Covid-19 Spezial Heidrun Unser

Was passiert, wenn Ihnen etwas passiert?

Sorgen Sie für sich und Ihre Familie vor - rechtzeitig und selbstbestimmt: mit der Covid-19 Willenserklärung.

Ihre Heidrun Unser

Tel.: +4962275449960
E-Mail: info@ihr-maklerservice.com

 

 

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    Hier können Sie für den Fall einer Erkrankung an COVID-19 Ihre kostenfreie Willenserklärung zur Durchführung der intensivmedizinischen Behandlung inklusive aller damit verbundenen Maßnahmen, insbesondere der künstlichen Beatmung, sowie der damit einhergehenden Notwendigkeiten, beispielsweise einer künstlichen Ernährung für diesen Zeitraum, erstellen.

    Für jede Person muss eine eigene Willenserklärung erstellt werden.
     
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    Ein kostenfreier Service der Deutschen Vorsorgedatenbank AG


    Die COVID-19-Pandemie stellt unser Gesundheitssystem, unser Wirtschaftssystem und unser persönliches Leben vor völlig neue Herausforderungen.

     

    Die Vorstände der Deutschen Vorsorgedatenbank AG haben sich gemeinsam mit kooperierenden Fachanwälten darüber Gedanken gemacht, welche Auswirkungen diese Situation im Bereich Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung mit sich bringen kann.

     

    Grundsätzlich sind die Vorteile einer bestehenden Vorsorgevollmacht auch in einem solchen Szenario unbestritten. Wie sieht es aber bei Patientenverfügungen aus? Hinsichtlich der Erkrankung an COVID-19 liegen noch keinerlei Erfahrungswerte aus der Praxis vor, ob der in den bisherigen Patientenverfügungen zum Ausdruck gebrachte Willen ausreichend ist oder nicht.

     

    Das Resultat ist die nun zur Verfügung stehende Willenserklärung bei einer COVID-19 Erkrankung. Diese ergänzt und präzisiert zum einen bereits existierende Patientenverfügungen, kann aber auch als speziell auf diese Erkrankung abgestelltes Einzeldokument genutzt werden.

     

    Alle weiteren, aus unserer Sicht wichtigen Informationen und Hintergründe finden Sie auf dieser Seite.

     

    In der Hoffnung, dass Ihre persönliche Willenserklärung nie zum Einsatz kommen möge, wünschen wir Ihnen alles Gute. Bleiben Sie bitte gesund.

     

     

     

    Die Situation

    Ende März wurde von sieben deutschen medizinischen Fachgesellschaften die „Entscheidung über die Zuteilung von Ressourcen in der Notfall- und Intensivmedizin im Kontext der Covid-19-Pandemie“ herausgegeben, welche der Entscheidungsfindung bei möglicherweise nicht ausreichenden Intensiv-Ressourcen dient.

    Ziel ist es, damit den behandelnden Ärzten Hilfestellung für diese schwerwiegenden Entscheidungen an die Hand zu geben und diese zu entlasten. Eine entscheidende Rolle bei der intensivmedizinischen Behandlung fällt der Klärung des Patientenwillens zu. Eine intensivmedizinische Behandlung darf nur erfolgen, wenn der Patient in diese Therapie unter Berücksichtigung der Prognose einwilligt bzw. dies getan hätte oder in einer Patientenverfügung vorausverfügt hat.

    Die Schritte der Entscheidungsfindung bei nicht möglicherweise nicht ausreichenden Intensiv-Ressourcen sind Inhalt dieser Übersicht:

     

    Corona-Uebersicht

    Die Herausforderung

    In diesem Zusammenhang stellt sich die Frage nach der Wirksamkeit bzw. Auslegung bestehender Patientenverfügungen. Anhand verschiedener Veröffentlichungen wird davon ausgegangen, dass derzeit ca. 50% der Bevölkerung eine solche Patientenverfügung besitzen. Vermutlich ist in keiner der vor März 2020 erstellten Patientenverfügungen die COVID-19-Pandemie inklusive speziell darauf abgestellter Behandlungswünsche thematisiert.

    Es kann nun, laut der erwähnten Richtlinien zu folgender Situation kommen:

    Für die Abwägung, welcher intensivpflichtige Patient beispielsweise die in vielen Fällen lebenserhaltende Beatmung erhält spielt auch eine eventuell vorliegende Patientenverfügung eine Rolle. Wird darin eine intensivmedizinische Therapie abgelehnt, kann dies in der beschriebenen, dramatischen Ausnahmesituation zum Versagen der Behandlung führen.

    Die Lösung

    Unabhängig vom Vorhandensein einer Patientenverfügung ergibt sich aus den oben geschilderten Richtlinien folgende Handlungsempfehlung:

    Eine entscheidende Rolle spielt, dass für eine intensivmedizinische Therapie inklusive der damit verbundenen Szenarien und Behandlungsmaßnahmen in Folge einer COVID-19 Erkrankung eine ausdrückliche Einwilligung des Patienten vorliegt. Diese sollte vorsorglich und vorab schriftlich erfolgen, falls der Patient bei Aufnahme ins Krankenhaus nicht mehr in der Lage sein sollte, dies persönlich zu äußern.

    Zu diesem Zweck empfiehlt sich das Erstellen einer speziellen Willenserklärung für den Fall einer solchen Erkrankung. Diese können Sie auf dieser Seite für sich und Ihre Angehörigen kostenfrei erstellen. Drucken Sie diese im Anschluss aus und unterzeichnen diese persönlich mit Angabe von Ort und Datum.

     


    Ihr Weg zur kostenfreien COVID-19 Willenserklärung

    1. Geben Sie bitte Ihre Daten ein.
    2. Bestätigen Sie Ihren Wunsch zur Erstellung der persönlichen Willenserklärung.
    3. Bestätigen Sie bitte die Haftungsfreistellung und klicken Sie dann auf ERSTELLEN.
    4. Sie erhalten die fertige Willenserklärung als PDF-Datei .
    5. Drucken Sie Ihre Willenserklärung aus und unterzeichnen Sie diese. Bitte ergänzen Sie noch Ort und Datum.
    6. Verwahren Sie Ihre Willenserklärung im Original. 

    Informieren Sie Ihre Angehörigen über das Vorhandensein dieser Erklärung.

    Führen Sie ein Exemplar der Erklärung im Falle einer Erkrankung mit COVID-19 mit sich und informieren Sie die behandelnden Ärzte entsprechend.
     
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    Covid-19 Spezial Uwe Kleefeld

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    Ihr Uwe Kleefeld

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    E-Mail: info@staufen-finanz.de

     

     

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      Hier können Sie für den Fall einer Erkrankung an COVID-19 Ihre kostenfreie Willenserklärung zur Durchführung der intensivmedizinischen Behandlung inklusive aller damit verbundenen Maßnahmen, insbesondere der künstlichen Beatmung, sowie der damit einhergehenden Notwendigkeiten, beispielsweise einer künstlichen Ernährung für diesen Zeitraum, erstellen.

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      Die COVID-19-Pandemie stellt unser Gesundheitssystem, unser Wirtschaftssystem und unser persönliches Leben vor völlig neue Herausforderungen.

       

      Die Vorstände der Deutschen Vorsorgedatenbank AG haben sich gemeinsam mit kooperierenden Fachanwälten darüber Gedanken gemacht, welche Auswirkungen diese Situation im Bereich Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung mit sich bringen kann.

       

      Grundsätzlich sind die Vorteile einer bestehenden Vorsorgevollmacht auch in einem solchen Szenario unbestritten. Wie sieht es aber bei Patientenverfügungen aus? Hinsichtlich der Erkrankung an COVID-19 liegen noch keinerlei Erfahrungswerte aus der Praxis vor, ob der in den bisherigen Patientenverfügungen zum Ausdruck gebrachte Willen ausreichend ist oder nicht.

       

      Das Resultat ist die nun zur Verfügung stehende Willenserklärung bei einer COVID-19 Erkrankung. Diese ergänzt und präzisiert zum einen bereits existierende Patientenverfügungen, kann aber auch als speziell auf diese Erkrankung abgestelltes Einzeldokument genutzt werden.

       

      Alle weiteren, aus unserer Sicht wichtigen Informationen und Hintergründe finden Sie auf dieser Seite.

       

      In der Hoffnung, dass Ihre persönliche Willenserklärung nie zum Einsatz kommen möge, wünschen wir Ihnen alles Gute. Bleiben Sie bitte gesund.

       

       

       

      Die Situation

      Ende März wurde von sieben deutschen medizinischen Fachgesellschaften die „Entscheidung über die Zuteilung von Ressourcen in der Notfall- und Intensivmedizin im Kontext der Covid-19-Pandemie“ herausgegeben, welche der Entscheidungsfindung bei möglicherweise nicht ausreichenden Intensiv-Ressourcen dient.

      Ziel ist es, damit den behandelnden Ärzten Hilfestellung für diese schwerwiegenden Entscheidungen an die Hand zu geben und diese zu entlasten. Eine entscheidende Rolle bei der intensivmedizinischen Behandlung fällt der Klärung des Patientenwillens zu. Eine intensivmedizinische Behandlung darf nur erfolgen, wenn der Patient in diese Therapie unter Berücksichtigung der Prognose einwilligt bzw. dies getan hätte oder in einer Patientenverfügung vorausverfügt hat.

