Für die Abwägung, welcher intensivpflichtige Patient beispielsweise die in vielen Fällen lebenserhaltende Beatmung erhält spielt auch eine eventuell vorliegende Patientenverfügung eine Rolle. Wird darin eine intensivmedizinische Therapie abgelehnt, kann dies in der beschriebenen, dramatischen Ausnahmesituation zum Versagen der Behandlung führen.

                                                                                                Die Lösung

                                                                                                Unabhängig vom Vorhandensein einer Patientenverfügung ergibt sich aus den oben geschilderten Richtlinien folgende Handlungsempfehlung:

                                                                                                Eine entscheidende Rolle spielt, dass für eine intensivmedizinische Therapie inklusive der damit verbundenen Szenarien und Behandlungsmaßnahmen in Folge einer COVID-19 Erkrankung eine ausdrückliche Einwilligung des Patienten vorliegt. Diese sollte vorsorglich und vorab schriftlich erfolgen, falls der Patient bei Aufnahme ins Krankenhaus nicht mehr in der Lage sein sollte, dies persönlich zu äußern.

                                                                                                Zu diesem Zweck empfiehlt sich das Erstellen einer speziellen Willenserklärung für den Fall einer solchen Erkrankung. Diese können Sie auf dieser Seite für sich und Ihre Angehörigen kostenfrei erstellen. Drucken Sie diese im Anschluss aus und unterzeichnen diese persönlich mit Angabe von Ort und Datum.

                                                                                                 


                                                                                                Ihr Weg zur kostenfreien COVID-19 Willenserklärung

                                                                                                1. Geben Sie bitte Ihre Daten ein.
                                                                                                2. Bestätigen Sie Ihren Wunsch zur Erstellung der persönlichen Willenserklärung.
                                                                                                3. Bestätigen Sie bitte die Haftungsfreistellung und klicken Sie dann auf ERSTELLEN.
                                                                                                4. Sie erhalten die fertige Willenserklärung als PDF-Datei .
                                                                                                5. Drucken Sie Ihre Willenserklärung aus und unterzeichnen Sie diese. Bitte ergänzen Sie noch Ort und Datum.
                                                                                                6. Verwahren Sie Ihre Willenserklärung im Original. 

                                                                                                Informieren Sie Ihre Angehörigen über das Vorhandensein dieser Erklärung.

                                                                                                Führen Sie ein Exemplar der Erklärung im Falle einer Erkrankung mit COVID-19 mit sich und informieren Sie die behandelnden Ärzte entsprechend.
                                                                                                 
                                                                                                  kostenpflichtig bestellen  

                                                                                                Ein kostenfreier Service der Deutschen Vorsorgedatenbank AG

                                                                                                 

                                                                                                 

                                                                                                Continue reading...

                                                                                                Covid-19 Spezial FF

                                                                                                Was passiert, wenn Ihnen etwas passiert?

                                                                                                Sorgen Sie für sich und Ihre Familie vor - rechtzeitig und selbstbestimmt: mit der Covid-19 Willenserklärung.

                                                                                                Ihre Manuela Mustermann

                                                                                                Tel.: 01234 - 567890
                                                                                                E-Mail: info@mustermann.de

                                                                                                 

                                                                                                 

                                                                                                [sql-contact-form makler_nummer="7000000" makler_email="info@deutschevorsorgedatenbank.de" mailnummer="1"]

                                                                                                  Hier können Sie für den Fall einer Erkrankung an COVID-19 Ihre kostenfreie Willenserklärung zur Durchführung der intensivmedizinischen Behandlung inklusive aller damit verbundenen Maßnahmen, insbesondere der künstlichen Beatmung, sowie der damit einhergehenden Notwendigkeiten, beispielsweise einer künstlichen Ernährung für diesen Zeitraum, erstellen.

                                                                                                  Für jede Person muss eine eigene Willenserklärung erstellt werden.
                                                                                                   
                                                                                                    kostenpflichtig bestellen  

                                                                                                  Ein kostenfreier Service der Deutschen Vorsorgedatenbank AG


                                                                                                  Die COVID-19-Pandemie stellt unser Gesundheitssystem, unser Wirtschaftssystem und unser persönliches Leben vor völlig neue Herausforderungen.

                                                                                                   

                                                                                                  Die Vorstände der Deutschen Vorsorgedatenbank AG haben sich gemeinsam mit kooperierenden Fachanwälten darüber Gedanken gemacht, welche Auswirkungen diese Situation im Bereich Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung mit sich bringen kann.

                                                                                                   

                                                                                                  Grundsätzlich sind die Vorteile einer bestehenden Vorsorgevollmacht auch in einem solchen Szenario unbestritten. Wie sieht es aber bei Patientenverfügungen aus? Hinsichtlich der Erkrankung an COVID-19 liegen noch keinerlei Erfahrungswerte aus der Praxis vor, ob der in den bisherigen Patientenverfügungen zum Ausdruck gebrachte Willen ausreichend ist oder nicht.

                                                                                                   

                                                                                                  Das Resultat ist die nun zur Verfügung stehende Willenserklärung bei einer COVID-19 Erkrankung. Diese ergänzt und präzisiert zum einen bereits existierende Patientenverfügungen, kann aber auch als speziell auf diese Erkrankung abgestelltes Einzeldokument genutzt werden.

                                                                                                   

                                                                                                  Alle weiteren, aus unserer Sicht wichtigen Informationen und Hintergründe finden Sie auf dieser Seite.

                                                                                                   

                                                                                                  In der Hoffnung, dass Ihre persönliche Willenserklärung nie zum Einsatz kommen möge, wünschen wir Ihnen alles Gute. Bleiben Sie bitte gesund.

                                                                                                   

                                                                                                   

                                                                                                   

                                                                                                  Die Situation

                                                                                                  Ende März wurde von sieben deutschen medizinischen Fachgesellschaften die „Entscheidung über die Zuteilung von Ressourcen in der Notfall- und Intensivmedizin im Kontext der Covid-19-Pandemie“ herausgegeben, welche der Entscheidungsfindung bei möglicherweise nicht ausreichenden Intensiv-Ressourcen dient.

                                                                                                  Ziel ist es, damit den behandelnden Ärzten Hilfestellung für diese schwerwiegenden Entscheidungen an die Hand zu geben und diese zu entlasten. Eine entscheidende Rolle bei der intensivmedizinischen Behandlung fällt der Klärung des Patientenwillens zu. Eine intensivmedizinische Behandlung darf nur erfolgen, wenn der Patient in diese Therapie unter Berücksichtigung der Prognose einwilligt bzw. dies getan hätte oder in einer Patientenverfügung vorausverfügt hat.

                                                                                                  Die Schritte der Entscheidungsfindung bei nicht möglicherweise nicht ausreichenden Intensiv-Ressourcen sind Inhalt dieser Übersicht:

                                                                                                   

                                                                                                  Corona-Uebersicht

                                                                                                  Die Herausforderung

                                                                                                  In diesem Zusammenhang stellt sich die Frage nach der Wirksamkeit bzw. Auslegung bestehender Patientenverfügungen. Anhand verschiedener Veröffentlichungen wird davon ausgegangen, dass derzeit ca. 50% der Bevölkerung eine solche Patientenverfügung besitzen. Vermutlich ist in keiner der vor März 2020 erstellten Patientenverfügungen die COVID-19-Pandemie inklusive speziell darauf abgestellter Behandlungswünsche thematisiert.

                                                                                                  Es kann nun, laut der erwähnten Richtlinien zu folgender Situation kommen:

                                                                                                  Für die Abwägung, welcher intensivpflichtige Patient beispielsweise die in vielen Fällen lebenserhaltende Beatmung erhält spielt auch eine eventuell vorliegende Patientenverfügung eine Rolle. Wird darin eine intensivmedizinische Therapie abgelehnt, kann dies in der beschriebenen, dramatischen Ausnahmesituation zum Versagen der Behandlung führen.

                                                                                                  Die Lösung

                                                                                                  Unabhängig vom Vorhandensein einer Patientenverfügung ergibt sich aus den oben geschilderten Richtlinien folgende Handlungsempfehlung:

                                                                                                  Eine entscheidende Rolle spielt, dass für eine intensivmedizinische Therapie inklusive der damit verbundenen Szenarien und Behandlungsmaßnahmen in Folge einer COVID-19 Erkrankung eine ausdrückliche Einwilligung des Patienten vorliegt. Diese sollte vorsorglich und vorab schriftlich erfolgen, falls der Patient bei Aufnahme ins Krankenhaus nicht mehr in der Lage sein sollte, dies persönlich zu äußern.

                                                                                                  Zu diesem Zweck empfiehlt sich das Erstellen einer speziellen Willenserklärung für den Fall einer solchen Erkrankung. Diese können Sie auf dieser Seite für sich und Ihre Angehörigen kostenfrei erstellen. Drucken Sie diese im Anschluss aus und unterzeichnen diese persönlich mit Angabe von Ort und Datum.

                                                                                                   


                                                                                                  Ihr Weg zur kostenfreien COVID-19 Willenserklärung

                                                                                                  1. Geben Sie bitte Ihre Daten ein.
                                                                                                  2. Bestätigen Sie Ihren Wunsch zur Erstellung der persönlichen Willenserklärung.
                                                                                                  3. Bestätigen Sie bitte die Haftungsfreistellung und klicken Sie dann auf ERSTELLEN.
                                                                                                  4. Sie erhalten die fertige Willenserklärung als PDF-Datei .
                                                                                                  5. Drucken Sie Ihre Willenserklärung aus und unterzeichnen Sie diese. Bitte ergänzen Sie noch Ort und Datum.
                                                                                                  6. Verwahren Sie Ihre Willenserklärung im Original. 

                                                                                                  Informieren Sie Ihre Angehörigen über das Vorhandensein dieser Erklärung.

                                                                                                  Führen Sie ein Exemplar der Erklärung im Falle einer Erkrankung mit COVID-19 mit sich und informieren Sie die behandelnden Ärzte entsprechend.
                                                                                                   
                                                                                                    kostenpflichtig bestellen  

                                                                                                  Ein kostenfreier Service der Deutschen Vorsorgedatenbank AG

                                                                                                   

                                                                                                   

                                                                                                  Continue reading...

                                                                                                  Covid-19 Spezial FF

                                                                                                  Was passiert, wenn Ihnen etwas passiert?

                                                                                                  Sorgen Sie für sich und Ihre Familie vor - rechtzeitig und selbstbestimmt: mit der Covid-19 Willenserklärung.

                                                                                                  Ihre Manuela Mustermann

                                                                                                  Tel.: 01234 - 567890
                                                                                                  E-Mail: info@mustermann.de

                                                                                                   

                                                                                                   

                                                                                                  [sql-contact-form makler_nummer="7000000" makler_email="info@deutschevorsorgedatenbank.de" mailnummer="1"]

                                                                                                    Hier können Sie für den Fall einer Erkrankung an COVID-19 Ihre kostenfreie Willenserklärung zur Durchführung der intensivmedizinischen Behandlung inklusive aller damit verbundenen Maßnahmen, insbesondere der künstlichen Beatmung, sowie der damit einhergehenden Notwendigkeiten, beispielsweise einer künstlichen Ernährung für diesen Zeitraum, erstellen.

                                                                                                    Für jede Person muss eine eigene Willenserklärung erstellt werden.
                                                                                                     
                                                                                                      kostenpflichtig bestellen  

                                                                                                    Ein kostenfreier Service der Deutschen Vorsorgedatenbank AG


                                                                                                    Die COVID-19-Pandemie stellt unser Gesundheitssystem, unser Wirtschaftssystem und unser persönliches Leben vor völlig neue Herausforderungen.

                                                                                                     

                                                                                                    Die Vorstände der Deutschen Vorsorgedatenbank AG haben sich gemeinsam mit kooperierenden Fachanwälten darüber Gedanken gemacht, welche Auswirkungen diese Situation im Bereich Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung mit sich bringen kann.

                                                                                                     

                                                                                                    Grundsätzlich sind die Vorteile einer bestehenden Vorsorgevollmacht auch in einem solchen Szenario unbestritten. Wie sieht es aber bei Patientenverfügungen aus? Hinsichtlich der Erkrankung an COVID-19 liegen noch keinerlei Erfahrungswerte aus der Praxis vor, ob der in den bisherigen Patientenverfügungen zum Ausdruck gebrachte Willen ausreichend ist oder nicht.

                                                                                                     

                                                                                                    Das Resultat ist die nun zur Verfügung stehende Willenserklärung bei einer COVID-19 Erkrankung. Diese ergänzt und präzisiert zum einen bereits existierende Patientenverfügungen, kann aber auch als speziell auf diese Erkrankung abgestelltes Einzeldokument genutzt werden.

                                                                                                     

                                                                                                    Alle weiteren, aus unserer Sicht wichtigen Informationen und Hintergründe finden Sie auf dieser Seite.

                                                                                                     

                                                                                                    In der Hoffnung, dass Ihre persönliche Willenserklärung nie zum Einsatz kommen möge, wünschen wir Ihnen alles Gute. Bleiben Sie bitte gesund.

                                                                                                     

                                                                                                     

                                                                                                     

                                                                                                    Die Situation

                                                                                                    Ende März wurde von sieben deutschen medizinischen Fachgesellschaften die „Entscheidung über die Zuteilung von Ressourcen in der Notfall- und Intensivmedizin im Kontext der Covid-19-Pandemie“ herausgegeben, welche der Entscheidungsfindung bei möglicherweise nicht ausreichenden Intensiv-Ressourcen dient.

                                                                                                    Ziel ist es, damit den behandelnden Ärzten Hilfestellung für diese schwerwiegenden Entscheidungen an die Hand zu geben und diese zu entlasten. Eine entscheidende Rolle bei der intensivmedizinischen Behandlung fällt der Klärung des Patientenwillens zu. Eine intensivmedizinische Behandlung darf nur erfolgen, wenn der Patient in diese Therapie unter Berücksichtigung der Prognose einwilligt bzw. dies getan hätte oder in einer Patientenverfügung vorausverfügt hat.

                                                                                                    Die Schritte der Entscheidungsfindung bei nicht möglicherweise nicht ausreichenden Intensiv-Ressourcen sind Inhalt dieser Übersicht:

                                                                                                     

                                                                                                    Corona-Uebersicht

                                                                                                    Die Herausforderung

                                                                                                    In diesem Zusammenhang stellt sich die Frage nach der Wirksamkeit bzw. Auslegung bestehender Patientenverfügungen. Anhand verschiedener Veröffentlichungen wird davon ausgegangen, dass derzeit ca. 50% der Bevölkerung eine solche Patientenverfügung besitzen. Vermutlich ist in keiner der vor März 2020 erstellten Patientenverfügungen die COVID-19-Pandemie inklusive speziell darauf abgestellter Behandlungswünsche thematisiert.

                                                                                                    Es kann nun, laut der erwähnten Richtlinien zu folgender Situation kommen:

                                                                                                    Für die Abwägung, welcher intensivpflichtige Patient beispielsweise die in vielen Fällen lebenserhaltende Beatmung erhält spielt auch eine eventuell vorliegende Patientenverfügung eine Rolle. Wird darin eine intensivmedizinische Therapie abgelehnt, kann dies in der beschriebenen, dramatischen Ausnahmesituation zum Versagen der Behandlung führen.

                                                                                                    Die Lösung

                                                                                                    Unabhängig vom Vorhandensein einer Patientenverfügung ergibt sich aus den oben geschilderten Richtlinien folgende Handlungsempfehlung:

                                                                                                    Eine entscheidende Rolle spielt, dass für eine intensivmedizinische Therapie inklusive der damit verbundenen Szenarien und Behandlungsmaßnahmen in Folge einer COVID-19 Erkrankung eine ausdrückliche Einwilligung des Patienten vorliegt. Diese sollte vorsorglich und vorab schriftlich erfolgen, falls der Patient bei Aufnahme ins Krankenhaus nicht mehr in der Lage sein sollte, dies persönlich zu äußern.

                                                                                                    Zu diesem Zweck empfiehlt sich das Erstellen einer speziellen Willenserklärung für den Fall einer solchen Erkrankung. Diese können Sie auf dieser Seite für sich und Ihre Angehörigen kostenfrei erstellen. Drucken Sie diese im Anschluss aus und unterzeichnen diese persönlich mit Angabe von Ort und Datum.

                                                                                                     


                                                                                                    Ihr Weg zur kostenfreien COVID-19 Willenserklärung

                                                                                                    1. Geben Sie bitte Ihre Daten ein.
                                                                                                    2. Bestätigen Sie Ihren Wunsch zur Erstellung der persönlichen Willenserklärung.
                                                                                                    3. Bestätigen Sie bitte die Haftungsfreistellung und klicken Sie dann auf ERSTELLEN.
                                                                                                    4. Sie erhalten die fertige Willenserklärung als PDF-Datei .
                                                                                                    5. Drucken Sie Ihre Willenserklärung aus und unterzeichnen Sie diese. Bitte ergänzen Sie noch Ort und Datum.
                                                                                                    6. Verwahren Sie Ihre Willenserklärung im Original. 

                                                                                                    Informieren Sie Ihre Angehörigen über das Vorhandensein dieser Erklärung.

                                                                                                    Führen Sie ein Exemplar der Erklärung im Falle einer Erkrankung mit COVID-19 mit sich und informieren Sie die behandelnden Ärzte entsprechend.
                                                                                                     
                                                                                                      kostenpflichtig bestellen  

                                                                                                    Ein kostenfreier Service der Deutschen Vorsorgedatenbank AG

                                                                                                     

                                                                                                     

                                                                                                    Continue reading...

                                                                                                    Covid-19 Spezial max

                                                                                                    Was passiert, wenn Ihnen etwas passiert?

                                                                                                    Sorgen Sie für sich und Ihre Familie vor - rechtzeitig und selbstbestimmt: mit der Covid-19 Willenserklärung.

                                                                                                    Ihre Manuela Mustermann

                                                                                                    Tel.: 01234 - 567890
                                                                                                    E-Mail: info@mustermann.de

                                                                                                     

                                                                                                     

                                                                                                    [sql-contact-form makler_nummer="max7002715" makler_email="info@deutschevorsorgedatenbank.de" mailnummer="1"]

                                                                                                      Hier können Sie für den Fall einer Erkrankung an COVID-19 Ihre kostenfreie Willenserklärung zur Durchführung der intensivmedizinischen Behandlung inklusive aller damit verbundenen Maßnahmen, insbesondere der künstlichen Beatmung, sowie der damit einhergehenden Notwendigkeiten, beispielsweise einer künstlichen Ernährung für diesen Zeitraum, erstellen.

                                                                                                      Für jede Person muss eine eigene Willenserklärung erstellt werden.
                                                                                                       
                                                                                                        kostenpflichtig bestellen  

                                                                                                      Ein kostenfreier Service der Deutschen Vorsorgedatenbank AG


                                                                                                      Die COVID-19-Pandemie stellt unser Gesundheitssystem, unser Wirtschaftssystem und unser persönliches Leben vor völlig neue Herausforderungen.

                                                                                                       

                                                                                                      Die Vorstände der Deutschen Vorsorgedatenbank AG haben sich gemeinsam mit kooperierenden Fachanwälten darüber Gedanken gemacht, welche Auswirkungen diese Situation im Bereich Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung mit sich bringen kann.

                                                                                                       

                                                                                                      Grundsätzlich sind die Vorteile einer bestehenden Vorsorgevollmacht auch in einem solchen Szenario unbestritten. Wie sieht es aber bei Patientenverfügungen aus? Hinsichtlich der Erkrankung an COVID-19 liegen noch keinerlei Erfahrungswerte aus der Praxis vor, ob der in den bisherigen Patientenverfügungen zum Ausdruck gebrachte Willen ausreichend ist oder nicht.

                                                                                                       

                                                                                                      Das Resultat ist die nun zur Verfügung stehende Willenserklärung bei einer COVID-19 Erkrankung. Diese ergänzt und präzisiert zum einen bereits existierende Patientenverfügungen, kann aber auch als speziell auf diese Erkrankung abgestelltes Einzeldokument genutzt werden.

                                                                                                       

                                                                                                      Alle weiteren, aus unserer Sicht wichtigen Informationen und Hintergründe finden Sie auf dieser Seite.

                                                                                                       

                                                                                                      In der Hoffnung, dass Ihre persönliche Willenserklärung nie zum Einsatz kommen möge, wünschen wir Ihnen alles Gute. Bleiben Sie bitte gesund.

                                                                                                       

                                                                                                       

                                                                                                       

                                                                                                      Die Situation

                                                                                                      Ende März wurde von sieben deutschen medizinischen Fachgesellschaften die „Entscheidung über die Zuteilung von Ressourcen in der Notfall- und Intensivmedizin im Kontext der Covid-19-Pandemie“ herausgegeben, welche der Entscheidungsfindung bei möglicherweise nicht ausreichenden Intensiv-Ressourcen dient.

                                                                                                      Ziel ist es, damit den behandelnden Ärzten Hilfestellung für diese schwerwiegenden Entscheidungen an die Hand zu geben und diese zu entlasten. Eine entscheidende Rolle bei der intensivmedizinischen Behandlung fällt der Klärung des Patientenwillens zu. Eine intensivmedizinische Behandlung darf nur erfolgen, wenn der Patient in diese Therapie unter Berücksichtigung der Prognose einwilligt bzw. dies getan hätte oder in einer Patientenverfügung vorausverfügt hat.

                                                                                                      Die Schritte der Entscheidungsfindung bei nicht möglicherweise nicht ausreichenden Intensiv-Ressourcen sind Inhalt dieser Übersicht:

                                                                                                       

                                                                                                      Corona-Uebersicht

                                                                                                      Die Herausforderung

                                                                                                      In diesem Zusammenhang stellt sich die Frage nach der Wirksamkeit bzw. Auslegung bestehender Patientenverfügungen. Anhand verschiedener Veröffentlichungen wird davon ausgegangen, dass derzeit ca. 50% der Bevölkerung eine solche Patientenverfügung besitzen. Vermutlich ist in keiner der vor März 2020 erstellten Patientenverfügungen die COVID-19-Pandemie inklusive speziell darauf abgestellter Behandlungswünsche thematisiert.

                                                                                                      Es kann nun, laut der erwähnten Richtlinien zu folgender Situation kommen:

                                                                                                      Für die Abwägung, welcher intensivpflichtige Patient beispielsweise die in vielen Fällen lebenserhaltende Beatmung erhält spielt auch eine eventuell vorliegende Patientenverfügung eine Rolle. Wird darin eine intensivmedizinische Therapie abgelehnt, kann dies in der beschriebenen, dramatischen Ausnahmesituation zum Versagen der Behandlung führen.

                                                                                                      Die Lösung

                                                                                                      Unabhängig vom Vorhandensein einer Patientenverfügung ergibt sich aus den oben geschilderten Richtlinien folgende Handlungsempfehlung:

                                                                                                      Eine entscheidende Rolle spielt, dass für eine intensivmedizinische Therapie inklusive der damit verbundenen Szenarien und Behandlungsmaßnahmen in Folge einer COVID-19 Erkrankung eine ausdrückliche Einwilligung des Patienten vorliegt. Diese sollte vorsorglich und vorab schriftlich erfolgen, falls der Patient bei Aufnahme ins Krankenhaus nicht mehr in der Lage sein sollte, dies persönlich zu äußern.

                                                                                                      Zu diesem Zweck empfiehlt sich das Erstellen einer speziellen Willenserklärung für den Fall einer solchen Erkrankung. Diese können Sie auf dieser Seite für sich und Ihre Angehörigen kostenfrei erstellen. Drucken Sie diese im Anschluss aus und unterzeichnen diese persönlich mit Angabe von Ort und Datum.

                                                                                                       


                                                                                                      Ihr Weg zur kostenfreien COVID-19 Willenserklärung

                                                                                                      1. Geben Sie bitte Ihre Daten ein.
                                                                                                      2. Bestätigen Sie Ihren Wunsch zur Erstellung der persönlichen Willenserklärung.
                                                                                                      3. Bestätigen Sie bitte die Haftungsfreistellung und klicken Sie dann auf ERSTELLEN.
                                                                                                      4. Sie erhalten die fertige Willenserklärung als PDF-Datei .
                                                                                                      5. Drucken Sie Ihre Willenserklärung aus und unterzeichnen Sie diese. Bitte ergänzen Sie noch Ort und Datum.
                                                                                                      6. Verwahren Sie Ihre Willenserklärung im Original. 

                                                                                                      Informieren Sie Ihre Angehörigen über das Vorhandensein dieser Erklärung.

                                                                                                      Führen Sie ein Exemplar der Erklärung im Falle einer Erkrankung mit COVID-19 mit sich und informieren Sie die behandelnden Ärzte entsprechend.
                                                                                                       
                                                                                                        kostenpflichtig bestellen  

                                                                                                      Ein kostenfreier Service der Deutschen Vorsorgedatenbank AG

                                                                                                       

                                                                                                       

                                                                                                      Continue reading...

                                                                                                      Covid-19 Spezial

                                                                                                      Was passiert, wenn Ihnen etwas passiert?

                                                                                                      Sorgen Sie für sich und Ihre Familie vor - rechtzeitig und selbstbestimmt: mit der Covid-19 Willenserklärung.

                                                                                                      Ihre Manuela Mustermann

                                                                                                      Tel.: 01234 - 567890
                                                                                                      E-Mail: info@mustermann.de

                                                                                                       

                                                                                                       

                                                                                                      [sql-contact-form makler_nummer="7000000" makler_email="info@deutschevorsorgedatenbank.de" mailnummer="1"]

                                                                                                        Hier können Sie für den Fall einer Erkrankung an COVID-19 Ihre kostenfreie Willenserklärung zur Durchführung der intensivmedizinischen Behandlung inklusive aller damit verbundenen Maßnahmen, insbesondere der künstlichen Beatmung, sowie der damit einhergehenden Notwendigkeiten, beispielsweise einer künstlichen Ernährung für diesen Zeitraum, erstellen.

                                                                                                        Für jede Person muss eine eigene Willenserklärung erstellt werden.
                                                                                                         
                                                                                                          kostenpflichtig bestellen  

                                                                                                        Ein kostenfreier Service der Deutschen Vorsorgedatenbank AG


                                                                                                        Die COVID-19-Pandemie stellt unser Gesundheitssystem, unser Wirtschaftssystem und unser persönliches Leben vor völlig neue Herausforderungen.

                                                                                                         

                                                                                                        Die Vorstände der Deutschen Vorsorgedatenbank AG haben sich gemeinsam mit kooperierenden Fachanwälten darüber Gedanken gemacht, welche Auswirkungen diese Situation im Bereich Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung mit sich bringen kann.

                                                                                                         

                                                                                                        Grundsätzlich sind die Vorteile einer bestehenden Vorsorgevollmacht auch in einem solchen Szenario unbestritten. Wie sieht es aber bei Patientenverfügungen aus? Hinsichtlich der Erkrankung an COVID-19 liegen noch keinerlei Erfahrungswerte aus der Praxis vor, ob der in den bisherigen Patientenverfügungen zum Ausdruck gebrachte Willen ausreichend ist oder nicht.

                                                                                                         

                                                                                                        Das Resultat ist die nun zur Verfügung stehende Willenserklärung bei einer COVID-19 Erkrankung. Diese ergänzt und präzisiert zum einen bereits existierende Patientenverfügungen, kann aber auch als speziell auf diese Erkrankung abgestelltes Einzeldokument genutzt werden.

                                                                                                         

                                                                                                        Alle weiteren, aus unserer Sicht wichtigen Informationen und Hintergründe finden Sie auf dieser Seite.

                                                                                                         

                                                                                                        In der Hoffnung, dass Ihre persönliche Willenserklärung nie zum Einsatz kommen möge, wünschen wir Ihnen alles Gute. Bleiben Sie bitte gesund.

                                                                                                         

                                                                                                         

                                                                                                         

                                                                                                        Die Situation

                                                                                                        Ende März wurde von sieben deutschen medizinischen Fachgesellschaften die „Entscheidung über die Zuteilung von Ressourcen in der Notfall- und Intensivmedizin im Kontext der Covid-19-Pandemie“ herausgegeben, welche der Entscheidungsfindung bei möglicherweise nicht ausreichenden Intensiv-Ressourcen dient.

                                                                                                        Ziel ist es, damit den behandelnden Ärzten Hilfestellung für diese schwerwiegenden Entscheidungen an die Hand zu geben und diese zu entlasten. Eine entscheidende Rolle bei der intensivmedizinischen Behandlung fällt der Klärung des Patientenwillens zu. Eine intensivmedizinische Behandlung darf nur erfolgen, wenn der Patient in diese Therapie unter Berücksichtigung der Prognose einwilligt bzw. dies getan hätte oder in einer Patientenverfügung vorausverfügt hat.

                                                                                                        Die Schritte der Entscheidungsfindung bei nicht möglicherweise nicht ausreichenden Intensiv-Ressourcen sind Inhalt dieser Übersicht:

                                                                                                         

                                                                                                        Corona-Uebersicht

                                                                                                        Die Herausforderung

                                                                                                        In diesem Zusammenhang stellt sich die Frage nach der Wirksamkeit bzw. Auslegung bestehender Patientenverfügungen. Anhand verschiedener Veröffentlichungen wird davon ausgegangen, dass derzeit ca. 50% der Bevölkerung eine solche Patientenverfügung besitzen. Vermutlich ist in keiner der vor März 2020 erstellten Patientenverfügungen die COVID-19-Pandemie inklusive speziell darauf abgestellter Behandlungswünsche thematisiert.

                                                                                                        Es kann nun, laut der erwähnten Richtlinien zu folgender Situation kommen:

                                                                                                        Für die Abwägung, welcher intensivpflichtige Patient beispielsweise die in vielen Fällen lebenserhaltende Beatmung erhält spielt auch eine eventuell vorliegende Patientenverfügung eine Rolle. Wird darin eine intensivmedizinische Therapie abgelehnt, kann dies in der beschriebenen, dramatischen Ausnahmesituation zum Versagen der Behandlung führen.

                                                                                                        Die Lösung

                                                                                                        Unabhängig vom Vorhandensein einer Patientenverfügung ergibt sich aus den oben geschilderten Richtlinien folgende Handlungsempfehlung:

                                                                                                        Eine entscheidende Rolle spielt, dass für eine intensivmedizinische Therapie inklusive der damit verbundenen Szenarien und Behandlungsmaßnahmen in Folge einer COVID-19 Erkrankung eine ausdrückliche Einwilligung des Patienten vorliegt. Diese sollte vorsorglich und vorab schriftlich erfolgen, falls der Patient bei Aufnahme ins Krankenhaus nicht mehr in der Lage sein sollte, dies persönlich zu äußern.

                                                                                                        Zu diesem Zweck empfiehlt sich das Erstellen einer speziellen Willenserklärung für den Fall einer solchen Erkrankung. Diese können Sie auf dieser Seite für sich und Ihre Angehörigen kostenfrei erstellen. Drucken Sie diese im Anschluss aus und unterzeichnen diese persönlich mit Angabe von Ort und Datum.

                                                                                                         


                                                                                                        Ihr Weg zur kostenfreien COVID-19 Willenserklärung

                                                                                                        1. Geben Sie bitte Ihre Daten ein.
                                                                                                        2. Bestätigen Sie Ihren Wunsch zur Erstellung der persönlichen Willenserklärung.
                                                                                                        3. Bestätigen Sie bitte die Haftungsfreistellung und klicken Sie dann auf ERSTELLEN.
                                                                                                        4. Sie erhalten die fertige Willenserklärung als PDF-Datei .
                                                                                                        5. Drucken Sie Ihre Willenserklärung aus und unterzeichnen Sie diese. Bitte ergänzen Sie noch Ort und Datum.
                                                                                                        6. Verwahren Sie Ihre Willenserklärung im Original. 

                                                                                                        Informieren Sie Ihre Angehörigen über das Vorhandensein dieser Erklärung.

                                                                                                        Führen Sie ein Exemplar der Erklärung im Falle einer Erkrankung mit COVID-19 mit sich und informieren Sie die behandelnden Ärzte entsprechend.
                                                                                                         
                                                                                                          kostenpflichtig bestellen  

                                                                                                        Ein kostenfreier Service der Deutschen Vorsorgedatenbank AG

                                                                                                         

                                                                                                         

                                                                                                        Continue reading...

                                                                                                        Covid-19 Spezial FF Not

                                                                                                        Was passiert, wenn Ihnen etwas passiert?

                                                                                                        Sorgen Sie für sich und Ihre Familie vor - rechtzeitig und selbstbestimmt: mit der Covid-19 Willenserklärung.

                                                                                                        Ihr Maxim Mustermann

                                                                                                        Tel.: 01234 - 567890
                                                                                                        E-Mail: info@mustermann.de

                                                                                                         

                                                                                                         

                                                                                                        [sql-contact-form makler_nummer="7000000" makler_email="info@deutschevorsorgedatenbank.de" mailnummer="1"]

                                                                                                          Hier können Sie für den Fall einer Erkrankung an COVID-19 Ihre kostenfreie Willenserklärung zur Durchführung der intensivmedizinischen Behandlung inklusive aller damit verbundenen Maßnahmen, insbesondere der künstlichen Beatmung, sowie der damit einhergehenden Notwendigkeiten, beispielsweise einer künstlichen Ernährung für diesen Zeitraum, erstellen.

                                                                                                          Für jede Person muss eine eigene Willenserklärung erstellt werden.
                                                                                                           
                                                                                                            kostenpflichtig bestellen  

                                                                                                          Ein kostenfreier Service der Deutschen Vorsorgedatenbank AG


                                                                                                          Die COVID-19-Pandemie stellt unser Gesundheitssystem, unser Wirtschaftssystem und unser persönliches Leben vor völlig neue Herausforderungen.

                                                                                                           

                                                                                                          Die Vorstände der Deutschen Vorsorgedatenbank AG haben sich gemeinsam mit kooperierenden Fachanwälten darüber Gedanken gemacht, welche Auswirkungen diese Situation im Bereich Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung mit sich bringen kann.

                                                                                                           

                                                                                                          Grundsätzlich sind die Vorteile einer bestehenden Vorsorgevollmacht auch in einem solchen Szenario unbestritten. Wie sieht es aber bei Patientenverfügungen aus? Hinsichtlich der Erkrankung an COVID-19 liegen noch keinerlei Erfahrungswerte aus der Praxis vor, ob der in den bisherigen Patientenverfügungen zum Ausdruck gebrachte Willen ausreichend ist oder nicht.

                                                                                                           

                                                                                                          Das Resultat ist die nun zur Verfügung stehende Willenserklärung bei einer COVID-19 Erkrankung. Diese ergänzt und präzisiert zum einen bereits existierende Patientenverfügungen, kann aber auch als speziell auf diese Erkrankung abgestelltes Einzeldokument genutzt werden.

                                                                                                           

                                                                                                          Alle weiteren, aus unserer Sicht wichtigen Informationen und Hintergründe finden Sie auf dieser Seite.

                                                                                                           

                                                                                                          In der Hoffnung, dass Ihre persönliche Willenserklärung nie zum Einsatz kommen möge, wünschen wir Ihnen alles Gute. Bleiben Sie bitte gesund.

                                                                                                           

                                                                                                           

                                                                                                           

                                                                                                          Die Situation

                                                                                                          Ende März wurde von sieben deutschen medizinischen Fachgesellschaften die „Entscheidung über die Zuteilung von Ressourcen in der Notfall- und Intensivmedizin im Kontext der Covid-19-Pandemie“ herausgegeben, welche der Entscheidungsfindung bei möglicherweise nicht ausreichenden Intensiv-Ressourcen dient.

                                                                                                          Ziel ist es, damit den behandelnden Ärzten Hilfestellung für diese schwerwiegenden Entscheidungen an die Hand zu geben und diese zu entlasten. Eine entscheidende Rolle bei der intensivmedizinischen Behandlung fällt der Klärung des Patientenwillens zu. Eine intensivmedizinische Behandlung darf nur erfolgen, wenn der Patient in diese Therapie unter Berücksichtigung der Prognose einwilligt bzw. dies getan hätte oder in einer Patientenverfügung vorausverfügt hat.

