Ende März wurde von sieben deutschen medizinischen Fachgesellschaften die
„Entscheidung über die Zuteilung von Ressourcen in der Notfall- und Intensivmedizin im Kontext der Covid-19-Pandemie“ herausgegeben, welche der Entscheidungsfindung bei möglicherweise nicht ausreichenden Intensiv-Ressourcen dient.
Ziel ist es, damit den behandelnden Ärzten Hilfestellung für diese schwerwiegenden Entscheidungen an die Hand zu geben und diese zu entlasten. Eine entscheidende Rolle bei der intensivmedizinischen Behandlung fällt der Klärung des Patientenwillens zu. Eine intensivmedizinische Behandlung darf nur erfolgen, wenn der Patient in diese Therapie unter Berücksichtigung der Prognose einwilligt bzw. dies getan hätte oder in einer Patientenverfügung vorausverfügt hat.
Die Schritte der Entscheidungsfindung bei nicht möglicherweise nicht ausreichenden Intensiv-Ressourcen sind Inhalt dieser Übersicht:

In diesem Zusammenhang stellt sich die Frage nach der Wirksamkeit bzw. Auslegung bestehender Patientenverfügungen. Anhand verschiedener Veröffentlichungen wird davon ausgegangen, dass derzeit ca. 50% der Bevölkerung eine solche Patientenverfügung besitzen. Vermutlich ist in keiner der vor März 2020 erstellten Patientenverfügungen die COVID-19-Pandemie inklusive speziell darauf abgestellter Behandlungswünsche thematisiert.
Es kann nun, laut der erwähnten Richtlinien zu folgender Situation kommen:
Für die Abwägung, welcher intensivpflichtige Patient beispielsweise die in vielen Fällen lebenserhaltende Beatmung erhält spielt auch eine eventuell vorliegende Patientenverfügung eine Rolle. Wird darin eine intensivmedizinische Therapie abgelehnt, kann dies in der beschriebenen, dramatischen Ausnahmesituation zum Versagen der Behandlung führen.
Unabhängig vom Vorhandensein einer Patientenverfügung ergibt sich aus den oben geschilderten Richtlinien folgende Handlungsempfehlung:
Eine entscheidende Rolle spielt, dass für eine intensivmedizinische Therapie inklusive der damit verbundenen Szenarien und Behandlungsmaßnahmen in Folge einer COVID-19 Erkrankung eine ausdrückliche Einwilligung des Patienten vorliegt. Diese sollte vorsorglich und vorab schriftlich erfolgen, falls der Patient bei Aufnahme ins Krankenhaus nicht mehr in der Lage sein sollte, dies persönlich zu äußern.
Zu diesem Zweck empfiehlt sich das Erstellen einer speziellen Willenserklärung für den Fall einer solchen Erkrankung. Diese können Sie auf dieser Seite für sich und Ihre Angehörigen kostenfrei erstellen. Drucken Sie diese im Anschluss aus und unterzeichnen diese persönlich mit Angabe von Ort und Datum.
Ihr Weg zur kostenfreien COVID-19 Willenserklärung
1. Geben Sie bitte Ihre Daten ein.
2. Bestätigen Sie Ihren Wunsch zur Erstellung der persönlichen Willenserklärung.
3. Bestätigen Sie bitte die Haftungsfreistellung und klicken Sie dann auf ERSTELLEN.
4. Sie erhalten die fertige Willenserklärung als PDF-Datei .
5. Drucken Sie Ihre Willenserklärung aus und unterzeichnen Sie diese. Bitte ergänzen Sie noch Ort und Datum.
6. Verwahren Sie Ihre Willenserklärung im Original.
Informieren Sie Ihre Angehörigen über das Vorhandensein dieser Erklärung.
Führen Sie ein Exemplar der Erklärung im Falle einer Erkrankung mit COVID-19 mit sich und informieren Sie die behandelnden Ärzte entsprechend.