      Die Schritte der Entscheidungsfindung bei nicht möglicherweise nicht ausreichenden Intensiv-Ressourcen sind Inhalt dieser Übersicht:

       

      Corona-Uebersicht

      Die Herausforderung

      In diesem Zusammenhang stellt sich die Frage nach der Wirksamkeit bzw. Auslegung bestehender Patientenverfügungen. Anhand verschiedener Veröffentlichungen wird davon ausgegangen, dass derzeit ca. 50% der Bevölkerung eine solche Patientenverfügung besitzen. Vermutlich ist in keiner der vor März 2020 erstellten Patientenverfügungen die COVID-19-Pandemie inklusive speziell darauf abgestellter Behandlungswünsche thematisiert.

      Es kann nun, laut der erwähnten Richtlinien zu folgender Situation kommen:

      Für die Abwägung, welcher intensivpflichtige Patient beispielsweise die in vielen Fällen lebenserhaltende Beatmung erhält spielt auch eine eventuell vorliegende Patientenverfügung eine Rolle. Wird darin eine intensivmedizinische Therapie abgelehnt, kann dies in der beschriebenen, dramatischen Ausnahmesituation zum Versagen der Behandlung führen.

      Die Lösung

      Unabhängig vom Vorhandensein einer Patientenverfügung ergibt sich aus den oben geschilderten Richtlinien folgende Handlungsempfehlung:

      Eine entscheidende Rolle spielt, dass für eine intensivmedizinische Therapie inklusive der damit verbundenen Szenarien und Behandlungsmaßnahmen in Folge einer COVID-19 Erkrankung eine ausdrückliche Einwilligung des Patienten vorliegt. Diese sollte vorsorglich und vorab schriftlich erfolgen, falls der Patient bei Aufnahme ins Krankenhaus nicht mehr in der Lage sein sollte, dies persönlich zu äußern.

      Zu diesem Zweck empfiehlt sich das Erstellen einer speziellen Willenserklärung für den Fall einer solchen Erkrankung. Diese können Sie auf dieser Seite für sich und Ihre Angehörigen kostenfrei erstellen. Drucken Sie diese im Anschluss aus und unterzeichnen diese persönlich mit Angabe von Ort und Datum.

       


      Ihr Weg zur kostenfreien COVID-19 Willenserklärung

      1. Geben Sie bitte Ihre Daten ein.
      2. Bestätigen Sie Ihren Wunsch zur Erstellung der persönlichen Willenserklärung.
      3. Bestätigen Sie bitte die Haftungsfreistellung und klicken Sie dann auf ERSTELLEN.
      4. Sie erhalten die fertige Willenserklärung als PDF-Datei .
      5. Drucken Sie Ihre Willenserklärung aus und unterzeichnen Sie diese. Bitte ergänzen Sie noch Ort und Datum.
      6. Verwahren Sie Ihre Willenserklärung im Original. 

      Informieren Sie Ihre Angehörigen über das Vorhandensein dieser Erklärung.

      Führen Sie ein Exemplar der Erklärung im Falle einer Erkrankung mit COVID-19 mit sich und informieren Sie die behandelnden Ärzte entsprechend.
       
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      Covid-19 Spezial Siegmund Makowski

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      E-Mail: verbraucherkonzept@t-online.de

       

       

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        Die COVID-19-Pandemie stellt unser Gesundheitssystem, unser Wirtschaftssystem und unser persönliches Leben vor völlig neue Herausforderungen.

         

        Die Vorstände der Deutschen Vorsorgedatenbank AG haben sich gemeinsam mit kooperierenden Fachanwälten darüber Gedanken gemacht, welche Auswirkungen diese Situation im Bereich Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung mit sich bringen kann.

         

        Grundsätzlich sind die Vorteile einer bestehenden Vorsorgevollmacht auch in einem solchen Szenario unbestritten. Wie sieht es aber bei Patientenverfügungen aus? Hinsichtlich der Erkrankung an COVID-19 liegen noch keinerlei Erfahrungswerte aus der Praxis vor, ob der in den bisherigen Patientenverfügungen zum Ausdruck gebrachte Willen ausreichend ist oder nicht.

         

        Das Resultat ist die nun zur Verfügung stehende Willenserklärung bei einer COVID-19 Erkrankung. Diese ergänzt und präzisiert zum einen bereits existierende Patientenverfügungen, kann aber auch als speziell auf diese Erkrankung abgestelltes Einzeldokument genutzt werden.

         

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        In der Hoffnung, dass Ihre persönliche Willenserklärung nie zum Einsatz kommen möge, wünschen wir Ihnen alles Gute. Bleiben Sie bitte gesund.

         

         

         

        Die Situation

        Ende März wurde von sieben deutschen medizinischen Fachgesellschaften die „Entscheidung über die Zuteilung von Ressourcen in der Notfall- und Intensivmedizin im Kontext der Covid-19-Pandemie“ herausgegeben, welche der Entscheidungsfindung bei möglicherweise nicht ausreichenden Intensiv-Ressourcen dient.

        Ziel ist es, damit den behandelnden Ärzten Hilfestellung für diese schwerwiegenden Entscheidungen an die Hand zu geben und diese zu entlasten. Eine entscheidende Rolle bei der intensivmedizinischen Behandlung fällt der Klärung des Patientenwillens zu. Eine intensivmedizinische Behandlung darf nur erfolgen, wenn der Patient in diese Therapie unter Berücksichtigung der Prognose einwilligt bzw. dies getan hätte oder in einer Patientenverfügung vorausverfügt hat.

        Die Schritte der Entscheidungsfindung bei nicht möglicherweise nicht ausreichenden Intensiv-Ressourcen sind Inhalt dieser Übersicht:

         

        Corona-Uebersicht

        Die Herausforderung

        In diesem Zusammenhang stellt sich die Frage nach der Wirksamkeit bzw. Auslegung bestehender Patientenverfügungen. Anhand verschiedener Veröffentlichungen wird davon ausgegangen, dass derzeit ca. 50% der Bevölkerung eine solche Patientenverfügung besitzen. Vermutlich ist in keiner der vor März 2020 erstellten Patientenverfügungen die COVID-19-Pandemie inklusive speziell darauf abgestellter Behandlungswünsche thematisiert.

        Es kann nun, laut der erwähnten Richtlinien zu folgender Situation kommen:

        Für die Abwägung, welcher intensivpflichtige Patient beispielsweise die in vielen Fällen lebenserhaltende Beatmung erhält spielt auch eine eventuell vorliegende Patientenverfügung eine Rolle. Wird darin eine intensivmedizinische Therapie abgelehnt, kann dies in der beschriebenen, dramatischen Ausnahmesituation zum Versagen der Behandlung führen.

        Die Lösung

        Unabhängig vom Vorhandensein einer Patientenverfügung ergibt sich aus den oben geschilderten Richtlinien folgende Handlungsempfehlung:

        Eine entscheidende Rolle spielt, dass für eine intensivmedizinische Therapie inklusive der damit verbundenen Szenarien und Behandlungsmaßnahmen in Folge einer COVID-19 Erkrankung eine ausdrückliche Einwilligung des Patienten vorliegt. Diese sollte vorsorglich und vorab schriftlich erfolgen, falls der Patient bei Aufnahme ins Krankenhaus nicht mehr in der Lage sein sollte, dies persönlich zu äußern.

        Zu diesem Zweck empfiehlt sich das Erstellen einer speziellen Willenserklärung für den Fall einer solchen Erkrankung. Diese können Sie auf dieser Seite für sich und Ihre Angehörigen kostenfrei erstellen. Drucken Sie diese im Anschluss aus und unterzeichnen diese persönlich mit Angabe von Ort und Datum.

         


        Ihr Weg zur kostenfreien COVID-19 Willenserklärung

        1. Geben Sie bitte Ihre Daten ein.
        2. Bestätigen Sie Ihren Wunsch zur Erstellung der persönlichen Willenserklärung.
        3. Bestätigen Sie bitte die Haftungsfreistellung und klicken Sie dann auf ERSTELLEN.
        4. Sie erhalten die fertige Willenserklärung als PDF-Datei .
        5. Drucken Sie Ihre Willenserklärung aus und unterzeichnen Sie diese. Bitte ergänzen Sie noch Ort und Datum.
        6. Verwahren Sie Ihre Willenserklärung im Original. 

        Informieren Sie Ihre Angehörigen über das Vorhandensein dieser Erklärung.

        Führen Sie ein Exemplar der Erklärung im Falle einer Erkrankung mit COVID-19 mit sich und informieren Sie die behandelnden Ärzte entsprechend.
         
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        Covid-19 Spezial Andreas Stingl

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        E-Mail: as@stingl-partner.de

         

         

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          Die COVID-19-Pandemie stellt unser Gesundheitssystem, unser Wirtschaftssystem und unser persönliches Leben vor völlig neue Herausforderungen.

           

          Die Vorstände der Deutschen Vorsorgedatenbank AG haben sich gemeinsam mit kooperierenden Fachanwälten darüber Gedanken gemacht, welche Auswirkungen diese Situation im Bereich Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung mit sich bringen kann.

           

          Grundsätzlich sind die Vorteile einer bestehenden Vorsorgevollmacht auch in einem solchen Szenario unbestritten. Wie sieht es aber bei Patientenverfügungen aus? Hinsichtlich der Erkrankung an COVID-19 liegen noch keinerlei Erfahrungswerte aus der Praxis vor, ob der in den bisherigen Patientenverfügungen zum Ausdruck gebrachte Willen ausreichend ist oder nicht.