                                                                                                          Die Schritte der Entscheidungsfindung bei nicht möglicherweise nicht ausreichenden Intensiv-Ressourcen sind Inhalt dieser Übersicht:

                                                                                                           

                                                                                                          Corona-Uebersicht

                                                                                                          Die Herausforderung

                                                                                                          In diesem Zusammenhang stellt sich die Frage nach der Wirksamkeit bzw. Auslegung bestehender Patientenverfügungen. Anhand verschiedener Veröffentlichungen wird davon ausgegangen, dass derzeit ca. 50% der Bevölkerung eine solche Patientenverfügung besitzen. Vermutlich ist in keiner der vor März 2020 erstellten Patientenverfügungen die COVID-19-Pandemie inklusive speziell darauf abgestellter Behandlungswünsche thematisiert.

                                                                                                          Es kann nun, laut der erwähnten Richtlinien zu folgender Situation kommen:

                                                                                                          Für die Abwägung, welcher intensivpflichtige Patient beispielsweise die in vielen Fällen lebenserhaltende Beatmung erhält spielt auch eine eventuell vorliegende Patientenverfügung eine Rolle. Wird darin eine intensivmedizinische Therapie abgelehnt, kann dies in der beschriebenen, dramatischen Ausnahmesituation zum Versagen der Behandlung führen.

                                                                                                          Die Lösung

                                                                                                          Unabhängig vom Vorhandensein einer Patientenverfügung ergibt sich aus den oben geschilderten Richtlinien folgende Handlungsempfehlung:

                                                                                                          Eine entscheidende Rolle spielt, dass für eine intensivmedizinische Therapie inklusive der damit verbundenen Szenarien und Behandlungsmaßnahmen in Folge einer COVID-19 Erkrankung eine ausdrückliche Einwilligung des Patienten vorliegt. Diese sollte vorsorglich und vorab schriftlich erfolgen, falls der Patient bei Aufnahme ins Krankenhaus nicht mehr in der Lage sein sollte, dies persönlich zu äußern.

                                                                                                          Zu diesem Zweck empfiehlt sich das Erstellen einer speziellen Willenserklärung für den Fall einer solchen Erkrankung. Diese können Sie auf dieser Seite für sich und Ihre Angehörigen kostenfrei erstellen. Drucken Sie diese im Anschluss aus und unterzeichnen diese persönlich mit Angabe von Ort und Datum.

                                                                                                           


                                                                                                          Ihr Weg zur kostenfreien COVID-19 Willenserklärung

                                                                                                          1. Geben Sie bitte Ihre Daten ein.
                                                                                                          2. Bestätigen Sie Ihren Wunsch zur Erstellung der persönlichen Willenserklärung.
                                                                                                          3. Bestätigen Sie bitte die Haftungsfreistellung und klicken Sie dann auf ERSTELLEN.
                                                                                                          4. Sie erhalten die fertige Willenserklärung als PDF-Datei .
                                                                                                          5. Drucken Sie Ihre Willenserklärung aus und unterzeichnen Sie diese. Bitte ergänzen Sie noch Ort und Datum.
                                                                                                          6. Verwahren Sie Ihre Willenserklärung im Original. 

                                                                                                          Informieren Sie Ihre Angehörigen über das Vorhandensein dieser Erklärung.

                                                                                                          Führen Sie ein Exemplar der Erklärung im Falle einer Erkrankung mit COVID-19 mit sich und informieren Sie die behandelnden Ärzte entsprechend.
                                                                                                           
                                                                                                            kostenpflichtig bestellen  

                                                                                                          Ein kostenfreier Service der Deutschen Vorsorgedatenbank AG

                                                                                                           

                                                                                                           

                                                                                                          Continue reading...

                                                                                                          Covid-19 Spezial Peter Tonn

                                                                                                          Was passiert, wenn Ihnen etwas passiert?

                                                                                                          Sorgen Sie für sich und Ihre Familie vor - rechtzeitig und selbstbestimmt: mit der Covid-19 Willenserklärung.

                                                                                                          Ihr Peter Tonn

                                                                                                          Tel.: +49 3881 713957
                                                                                                          E-Mail: peter.tonn@dvag.de

                                                                                                           

                                                                                                           

                                                                                                          [sql-contact-form makler_nummer="7000000" makler_email="info@deutschevorsorgedatenbank.de" mailnummer="1"]

                                                                                                            Hier können Sie für den Fall einer Erkrankung an COVID-19 Ihre kostenfreie Willenserklärung zur Durchführung der intensivmedizinischen Behandlung inklusive aller damit verbundenen Maßnahmen, insbesondere der künstlichen Beatmung, sowie der damit einhergehenden Notwendigkeiten, beispielsweise einer künstlichen Ernährung für diesen Zeitraum, erstellen.

                                                                                                            Für jede Person muss eine eigene Willenserklärung erstellt werden.
                                                                                                             
                                                                                                              kostenpflichtig bestellen  

                                                                                                            Ein kostenfreier Service der Deutschen Vorsorgedatenbank AG


                                                                                                            Die COVID-19-Pandemie stellt unser Gesundheitssystem, unser Wirtschaftssystem und unser persönliches Leben vor völlig neue Herausforderungen.

                                                                                                             

                                                                                                            Die Vorstände der Deutschen Vorsorgedatenbank AG haben sich gemeinsam mit kooperierenden Fachanwälten darüber Gedanken gemacht, welche Auswirkungen diese Situation im Bereich Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung mit sich bringen kann.

                                                                                                             

                                                                                                            Grundsätzlich sind die Vorteile einer bestehenden Vorsorgevollmacht auch in einem solchen Szenario unbestritten. Wie sieht es aber bei Patientenverfügungen aus? Hinsichtlich der Erkrankung an COVID-19 liegen noch keinerlei Erfahrungswerte aus der Praxis vor, ob der in den bisherigen Patientenverfügungen zum Ausdruck gebrachte Willen ausreichend ist oder nicht.

                                                                                                             

                                                                                                            Das Resultat ist die nun zur Verfügung stehende Willenserklärung bei einer COVID-19 Erkrankung. Diese ergänzt und präzisiert zum einen bereits existierende Patientenverfügungen, kann aber auch als speziell auf diese Erkrankung abgestelltes Einzeldokument genutzt werden.

                                                                                                             

                                                                                                            Alle weiteren, aus unserer Sicht wichtigen Informationen und Hintergründe finden Sie auf dieser Seite.

                                                                                                             

                                                                                                            In der Hoffnung, dass Ihre persönliche Willenserklärung nie zum Einsatz kommen möge, wünschen wir Ihnen alles Gute. Bleiben Sie bitte gesund.

                                                                                                             

                                                                                                             

                                                                                                             

                                                                                                            Die Situation

                                                                                                            Ende März wurde von sieben deutschen medizinischen Fachgesellschaften die „Entscheidung über die Zuteilung von Ressourcen in der Notfall- und Intensivmedizin im Kontext der Covid-19-Pandemie“ herausgegeben, welche der Entscheidungsfindung bei möglicherweise nicht ausreichenden Intensiv-Ressourcen dient.

                                                                                                            Ziel ist es, damit den behandelnden Ärzten Hilfestellung für diese schwerwiegenden Entscheidungen an die Hand zu geben und diese zu entlasten. Eine entscheidende Rolle bei der intensivmedizinischen Behandlung fällt der Klärung des Patientenwillens zu. Eine intensivmedizinische Behandlung darf nur erfolgen, wenn der Patient in diese Therapie unter Berücksichtigung der Prognose einwilligt bzw. dies getan hätte oder in einer Patientenverfügung vorausverfügt hat.

                                                                                                            Die Schritte der Entscheidungsfindung bei nicht möglicherweise nicht ausreichenden Intensiv-Ressourcen sind Inhalt dieser Übersicht:

                                                                                                             

                                                                                                            Corona-Uebersicht

                                                                                                            Die Herausforderung

                                                                                                            In diesem Zusammenhang stellt sich die Frage nach der Wirksamkeit bzw. Auslegung bestehender Patientenverfügungen. Anhand verschiedener Veröffentlichungen wird davon ausgegangen, dass derzeit ca. 50% der Bevölkerung eine solche Patientenverfügung besitzen. Vermutlich ist in keiner der vor März 2020 erstellten Patientenverfügungen die COVID-19-Pandemie inklusive speziell darauf abgestellter Behandlungswünsche thematisiert.

                                                                                                            Es kann nun, laut der erwähnten Richtlinien zu folgender Situation kommen:

                                                                                                            Für die Abwägung, welcher intensivpflichtige Patient beispielsweise die in vielen Fällen lebenserhaltende Beatmung erhält spielt auch eine eventuell vorliegende Patientenverfügung eine Rolle. Wird darin eine intensivmedizinische Therapie abgelehnt, kann dies in der beschriebenen, dramatischen Ausnahmesituation zum Versagen der Behandlung führen.

                                                                                                            Die Lösung

                                                                                                            Unabhängig vom Vorhandensein einer Patientenverfügung ergibt sich aus den oben geschilderten Richtlinien folgende Handlungsempfehlung:

                                                                                                            Eine entscheidende Rolle spielt, dass für eine intensivmedizinische Therapie inklusive der damit verbundenen Szenarien und Behandlungsmaßnahmen in Folge einer COVID-19 Erkrankung eine ausdrückliche Einwilligung des Patienten vorliegt. Diese sollte vorsorglich und vorab schriftlich erfolgen, falls der Patient bei Aufnahme ins Krankenhaus nicht mehr in der Lage sein sollte, dies persönlich zu äußern.

                                                                                                            Zu diesem Zweck empfiehlt sich das Erstellen einer speziellen Willenserklärung für den Fall einer solchen Erkrankung. Diese können Sie auf dieser Seite für sich und Ihre Angehörigen kostenfrei erstellen. Drucken Sie diese im Anschluss aus und unterzeichnen diese persönlich mit Angabe von Ort und Datum.

                                                                                                             


                                                                                                            Ihr Weg zur kostenfreien COVID-19 Willenserklärung

                                                                                                            1. Geben Sie bitte Ihre Daten ein.
                                                                                                            2. Bestätigen Sie Ihren Wunsch zur Erstellung der persönlichen Willenserklärung.
                                                                                                            3. Bestätigen Sie bitte die Haftungsfreistellung und klicken Sie dann auf ERSTELLEN.
                                                                                                            4. Sie erhalten die fertige Willenserklärung als PDF-Datei .
                                                                                                            5. Drucken Sie Ihre Willenserklärung aus und unterzeichnen Sie diese. Bitte ergänzen Sie noch Ort und Datum.
                                                                                                            6. Verwahren Sie Ihre Willenserklärung im Original. 

                                                                                                            Informieren Sie Ihre Angehörigen über das Vorhandensein dieser Erklärung.

                                                                                                            Führen Sie ein Exemplar der Erklärung im Falle einer Erkrankung mit COVID-19 mit sich und informieren Sie die behandelnden Ärzte entsprechend.
                                                                                                             
                                                                                                              kostenpflichtig bestellen  

                                                                                                            Ein kostenfreier Service der Deutschen Vorsorgedatenbank AG

                                                                                                             

                                                                                                             

                                                                                                            Continue reading...

                                                                                                            Covid-19 Spezial Aruna

                                                                                                            RECHTZEITIG   SELBSTBESTIMMT   VORSORGEN

                                                                                                            Was passiert, wenn mir etwas passiert?

                                                                                                            Ein kostenfreier Service der Deutschen Vorsorgedatenbank AG für Sie und Ihre Familie.

                                                                                                             

                                                                                                            Erstellen Sie Ihre persönliche Willenserklärung

                                                                                                            kostenfrei - schnell - selbstbestimmt

                                                                                                            Hier können Sie für den Fall einer Erkrankung an COVID-19 Ihre kostenfreie Willenserklärung zur Durchführung der intensivmedizinischen Behandlung inklusive aller damit verbundenen Maßnahmen, insbesondere der künstlichen Beatmung, sowie der damit einhergehenden Notwendigkeiten, beispielsweise einer künstlichen Ernährung für diesen Zeitraum, erstellen.

                                                                                                            Für jede Person muss eine eigene Willenserklärung erstellt werden.
                                                                                                             
                                                                                                              kostenpflichtig bestellen  

                                                                                                            Die COVID-19-Pandemie stellt unser Gesundheitssystem, unser Wirtschaftssystem und unser persönliches Leben vor völlig neue Herausforderungen.

                                                                                                             

                                                                                                            Die Vorstände der Deutschen Vorsorgedatenbank AG haben sich gemeinsam mit kooperierenden Fachanwälten darüber Gedanken gemacht, welche Auswirkungen diese Situation im Bereich Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung mit sich bringen kann.

                                                                                                             

                                                                                                            Grundsätzlich sind die Vorteile einer bestehenden Vorsorgevollmacht auch in einem solchen Szenario unbestritten. Wie sieht es aber bei Patientenverfügungen aus? Hinsichtlich der Erkrankung an COVID-19 liegen noch keinerlei Erfahrungswerte aus der Praxis vor, ob der in den bisherigen Patientenverfügungen zum Ausdruck gebrachte Willen ausreichend ist oder nicht.

                                                                                                             

                                                                                                            Das Resultat ist die nun zur Verfügung stehende Willenserklärung bei einer COVID-19 Erkrankung. Diese ergänzt und präzisiert zum einen bereits existierende Patientenverfügungen, kann aber auch als speziell auf diese Erkrankung abgestelltes Einzeldokument genutzt werden.

                                                                                                             

                                                                                                            Alle weiteren, aus unserer Sicht wichtigen Informationen und Hintergründe finden Sie auf dieser Seite.

                                                                                                             

                                                                                                            In der Hoffnung, dass Ihre persönliche Willenserklärung nie zum Einsatz kommen möge, wünschen wir Ihnen alles Gute. Bleiben Sie bitte gesund.

                                                                                                             

                                                                                                             

                                                                                                             

                                                                                                             

                                                                                                            Die Situation

                                                                                                            Ende März wurde von sieben deutschen medizinischen Fachgesellschaften die „Entscheidung über die Zuteilung von Ressourcen in der Notfall- und Intensivmedizin im Kontext der Covid-19-Pandemie“ herausgegeben, welche der Entscheidungsfindung bei möglicherweise nicht ausreichenden Intensiv-Ressourcen dient.

                                                                                                            Ziel ist es, damit den behandelnden Ärzten Hilfestellung für diese schwerwiegenden Entscheidungen an die Hand zu geben und diese zu entlasten. Eine entscheidende Rolle bei der intensivmedizinischen Behandlung fällt der Klärung des Patientenwillens zu. Eine intensivmedizinische Behandlung darf nur erfolgen, wenn der Patient in diese Therapie unter Berücksichtigung der Prognose einwilligt bzw. dies getan hätte oder in einer Patientenverfügung vorausverfügt hat.

                                                                                                            Die Schritte der Entscheidungsfindung bei nicht möglicherweise nicht ausreichenden Intensiv-Ressourcen sind Inhalt dieser Übersicht:

                                                                                                             

                                                                                                            Corona-Uebersicht

                                                                                                            Die Herausforderung

                                                                                                            In diesem Zusammenhang stellt sich die Frage nach der Wirksamkeit bzw. Auslegung bestehender Patientenverfügungen. Anhand verschiedener Veröffentlichungen wird davon ausgegangen, dass derzeit ca. 50% der Bevölkerung eine solche Patientenverfügung besitzen. Vermutlich ist in keiner der vor März 2020 erstellten Patientenverfügungen die COVID-19-Pandemie inklusive speziell darauf abgestellter Behandlungswünsche thematisiert.

                                                                                                            Es kann nun, laut der erwähnten Richtlinien zu folgender Situation kommen:

                                                                                                            Für die Abwägung, welcher intensivpflichtige Patient beispielsweise die in vielen Fällen lebenserhaltende Beatmung erhält spielt auch eine eventuell vorliegende Patientenverfügung eine Rolle. Wird darin eine intensivmedizinische Therapie abgelehnt, kann dies in der beschriebenen, dramatischen Ausnahmesituation zum Versagen der Behandlung führen.

                                                                                                            Die Lösung

                                                                                                            Unabhängig vom Vorhandensein einer Patientenverfügung ergibt sich aus den oben geschilderten Richtlinien folgende Handlungsempfehlung:

                                                                                                            Eine entscheidende Rolle spielt, dass für eine intensivmedizinische Therapie inklusive der damit verbundenen Szenarien und Behandlungsmaßnahmen in Folge einer COVID-19 Erkrankung eine ausdrückliche Einwilligung des Patienten vorliegt. Diese sollte vorsorglich und vorab schriftlich erfolgen, falls der Patient bei Aufnahme ins Krankenhaus nicht mehr in der Lage sein sollte, dies persönlich zu äußern.

                                                                                                            Zu diesem Zweck empfiehlt sich das Erstellen einer speziellen Willenserklärung für den Fall einer solchen Erkrankung. Diese können Sie auf dieser Seite für sich und Ihre Angehörigen kostenfrei erstellen. Drucken Sie diese im Anschluss aus und unterzeichnen diese persönlich mit Angabe von Ort und Datum.

                                                                                                             


                                                                                                            Ihr Weg zur kostenfreien COVID-19 Willenserklärung

                                                                                                            1. Geben Sie bitte Ihre Daten ein.
                                                                                                            2. Bestätigen Sie Ihren Wunsch zur Erstellung der persönlichen Willenserklärung.
                                                                                                            3. Bestätigen Sie bitte die Haftungsfreistellung und klicken Sie dann auf ERSTELLEN.
                                                                                                            4. Sie erhalten die fertige Willenserklärung als PDF-Datei .
                                                                                                            5. Drucken Sie Ihre Willenserklärung aus und unterzeichnen Sie diese. Bitte ergänzen Sie noch Ort und Datum.
                                                                                                            6. Verwahren Sie Ihre Willenserklärung im Original. 

                                                                                                            Informieren Sie Ihre Angehörigen über das Vorhandensein dieser Erklärung.

                                                                                                            Führen Sie ein Exemplar der Erklärung im Falle einer Erkrankung mit COVID-19 mit sich und informieren Sie die behandelnden Ärzte entsprechend.

                                                                                                             

                                                                                                             
                                                                                                              kostenpflichtig bestellen  

                                                                                                             

                                                                                                             

                                                                                                             

                                                                                                             

                                                                                                            Continue reading...

                                                                                                            Covid-19 Spezial DBwV

                                                                                                            RECHTZEITIG   SELBSTBESTIMMT   VORSORGEN

                                                                                                            Was passiert, wenn mir etwas passiert?

                                                                                                            Ein kostenfreier Service der Deutschen Vorsorgedatenbank AG für Sie und Ihre Familie.

                                                                                                             

                                                                                                            Erstellen Sie Ihre persönliche Willenserklärung

                                                                                                            kostenfrei - schnell - selbstbestimmt

                                                                                                            Hier können Sie für den Fall einer Erkrankung an COVID-19 Ihre kostenfreie Willenserklärung zur Durchführung der intensivmedizinischen Behandlung inklusive aller damit verbundenen Maßnahmen, insbesondere der künstlichen Beatmung, sowie der damit einhergehenden Notwendigkeiten, beispielsweise einer künstlichen Ernährung für diesen Zeitraum, erstellen.

                                                                                                            Für jede Person muss eine eigene Willenserklärung erstellt werden.
                                                                                                             
                                                                                                              kostenpflichtig bestellen  

                                                                                                            Die COVID-19-Pandemie stellt unser Gesundheitssystem, unser Wirtschaftssystem und unser persönliches Leben vor völlig neue Herausforderungen.

                                                                                                             

                                                                                                            Die Vorstände der Deutschen Vorsorgedatenbank AG haben sich gemeinsam mit kooperierenden Fachanwälten darüber Gedanken gemacht, welche Auswirkungen diese Situation im Bereich Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung mit sich bringen kann.

                                                                                                             

                                                                                                            Grundsätzlich sind die Vorteile einer bestehenden Vorsorgevollmacht auch in einem solchen Szenario unbestritten. Wie sieht es aber bei Patientenverfügungen aus? Hinsichtlich der Erkrankung an COVID-19 liegen noch keinerlei Erfahrungswerte aus der Praxis vor, ob der in den bisherigen Patientenverfügungen zum Ausdruck gebrachte Willen ausreichend ist oder nicht.

                                                                                                             

                                                                                                            Das Resultat ist die nun zur Verfügung stehende Willenserklärung bei einer COVID-19 Erkrankung. Diese ergänzt und präzisiert zum einen bereits existierende Patientenverfügungen, kann aber auch als speziell auf diese Erkrankung abgestelltes Einzeldokument genutzt werden.

                                                                                                             

                                                                                                            Alle weiteren, aus unserer Sicht wichtigen Informationen und Hintergründe finden Sie auf dieser Seite.

                                                                                                             

                                                                                                            In der Hoffnung, dass Ihre persönliche Willenserklärung nie zum Einsatz kommen möge, wünschen wir Ihnen alles Gute. Bleiben Sie bitte gesund.

                                                                                                             

                                                                                                             

                                                                                                             

                                                                                                             

                                                                                                            Die Situation

                                                                                                            Ende März wurde von sieben deutschen medizinischen Fachgesellschaften die „Entscheidung über die Zuteilung von Ressourcen in der Notfall- und Intensivmedizin im Kontext der Covid-19-Pandemie“ herausgegeben, welche der Entscheidungsfindung bei möglicherweise nicht ausreichenden Intensiv-Ressourcen dient.

                                                                                                            Ziel ist es, damit den behandelnden Ärzten Hilfestellung für diese schwerwiegenden Entscheidungen an die Hand zu geben und diese zu entlasten. Eine entscheidende Rolle bei der intensivmedizinischen Behandlung fällt der Klärung des Patientenwillens zu. Eine intensivmedizinische Behandlung darf nur erfolgen, wenn der Patient in diese Therapie unter Berücksichtigung der Prognose einwilligt bzw. dies getan hätte oder in einer Patientenverfügung vorausverfügt hat.

                                                                                                            Die Schritte der Entscheidungsfindung bei nicht möglicherweise nicht ausreichenden Intensiv-Ressourcen sind Inhalt dieser Übersicht:

                                                                                                             

                                                                                                            Corona-Uebersicht

                                                                                                            Die Herausforderung

                                                                                                            In diesem Zusammenhang stellt sich die Frage nach der Wirksamkeit bzw. Auslegung bestehender Patientenverfügungen. Anhand verschiedener Veröffentlichungen wird davon ausgegangen, dass derzeit ca. 50% der Bevölkerung eine solche Patientenverfügung besitzen. Vermutlich ist in keiner der vor März 2020 erstellten Patientenverfügungen die COVID-19-Pandemie inklusive speziell darauf abgestellter Behandlungswünsche thematisiert.

                                                                                                            Es kann nun, laut der erwähnten Richtlinien zu folgender Situation kommen:

                                                                                                            Für die Abwägung, welcher intensivpflichtige Patient beispielsweise die in vielen Fällen lebenserhaltende Beatmung erhält spielt auch eine eventuell vorliegende Patientenverfügung eine Rolle. Wird darin eine intensivmedizinische Therapie abgelehnt, kann dies in der beschriebenen, dramatischen Ausnahmesituation zum Versagen der Behandlung führen.

                                                                                                            Die Lösung

                                                                                                            Unabhängig vom Vorhandensein einer Patientenverfügung ergibt sich aus den oben geschilderten Richtlinien folgende Handlungsempfehlung:

                                                                                                            Eine entscheidende Rolle spielt, dass für eine intensivmedizinische Therapie inklusive der damit verbundenen Szenarien und Behandlungsmaßnahmen in Folge einer COVID-19 Erkrankung eine ausdrückliche Einwilligung des Patienten vorliegt. Diese sollte vorsorglich und vorab schriftlich erfolgen, falls der Patient bei Aufnahme ins Krankenhaus nicht mehr in der Lage sein sollte, dies persönlich zu äußern.

                                                                                                            Zu diesem Zweck empfiehlt sich das Erstellen einer speziellen Willenserklärung für den Fall einer solchen Erkrankung. Diese können Sie auf dieser Seite für sich und Ihre Angehörigen kostenfrei erstellen. Drucken Sie diese im Anschluss aus und unterzeichnen diese persönlich mit Angabe von Ort und Datum.

                                                                                                             


                                                                                                            Ihr Weg zur kostenfreien COVID-19 Willenserklärung

                                                                                                            1. Geben Sie bitte Ihre Daten ein.
                                                                                                            2. Bestätigen Sie Ihren Wunsch zur Erstellung der persönlichen Willenserklärung.
                                                                                                            3. Bestätigen Sie bitte die Haftungsfreistellung und klicken Sie dann auf ERSTELLEN.
                                                                                                            4. Sie erhalten die fertige Willenserklärung als PDF-Datei .
                                                                                                            5. Drucken Sie Ihre Willenserklärung aus und unterzeichnen Sie diese. Bitte ergänzen Sie noch Ort und Datum.
                                                                                                            6. Verwahren Sie Ihre Willenserklärung im Original. 

                                                                                                            Informieren Sie Ihre Angehörigen über das Vorhandensein dieser Erklärung.

                                                                                                            Führen Sie ein Exemplar der Erklärung im Falle einer Erkrankung mit COVID-19 mit sich und informieren Sie die behandelnden Ärzte entsprechend.

                                                                                                             

                                                                                                             
                                                                                                              kostenpflichtig bestellen  

                                                                                                             

                                                                                                             

                                                                                                             

                                                                                                             

                                                                                                            Continue reading...

                                                                                                            Covid-19 Spezial FF

                                                                                                            Was passiert, wenn Ihnen etwas passiert?

                                                                                                            Sorgen Sie für sich und Ihre Familie vor - rechtzeitig und selbstbestimmt: mit der Covid-19 Willenserklärung.

                                                                                                            Ihre Manuela Mustermann

                                                                                                            Tel.: 01234 - 567890
                                                                                                            E-Mail: info@mustermann.de

                                                                                                             

                                                                                                             

                                                                                                            [sql-contact-form makler_nummer="7000000" makler_email="info@deutschevorsorgedatenbank.de" mailnummer="1"]

                                                                                                              Hier können Sie für den Fall einer Erkrankung an COVID-19 Ihre kostenfreie Willenserklärung zur Durchführung der intensivmedizinischen Behandlung inklusive aller damit verbundenen Maßnahmen, insbesondere der künstlichen Beatmung, sowie der damit einhergehenden Notwendigkeiten, beispielsweise einer künstlichen Ernährung für diesen Zeitraum, erstellen.

                                                                                                              Für jede Person muss eine eigene Willenserklärung erstellt werden.
                                                                                                               
                                                                                                                kostenpflichtig bestellen  

                                                                                                              Ein kostenfreier Service der Deutschen Vorsorgedatenbank AG


                                                                                                              Die COVID-19-Pandemie stellt unser Gesundheitssystem, unser Wirtschaftssystem und unser persönliches Leben vor völlig neue Herausforderungen.

                                                                                                               

                                                                                                              Die Vorstände der Deutschen Vorsorgedatenbank AG haben sich gemeinsam mit kooperierenden Fachanwälten darüber Gedanken gemacht, welche Auswirkungen diese Situation im Bereich Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung mit sich bringen kann.

                                                                                                               

                                                                                                              Grundsätzlich sind die Vorteile einer bestehenden Vorsorgevollmacht auch in einem solchen Szenario unbestritten. Wie sieht es aber bei Patientenverfügungen aus? Hinsichtlich der Erkrankung an COVID-19 liegen noch keinerlei Erfahrungswerte aus der Praxis vor, ob der in den bisherigen Patientenverfügungen zum Ausdruck gebrachte Willen ausreichend ist oder nicht.

                                                                                                               

                                                                                                              Das Resultat ist die nun zur Verfügung stehende Willenserklärung bei einer COVID-19 Erkrankung. Diese ergänzt und präzisiert zum einen bereits existierende Patientenverfügungen, kann aber auch als speziell auf diese Erkrankung abgestelltes Einzeldokument genutzt werden.

                                                                                                               

                                                                                                              Alle weiteren, aus unserer Sicht wichtigen Informationen und Hintergründe finden Sie auf dieser Seite.

                                                                                                               

                                                                                                              In der Hoffnung, dass Ihre persönliche Willenserklärung nie zum Einsatz kommen möge, wünschen wir Ihnen alles Gute. Bleiben Sie bitte gesund.

                                                                                                               

                                                                                                               

                                                                                                               

                                                                                                              Die Situation

                                                                                                              Ende März wurde von sieben deutschen medizinischen Fachgesellschaften die „Entscheidung über die Zuteilung von Ressourcen in der Notfall- und Intensivmedizin im Kontext der Covid-19-Pandemie“ herausgegeben, welche der Entscheidungsfindung bei möglicherweise nicht ausreichenden Intensiv-Ressourcen dient.

                                                                                                              Ziel ist es, damit den behandelnden Ärzten Hilfestellung für diese schwerwiegenden Entscheidungen an die Hand zu geben und diese zu entlasten. Eine entscheidende Rolle bei der intensivmedizinischen Behandlung fällt der Klärung des Patientenwillens zu. Eine intensivmedizinische Behandlung darf nur erfolgen, wenn der Patient in diese Therapie unter Berücksichtigung der Prognose einwilligt bzw. dies getan hätte oder in einer Patientenverfügung vorausverfügt hat.

                                                                                                              Die Schritte der Entscheidungsfindung bei nicht möglicherweise nicht ausreichenden Intensiv-Ressourcen sind Inhalt dieser Übersicht:

                                                                                                               

                                                                                                              Corona-Uebersicht

                                                                                                              Die Herausforderung

                                                                                                              In diesem Zusammenhang stellt sich die Frage nach der Wirksamkeit bzw. Auslegung bestehender Patientenverfügungen. Anhand verschiedener Veröffentlichungen wird davon ausgegangen, dass derzeit ca. 50% der Bevölkerung eine solche Patientenverfügung besitzen. Vermutlich ist in keiner der vor März 2020 erstellten Patientenverfügungen die COVID-19-Pandemie inklusive speziell darauf abgestellter Behandlungswünsche thematisiert.

                                                                                                              Es kann nun, laut der erwähnten Richtlinien zu folgender Situation kommen:

                                                                                                              Für die Abwägung, welcher intensivpflichtige Patient beispielsweise die in vielen Fällen lebenserhaltende Beatmung erhält spielt auch eine eventuell vorliegende Patientenverfügung eine Rolle. Wird darin eine intensivmedizinische Therapie abgelehnt, kann dies in der beschriebenen, dramatischen Ausnahmesituation zum Versagen der Behandlung führen.

                                                                                                              Die Lösung

                                                                                                              Unabhängig vom Vorhandensein einer Patientenverfügung ergibt sich aus den oben geschilderten Richtlinien folgende Handlungsempfehlung:

                                                                                                              Eine entscheidende Rolle spielt, dass für eine intensivmedizinische Therapie inklusive der damit verbundenen Szenarien und Behandlungsmaßnahmen in Folge einer COVID-19 Erkrankung eine ausdrückliche Einwilligung des Patienten vorliegt. Diese sollte vorsorglich und vorab schriftlich erfolgen, falls der Patient bei Aufnahme ins Krankenhaus nicht mehr in der Lage sein sollte, dies persönlich zu äußern.

                                                                                                              Zu diesem Zweck empfiehlt sich das Erstellen einer speziellen Willenserklärung für den Fall einer solchen Erkrankung. Diese können Sie auf dieser Seite für sich und Ihre Angehörigen kostenfrei erstellen. Drucken Sie diese im Anschluss aus und unterzeichnen diese persönlich mit Angabe von Ort und Datum.

                                                                                                               


                                                                                                              Ihr Weg zur kostenfreien COVID-19 Willenserklärung

                                                                                                              1. Geben Sie bitte Ihre Daten ein.
                                                                                                              2. Bestätigen Sie Ihren Wunsch zur Erstellung der persönlichen Willenserklärung.
                                                                                                              3. Bestätigen Sie bitte die Haftungsfreistellung und klicken Sie dann auf ERSTELLEN.
                                                                                                              4. Sie erhalten die fertige Willenserklärung als PDF-Datei .
                                                                                                              5. Drucken Sie Ihre Willenserklärung aus und unterzeichnen Sie diese. Bitte ergänzen Sie noch Ort und Datum.
                                                                                                              6. Verwahren Sie Ihre Willenserklärung im Original. 

                                                                                                              Informieren Sie Ihre Angehörigen über das Vorhandensein dieser Erklärung.

                                                                                                              Führen Sie ein Exemplar der Erklärung im Falle einer Erkrankung mit COVID-19 mit sich und informieren Sie die behandelnden Ärzte entsprechend.
                                                                                                               
                                                                                                                kostenpflichtig bestellen  

                                                                                                              Ein kostenfreier Service der Deutschen Vorsorgedatenbank AG

                                                                                                               

                                                                                                               

                                                                                                              Continue reading...

                                                                                                              Covid-19 Spezial DV

                                                                                                              RECHTZEITIG   SELBSTBESTIMMT   VORSORGEN

                                                                                                              Was passiert, wenn mir etwas passiert?

                                                                                                              Bestimmen Sie selbst über Ihre Behandlung im Fall einer Erkrankung am Corona-Virus (Coronavirus SARS-CoV-2)

                                                                                                              Ein kostenfreier Service der Deutschen Vorsorgedatenbank AG für Sie und Ihre Familie.

                                                                                                               

                                                                                                              Die Pandemie mit einem bisher unbekannten Virus, COVID-19 (Coronavirus SARS-CoV-2) stellt unser Gesundheitssystem, unser Wirtschaftssystem und unser persönliches Leben vor völlig neue Herausforderungen.

                                                                                                              Weltweit sind die Betten auf Intensivstationen und die Beatmungsgeräte für die Behandlung schwerer Krankheitsverläufe begrenzt. Ist deren Zahl erschöpft, entsteht ein bisher nur aus Katastrophen- oder Kriegsszenarien bekanntes Problem: Wer bekommt die notwendige Behandlung und wer nicht? Die Nachrichten, beispielsweise aus Italien oder Spanien lassen die dramatischen Dimensionen für Patienten und Ärzte erahnen.

                                                                                                               

                                                                                                              Aus diesem Grund haben sich die Vorstände der Deutschen Vorsorgedatenbank AG gemeinsam mit kooperierenden Fachanwälten darüber Gedanken gemacht, welche Auswirkungen eine solche Situation im Bereich Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung mit sich bringen kann.

                                                                                                               

                                                                                                              Grundsätzlich sind die Vorteile einer bestehenden Vorsorgevollmacht auch in einem solchen Szenario unbestritten. Wie sieht es aber bei Patientenverfügungen aus? Hinsichtlich der Erkrankung an COVID-19 liegen noch keinerlei Erfahrungswerte aus der Praxis vor, ob der in den bisherigen Patientenverfügungen zum Ausdruck gebrachte Willen ausreichend ist oder nicht.

                                                                                                               

                                                                                                              Das Resultat der gemeinsamen Überlegungen ist die nun zur Verfügung stehende Willenserklärung bei einer COVID-19 Erkrankung. Diese ergänzt und präzisiert zum einen bereits existierende Patientenverfügungen, kann aber auch als speziell auf diese Erkrankung abgestelltes Einzeldokument genutzt werden.

                                                                                                              In diesen unübersichtlichen, schwierigen Zeiten haben wir uns entschlossen, dieses Vorsorgedokument jedem Interessenten kostenfrei zur Verfügung zu stellen. 

                                                                                                               

                                                                                                              Alle weiteren, aus unserer Sicht wichtigen Informationen und Hintergründe finden Sie auf dieser Seite.