           

          Das Resultat ist die nun zur Verfügung stehende Willenserklärung bei einer COVID-19 Erkrankung. Diese ergänzt und präzisiert zum einen bereits existierende Patientenverfügungen, kann aber auch als speziell auf diese Erkrankung abgestelltes Einzeldokument genutzt werden.

           

          Alle weiteren, aus unserer Sicht wichtigen Informationen und Hintergründe finden Sie auf dieser Seite.

           

          In der Hoffnung, dass Ihre persönliche Willenserklärung nie zum Einsatz kommen möge, wünschen wir Ihnen alles Gute. Bleiben Sie bitte gesund.

           

           

           

          Die Situation

          Ende März wurde von sieben deutschen medizinischen Fachgesellschaften die „Entscheidung über die Zuteilung von Ressourcen in der Notfall- und Intensivmedizin im Kontext der Covid-19-Pandemie“ herausgegeben, welche der Entscheidungsfindung bei möglicherweise nicht ausreichenden Intensiv-Ressourcen dient.

          Ziel ist es, damit den behandelnden Ärzten Hilfestellung für diese schwerwiegenden Entscheidungen an die Hand zu geben und diese zu entlasten. Eine entscheidende Rolle bei der intensivmedizinischen Behandlung fällt der Klärung des Patientenwillens zu. Eine intensivmedizinische Behandlung darf nur erfolgen, wenn der Patient in diese Therapie unter Berücksichtigung der Prognose einwilligt bzw. dies getan hätte oder in einer Patientenverfügung vorausverfügt hat.

          Die Schritte der Entscheidungsfindung bei nicht möglicherweise nicht ausreichenden Intensiv-Ressourcen sind Inhalt dieser Übersicht:

           

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          Die Herausforderung

          In diesem Zusammenhang stellt sich die Frage nach der Wirksamkeit bzw. Auslegung bestehender Patientenverfügungen. Anhand verschiedener Veröffentlichungen wird davon ausgegangen, dass derzeit ca. 50% der Bevölkerung eine solche Patientenverfügung besitzen. Vermutlich ist in keiner der vor März 2020 erstellten Patientenverfügungen die COVID-19-Pandemie inklusive speziell darauf abgestellter Behandlungswünsche thematisiert.

          Es kann nun, laut der erwähnten Richtlinien zu folgender Situation kommen:

          Für die Abwägung, welcher intensivpflichtige Patient beispielsweise die in vielen Fällen lebenserhaltende Beatmung erhält spielt auch eine eventuell vorliegende Patientenverfügung eine Rolle. Wird darin eine intensivmedizinische Therapie abgelehnt, kann dies in der beschriebenen, dramatischen Ausnahmesituation zum Versagen der Behandlung führen.

          Die Lösung

          Unabhängig vom Vorhandensein einer Patientenverfügung ergibt sich aus den oben geschilderten Richtlinien folgende Handlungsempfehlung:

          Eine entscheidende Rolle spielt, dass für eine intensivmedizinische Therapie inklusive der damit verbundenen Szenarien und Behandlungsmaßnahmen in Folge einer COVID-19 Erkrankung eine ausdrückliche Einwilligung des Patienten vorliegt. Diese sollte vorsorglich und vorab schriftlich erfolgen, falls der Patient bei Aufnahme ins Krankenhaus nicht mehr in der Lage sein sollte, dies persönlich zu äußern.

          Zu diesem Zweck empfiehlt sich das Erstellen einer speziellen Willenserklärung für den Fall einer solchen Erkrankung. Diese können Sie auf dieser Seite für sich und Ihre Angehörigen kostenfrei erstellen. Drucken Sie diese im Anschluss aus und unterzeichnen diese persönlich mit Angabe von Ort und Datum.

           


          Ihr Weg zur kostenfreien COVID-19 Willenserklärung

          1. Geben Sie bitte Ihre Daten ein.
          2. Bestätigen Sie Ihren Wunsch zur Erstellung der persönlichen Willenserklärung.
          3. Bestätigen Sie bitte die Haftungsfreistellung und klicken Sie dann auf ERSTELLEN.
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          5. Drucken Sie Ihre Willenserklärung aus und unterzeichnen Sie diese. Bitte ergänzen Sie noch Ort und Datum.
          6. Verwahren Sie Ihre Willenserklärung im Original. 

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          Covid-19 Spezial Petra Weise

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          Ihre Petra Weise

          Tel.: +492327625727
          E-Mail: petra.weise@swisslife-select.de

           

           

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            Hier können Sie für den Fall einer Erkrankung an COVID-19 Ihre kostenfreie Willenserklärung zur Durchführung der intensivmedizinischen Behandlung inklusive aller damit verbundenen Maßnahmen, insbesondere der künstlichen Beatmung, sowie der damit einhergehenden Notwendigkeiten, beispielsweise einer künstlichen Ernährung für diesen Zeitraum, erstellen.

            Für jede Person muss eine eigene Willenserklärung erstellt werden.
             
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            Die COVID-19-Pandemie stellt unser Gesundheitssystem, unser Wirtschaftssystem und unser persönliches Leben vor völlig neue Herausforderungen.

             

            Die Vorstände der Deutschen Vorsorgedatenbank AG haben sich gemeinsam mit kooperierenden Fachanwälten darüber Gedanken gemacht, welche Auswirkungen diese Situation im Bereich Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung mit sich bringen kann.

             

            Grundsätzlich sind die Vorteile einer bestehenden Vorsorgevollmacht auch in einem solchen Szenario unbestritten. Wie sieht es aber bei Patientenverfügungen aus? Hinsichtlich der Erkrankung an COVID-19 liegen noch keinerlei Erfahrungswerte aus der Praxis vor, ob der in den bisherigen Patientenverfügungen zum Ausdruck gebrachte Willen ausreichend ist oder nicht.

             

            Das Resultat ist die nun zur Verfügung stehende Willenserklärung bei einer COVID-19 Erkrankung. Diese ergänzt und präzisiert zum einen bereits existierende Patientenverfügungen, kann aber auch als speziell auf diese Erkrankung abgestelltes Einzeldokument genutzt werden.

             

            Alle weiteren, aus unserer Sicht wichtigen Informationen und Hintergründe finden Sie auf dieser Seite.

             

            In der Hoffnung, dass Ihre persönliche Willenserklärung nie zum Einsatz kommen möge, wünschen wir Ihnen alles Gute. Bleiben Sie bitte gesund.

             

             

             

            Die Situation

            Ende März wurde von sieben deutschen medizinischen Fachgesellschaften die „Entscheidung über die Zuteilung von Ressourcen in der Notfall- und Intensivmedizin im Kontext der Covid-19-Pandemie“ herausgegeben, welche der Entscheidungsfindung bei möglicherweise nicht ausreichenden Intensiv-Ressourcen dient.

            Ziel ist es, damit den behandelnden Ärzten Hilfestellung für diese schwerwiegenden Entscheidungen an die Hand zu geben und diese zu entlasten. Eine entscheidende Rolle bei der intensivmedizinischen Behandlung fällt der Klärung des Patientenwillens zu. Eine intensivmedizinische Behandlung darf nur erfolgen, wenn der Patient in diese Therapie unter Berücksichtigung der Prognose einwilligt bzw. dies getan hätte oder in einer Patientenverfügung vorausverfügt hat.

            Die Schritte der Entscheidungsfindung bei nicht möglicherweise nicht ausreichenden Intensiv-Ressourcen sind Inhalt dieser Übersicht:

             

            Corona-Uebersicht

            Die Herausforderung

            In diesem Zusammenhang stellt sich die Frage nach der Wirksamkeit bzw. Auslegung bestehender Patientenverfügungen. Anhand verschiedener Veröffentlichungen wird davon ausgegangen, dass derzeit ca. 50% der Bevölkerung eine solche Patientenverfügung besitzen. Vermutlich ist in keiner der vor März 2020 erstellten Patientenverfügungen die COVID-19-Pandemie inklusive speziell darauf abgestellter Behandlungswünsche thematisiert.

            Es kann nun, laut der erwähnten Richtlinien zu folgender Situation kommen:

            Für die Abwägung, welcher intensivpflichtige Patient beispielsweise die in vielen Fällen lebenserhaltende Beatmung erhält spielt auch eine eventuell vorliegende Patientenverfügung eine Rolle. Wird darin eine intensivmedizinische Therapie abgelehnt, kann dies in der beschriebenen, dramatischen Ausnahmesituation zum Versagen der Behandlung führen.

            Die Lösung

            Unabhängig vom Vorhandensein einer Patientenverfügung ergibt sich aus den oben geschilderten Richtlinien folgende Handlungsempfehlung:

            Eine entscheidende Rolle spielt, dass für eine intensivmedizinische Therapie inklusive der damit verbundenen Szenarien und Behandlungsmaßnahmen in Folge einer COVID-19 Erkrankung eine ausdrückliche Einwilligung des Patienten vorliegt. Diese sollte vorsorglich und vorab schriftlich erfolgen, falls der Patient bei Aufnahme ins Krankenhaus nicht mehr in der Lage sein sollte, dies persönlich zu äußern.

            Zu diesem Zweck empfiehlt sich das Erstellen einer speziellen Willenserklärung für den Fall einer solchen Erkrankung. Diese können Sie auf dieser Seite für sich und Ihre Angehörigen kostenfrei erstellen. Drucken Sie diese im Anschluss aus und unterzeichnen diese persönlich mit Angabe von Ort und Datum.