                                                                                                               

                                                                                                              In der Hoffnung, dass Ihre persönliche Willenserklärung nie zum Einsatz kommen möge, wünschen wir Ihnen alles Gute. Bleiben Sie bitte gesund.

                                                                                                               

                                                                                                               

                                                                                                               

                                                                                                              Die Situation

                                                                                                              Am 25.03.2020 wurde von sieben deutschen medizinischen Fachgesellschaften die „Entscheidung über die Zuteilung von Ressourcen in der Notfall- und Intensivmedizin im Kontext der Covid-19-Pandemie“ herausgegeben, welche der Entscheidungsfindung bei nicht ausreichenden Intensiv-Ressourcen dient. Hier finden Sie das Dokument.  

                                                                                                              Ziel ist es, damit den behandelnden Ärzten Hilfestellung für diese schwerwiegenden, dramatischen Entscheidungen an die Hand zu geben und diese zu entlasten. Ein entscheidender Fakt bei der Zuteilung entsprechender intensivmedizinischer Ressourcen ist die Klärung des Patientenwillens. Eine intensivmedizinische Behandlung darf nur erfolgen, wenn der Patient in diese Therapie unter Berücksichtigung der Prognose einwilligt bzw. dies getan hätte oder in einer Patientenverfügung vorausverfügt hat.


                                                                                                              Ansatz ist, in deutschen Krankenhäusern die Intensivbetten und Beatmungsplätze nach der Wahrscheinlichkeit zu belegen, ob der Patient die Intensivbehandlung überleben wird. Das tritt spätestens in dem Moment in Kraft, wenn die Ressourcen für intensivmedizinische Behandlungen auch nach strenger Indikationsstellung nicht mehr für alle Patienten ausreichen.

                                                                                                              Die Schritte der Entscheidungsfindung bei nicht ausreichenden Intensiv-Ressourcen sind Inhalt dieser Übersicht:

                                                                                                               

                                                                                                              Corona-Uebersicht

                                                                                                              Die Herausforderung

                                                                                                              In diesem Zusammenhang stellt sich die Frage nach der Wirksamkeit bzw. Auslegung bestehender Patientenverfügungen. Anhand verschiedener Veröffentlichungen wird davon ausgegangen, dass derzeit ca. 50% der Bevölkerung eine solche Patientenverfügung besitzen. Vermutlich ist in keiner der vor März 2020 erstellten Patientenverfügungen die COVID-19-Pandemie inklusive speziell darauf abgestellter Behandlungswünsche thematisiert.

                                                                                                              Es kann nun, laut der erwähnten Richtlinien zu folgender Situation kommen:

                                                                                                              Für die Abwägung, welcher intensivpflichtige Patient beispielsweise die in vielen Fällen lebenserhaltende Beatmung erhält spielt auch eine eventuell vorliegende Patientenverfügung eine Rolle. Wird darin eine intensivmedizinische Therapie abgelehnt, kann dies in der beschriebenen, dramatischen Ausnahmesituation zum Versagen der Behandlung führen.

                                                                                                              Die Lösung

                                                                                                              Unabhängig vom Vorhandensein einer Patientenverfügung ergibt sich aus den oben geschilderten Richtlinien folgende Handlungsempfehlung:

                                                                                                              Eine entscheidende Rolle spielt, dass für eine intensivmedizinische Therapie inklusive der damit verbundenen Szenarien und Behandlungsmaßnahmen in Folge einer COVID-19 Erkrankung eine ausdrückliche Einwilligung des Patienten vorliegt. Diese sollte vorsorglich und vorab schriftlich erfolgen, falls der Patient bei Aufnahme ins Krankenhaus nicht mehr in der Lage sein sollte, dies persönlich zu äußern.

                                                                                                              Zu diesem Zweck empfiehlt sich das Erstellen einer speziellen Willenserklärung für den Fall einer solchen Erkrankung. Diese können Sie auf dieser Seite für sich und Ihre Angehörigen kostenfrei erstellen. Drucken Sie diese im Anschluss aus und unterzeichnen diese persönlich mit Angabe von Ort und Datum.

                                                                                                              Empfehlung nach Erstellung Ihrer Willenserklärung

                                                                                                              • – Verwahren Sie diesen Ausdruck im Original idealerweise zusammen mit Ihren wichtigen Dokumenten.

                                                                                                               

                                                                                                              • – Informieren Sie Ihre Angehörigen über das Vorhandensein dieser Erklärung.

                                                                                                               

                                                                                                              • – Führen Sie ein Exemplar der Erklärung im Falle einer Erkrankung mit COVID-19 mit sich und informieren Sie die behandelnden Ärzte entsprechend.

                                                                                                              HANDELN SIE JETZT

                                                                                                              Erstellen Sie Ihre persönliche Willenserklärung

                                                                                                              kostenfrei – schnell – selbstbestimmt

                                                                                                              Hier können Sie für den Fall einer Erkrankung an COVID-19 Ihre kostenfreie Willenserklärung zur Durchführung der intensivmedizinischen Behandlung inklusive aller damit verbundenen Maßnahmen, insbesondere der künstlichen Beatmung, sowie der damit einhergehenden Notwendigkeiten, beispielsweise einer künstlichen Ernährung für diesen Zeitraum, erstellen.

                                                                                                              Für jede Person muss eine eigene Willenserklärung erstellt werden.

                                                                                                                kostenpflichtig bestellen  


                                                                                                              Ablauf :

                                                                                                              1. Geben Sie bitte Ihre Daten ein.

                                                                                                              2. Bestätigen Sie Ihren Wunsch zur Erstellung der persönlichen Willenserklärung.

                                                                                                              3. Bestätigen Sie bitte die Haftungsfreistellung und klicken Sie dann auf ERSTELLEN.

                                                                                                              4. Sie erhalten die fertige Willenserklärung als PDF-Datei .

                                                                                                              5. Drucken Sie Ihre Willenserklärung aus und unterzeichnen Sie diese. Bitte ergänzen Sie noch Ort und Datum.

                                                                                                              6. Verwahren Sie Ihre Willenserklärung im Original. 

                                                                                                              Informieren Sie Ihre Angehörigen über das Vorhandensein dieser Erklärung.

                                                                                                              Führen Sie ein Exemplar der Erklärung im Falle einer Erkrankung mit COVID-19 mit sich und informieren Sie die behandelnden Ärzte entsprechend.

                                                                                                               

                                                                                                               

                                                                                                               

                                                                                                               

                                                                                                               

                                                                                                              Continue reading...

                                                                                                              Covid-19 Spezial

                                                                                                              RECHTZEITIG   SELBSTBESTIMMT   VORSORGEN

                                                                                                              Was passiert, wenn mir etwas passiert?

                                                                                                              Bestimmen Sie selbst über Ihre Behandlung im Fall einer Erkrankung am Corona-Virus (Coronavirus SARS-CoV-2)

                                                                                                              Ein kostenfreier Service der Deutschen Vorsorgedatenbank AG für Sie und Ihre Familie.

                                                                                                               

                                                                                                              Die Pandemie mit einem bisher unbekannten Virus, COVID-19 (Coronavirus SARS-CoV-2) stellt unser Gesundheitssystem, unser Wirtschaftssystem und unser persönliches Leben vor völlig neue Herausforderungen.

                                                                                                              Weltweit sind die Betten auf Intensivstationen und die Beatmungsgeräte für die Behandlung schwerer Krankheitsverläufe begrenzt. Ist deren Zahl erschöpft, entsteht ein bisher nur aus Katastrophen- oder Kriegsszenarien bekanntes Problem: Wer bekommt die notwendige Behandlung und wer nicht? Die Nachrichten, beispielsweise aus Italien oder Spanien lassen die dramatischen Dimensionen für Patienten und Ärzte erahnen.

                                                                                                               

                                                                                                              Aus diesem Grund haben sich die Vorstände der Deutschen Vorsorgedatenbank AG gemeinsam mit kooperierenden Fachanwälten darüber Gedanken gemacht, welche Auswirkungen eine solche Situation im Bereich Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung mit sich bringen kann.

                                                                                                               

                                                                                                              Grundsätzlich sind die Vorteile einer bestehenden Vorsorgevollmacht auch in einem solchen Szenario unbestritten. Wie sieht es aber bei Patientenverfügungen aus? Hinsichtlich der Erkrankung an COVID-19 liegen noch keinerlei Erfahrungswerte aus der Praxis vor, ob der in den bisherigen Patientenverfügungen zum Ausdruck gebrachte Willen ausreichend ist oder nicht.

                                                                                                               

                                                                                                              Das Resultat der gemeinsamen Überlegungen ist die nun zur Verfügung stehende Willenserklärung bei einer COVID-19 Erkrankung. Diese ergänzt und präzisiert zum einen bereits existierende Patientenverfügungen, kann aber auch als speziell auf diese Erkrankung abgestelltes Einzeldokument genutzt werden.

                                                                                                              In diesen unübersichtlichen, schwierigen Zeiten haben wir uns entschlossen, dieses Vorsorgedokument jedem Interessenten kostenfrei zur Verfügung zu stellen. 

                                                                                                               

                                                                                                              Alle weiteren, aus unserer Sicht wichtigen Informationen und Hintergründe finden Sie auf dieser Seite.

                                                                                                               

                                                                                                              In der Hoffnung, dass Ihre persönliche Willenserklärung nie zum Einsatz kommen möge, wünschen wir Ihnen alles Gute. Bleiben Sie bitte gesund.

                                                                                                               

                                                                                                               

                                                                                                               

                                                                                                              Die Situation

                                                                                                              Am 25.03.2020 wurde von sieben deutschen medizinischen Fachgesellschaften die „Entscheidung über die Zuteilung von Ressourcen in der Notfall- und Intensivmedizin im Kontext der Covid-19-Pandemie“ herausgegeben, welche der Entscheidungsfindung bei nicht ausreichenden Intensiv-Ressourcen dient. Hier finden Sie das Dokument.  

                                                                                                              Ziel ist es, damit den behandelnden Ärzten Hilfestellung für diese schwerwiegenden, dramatischen Entscheidungen an die Hand zu geben und diese zu entlasten. Ein entscheidender Fakt bei der Zuteilung entsprechender intensivmedizinischer Ressourcen ist die Klärung des Patientenwillens. Eine intensivmedizinische Behandlung darf nur erfolgen, wenn der Patient in diese Therapie unter Berücksichtigung der Prognose einwilligt bzw. dies getan hätte oder in einer Patientenverfügung vorausverfügt hat.


                                                                                                              Ansatz ist, in deutschen Krankenhäusern die Intensivbetten und Beatmungsplätze nach der Wahrscheinlichkeit zu belegen, ob der Patient die Intensivbehandlung überleben wird. Das tritt spätestens in dem Moment in Kraft, wenn die Ressourcen für intensivmedizinische Behandlungen auch nach strenger Indikationsstellung nicht mehr für alle Patienten ausreichen.

                                                                                                              Die Schritte der Entscheidungsfindung bei nicht ausreichenden Intensiv-Ressourcen sind Inhalt dieser Übersicht:

                                                                                                               

                                                                                                              Corona-Uebersicht

                                                                                                              Die Herausforderung

                                                                                                              In diesem Zusammenhang stellt sich die Frage nach der Wirksamkeit bzw. Auslegung bestehender Patientenverfügungen. Anhand verschiedener Veröffentlichungen wird davon ausgegangen, dass derzeit ca. 50% der Bevölkerung eine solche Patientenverfügung besitzen. Vermutlich ist in keiner der vor März 2020 erstellten Patientenverfügungen die COVID-19-Pandemie inklusive speziell darauf abgestellter Behandlungswünsche thematisiert.

                                                                                                              Es kann nun, laut der erwähnten Richtlinien zu folgender Situation kommen:

                                                                                                              Für die Abwägung, welcher intensivpflichtige Patient beispielsweise die in vielen Fällen lebenserhaltende Beatmung erhält spielt auch eine eventuell vorliegende Patientenverfügung eine Rolle. Wird darin eine intensivmedizinische Therapie abgelehnt, kann dies in der beschriebenen, dramatischen Ausnahmesituation zum Versagen der Behandlung führen.

                                                                                                              Die Lösung

                                                                                                              Unabhängig vom Vorhandensein einer Patientenverfügung ergibt sich aus den oben geschilderten Richtlinien folgende Handlungsempfehlung:

                                                                                                              Eine entscheidende Rolle spielt, dass für eine intensivmedizinische Therapie inklusive der damit verbundenen Szenarien und Behandlungsmaßnahmen in Folge einer COVID-19 Erkrankung eine ausdrückliche Einwilligung des Patienten vorliegt. Diese sollte vorsorglich und vorab schriftlich erfolgen, falls der Patient bei Aufnahme ins Krankenhaus nicht mehr in der Lage sein sollte, dies persönlich zu äußern.

                                                                                                              Zu diesem Zweck empfiehlt sich das Erstellen einer speziellen Willenserklärung für den Fall einer solchen Erkrankung. Diese können Sie auf dieser Seite für sich und Ihre Angehörigen kostenfrei erstellen. Drucken Sie diese im Anschluss aus und unterzeichnen diese persönlich mit Angabe von Ort und Datum.

                                                                                                              Empfehlung nach Erstellung Ihrer Willenserklärung

                                                                                                              • – Verwahren Sie diesen Ausdruck im Original idealerweise zusammen mit Ihren wichtigen Dokumenten.

                                                                                                               

                                                                                                              • – Informieren Sie Ihre Angehörigen über das Vorhandensein dieser Erklärung.

                                                                                                               

                                                                                                              • – Führen Sie ein Exemplar der Erklärung im Falle einer Erkrankung mit COVID-19 mit sich und informieren Sie die behandelnden Ärzte entsprechend.

                                                                                                              HANDELN SIE JETZT

                                                                                                              Erstellen Sie Ihre persönliche Willenserklärung

                                                                                                              kostenfrei – schnell – selbstbestimmt

                                                                                                              Hier können Sie für den Fall einer Erkrankung an COVID-19 Ihre kostenfreie Willenserklärung zur Durchführung der intensivmedizinischen Behandlung inklusive aller damit verbundenen Maßnahmen, insbesondere der künstlichen Beatmung, sowie der damit einhergehenden Notwendigkeiten, beispielsweise einer künstlichen Ernährung für diesen Zeitraum, erstellen.

                                                                                                              Für jede Person muss eine eigene Willenserklärung erstellt werden.

                                                                                                                kostenpflichtig bestellen  


                                                                                                              Ablauf :

                                                                                                              1. Geben Sie bitte Ihre Daten ein.

                                                                                                              2. Bestätigen Sie Ihren Wunsch zur Erstellung der persönlichen Willenserklärung.

                                                                                                              3. Bestätigen Sie bitte die Haftungsfreistellung und klicken Sie dann auf ERSTELLEN.

                                                                                                              4. Sie erhalten die fertige Willenserklärung als PDF-Datei .

                                                                                                              5. Drucken Sie Ihre Willenserklärung aus und unterzeichnen Sie diese. Bitte ergänzen Sie noch Ort und Datum.

                                                                                                              6. Verwahren Sie Ihre Willenserklärung im Original. 

                                                                                                              Informieren Sie Ihre Angehörigen über das Vorhandensein dieser Erklärung.

                                                                                                              Führen Sie ein Exemplar der Erklärung im Falle einer Erkrankung mit COVID-19 mit sich und informieren Sie die behandelnden Ärzte entsprechend.

                                                                                                               

                                                                                                               

                                                                                                               

                                                                                                               

                                                                                                               

                                                                                                              Continue reading...

                                                                                                              Covid-19 Spezial

                                                                                                              RECHTZEITIG   SELBSTBESTIMMT   VORSORGEN

                                                                                                              Was passiert, wenn mir etwas passiert?

                                                                                                              Bestimmen Sie selbst über Ihre Behandlung im Fall einer Erkrankung am Corona-Virus (Coronavirus SARS-CoV-2)

                                                                                                              Ein kostenfreier Service der Deutschen Vorsorgedatenbank AG für Sie und Ihre Familie.

                                                                                                               

                                                                                                              Die Pandemie mit einem bisher unbekannten Virus, COVID-19 (Coronavirus SARS-CoV-2) stellt unser Gesundheitssystem, unser Wirtschaftssystem und unser persönliches Leben vor völlig neue Herausforderungen.

                                                                                                              Weltweit sind die Betten auf Intensivstationen und die Beatmungsgeräte für die Behandlung schwerer Krankheitsverläufe begrenzt. Ist deren Zahl erschöpft, entsteht ein bisher nur aus Katastrophen- oder Kriegsszenarien bekanntes Problem: Wer bekommt die notwendige Behandlung und wer nicht? Die Nachrichten, beispielsweise aus Italien oder Spanien lassen die dramatischen Dimensionen für Patienten und Ärzte erahnen.

                                                                                                               

                                                                                                              Aus diesem Grund haben sich die Vorstände der Deutschen Vorsorgedatenbank AG gemeinsam mit kooperierenden Fachanwälten darüber Gedanken gemacht, welche Auswirkungen eine solche Situation im Bereich Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung mit sich bringen kann.

                                                                                                               

                                                                                                              Grundsätzlich sind die Vorteile einer bestehenden Vorsorgevollmacht auch in einem solchen Szenario unbestritten. Wie sieht es aber bei Patientenverfügungen aus? Hinsichtlich der Erkrankung an COVID-19 liegen noch keinerlei Erfahrungswerte aus der Praxis vor, ob der in den bisherigen Patientenverfügungen zum Ausdruck gebrachte Willen ausreichend ist oder nicht.

                                                                                                               

                                                                                                              Das Resultat der gemeinsamen Überlegungen ist die nun zur Verfügung stehende Willenserklärung bei einer COVID-19 Erkrankung. Diese ergänzt und präzisiert zum einen bereits existierende Patientenverfügungen, kann aber auch als speziell auf diese Erkrankung abgestelltes Einzeldokument genutzt werden.

                                                                                                              In diesen unübersichtlichen, schwierigen Zeiten haben wir uns entschlossen, dieses Vorsorgedokument jedem Interessenten kostenfrei zur Verfügung zu stellen. 

                                                                                                               

                                                                                                              Alle weiteren, aus unserer Sicht wichtigen Informationen und Hintergründe finden Sie auf dieser Seite.

                                                                                                               

                                                                                                              In der Hoffnung, dass Ihre persönliche Willenserklärung nie zum Einsatz kommen möge, wünschen wir Ihnen alles Gute. Bleiben Sie bitte gesund.

                                                                                                               

                                                                                                               

                                                                                                               

                                                                                                              Die Situation

                                                                                                              Am 25.03.2020 wurde von sieben deutschen medizinischen Fachgesellschaften die „Entscheidung über die Zuteilung von Ressourcen in der Notfall- und Intensivmedizin im Kontext der Covid-19-Pandemie“ herausgegeben, welche der Entscheidungsfindung bei nicht ausreichenden Intensiv-Ressourcen dient. Hier finden Sie das Dokument.  

                                                                                                              Ziel ist es, damit den behandelnden Ärzten Hilfestellung für diese schwerwiegenden, dramatischen Entscheidungen an die Hand zu geben und diese zu entlasten. Ein entscheidender Fakt bei der Zuteilung entsprechender intensivmedizinischer Ressourcen ist die Klärung des Patientenwillens. Eine intensivmedizinische Behandlung darf nur erfolgen, wenn der Patient in diese Therapie unter Berücksichtigung der Prognose einwilligt bzw. dies getan hätte oder in einer Patientenverfügung vorausverfügt hat.


                                                                                                              Ansatz ist, in deutschen Krankenhäusern die Intensivbetten und Beatmungsplätze nach der Wahrscheinlichkeit zu belegen, ob der Patient die Intensivbehandlung überleben wird. Das tritt spätestens in dem Moment in Kraft, wenn die Ressourcen für intensivmedizinische Behandlungen auch nach strenger Indikationsstellung nicht mehr für alle Patienten ausreichen.

                                                                                                              Die Schritte der Entscheidungsfindung bei nicht ausreichenden Intensiv-Ressourcen sind Inhalt dieser Übersicht:

                                                                                                               

                                                                                                              Corona-Uebersicht

                                                                                                              Die Herausforderung

                                                                                                              In diesem Zusammenhang stellt sich die Frage nach der Wirksamkeit bzw. Auslegung bestehender Patientenverfügungen. Anhand verschiedener Veröffentlichungen wird davon ausgegangen, dass derzeit ca. 50% der Bevölkerung eine solche Patientenverfügung besitzen. Vermutlich ist in keiner der vor März 2020 erstellten Patientenverfügungen die COVID-19-Pandemie inklusive speziell darauf abgestellter Behandlungswünsche thematisiert.

                                                                                                              Es kann nun, laut der erwähnten Richtlinien zu folgender Situation kommen:

                                                                                                              Für die Abwägung, welcher intensivpflichtige Patient beispielsweise die in vielen Fällen lebenserhaltende Beatmung erhält spielt auch eine eventuell vorliegende Patientenverfügung eine Rolle. Wird darin eine intensivmedizinische Therapie abgelehnt, kann dies in der beschriebenen, dramatischen Ausnahmesituation zum Versagen der Behandlung führen.

                                                                                                              Die Lösung

                                                                                                              Unabhängig vom Vorhandensein einer Patientenverfügung ergibt sich aus den oben geschilderten Richtlinien folgende Handlungsempfehlung:

                                                                                                              Eine entscheidende Rolle spielt, dass für eine intensivmedizinische Therapie inklusive der damit verbundenen Szenarien und Behandlungsmaßnahmen in Folge einer COVID-19 Erkrankung eine ausdrückliche Einwilligung des Patienten vorliegt. Diese sollte vorsorglich und vorab schriftlich erfolgen, falls der Patient bei Aufnahme ins Krankenhaus nicht mehr in der Lage sein sollte, dies persönlich zu äußern.

                                                                                                              Zu diesem Zweck empfiehlt sich das Erstellen einer speziellen Willenserklärung für den Fall einer solchen Erkrankung. Diese können Sie auf dieser Seite für sich und Ihre Angehörigen kostenfrei erstellen. Drucken Sie diese im Anschluss aus und unterzeichnen diese persönlich mit Angabe von Ort und Datum.

                                                                                                              Empfehlung nach Erstellung Ihrer Willenserklärung

                                                                                                              • – Verwahren Sie diesen Ausdruck im Original idealerweise zusammen mit Ihren wichtigen Dokumenten.

                                                                                                               

                                                                                                              • – Informieren Sie Ihre Angehörigen über das Vorhandensein dieser Erklärung.

                                                                                                               

                                                                                                              • – Führen Sie ein Exemplar der Erklärung im Falle einer Erkrankung mit COVID-19 mit sich und informieren Sie die behandelnden Ärzte entsprechend.

                                                                                                              HANDELN SIE JETZT

                                                                                                              Erstellen Sie Ihre persönliche Willenserklärung

                                                                                                              kostenfrei – schnell – selbstbestimmt

                                                                                                              Hier können Sie für den Fall einer Erkrankung an COVID-19 Ihre kostenfreie Willenserklärung zur Durchführung der intensivmedizinischen Behandlung inklusive aller damit verbundenen Maßnahmen, insbesondere der künstlichen Beatmung, sowie der damit einhergehenden Notwendigkeiten, beispielsweise einer künstlichen Ernährung für diesen Zeitraum, erstellen.

                                                                                                              Für jede Person muss eine eigene Willenserklärung erstellt werden.

                                                                                                               

                                                                                                               

                                                                                                              kostenpflichtig bestellen

                                                                                                               


                                                                                                              Ablauf :

                                                                                                              1. Geben Sie bitte Ihre Daten ein.

                                                                                                              2. Bestätigen Sie Ihren Wunsch zur Erstellung der persönlichen Willenserklärung.

                                                                                                              3. Bestätigen Sie bitte die Haftungsfreistellung und klicken Sie dann auf ERSTELLEN.

                                                                                                              4. Sie erhalten die fertige Willenserklärung als PDF-Datei .

                                                                                                              5. Drucken Sie Ihre Willenserklärung aus und unterzeichnen Sie diese. Bitte ergänzen Sie noch Ort und Datum.

                                                                                                              6. Verwahren Sie Ihre Willenserklärung im Original. 

                                                                                                              Informieren Sie Ihre Angehörigen über das Vorhandensein dieser Erklärung.

                                                                                                              Führen Sie ein Exemplar der Erklärung im Falle einer Erkrankung mit COVID-19 mit sich und informieren Sie die behandelnden Ärzte entsprechend.

                                                                                                               

                                                                                                               

                                                                                                               

                                                                                                               

                                                                                                               

                                                                                                              Continue reading...

                                                                                                              Covid-19 Spezial

                                                                                                              RECHTZEITIG   SELBSTBESTIMMT   VORSORGEN

                                                                                                              Was passiert, wenn mir etwas passiert?

                                                                                                              Bestimmen Sie selbst über Ihre Behandlung im Fall einer Erkrankung am Corona-Virus (Coronavirus SARS-CoV-2)

                                                                                                              Ein kostenfreier Service der Deutschen Vorsorgedatenbank AG für Sie und Ihre Familie.

                                                                                                               

                                                                                                              Die Pandemie mit einem bisher unbekannten Virus, COVID-19 (Coronavirus SARS-CoV-2) stellt unser Gesundheitssystem, unser Wirtschaftssystem und unser persönliches Leben vor völlig neue Herausforderungen.

                                                                                                              Weltweit sind die Betten auf Intensivstationen und die Beatmungsgeräte für die Behandlung schwerer Krankheitsverläufe begrenzt. Ist deren Zahl erschöpft, entsteht ein bisher nur aus Katastrophen- oder Kriegsszenarien bekanntes Problem: Wer bekommt die notwendige Behandlung und wer nicht? Die Nachrichten, beispielsweise aus Italien oder Spanien lassen die dramatischen Dimensionen für Patienten und Ärzte erahnen.

                                                                                                               

                                                                                                              Aus diesem Grund haben sich die Vorstände der Deutschen Vorsorgedatenbank AG gemeinsam mit kooperierenden Fachanwälten darüber Gedanken gemacht, welche Auswirkungen eine solche Situation im Bereich Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung mit sich bringen kann.

                                                                                                               

                                                                                                              Grundsätzlich sind die Vorteile einer bestehenden Vorsorgevollmacht auch in einem solchen Szenario unbestritten. Wie sieht es aber bei Patientenverfügungen aus? Hinsichtlich der Erkrankung an COVID-19 liegen noch keinerlei Erfahrungswerte aus der Praxis vor, ob der in den bisherigen Patientenverfügungen zum Ausdruck gebrachte Willen ausreichend ist oder nicht.

                                                                                                               

                                                                                                              Das Resultat der gemeinsamen Überlegungen ist die nun zur Verfügung stehende Willenserklärung bei einer COVID-19 Erkrankung. Diese ergänzt und präzisiert zum einen bereits existierende Patientenverfügungen, kann aber auch als speziell auf diese Erkrankung abgestelltes Einzeldokument genutzt werden.

                                                                                                              In diesen unübersichtlichen, schwierigen Zeiten haben wir uns entschlossen, dieses Vorsorgedokument jedem Interessenten kostenfrei zur Verfügung zu stellen. 

                                                                                                               

                                                                                                              Alle weiteren, aus unserer Sicht wichtigen Informationen und Hintergründe finden Sie auf dieser Seite.

                                                                                                               

                                                                                                              In der Hoffnung, dass Ihre persönliche Willenserklärung nie zum Einsatz kommen möge, wünschen wir Ihnen alles Gute. Bleiben Sie bitte gesund.

                                                                                                               

                                                                                                               

                                                                                                               

                                                                                                              Die Situation

                                                                                                              Am 25.03.2020 wurde von sieben deutschen medizinischen Fachgesellschaften die „Entscheidung über die Zuteilung von Ressourcen in der Notfall- und Intensivmedizin im Kontext der Covid-19-Pandemie“ herausgegeben, welche der Entscheidungsfindung bei nicht ausreichenden Intensiv-Ressourcen dient. Hier finden Sie das Dokument.  

                                                                                                              Ziel ist es, damit den behandelnden Ärzten Hilfestellung für diese schwerwiegenden, dramatischen Entscheidungen an die Hand zu geben und diese zu entlasten. Ein entscheidender Fakt bei der Zuteilung entsprechender intensivmedizinischer Ressourcen ist die Klärung des Patientenwillens. Eine intensivmedizinische Behandlung darf nur erfolgen, wenn der Patient in diese Therapie unter Berücksichtigung der Prognose einwilligt bzw. dies getan hätte oder in einer Patientenverfügung vorausverfügt hat.


                                                                                                              Ansatz ist, in deutschen Krankenhäusern die Intensivbetten und Beatmungsplätze nach der Wahrscheinlichkeit zu belegen, ob der Patient die Intensivbehandlung überleben wird. Das tritt spätestens in dem Moment in Kraft, wenn die Ressourcen für intensivmedizinische Behandlungen auch nach strenger Indikationsstellung nicht mehr für alle Patienten ausreichen.

                                                                                                              Die Schritte der Entscheidungsfindung bei nicht ausreichenden Intensiv-Ressourcen sind Inhalt dieser Übersicht:

                                                                                                               

                                                                                                              Corona-Uebersicht

                                                                                                              Die Herausforderung

                                                                                                              In diesem Zusammenhang stellt sich die Frage nach der Wirksamkeit bzw. Auslegung bestehender Patientenverfügungen. Anhand verschiedener Veröffentlichungen wird davon ausgegangen, dass derzeit ca. 50% der Bevölkerung eine solche Patientenverfügung besitzen. Vermutlich ist in keiner der vor März 2020 erstellten Patientenverfügungen die COVID-19-Pandemie inklusive speziell darauf abgestellter Behandlungswünsche thematisiert.

                                                                                                              Es kann nun, laut der erwähnten Richtlinien zu folgender Situation kommen:

                                                                                                              Für die Abwägung, welcher intensivpflichtige Patient beispielsweise die in vielen Fällen lebenserhaltende Beatmung erhält spielt auch eine eventuell vorliegende Patientenverfügung eine Rolle. Wird darin eine intensivmedizinische Therapie abgelehnt, kann dies in der beschriebenen, dramatischen Ausnahmesituation zum Versagen der Behandlung führen.

                                                                                                              Die Lösung

                                                                                                              Unabhängig vom Vorhandensein einer Patientenverfügung ergibt sich aus den oben geschilderten Richtlinien folgende Handlungsempfehlung:

                                                                                                              Eine entscheidende Rolle spielt, dass für eine intensivmedizinische Therapie inklusive der damit verbundenen Szenarien und Behandlungsmaßnahmen in Folge einer COVID-19 Erkrankung eine ausdrückliche Einwilligung des Patienten vorliegt. Diese sollte vorsorglich und vorab schriftlich erfolgen, falls der Patient bei Aufnahme ins Krankenhaus nicht mehr in der Lage sein sollte, dies persönlich zu äußern.

                                                                                                              Zu diesem Zweck empfiehlt sich das Erstellen einer speziellen Willenserklärung für den Fall einer solchen Erkrankung. Diese können Sie auf dieser Seite für sich und Ihre Angehörigen kostenfrei erstellen. Drucken Sie diese im Anschluss aus und unterzeichnen diese persönlich mit Angabe von Ort und Datum.

                                                                                                              Empfehlung nach Erstellung Ihrer Willenserklärung

                                                                                                              • – Verwahren Sie diesen Ausdruck im Original idealerweise zusammen mit Ihren wichtigen Dokumenten.

                                                                                                               

                                                                                                              • – Informieren Sie Ihre Angehörigen über das Vorhandensein dieser Erklärung.

                                                                                                               

                                                                                                              • – Führen Sie ein Exemplar der Erklärung im Falle einer Erkrankung mit COVID-19 mit sich und informieren Sie die behandelnden Ärzte entsprechend.

                                                                                                              HANDELN SIE JETZT

                                                                                                              Erstellen Sie Ihre persönliche Willenserklärung

                                                                                                              kostenfrei – schnell – selbstbestimmt

                                                                                                              Hier können Sie für den Fall einer Erkrankung an COVID-19 Ihre kostenfreie Willenserklärung zur Durchführung der intensivmedizinischen Behandlung inklusive aller damit verbundenen Maßnahmen, insbesondere der künstlichen Beatmung, sowie der damit einhergehenden Notwendigkeiten, beispielsweise einer künstlichen Ernährung für diesen Zeitraum, erstellen.

                                                                                                              Für jede Person muss eine eigene Willenserklärung erstellt werden.

                                                                                                                kostenpflichtig bestellen  


                                                                                                              Ablauf :

                                                                                                              1. Geben Sie bitte Ihre Daten ein.

                                                                                                              2. Bestätigen Sie Ihren Wunsch zur Erstellung der persönlichen Willenserklärung.

                                                                                                              3. Bestätigen Sie bitte die Haftungsfreistellung und klicken Sie dann auf ERSTELLEN.

                                                                                                              4. Sie erhalten die fertige Willenserklärung als PDF-Datei .

                                                                                                              5. Drucken Sie Ihre Willenserklärung aus und unterzeichnen Sie diese. Bitte ergänzen Sie noch Ort und Datum.

                                                                                                              6. Verwahren Sie Ihre Willenserklärung im Original. 

                                                                                                              Informieren Sie Ihre Angehörigen über das Vorhandensein dieser Erklärung.

                                                                                                              Führen Sie ein Exemplar der Erklärung im Falle einer Erkrankung mit COVID-19 mit sich und informieren Sie die behandelnden Ärzte entsprechend.

                                                                                                               

                                                                                                               

                                                                                                               

                                                                                                               

                                                                                                               

                                                                                                              Continue reading...

                                                                                                              Wirth Rechtsanwälte – DSGVO Update

                                                                                                              Ihre DSGVO-sofort-Lösung

                                                                                                              Sicherheit für Unternehmen und Gewerbetreibende beim Thema Datenschutz-Grundverordnung

                                                                                                              NEU mit optionaler Ausfüllhilfe                     

                                                                                                              Erstellen Sie Ihr Datenschutzkonzept in nur 2 Std. mit einem professionellen Berater. Für diese Dienstleistung können Sie Fördermittel beantragen.

                                                                                                              Sie haben Anspruch auf BAFA Fördermittel für die Beratungsdienstleistung!
                                                                                                              Sichern Sie Ihren ANSPRUCH von BIS zu 3.000€
                                                                                                              Wir beantragen die BAFA Fördermittel für Sie!

                                                                                                                Auftrag an die Deutsche Vorsorgedatenbank

                                                                                                                x

                                                                                                                Buchung der Ausfüllhilfe für 299,00€ zzgl. USt.

                                                                                                                Für diese Leistungen können Sie Fördermittel beantragen. Die Beantragung der Fördermittel finden Sie im Anschluss. Informationen zu den möglichen Fördermitteln und deren Höhe finden Sie unter diesem Link. Klicken Sie dort bitte auf das Feld „Förderhöhe“

                                                                                                                Meine persönlichen Daten für alle nachfolgenden "Do it yourself"-Unterlagen (Auftraggeber)

                                                                                                                Unternehmen

                                                                                                                Anrede

                                                                                                                HerrFrau

                                                                                                                Titel

                                                                                                                Vorname*  

                                                                                                                Name*  

                                                                                                                Straße*

                                                                                                                Hausnummer*  

                                                                                                                PLZ*

                                                                                                                Ort*

                                                                                                                Telefon*

                                                                                                                E-Mail* Sie erhalten eine Auftragskopie 


                                                                                                                * Bitte vollständig ausfüllen.

                                                                                                                Beantragen der Fördermittel

                                                                                                                Unsere Dienstleistung ist förderfähig (je nach Bundesland 50-80%). Informationen zu den möglichen Fördermitteln und deren Höhe finden Sie unter diesem Link. Klicken Sie dort bitte auf das Feld „Förderhöhe“

                                                                                                                Wir stellen den Antrag auf den Beratungszuschuss „Förderung unternehmerischen Know-hows für Bestandsunternehmen – Allgemeine Beratung“ für Ihr Unternehmen beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), füllen Sie hierzu die nachfolgenden Felder aus.

                                                                                                                In 2 bis 3 Tagen nach Antragstellung erhalten Sie einen Brief vom BAFA, bitte senden Sie uns diesen an folgende E-Mail Adresse: dsgvo-tool@conceptic-leipzig.de

                                                                                                                Name des Unternehmens

                                                                                                                Art des Unternehmens

                                                                                                                Gründungsdatum (TT.MM.JJJJ)

                                                                                                                Rechtsform

                                                                                                                Funktion des Antragstellers im Unternehmen

                                                                                                                Neugründung/ Übernahme/ Beteiligung

                                                                                                                Höhe der Beteiligung

                                                                                                                Branche

                                                                                                                Sitz des Unternehmens, wenn abweichend

                                                                                                                Bundesland

                                                                                                                Kreis

                                                                                                                Anzahl der Beschäftigten

                                                                                                                Jahresbilanzsumme/ -umsatz

                                                                                                                Vorsteuerabzugsberechtigt
                                                                                                                janein

                                                                                                                x

                                                                                                                Wir haben die Allgemeinen Geschäftsbedingungen zum Antrag der Fördermittel PDF der conceptic Leipzig Unternehmensberatung gelesen und stimmen diesen zu.

                                                                                                                x

                                                                                                                Wir haben die Datenschutzbestimmungen zum Antrag der Fördermittel PDF der conceptic Leipzig Unternehmensberatung gelesen und stimmen diesen zu.

                                                                                                                SEPA-Lastschriftmandat

                                                                                                                x

                                                                                                                Wir stimmen dem SEPA-Lastschriftverfahren zu und sind insbesondere damit einverstanden, dass die genannten Kosten von der Deutschen Vorsorgedatenbank AG, Zwickauer Straße 25, 08393 Meerane eingezogen werden.

                                                                                                                Ich ermächtige die Deutsche Vorsorgedatenbank AG, die jährliche Nutzungsgebühr für die Software „DSGVO do-it-yourself“ von meinem Konto per Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die dieses Konto betreffenden Lastschriften der Deutschen Vorsorgedatenbank AG einzulösen. Hinweis: Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, bei meinem Kreditinstitut die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen. Ich bin damit einverstanden, dass ich rechtzeitig, mindestens jedoch 5 Tage vor Belastung meines Kontos, bei jedem ersten Abruf sowie bei Änderungen von Betrag und/oder Abbuchungstermin über den bevorstehenden SEPA- Lastschrifteinzug unter Nennung des abzubuchenden Betrages informiert werde.

                                                                                                                DV Deutsche Vorsorgedatenbank AG; Zwickauer Straße 25; 08393 Meerane
                                                                                                                Gläubiger-Identifikationsnummer: DE58ZZZ00001113746
                                                                                                                Die Mandatsreferenz teilt die DV Deutsche Vorsorgedatenbank AG vor der ersten Abbuchung mit.

                                                                                                                Vorname Kontoinhaber

                                                                                                                Name/ Unternehmen Kontoinhaber*

                                                                                                                Straße*

                                                                                                                Hausnummer*

                                                                                                                PLZ*

                                                                                                                Ort*

                                                                                                                Name und Ort des Kreditinstituts*

                                                                                                                IBAN*

                                                                                                                BIC*

                                                                                                                Auftrag senden

                                                                                                                x

                                                                                                                Wir haben die Allgemeinen Geschäftsbedingungen PDF der Deutschen Vorsorgedatenbank AG gelesen und stimmen diesen zu.

                                                                                                                x

                                                                                                                Wir haben die Datenschutzerklärung PDF gelesen und stimmen dieser zu.

                                                                                                                Mit dem Versenden des Auftrags werden alle Eingaben gelöscht. Sie erhalten eine Kopie des Auftrags an die von Ihnen angegebene E-Mail Adresse.

                                                                                                                captcha

                                                                                                                Kontakt

                                                                                                                Bitte zeigen

                                                                                                                  Ich wünsche Kontaktaufnahme durch die Deutsche Vorsorgedatenbank AG aus nachfolgendem Grund:


                                                                                                                  Unternehmen 

                                                                                                                   

                                                                                                                  E-Mail-Adresse* 

                                                                                                                  Vorname* 

                                                                                                                   

                                                                                                                  Name / Ansprechpartner* 

                                                                                                                  Telefon* 



                                                                                                                  Ich habe die Datenschutzhinweiss gelesen und bin mit der Verarbeitung und Nutzung meiner Daten einverstanden.*
                                                                                                                  Ich stimme ausdrücklich der Verarbeitung und Speicherung meiner Daten zu. Diese Daten werden ausschließlich zur Kontaktaufnahme verwendet.*


                                                                                                                  senden*

                                                                                                                  captcha

                                                                                                                  * Bitte vollständig ausfüllen.

                                                                                                                  Datenschutzhinweise

                                                                                                                  Bitte zeigen

                                                                                                                  I. Name und Anschrift des Verantwortlichen

                                                                                                                  DV Deutsche Vorsorgedatenbank AG

                                                                                                                  Zwickauer Straße 25, 08393 Meerane

                                                                                                                  Handelsregister : HRB 28405

                                                                                                                  Ust.-IdNr.: DE291491965 Steuernummer: 221/100/02290

                                                                                                                  gesetzlich vertreten durch die Vorstände Renè Schneider, Matthias Schmutzler

                                                                                                                  Telefon: 03764 5394910 Fax: 03764 5398949 Mail: info@deutschevorsorgedatenbank.de

                                                                                                                  Mail: kooperation@deutschevorsorgedatenbank.de

                                                                                                                  II. Allgemeines zur Datenverarbeitung

                                                                                                                  1. Umfang der Verarbeitung personenbezogener Daten

                                                                                                                  Wir erheben und verwenden personenbezogene Daten unserer Nutzer grundsätzlich nur, soweit dies zur Bereitstellung einer funktionsfähigen Website sowie unserer Inhalte und insbesondere unserer Dienstleistungen erforderlich ist. Die Erhebung und Verwendung personenbezogener Daten unserer Nutzer erfolgt regelmäßig nur nach Einwilligung des Nutzers. Eine Ausnahme gilt in solchen Fällen, in denen eine vorherige Einholung einer Einwilligung aus tatsächlichen Gründen nicht möglich ist und die Verarbeitung der Daten durch gesetzliche Vorschriften gestattet ist. 

                                                                                                                  1. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung personenbezogener Daten

                                                                                                                  Soweit wir für Verarbeitungsvorgänge personenbezogener Daten eine Einwilligung der betroffenen Person einholen, dient Art. 6 Abs. 1 lit. a EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) als Rechtsgrundlage.

                                                                                                                  Bei der Verarbeitung von personenbezogenen Daten, die zur Erfüllung eines Vertrages, dessen Vertragspartei die betroffene Person ist, erforderlich ist, dient Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO als Rechtsgrundlage. Dies gilt auch für Verarbeitungsvorgänge, die zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen erforderlich sind.

                                                                                                                  Soweit eine Verarbeitung personenbezogener Daten zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung erforderlich ist, der unser Unternehmen unterliegt, dient Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO als Rechtsgrundlage.

                                                                                                                  Für den Fall, dass lebenswichtige Interessen der betroffenen Person oder einer anderen natürlichen Person eine Verarbeitung personenbezogener Daten erforderlich machen, dient Art. 6 Abs. 1 lit. d DSGVO als Rechtsgrundlage.

                                                                                                                  Ist die Verarbeitung zur Wahrung eines berechtigten Interesses unseres Unternehmens oder eines Dritten erforderlich und überwiegen die Interessen, Grundrechte und Grundfreiheiten des Betroffenen das erstgenannte Interesse nicht, so dient Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO als Rechtsgrundlage für die Verarbeitung. 

                                                                                                                  1. Datenlöschung und Speicherdauer

                                                                                                                  Die personenbezogenen Daten der betroffenen Person werden gelöscht oder gesperrt, sobald der Zweck der Speicherung entfällt. Eine Speicherung kann darüber hinaus erfolgen, wenn dies durch den europäischen oder nationalen Gesetzgeber in unionsrechtlichen Verordnungen, Gesetzen oder sonstigen Vorschriften, denen der Verantwortliche unterliegt, vorgesehen wurde. Eine Sperrung oder Löschung der Daten erfolgt auch dann, wenn eine durch die genannten Normen vorgeschriebene Speicherfrist abläuft, es sei denn, dass eine Erforderlichkeit zur weiteren Speicherung der Daten für einen Vertragsabschluss oder eine Vertragserfüllung besteht.

                                                                                                                  III. Bereitstellung der Website und Erstellung von Logfiles

                                                                                                                  1. Beschreibung und Umfang der Datenverarbeitung

                                                                                                                  Bei jedem Aufruf unserer Internetseite erfasst unser System automatisiert Daten und Informationen vom Computersystem des aufrufenden Rechners. 

                                                                                                                  Folgende Daten werden hierbei erhoben:

                                                                                                                  (1) Das Betriebssystem des Nutzers

                                                                                                                  (3) Den Internet-Service-Provider des Nutzers

                                                                                                                  (4) Die IP-Adresse des Nutzers

                                                                                                                  (5) Datum und Uhrzeit des Zugriffs

                                                                                                                  (6) Websites, von denen das System des Nutzers auf unsere Internetseite gelangt 

                                                                                                                  Die Daten werden ebenfalls in den Logfiles unseres Systems gespeichert. Eine Speicherung dieser Daten zusammen mit anderen personenbezogenen Daten des Nutzers findet nicht statt.

                                                                                                                  1. Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung

                                                                                                                  Rechtsgrundlage für die vorübergehende Speicherung der Daten und der Logfiles ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO.

                                                                                                                  1. Zweck der Datenverarbeitung

                                                                                                                  Die vorübergehende Speicherung der IP-Adresse durch das System ist notwendig, um eine Auslieferung der Website an den Rechner des Nutzers zu ermöglichen. Hierfür muss die IP-Adresse des Nutzers für die Dauer der Sitzung gespeichert bleiben.

                                                                                                                  Die Speicherung in Logfiles erfolgt, um die Funktionsfähigkeit der Website sicherzustellen. Zudem dienen uns die Daten zur Optimierung der Website und zur Sicherstellung der Sicherheit unserer informationstechnischen Systeme. Eine Auswertung der Daten zu Marketingzwecken findet in diesem Zusammenhang nicht statt.

                                                                                                                  In diesen Zwecken liegt auch unser berechtigtes Interesse an der Datenverarbeitung nach Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO.

                                                                                                                  1. Dauer der Speicherung

                                                                                                                  Die Daten werden gelöscht, sobald sie für die Erreichung des Zweckes ihrer Erhebung nicht mehr erforderlich sind. Im Falle der Erfassung der Daten zur Bereitstellung der Website ist dies der Fall, wenn die jeweilige Sitzung beendet ist.

                                                                                                                  Im Falle der Speicherung der Daten in Logfiles ist dies nach spätestens sieben Tagen der Fall. Eine darüberhinausgehende Speicherung ist möglich. In diesem Fall werden die IP-Adressen der Nutzer gelöscht oder verfremdet, sodass eine Zuordnung des aufrufenden Clients nicht mehr möglich ist.

                                                                                                                  1. Widerspruchs- und Beseitigungsmöglichkeit

                                                                                                                  Die Erfassung der Daten zur Bereitstellung der Website und die Speicherung der Daten in Logfiles ist für den Betrieb der Internetseite zwingend erforderlich. Es besteht folglich seitens des Nutzers keine Widerspruchsmöglichkeit. 

                                                                                                                  IV. Verwendung von Cookies

                                                                                                                  a) Beschreibung und Umfang der Datenverarbeitung

                                                                                                                  Unsere Webseite verwendet Cookies. Bei Cookies handelt es sich um Textdateien, die im Internetbrowser bzw. vom Internetbrowser auf dem Computersystem des Nutzers gespeichert werden. Ruft ein Nutzer eine Website auf, so kann ein Cookie auf dem Betriebssystem des Nutzers gespeichert werden. Dieser Cookie enthält eine charakteristische Zeichenfolge, die eine eindeutige Identifizierung des Browsers beim erneuten Aufrufen der Website ermöglicht. Wir setzen Cookies ein, um unsere Website nutzerfreundlicher zu gestalten. Einige Elemente unserer Internetseite erfordern es, dass der aufrufende Browser auch nach einem Seitenwechsel identifiziert werden kann.

                                                                                                                  b) Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung 

                                                                                                                  Die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung personenbezogener Daten unter Verwendung von Cookies ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO.

                                                                                                                  Die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung personenbezogener Daten unter Verwendung technisch notweniger Cookies ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO.

                                                                                                                  c) Zweck der Datenverarbeitung

                                                                                                                  Der Zweck der Verwendung technisch notwendiger Cookies ist, die Nutzung von Websites für die Nutzer zu vereinfachen. Einige Funktionen unserer Internetseite können ohne den Einsatz von Cookies nicht angeboten werden. Für diese ist es erforderlich, dass der Browser auch nach einem Seitenwechsel wiedererkannt wird.

                                                                                                                  Die durch technisch notwendige Cookies erhobenen Nutzerdaten werden nicht zur Erstellung von Nutzerprofilen verwendet.

                                                                                                                  In diesen Zwecken liegt auch unser berechtigtes Interesse in der Verarbeitung der personenbezogenen Daten nach Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. 

                                                                                                                  e) Dauer der Speicherung, Widerspruchs- und Beseitigungsmöglichkeit

                                                                                                                  Cookies werden auf dem Rechner des Nutzers gespeichert und von diesem an unserer Seite übermittelt. Daher haben Sie als Nutzer auch die volle Kontrolle über die Verwendung von Cookies. Durch eine Änderung der Einstellungen in Ihrem Internetbrowser können Sie die Übertragung von Cookies deaktivieren oder einschränken. Bereits gespeicherte Cookies können jederzeit gelöscht werden. Dies kann auch automatisiert erfolgen. Werden Cookies für unsere Website deaktiviert, können möglicherweise nicht mehr alle Funktionen der Website vollumfänglich genutzt werden.

                                                                                                                  V. Beauftragung der Dienstleistungen

                                                                                                                  a) Beschreibung und Umfang der Datenverarbeitung

                                                                                                                  Mit Ihrem Auftrag (Klicken des Button „Auftrag erteilen“) kommt ein Vertrag mit uns zustande. In diesem Zusammenhang erfragen wir Ihre Kontaktdaten, sowie zu Abrechnungszwecken Ihre Bankdaten. Im Einzelnen fragen wir die folgenden Daten ab:

                                                                                                                  • Personalien (Name, Adresse, weitere Kontaktdaten wie Telefon, Fax und E-Mail, Geburtstag und –ort)
                                                                                                                  • Daten zur Legitimation Ihrer Person (z.B. Ausweis – oder Reisepassdaten),
                                                                                                                  • IBAN und BIC
                                                                                                                  b) Zweck und Rechtsgrundlage der Datenverarbeitung 

                                                                                                                  Die Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt zur Begründung eigener vertraglicher Verhältnisse zwischen Ihnen und uns. Als Rechtsgrundlage hierfür dient Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO.

                                                                                                                  Soweit eine Verarbeitung personenbezogener Daten zur Erfüllung einer rechtlichen, insbesondere gesetzlichen Verpflichtung erforderlich ist, der wir unterliegen, dient Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO als Rechtsgrundlage.

                                                                                                                  Ist die Verarbeitung zur Wahrung eines berechtigten Interesses unseres Unternehmens oder eines Dritten erforderlich und überwiegen die Interessen, Grundrechte und Grundfreiheiten des Betroffenen das erstgenannte Interesse nicht, so dient Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO als Rechtsgrundlage für die Verarbeitung (z.B. Verteidigung bei rechtlichen Streitigkeiten, Anspruchsdurchsetzung etc.)

                                                                                                                  c) Empfänger Ihrer Daten

                                                                                                                  Innerhalb unseres Unternehmens erhalten diejenigen Mitarbeiter Zugriff auf Ihre Daten, die diese zur Erfüllung unserer vertraglichen und/oder gesetzlichen Pflichten benötigen, also mit der vertraglichen Abwicklung betraut sind. In diesem Zusammenhang können das auch von uns eingesetzte Dienstleister und Erfüllungsgehilfen sein.

                                                                                                                  Soweit wir Ihre Daten an Empfänger außerhalb unseres Unternehmens weitergeben, erfolgt dies ausschließlich zu Abrechnungszwecken und zum Forderungseinzug. Ihre Daten werde hierzu unseren folgenden Vertragspartner weitergeben:

                                                                                                                  DV Deutsche Vorsorgedatenbank AG

                                                                                                                  Zwickauer Straße 25 

                                                                                                                  08393 Meerane

                                                                                                                  d) Dauer der Speicherung, Widerspruchs- und Beseitigungsmöglichkeit

                                                                                                                  Die Verarbeitung und Speicherung Ihrer Daten erfolgt grundsätzlich nur solange, wie dies für die Erfüllung unserer vertraglichen Pflichten erforderlich ist. Soweit gesetzlich Vorgaben bestehen, wie z.B. gesetzliche Aufbewahrungspflichten oder eine Aufbewahrung im berechtigten Interesse liegt, z.B. zur Erhaltung von Beweismitteln im Rahmen der gesetzlichen Verjährungsvorschriften, kann eine darüber hinausgehende Verarbeitung erforderlich sein.

                                                                                                                  VI. Ihre Rechte

                                                                                                                  Werden personenbezogene Daten von Ihnen verarbeitet, sind Sie Betroffener i.S.d. DSGVO und es stehen Ihnen folgende Rechte gegenüber dem Verantwortlichen zu:

                                                                                                                  1. Auskunftsrecht

                                                                                                                  Sie können von dem Verantwortlichen eine Bestätigung darüber verlangen, ob personenbezogene Daten, die Sie betreffen, von uns verarbeitet werden. 

                                                                                                                  1. Recht auf Berichtigung 

                                                                                                                  Sie haben ein Recht auf Berichtigung und/oder Vervollständigung gegenüber dem Verantwortlichen, sofern die verarbeiteten personenbezogenen Daten, die Sie betreffen, unrichtig oder unvollständig sind. Der Verantwortliche hat die Berichtigung unverzüglich vorzunehmen.

                                                                                                                  1. Recht auf Einschränkung der Verarbeitung

                                                                                                                  Sie können die Einschränkung der Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten verlangen.

                                                                                                                  Wurde die Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten eingeschränkt, dürfen diese Daten – von ihrer Speicherung abgesehen – nur mit Ihrer Einwilligung oder zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen oder zum Schutz der Rechte einer anderen natürlichen oder juristischen Person oder aus Gründen eines wichtigen öffentlichen Interesses der Union oder eines Mitgliedstaats verarbeitet werden.

                                                                                                                  1. Recht auf Löschung

                                                                                                                  Sie können von dem Verantwortlichen verlangen, dass die Sie betreffenden personenbezogenen Daten unverzüglich gelöscht werden, und der Verantwortliche ist verpflichtet, diese Daten unverzüglich zu löschen.

                                                                                                                  Hat der Verantwortliche die Sie betreffenden personenbezogenen Daten öffentlich gemacht und ist er gem. Art. 17 Abs. 1 DSGVO zu deren Löschung verpflichtet, so trifft er unter Berücksichtigung der verfügbaren Technologie und der Implementierungskosten angemessene Maßnahmen, auch technischer Art, um für die Datenverarbeitung Verantwortliche, die die personenbezogenen Daten verarbeiten, darüber zu informieren, dass Sie als betroffene Person von ihnen die Löschung aller Links zu diesen personenbezogenen Daten oder von Kopien oder Replikationen dieser personenbezogenen Daten verlangt haben. 

                                                                                                                  1. Recht auf Unterrichtung

                                                                                                                  Haben Sie das Recht auf Berichtigung, Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung gegenüber dem Verantwortlichen geltend gemacht, ist dieser verpflichtet, allen Empfängern, denen die Sie betreffenden personenbezogenen Daten offengelegt wurden, diese Berichtigung oder Löschung der Daten oder Einschränkung der Verarbeitung mitzuteilen, es sei denn, dies erweist sich als unmöglich oder ist mit einem unverhältnismäßigen Aufwand verbunden.

                                                                                                                  Ihnen steht gegenüber dem Verantwortlichen das Recht zu, über diese Empfänger unterrichtet zu werden.

                                                                                                                  1. Recht auf Datenübertragbarkeit

                                                                                                                  Sie haben das Recht, die Sie betreffenden personenbezogenen Daten, die Sie dem Verantwortlichen bereitgestellt haben, in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zu erhalten.

                                                                                                                  1. Widerspruchsrecht

                                                                                                                  Sie haben das Recht, aus Gründen, die sich aus ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit gegen die Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten, die aufgrund von Art. 6 Abs. 1 lit. e oder f DSGVO erfolgt, Widerspruch einzulegen; dies gilt auch für ein auf diese Bestimmungen gestütztes Profiling. 

                                                                                                                  Der Verantwortliche verarbeitet die Sie betreffenden personenbezogenen Daten nicht mehr, es sei denn, er kann zwingende schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung nachweisen, die Ihre Interessen, Rechte und Freiheiten überwiegen, oder die Verarbeitung dient der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen.

                                                                                                                  Werden die Sie betreffenden personenbezogenen Daten verarbeitet, um Direktwerbung zu betreiben, haben Sie das Recht, jederzeit Widerspruch gegen die Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten zum Zwecke derartiger Werbung einzulegen; dies gilt auch für das Profiling, soweit es mit solcher Direktwerbung in Verbindung steht.

                                                                                                                  Widersprechen Sie der Verarbeitung für Zwecke der Direktwerbung, so werden die Sie betreffenden personenbezogenen Daten nicht mehr für diese Zwecke verarbeitet.

                                                                                                                  Sie haben die Möglichkeit, im Zusammenhang mit der Nutzung von Diensten der Informationsgesellschaft – ungeachtet der Richtlinie 2002/58/EG – Ihr Widerspruchsrecht mittels automatisierter Verfahren auszuüben, bei denen technische Spezifikationen verwendet werden.

                                                                                                                  1. Recht auf Widerruf der datenschutzrechtlichen Einwilligungserklärung

                                                                                                                  Sie haben das Recht, Ihre datenschutzrechtliche Einwilligungserklärung jederzeit zu widerrufen. Durch den Widerruf der Einwilligung wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt.

                                                                                                                  1. Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde

                                                                                                                  Ihnen steht das Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde, zu, wenn Sie der Ansicht sind, dass die Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten gegen die geltendes Recht verstößt. 

                                                                                                                  Impressum

                                                                                                                  Bitte zeigen

                                                                                                                  DV Deutsche Vorsorgedatenbank AG

                                                                                                                  Zwickauer Straße 25 08393 Meerane
                                                                                                                  Handelsregister : HRB 28405
                                                                                                                  Ust.-IdNr.: DE291491965 Steuernummer: 221/100/02290
                                                                                                                  gesetzlich vertreten durch die Vorstände Renè Schneider, Matthias Schmutzler
                                                                                                                  Telefon: 03764 5394910 Fax: 03764 5398949 Mail: info@deutschevorsorgedatenbank.de Mail: kooperation@deutschevorsorgedatenbank.de
                                                                                                                  Urheberrecht:
                                                                                                                  Die DV Deutsche Vorsorgedatenbank AG, Meerane (Deutschland) ist bestrebt, in allen Publikationen geltende Urheberrechte zu beachten. Sollte es trotzdem zu einer Urheberrechtsverletzung kommen, wird die DV Deutsche Vorsorgedatenbank AG das entsprechende Objekt nach Benachrichtigung aus seiner Publikation entfernen oder aber das Urheberrecht klar kenntlich machen. Dokumente, Text, Bilder, Grafiken, Sound, Animationen und Video auf der Website unterliegen dem Schutz des Urheberrechts und anderer Schutzgesetze. Der Inhalt dieser Website darf nicht zu kommerziellen Zwecken kopiert, verbreitet, verändert oder Dritten zugänglich gemacht werden. Wir weisen darauf hin, dass auf den Websites enthaltene Bilder und Videos teilweise dem Urheberrecht Dritter unterliegen.
                                                                                                                  Haftungsausschluss:
                                                                                                                  Diese Website wurde mit größtmöglicher Sorgfalt zusammengestellt. Trotzdem kann keine Gewähr für die Fehlerfreiheit und Genauigkeit der enthaltenen Informationen übernommen werden. Jegliche Haftung für Schäden, die direkt oder indirekt aus der Benutzung dieser Website entstehen, wird ausgeschlossen. Sofern von dieser Website auf Internetseiten und Dienste verwiesen wird, die von Dritten betrieben werden, übernimmt die DV Deutsche Vorsorgedatenbank AG keine Verantwortung und Haftung für deren Inhalte. Die DV Deutsche Vorsorgedatenbank AG behält sich vor, Teile der Seite oder auch das gesamte Angebot ohne Ankündigung zu verändern, zu löschen oder die Veröffentlichung ganz einzustellen.
                                                                                                                  Musikrechte:
                                                                                                                  ®Clouds by AudioQuattro www.audiojungle.net
                                                                                                                  Bilderrechte:
                                                                                                                  Fragezeichen © SOFTFIN UG (haftungsbeschränkt) Ausrufezeichen © SOFTFIN UG (haftungsbeschränkt) Pfeil rechts © SOFTFIN UG (haftungsbeschränkt) Pfeil unten © SOFTFIN UG (haftungsbeschränkt) Oval © SOFTFIN UG (haftungsbeschränkt) Jetzt klicken © SOFTFIN UG (haftungsbeschränkt) SOFTFIN® Logo SOFTFIN online for success® © Edler von Rabenstein – @fotolia.com (mehrere Bilder) © Goss Vitalij – @fotolia.com © Kzenon – @fotolia.com © sudok1- @fotolia.com © underdogstudios – @fotolia.com © Robert Kneschke – @fotolia.com © K.- P. Adler – @fotolia.com © Gina Sanders – @fotolia.com © Notfallordner Manfred Sack _ Sabrinity
                                                                                                                  [sql-contact-form makler_nummer="7003102" makler_email="info@wirth-rae.de" mail_nummer="1"]
                                                                                                                  Continue reading...

                                                                                                                  Wirth Rechtsanwälte – DSGVO – Fondsfinanz

                                                                                                                  Ihre DSGVO-sofort-Lösung

                                                                                                                  Sicherheit für Unternehmen und Gewerbetreibende beim Thema Datenschutz-Grundverordnung

                                                                                                                  JETZT mit staatlicher Förderung

                                                                                                                  Bestellen Sie jetzt das DSGVO Tool  – und sichern Sie sich als loyaler Vertriebspartner der Fonds Finanz* eine stark rabattierte Jahreslizenz!

                                                                                                                  Buchung meiner persönlichen "Do it yourself" Lösung. Ihre Leistungen im Überblick:

                                                                                                                  Individueller Maßnahmenplan
                                                                                                                  Individuelles Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten
                                                                                                                  Individuelle Auflistung der technischen und organisatorischen Maßnahmen (TOMs)
                                                                                                                  72 Stunden Notfall-Plan für Sie
                                                                                                                  Muster für Datenschutzhinweise inklusive einer datenschutzrechtlichen Einwilligungserklärung für Ihre Vertragsdokumente
                                                                                                                  ein Muster für die Verpflichtungserklärung Ihrer Mitarbeiter auf die datenschutzrechtliche Vertraulichkeit
                                                                                                                  ein Formblatt zur Anfrage der DSGVO-Konformität bei Ihren Software-Anbietern und IT-Partnern
                                                                                                                  eine Vorlage für die Erstellung einer unternehmensinternen Datenschutzrichtlinie
                                                                                                                  eine Vorlage inklusive Erläuterung zur Durchführung einer Risikoanalyse, um die Erforderlichkeit einer Datenschutzfolgenabschätzung bestimmen zu können
                                                                                                                  Speicherung des Datenschutzkonzeptes und weiterer wichtiger Unterlagen
                                                                                                                  Dauerhafte und zeitnahe Anpassung an aktuelle Rechtslage und Rechtsprechung

                                                                                                                  Weitere exklusive Serviceleistungen für Sie

                                                                                                                  Cyber-Führerschein (8 Online-Trainings inkl. Zertifikat für Cybersicherheit)
                                                                                                                  Datenschutz-Führerschein (8 Online-Trainings inkl. Zertifikat für Datenschutz nach DSGVO)
                                                                                                                  Kostenlose 24/7-Notfallhilfe bei Datenschutzpannen
                                                                                                                  Überprüfung Ihrer Endgeräte durch einen Sicherheitsexperten bei Unregelmäßigkeiten
                                                                                                                  Viele nützliche Werkzeuge wie E-Mail-Scanner, Passwort-Generator, EDR-Antivirenscanner und vieles mehr

                                                                                                                  Hier finden Sie eine detaillierte Leistungsbeschreibung.

                                                                                                                  * Als loyaler Vertriebspartner der Fonds Finanz (ab 5.000 EUR stornobereinigtes Provisionsvolumen in den vergangenen 12 Monaten) erhalten Sie Ihre Jahreslinzenz bereits für 199,00€ zzgl. USt. (statt 499,00€ zzgl. USt.). Als Teilnehmer am Three-Circles-Programm der Fonds Finanz erhalten Sie sogar noch zusätzlich einen Rabatt von 25-70% (je nach Status).

                                                                                                                  Also – warten Sie nicht länger und holen Sie sich Ihr Rundum-sorgenfrei-Paket:

                                                                                                                  NEU mit optionaler Ausfüllhilfe                     

                                                                                                                  Erstellen Sie Ihr Datenschutzkonzept in nur 2 Std. mit einem professionellen Berater. Für diese Dienstleistung können Sie Fördermittel beantragen.

                                                                                                                  Sie haben Anspruch auf BAFA Fördermittel für die Beratungsdienstleistung!
                                                                                                                  Sichern Sie Ihren ANSPRUCH von BIS zu 3.000€
                                                                                                                  Wir beantragen die BAFA Fördermittel für Sie!

                                                                                                                    Auftrag an die Deutsche Vorsorgedatenbank in Kooperation mit Fonds Finanz

                                                                                                                    x

                                                                                                                    Buchen Sie hier Ihre Jahreslizenz.

                                                                                                                    Nach Prüfung Ihrer Bestellangaben erhalten Sie die Freischaltung Ihres DSGVO-Tools für 12 Monate. Alle genannten Preise verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

                                                                                                                    x

                                                                                                                    Buchung der Ausfüllhilfe für 299,00€ zzgl. USt.

                                                                                                                    Für diese Leistungen können Sie Fördermittel beantragen. Die Beantragung der Fördermittel finden Sie im Anschluss. Informationen zu den möglichen Fördermitteln und deren Höhe finden Sie unter diesem Link. Klicken Sie dort bitte auf das Feld „Förderhöhe“

                                                                                                                    Meine persönlichen Daten für alle nachfolgenden "Do it yourself"-Unterlagen (Auftraggeber)

                                                                                                                    MAK-Nummer

                                                                                                                    Unternehmen

                                                                                                                    Anrede

                                                                                                                    HerrFrau

                                                                                                                    Titel

                                                                                                                    Vorname*  

                                                                                                                    Name*  

                                                                                                                    Straße*

                                                                                                                    Hausnummer*  

                                                                                                                    PLZ*

                                                                                                                    Ort*

                                                                                                                    Telefon*

                                                                                                                    E-Mail* Sie erhalten eine Auftragskopie 


                                                                                                                    * Bitte vollständig ausfüllen.

                                                                                                                    Beantragen der Fördermittel

                                                                                                                    Unsere Dienstleistung ist förderfähig (je nach Bundesland 50-80%). Informationen zu den möglichen Fördermitteln und deren Höhe finden Sie unter diesem Link. Klicken Sie dort bitte auf das Feld „Förderhöhe“

                                                                                                                    Wir stellen den Antrag auf den Beratungszuschuss „Förderung unternehmerischen Know-hows für Bestandsunternehmen – Allgemeine Beratung“ für Ihr Unternehmen beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), füllen Sie hierzu die nachfolgenden Felder aus.

                                                                                                                    In 2 bis 3 Tagen nach Antragstellung erhalten Sie einen Brief vom BAFA, bitte senden Sie uns diesen an folgende E-Mail Adresse: dsgvo-tool@conceptic-leipzig.de

                                                                                                                    Name des Unternehmens

                                                                                                                    Art des Unternehmens

                                                                                                                    Gründungsdatum (TT.MM.JJJJ)

                                                                                                                    Rechtsform

                                                                                                                    Funktion des Antragstellers im Unternehmen

                                                                                                                    Neugründung/ Übernahme/ Beteiligung

                                                                                                                    Höhe der Beteiligung

                                                                                                                    Branche

                                                                                                                    Sitz des Unternehmens, wenn abweichend

                                                                                                                    Bundesland

                                                                                                                    Kreis

                                                                                                                    Anzahl der Beschäftigten

                                                                                                                    Jahresbilanzsumme/ -umsatz

                                                                                                                    Vorsteuerabzugsberechtigt
                                                                                                                    janein

                                                                                                                    x

                                                                                                                    Wir haben die Allgemeinen Geschäftsbedingungen zum Antrag der Fördermittel PDF der conceptic Leipzig Unternehmensberatung gelesen und stimmen diesen zu.

                                                                                                                    x

                                                                                                                    Wir haben die Datenschutzbestimmungen zum Antrag der Fördermittel PDF der conceptic Leipzig Unternehmensberatung gelesen und stimmen diesen zu.

                                                                                                                    SEPA-Lastschriftmandat

                                                                                                                    x

                                                                                                                    Wir stimmen dem SEPA-Lastschriftverfahren zu und sind insbesondere damit einverstanden, dass die genannten Kosten von der Deutschen Vorsorgedatenbank AG, Zwickauer Straße 25, 08393 Meerane eingezogen werden.

                                                                                                                    Ich ermächtige die Deutsche Vorsorgedatenbank AG, die Nutzungsgebühr für die Software „DSGVO do-it-yourself“ von meinem Konto per Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die dieses Konto betreffenden Lastschriften der Deutschen Vorsorgedatenbank AG einzulösen. Hinweis: Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, bei meinem Kreditinstitut die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen. Ich bin damit einverstanden, dass ich rechtzeitig, mindestens jedoch 5 Tage vor Belastung meines Kontos, bei jedem ersten Abruf sowie bei Änderungen von Betrag und/oder Abbuchungstermin über den bevorstehenden SEPA- Lastschrifteinzug unter Nennung des abzubuchenden Betrages informiert werde.

                                                                                                                    DV Deutsche Vorsorgedatenbank AG; Zwickauer Straße 25; 08393 Meerane
                                                                                                                    Gläubiger-Identifikationsnummer: DE58ZZZ00001113746
                                                                                                                    Die Mandatsreferenz teilt die DV Deutsche Vorsorgedatenbank AG vor der ersten Abbuchung mit.

                                                                                                                    Vorname Kontoinhaber

                                                                                                                    Name/ Unternehmen Kontoinhaber*

                                                                                                                    Straße*

                                                                                                                    Hausnummer*

                                                                                                                    PLZ*

                                                                                                                    Ort*

                                                                                                                    Name und Ort des Kreditinstituts*

                                                                                                                    IBAN*

                                                                                                                    BIC*

                                                                                                                    Auftrag senden

                                                                                                                    x

                                                                                                                    Wir haben die Allgemeinen Geschäftsbedingungen PDF der Deutschen Vorsorgedatenbank AG gelesen und stimmen diesen zu.

                                                                                                                    x

                                                                                                                    Wir haben die Datenschutzerklärung PDF gelesen und stimmen dieser zu.

                                                                                                                    Mit dem Versenden des Auftrags werden alle Eingaben gelöscht. Sie erhalten eine Kopie des Auftrags an die von Ihnen angegebene E-Mail Adresse.