             


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            4. Sie erhalten die fertige Willenserklärung als PDF-Datei .
            5. Drucken Sie Ihre Willenserklärung aus und unterzeichnen Sie diese. Bitte ergänzen Sie noch Ort und Datum.
            6. Verwahren Sie Ihre Willenserklärung im Original. 

            Informieren Sie Ihre Angehörigen über das Vorhandensein dieser Erklärung.

            Führen Sie ein Exemplar der Erklärung im Falle einer Erkrankung mit COVID-19 mit sich und informieren Sie die behandelnden Ärzte entsprechend.
             
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            Covid-19 Spezial Thomas Knopp

            Was passiert, wenn Ihnen etwas passiert?

            Sorgen Sie für sich und Ihre Familie vor - rechtzeitig und selbstbestimmt: mit der Covid-19 Willenserklärung.

            Ihr Thomas Knopp

            Tel.: +492619886790
            E-Mail: financefoxx@gmx.de

             

             

            [sql-contact-form makler_nummer="7002065" makler_email="info@deutschevorsorgedatenbank.de" mailnummer="1"]

              Hier können Sie für den Fall einer Erkrankung an COVID-19 Ihre kostenfreie Willenserklärung zur Durchführung der intensivmedizinischen Behandlung inklusive aller damit verbundenen Maßnahmen, insbesondere der künstlichen Beatmung, sowie der damit einhergehenden Notwendigkeiten, beispielsweise einer künstlichen Ernährung für diesen Zeitraum, erstellen.

              Für jede Person muss eine eigene Willenserklärung erstellt werden.
               
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              Die COVID-19-Pandemie stellt unser Gesundheitssystem, unser Wirtschaftssystem und unser persönliches Leben vor völlig neue Herausforderungen.

               

              Die Vorstände der Deutschen Vorsorgedatenbank AG haben sich gemeinsam mit kooperierenden Fachanwälten darüber Gedanken gemacht, welche Auswirkungen diese Situation im Bereich Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung mit sich bringen kann.

               

              Grundsätzlich sind die Vorteile einer bestehenden Vorsorgevollmacht auch in einem solchen Szenario unbestritten. Wie sieht es aber bei Patientenverfügungen aus? Hinsichtlich der Erkrankung an COVID-19 liegen noch keinerlei Erfahrungswerte aus der Praxis vor, ob der in den bisherigen Patientenverfügungen zum Ausdruck gebrachte Willen ausreichend ist oder nicht.

               

              Das Resultat ist die nun zur Verfügung stehende Willenserklärung bei einer COVID-19 Erkrankung. Diese ergänzt und präzisiert zum einen bereits existierende Patientenverfügungen, kann aber auch als speziell auf diese Erkrankung abgestelltes Einzeldokument genutzt werden.

               

              Alle weiteren, aus unserer Sicht wichtigen Informationen und Hintergründe finden Sie auf dieser Seite.

               

              In der Hoffnung, dass Ihre persönliche Willenserklärung nie zum Einsatz kommen möge, wünschen wir Ihnen alles Gute. Bleiben Sie bitte gesund.

               

               

               

              Die Situation

              Ende März wurde von sieben deutschen medizinischen Fachgesellschaften die „Entscheidung über die Zuteilung von Ressourcen in der Notfall- und Intensivmedizin im Kontext der Covid-19-Pandemie“ herausgegeben, welche der Entscheidungsfindung bei möglicherweise nicht ausreichenden Intensiv-Ressourcen dient.

              Ziel ist es, damit den behandelnden Ärzten Hilfestellung für diese schwerwiegenden Entscheidungen an die Hand zu geben und diese zu entlasten. Eine entscheidende Rolle bei der intensivmedizinischen Behandlung fällt der Klärung des Patientenwillens zu. Eine intensivmedizinische Behandlung darf nur erfolgen, wenn der Patient in diese Therapie unter Berücksichtigung der Prognose einwilligt bzw. dies getan hätte oder in einer Patientenverfügung vorausverfügt hat.

              Die Schritte der Entscheidungsfindung bei nicht möglicherweise nicht ausreichenden Intensiv-Ressourcen sind Inhalt dieser Übersicht:

               

              Corona-Uebersicht

              Die Herausforderung

              In diesem Zusammenhang stellt sich die Frage nach der Wirksamkeit bzw. Auslegung bestehender Patientenverfügungen. Anhand verschiedener Veröffentlichungen wird davon ausgegangen, dass derzeit ca. 50% der Bevölkerung eine solche Patientenverfügung besitzen. Vermutlich ist in keiner der vor März 2020 erstellten Patientenverfügungen die COVID-19-Pandemie inklusive speziell darauf abgestellter Behandlungswünsche thematisiert.

              Es kann nun, laut der erwähnten Richtlinien zu folgender Situation kommen:

              Für die Abwägung, welcher intensivpflichtige Patient beispielsweise die in vielen Fällen lebenserhaltende Beatmung erhält spielt auch eine eventuell vorliegende Patientenverfügung eine Rolle. Wird darin eine intensivmedizinische Therapie abgelehnt, kann dies in der beschriebenen, dramatischen Ausnahmesituation zum Versagen der Behandlung führen.

              Die Lösung

              Unabhängig vom Vorhandensein einer Patientenverfügung ergibt sich aus den oben geschilderten Richtlinien folgende Handlungsempfehlung:

              Eine entscheidende Rolle spielt, dass für eine intensivmedizinische Therapie inklusive der damit verbundenen Szenarien und Behandlungsmaßnahmen in Folge einer COVID-19 Erkrankung eine ausdrückliche Einwilligung des Patienten vorliegt. Diese sollte vorsorglich und vorab schriftlich erfolgen, falls der Patient bei Aufnahme ins Krankenhaus nicht mehr in der Lage sein sollte, dies persönlich zu äußern.

              Zu diesem Zweck empfiehlt sich das Erstellen einer speziellen Willenserklärung für den Fall einer solchen Erkrankung. Diese können Sie auf dieser Seite für sich und Ihre Angehörigen kostenfrei erstellen. Drucken Sie diese im Anschluss aus und unterzeichnen diese persönlich mit Angabe von Ort und Datum.

               


              Ihr Weg zur kostenfreien COVID-19 Willenserklärung

              1. Geben Sie bitte Ihre Daten ein.
              2. Bestätigen Sie Ihren Wunsch zur Erstellung der persönlichen Willenserklärung.
              3. Bestätigen Sie bitte die Haftungsfreistellung und klicken Sie dann auf ERSTELLEN.
              4. Sie erhalten die fertige Willenserklärung als PDF-Datei .
              5. Drucken Sie Ihre Willenserklärung aus und unterzeichnen Sie diese. Bitte ergänzen Sie noch Ort und Datum.
              6. Verwahren Sie Ihre Willenserklärung im Original. 

              Informieren Sie Ihre Angehörigen über das Vorhandensein dieser Erklärung.

              Führen Sie ein Exemplar der Erklärung im Falle einer Erkrankung mit COVID-19 mit sich und informieren Sie die behandelnden Ärzte entsprechend.
               
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              Covid-19 Spezial Dieter Dankerl

              Was passiert, wenn Ihnen etwas passiert?

              Sorgen Sie für sich und Ihre Familie vor - rechtzeitig und selbstbestimmt: mit der Covid-19 Willenserklärung.

              Ihr Dieter Dankerl

              Tel.: +499197697913
              E-Mail: dankerl.finanz@t-online.de

               

               

              [sql-contact-form makler_nummer="7004579" makler_email="info@deutschevorsorgedatenbank.de" mailnummer="1"]

                Hier können Sie für den Fall einer Erkrankung an COVID-19 Ihre kostenfreie Willenserklärung zur Durchführung der intensivmedizinischen Behandlung inklusive aller damit verbundenen Maßnahmen, insbesondere der künstlichen Beatmung, sowie der damit einhergehenden Notwendigkeiten, beispielsweise einer künstlichen Ernährung für diesen Zeitraum, erstellen.

                Für jede Person muss eine eigene Willenserklärung erstellt werden.
                 
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                Ein kostenfreier Service der Deutschen Vorsorgedatenbank AG


                Die COVID-19-Pandemie stellt unser Gesundheitssystem, unser Wirtschaftssystem und unser persönliches Leben vor völlig neue Herausforderungen.

                 

                Die Vorstände der Deutschen Vorsorgedatenbank AG haben sich gemeinsam mit kooperierenden Fachanwälten darüber Gedanken gemacht, welche Auswirkungen diese Situation im Bereich Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung mit sich bringen kann.

                 

                Grundsätzlich sind die Vorteile einer bestehenden Vorsorgevollmacht auch in einem solchen Szenario unbestritten. Wie sieht es aber bei Patientenverfügungen aus? Hinsichtlich der Erkrankung an COVID-19 liegen noch keinerlei Erfahrungswerte aus der Praxis vor, ob der in den bisherigen Patientenverfügungen zum Ausdruck gebrachte Willen ausreichend ist oder nicht.

                 

                Das Resultat ist die nun zur Verfügung stehende Willenserklärung bei einer COVID-19 Erkrankung. Diese ergänzt und präzisiert zum einen bereits existierende Patientenverfügungen, kann aber auch als speziell auf diese Erkrankung abgestelltes Einzeldokument genutzt werden.

                 

                Alle weiteren, aus unserer Sicht wichtigen Informationen und Hintergründe finden Sie auf dieser Seite.