                                                                                                                    captcha

                                                                                                                    Kontakt

                                                                                                                    Bitte zeigen

                                                                                                                      Ich wünsche Kontaktaufnahme durch die Deutsche Vorsorgedatenbank AG aus nachfolgendem Grund:


                                                                                                                      Unternehmen 

                                                                                                                       

                                                                                                                      E-Mail-Adresse* 

                                                                                                                      Vorname* 

                                                                                                                       

                                                                                                                      Name / Ansprechpartner* 

                                                                                                                      Telefon* 



                                                                                                                      Ich habe die Datenschutzhinweiss gelesen und bin mit der Verarbeitung und Nutzung meiner Daten einverstanden.*
                                                                                                                      Ich stimme ausdrücklich der Verarbeitung und Speicherung meiner Daten zu. Diese Daten werden ausschließlich zur Kontaktaufnahme verwendet.*


                                                                                                                      senden*

                                                                                                                      captcha

                                                                                                                      * Bitte vollständig ausfüllen.

                                                                                                                      Datenschutzhinweise

                                                                                                                      Bitte zeigen

                                                                                                                      I. Name und Anschrift des Verantwortlichen

                                                                                                                      DV Deutsche Vorsorgedatenbank AG

                                                                                                                      Zwickauer Straße 25, 08393 Meerane

                                                                                                                      Handelsregister : HRB 28405

                                                                                                                      Ust.-IdNr.: DE291491965
                                                                                                                      Steuernummer: 221/100/02290

                                                                                                                      gesetzlich vertreten durch die Vorstände Renè Schneider, Matthias Schmutzler

                                                                                                                      Telefon: 03764 5394910
                                                                                                                      Fax: 03764 5398949
                                                                                                                      Mail: info@deutschevorsorgedatenbank.de

                                                                                                                      Mail: kooperation@deutschevorsorgedatenbank.de

                                                                                                                      II. Allgemeines zur Datenverarbeitung

                                                                                                                      1. Umfang der Verarbeitung personenbezogener Daten

                                                                                                                      Wir erheben und verwenden personenbezogene Daten unserer Nutzer grundsätzlich nur, soweit dies zur Bereitstellung einer funktionsfähigen Website sowie unserer Inhalte und insbesondere unserer Dienstleistungen erforderlich ist. Die Erhebung und Verwendung personenbezogener Daten unserer Nutzer erfolgt regelmäßig nur nach Einwilligung des Nutzers. Eine Ausnahme gilt in solchen Fällen, in denen eine vorherige Einholung einer Einwilligung aus tatsächlichen Gründen nicht möglich ist und die Verarbeitung der Daten durch gesetzliche Vorschriften gestattet ist. 

                                                                                                                      1. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung personenbezogener Daten

                                                                                                                      Soweit wir für Verarbeitungsvorgänge personenbezogener Daten eine Einwilligung der betroffenen Person einholen, dient Art. 6 Abs. 1 lit. a EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) als Rechtsgrundlage.

                                                                                                                      Bei der Verarbeitung von personenbezogenen Daten, die zur Erfüllung eines Vertrages, dessen Vertragspartei die betroffene Person ist, erforderlich ist, dient Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO als Rechtsgrundlage. Dies gilt auch für Verarbeitungsvorgänge, die zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen erforderlich sind.

                                                                                                                      Soweit eine Verarbeitung personenbezogener Daten zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung erforderlich ist, der unser Unternehmen unterliegt, dient Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO als Rechtsgrundlage.

                                                                                                                      Für den Fall, dass lebenswichtige Interessen der betroffenen Person oder einer anderen natürlichen Person eine Verarbeitung personenbezogener Daten erforderlich machen, dient Art. 6 Abs. 1 lit. d DSGVO als Rechtsgrundlage.

                                                                                                                      Ist die Verarbeitung zur Wahrung eines berechtigten Interesses unseres Unternehmens oder eines Dritten erforderlich und überwiegen die Interessen, Grundrechte und Grundfreiheiten des Betroffenen das erstgenannte Interesse nicht, so dient Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO als Rechtsgrundlage für die Verarbeitung. 

                                                                                                                      1. Datenlöschung und Speicherdauer

                                                                                                                      Die personenbezogenen Daten der betroffenen Person werden gelöscht oder gesperrt, sobald der Zweck der Speicherung entfällt. Eine Speicherung kann darüber hinaus erfolgen, wenn dies durch den europäischen oder nationalen Gesetzgeber in unionsrechtlichen Verordnungen, Gesetzen oder sonstigen Vorschriften, denen der Verantwortliche unterliegt, vorgesehen wurde. Eine Sperrung oder Löschung der Daten erfolgt auch dann, wenn eine durch die genannten Normen vorgeschriebene Speicherfrist abläuft, es sei denn, dass eine Erforderlichkeit zur weiteren Speicherung der Daten für einen Vertragsabschluss oder eine Vertragserfüllung besteht.

                                                                                                                      III. Bereitstellung der Website und Erstellung von Logfiles

                                                                                                                      1. Beschreibung und Umfang der Datenverarbeitung

                                                                                                                      Bei jedem Aufruf unserer Internetseite erfasst unser System automatisiert Daten und Informationen vom Computersystem des aufrufenden Rechners. 

                                                                                                                      Folgende Daten werden hierbei erhoben:

                                                                                                                      (1) Das Betriebssystem des Nutzers

                                                                                                                      (3) Den Internet-Service-Provider des Nutzers

                                                                                                                      (4) Die IP-Adresse des Nutzers

                                                                                                                      (5) Datum und Uhrzeit des Zugriffs

                                                                                                                      (6) Websites, von denen das System des Nutzers auf unsere Internetseite gelangt 

                                                                                                                      Die Daten werden ebenfalls in den Logfiles unseres Systems gespeichert. Eine Speicherung dieser Daten zusammen mit anderen personenbezogenen Daten des Nutzers findet nicht statt.

                                                                                                                      1. Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung

                                                                                                                      Rechtsgrundlage für die vorübergehende Speicherung der Daten und der Logfiles ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO.

                                                                                                                      1. Zweck der Datenverarbeitung

                                                                                                                      Die vorübergehende Speicherung der IP-Adresse durch das System ist notwendig, um eine Auslieferung der Website an den Rechner des Nutzers zu ermöglichen. Hierfür muss die IP-Adresse des Nutzers für die Dauer der Sitzung gespeichert bleiben.

                                                                                                                      Die Speicherung in Logfiles erfolgt, um die Funktionsfähigkeit der Website sicherzustellen. Zudem dienen uns die Daten zur Optimierung der Website und zur Sicherstellung der Sicherheit unserer informationstechnischen Systeme. Eine Auswertung der Daten zu Marketingzwecken findet in diesem Zusammenhang nicht statt.

                                                                                                                      In diesen Zwecken liegt auch unser berechtigtes Interesse an der Datenverarbeitung nach Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO.

                                                                                                                      1. Dauer der Speicherung

                                                                                                                      Die Daten werden gelöscht, sobald sie für die Erreichung des Zweckes ihrer Erhebung nicht mehr erforderlich sind. Im Falle der Erfassung der Daten zur Bereitstellung der Website ist dies der Fall, wenn die jeweilige Sitzung beendet ist.

                                                                                                                      Im Falle der Speicherung der Daten in Logfiles ist dies nach spätestens sieben Tagen der Fall. Eine darüberhinausgehende Speicherung ist möglich. In diesem Fall werden die IP-Adressen der Nutzer gelöscht oder verfremdet, sodass eine Zuordnung des aufrufenden Clients nicht mehr möglich ist.

                                                                                                                      1. Widerspruchs- und Beseitigungsmöglichkeit

                                                                                                                      Die Erfassung der Daten zur Bereitstellung der Website und die Speicherung der Daten in Logfiles ist für den Betrieb der Internetseite zwingend erforderlich. Es besteht folglich seitens des Nutzers keine Widerspruchsmöglichkeit. 

                                                                                                                      IV. Verwendung von Cookies

                                                                                                                      a) Beschreibung und Umfang der Datenverarbeitung

                                                                                                                      Unsere Webseite verwendet Cookies. Bei Cookies handelt es sich um Textdateien, die im Internetbrowser bzw. vom Internetbrowser auf dem Computersystem des Nutzers gespeichert werden. Ruft ein Nutzer eine Website auf, so kann ein Cookie auf dem Betriebssystem des Nutzers gespeichert werden. Dieser Cookie enthält eine charakteristische Zeichenfolge, die eine eindeutige Identifizierung des Browsers beim erneuten Aufrufen der Website ermöglicht. Wir setzen Cookies ein, um unsere Website nutzerfreundlicher zu gestalten. Einige Elemente unserer Internetseite erfordern es, dass der aufrufende Browser auch nach einem Seitenwechsel identifiziert werden kann.

                                                                                                                      b) Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung 

                                                                                                                      Die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung personenbezogener Daten unter Verwendung von Cookies ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO.

                                                                                                                      Die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung personenbezogener Daten unter Verwendung technisch notweniger Cookies ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO.

                                                                                                                      c) Zweck der Datenverarbeitung

                                                                                                                      Der Zweck der Verwendung technisch notwendiger Cookies ist, die Nutzung von Websites für die Nutzer zu vereinfachen. Einige Funktionen unserer Internetseite können ohne den Einsatz von Cookies nicht angeboten werden. Für diese ist es erforderlich, dass der Browser auch nach einem Seitenwechsel wiedererkannt wird.

                                                                                                                      Die durch technisch notwendige Cookies erhobenen Nutzerdaten werden nicht zur Erstellung von Nutzerprofilen verwendet.

                                                                                                                      In diesen Zwecken liegt auch unser berechtigtes Interesse in der Verarbeitung der personenbezogenen Daten nach Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. 

                                                                                                                      e) Dauer der Speicherung, Widerspruchs- und Beseitigungsmöglichkeit

                                                                                                                      Cookies werden auf dem Rechner des Nutzers gespeichert und von diesem an unserer Seite übermittelt. Daher haben Sie als Nutzer auch die volle Kontrolle über die Verwendung von Cookies. Durch eine Änderung der Einstellungen in Ihrem Internetbrowser können Sie die Übertragung von Cookies deaktivieren oder einschränken. Bereits gespeicherte Cookies können jederzeit gelöscht werden. Dies kann auch automatisiert erfolgen. Werden Cookies für unsere Website deaktiviert, können möglicherweise nicht mehr alle Funktionen der Website vollumfänglich genutzt werden.

                                                                                                                      V. Beauftragung der Dienstleistungen

                                                                                                                      a) Beschreibung und Umfang der Datenverarbeitung

                                                                                                                      Mit Ihrem Auftrag (Klicken des Button „Auftrag erteilen“) kommt ein Vertrag mit uns zustande. In diesem Zusammenhang erfragen wir Ihre Kontaktdaten, sowie zu Abrechnungszwecken Ihre Bankdaten. Im Einzelnen fragen wir die folgenden Daten ab:

                                                                                                                      • Personalien (Name, Adresse, weitere Kontaktdaten wie Telefon, Fax und E-Mail, Geburtstag und –ort)
                                                                                                                      • Daten zur Legitimation Ihrer Person (z.B. Ausweis – oder Reisepassdaten),
                                                                                                                      • IBAN und BIC
                                                                                                                      b) Zweck und Rechtsgrundlage der Datenverarbeitung 

                                                                                                                      Die Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt zur Begründung eigener vertraglicher Verhältnisse zwischen Ihnen und uns. Als Rechtsgrundlage hierfür dient Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO.

                                                                                                                      Soweit eine Verarbeitung personenbezogener Daten zur Erfüllung einer rechtlichen, insbesondere gesetzlichen Verpflichtung erforderlich ist, der wir unterliegen, dient Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO als Rechtsgrundlage.

                                                                                                                      Ist die Verarbeitung zur Wahrung eines berechtigten Interesses unseres Unternehmens oder eines Dritten erforderlich und überwiegen die Interessen, Grundrechte und Grundfreiheiten des Betroffenen das erstgenannte Interesse nicht, so dient Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO als Rechtsgrundlage für die Verarbeitung (z.B. Verteidigung bei rechtlichen Streitigkeiten, Anspruchsdurchsetzung etc.)

                                                                                                                      c) Empfänger Ihrer Daten

                                                                                                                      Innerhalb unseres Unternehmens erhalten diejenigen Mitarbeiter Zugriff auf Ihre Daten, die diese zur Erfüllung unserer vertraglichen und/oder gesetzlichen Pflichten benötigen, also mit der vertraglichen Abwicklung betraut sind. In diesem Zusammenhang können das auch von uns eingesetzte Dienstleister und Erfüllungsgehilfen sein.

                                                                                                                      Soweit wir Ihre Daten an Empfänger außerhalb unseres Unternehmens weitergeben, erfolgt dies ausschließlich zu Abrechnungszwecken und zum Forderungseinzug. Ihre Daten werde hierzu unseren folgenden Vertragspartner weitergeben:

                                                                                                                      DV Deutsche Vorsorgedatenbank AG

                                                                                                                      Zwickauer Straße 25 

                                                                                                                      08393 Meerane

                                                                                                                      d) Dauer der Speicherung, Widerspruchs- und Beseitigungsmöglichkeit

                                                                                                                      Die Verarbeitung und Speicherung Ihrer Daten erfolgt grundsätzlich nur solange, wie dies für die Erfüllung unserer vertraglichen Pflichten erforderlich ist. Soweit gesetzlich Vorgaben bestehen, wie z.B. gesetzliche Aufbewahrungspflichten oder eine Aufbewahrung im berechtigten Interesse liegt, z.B. zur Erhaltung von Beweismitteln im Rahmen der gesetzlichen Verjährungsvorschriften, kann eine darüber hinausgehende Verarbeitung erforderlich sein.

                                                                                                                      VI. Ihre Rechte

                                                                                                                      Werden personenbezogene Daten von Ihnen verarbeitet, sind Sie Betroffener i.S.d. DSGVO und es stehen Ihnen folgende Rechte gegenüber dem Verantwortlichen zu:

                                                                                                                      1. Auskunftsrecht

                                                                                                                      Sie können von dem Verantwortlichen eine Bestätigung darüber verlangen, ob personenbezogene Daten, die Sie betreffen, von uns verarbeitet werden. 

                                                                                                                      1. Recht auf Berichtigung 

                                                                                                                      Sie haben ein Recht auf Berichtigung und/oder Vervollständigung gegenüber dem Verantwortlichen, sofern die verarbeiteten personenbezogenen Daten, die Sie betreffen, unrichtig oder unvollständig sind. Der Verantwortliche hat die Berichtigung unverzüglich vorzunehmen.

                                                                                                                      1. Recht auf Einschränkung der Verarbeitung

                                                                                                                      Sie können die Einschränkung der Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten verlangen.

                                                                                                                      Wurde die Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten eingeschränkt, dürfen diese Daten – von ihrer Speicherung abgesehen – nur mit Ihrer Einwilligung oder zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen oder zum Schutz der Rechte einer anderen natürlichen oder juristischen Person oder aus Gründen eines wichtigen öffentlichen Interesses der Union oder eines Mitgliedstaats verarbeitet werden.

                                                                                                                      1. Recht auf Löschung

                                                                                                                      Sie können von dem Verantwortlichen verlangen, dass die Sie betreffenden personenbezogenen Daten unverzüglich gelöscht werden, und der Verantwortliche ist verpflichtet, diese Daten unverzüglich zu löschen.

                                                                                                                      Hat der Verantwortliche die Sie betreffenden personenbezogenen Daten öffentlich gemacht und ist er gem. Art. 17 Abs. 1 DSGVO zu deren Löschung verpflichtet, so trifft er unter Berücksichtigung der verfügbaren Technologie und der Implementierungskosten angemessene Maßnahmen, auch technischer Art, um für die Datenverarbeitung Verantwortliche, die die personenbezogenen Daten verarbeiten, darüber zu informieren, dass Sie als betroffene Person von ihnen die Löschung aller Links zu diesen personenbezogenen Daten oder von Kopien oder Replikationen dieser personenbezogenen Daten verlangt haben. 

                                                                                                                      1. Recht auf Unterrichtung

                                                                                                                      Haben Sie das Recht auf Berichtigung, Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung gegenüber dem Verantwortlichen geltend gemacht, ist dieser verpflichtet, allen Empfängern, denen die Sie betreffenden personenbezogenen Daten offengelegt wurden, diese Berichtigung oder Löschung der Daten oder Einschränkung der Verarbeitung mitzuteilen, es sei denn, dies erweist sich als unmöglich oder ist mit einem unverhältnismäßigen Aufwand verbunden.

                                                                                                                      Ihnen steht gegenüber dem Verantwortlichen das Recht zu, über diese Empfänger unterrichtet zu werden.

                                                                                                                      1. Recht auf Datenübertragbarkeit

                                                                                                                      Sie haben das Recht, die Sie betreffenden personenbezogenen Daten, die Sie dem Verantwortlichen bereitgestellt haben, in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zu erhalten.

                                                                                                                      1. Widerspruchsrecht

                                                                                                                      Sie haben das Recht, aus Gründen, die sich aus ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit gegen die Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten, die aufgrund von Art. 6 Abs. 1 lit. e oder f DSGVO erfolgt, Widerspruch einzulegen; dies gilt auch für ein auf diese Bestimmungen gestütztes Profiling. 

                                                                                                                      Der Verantwortliche verarbeitet die Sie betreffenden personenbezogenen Daten nicht mehr, es sei denn, er kann zwingende schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung nachweisen, die Ihre Interessen, Rechte und Freiheiten überwiegen, oder die Verarbeitung dient der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen.

                                                                                                                      Werden die Sie betreffenden personenbezogenen Daten verarbeitet, um Direktwerbung zu betreiben, haben Sie das Recht, jederzeit Widerspruch gegen die Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten zum Zwecke derartiger Werbung einzulegen; dies gilt auch für das Profiling, soweit es mit solcher Direktwerbung in Verbindung steht.

                                                                                                                      Widersprechen Sie der Verarbeitung für Zwecke der Direktwerbung, so werden die Sie betreffenden personenbezogenen Daten nicht mehr für diese Zwecke verarbeitet.

                                                                                                                      Sie haben die Möglichkeit, im Zusammenhang mit der Nutzung von Diensten der Informationsgesellschaft – ungeachtet der Richtlinie 2002/58/EG – Ihr Widerspruchsrecht mittels automatisierter Verfahren auszuüben, bei denen technische Spezifikationen verwendet werden.

                                                                                                                      1. Recht auf Widerruf der datenschutzrechtlichen Einwilligungserklärung

                                                                                                                      Sie haben das Recht, Ihre datenschutzrechtliche Einwilligungserklärung jederzeit zu widerrufen. Durch den Widerruf der Einwilligung wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt.

                                                                                                                      1. Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde

                                                                                                                      Ihnen steht das Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde, zu, wenn Sie der Ansicht sind, dass die Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten gegen die geltendes Recht verstößt. 

                                                                                                                      Impressum

                                                                                                                      Bitte zeigen

                                                                                                                      DV Deutsche Vorsorgedatenbank AG


                                                                                                                      Zwickauer Straße 25
                                                                                                                      08393 Meerane

                                                                                                                      Handelsregister : HRB 28405

                                                                                                                      Ust.-IdNr.: DE291491965
                                                                                                                      Steuernummer: 221/100/02290

                                                                                                                      gesetzlich vertreten durch die Vorstände
                                                                                                                      Renè Schneider, Matthias Schmutzler

                                                                                                                      Telefon: 03764 5394910
                                                                                                                      Fax: 03764 5398949
                                                                                                                      Mail: info@deutschevorsorgedatenbank.de

                                                                                                                      Mail: kooperation@deutschevorsorgedatenbank.de

                                                                                                                      Urheberrecht:

                                                                                                                      Die DV Deutsche Vorsorgedatenbank AG, Meerane (Deutschland) ist bestrebt, in allen Publikationen geltende Urheberrechte zu beachten. Sollte es trotzdem zu einer Urheberrechtsverletzung kommen, wird die DV Deutsche Vorsorgedatenbank AG das entsprechende Objekt nach Benachrichtigung aus seiner Publikation entfernen oder aber das Urheberrecht klar kenntlich machen. Dokumente, Text, Bilder, Grafiken, Sound, Animationen und Video auf der Website unterliegen dem Schutz des Urheberrechts und anderer Schutzgesetze. Der Inhalt dieser Website darf nicht zu kommerziellen Zwecken kopiert, verbreitet, verändert oder Dritten zugänglich gemacht werden. Wir weisen darauf hin, dass auf den Websites enthaltene Bilder und Videos teilweise dem Urheberrecht Dritter unterliegen.

                                                                                                                      Haftungsausschluss:

                                                                                                                      Diese Website wurde mit größtmöglicher Sorgfalt zusammengestellt. Trotzdem kann keine Gewähr für die Fehlerfreiheit und Genauigkeit der enthaltenen Informationen übernommen werden. Jegliche Haftung für Schäden, die direkt oder indirekt aus der Benutzung dieser Website entstehen, wird ausgeschlossen. Sofern von dieser Website auf Internetseiten und Dienste verwiesen wird, die von Dritten betrieben werden, übernimmt die DV Deutsche Vorsorgedatenbank AG keine Verantwortung und Haftung für deren Inhalte. Die DV Deutsche Vorsorgedatenbank AG behält sich vor, Teile der Seite oder auch das gesamte Angebot ohne Ankündigung zu verändern, zu löschen oder die Veröffentlichung ganz einzustellen.

                                                                                                                      Musikrechte:


                                                                                                                      ®Clouds by AudioQuattro www.audiojungle.net

                                                                                                                      Bilderrechte:


                                                                                                                      Fragezeichen © SOFTFIN UG (haftungsbeschränkt)
                                                                                                                      Ausrufezeichen © SOFTFIN UG (haftungsbeschränkt)
                                                                                                                      Pfeil rechts © SOFTFIN UG (haftungsbeschränkt)
                                                                                                                      Pfeil unten © SOFTFIN UG (haftungsbeschränkt)
                                                                                                                      Oval © SOFTFIN UG (haftungsbeschränkt)
                                                                                                                      Jetzt klicken © SOFTFIN UG (haftungsbeschränkt)
                                                                                                                      SOFTFIN® Logo SOFTFIN online for success®
                                                                                                                      © Edler von Rabenstein – @fotolia.com (mehrere Bilder)
                                                                                                                      © Goss Vitalij – @fotolia.com
                                                                                                                      © Kzenon – @fotolia.com
                                                                                                                      © sudok1- @fotolia.com
                                                                                                                      © underdogstudios – @fotolia.com
                                                                                                                      © Robert Kneschke – @fotolia.com
                                                                                                                      © K.- P. Adler – @fotolia.com
                                                                                                                      © Gina Sanders – @fotolia.com
                                                                                                                      © Notfallordner Manfred Sack _ Sabrinity

                                                                                                                      [sql-contact-form makler_nummer="7003102" makler_email="info@wirth-rae.de" mail_nummer="1"]
                                                                                                                      Continue reading...

                                                                                                                      Wirth Rechtsanwälte – AfW

                                                                                                                      Die EU-Datenschutzgrundverordnung - Lösung

                                                                                                                      Sicherheit für Unternehmen und Gewerbetreibende beim Thema Datenschutz-Grundverordnung

                                                                                                                      Effektiver Datenschutz leicht gemacht

                                                                                                                      Verwalten Sie den Datenschutz für Ihre Firma, selbständig – einfach – kostengünstig. Unser Tool liefert Ihnen dafür das nötige Fachwissen. Es führt Sie intuitiv durch die zahlreichen Pflichten der Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO) und Sie erhalten im Anschluss ein individuelles Datenschutzkonzept.

                                                                                                                      Die Zeit drängt. Eine sachgerechte und kurzfristig umsetzbare Lösung ist jedoch mit etwas administrativem und zeitlichem Aufwand möglich, damit Ihr Unternehmen rechtzeitig DSGVO konform ist.

                                                                                                                      75% der Betroffenen haben noch nicht ausreichend vorgesorgt. Ihnen drohen hohe Strafen.

                                                                                                                      Wen betrifft die DSGVO?

                                                                                                                      Jedes Unternehmen und jeder Gewerbetreibende, der Daten verarbeitet, muss die verpflichtenden Richtlinien der neuen europäischen Datenschutz-Grundverordnung umsetzen. Diese dient dazu, die Sicherheit im Datenschutz zu steigern und den Kunden mehr Einblick in die Verwendung Ihrer personenbezogenen Daten zu geben.

                                                                                                                      Ein Problem mit dem Namen: DSGVO

                                                                                                                      Die DSGVO ist sehr komplex und nur schwer verständlich. Für die von der Verordnung betroffenen Unternehmen bedeutet dies, dass sie sehr viel Zeit investieren müssen, um die nötigen Maßnahmen umsetzen zu können.
                                                                                                                      Größere Unternehmen und Konzerne haben sich bereits Monate oder sogar Jahre auf die Einführung der DSGVO vorbereitet. Mit Kosten, die oftmals in die Millionen gehen.
                                                                                                                      Ohne die Zusammenarbeit mit spezialisierten Anwälten geht es kaum, denn die DSGVO muss jeweils individuell auf jedes Unternehmen angepasst werden.

                                                                                                                      Wir haben eine einfache Lösung entwickelt, die jeder schnell und kostengünstig umsetzen kann und die Ihnen maximale Sicherheit bietet.

                                                                                                                      Unsere Lösung für das DSGVO-Problem:

                                                                                                                      Keine langwierigen Projekte, keine hohen Kosten.

                                                                                                                      Die individuelle Umsetzung der DSGVO für Unternehmen kostet in der Regel mehrere tausend Euro.
                                                                                                                      Oft sind Berater aus unterschiedlichen Fachbereichen nötig. IT-Fachleute, Anwälte, Datenschutz-Experten.
                                                                                                                      Sparen Sie Geld und Zeit mit der DSGVO-LÖSUNG:

                                                                                                                      - Entwickelt von spezialisierten Anwälten und Datenschutz-Experten
                                                                                                                      - Einfache Lösung, die alle Dokumente, Checklisten und Anforderungen der DSGVO an Unternehmen abdeckt
                                                                                                                      - Kostengünstig und schnell in der Umsetzung.

                                                                                                                      Ihre Vorteile

                                                                                                                       

                                                                                                                       

                                                                                                                       

                                                                                                                      Kostenfreie Ersteinschätzung

                                                                                                                      Mit unserer Checkliste können Sie kostenfrei den individuellen Bedarf Ihres Unternehmens ermitteln.

                                                                                                                       

                                                                                                                       

                                                                                                                       

                                                                                                                       

                                                                                                                      Sie brauchen kein Fachwissen

                                                                                                                      Unser Tool leitet Sie gezielt Schritt für Schritt durch alle wichtigen Fragen.

                                                                                                                       

                                                                                                                       

                                                                                                                       

                                                                                                                       

                                                                                                                      DSGVO-konform

                                                                                                                      Wir haben in dem Tool alle wichtigen Aspekte des Datenschutzes, vor allen Dingen im Rahmen der neuen Datenschutzgrundverordnung berücksichtigt. Sie erhalten alle notwendigen Informationen und Unterlagen aus einer Hand.

                                                                                                                       

                                                                                                                       

                                                                                                                       

                                                                                                                       

                                                                                                                      Sicher im Notfall

                                                                                                                      Ein weiterer wichtiger Vorteil ist, dass Sie einen 72-Stunden-Notfall-Plan für den Fall einer Datenpanne erhalten. Damit geben wir Ihnen auch in einem Notfall zusätzliche Hilfe.

                                                                                                                       

                                                                                                                       

                                                                                                                       

                                                                                                                       

                                                                                                                      Weitere Vorteile

                                                                                                                      Wir geben Ihnen zahlreiche Muster an die Hand, die Sie für Ihr Unternehmen verwenden können. Geben Sie einfach die erforderlichen Daten ein und drucken sich diese aus.

                                                                                                                       

                                                                                                                       

                                                                                                                       

                                                                                                                       

                                                                                                                      Effektiv und Kostengünstig

                                                                                                                      Dieses Tool versetzt Sie in die Lage effektiv alles selbst- und eigenständig zu regeln. Dadurch sparen Sie Zeit und damit auch Geld.

                                                                                                                       

                                                                                                                      Unsere Lösungen

                                                                                                                      Checkliste mit Erläuterungen

                                                                                                                      Mit dieser Checkliste können Sie prüfen, ob Sie aufgrund der EU-Datenschutzgrundverordnung Anpassungsbedarf in Ihrem Unternehmen haben. Die Checkliste nebst Umsetzungserläuterung stellen wir Ihnen kostenlos zur Verfügung.

                                                                                                                      Zur Checkliste

                                                                                                                      PERSONALISIERTES DATENSCHUTZKONZEPT

                                                                                                                      Do it yourself

                                                                                                                      Inhalt

                                                                                                                      Maßnahmenplan

                                                                                                                      Sie bekommt einen Überblick, in welchen Bereichen Ihres Unternehmens Sie DSGVO-konform aufgestellt sind. Bei Handlungsbedarf, erhalten Sie entweder Musterdokumente und Vorlagen oder klare Handlungsanweisungen.

                                                                                                                      Verarbeitungsverzeichnis

                                                                                                                      Sie erhalten ein individuelles Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten. Dieses können Sie dann um die für Ihr Unternehmen relevanten Aspekte ergänzen. Auch dafür erhalten Sie konkrete Handlungsanweisungen.

                                                                                                                      Risikoabschätzung

                                                                                                                      Mit der Vorlage einer Risikoabschätzung, sind Sie in der Lage eigenständig zu überprüfen und zu protokollieren, wie risikorelevant Ihre Tätigkeiten sind.

                                                                                                                      TOMs

                                                                                                                      (Technisch Organisatorische Maßnahmen) In einer Aufstellung werden die technischen und organisatorischen Maßnahmen, die in Ihrem Unternehmen existieren, dokumentiert. Mit Hilfe des Datensicherheitskonzeptes können Sie dann bestehende Lücken schließen.

                                                                                                                      Sicherheitskonzept

                                                                                                                      Ebenfalls zur Verfügung gestellt wird ein Datensicherheitskonzept. Dieses beinhaltet Vorgaben und Handlungsempfehlungen, um die Datensicherheit in Ihrem Unternehmen gewährleisten zu können.

                                                                                                                      Datenschutzhinweise

                                                                                                                      Generieren Sie mit unserem Tool individuelle Datenschutzhinweise für Ihre Webseite.

                                                                                                                      Notfall-Plan

                                                                                                                      Um bei Datenschutzverstößen (Datenpanne/Datenleck) rechtskonform reagieren zu können, erhalten Sie einen Notfall-Plan, der Ihnen das genaue Vorgehen in einem solchen Fall erläutert.

                                                                                                                      Muster

                                                                                                                      Sie erhalten zahlreiche Vorlagen und Musterdokumenten, die Sie an Ihre individuellen Bedürfnisse anpassen können. Mit enthalten sind u.a. ein Muster für Datenschutzhinweise für Ihre Vertragsdokumente, ein Muster für eine Verpflichtungs- und Vertraulichkeitserklärung Ihrer Mitarbeiter sowie eine Vorlage zur Erstellung eines Auftragsverarbeitungsvertrages.

                                                                                                                      Datenschutzrichtlinie

                                                                                                                      Wir stellen Ihnen eine Vorlage zur Verfügung, mit der Sie eine unternehmensinterne Datenschutzrichtlinie erstellen und unter Einbindung weiterer von uns zur Verfügung gestellter Dokumente (u.a. Datensicherheitskonzept u. TOM´s) vervollständigen können.

                                                                                                                      Jetzt bestellen!

                                                                                                                       

                                                                                                                      Ich möchte meine persönliche -Do it yourself- Lösung buchen

                                                                                                                        Buchung meiner persönlichen "Do it yourself" Lösung. Diese Lösung beinhaltet folgende Leistungen:

                                                                                                                         

                                                                                                                         

                                                                                                                        -

                                                                                                                        Individuelle Maßnahmenplan

                                                                                                                         

                                                                                                                        -

                                                                                                                        Individuelles Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten

                                                                                                                         

                                                                                                                        -

                                                                                                                        Individuelle Auflistung der technischen und organisatorischen Maßnahmen (TOMs)

                                                                                                                         

                                                                                                                        -

                                                                                                                        72 Stunden Notfall-Plan, um auf Datenpannen reagieren zu können

                                                                                                                         

                                                                                                                        -

                                                                                                                        Muster für Datenschutzhinweise inklusive einer datenschutzrechtlichen Einwilligungserklärung für Ihre Vertragsdokumente

                                                                                                                         

                                                                                                                        -

                                                                                                                        ein Muster für die Verpflichtungserklärung Ihrer Mitarbeiter auf die datenschutzrechtliche Vertraulichkeit

                                                                                                                         

                                                                                                                        -

                                                                                                                        ein Formblatt zur Anfrage der DSGVO-konformität bei Ihren Software-Anbietern und IT-Partnern

                                                                                                                         

                                                                                                                        -

                                                                                                                        eine Vorlage für die Erstellung einer unternehmensinternen Datenschutzrichtlinie

                                                                                                                         

                                                                                                                        -

                                                                                                                        eine Vorlage inklusive Erläuterung zur Durchführung einer Risikoanalyse, um die Erforderlichkeit einer Datenschutzfolgenabschätzung bestimmen zu können

                                                                                                                         


                                                                                                                        Buchung des Produktes „DSGVO do-it-yourself“ Info.
                                                                                                                        Im Paketpreis ist die Erstellung der vorgenannten Unterlagen und Dokument enthalten. Ein Download ist selbstverständlich jederzeit möglich.

                                                                                                                        Auftrag an die Deutsche Vorsorgedatenbank AG

                                                                                                                        Dieses Angebot ist ausschließlich AfW-Mitgliedern vorbehalten. Bitte tragen Sie nachfolgend Ihre Mitgliednummer ein.

                                                                                                                        x

                                                                                                                        Buchung Leistung Deutsche Vorsorgedatenbank AG "Do it yourself" für 399,00€1

                                                                                                                        Mitgliedsnummer*:
                                                                                                                        oder
                                                                                                                        Ich möchte einneues Mitglied bei der AfW werden.

                                                                                                                        1 alle Preise verstehen sich zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.

                                                                                                                        Meine persönlichen Daten für alle nachfolgenden "Do it yourself"-Unterlagen (Auftraggeber)

                                                                                                                        Unternehmen

                                                                                                                        Anrede

                                                                                                                        HerrFrau

                                                                                                                        Titel

                                                                                                                        Vorname*  

                                                                                                                        Name*  

                                                                                                                        Straße*

                                                                                                                        Hausnummer*  

                                                                                                                        PLZ*

                                                                                                                        Ort*  

                                                                                                                        Telefon*

                                                                                                                        E-Mail* Sie erhalten eine Auftragskopie 


                                                                                                                        * Bitte vollständig ausfüllen.

                                                                                                                        SEPA-Lastschriftmandat

                                                                                                                        x

                                                                                                                        Wir stimmen dem SEPA-Lastschriftverfahren zu und sind insbesondere damit einverstanden, dass die genannten Kosten von der Deutschen Vorsorgedatenbank AG, Zwickauer Strasse 25, 08393 Meerane eingezogen werden.

                                                                                                                        Ich ermächtige die Deutsche Vorsorgedatenbank AG, die Nutzungsgebühr für die Software „DSGVO do-it-yourself“ von meinem Konto per Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die dieses Konto betreffenden Lastschriften der Deutschen Vorsorgedatenbank AG einzulösen. Hinweis: Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, bei meinem Kreditinstitut die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen. Ich bin damit einverstanden, dass ich rechtzeitig, mindestens jedoch 5 Tage vor Belastung meines Kontos, bei jedem ersten Abruf sowie bei Änderungen von Betrag und/oder Abbuchungstermin über den bevorstehenden SEPA- Lastschrifteinzug unter Nennung des abzubuchenden Betrages informiert werde.

                                                                                                                        DV Deutsche Vorsorgedatenbank AG; Zwickauer Straße 25; 08393 Meerane
                                                                                                                        Gläubiger-Identifikationsnummer: DE58ZZZ00001113746
                                                                                                                        Die Mandatsreferenz teilt die DV Deutsche Vorsorgedatenbank AG vor der ersten Abbuchung mit.