                 

                In der Hoffnung, dass Ihre persönliche Willenserklärung nie zum Einsatz kommen möge, wünschen wir Ihnen alles Gute. Bleiben Sie bitte gesund.

                 

                 

                 

                Die Situation

                Ende März wurde von sieben deutschen medizinischen Fachgesellschaften die „Entscheidung über die Zuteilung von Ressourcen in der Notfall- und Intensivmedizin im Kontext der Covid-19-Pandemie“ herausgegeben, welche der Entscheidungsfindung bei möglicherweise nicht ausreichenden Intensiv-Ressourcen dient.

                Ziel ist es, damit den behandelnden Ärzten Hilfestellung für diese schwerwiegenden Entscheidungen an die Hand zu geben und diese zu entlasten. Eine entscheidende Rolle bei der intensivmedizinischen Behandlung fällt der Klärung des Patientenwillens zu. Eine intensivmedizinische Behandlung darf nur erfolgen, wenn der Patient in diese Therapie unter Berücksichtigung der Prognose einwilligt bzw. dies getan hätte oder in einer Patientenverfügung vorausverfügt hat.

                Die Schritte der Entscheidungsfindung bei nicht möglicherweise nicht ausreichenden Intensiv-Ressourcen sind Inhalt dieser Übersicht:

                 

                Corona-Uebersicht

                Die Herausforderung

                In diesem Zusammenhang stellt sich die Frage nach der Wirksamkeit bzw. Auslegung bestehender Patientenverfügungen. Anhand verschiedener Veröffentlichungen wird davon ausgegangen, dass derzeit ca. 50% der Bevölkerung eine solche Patientenverfügung besitzen. Vermutlich ist in keiner der vor März 2020 erstellten Patientenverfügungen die COVID-19-Pandemie inklusive speziell darauf abgestellter Behandlungswünsche thematisiert.

                Es kann nun, laut der erwähnten Richtlinien zu folgender Situation kommen:

                Für die Abwägung, welcher intensivpflichtige Patient beispielsweise die in vielen Fällen lebenserhaltende Beatmung erhält spielt auch eine eventuell vorliegende Patientenverfügung eine Rolle. Wird darin eine intensivmedizinische Therapie abgelehnt, kann dies in der beschriebenen, dramatischen Ausnahmesituation zum Versagen der Behandlung führen.

                Die Lösung

                Unabhängig vom Vorhandensein einer Patientenverfügung ergibt sich aus den oben geschilderten Richtlinien folgende Handlungsempfehlung:

                Eine entscheidende Rolle spielt, dass für eine intensivmedizinische Therapie inklusive der damit verbundenen Szenarien und Behandlungsmaßnahmen in Folge einer COVID-19 Erkrankung eine ausdrückliche Einwilligung des Patienten vorliegt. Diese sollte vorsorglich und vorab schriftlich erfolgen, falls der Patient bei Aufnahme ins Krankenhaus nicht mehr in der Lage sein sollte, dies persönlich zu äußern.

                Zu diesem Zweck empfiehlt sich das Erstellen einer speziellen Willenserklärung für den Fall einer solchen Erkrankung. Diese können Sie auf dieser Seite für sich und Ihre Angehörigen kostenfrei erstellen. Drucken Sie diese im Anschluss aus und unterzeichnen diese persönlich mit Angabe von Ort und Datum.

                 


                Ihr Weg zur kostenfreien COVID-19 Willenserklärung

                1. Geben Sie bitte Ihre Daten ein.
                2. Bestätigen Sie Ihren Wunsch zur Erstellung der persönlichen Willenserklärung.
                3. Bestätigen Sie bitte die Haftungsfreistellung und klicken Sie dann auf ERSTELLEN.
                4. Sie erhalten die fertige Willenserklärung als PDF-Datei .
                5. Drucken Sie Ihre Willenserklärung aus und unterzeichnen Sie diese. Bitte ergänzen Sie noch Ort und Datum.
                6. Verwahren Sie Ihre Willenserklärung im Original. 

                Informieren Sie Ihre Angehörigen über das Vorhandensein dieser Erklärung.

                Führen Sie ein Exemplar der Erklärung im Falle einer Erkrankung mit COVID-19 mit sich und informieren Sie die behandelnden Ärzte entsprechend.
                 
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                Covid-19 Spezial Oliver Scherg

                Was passiert, wenn Ihnen etwas passiert?

                Sorgen Sie für sich und Ihre Familie vor - rechtzeitig und selbstbestimmt: mit der Covid-19 Willenserklärung.

                Ihr Oliver Scherg

                Tel.: +4994214303486
                E-Mail: oliver.scherg@we.de

                 

                 

                [sql-contact-form makler_nummer="7002996" makler_email="info@deutschevorsorgedatenbank.de" mailnummer="1"]

                  Hier können Sie für den Fall einer Erkrankung an COVID-19 Ihre kostenfreie Willenserklärung zur Durchführung der intensivmedizinischen Behandlung inklusive aller damit verbundenen Maßnahmen, insbesondere der künstlichen Beatmung, sowie der damit einhergehenden Notwendigkeiten, beispielsweise einer künstlichen Ernährung für diesen Zeitraum, erstellen.

                  Für jede Person muss eine eigene Willenserklärung erstellt werden.
                   
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                  Die COVID-19-Pandemie stellt unser Gesundheitssystem, unser Wirtschaftssystem und unser persönliches Leben vor völlig neue Herausforderungen.

                   

                  Die Vorstände der Deutschen Vorsorgedatenbank AG haben sich gemeinsam mit kooperierenden Fachanwälten darüber Gedanken gemacht, welche Auswirkungen diese Situation im Bereich Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung mit sich bringen kann.

                   

                  Grundsätzlich sind die Vorteile einer bestehenden Vorsorgevollmacht auch in einem solchen Szenario unbestritten. Wie sieht es aber bei Patientenverfügungen aus? Hinsichtlich der Erkrankung an COVID-19 liegen noch keinerlei Erfahrungswerte aus der Praxis vor, ob der in den bisherigen Patientenverfügungen zum Ausdruck gebrachte Willen ausreichend ist oder nicht.

                   

                  Das Resultat ist die nun zur Verfügung stehende Willenserklärung bei einer COVID-19 Erkrankung. Diese ergänzt und präzisiert zum einen bereits existierende Patientenverfügungen, kann aber auch als speziell auf diese Erkrankung abgestelltes Einzeldokument genutzt werden.

                   

                  Alle weiteren, aus unserer Sicht wichtigen Informationen und Hintergründe finden Sie auf dieser Seite.

                   

                  In der Hoffnung, dass Ihre persönliche Willenserklärung nie zum Einsatz kommen möge, wünschen wir Ihnen alles Gute. Bleiben Sie bitte gesund.

                   

                   

                   

                  Die Situation

                  Ende März wurde von sieben deutschen medizinischen Fachgesellschaften die „Entscheidung über die Zuteilung von Ressourcen in der Notfall- und Intensivmedizin im Kontext der Covid-19-Pandemie“ herausgegeben, welche der Entscheidungsfindung bei möglicherweise nicht ausreichenden Intensiv-Ressourcen dient.

                  Ziel ist es, damit den behandelnden Ärzten Hilfestellung für diese schwerwiegenden Entscheidungen an die Hand zu geben und diese zu entlasten. Eine entscheidende Rolle bei der intensivmedizinischen Behandlung fällt der Klärung des Patientenwillens zu. Eine intensivmedizinische Behandlung darf nur erfolgen, wenn der Patient in diese Therapie unter Berücksichtigung der Prognose einwilligt bzw. dies getan hätte oder in einer Patientenverfügung vorausverfügt hat.

                  Die Schritte der Entscheidungsfindung bei nicht möglicherweise nicht ausreichenden Intensiv-Ressourcen sind Inhalt dieser Übersicht:

                   

                  Corona-Uebersicht

                  Die Herausforderung

                  In diesem Zusammenhang stellt sich die Frage nach der Wirksamkeit bzw. Auslegung bestehender Patientenverfügungen. Anhand verschiedener Veröffentlichungen wird davon ausgegangen, dass derzeit ca. 50% der Bevölkerung eine solche Patientenverfügung besitzen. Vermutlich ist in keiner der vor März 2020 erstellten Patientenverfügungen die COVID-19-Pandemie inklusive speziell darauf abgestellter Behandlungswünsche thematisiert.

                  Es kann nun, laut der erwähnten Richtlinien zu folgender Situation kommen:

                  Für die Abwägung, welcher intensivpflichtige Patient beispielsweise die in vielen Fällen lebenserhaltende Beatmung erhält spielt auch eine eventuell vorliegende Patientenverfügung eine Rolle. Wird darin eine intensivmedizinische Therapie abgelehnt, kann dies in der beschriebenen, dramatischen Ausnahmesituation zum Versagen der Behandlung führen.

                  Die Lösung

                  Unabhängig vom Vorhandensein einer Patientenverfügung ergibt sich aus den oben geschilderten Richtlinien folgende Handlungsempfehlung:

                  Eine entscheidende Rolle spielt, dass für eine intensivmedizinische Therapie inklusive der damit verbundenen Szenarien und Behandlungsmaßnahmen in Folge einer COVID-19 Erkrankung eine ausdrückliche Einwilligung des Patienten vorliegt. Diese sollte vorsorglich und vorab schriftlich erfolgen, falls der Patient bei Aufnahme ins Krankenhaus nicht mehr in der Lage sein sollte, dies persönlich zu äußern.

                  Zu diesem Zweck empfiehlt sich das Erstellen einer speziellen Willenserklärung für den Fall einer solchen Erkrankung. Diese können Sie auf dieser Seite für sich und Ihre Angehörigen kostenfrei erstellen. Drucken Sie diese im Anschluss aus und unterzeichnen diese persönlich mit Angabe von Ort und Datum.

                   


                  Ihr Weg zur kostenfreien COVID-19 Willenserklärung

                  1. Geben Sie bitte Ihre Daten ein.
                  2. Bestätigen Sie Ihren Wunsch zur Erstellung der persönlichen Willenserklärung.
                  3. Bestätigen Sie bitte die Haftungsfreistellung und klicken Sie dann auf ERSTELLEN.
                  4. Sie erhalten die fertige Willenserklärung als PDF-Datei .
                  5. Drucken Sie Ihre Willenserklärung aus und unterzeichnen Sie diese. Bitte ergänzen Sie noch Ort und Datum.
                  6. Verwahren Sie Ihre Willenserklärung im Original. 

                  Informieren Sie Ihre Angehörigen über das Vorhandensein dieser Erklärung.

                  Führen Sie ein Exemplar der Erklärung im Falle einer Erkrankung mit COVID-19 mit sich und informieren Sie die behandelnden Ärzte entsprechend.
                   
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                  Covid-19 Spezial Jörn Brück

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                  Ihr Jörn Brück

                  Tel.: +491607426938
                  E-Mail: finver@ansopami.de

                   

                   

                  [sql-contact-form makler_nummer="7004584" makler_email="info@deutschevorsorgedatenbank.de" mailnummer="1"]

                    Hier können Sie für den Fall einer Erkrankung an COVID-19 Ihre kostenfreie Willenserklärung zur Durchführung der intensivmedizinischen Behandlung inklusive aller damit verbundenen Maßnahmen, insbesondere der künstlichen Beatmung, sowie der damit einhergehenden Notwendigkeiten, beispielsweise einer künstlichen Ernährung für diesen Zeitraum, erstellen.

                    Für jede Person muss eine eigene Willenserklärung erstellt werden.
                     
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                    Die COVID-19-Pandemie stellt unser Gesundheitssystem, unser Wirtschaftssystem und unser persönliches Leben vor völlig neue Herausforderungen.

                     

                    Die Vorstände der Deutschen Vorsorgedatenbank AG haben sich gemeinsam mit kooperierenden Fachanwälten darüber Gedanken gemacht, welche Auswirkungen diese Situation im Bereich Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung mit sich bringen kann.

                     

                    Grundsätzlich sind die Vorteile einer bestehenden Vorsorgevollmacht auch in einem solchen Szenario unbestritten. Wie sieht es aber bei Patientenverfügungen aus? Hinsichtlich der Erkrankung an COVID-19 liegen noch keinerlei Erfahrungswerte aus der Praxis vor, ob der in den bisherigen Patientenverfügungen zum Ausdruck gebrachte Willen ausreichend ist oder nicht.

                     

                    Das Resultat ist die nun zur Verfügung stehende Willenserklärung bei einer COVID-19 Erkrankung. Diese ergänzt und präzisiert zum einen bereits existierende Patientenverfügungen, kann aber auch als speziell auf diese Erkrankung abgestelltes Einzeldokument genutzt werden.

                     

                    Alle weiteren, aus unserer Sicht wichtigen Informationen und Hintergründe finden Sie auf dieser Seite.

                     

                    In der Hoffnung, dass Ihre persönliche Willenserklärung nie zum Einsatz kommen möge, wünschen wir Ihnen alles Gute. Bleiben Sie bitte gesund.

                     

                     

                     

                    Die Situation

                    Ende März wurde von sieben deutschen medizinischen Fachgesellschaften die „Entscheidung über die Zuteilung von Ressourcen in der Notfall- und Intensivmedizin im Kontext der Covid-19-Pandemie“ herausgegeben, welche der Entscheidungsfindung bei möglicherweise nicht ausreichenden Intensiv-Ressourcen dient.

                    Ziel ist es, damit den behandelnden Ärzten Hilfestellung für diese schwerwiegenden Entscheidungen an die Hand zu geben und diese zu entlasten. Eine entscheidende Rolle bei der intensivmedizinischen Behandlung fällt der Klärung des Patientenwillens zu. Eine intensivmedizinische Behandlung darf nur erfolgen, wenn der Patient in diese Therapie unter Berücksichtigung der Prognose einwilligt bzw. dies getan hätte oder in einer Patientenverfügung vorausverfügt hat.

                    Die Schritte der Entscheidungsfindung bei nicht möglicherweise nicht ausreichenden Intensiv-Ressourcen sind Inhalt dieser Übersicht:

                     

                    Corona-Uebersicht

                    Die Herausforderung

                    In diesem Zusammenhang stellt sich die Frage nach der Wirksamkeit bzw. Auslegung bestehender Patientenverfügungen. Anhand verschiedener Veröffentlichungen wird davon ausgegangen, dass derzeit ca. 50% der Bevölkerung eine solche Patientenverfügung besitzen. Vermutlich ist in keiner der vor März 2020 erstellten Patientenverfügungen die COVID-19-Pandemie inklusive speziell darauf abgestellter Behandlungswünsche thematisiert.

                    Es kann nun, laut der erwähnten Richtlinien zu folgender Situation kommen:

                    Für die Abwägung, welcher intensivpflichtige Patient beispielsweise die in vielen Fällen lebenserhaltende Beatmung erhält spielt auch eine eventuell vorliegende Patientenverfügung eine Rolle. Wird darin eine intensivmedizinische Therapie abgelehnt, kann dies in der beschriebenen, dramatischen Ausnahmesituation zum Versagen der Behandlung führen.

                    Die Lösung

                    Unabhängig vom Vorhandensein einer Patientenverfügung ergibt sich aus den oben geschilderten Richtlinien folgende Handlungsempfehlung:

                    Eine entscheidende Rolle spielt, dass für eine intensivmedizinische Therapie inklusive der damit verbundenen Szenarien und Behandlungsmaßnahmen in Folge einer COVID-19 Erkrankung eine ausdrückliche Einwilligung des Patienten vorliegt. Diese sollte vorsorglich und vorab schriftlich erfolgen, falls der Patient bei Aufnahme ins Krankenhaus nicht mehr in der Lage sein sollte, dies persönlich zu äußern.

                    Zu diesem Zweck empfiehlt sich das Erstellen einer speziellen Willenserklärung für den Fall einer solchen Erkrankung. Diese können Sie auf dieser Seite für sich und Ihre Angehörigen kostenfrei erstellen. Drucken Sie diese im Anschluss aus und unterzeichnen diese persönlich mit Angabe von Ort und Datum.

                     


                    Ihr Weg zur kostenfreien COVID-19 Willenserklärung

                    1. Geben Sie bitte Ihre Daten ein.
                    2. Bestätigen Sie Ihren Wunsch zur Erstellung der persönlichen Willenserklärung.
                    3. Bestätigen Sie bitte die Haftungsfreistellung und klicken Sie dann auf ERSTELLEN.
                    4. Sie erhalten die fertige Willenserklärung als PDF-Datei .
                    5. Drucken Sie Ihre Willenserklärung aus und unterzeichnen Sie diese. Bitte ergänzen Sie noch Ort und Datum.
                    6. Verwahren Sie Ihre Willenserklärung im Original. 

                    Informieren Sie Ihre Angehörigen über das Vorhandensein dieser Erklärung.

                    Führen Sie ein Exemplar der Erklärung im Falle einer Erkrankung mit COVID-19 mit sich und informieren Sie die behandelnden Ärzte entsprechend.
                     
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                    Ein kostenfreier Service der Deutschen Vorsorgedatenbank AG

                     

                     

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                    Covid-19 Spezial Olaf Gläßer

                    Was passiert, wenn Ihnen etwas passiert?

                    Sorgen Sie für sich und Ihre Familie vor - rechtzeitig und selbstbestimmt: mit der Covid-19 Willenserklärung.

                    Ihr Olaf Gläßer

                    Tel.: +4915750104612
                    E-Mail: info@finanzkonzepte-online.de

                     

                     

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                      Hier können Sie für den Fall einer Erkrankung an COVID-19 Ihre kostenfreie Willenserklärung zur Durchführung der intensivmedizinischen Behandlung inklusive aller damit verbundenen Maßnahmen, insbesondere der künstlichen Beatmung, sowie der damit einhergehenden Notwendigkeiten, beispielsweise einer künstlichen Ernährung für diesen Zeitraum, erstellen.

                      Für jede Person muss eine eigene Willenserklärung erstellt werden.
                       
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                      Die COVID-19-Pandemie stellt unser Gesundheitssystem, unser Wirtschaftssystem und unser persönliches Leben vor völlig neue Herausforderungen.

                       

                      Die Vorstände der Deutschen Vorsorgedatenbank AG haben sich gemeinsam mit kooperierenden Fachanwälten darüber Gedanken gemacht, welche Auswirkungen diese Situation im Bereich Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung mit sich bringen kann.

                       

                      Grundsätzlich sind die Vorteile einer bestehenden Vorsorgevollmacht auch in einem solchen Szenario unbestritten. Wie sieht es aber bei Patientenverfügungen aus? Hinsichtlich der Erkrankung an COVID-19 liegen noch keinerlei Erfahrungswerte aus der Praxis vor, ob der in den bisherigen Patientenverfügungen zum Ausdruck gebrachte Willen ausreichend ist oder nicht.