                                                                                                                        Vorname Kontoinhaber

                                                                                                                        Name/ Unternehmen Kontoinhaber*

                                                                                                                        Straße*

                                                                                                                        Hausnummer*

                                                                                                                        PLZ*

                                                                                                                        Ort*

                                                                                                                        Name und Ort des Kreditinstituts*

                                                                                                                        IBAN*

                                                                                                                        BIC*

                                                                                                                        Auftrag senden

                                                                                                                        x

                                                                                                                        Wir haben die Allgemeinen Geschäftsbedingungen PDF der Deutschen Vorsorgedatenbank AG gelesen und stimmen diesen zu.

                                                                                                                        x

                                                                                                                        Wir haben die Datenschutzerklärung PDF gelesen und stimmen dieser zu.

                                                                                                                        Mit dem Versenden des Auftrags werden alle Eingaben gelöscht. Sie erhalten eine Kopie des Auftrags an die von Ihnen angegebene E-Mail Adresse.

                                                                                                                        captcha

                                                                                                                         

                                                                                                                        externen Datenschutzbeauftragten beauftragen

                                                                                                                        Ergibt die Auswertung des Tools für Ihr Unternehmen die Pflicht einen Datenschutzbeauftragten zu bestellen, können Sie diese Stelle entweder intern besetzen oder einen externen Datenschutzbeauftragen bestellen. Dieser erfüllt dann die gesetzlich vorgegebenen Prüf- und Kontrollpflichten und steht Ihnen und Ihren Mitarbeitern beratend zur Seite. Wir bieten Ihnen dann die Möglichkeit, über uns einen externen Datenschutzbeauftragten zu bestellen.

                                                                                                                        Ab 99,00€ monatlich zzgl. Umsatzsteuer

                                                                                                                        Kontakt

                                                                                                                        Bitte zeigen

                                                                                                                          Ich wünsche Kontaktaufnahme durch die Deutsche Vorsorgedatenbank AG aus nachfolgendem Grund:


                                                                                                                          Unternehmen 

                                                                                                                           

                                                                                                                          E-Mail-Adresse* 

                                                                                                                          Vorname* 

                                                                                                                           

                                                                                                                          Name / Ansprechpartner* 

                                                                                                                          Telefon* 



                                                                                                                          Ich habe die Datenschutzhinweiss gelesen und bin mit der Verarbeitung und Nutzung meiner Daten einverstanden.*
                                                                                                                          Ich stimme ausdrücklich der Verarbeitung und Speicherung meiner Daten zu. Diese Daten werden ausschließlich zur Kontaktaufnahme verwendet.*


                                                                                                                          senden*

                                                                                                                          captcha

                                                                                                                          * Bitte vollständig ausfüllen.

                                                                                                                          Datenschutzhinweise

                                                                                                                          Bitte zeigen

                                                                                                                          I. Name und Anschrift des Verantwortlichen

                                                                                                                          DV Deutsche Vorsorgedatenbank AG

                                                                                                                          Zwickauer Straße 25, 08393 Meerane

                                                                                                                          Handelsregister : HRB 28405

                                                                                                                          Ust.-IdNr.: DE291491965
                                                                                                                          Steuernummer: 221/100/02290

                                                                                                                          gesetzlich vertreten durch die Vorstände Renè Schneider, Matthias Schmutzler

                                                                                                                          Telefon: 03764 5394910
                                                                                                                          Fax: 03764 5398949
                                                                                                                          Mail: info@deutschevorsorgedatenbank.de

                                                                                                                          Mail: kooperation@deutschevorsorgedatenbank.de

                                                                                                                          II. Allgemeines zur Datenverarbeitung

                                                                                                                          1. Umfang der Verarbeitung personenbezogener Daten

                                                                                                                          Wir erheben und verwenden personenbezogene Daten unserer Nutzer grundsätzlich nur, soweit dies zur Bereitstellung einer funktionsfähigen Website sowie unserer Inhalte und insbesondere unserer Dienstleistungen erforderlich ist. Die Erhebung und Verwendung personenbezogener Daten unserer Nutzer erfolgt regelmäßig nur nach Einwilligung des Nutzers. Eine Ausnahme gilt in solchen Fällen, in denen eine vorherige Einholung einer Einwilligung aus tatsächlichen Gründen nicht möglich ist und die Verarbeitung der Daten durch gesetzliche Vorschriften gestattet ist. 

                                                                                                                          1. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung personenbezogener Daten

                                                                                                                          Soweit wir für Verarbeitungsvorgänge personenbezogener Daten eine Einwilligung der betroffenen Person einholen, dient Art. 6 Abs. 1 lit. a EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) als Rechtsgrundlage.

                                                                                                                          Bei der Verarbeitung von personenbezogenen Daten, die zur Erfüllung eines Vertrages, dessen Vertragspartei die betroffene Person ist, erforderlich ist, dient Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO als Rechtsgrundlage. Dies gilt auch für Verarbeitungsvorgänge, die zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen erforderlich sind.

                                                                                                                          Soweit eine Verarbeitung personenbezogener Daten zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung erforderlich ist, der unser Unternehmen unterliegt, dient Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO als Rechtsgrundlage.

                                                                                                                          Für den Fall, dass lebenswichtige Interessen der betroffenen Person oder einer anderen natürlichen Person eine Verarbeitung personenbezogener Daten erforderlich machen, dient Art. 6 Abs. 1 lit. d DSGVO als Rechtsgrundlage.

                                                                                                                          Ist die Verarbeitung zur Wahrung eines berechtigten Interesses unseres Unternehmens oder eines Dritten erforderlich und überwiegen die Interessen, Grundrechte und Grundfreiheiten des Betroffenen das erstgenannte Interesse nicht, so dient Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO als Rechtsgrundlage für die Verarbeitung. 

                                                                                                                          1. Datenlöschung und Speicherdauer

                                                                                                                          Die personenbezogenen Daten der betroffenen Person werden gelöscht oder gesperrt, sobald der Zweck der Speicherung entfällt. Eine Speicherung kann darüber hinaus erfolgen, wenn dies durch den europäischen oder nationalen Gesetzgeber in unionsrechtlichen Verordnungen, Gesetzen oder sonstigen Vorschriften, denen der Verantwortliche unterliegt, vorgesehen wurde. Eine Sperrung oder Löschung der Daten erfolgt auch dann, wenn eine durch die genannten Normen vorgeschriebene Speicherfrist abläuft, es sei denn, dass eine Erforderlichkeit zur weiteren Speicherung der Daten für einen Vertragsabschluss oder eine Vertragserfüllung besteht.

                                                                                                                          III. Bereitstellung der Website und Erstellung von Logfiles

                                                                                                                          1. Beschreibung und Umfang der Datenverarbeitung

                                                                                                                          Bei jedem Aufruf unserer Internetseite erfasst unser System automatisiert Daten und Informationen vom Computersystem des aufrufenden Rechners. 

                                                                                                                          Folgende Daten werden hierbei erhoben:

                                                                                                                          (1) Das Betriebssystem des Nutzers

                                                                                                                          (3) Den Internet-Service-Provider des Nutzers

                                                                                                                          (4) Die IP-Adresse des Nutzers

                                                                                                                          (5) Datum und Uhrzeit des Zugriffs

                                                                                                                          (6) Websites, von denen das System des Nutzers auf unsere Internetseite gelangt 

                                                                                                                          Die Daten werden ebenfalls in den Logfiles unseres Systems gespeichert. Eine Speicherung dieser Daten zusammen mit anderen personenbezogenen Daten des Nutzers findet nicht statt.

                                                                                                                          1. Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung

                                                                                                                          Rechtsgrundlage für die vorübergehende Speicherung der Daten und der Logfiles ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO.

                                                                                                                          1. Zweck der Datenverarbeitung

                                                                                                                          Die vorübergehende Speicherung der IP-Adresse durch das System ist notwendig, um eine Auslieferung der Website an den Rechner des Nutzers zu ermöglichen. Hierfür muss die IP-Adresse des Nutzers für die Dauer der Sitzung gespeichert bleiben.

                                                                                                                          Die Speicherung in Logfiles erfolgt, um die Funktionsfähigkeit der Website sicherzustellen. Zudem dienen uns die Daten zur Optimierung der Website und zur Sicherstellung der Sicherheit unserer informationstechnischen Systeme. Eine Auswertung der Daten zu Marketingzwecken findet in diesem Zusammenhang nicht statt.

                                                                                                                          In diesen Zwecken liegt auch unser berechtigtes Interesse an der Datenverarbeitung nach Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO.

                                                                                                                          1. Dauer der Speicherung

                                                                                                                          Die Daten werden gelöscht, sobald sie für die Erreichung des Zweckes ihrer Erhebung nicht mehr erforderlich sind. Im Falle der Erfassung der Daten zur Bereitstellung der Website ist dies der Fall, wenn die jeweilige Sitzung beendet ist.

                                                                                                                          Im Falle der Speicherung der Daten in Logfiles ist dies nach spätestens sieben Tagen der Fall. Eine darüberhinausgehende Speicherung ist möglich. In diesem Fall werden die IP-Adressen der Nutzer gelöscht oder verfremdet, sodass eine Zuordnung des aufrufenden Clients nicht mehr möglich ist.

                                                                                                                          1. Widerspruchs- und Beseitigungsmöglichkeit

                                                                                                                          Die Erfassung der Daten zur Bereitstellung der Website und die Speicherung der Daten in Logfiles ist für den Betrieb der Internetseite zwingend erforderlich. Es besteht folglich seitens des Nutzers keine Widerspruchsmöglichkeit. 

                                                                                                                          IV. Verwendung von Cookies

                                                                                                                          a) Beschreibung und Umfang der Datenverarbeitung

                                                                                                                          Unsere Webseite verwendet Cookies. Bei Cookies handelt es sich um Textdateien, die im Internetbrowser bzw. vom Internetbrowser auf dem Computersystem des Nutzers gespeichert werden. Ruft ein Nutzer eine Website auf, so kann ein Cookie auf dem Betriebssystem des Nutzers gespeichert werden. Dieser Cookie enthält eine charakteristische Zeichenfolge, die eine eindeutige Identifizierung des Browsers beim erneuten Aufrufen der Website ermöglicht. Wir setzen Cookies ein, um unsere Website nutzerfreundlicher zu gestalten. Einige Elemente unserer Internetseite erfordern es, dass der aufrufende Browser auch nach einem Seitenwechsel identifiziert werden kann.

                                                                                                                          b) Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung 

                                                                                                                          Die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung personenbezogener Daten unter Verwendung von Cookies ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO.

                                                                                                                          Die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung personenbezogener Daten unter Verwendung technisch notweniger Cookies ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO.

                                                                                                                          c) Zweck der Datenverarbeitung

                                                                                                                          Der Zweck der Verwendung technisch notwendiger Cookies ist, die Nutzung von Websites für die Nutzer zu vereinfachen. Einige Funktionen unserer Internetseite können ohne den Einsatz von Cookies nicht angeboten werden. Für diese ist es erforderlich, dass der Browser auch nach einem Seitenwechsel wiedererkannt wird.

                                                                                                                          Die durch technisch notwendige Cookies erhobenen Nutzerdaten werden nicht zur Erstellung von Nutzerprofilen verwendet.

                                                                                                                          In diesen Zwecken liegt auch unser berechtigtes Interesse in der Verarbeitung der personenbezogenen Daten nach Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. 

                                                                                                                          e) Dauer der Speicherung, Widerspruchs- und Beseitigungsmöglichkeit

                                                                                                                          Cookies werden auf dem Rechner des Nutzers gespeichert und von diesem an unserer Seite übermittelt. Daher haben Sie als Nutzer auch die volle Kontrolle über die Verwendung von Cookies. Durch eine Änderung der Einstellungen in Ihrem Internetbrowser können Sie die Übertragung von Cookies deaktivieren oder einschränken. Bereits gespeicherte Cookies können jederzeit gelöscht werden. Dies kann auch automatisiert erfolgen. Werden Cookies für unsere Website deaktiviert, können möglicherweise nicht mehr alle Funktionen der Website vollumfänglich genutzt werden.

                                                                                                                          V. Beauftragung der Dienstleistungen

                                                                                                                          a) Beschreibung und Umfang der Datenverarbeitung

                                                                                                                          Mit Ihrem Auftrag (Klicken des Button „Auftrag erteilen“) kommt ein Vertrag mit uns zustande. In diesem Zusammenhang erfragen wir Ihre Kontaktdaten, sowie zu Abrechnungszwecken Ihre Bankdaten. Im Einzelnen fragen wir die folgenden Daten ab:

                                                                                                                          • Personalien (Name, Adresse, weitere Kontaktdaten wie Telefon, Fax und E-Mail, Geburtstag und –ort)
                                                                                                                          • Daten zur Legitimation Ihrer Person (z.B. Ausweis – oder Reisepassdaten),
                                                                                                                          • IBAN und BIC
                                                                                                                          b) Zweck und Rechtsgrundlage der Datenverarbeitung 

                                                                                                                          Die Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt zur Begründung eigener vertraglicher Verhältnisse zwischen Ihnen und uns. Als Rechtsgrundlage hierfür dient Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO.

                                                                                                                          Soweit eine Verarbeitung personenbezogener Daten zur Erfüllung einer rechtlichen, insbesondere gesetzlichen Verpflichtung erforderlich ist, der wir unterliegen, dient Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO als Rechtsgrundlage.

                                                                                                                          Ist die Verarbeitung zur Wahrung eines berechtigten Interesses unseres Unternehmens oder eines Dritten erforderlich und überwiegen die Interessen, Grundrechte und Grundfreiheiten des Betroffenen das erstgenannte Interesse nicht, so dient Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO als Rechtsgrundlage für die Verarbeitung (z.B. Verteidigung bei rechtlichen Streitigkeiten, Anspruchsdurchsetzung etc.)

                                                                                                                          c) Empfänger Ihrer Daten

                                                                                                                          Innerhalb unseres Unternehmens erhalten diejenigen Mitarbeiter Zugriff auf Ihre Daten, die diese zur Erfüllung unserer vertraglichen und/oder gesetzlichen Pflichten benötigen, also mit der vertraglichen Abwicklung betraut sind. In diesem Zusammenhang können das auch von uns eingesetzte Dienstleister und Erfüllungsgehilfen sein.

                                                                                                                          Soweit wir Ihre Daten an Empfänger außerhalb unseres Unternehmens weitergeben, erfolgt dies ausschließlich zu Abrechnungszwecken und zum Forderungseinzug. Ihre Daten werde hierzu unseren folgenden Vertragspartner weitergeben:

                                                                                                                          DV Deutsche Vorsorgedatenbank AG

                                                                                                                          Zwickauer Straße 25 

                                                                                                                          08393 Meerane

                                                                                                                          d) Dauer der Speicherung, Widerspruchs- und Beseitigungsmöglichkeit

                                                                                                                          Die Verarbeitung und Speicherung Ihrer Daten erfolgt grundsätzlich nur solange, wie dies für die Erfüllung unserer vertraglichen Pflichten erforderlich ist. Soweit gesetzlich Vorgaben bestehen, wie z.B. gesetzliche Aufbewahrungspflichten oder eine Aufbewahrung im berechtigten Interesse liegt, z.B. zur Erhaltung von Beweismitteln im Rahmen der gesetzlichen Verjährungsvorschriften, kann eine darüber hinausgehende Verarbeitung erforderlich sein.

                                                                                                                          VI. Ihre Rechte

                                                                                                                          Werden personenbezogene Daten von Ihnen verarbeitet, sind Sie Betroffener i.S.d. DSGVO und es stehen Ihnen folgende Rechte gegenüber dem Verantwortlichen zu:

                                                                                                                          1. Auskunftsrecht

                                                                                                                          Sie können von dem Verantwortlichen eine Bestätigung darüber verlangen, ob personenbezogene Daten, die Sie betreffen, von uns verarbeitet werden. 

                                                                                                                          1. Recht auf Berichtigung 

                                                                                                                          Sie haben ein Recht auf Berichtigung und/oder Vervollständigung gegenüber dem Verantwortlichen, sofern die verarbeiteten personenbezogenen Daten, die Sie betreffen, unrichtig oder unvollständig sind. Der Verantwortliche hat die Berichtigung unverzüglich vorzunehmen.

                                                                                                                          1. Recht auf Einschränkung der Verarbeitung

                                                                                                                          Sie können die Einschränkung der Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten verlangen.

                                                                                                                          Wurde die Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten eingeschränkt, dürfen diese Daten – von ihrer Speicherung abgesehen – nur mit Ihrer Einwilligung oder zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen oder zum Schutz der Rechte einer anderen natürlichen oder juristischen Person oder aus Gründen eines wichtigen öffentlichen Interesses der Union oder eines Mitgliedstaats verarbeitet werden.

                                                                                                                          1. Recht auf Löschung

                                                                                                                          Sie können von dem Verantwortlichen verlangen, dass die Sie betreffenden personenbezogenen Daten unverzüglich gelöscht werden, und der Verantwortliche ist verpflichtet, diese Daten unverzüglich zu löschen.

                                                                                                                          Hat der Verantwortliche die Sie betreffenden personenbezogenen Daten öffentlich gemacht und ist er gem. Art. 17 Abs. 1 DSGVO zu deren Löschung verpflichtet, so trifft er unter Berücksichtigung der verfügbaren Technologie und der Implementierungskosten angemessene Maßnahmen, auch technischer Art, um für die Datenverarbeitung Verantwortliche, die die personenbezogenen Daten verarbeiten, darüber zu informieren, dass Sie als betroffene Person von ihnen die Löschung aller Links zu diesen personenbezogenen Daten oder von Kopien oder Replikationen dieser personenbezogenen Daten verlangt haben. 

                                                                                                                          1. Recht auf Unterrichtung

                                                                                                                          Haben Sie das Recht auf Berichtigung, Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung gegenüber dem Verantwortlichen geltend gemacht, ist dieser verpflichtet, allen Empfängern, denen die Sie betreffenden personenbezogenen Daten offengelegt wurden, diese Berichtigung oder Löschung der Daten oder Einschränkung der Verarbeitung mitzuteilen, es sei denn, dies erweist sich als unmöglich oder ist mit einem unverhältnismäßigen Aufwand verbunden.

                                                                                                                          Ihnen steht gegenüber dem Verantwortlichen das Recht zu, über diese Empfänger unterrichtet zu werden.

                                                                                                                          1. Recht auf Datenübertragbarkeit

                                                                                                                          Sie haben das Recht, die Sie betreffenden personenbezogenen Daten, die Sie dem Verantwortlichen bereitgestellt haben, in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zu erhalten.

                                                                                                                          1. Widerspruchsrecht

                                                                                                                          Sie haben das Recht, aus Gründen, die sich aus ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit gegen die Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten, die aufgrund von Art. 6 Abs. 1 lit. e oder f DSGVO erfolgt, Widerspruch einzulegen; dies gilt auch für ein auf diese Bestimmungen gestütztes Profiling. 

                                                                                                                          Der Verantwortliche verarbeitet die Sie betreffenden personenbezogenen Daten nicht mehr, es sei denn, er kann zwingende schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung nachweisen, die Ihre Interessen, Rechte und Freiheiten überwiegen, oder die Verarbeitung dient der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen.

                                                                                                                          Werden die Sie betreffenden personenbezogenen Daten verarbeitet, um Direktwerbung zu betreiben, haben Sie das Recht, jederzeit Widerspruch gegen die Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten zum Zwecke derartiger Werbung einzulegen; dies gilt auch für das Profiling, soweit es mit solcher Direktwerbung in Verbindung steht.

                                                                                                                          Widersprechen Sie der Verarbeitung für Zwecke der Direktwerbung, so werden die Sie betreffenden personenbezogenen Daten nicht mehr für diese Zwecke verarbeitet.

                                                                                                                          Sie haben die Möglichkeit, im Zusammenhang mit der Nutzung von Diensten der Informationsgesellschaft – ungeachtet der Richtlinie 2002/58/EG – Ihr Widerspruchsrecht mittels automatisierter Verfahren auszuüben, bei denen technische Spezifikationen verwendet werden.

                                                                                                                          1. Recht auf Widerruf der datenschutzrechtlichen Einwilligungserklärung

                                                                                                                          Sie haben das Recht, Ihre datenschutzrechtliche Einwilligungserklärung jederzeit zu widerrufen. Durch den Widerruf der Einwilligung wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt.

                                                                                                                          1. Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde

                                                                                                                          Ihnen steht das Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde, zu, wenn Sie der Ansicht sind, dass die Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten gegen die geltendes Recht verstößt. 

                                                                                                                          Impressum

                                                                                                                          Bitte zeigen

                                                                                                                          DV Deutsche Vorsorgedatenbank AG


                                                                                                                          Zwickauer Straße 25
                                                                                                                          08393 Meerane

                                                                                                                          Handelsregister : HRB 28405

                                                                                                                          Ust.-IdNr.: DE291491965
                                                                                                                          Steuernummer: 221/100/02290

                                                                                                                          gesetzlich vertreten durch die Vorstände
                                                                                                                          Renè Schneider, Matthias Schmutzler

                                                                                                                          Telefon: 03764 5394910
                                                                                                                          Fax: 03764 5398949
                                                                                                                          Mail: info@deutschevorsorgedatenbank.de

                                                                                                                          Mail: kooperation@deutschevorsorgedatenbank.de

                                                                                                                          Urheberrecht:

                                                                                                                          Die DV Deutsche Vorsorgedatenbank AG, Meerane (Deutschland) ist bestrebt, in allen Publikationen geltende Urheberrechte zu beachten. Sollte es trotzdem zu einer Urheberrechtsverletzung kommen, wird die DV Deutsche Vorsorgedatenbank AG das entsprechende Objekt nach Benachrichtigung aus seiner Publikation entfernen oder aber das Urheberrecht klar kenntlich machen. Dokumente, Text, Bilder, Grafiken, Sound, Animationen und Video auf der Website unterliegen dem Schutz des Urheberrechts und anderer Schutzgesetze. Der Inhalt dieser Website darf nicht zu kommerziellen Zwecken kopiert, verbreitet, verändert oder Dritten zugänglich gemacht werden. Wir weisen darauf hin, dass auf den Websites enthaltene Bilder und Videos teilweise dem Urheberrecht Dritter unterliegen.

                                                                                                                          Haftungsausschluss:

                                                                                                                          Diese Website wurde mit größtmöglicher Sorgfalt zusammengestellt. Trotzdem kann keine Gewähr für die Fehlerfreiheit und Genauigkeit der enthaltenen Informationen übernommen werden. Jegliche Haftung für Schäden, die direkt oder indirekt aus der Benutzung dieser Website entstehen, wird ausgeschlossen. Sofern von dieser Website auf Internetseiten und Dienste verwiesen wird, die von Dritten betrieben werden, übernimmt die DV Deutsche Vorsorgedatenbank AG keine Verantwortung und Haftung für deren Inhalte. Die DV Deutsche Vorsorgedatenbank AG behält sich vor, Teile der Seite oder auch das gesamte Angebot ohne Ankündigung zu verändern, zu löschen oder die Veröffentlichung ganz einzustellen.

                                                                                                                          Musikrechte:


                                                                                                                          ®Clouds by AudioQuattro www.audiojungle.net

                                                                                                                          Bilderrechte:


                                                                                                                          Fragezeichen © SOFTFIN UG (haftungsbeschränkt)
                                                                                                                          Ausrufezeichen © SOFTFIN UG (haftungsbeschränkt)
                                                                                                                          Pfeil rechts © SOFTFIN UG (haftungsbeschränkt)
                                                                                                                          Pfeil unten © SOFTFIN UG (haftungsbeschränkt)
                                                                                                                          Oval © SOFTFIN UG (haftungsbeschränkt)
                                                                                                                          Jetzt klicken © SOFTFIN UG (haftungsbeschränkt)
                                                                                                                          SOFTFIN® Logo SOFTFIN online for success®
                                                                                                                          © Edler von Rabenstein – @fotolia.com (mehrere Bilder)
                                                                                                                          © Goss Vitalij – @fotolia.com
                                                                                                                          © Kzenon – @fotolia.com
                                                                                                                          © sudok1- @fotolia.com
                                                                                                                          © underdogstudios – @fotolia.com
                                                                                                                          © Robert Kneschke – @fotolia.com
                                                                                                                          © K.- P. Adler – @fotolia.com
                                                                                                                          © Gina Sanders – @fotolia.com
                                                                                                                          © Notfallordner Manfred Sack _ Sabrinity

                                                                                                                          [sql-contact-form makler_nummer="7003102" makler_email="info@wirth-rae.de" mail_nummer="1"]
                                                                                                                          Continue reading...

                                                                                                                          Wirth Rechtsanwälte – Vermittler

                                                                                                                          Die EU-Datenschutzgrundverordnung - Lösung

                                                                                                                          Sicherheit für Unternehmen und Gewerbetreibende beim Thema Datenschutz-Grundverordnung

                                                                                                                          Effektiver Datenschutz leicht gemacht

                                                                                                                          Verwalten Sie den Datenschutz für Ihre Firma, selbständig – einfach – kostengünstig. Unser Tool liefert Ihnen dafür das nötige Fachwissen. Es führt Sie intuitiv durch die zahlreichen Pflichten der Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO) und Sie erhalten im Anschluss ein individuelles Datenschutzkonzept.

                                                                                                                          Die Zeit drängt. Eine sachgerechte und kurzfristig umsetzbare Lösung ist jedoch mit etwas administrativem und zeitlichem Aufwand möglich, damit Ihr Unternehmen rechtzeitig DSGVO konform ist.

                                                                                                                          75% der Betroffenen haben noch nicht ausreichend vorgesorgt. Ihnen drohen hohe Strafen.

                                                                                                                          Wen betrifft die DSGVO?

                                                                                                                          Jedes Unternehmen und jeder Gewerbetreibende, der Daten verarbeitet, muss die verpflichtenden Richtlinien der neuen europäischen Datenschutz-Grundverordnung umsetzen. Diese dient dazu, die Sicherheit im Datenschutz zu steigern und den Kunden mehr Einblick in die Verwendung Ihrer personenbezogenen Daten zu geben.

                                                                                                                          Ein Problem mit dem Namen: DSGVO

                                                                                                                          Die DSGVO ist sehr komplex und nur schwer verständlich. Für die von der Verordnung betroffenen Unternehmen bedeutet dies, dass sie sehr viel Zeit investieren müssen, um die nötigen Maßnahmen umsetzen zu können.
                                                                                                                          Größere Unternehmen und Konzerne haben sich bereits Monate oder sogar Jahre auf die Einführung der DSGVO vorbereitet. Mit Kosten, die oftmals in die Millionen gehen.
                                                                                                                          Ohne die Zusammenarbeit mit spezialisierten Anwälten geht es kaum, denn die DSGVO muss jeweils individuell auf jedes Unternehmen angepasst werden.

                                                                                                                          Wir haben eine einfache Lösung entwickelt, die jeder schnell und kostengünstig umsetzen kann und die Ihnen maximale Sicherheit bietet.

                                                                                                                          Unsere Lösung für das DSGVO-Problem:

                                                                                                                          Keine langwierigen Projekte, keine hohen Kosten.

                                                                                                                          Die individuelle Umsetzung der DSGVO für Unternehmen kostet in der Regel mehrere tausend Euro.
                                                                                                                          Oft sind Berater aus unterschiedlichen Fachbereichen nötig. IT-Fachleute, Anwälte, Datenschutz-Experten.
                                                                                                                          Sparen Sie Geld und Zeit mit der DSGVO-LÖSUNG:

                                                                                                                          - Entwickelt von spezialisierten Anwälten und Datenschutz-Experten
                                                                                                                          - Einfache Lösung, die alle Dokumente, Checklisten und Anforderungen der DSGVO an Unternehmen abdeckt
                                                                                                                          - Kostengünstig und schnell in der Umsetzung.

                                                                                                                          Ihre Vorteile

                                                                                                                          Kostenfreie Ersteinschätzung

                                                                                                                          Mit unserer Checkliste können Sie kostenfrei den individuellen Bedarf Ihres Unternehmens ermitteln.

                                                                                                                          Sie brauchen kein Fachwissen

                                                                                                                          Unser Tool leitet Sie gezielt Schritt für Schritt durch alle wichtigen Fragen.

                                                                                                                          DSGVO-konform

                                                                                                                          Wir haben in dem Tool alle wichtigen Aspekte des Datenschutzes, vor allen Dingen im Rahmen der neuen Datenschutzgrundverordnung berücksichtigt. Sie erhalten alle notwendigen Informationen und Unterlagen aus einer Hand.

                                                                                                                          Sicher im Notfall

                                                                                                                          Ein weiterer wichtiger Vorteil ist, dass Sie einen 72-Stunden-Notfall-Plan für den Fall einer Datenpanne erhalten. Damit geben wir Ihnen auch in einem Notfall zusätzliche Hilfe.

                                                                                                                          Weitere Vorteile

                                                                                                                          Wir geben Ihnen zahlreiche Muster an die Hand, die Sie für Ihr Unternehmen verwenden können. Geben Sie einfach die erforderlichen Daten ein und drucken sich diese aus.

                                                                                                                          Effektiv und Kostengünstig

                                                                                                                          Dieses Tool versetzt Sie in die Lage effektiv alles selbst- und eigenständig zu regeln. Dadurch sparen Sie Zeit und damit auch Geld.

                                                                                                                          Unsere Lösungen

                                                                                                                          Checkliste mit Erläuterungen

                                                                                                                          Mit dieser Checkliste können Sie prüfen, ob Sie aufgrund der EU-Datenschutzgrundverordnung Anpassungsbedarf in Ihrem Unternehmen haben. Die Checkliste nebst Umsetzungserläuterung stellen wir Ihnen kostenlos zur Verfügung.

                                                                                                                          Zur Checkliste

                                                                                                                          PERSONALISIERTES DATENSCHUTZKONZEPT

                                                                                                                          Do it yourself

                                                                                                                          Inhalt

                                                                                                                          Maßnahmenplan

                                                                                                                          Sie bekommt einen Überblick, in welchen Bereichen Ihres Unternehmens Sie DSGVO-konform aufgestellt sind. Bei Handlungsbedarf, erhalten Sie entweder Musterdokumente und Vorlagen oder klare Handlungsanweisungen.

                                                                                                                          Verarbeitungsverzeichnis

                                                                                                                          Sie erhalten ein individuelles Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten. Dieses können Sie dann um die für Ihr Unternehmen relevanten Aspekte ergänzen. Auch dafür erhalten Sie konkrete Handlungsanweisungen.

                                                                                                                          Risikoabschätzung

                                                                                                                          Mit der Vorlage einer Risikoabschätzung sind Sie in der Lage, eigenständig zu überprüfen und zu protokollieren, wie risikorelevant Ihre Tätigkeiten sind.

                                                                                                                          TOMs

                                                                                                                          (Technisch Organisatorische Maßnahmen) In einer Aufstellung werden die technischen und organisatorischen Maßnahmen, die in Ihrem Unternehmen existieren, dokumentiert. Mit Hilfe des Datensicherheitskonzeptes können Sie dann bestehende Lücken schließen.

                                                                                                                          Sicherheitskonzept

                                                                                                                          Ebenfalls zur Verfügung gestellt wird ein Datensicherheitskonzept. Dieses beinhaltet Vorgaben und Handlungsempfehlungen, um die Datensicherheit in Ihrem Unternehmen gewährleisten zu können.

                                                                                                                          Datenschutzhinweise

                                                                                                                          Generieren Sie mit unserem Tool individuelle Datenschutzhinweise für Ihre Webseite.

                                                                                                                          Notfall-Plan

                                                                                                                          Um bei Datenschutzverstößen (Datenpanne/Datenleck) rechtskonform reagieren zu können, erhalten Sie einen Notfall-Plan, der Ihnen das genaue Vorgehen in einem solchen Fall erläutert.

                                                                                                                          Muster

                                                                                                                          Sie erhalten zahlreiche Vorlagen und Musterdokumenten, die Sie an Ihre individuellen Bedürfnisse anpassen können. Mit enthalten sind u.a. ein Muster für Datenschutzhinweise für Ihre Vertragsdokumente, ein Muster für eine Verpflichtungs- und Vertraulichkeitserklärung Ihrer Mitarbeiter sowie eine Vorlage zur Erstellung eines Auftragsverarbeitungsvertrages.

                                                                                                                          Datenschutzrichtlinie

                                                                                                                          Wir stellen Ihnen eine Vorlage zur Verfügung, mit der Sie eine unternehmensinterne Datenschutzrichtlinie erstellen und unter Einbindung weiterer von uns zur Verfügung gestellter Dokumente (u.a. Datensicherheitskonzept u. TOM´s) vervollständigen können.

                                                                                                                          Jetzt bestellen!

                                                                                                                          Ich möchte meine persönliche -Do it yourself- Lösung buchen

                                                                                                                            Buchung meiner persönlichen "Do it yourself" Lösung. Diese Lösung beinhaltet folgende Leistungen:

                                                                                                                             

                                                                                                                             

                                                                                                                            -

                                                                                                                            Individuelle Maßnahmenplan

                                                                                                                             

                                                                                                                            -

                                                                                                                            Individuelles Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten

                                                                                                                             

                                                                                                                            -

                                                                                                                            Individuelle Auflistung der technischen und organisatorischen Maßnahmen (TOMs)

                                                                                                                             

                                                                                                                            -

                                                                                                                            72 Stunden Notfall-Plan, um auf Datenpannen reagieren zu können

                                                                                                                             

                                                                                                                            -

                                                                                                                            Muster für Datenschutzhinweise inklusive einer datenschutzrechtlichen Einwilligungserklärung für Ihre Vertragsdokumente

                                                                                                                             

                                                                                                                            -

                                                                                                                            ein Muster für die Verpflichtungserklärung Ihrer Mitarbeiter auf die datenschutzrechtliche Vertraulichkeit

                                                                                                                             

                                                                                                                            -

                                                                                                                            ein Formblatt zur Anfrage der DSGVO-konformität bei Ihren Software-Anbietern und IT-Partnern

                                                                                                                             

                                                                                                                            -

                                                                                                                            eine Vorlage für die Erstellung einer unternehmensinternen Datenschutzrichtlinie

                                                                                                                             

                                                                                                                            -

                                                                                                                            eine Vorlage inklusive Erläuterung zur Durchführung einer Risikoanalyse, um die Erforderlichkeit einer Datenschutzfolgenabschätzung bestimmen zu können

                                                                                                                             


                                                                                                                            Buchung des Produktes „DSGVO do-it-yourself“ [RA-Wirth-Auftrag_DSGVO_do-it-yourself_Kunde].
                                                                                                                            Im Paketpreis ist die Erstellung der vorgenannten Unterlagen und Dokument enthalten. Ein Download ist selbstverständlich jederzeit möglich.

                                                                                                                            Auftrag an die Deutsche Vorsorgedatenbank AG

                                                                                                                            x

                                                                                                                            Buchung Leistung Deutsche Vorsorgedatenbank AG "Do it yourself" für 499,00€1

                                                                                                                            1 alle Preise verstehen sich zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.

                                                                                                                            Meine persönlichen Daten für alle nachfolgenden "Do it yourself"-Unterlagen (Auftraggeber)

                                                                                                                            Unternehmen

                                                                                                                            Anrede

                                                                                                                            HerrFrau

                                                                                                                            Titel

                                                                                                                            Vorname*  

                                                                                                                            Name*  

                                                                                                                            Straße*

                                                                                                                            Hausnummer*  

                                                                                                                            PLZ*

                                                                                                                            Ort*  

                                                                                                                            Telefon*

                                                                                                                            E-Mail* Sie erhalten eine Auftragskopie 


                                                                                                                            * Bitte vollständig ausfüllen.