                       

                      Das Resultat ist die nun zur Verfügung stehende Willenserklärung bei einer COVID-19 Erkrankung. Diese ergänzt und präzisiert zum einen bereits existierende Patientenverfügungen, kann aber auch als speziell auf diese Erkrankung abgestelltes Einzeldokument genutzt werden.

                       

                      Alle weiteren, aus unserer Sicht wichtigen Informationen und Hintergründe finden Sie auf dieser Seite.

                       

                      In der Hoffnung, dass Ihre persönliche Willenserklärung nie zum Einsatz kommen möge, wünschen wir Ihnen alles Gute. Bleiben Sie bitte gesund.

                       

                       

                       

                      Die Situation

                      Ende März wurde von sieben deutschen medizinischen Fachgesellschaften die „Entscheidung über die Zuteilung von Ressourcen in der Notfall- und Intensivmedizin im Kontext der Covid-19-Pandemie“ herausgegeben, welche der Entscheidungsfindung bei möglicherweise nicht ausreichenden Intensiv-Ressourcen dient.

                      Ziel ist es, damit den behandelnden Ärzten Hilfestellung für diese schwerwiegenden Entscheidungen an die Hand zu geben und diese zu entlasten. Eine entscheidende Rolle bei der intensivmedizinischen Behandlung fällt der Klärung des Patientenwillens zu. Eine intensivmedizinische Behandlung darf nur erfolgen, wenn der Patient in diese Therapie unter Berücksichtigung der Prognose einwilligt bzw. dies getan hätte oder in einer Patientenverfügung vorausverfügt hat.

                      Die Schritte der Entscheidungsfindung bei nicht möglicherweise nicht ausreichenden Intensiv-Ressourcen sind Inhalt dieser Übersicht:

                       

                      Corona-Uebersicht

                      Die Herausforderung

                      In diesem Zusammenhang stellt sich die Frage nach der Wirksamkeit bzw. Auslegung bestehender Patientenverfügungen. Anhand verschiedener Veröffentlichungen wird davon ausgegangen, dass derzeit ca. 50% der Bevölkerung eine solche Patientenverfügung besitzen. Vermutlich ist in keiner der vor März 2020 erstellten Patientenverfügungen die COVID-19-Pandemie inklusive speziell darauf abgestellter Behandlungswünsche thematisiert.

                      Es kann nun, laut der erwähnten Richtlinien zu folgender Situation kommen:

                      Für die Abwägung, welcher intensivpflichtige Patient beispielsweise die in vielen Fällen lebenserhaltende Beatmung erhält spielt auch eine eventuell vorliegende Patientenverfügung eine Rolle. Wird darin eine intensivmedizinische Therapie abgelehnt, kann dies in der beschriebenen, dramatischen Ausnahmesituation zum Versagen der Behandlung führen.

                      Die Lösung

                      Unabhängig vom Vorhandensein einer Patientenverfügung ergibt sich aus den oben geschilderten Richtlinien folgende Handlungsempfehlung:

                      Eine entscheidende Rolle spielt, dass für eine intensivmedizinische Therapie inklusive der damit verbundenen Szenarien und Behandlungsmaßnahmen in Folge einer COVID-19 Erkrankung eine ausdrückliche Einwilligung des Patienten vorliegt. Diese sollte vorsorglich und vorab schriftlich erfolgen, falls der Patient bei Aufnahme ins Krankenhaus nicht mehr in der Lage sein sollte, dies persönlich zu äußern.

                      Zu diesem Zweck empfiehlt sich das Erstellen einer speziellen Willenserklärung für den Fall einer solchen Erkrankung. Diese können Sie auf dieser Seite für sich und Ihre Angehörigen kostenfrei erstellen. Drucken Sie diese im Anschluss aus und unterzeichnen diese persönlich mit Angabe von Ort und Datum.

                       


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                      1. Geben Sie bitte Ihre Daten ein.
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                      5. Drucken Sie Ihre Willenserklärung aus und unterzeichnen Sie diese. Bitte ergänzen Sie noch Ort und Datum.
                      6. Verwahren Sie Ihre Willenserklärung im Original. 

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                      Covid-19 Spezial Sascha Gottwald

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                        Hier können Sie für den Fall einer Erkrankung an COVID-19 Ihre kostenfreie Willenserklärung zur Durchführung der intensivmedizinischen Behandlung inklusive aller damit verbundenen Maßnahmen, insbesondere der künstlichen Beatmung, sowie der damit einhergehenden Notwendigkeiten, beispielsweise einer künstlichen Ernährung für diesen Zeitraum, erstellen.

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                        Die COVID-19-Pandemie stellt unser Gesundheitssystem, unser Wirtschaftssystem und unser persönliches Leben vor völlig neue Herausforderungen.

                         

                        Die Vorstände der Deutschen Vorsorgedatenbank AG haben sich gemeinsam mit kooperierenden Fachanwälten darüber Gedanken gemacht, welche Auswirkungen diese Situation im Bereich Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung mit sich bringen kann.

                         

                        Grundsätzlich sind die Vorteile einer bestehenden Vorsorgevollmacht auch in einem solchen Szenario unbestritten. Wie sieht es aber bei Patientenverfügungen aus? Hinsichtlich der Erkrankung an COVID-19 liegen noch keinerlei Erfahrungswerte aus der Praxis vor, ob der in den bisherigen Patientenverfügungen zum Ausdruck gebrachte Willen ausreichend ist oder nicht.

                         

                        Das Resultat ist die nun zur Verfügung stehende Willenserklärung bei einer COVID-19 Erkrankung. Diese ergänzt und präzisiert zum einen bereits existierende Patientenverfügungen, kann aber auch als speziell auf diese Erkrankung abgestelltes Einzeldokument genutzt werden.

                         

                        Alle weiteren, aus unserer Sicht wichtigen Informationen und Hintergründe finden Sie auf dieser Seite.

                         

                        In der Hoffnung, dass Ihre persönliche Willenserklärung nie zum Einsatz kommen möge, wünschen wir Ihnen alles Gute. Bleiben Sie bitte gesund.

                         

                         

                         

                        Die Situation

                        Ende März wurde von sieben deutschen medizinischen Fachgesellschaften die „Entscheidung über die Zuteilung von Ressourcen in der Notfall- und Intensivmedizin im Kontext der Covid-19-Pandemie“ herausgegeben, welche der Entscheidungsfindung bei möglicherweise nicht ausreichenden Intensiv-Ressourcen dient.

                        Ziel ist es, damit den behandelnden Ärzten Hilfestellung für diese schwerwiegenden Entscheidungen an die Hand zu geben und diese zu entlasten. Eine entscheidende Rolle bei der intensivmedizinischen Behandlung fällt der Klärung des Patientenwillens zu. Eine intensivmedizinische Behandlung darf nur erfolgen, wenn der Patient in diese Therapie unter Berücksichtigung der Prognose einwilligt bzw. dies getan hätte oder in einer Patientenverfügung vorausverfügt hat.

                        Die Schritte der Entscheidungsfindung bei nicht möglicherweise nicht ausreichenden Intensiv-Ressourcen sind Inhalt dieser Übersicht:

                         

                        Corona-Uebersicht

                        Die Herausforderung

                        In diesem Zusammenhang stellt sich die Frage nach der Wirksamkeit bzw. Auslegung bestehender Patientenverfügungen. Anhand verschiedener Veröffentlichungen wird davon ausgegangen, dass derzeit ca. 50% der Bevölkerung eine solche Patientenverfügung besitzen. Vermutlich ist in keiner der vor März 2020 erstellten Patientenverfügungen die COVID-19-Pandemie inklusive speziell darauf abgestellter Behandlungswünsche thematisiert.

                        Es kann nun, laut der erwähnten Richtlinien zu folgender Situation kommen:

                        Für die Abwägung, welcher intensivpflichtige Patient beispielsweise die in vielen Fällen lebenserhaltende Beatmung erhält spielt auch eine eventuell vorliegende Patientenverfügung eine Rolle. Wird darin eine intensivmedizinische Therapie abgelehnt, kann dies in der beschriebenen, dramatischen Ausnahmesituation zum Versagen der Behandlung führen.

                        Die Lösung

                        Unabhängig vom Vorhandensein einer Patientenverfügung ergibt sich aus den oben geschilderten Richtlinien folgende Handlungsempfehlung:

                        Eine entscheidende Rolle spielt, dass für eine intensivmedizinische Therapie inklusive der damit verbundenen Szenarien und Behandlungsmaßnahmen in Folge einer COVID-19 Erkrankung eine ausdrückliche Einwilligung des Patienten vorliegt. Diese sollte vorsorglich und vorab schriftlich erfolgen, falls der Patient bei Aufnahme ins Krankenhaus nicht mehr in der Lage sein sollte, dies persönlich zu äußern.

                        Zu diesem Zweck empfiehlt sich das Erstellen einer speziellen Willenserklärung für den Fall einer solchen Erkrankung. Diese können Sie auf dieser Seite für sich und Ihre Angehörigen kostenfrei erstellen. Drucken Sie diese im Anschluss aus und unterzeichnen diese persönlich mit Angabe von Ort und Datum.