                                                                                                                            SEPA-Lastschriftmandat

                                                                                                                            x

                                                                                                                            Wir stimmen dem SEPA-Lastschriftverfahren zu und sind insbesondere damit einverstanden, dass die genannten Kosten von der Deutschen Vorsorgedatenbank AG, Zwickauer Strasse 25, 08393 Meerane eingezogen werden.

                                                                                                                            Ich ermächtige die Deutsche Vorsorgedatenbank AG, die Nutzungsgebühr für die Software „DSGVO do-it-yourself“ von meinem Konto per Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die dieses Konto betreffenden Lastschriften der Deutschen Vorsorgedatenbank AG einzulösen. Hinweis: Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, bei meinem Kreditinstitut die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen. Ich bin damit einverstanden, dass ich rechtzeitig, mindestens jedoch 5 Tage vor Belastung meines Kontos, bei jedem ersten Abruf sowie bei Änderungen von Betrag und/oder Abbuchungstermin über den bevorstehenden SEPA- Lastschrifteinzug unter Nennung des abzubuchenden Betrages informiert werde.

                                                                                                                            DV Deutsche Vorsorgedatenbank AG; Zwickauer Straße 25; 08393 Meerane
                                                                                                                            Gläubiger-Identifikationsnummer: DE58ZZZ00001113746
                                                                                                                            Die Mandatsreferenz teilt die DV Deutsche Vorsorgedatenbank AG vor der ersten Abbuchung mit.

                                                                                                                            Vorname Kontoinhaber

                                                                                                                            Name/ Unternehmen Kontoinhaber*

                                                                                                                            Straße*

                                                                                                                            Hausnummer*

                                                                                                                            PLZ*

                                                                                                                            Ort*

                                                                                                                            Name und Ort des Kreditinstituts*

                                                                                                                            IBAN*

                                                                                                                            BIC*

                                                                                                                            Auftrag senden

                                                                                                                            x

                                                                                                                            Wir haben die Allgemeinen Geschäftsbedingungen PDF der Deutschen Vorsorgedatenbank AG gelesen und stimmen diesen zu.

                                                                                                                            x

                                                                                                                            Wir haben die Datenschutzerklärung PDF gelesen und stimmen dieser zu.

                                                                                                                            Mit dem Versenden des Auftrags werden alle Eingaben gelöscht. Sie erhalten eine Kopie des Auftrags an die von Ihnen angegebene E-Mail Adresse.

                                                                                                                            captcha

                                                                                                                            externen Datenschutzbeauftragten beauftragen

                                                                                                                            Ergibt die Auswertung des Tools für Ihr Unternehmen die Pflicht einen Datenschutzbeauftragten zu bestellen, können Sie diese Stelle entweder intern besetzen oder einen externen Datenschutzbeauftragen bestellen. Dieser erfüllt dann die gesetzlich vorgegebenen Prüf- und Kontrollpflichten und steht Ihnen und Ihren Mitarbeitern beratend zur Seite. Wir bieten Ihnen hier die Möglichkeit, über unseren Kooperationspartner, die VerDat24 GmbH, einen externen Datenschutzbeauftragten zu bestellen. Nachfolgend erhalten Sie einen Überblick über Kosten und den Leistungsumfang, den die VerDat24 GmbH Ihnen bietet.

                                                                                                                            Ab 99,00€ monatlich zzgl. Umsatzsteuer

                                                                                                                            alle Details im Überblick

                                                                                                                            Paket 1

                                                                                                                            Basis

                                                                                                                            Paket 2

                                                                                                                            Medium

                                                                                                                            Paket 3

                                                                                                                            Professionell

                                                                                                                            Paket 4

                                                                                                                            Premium

                                                                                                                            Paket 5

                                                                                                                            auf Anfrage

                                                                                                                            Preis pro Monat

                                                                                                                            99,00€1

                                                                                                                            199,00€1

                                                                                                                            299,00€1

                                                                                                                            399,00€1

                                                                                                                            ab 199,00€1

                                                                                                                            Einordnung  in Branchen            

                                                                                                                            Unternehmen mit wenigen Mitarbeitern und wenigen Kerntätigkeiten

                                                                                                                            Unternehmen mit wenigen Mitarbeitern und umfassenden Kerntätigkeiten

                                                                                                                            Unternehmen mit zahlreichen Mitarbeitern und zahlreichen Kertätigkeiten

                                                                                                                            Unternehmen mit zahlreichen Mitarbeitern und komplexen Kerntätigkeiten

                                                                                                                            individuell

                                                                                                                            Mitarbeiter

                                                                                                                            1 - 19

                                                                                                                            20 - 29

                                                                                                                            30 - 49

                                                                                                                            ab 50

                                                                                                                            individuell

                                                                                                                            DSGVO Grundschutz

                                                                                                                            Bestellung zum externen Datenschutzbeauftragten

                                                                                                                            inklusive

                                                                                                                            inklusive

                                                                                                                            inklusive

                                                                                                                            inklusive

                                                                                                                            optional

                                                                                                                            Risikobewertung und Datenschutz-Folgeabschätzungen (DSFA) durchführen

                                                                                                                            inklusive

                                                                                                                            inklusive

                                                                                                                            inklusive

                                                                                                                            inklusive

                                                                                                                            optional

                                                                                                                            Anpassung der Datenschutzerklärung (Webseite)

                                                                                                                            inklusive

                                                                                                                            inklusive

                                                                                                                            inklusive

                                                                                                                            inklusive

                                                                                                                            optional

                                                                                                                            Verpflichtung der Mitarbeiter auf Datengeheimnis

                                                                                                                            inklusive

                                                                                                                            inklusive

                                                                                                                            inklusive

                                                                                                                            inklusive

                                                                                                                            optional

                                                                                                                            Notfallplan bei Datenpannen

                                                                                                                            inklusive

                                                                                                                            inklusive

                                                                                                                            inklusive

                                                                                                                            inklusive

                                                                                                                            optional

                                                                                                                            Regelmäßige Informationen zu Neuerungen im Datenschutz

                                                                                                                            inklusive

                                                                                                                            inklusive

                                                                                                                            inklusive

                                                                                                                            inklusive

                                                                                                                            optional

                                                                                                                            Jährlicher Datenschutzbericht an die Geschäftsführung und an die Aufsichtsbehörde

                                                                                                                            inklusive

                                                                                                                            inklusive

                                                                                                                            inklusive

                                                                                                                            inklusive

                                                                                                                            optional

                                                                                                                            Datenschutzsiegel

                                                                                                                            inklusive

                                                                                                                            inklusive

                                                                                                                            inklusive

                                                                                                                            inklusive

                                                                                                                            optional

                                                                                                                            DSGVO Dokumentation

                                                                                                                            Maßnahmenkatalog und Handlungsempfehlungen zur Umsetzung der DSGVO

                                                                                                                            inklusive

                                                                                                                            inklusive

                                                                                                                            inklusive

                                                                                                                            inklusive

                                                                                                                            optional

                                                                                                                            Verzeichis der Verarbeitungstätigkeiten

                                                                                                                            inklusive

                                                                                                                            inklusive

                                                                                                                            inklusive

                                                                                                                            inklusive

                                                                                                                            optional

                                                                                                                            Technisch-organisatorische Maßnahmen (TOM)

                                                                                                                            inklusive

                                                                                                                            inklusive

                                                                                                                            inklusive

                                                                                                                            inklusive

                                                                                                                            optional

                                                                                                                            Firmenspezifische Verarbeitungstätigkeiten

                                                                                                                            -

                                                                                                                            -

                                                                                                                            inklusive

                                                                                                                            inklusive

                                                                                                                            optional

                                                                                                                            Zusätzlich inkludiert telefonische Beratungsstunden pro Jahr, flexibel einsetzbar für

                                                                                                                            4

                                                                                                                            8

                                                                                                                            12

                                                                                                                            16

                                                                                                                            optional

                                                                                                                            Bearbeitung der Anfragen von Behörden & Betroffenen

                                                                                                                            ja

                                                                                                                            ja

                                                                                                                            ja

                                                                                                                            ja

                                                                                                                            optional

                                                                                                                            Prüfung von Dokumenten für Mitarbeiter & Kunden

                                                                                                                            -

                                                                                                                            ja

                                                                                                                            ja

                                                                                                                            ja

                                                                                                                            optional

                                                                                                                            Prüfung der Konformität von Software/ Hardware

                                                                                                                            -

                                                                                                                            -

                                                                                                                            ja

                                                                                                                            ja

                                                                                                                            optional

                                                                                                                            Externe Audits: Unterstützung und Durchführung

                                                                                                                            -

                                                                                                                            -

                                                                                                                            ja

                                                                                                                            ja

                                                                                                                            optional

                                                                                                                            Auftragsverarbeitungsverträge (ADV)

                                                                                                                            Erstellung der AVV für Ihre Lieferanten und Partner (max.)

                                                                                                                            5

                                                                                                                            10

                                                                                                                            20

                                                                                                                            30

                                                                                                                            optional

                                                                                                                            Prüfung der von Ihren Kunden erstellten AVV (max.)

                                                                                                                            5

                                                                                                                            10

                                                                                                                            20

                                                                                                                            30

                                                                                                                            optional

                                                                                                                            Support bei Datenschutzpannen innerhalb von 24 Stunden

                                                                                                                            -

                                                                                                                            -

                                                                                                                            inklusive

                                                                                                                            inklusive

                                                                                                                            optional

                                                                                                                            Mitarbeiterschulungen

                                                                                                                            Sensibilisierung und Schulung der Mitarbeiter

                                                                                                                            Schulungsunterlagen als PDF zum Selbststudium

                                                                                                                            Schulungsunterlagen als PDF zum Selbststudium

                                                                                                                            1 x Webinar oder 1 x Schulung vor Ort

                                                                                                                            1 x Webinar und 1 x Schulung vor Ort

                                                                                                                            optional

                                                                                                                            Paket buchen
                                                                                                                            Paket buchen
                                                                                                                            Paket buchen
                                                                                                                            Paket buchen
                                                                                                                            Paket buchen

                                                                                                                            Jede weitere Beratungsstunde, 

                                                                                                                            die über die vereinbarten Beratungsstunden hinaus in Anspruch genommen wird, kostet 200,00€/h1.

                                                                                                                            Erforderliche Reisekosten

                                                                                                                            Erforderliche Reisekosten werden mit 0,30€/km1 oder Bahncard 2. Klasse, Hotel bis 150,00€1 pro Nacht und 24,00€1 Tagessatz Aufwandspauschale vergütet.

                                                                                                                            Jetzt buchen

                                                                                                                              Ich möchte das folgende Paket zu buchen:2

                                                                                                                              Paket 1 (99,00€)Paket 2 (199,00€)Paket 3 (299,00€)Paket 4 (399,00€)Paket 5 (auf Anfrage)

                                                                                                                              Unternehmen

                                                                                                                              Vorname2

                                                                                                                              Name / Ansprechpartner2

                                                                                                                              Telefon2

                                                                                                                              E-Mail2


                                                                                                                              Anmerkungen & Wünsche

                                                                                                                              Ich habe dieDatenschutzhinweise gelesen und bin mit der Verarbeitung und Nutzung meiner Daten einverstanden.2

                                                                                                                              senden

                                                                                                                              captcha

                                                                                                                              1 alle Preise verstehen sich zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.
                                                                                                                              2 Dies ist ein Pflichtfeld. Bitte füllen Sie es vollständig aus.

                                                                                                                              Kontakt

                                                                                                                              Bitte zeigen

                                                                                                                                Ich wünsche Kontaktaufnahme durch die Deutsche Vorsorgedatenbank AG aus nachfolgendem Grund:


                                                                                                                                Unternehmen 

                                                                                                                                 

                                                                                                                                E-Mail-Adresse* 

                                                                                                                                Vorname* 

                                                                                                                                 

                                                                                                                                Name / Ansprechpartner* 

                                                                                                                                Telefon* 



                                                                                                                                Ich habe die Datenschutzhinweiss gelesen und bin mit der Verarbeitung und Nutzung meiner Daten einverstanden.*
                                                                                                                                Ich stimme ausdrücklich der Verarbeitung und Speicherung meiner Daten zu. Diese Daten werden ausschließlich zur Kontaktaufnahme verwendet.*


                                                                                                                                senden*

                                                                                                                                captcha

                                                                                                                                * Bitte vollständig ausfüllen.

                                                                                                                                Datenschutzhinweise

                                                                                                                                Bitte zeigen

                                                                                                                                I. Name und Anschrift des Verantwortlichen

                                                                                                                                DV Deutsche Vorsorgedatenbank AG

                                                                                                                                Zwickauer Straße 25, 08393 Meerane

                                                                                                                                Handelsregister : HRB 28405

                                                                                                                                Ust.-IdNr.: DE291491965
                                                                                                                                Steuernummer: 221/100/02290

                                                                                                                                gesetzlich vertreten durch die Vorstände Renè Schneider, Matthias Schmutzler

                                                                                                                                Telefon: 03764 5394910
                                                                                                                                Fax: 03764 5398949
                                                                                                                                Mail: info@deutschevorsorgedatenbank.de

                                                                                                                                Mail: kooperation@deutschevorsorgedatenbank.de

                                                                                                                                II. Allgemeines zur Datenverarbeitung

                                                                                                                                1. Umfang der Verarbeitung personenbezogener Daten

                                                                                                                                Wir erheben und verwenden personenbezogene Daten unserer Nutzer grundsätzlich nur, soweit dies zur Bereitstellung einer funktionsfähigen Website sowie unserer Inhalte und insbesondere unserer Dienstleistungen erforderlich ist. Die Erhebung und Verwendung personenbezogener Daten unserer Nutzer erfolgt regelmäßig nur nach Einwilligung des Nutzers. Eine Ausnahme gilt in solchen Fällen, in denen eine vorherige Einholung einer Einwilligung aus tatsächlichen Gründen nicht möglich ist und die Verarbeitung der Daten durch gesetzliche Vorschriften gestattet ist. 

                                                                                                                                1. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung personenbezogener Daten

                                                                                                                                Soweit wir für Verarbeitungsvorgänge personenbezogener Daten eine Einwilligung der betroffenen Person einholen, dient Art. 6 Abs. 1 lit. a EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) als Rechtsgrundlage.

                                                                                                                                Bei der Verarbeitung von personenbezogenen Daten, die zur Erfüllung eines Vertrages, dessen Vertragspartei die betroffene Person ist, erforderlich ist, dient Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO als Rechtsgrundlage. Dies gilt auch für Verarbeitungsvorgänge, die zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen erforderlich sind.

                                                                                                                                Soweit eine Verarbeitung personenbezogener Daten zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung erforderlich ist, der unser Unternehmen unterliegt, dient Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO als Rechtsgrundlage.

                                                                                                                                Für den Fall, dass lebenswichtige Interessen der betroffenen Person oder einer anderen natürlichen Person eine Verarbeitung personenbezogener Daten erforderlich machen, dient Art. 6 Abs. 1 lit. d DSGVO als Rechtsgrundlage.

                                                                                                                                Ist die Verarbeitung zur Wahrung eines berechtigten Interesses unseres Unternehmens oder eines Dritten erforderlich und überwiegen die Interessen, Grundrechte und Grundfreiheiten des Betroffenen das erstgenannte Interesse nicht, so dient Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO als Rechtsgrundlage für die Verarbeitung. 

                                                                                                                                1. Datenlöschung und Speicherdauer

                                                                                                                                Die personenbezogenen Daten der betroffenen Person werden gelöscht oder gesperrt, sobald der Zweck der Speicherung entfällt. Eine Speicherung kann darüber hinaus erfolgen, wenn dies durch den europäischen oder nationalen Gesetzgeber in unionsrechtlichen Verordnungen, Gesetzen oder sonstigen Vorschriften, denen der Verantwortliche unterliegt, vorgesehen wurde. Eine Sperrung oder Löschung der Daten erfolgt auch dann, wenn eine durch die genannten Normen vorgeschriebene Speicherfrist abläuft, es sei denn, dass eine Erforderlichkeit zur weiteren Speicherung der Daten für einen Vertragsabschluss oder eine Vertragserfüllung besteht.

                                                                                                                                III. Bereitstellung der Website und Erstellung von Logfiles

                                                                                                                                1. Beschreibung und Umfang der Datenverarbeitung

                                                                                                                                Bei jedem Aufruf unserer Internetseite erfasst unser System automatisiert Daten und Informationen vom Computersystem des aufrufenden Rechners. 

                                                                                                                                Folgende Daten werden hierbei erhoben:

                                                                                                                                (1) Das Betriebssystem des Nutzers

                                                                                                                                (3) Den Internet-Service-Provider des Nutzers

                                                                                                                                (4) Die IP-Adresse des Nutzers

                                                                                                                                (5) Datum und Uhrzeit des Zugriffs

                                                                                                                                (6) Websites, von denen das System des Nutzers auf unsere Internetseite gelangt 

                                                                                                                                Die Daten werden ebenfalls in den Logfiles unseres Systems gespeichert. Eine Speicherung dieser Daten zusammen mit anderen personenbezogenen Daten des Nutzers findet nicht statt.

                                                                                                                                1. Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung

                                                                                                                                Rechtsgrundlage für die vorübergehende Speicherung der Daten und der Logfiles ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO.

                                                                                                                                1. Zweck der Datenverarbeitung

                                                                                                                                Die vorübergehende Speicherung der IP-Adresse durch das System ist notwendig, um eine Auslieferung der Website an den Rechner des Nutzers zu ermöglichen. Hierfür muss die IP-Adresse des Nutzers für die Dauer der Sitzung gespeichert bleiben.

                                                                                                                                Die Speicherung in Logfiles erfolgt, um die Funktionsfähigkeit der Website sicherzustellen. Zudem dienen uns die Daten zur Optimierung der Website und zur Sicherstellung der Sicherheit unserer informationstechnischen Systeme. Eine Auswertung der Daten zu Marketingzwecken findet in diesem Zusammenhang nicht statt.

                                                                                                                                In diesen Zwecken liegt auch unser berechtigtes Interesse an der Datenverarbeitung nach Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO.

                                                                                                                                1. Dauer der Speicherung

                                                                                                                                Die Daten werden gelöscht, sobald sie für die Erreichung des Zweckes ihrer Erhebung nicht mehr erforderlich sind. Im Falle der Erfassung der Daten zur Bereitstellung der Website ist dies der Fall, wenn die jeweilige Sitzung beendet ist.

                                                                                                                                Im Falle der Speicherung der Daten in Logfiles ist dies nach spätestens sieben Tagen der Fall. Eine darüberhinausgehende Speicherung ist möglich. In diesem Fall werden die IP-Adressen der Nutzer gelöscht oder verfremdet, sodass eine Zuordnung des aufrufenden Clients nicht mehr möglich ist.

                                                                                                                                1. Widerspruchs- und Beseitigungsmöglichkeit

                                                                                                                                Die Erfassung der Daten zur Bereitstellung der Website und die Speicherung der Daten in Logfiles ist für den Betrieb der Internetseite zwingend erforderlich. Es besteht folglich seitens des Nutzers keine Widerspruchsmöglichkeit. 

                                                                                                                                IV. Verwendung von Cookies

                                                                                                                                a) Beschreibung und Umfang der Datenverarbeitung

                                                                                                                                Unsere Webseite verwendet Cookies. Bei Cookies handelt es sich um Textdateien, die im Internetbrowser bzw. vom Internetbrowser auf dem Computersystem des Nutzers gespeichert werden. Ruft ein Nutzer eine Website auf, so kann ein Cookie auf dem Betriebssystem des Nutzers gespeichert werden. Dieser Cookie enthält eine charakteristische Zeichenfolge, die eine eindeutige Identifizierung des Browsers beim erneuten Aufrufen der Website ermöglicht. Wir setzen Cookies ein, um unsere Website nutzerfreundlicher zu gestalten. Einige Elemente unserer Internetseite erfordern es, dass der aufrufende Browser auch nach einem Seitenwechsel identifiziert werden kann.

                                                                                                                                b) Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung 

                                                                                                                                Die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung personenbezogener Daten unter Verwendung von Cookies ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO.

                                                                                                                                Die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung personenbezogener Daten unter Verwendung technisch notweniger Cookies ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO.

                                                                                                                                c) Zweck der Datenverarbeitung

                                                                                                                                Der Zweck der Verwendung technisch notwendiger Cookies ist, die Nutzung von Websites für die Nutzer zu vereinfachen. Einige Funktionen unserer Internetseite können ohne den Einsatz von Cookies nicht angeboten werden. Für diese ist es erforderlich, dass der Browser auch nach einem Seitenwechsel wiedererkannt wird.

                                                                                                                                Die durch technisch notwendige Cookies erhobenen Nutzerdaten werden nicht zur Erstellung von Nutzerprofilen verwendet.

                                                                                                                                In diesen Zwecken liegt auch unser berechtigtes Interesse in der Verarbeitung der personenbezogenen Daten nach Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. 

                                                                                                                                e) Dauer der Speicherung, Widerspruchs- und Beseitigungsmöglichkeit

                                                                                                                                Cookies werden auf dem Rechner des Nutzers gespeichert und von diesem an unserer Seite übermittelt. Daher haben Sie als Nutzer auch die volle Kontrolle über die Verwendung von Cookies. Durch eine Änderung der Einstellungen in Ihrem Internetbrowser können Sie die Übertragung von Cookies deaktivieren oder einschränken. Bereits gespeicherte Cookies können jederzeit gelöscht werden. Dies kann auch automatisiert erfolgen. Werden Cookies für unsere Website deaktiviert, können möglicherweise nicht mehr alle Funktionen der Website vollumfänglich genutzt werden.

                                                                                                                                V. Beauftragung der Dienstleistungen

                                                                                                                                a) Beschreibung und Umfang der Datenverarbeitung

                                                                                                                                Mit Ihrem Auftrag (Klicken des Button „Auftrag erteilen“) kommt ein Vertrag mit uns zustande. In diesem Zusammenhang erfragen wir Ihre Kontaktdaten, sowie zu Abrechnungszwecken Ihre Bankdaten. Im Einzelnen fragen wir die folgenden Daten ab:

                                                                                                                                • Personalien (Name, Adresse, weitere Kontaktdaten wie Telefon, Fax und E-Mail, Geburtstag und –ort)
                                                                                                                                • Daten zur Legitimation Ihrer Person (z.B. Ausweis – oder Reisepassdaten),
                                                                                                                                • IBAN und BIC
                                                                                                                                b) Zweck und Rechtsgrundlage der Datenverarbeitung 

                                                                                                                                Die Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt zur Begründung eigener vertraglicher Verhältnisse zwischen Ihnen und uns. Als Rechtsgrundlage hierfür dient Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO.

                                                                                                                                Soweit eine Verarbeitung personenbezogener Daten zur Erfüllung einer rechtlichen, insbesondere gesetzlichen Verpflichtung erforderlich ist, der wir unterliegen, dient Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO als Rechtsgrundlage.

                                                                                                                                Ist die Verarbeitung zur Wahrung eines berechtigten Interesses unseres Unternehmens oder eines Dritten erforderlich und überwiegen die Interessen, Grundrechte und Grundfreiheiten des Betroffenen das erstgenannte Interesse nicht, so dient Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO als Rechtsgrundlage für die Verarbeitung (z.B. Verteidigung bei rechtlichen Streitigkeiten, Anspruchsdurchsetzung etc.)

                                                                                                                                c) Empfänger Ihrer Daten

                                                                                                                                Innerhalb unseres Unternehmens erhalten diejenigen Mitarbeiter Zugriff auf Ihre Daten, die diese zur Erfüllung unserer vertraglichen und/oder gesetzlichen Pflichten benötigen, also mit der vertraglichen Abwicklung betraut sind. In diesem Zusammenhang können das auch von uns eingesetzte Dienstleister und Erfüllungsgehilfen sein.

                                                                                                                                Soweit wir Ihre Daten an Empfänger außerhalb unseres Unternehmens weitergeben, erfolgt dies ausschließlich zu Abrechnungszwecken und zum Forderungseinzug. Ihre Daten werde hierzu unseren folgenden Vertragspartner weitergeben:

                                                                                                                                DV Deutsche Vorsorgedatenbank AG

                                                                                                                                Zwickauer Straße 25 

                                                                                                                                08393 Meerane

                                                                                                                                d) Dauer der Speicherung, Widerspruchs- und Beseitigungsmöglichkeit

                                                                                                                                Die Verarbeitung und Speicherung Ihrer Daten erfolgt grundsätzlich nur solange, wie dies für die Erfüllung unserer vertraglichen Pflichten erforderlich ist. Soweit gesetzlich Vorgaben bestehen, wie z.B. gesetzliche Aufbewahrungspflichten oder eine Aufbewahrung im berechtigten Interesse liegt, z.B. zur Erhaltung von Beweismitteln im Rahmen der gesetzlichen Verjährungsvorschriften, kann eine darüber hinausgehende Verarbeitung erforderlich sein.

                                                                                                                                VI. Ihre Rechte

                                                                                                                                Werden personenbezogene Daten von Ihnen verarbeitet, sind Sie Betroffener i.S.d. DSGVO und es stehen Ihnen folgende Rechte gegenüber dem Verantwortlichen zu:

                                                                                                                                1. Auskunftsrecht

                                                                                                                                Sie können von dem Verantwortlichen eine Bestätigung darüber verlangen, ob personenbezogene Daten, die Sie betreffen, von uns verarbeitet werden. 

                                                                                                                                1. Recht auf Berichtigung 

                                                                                                                                Sie haben ein Recht auf Berichtigung und/oder Vervollständigung gegenüber dem Verantwortlichen, sofern die verarbeiteten personenbezogenen Daten, die Sie betreffen, unrichtig oder unvollständig sind. Der Verantwortliche hat die Berichtigung unverzüglich vorzunehmen.

                                                                                                                                1. Recht auf Einschränkung der Verarbeitung

                                                                                                                                Sie können die Einschränkung der Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten verlangen.

                                                                                                                                Wurde die Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten eingeschränkt, dürfen diese Daten – von ihrer Speicherung abgesehen – nur mit Ihrer Einwilligung oder zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen oder zum Schutz der Rechte einer anderen natürlichen oder juristischen Person oder aus Gründen eines wichtigen öffentlichen Interesses der Union oder eines Mitgliedstaats verarbeitet werden.

                                                                                                                                1. Recht auf Löschung

                                                                                                                                Sie können von dem Verantwortlichen verlangen, dass die Sie betreffenden personenbezogenen Daten unverzüglich gelöscht werden, und der Verantwortliche ist verpflichtet, diese Daten unverzüglich zu löschen.

                                                                                                                                Hat der Verantwortliche die Sie betreffenden personenbezogenen Daten öffentlich gemacht und ist er gem. Art. 17 Abs. 1 DSGVO zu deren Löschung verpflichtet, so trifft er unter Berücksichtigung der verfügbaren Technologie und der Implementierungskosten angemessene Maßnahmen, auch technischer Art, um für die Datenverarbeitung Verantwortliche, die die personenbezogenen Daten verarbeiten, darüber zu informieren, dass Sie als betroffene Person von ihnen die Löschung aller Links zu diesen personenbezogenen Daten oder von Kopien oder Replikationen dieser personenbezogenen Daten verlangt haben. 

                                                                                                                                1. Recht auf Unterrichtung

                                                                                                                                Haben Sie das Recht auf Berichtigung, Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung gegenüber dem Verantwortlichen geltend gemacht, ist dieser verpflichtet, allen Empfängern, denen die Sie betreffenden personenbezogenen Daten offengelegt wurden, diese Berichtigung oder Löschung der Daten oder Einschränkung der Verarbeitung mitzuteilen, es sei denn, dies erweist sich als unmöglich oder ist mit einem unverhältnismäßigen Aufwand verbunden.

                                                                                                                                Ihnen steht gegenüber dem Verantwortlichen das Recht zu, über diese Empfänger unterrichtet zu werden.

                                                                                                                                1. Recht auf Datenübertragbarkeit

                                                                                                                                Sie haben das Recht, die Sie betreffenden personenbezogenen Daten, die Sie dem Verantwortlichen bereitgestellt haben, in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zu erhalten.

                                                                                                                                1. Widerspruchsrecht

                                                                                                                                Sie haben das Recht, aus Gründen, die sich aus ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit gegen die Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten, die aufgrund von Art. 6 Abs. 1 lit. e oder f DSGVO erfolgt, Widerspruch einzulegen; dies gilt auch für ein auf diese Bestimmungen gestütztes Profiling. 

                                                                                                                                Der Verantwortliche verarbeitet die Sie betreffenden personenbezogenen Daten nicht mehr, es sei denn, er kann zwingende schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung nachweisen, die Ihre Interessen, Rechte und Freiheiten überwiegen, oder die Verarbeitung dient der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen.

                                                                                                                                Werden die Sie betreffenden personenbezogenen Daten verarbeitet, um Direktwerbung zu betreiben, haben Sie das Recht, jederzeit Widerspruch gegen die Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten zum Zwecke derartiger Werbung einzulegen; dies gilt auch für das Profiling, soweit es mit solcher Direktwerbung in Verbindung steht.

                                                                                                                                Widersprechen Sie der Verarbeitung für Zwecke der Direktwerbung, so werden die Sie betreffenden personenbezogenen Daten nicht mehr für diese Zwecke verarbeitet.

                                                                                                                                Sie haben die Möglichkeit, im Zusammenhang mit der Nutzung von Diensten der Informationsgesellschaft – ungeachtet der Richtlinie 2002/58/EG – Ihr Widerspruchsrecht mittels automatisierter Verfahren auszuüben, bei denen technische Spezifikationen verwendet werden.

                                                                                                                                1. Recht auf Widerruf der datenschutzrechtlichen Einwilligungserklärung

                                                                                                                                Sie haben das Recht, Ihre datenschutzrechtliche Einwilligungserklärung jederzeit zu widerrufen. Durch den Widerruf der Einwilligung wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt.

                                                                                                                                1. Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde

                                                                                                                                Ihnen steht das Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde, zu, wenn Sie der Ansicht sind, dass die Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten gegen die geltendes Recht verstößt. 

                                                                                                                                Impressum

                                                                                                                                Bitte zeigen

                                                                                                                                DV Deutsche Vorsorgedatenbank AG


                                                                                                                                Zwickauer Straße 25
                                                                                                                                08393 Meerane

                                                                                                                                Handelsregister : HRB 28405

                                                                                                                                Ust.-IdNr.: DE291491965
                                                                                                                                Steuernummer: 221/100/02290

                                                                                                                                gesetzlich vertreten durch die Vorstände
                                                                                                                                Renè Schneider, Matthias Schmutzler

                                                                                                                                Telefon: 03764 5394910
                                                                                                                                Fax: 03764 5398949
                                                                                                                                Mail: info@deutschevorsorgedatenbank.de

                                                                                                                                Mail: kooperation@deutschevorsorgedatenbank.de

                                                                                                                                Urheberrecht:

                                                                                                                                Die DV Deutsche Vorsorgedatenbank AG, Meerane (Deutschland) ist bestrebt, in allen Publikationen geltende Urheberrechte zu beachten. Sollte es trotzdem zu einer Urheberrechtsverletzung kommen, wird die DV Deutsche Vorsorgedatenbank AG das entsprechende Objekt nach Benachrichtigung aus seiner Publikation entfernen oder aber das Urheberrecht klar kenntlich machen. Dokumente, Text, Bilder, Grafiken, Sound, Animationen und Video auf der Website unterliegen dem Schutz des Urheberrechts und anderer Schutzgesetze. Der Inhalt dieser Website darf nicht zu kommerziellen Zwecken kopiert, verbreitet, verändert oder Dritten zugänglich gemacht werden. Wir weisen darauf hin, dass auf den Websites enthaltene Bilder und Videos teilweise dem Urheberrecht Dritter unterliegen.

                                                                                                                                Haftungsausschluss:

                                                                                                                                Diese Website wurde mit größtmöglicher Sorgfalt zusammengestellt. Trotzdem kann keine Gewähr für die Fehlerfreiheit und Genauigkeit der enthaltenen Informationen übernommen werden. Jegliche Haftung für Schäden, die direkt oder indirekt aus der Benutzung dieser Website entstehen, wird ausgeschlossen. Sofern von dieser Website auf Internetseiten und Dienste verwiesen wird, die von Dritten betrieben werden, übernimmt die DV Deutsche Vorsorgedatenbank AG keine Verantwortung und Haftung für deren Inhalte. Die DV Deutsche Vorsorgedatenbank AG behält sich vor, Teile der Seite oder auch das gesamte Angebot ohne Ankündigung zu verändern, zu löschen oder die Veröffentlichung ganz einzustellen.

                                                                                                                                Musikrechte:


                                                                                                                                ®Clouds by AudioQuattro www.audiojungle.net

                                                                                                                                Bilderrechte:


                                                                                                                                Fragezeichen © SOFTFIN UG (haftungsbeschränkt)
                                                                                                                                Ausrufezeichen © SOFTFIN UG (haftungsbeschränkt)
                                                                                                                                Pfeil rechts © SOFTFIN UG (haftungsbeschränkt)
                                                                                                                                Pfeil unten © SOFTFIN UG (haftungsbeschränkt)
                                                                                                                                Oval © SOFTFIN UG (haftungsbeschränkt)
                                                                                                                                Jetzt klicken © SOFTFIN UG (haftungsbeschränkt)
                                                                                                                                SOFTFIN® Logo SOFTFIN online for success®
                                                                                                                                © Edler von Rabenstein – @fotolia.com (mehrere Bilder)
                                                                                                                                © Goss Vitalij – @fotolia.com
                                                                                                                                © Kzenon – @fotolia.com
                                                                                                                                © sudok1- @fotolia.com
                                                                                                                                © underdogstudios – @fotolia.com
                                                                                                                                © Robert Kneschke – @fotolia.com
                                                                                                                                © K.- P. Adler – @fotolia.com
                                                                                                                                © Gina Sanders – @fotolia.com
                                                                                                                                © Notfallordner Manfred Sack _ Sabrinity

                                                                                                                                [sql-contact-form makler_nummer="7003102" makler_email="info@wirth-rae.de" mail_nummer="1"]
                                                                                                                                Continue reading...

                                                                                                                                Wirth Rechtsanwälte

                                                                                                                                Die EU-Datenschutzgrundverordnung - Lösung

                                                                                                                                Sicherheit für Unternehmen und Gewerbetreibende beim Thema Datenschutz-Grundverordnung

                                                                                                                                Effektiver Datenschutz leicht gemacht

                                                                                                                                Verwalten Sie den Datenschutz für Ihre Firma, selbständig – einfach – kostengünstig. Unser Tool liefert Ihnen dafür das nötige Fachwissen. Es führt Sie intuitiv durch die zahlreichen Pflichten der Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO) und Sie erhalten im Anschluss ein individuelles Datenschutzkonzept.

                                                                                                                                Die Zeit drängt. Eine sachgerechte und kurzfristig umsetzbare Lösung ist jedoch mit etwas administrativem und zeitlichem Aufwand möglich, damit Ihr Unternehmen rechtzeitig DSGVO konform ist.

                                                                                                                                75% der Betroffenen haben noch nicht ausreichend vorgesorgt. Ihnen drohen hohe Strafen.

                                                                                                                                Wen betrifft die DSGVO?

                                                                                                                                Jedes Unternehmen und jeder Gewerbetreibende, der Daten verarbeitet, muss die verpflichtenden Richtlinien der neuen europäischen Datenschutz-Grundverordnung umsetzen. Diese dient dazu, die Sicherheit im Datenschutz zu steigern und den Kunden mehr Einblick in die Verwendung Ihrer personenbezogenen Daten zu geben.

                                                                                                                                Ein Problem mit dem Namen: DSGVO

                                                                                                                                Die DSGVO ist sehr komplex und nur schwer verständlich. Für die von der Verordnung betroffenen Unternehmen bedeutet dies, dass sie sehr viel Zeit investieren müssen, um die nötigen Maßnahmen umsetzen zu können.
                                                                                                                                Größere Unternehmen und Konzerne haben sich bereits Monate oder sogar Jahre auf die Einführung der DSGVO vorbereitet. Mit Kosten, die oftmals in die Millionen gehen.
                                                                                                                                Ohne die Zusammenarbeit mit spezialisierten Anwälten geht es kaum, denn die DSGVO muss jeweils individuell auf jedes Unternehmen angepasst werden.

                                                                                                                                Wir haben eine einfache Lösung entwickelt, die jeder schnell und kostengünstig umsetzen kann und die Ihnen maximale Sicherheit bietet.

                                                                                                                                Unsere Lösung für das DSGVO-Problem:

                                                                                                                                Keine langwierigen Projekte, keine hohen Kosten.

                                                                                                                                Die individuelle Umsetzung der DSGVO für Unternehmen kostet in der Regel mehrere tausend Euro.
                                                                                                                                Oft sind Berater aus unterschiedlichen Fachbereichen nötig. IT-Fachleute, Anwälte, Datenschutz-Experten.
                                                                                                                                Sparen Sie Geld und Zeit mit der DSGVO-LÖSUNG:

                                                                                                                                - Entwickelt von spezialisierten Anwälten und Datenschutz-Experten
                                                                                                                                - Einfache Lösung, die alle Dokumente, Checklisten und Anforderungen der DSGVO an Unternehmen abdeckt
                                                                                                                                - Kostengünstig und schnell in der Umsetzung.

                                                                                                                                Ihre Vorteile

                                                                                                                                Kostenfreie Ersteinschätzung

                                                                                                                                Mit unserer Checkliste können Sie kostenfrei den individuellen Bedarf Ihres Unternehmens ermitteln.

                                                                                                                                Sie brauchen kein Fachwissen

                                                                                                                                Unser Tool leitet Sie gezielt Schritt für Schritt durch alle wichtigen Fragen.

                                                                                                                                DSGVO-konform

                                                                                                                                Wir haben in dem Tool alle wichtigen Aspekte des Datenschutzes, vor allen Dingen im Rahmen der neuen Datenschutzgrundverordnung berücksichtigt. Sie erhalten alle notwendigen Informationen und Unterlagen aus einer Hand.

                                                                                                                                Sicher im Notfall

                                                                                                                                Ein weiterer wichtiger Vorteil ist, dass Sie einen 72-Stunden-Notfall-Plan für den Fall einer Datenpanne erhalten. Damit geben wir Ihnen auch in einem Notfall zusätzliche Hilfe.

                                                                                                                                Weitere Vorteile

                                                                                                                                Wir geben Ihnen zahlreiche Muster an die Hand, die Sie für Ihr Unternehmen verwenden können. Geben Sie einfach die erforderlichen Daten ein und drucken sich diese aus.

                                                                                                                                Effektiv und Kostengünstig

                                                                                                                                Dieses Tool versetzt Sie in die Lage effektiv alles selbst- und eigenständig zu regeln. Dadurch sparen Sie Zeit und damit auch Geld.

                                                                                                                                Unsere Lösungen

                                                                                                                                Checkliste mit Erläuterungen

                                                                                                                                Mit dieser Checkliste können Sie prüfen, ob Sie aufgrund der EU-Datenschutzgrundverordnung Anpassungsbedarf in Ihrem Unternehmen haben. Die Checkliste nebst Umsetzungserläuterung stellen wir Ihnen kostenlos zur Verfügung.

                                                                                                                                Zur Checkliste

                                                                                                                                PERSONALISIERTES DATENSCHUTZKONZEPT

                                                                                                                                Do it yourself

                                                                                                                                Inhalt

                                                                                                                                Maßnahmenplan

                                                                                                                                Sie bekommen einen Überblick, in welchen Bereichen Ihres Unternehmens Sie DSGVO-konform aufgestellt sind. Bei Handlungsbedarf, erhalten Sie entweder Musterdokumente und Vorlagen oder klare Handlungsanweisungen.

                                                                                                                                Verarbeitungsverzeichnis

                                                                                                                                Sie erhalten ein individuelles Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten. Dieses können Sie dann um die für Ihr Unternehmen relevanten Aspekte ergänzen. Auch dafür erhalten Sie konkrete Handlungsanweisungen.

                                                                                                                                Risikoabschätzung

                                                                                                                                Mit der Vorlage einer Risikoabschätzung, sind Sie in der Lage eigenständig zu überprüfen und zu protokollieren, wie risikorelevant Ihre Tätigkeiten sind.

                                                                                                                                TOMs

                                                                                                                                (Technisch Organisatorische Maßnahmen) In einer Aufstellung werden die technischen und organisatorischen Maßnahmen, die in Ihrem Unternehmen existieren, dokumentiert. Mit Hilfe des Datensicherheitskonzeptes können Sie dann bestehende Lücken schließen.

                                                                                                                                Sicherheitskonzept

                                                                                                                                Ebenfalls zur Verfügung gestellt wird ein Datensicherheitskonzept. Dieses beinhaltet Vorgaben und Handlungsempfehlungen, um die Datensicherheit in Ihrem Unternehmen gewährleisten zu können.

                                                                                                                                Datenschutzhinweise

                                                                                                                                Generieren Sie mit unserem Tool individuelle Datenschutzhinweise für Ihre Webseite.

                                                                                                                                Notfall-Plan

                                                                                                                                Um bei Datenschutzverstößen (Datenpanne/Datenleck) rechtskonform reagieren zu können, erhalten Sie einen Notfall-Plan, der Ihnen das genaue Vorgehen in einem solchen Fall erläutert.

                                                                                                                                Muster

                                                                                                                                Sie erhalten zahlreiche Vorlagen und Musterdokumente, die Sie an Ihre individuellen Bedürfnisse anpassen können. Mit enthalten sind u.a. ein Muster für Datenschutzhinweise für Ihre Vertragsdokumente, ein Muster für eine Verpflichtungs- und Vertraulichkeitserklärung Ihrer Mitarbeiter sowie eine Vorlage zur Erstellung eines Auftragsverarbeitungsvertrages.

                                                                                                                                Datenschutzrichtlinie

                                                                                                                                Wir stellen Ihnen eine Vorlage zur Verfügung, mit der Sie eine unternehmensinterne Datenschutzrichtlinie erstellen und unter Einbindung weiterer von uns zur Verfügung gestellter Dokumente (u.a. Datensicherheitskonzept u. TOM´s) vervollständigen können.

                                                                                                                                Jetzt bestellen!

                                                                                                                                 

                                                                                                                                Ich möchte meine persönliche -Do it yourself- Lösung buchen

                                                                                                                                  Buchung meiner persönlichen "Do it yourself" Lösung. Diese Lösung beinhaltet folgende Leistungen:

                                                                                                                                   

                                                                                                                                   

                                                                                                                                  -

                                                                                                                                  Individuelle Maßnahmenplan

                                                                                                                                   

                                                                                                                                  -

                                                                                                                                  Individuelles Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten

                                                                                                                                   

                                                                                                                                  -

                                                                                                                                  Individuelle Auflistung der technischen und organisatorischen Maßnahmen (TOMs)

                                                                                                                                   

                                                                                                                                  -

                                                                                                                                  72 Stunden Notfall-Plan, um auf Datenpannen reagieren zu können

                                                                                                                                   

                                                                                                                                  -

                                                                                                                                  Muster für Datenschutzhinweise inklusive einer datenschutzrechtlichen Einwilligungserklärung für Ihre Vertragsdokumente

                                                                                                                                   

                                                                                                                                  -

                                                                                                                                  ein Muster für die Verpflichtungserklärung Ihrer Mitarbeiter auf die datenschutzrechtliche Vertraulichkeit

                                                                                                                                   

                                                                                                                                  -

                                                                                                                                  ein Formblatt zur Anfrage der DSGVO-konformität bei Ihren Software-Anbietern und IT-Partnern

                                                                                                                                   

                                                                                                                                  -

                                                                                                                                  eine Vorlage für die Erstellung einer unternehmensinternen Datenschutzrichtlinie

                                                                                                                                   

                                                                                                                                  -

                                                                                                                                  eine Vorlage inklusive Erläuterung zur Durchführung einer Risikoanalyse, um die Erforderlichkeit einer Datenschutzfolgenabschätzung bestimmen zu können

                                                                                                                                   


                                                                                                                                  Buchung des Produktes „DSGVO do-it-yourself“ [RA-Wirth-Auftrag_DSGVO_do-it-yourself_Kunde].
                                                                                                                                  Im Paketpreis ist die Erstellung der vorgenannten Unterlagen und Dokument enthalten. Ein Download ist selbstverständlich jederzeit möglich.

                                                                                                                                  Auftrag an die Deutsche Vorsorgedatenbank AG

                                                                                                                                  x

                                                                                                                                  Buchung Leistung Deutsche Vorsorgedatenbank AG "Do it yourself" für 999,00€1

                                                                                                                                  1 alle Preise verstehen sich zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.

                                                                                                                                  Meine persönlichen Daten für alle nachfolgenden "Do it yourself"-Unterlagen (Auftraggeber)

                                                                                                                                  Unternehmen

                                                                                                                                  Anrede

                                                                                                                                  HerrFrau

                                                                                                                                  Titel

                                                                                                                                  Vorname*  

                                                                                                                                  Name*  

                                                                                                                                  Straße*

                                                                                                                                  Hausnummer*  

                                                                                                                                  PLZ*

                                                                                                                                  Ort*  

                                                                                                                                  Telefon*

                                                                                                                                  E-Mail* Sie erhalten eine Auftragskopie 


                                                                                                                                  * Bitte vollständig ausfüllen.

                                                                                                                                  SEPA-Lastschriftmandat

                                                                                                                                  x

                                                                                                                                  Wir stimmen dem SEPA-Lastschriftverfahren zu und sind insbesondere damit einverstanden, dass die genannten Kosten von der Deutschen Vorsorgedatenbank AG, Zwickauer Strasse 25, 08393 Meerane eingezogen werden.

                                                                                                                                  Ich ermächtige die Deutsche Vorsorgedatenbank AG, die Nutzungsgebühr für die Software „DSGVO do-it-yourself“ von meinem Konto per Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die dieses Konto betreffenden Lastschriften der Deutschen Vorsorgedatenbank AG einzulösen. Hinweis: Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, bei meinem Kreditinstitut die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen. Ich bin damit einverstanden, dass ich rechtzeitig, mindestens jedoch 5 Tage vor Belastung meines Kontos, bei jedem ersten Abruf sowie bei Änderungen von Betrag und/oder Abbuchungstermin über den bevorstehenden SEPA- Lastschrifteinzug unter Nennung des abzubuchenden Betrages informiert werde.

                                                                                                                                  DV Deutsche Vorsorgedatenbank AG; Zwickauer Straße 25; 08393 Meerane
                                                                                                                                  Gläubiger-Identifikationsnummer: DE58ZZZ00001113746
                                                                                                                                  Die Mandatsreferenz teilt die DV Deutsche Vorsorgedatenbank AG vor der ersten Abbuchung mit.

                                                                                                                                  Vorname Kontoinhaber

                                                                                                                                  Name/ Unternehmen Kontoinhaber*

                                                                                                                                  Straße*

                                                                                                                                  Hausnummer*

                                                                                                                                  PLZ*

                                                                                                                                  Ort*

                                                                                                                                  Name und Ort des Kreditinstituts*

                                                                                                                                  IBAN*

                                                                                                                                  BIC*

                                                                                                                                  Auftrag senden

                                                                                                                                  x

                                                                                                                                  Wir haben die Allgemeinen Geschäftsbedingungen PDF der Deutschen Vorsorgedatenbank AG gelesen und stimmen diesen zu.

                                                                                                                                  x

                                                                                                                                  Wir haben die Datenschutzerklärung PDF gelesen und stimmen dieser zu.

                                                                                                                                  Mit dem Versenden des Auftrags werden alle Eingaben gelöscht. Sie erhalten eine Kopie des Auftrags an die von Ihnen angegebene E-Mail Adresse.

                                                                                                                                  captcha

                                                                                                                                   

                                                                                                                                  externen Datenschutzbeauftragten beauftragen

                                                                                                                                  Ergibt die Auswertung des Tools für Ihr Unternehmen die Pflicht einen Datenschutzbeauftragten zu bestellen, können Sie diese Stelle entweder intern besetzen oder einen externen Datenschutzbeauftragen bestellen. Dieser erfüllt dann die gesetzlich vorgegebenen Prüf- und Kontrollpflichten und steht Ihnen und Ihren Mitarbeitern beratend zur Seite. Wir bieten Ihnen dann die Möglichkeit, über uns einen externen Datenschutzbeauftragten zu bestellen.

                                                                                                                                  Ab 99,00€ monatlich zzgl. Umsatzsteuer

                                                                                                                                  Kontakt

                                                                                                                                   

                                                                                                                                  Bitte zeigen

                                                                                                                                    Ich wünsche Kontaktaufnahme durch die Deutsche Vorsorgedatenbank AG aus nachfolgendem Grund:


                                                                                                                                    Unternehmen 

                                                                                                                                     

                                                                                                                                    E-Mail-Adresse* 

                                                                                                                                    Vorname* 

                                                                                                                                     

                                                                                                                                    Name / Ansprechpartner* 

                                                                                                                                    Telefon* 



                                                                                                                                    Ich habe die Datenschutzhinweiss gelesen und bin mit der Verarbeitung und Nutzung meiner Daten einverstanden.*
                                                                                                                                    Ich stimme ausdrücklich der Verarbeitung und Speicherung meiner Daten zu. Diese Daten werden ausschließlich zur Kontaktaufnahme verwendet.*


                                                                                                                                    senden*

                                                                                                                                    captcha

                                                                                                                                    * Bitte vollständig ausfüllen.

                                                                                                                                     

                                                                                                                                    Datenschutzhinweise

                                                                                                                                    Bitte zeigen

                                                                                                                                    I. Name und Anschrift des Verantwortlichen

                                                                                                                                    DV Deutsche Vorsorgedatenbank AG

                                                                                                                                    Zwickauer Straße 25, 08393 Meerane

                                                                                                                                    Handelsregister : HRB 28405

                                                                                                                                    Ust.-IdNr.: DE291491965
                                                                                                                                    Steuernummer: 221/100/02290

                                                                                                                                    gesetzlich vertreten durch die Vorstände Renè Schneider, Matthias Schmutzler

                                                                                                                                    Telefon: 03764 5394910
                                                                                                                                    Fax: 03764 5398949
                                                                                                                                    Mail: info@deutschevorsorgedatenbank.de

                                                                                                                                    Mail: kooperation@deutschevorsorgedatenbank.de

                                                                                                                                    II. Allgemeines zur Datenverarbeitung

                                                                                                                                    1. Umfang der Verarbeitung personenbezogener Daten

                                                                                                                                    Wir erheben und verwenden personenbezogene Daten unserer Nutzer grundsätzlich nur, soweit dies zur Bereitstellung einer funktionsfähigen Website sowie unserer Inhalte und insbesondere unserer Dienstleistungen erforderlich ist. Die Erhebung und Verwendung personenbezogener Daten unserer Nutzer erfolgt regelmäßig nur nach Einwilligung des Nutzers. Eine Ausnahme gilt in solchen Fällen, in denen eine vorherige Einholung einer Einwilligung aus tatsächlichen Gründen nicht möglich ist und die Verarbeitung der Daten durch gesetzliche Vorschriften gestattet ist. 

                                                                                                                                    1. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung personenbezogener Daten

                                                                                                                                    Soweit wir für Verarbeitungsvorgänge personenbezogener Daten eine Einwilligung der betroffenen Person einholen, dient Art. 6 Abs. 1 lit. a EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) als Rechtsgrundlage.

                                                                                                                                    Bei der Verarbeitung von personenbezogenen Daten, die zur Erfüllung eines Vertrages, dessen Vertragspartei die betroffene Person ist, erforderlich ist, dient Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO als Rechtsgrundlage. Dies gilt auch für Verarbeitungsvorgänge, die zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen erforderlich sind.

                                                                                                                                    Soweit eine Verarbeitung personenbezogener Daten zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung erforderlich ist, der unser Unternehmen unterliegt, dient Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO als Rechtsgrundlage.

                                                                                                                                    Für den Fall, dass lebenswichtige Interessen der betroffenen Person oder einer anderen natürlichen Person eine Verarbeitung personenbezogener Daten erforderlich machen, dient Art. 6 Abs. 1 lit. d DSGVO als Rechtsgrundlage.

                                                                                                                                    Ist die Verarbeitung zur Wahrung eines berechtigten Interesses unseres Unternehmens oder eines Dritten erforderlich und überwiegen die Interessen, Grundrechte und Grundfreiheiten des Betroffenen das erstgenannte Interesse nicht, so dient Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO als Rechtsgrundlage für die Verarbeitung. 

                                                                                                                                    1. Datenlöschung und Speicherdauer

                                                                                                                                    Die personenbezogenen Daten der betroffenen Person werden gelöscht oder gesperrt, sobald der Zweck der Speicherung entfällt. Eine Speicherung kann darüber hinaus erfolgen, wenn dies durch den europäischen oder nationalen Gesetzgeber in unionsrechtlichen Verordnungen, Gesetzen oder sonstigen Vorschriften, denen der Verantwortliche unterliegt, vorgesehen wurde. Eine Sperrung oder Löschung der Daten erfolgt auch dann, wenn eine durch die genannten Normen vorgeschriebene Speicherfrist abläuft, es sei denn, dass eine Erforderlichkeit zur weiteren Speicherung der Daten für einen Vertragsabschluss oder eine Vertragserfüllung besteht.

                                                                                                                                    III. Bereitstellung der Website und Erstellung von Logfiles

                                                                                                                                    1. Beschreibung und Umfang der Datenverarbeitung

                                                                                                                                    Bei jedem Aufruf unserer Internetseite erfasst unser System automatisiert Daten und Informationen vom Computersystem des aufrufenden Rechners. 

                                                                                                                                    Folgende Daten werden hierbei erhoben:

                                                                                                                                    (1) Das Betriebssystem des Nutzers

                                                                                                                                    (3) Den Internet-Service-Provider des Nutzers

                                                                                                                                    (4) Die IP-Adresse des Nutzers

                                                                                                                                    (5) Datum und Uhrzeit des Zugriffs

                                                                                                                                    (6) Websites, von denen das System des Nutzers auf unsere Internetseite gelangt 

                                                                                                                                    Die Daten werden ebenfalls in den Logfiles unseres Systems gespeichert. Eine Speicherung dieser Daten zusammen mit anderen personenbezogenen Daten des Nutzers findet nicht statt.

                                                                                                                                    1. Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung

                                                                                                                                    Rechtsgrundlage für die vorübergehende Speicherung der Daten und der Logfiles ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO.

                                                                                                                                    1. Zweck der Datenverarbeitung

                                                                                                                                    Die vorübergehende Speicherung der IP-Adresse durch das System ist notwendig, um eine Auslieferung der Website an den Rechner des Nutzers zu ermöglichen. Hierfür muss die IP-Adresse des Nutzers für die Dauer der Sitzung gespeichert bleiben.

                                                                                                                                    Die Speicherung in Logfiles erfolgt, um die Funktionsfähigkeit der Website sicherzustellen. Zudem dienen uns die Daten zur Optimierung der Website und zur Sicherstellung der Sicherheit unserer informationstechnischen Systeme. Eine Auswertung der Daten zu Marketingzwecken findet in diesem Zusammenhang nicht statt.

                                                                                                                                    In diesen Zwecken liegt auch unser berechtigtes Interesse an der Datenverarbeitung nach Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO.

                                                                                                                                    1. Dauer der Speicherung

                                                                                                                                    Die Daten werden gelöscht, sobald sie für die Erreichung des Zweckes ihrer Erhebung nicht mehr erforderlich sind. Im Falle der Erfassung der Daten zur Bereitstellung der Website ist dies der Fall, wenn die jeweilige Sitzung beendet ist.

                                                                                                                                    Im Falle der Speicherung der Daten in Logfiles ist dies nach spätestens sieben Tagen der Fall. Eine darüberhinausgehende Speicherung ist möglich. In diesem Fall werden die IP-Adressen der Nutzer gelöscht oder verfremdet, sodass eine Zuordnung des aufrufenden Clients nicht mehr möglich ist.

                                                                                                                                    1. Widerspruchs- und Beseitigungsmöglichkeit

                                                                                                                                    Die Erfassung der Daten zur Bereitstellung der Website und die Speicherung der Daten in Logfiles ist für den Betrieb der Internetseite zwingend erforderlich. Es besteht folglich seitens des Nutzers keine Widerspruchsmöglichkeit. 

                                                                                                                                    IV. Verwendung von Cookies

                                                                                                                                    a) Beschreibung und Umfang der Datenverarbeitung

                                                                                                                                    Unsere Webseite verwendet Cookies. Bei Cookies handelt es sich um Textdateien, die im Internetbrowser bzw. vom Internetbrowser auf dem Computersystem des Nutzers gespeichert werden. Ruft ein Nutzer eine Website auf, so kann ein Cookie auf dem Betriebssystem des Nutzers gespeichert werden. Dieser Cookie enthält eine charakteristische Zeichenfolge, die eine eindeutige Identifizierung des Browsers beim erneuten Aufrufen der Website ermöglicht. Wir setzen Cookies ein, um unsere Website nutzerfreundlicher zu gestalten. Einige Elemente unserer Internetseite erfordern es, dass der aufrufende Browser auch nach einem Seitenwechsel identifiziert werden kann.

                                                                                                                                    b) Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung 

                                                                                                                                    Die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung personenbezogener Daten unter Verwendung von Cookies ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO.

                                                                                                                                    Die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung personenbezogener Daten unter Verwendung technisch notweniger Cookies ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO.

                                                                                                                                    c) Zweck der Datenverarbeitung

                                                                                                                                    Der Zweck der Verwendung technisch notwendiger Cookies ist, die Nutzung von Websites für die Nutzer zu vereinfachen. Einige Funktionen unserer Internetseite können ohne den Einsatz von Cookies nicht angeboten werden. Für diese ist es erforderlich, dass der Browser auch nach einem Seitenwechsel wiedererkannt wird.

                                                                                                                                    Die durch technisch notwendige Cookies erhobenen Nutzerdaten werden nicht zur Erstellung von Nutzerprofilen verwendet.

                                                                                                                                    In diesen Zwecken liegt auch unser berechtigtes Interesse in der Verarbeitung der personenbezogenen Daten nach Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. 

                                                                                                                                    e) Dauer der Speicherung, Widerspruchs- und Beseitigungsmöglichkeit

                                                                                                                                    Cookies werden auf dem Rechner des Nutzers gespeichert und von diesem an unserer Seite übermittelt. Daher haben Sie als Nutzer auch die volle Kontrolle über die Verwendung von Cookies. Durch eine Änderung der Einstellungen in Ihrem Internetbrowser können Sie die Übertragung von Cookies deaktivieren oder einschränken. Bereits gespeicherte Cookies können jederzeit gelöscht werden. Dies kann auch automatisiert erfolgen. Werden Cookies für unsere Website deaktiviert, können möglicherweise nicht mehr alle Funktionen der Website vollumfänglich genutzt werden.

                                                                                                                                    V. Beauftragung der Dienstleistungen

                                                                                                                                    a) Beschreibung und Umfang der Datenverarbeitung

                                                                                                                                    Mit Ihrem Auftrag (Klicken des Button „Auftrag erteilen“) kommt ein Vertrag mit uns zustande. In diesem Zusammenhang erfragen wir Ihre Kontaktdaten, sowie zu Abrechnungszwecken Ihre Bankdaten. Im Einzelnen fragen wir die folgenden Daten ab:

                                                                                                                                    • Personalien (Name, Adresse, weitere Kontaktdaten wie Telefon, Fax und E-Mail, Geburtstag und –ort)
                                                                                                                                    • Daten zur Legitimation Ihrer Person (z.B. Ausweis – oder Reisepassdaten),
                                                                                                                                    • IBAN und BIC
                                                                                                                                    b) Zweck und Rechtsgrundlage der Datenverarbeitung 

                                                                                                                                    Die Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt zur Begründung eigener vertraglicher Verhältnisse zwischen Ihnen und uns. Als Rechtsgrundlage hierfür dient Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO.

                                                                                                                                    Soweit eine Verarbeitung personenbezogener Daten zur Erfüllung einer rechtlichen, insbesondere gesetzlichen Verpflichtung erforderlich ist, der wir unterliegen, dient Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO als Rechtsgrundlage.

                                                                                                                                    Ist die Verarbeitung zur Wahrung eines berechtigten Interesses unseres Unternehmens oder eines Dritten erforderlich und überwiegen die Interessen, Grundrechte und Grundfreiheiten des Betroffenen das erstgenannte Interesse nicht, so dient Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO als Rechtsgrundlage für die Verarbeitung (z.B. Verteidigung bei rechtlichen Streitigkeiten, Anspruchsdurchsetzung etc.)

                                                                                                                                    c) Empfänger Ihrer Daten

                                                                                                                                    Innerhalb unseres Unternehmens erhalten diejenigen Mitarbeiter Zugriff auf Ihre Daten, die diese zur Erfüllung unserer vertraglichen und/oder gesetzlichen Pflichten benötigen, also mit der vertraglichen Abwicklung betraut sind. In diesem Zusammenhang können das auch von uns eingesetzte Dienstleister und Erfüllungsgehilfen sein.

                                                                                                                                    Soweit wir Ihre Daten an Empfänger außerhalb unseres Unternehmens weitergeben, erfolgt dies ausschließlich zu Abrechnungszwecken und zum Forderungseinzug. Ihre Daten werde hierzu unseren folgenden Vertragspartner weitergeben:

                                                                                                                                    DV Deutsche Vorsorgedatenbank AG

                                                                                                                                    Zwickauer Straße 25 

                                                                                                                                    08393 Meerane

                                                                                                                                    d) Dauer der Speicherung, Widerspruchs- und Beseitigungsmöglichkeit

                                                                                                                                    Die Verarbeitung und Speicherung Ihrer Daten erfolgt grundsätzlich nur solange, wie dies für die Erfüllung unserer vertraglichen Pflichten erforderlich ist. Soweit gesetzlich Vorgaben bestehen, wie z.B. gesetzliche Aufbewahrungspflichten oder eine Aufbewahrung im berechtigten Interesse liegt, z.B. zur Erhaltung von Beweismitteln im Rahmen der gesetzlichen Verjährungsvorschriften, kann eine darüber hinausgehende Verarbeitung erforderlich sein.

                                                                                                                                    VI. Ihre Rechte

                                                                                                                                    Werden personenbezogene Daten von Ihnen verarbeitet, sind Sie Betroffener i.S.d. DSGVO und es stehen Ihnen folgende Rechte gegenüber dem Verantwortlichen zu:

                                                                                                                                    1. Auskunftsrecht

                                                                                                                                    Sie können von dem Verantwortlichen eine Bestätigung darüber verlangen, ob personenbezogene Daten, die Sie betreffen, von uns verarbeitet werden. 

                                                                                                                                    1. Recht auf Berichtigung 

                                                                                                                                    Sie haben ein Recht auf Berichtigung und/oder Vervollständigung gegenüber dem Verantwortlichen, sofern die verarbeiteten personenbezogenen Daten, die Sie betreffen, unrichtig oder unvollständig sind. Der Verantwortliche hat die Berichtigung unverzüglich vorzunehmen.

                                                                                                                                    1. Recht auf Einschränkung der Verarbeitung

                                                                                                                                    Sie können die Einschränkung der Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten verlangen.

                                                                                                                                    Wurde die Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten eingeschränkt, dürfen diese Daten – von ihrer Speicherung abgesehen – nur mit Ihrer Einwilligung oder zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen oder zum Schutz der Rechte einer anderen natürlichen oder juristischen Person oder aus Gründen eines wichtigen öffentlichen Interesses der Union oder eines Mitgliedstaats verarbeitet werden.

                                                                                                                                    1. Recht auf Löschung

                                                                                                                                    Sie können von dem Verantwortlichen verlangen, dass die Sie betreffenden personenbezogenen Daten unverzüglich gelöscht werden, und der Verantwortliche ist verpflichtet, diese Daten unverzüglich zu löschen.

                                                                                                                                    Hat der Verantwortliche die Sie betreffenden personenbezogenen Daten öffentlich gemacht und ist er gem. Art. 17 Abs. 1 DSGVO zu deren Löschung verpflichtet, so trifft er unter Berücksichtigung der verfügbaren Technologie und der Implementierungskosten angemessene Maßnahmen, auch technischer Art, um für die Datenverarbeitung Verantwortliche, die die personenbezogenen Daten verarbeiten, darüber zu informieren, dass Sie als betroffene Person von ihnen die Löschung aller Links zu diesen personenbezogenen Daten oder von Kopien oder Replikationen dieser personenbezogenen Daten verlangt haben. 

                                                                                                                                    1. Recht auf Unterrichtung

                                                                                                                                    Haben Sie das Recht auf Berichtigung, Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung gegenüber dem Verantwortlichen geltend gemacht, ist dieser verpflichtet, allen Empfängern, denen die Sie betreffenden personenbezogenen Daten offengelegt wurden, diese Berichtigung oder Löschung der Daten oder Einschränkung der Verarbeitung mitzuteilen, es sei denn, dies erweist sich als unmöglich oder ist mit einem unverhältnismäßigen Aufwand verbunden.

                                                                                                                                    Ihnen steht gegenüber dem Verantwortlichen das Recht zu, über diese Empfänger unterrichtet zu werden.

                                                                                                                                    1. Recht auf Datenübertragbarkeit

                                                                                                                                    Sie haben das Recht, die Sie betreffenden personenbezogenen Daten, die Sie dem Verantwortlichen bereitgestellt haben, in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zu erhalten.

                                                                                                                                    1. Widerspruchsrecht

                                                                                                                                    Sie haben das Recht, aus Gründen, die sich aus ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit gegen die Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten, die aufgrund von Art. 6 Abs. 1 lit. e oder f DSGVO erfolgt, Widerspruch einzulegen; dies gilt auch für ein auf diese Bestimmungen gestütztes Profiling. 

                                                                                                                                    Der Verantwortliche verarbeitet die Sie betreffenden personenbezogenen Daten nicht mehr, es sei denn, er kann zwingende schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung nachweisen, die Ihre Interessen, Rechte und Freiheiten überwiegen, oder die Verarbeitung dient der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen.

                                                                                                                                    Werden die Sie betreffenden personenbezogenen Daten verarbeitet, um Direktwerbung zu betreiben, haben Sie das Recht, jederzeit Widerspruch gegen die Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten zum Zwecke derartiger Werbung einzulegen; dies gilt auch für das Profiling, soweit es mit solcher Direktwerbung in Verbindung steht.

                                                                                                                                    Widersprechen Sie der Verarbeitung für Zwecke der Direktwerbung, so werden die Sie betreffenden personenbezogenen Daten nicht mehr für diese Zwecke verarbeitet.

                                                                                                                                    Sie haben die Möglichkeit, im Zusammenhang mit der Nutzung von Diensten der Informationsgesellschaft – ungeachtet der Richtlinie 2002/58/EG – Ihr Widerspruchsrecht mittels automatisierter Verfahren auszuüben, bei denen technische Spezifikationen verwendet werden.

                                                                                                                                    1. Recht auf Widerruf der datenschutzrechtlichen Einwilligungserklärung

                                                                                                                                    Sie haben das Recht, Ihre datenschutzrechtliche Einwilligungserklärung jederzeit zu widerrufen. Durch den Widerruf der Einwilligung wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt.

                                                                                                                                    1. Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde

                                                                                                                                    Ihnen steht das Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde, zu, wenn Sie der Ansicht sind, dass die Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten gegen die geltendes Recht verstößt. 

                                                                                                                                    Impressum

                                                                                                                                    Bitte zeigen

                                                                                                                                    DV Deutsche Vorsorgedatenbank AG


                                                                                                                                    Zwickauer Straße 25
                                                                                                                                    08393 Meerane

                                                                                                                                    Handelsregister : HRB 28405

                                                                                                                                    Ust.-IdNr.: DE291491965
                                                                                                                                    Steuernummer: 221/100/02290

                                                                                                                                    gesetzlich vertreten durch die Vorstände
                                                                                                                                    Renè Schneider, Matthias Schmutzler

                                                                                                                                    Telefon: 03764 5394910
                                                                                                                                    Fax: 03764 5398949
                                                                                                                                    Mail: info@deutschevorsorgedatenbank.de

                                                                                                                                    Mail: kooperation@deutschevorsorgedatenbank.de

                                                                                                                                    Urheberrecht:

                                                                                                                                    Die DV Deutsche Vorsorgedatenbank AG, Meerane (Deutschland) ist bestrebt, in allen Publikationen geltende Urheberrechte zu beachten. Sollte es trotzdem zu einer Urheberrechtsverletzung kommen, wird die DV Deutsche Vorsorgedatenbank AG das entsprechende Objekt nach Benachrichtigung aus seiner Publikation entfernen oder aber das Urheberrecht klar kenntlich machen. Dokumente, Text, Bilder, Grafiken, Sound, Animationen und Video auf der Website unterliegen dem Schutz des Urheberrechts und anderer Schutzgesetze. Der Inhalt dieser Website darf nicht zu kommerziellen Zwecken kopiert, verbreitet, verändert oder Dritten zugänglich gemacht werden. Wir weisen darauf hin, dass auf den Websites enthaltene Bilder und Videos teilweise dem Urheberrecht Dritter unterliegen.

                                                                                                                                    Haftungsausschluss:

                                                                                                                                    Diese Website wurde mit größtmöglicher Sorgfalt zusammengestellt. Trotzdem kann keine Gewähr für die Fehlerfreiheit und Genauigkeit der enthaltenen Informationen übernommen werden. Jegliche Haftung für Schäden, die direkt oder indirekt aus der Benutzung dieser Website entstehen, wird ausgeschlossen. Sofern von dieser Website auf Internetseiten und Dienste verwiesen wird, die von Dritten betrieben werden, übernimmt die DV Deutsche Vorsorgedatenbank AG keine Verantwortung und Haftung für deren Inhalte. Die DV Deutsche Vorsorgedatenbank AG behält sich vor, Teile der Seite oder auch das gesamte Angebot ohne Ankündigung zu verändern, zu löschen oder die Veröffentlichung ganz einzustellen.

                                                                                                                                    Musikrechte:


                                                                                                                                    ®Clouds by AudioQuattro www.audiojungle.net

                                                                                                                                    Bilderrechte:


                                                                                                                                    Fragezeichen © SOFTFIN UG (haftungsbeschränkt)
                                                                                                                                    Ausrufezeichen © SOFTFIN UG (haftungsbeschränkt)
                                                                                                                                    Pfeil rechts © SOFTFIN UG (haftungsbeschränkt)
                                                                                                                                    Pfeil unten © SOFTFIN UG (haftungsbeschränkt)
                                                                                                                                    Oval © SOFTFIN UG (haftungsbeschränkt)
                                                                                                                                    Jetzt klicken © SOFTFIN UG (haftungsbeschränkt)
                                                                                                                                    SOFTFIN® Logo SOFTFIN online for success®
                                                                                                                                    © Edler von Rabenstein – @fotolia.com (mehrere Bilder)
                                                                                                                                    © Goss Vitalij – @fotolia.com
                                                                                                                                    © Kzenon – @fotolia.com
                                                                                                                                    © sudok1- @fotolia.com
                                                                                                                                    © underdogstudios – @fotolia.com
                                                                                                                                    © Robert Kneschke – @fotolia.com
                                                                                                                                    © K.- P. Adler – @fotolia.com
                                                                                                                                    © Gina Sanders – @fotolia.com
                                                                                                                                    © Notfallordner Manfred Sack _ Sabrinity

                                                                                                                                    [sql-contact-form makler_nummer="7003102" makler_email="info@wirth-rae.de" mail_nummer="1"]

                                                                                                                                     

                                                                                                                                     

                                                                                                                                    Continue reading...