                         


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                        1. Geben Sie bitte Ihre Daten ein.
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                        Führen Sie ein Exemplar der Erklärung im Falle einer Erkrankung mit COVID-19 mit sich und informieren Sie die behandelnden Ärzte entsprechend.
                         
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                        Covid-19 Spezial Dietmar Kleinehagenbrock

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                        E-Mail: info@dk24.de

                         

                         

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                          Hier können Sie für den Fall einer Erkrankung an COVID-19 Ihre kostenfreie Willenserklärung zur Durchführung der intensivmedizinischen Behandlung inklusive aller damit verbundenen Maßnahmen, insbesondere der künstlichen Beatmung, sowie der damit einhergehenden Notwendigkeiten, beispielsweise einer künstlichen Ernährung für diesen Zeitraum, erstellen.

                          Für jede Person muss eine eigene Willenserklärung erstellt werden.
                           
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                          Die COVID-19-Pandemie stellt unser Gesundheitssystem, unser Wirtschaftssystem und unser persönliches Leben vor völlig neue Herausforderungen.

                           

                          Die Vorstände der Deutschen Vorsorgedatenbank AG haben sich gemeinsam mit kooperierenden Fachanwälten darüber Gedanken gemacht, welche Auswirkungen diese Situation im Bereich Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung mit sich bringen kann.

                           

                          Grundsätzlich sind die Vorteile einer bestehenden Vorsorgevollmacht auch in einem solchen Szenario unbestritten. Wie sieht es aber bei Patientenverfügungen aus? Hinsichtlich der Erkrankung an COVID-19 liegen noch keinerlei Erfahrungswerte aus der Praxis vor, ob der in den bisherigen Patientenverfügungen zum Ausdruck gebrachte Willen ausreichend ist oder nicht.

                           

                          Das Resultat ist die nun zur Verfügung stehende Willenserklärung bei einer COVID-19 Erkrankung. Diese ergänzt und präzisiert zum einen bereits existierende Patientenverfügungen, kann aber auch als speziell auf diese Erkrankung abgestelltes Einzeldokument genutzt werden.

                           

                          Alle weiteren, aus unserer Sicht wichtigen Informationen und Hintergründe finden Sie auf dieser Seite.

                           

                          In der Hoffnung, dass Ihre persönliche Willenserklärung nie zum Einsatz kommen möge, wünschen wir Ihnen alles Gute. Bleiben Sie bitte gesund.

                           

                           

                           

                          Die Situation

                          Ende März wurde von sieben deutschen medizinischen Fachgesellschaften die „Entscheidung über die Zuteilung von Ressourcen in der Notfall- und Intensivmedizin im Kontext der Covid-19-Pandemie“ herausgegeben, welche der Entscheidungsfindung bei möglicherweise nicht ausreichenden Intensiv-Ressourcen dient.

                          Ziel ist es, damit den behandelnden Ärzten Hilfestellung für diese schwerwiegenden Entscheidungen an die Hand zu geben und diese zu entlasten. Eine entscheidende Rolle bei der intensivmedizinischen Behandlung fällt der Klärung des Patientenwillens zu. Eine intensivmedizinische Behandlung darf nur erfolgen, wenn der Patient in diese Therapie unter Berücksichtigung der Prognose einwilligt bzw. dies getan hätte oder in einer Patientenverfügung vorausverfügt hat.

                          Die Schritte der Entscheidungsfindung bei nicht möglicherweise nicht ausreichenden Intensiv-Ressourcen sind Inhalt dieser Übersicht:

                           

                          Corona-Uebersicht

                          Die Herausforderung

                          In diesem Zusammenhang stellt sich die Frage nach der Wirksamkeit bzw. Auslegung bestehender Patientenverfügungen. Anhand verschiedener Veröffentlichungen wird davon ausgegangen, dass derzeit ca. 50% der Bevölkerung eine solche Patientenverfügung besitzen. Vermutlich ist in keiner der vor März 2020 erstellten Patientenverfügungen die COVID-19-Pandemie inklusive speziell darauf abgestellter Behandlungswünsche thematisiert.

                          Es kann nun, laut der erwähnten Richtlinien zu folgender Situation kommen:

                          Für die Abwägung, welcher intensivpflichtige Patient beispielsweise die in vielen Fällen lebenserhaltende Beatmung erhält spielt auch eine eventuell vorliegende Patientenverfügung eine Rolle. Wird darin eine intensivmedizinische Therapie abgelehnt, kann dies in der beschriebenen, dramatischen Ausnahmesituation zum Versagen der Behandlung führen.

                          Die Lösung

                          Unabhängig vom Vorhandensein einer Patientenverfügung ergibt sich aus den oben geschilderten Richtlinien folgende Handlungsempfehlung:

                          Eine entscheidende Rolle spielt, dass für eine intensivmedizinische Therapie inklusive der damit verbundenen Szenarien und Behandlungsmaßnahmen in Folge einer COVID-19 Erkrankung eine ausdrückliche Einwilligung des Patienten vorliegt. Diese sollte vorsorglich und vorab schriftlich erfolgen, falls der Patient bei Aufnahme ins Krankenhaus nicht mehr in der Lage sein sollte, dies persönlich zu äußern.

                          Zu diesem Zweck empfiehlt sich das Erstellen einer speziellen Willenserklärung für den Fall einer solchen Erkrankung. Diese können Sie auf dieser Seite für sich und Ihre Angehörigen kostenfrei erstellen. Drucken Sie diese im Anschluss aus und unterzeichnen diese persönlich mit Angabe von Ort und Datum.

                           


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                          2. Bestätigen Sie Ihren Wunsch zur Erstellung der persönlichen Willenserklärung.
                          3. Bestätigen Sie bitte die Haftungsfreistellung und klicken Sie dann auf ERSTELLEN.
                          4. Sie erhalten die fertige Willenserklärung als PDF-Datei .
                          5. Drucken Sie Ihre Willenserklärung aus und unterzeichnen Sie diese. Bitte ergänzen Sie noch Ort und Datum.
                          6. Verwahren Sie Ihre Willenserklärung im Original. 

                          Informieren Sie Ihre Angehörigen über das Vorhandensein dieser Erklärung.

                          Führen Sie ein Exemplar der Erklärung im Falle einer Erkrankung mit COVID-19 mit sich und informieren Sie die behandelnden Ärzte entsprechend.
                           
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                          Covid-19 Spezial Andreas Heller

                          Was passiert, wenn Ihnen etwas passiert?

                          Sorgen Sie für sich und Ihre Familie vor - rechtzeitig und selbstbestimmt: mit der Covid-19 Willenserklärung.

                          Ihr Andreas Heller

                          Tel.: +49621522220
                          E-Mail: info@hn-finanzkonzept.de

                           

                           

                          [sql-contact-form makler_nummer="7004577" makler_email="info@deutschevorsorgedatenbank.de" mailnummer="1"]

                            Hier können Sie für den Fall einer Erkrankung an COVID-19 Ihre kostenfreie Willenserklärung zur Durchführung der intensivmedizinischen Behandlung inklusive aller damit verbundenen Maßnahmen, insbesondere der künstlichen Beatmung, sowie der damit einhergehenden Notwendigkeiten, beispielsweise einer künstlichen Ernährung für diesen Zeitraum, erstellen.

                            Für jede Person muss eine eigene Willenserklärung erstellt werden.
                             
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                            Die COVID-19-Pandemie stellt unser Gesundheitssystem, unser Wirtschaftssystem und unser persönliches Leben vor völlig neue Herausforderungen.

                             

                            Die Vorstände der Deutschen Vorsorgedatenbank AG haben sich gemeinsam mit kooperierenden Fachanwälten darüber Gedanken gemacht, welche Auswirkungen diese Situation im Bereich Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung mit sich bringen kann.

                             

                            Grundsätzlich sind die Vorteile einer bestehenden Vorsorgevollmacht auch in einem solchen Szenario unbestritten. Wie sieht es aber bei Patientenverfügungen aus? Hinsichtlich der Erkrankung an COVID-19 liegen noch keinerlei Erfahrungswerte aus der Praxis vor, ob der in den bisherigen Patientenverfügungen zum Ausdruck gebrachte Willen ausreichend ist oder nicht.

                             

                            Das Resultat ist die nun zur Verfügung stehende Willenserklärung bei einer COVID-19 Erkrankung. Diese ergänzt und präzisiert zum einen bereits existierende Patientenverfügungen, kann aber auch als speziell auf diese Erkrankung abgestelltes Einzeldokument genutzt werden.

                             

                            Alle weiteren, aus unserer Sicht wichtigen Informationen und Hintergründe finden Sie auf dieser Seite.

                             

                            In der Hoffnung, dass Ihre persönliche Willenserklärung nie zum Einsatz kommen möge, wünschen wir Ihnen alles Gute. Bleiben Sie bitte gesund.

                             

                             

                             

                            Die Situation

                            Ende März wurde von sieben deutschen medizinischen Fachgesellschaften die „Entscheidung über die Zuteilung von Ressourcen in der Notfall- und Intensivmedizin im Kontext der Covid-19-Pandemie“ herausgegeben, welche der Entscheidungsfindung bei möglicherweise nicht ausreichenden Intensiv-Ressourcen dient.

                            Ziel ist es, damit den behandelnden Ärzten Hilfestellung für diese schwerwiegenden Entscheidungen an die Hand zu geben und diese zu entlasten. Eine entscheidende Rolle bei der intensivmedizinischen Behandlung fällt der Klärung des Patientenwillens zu. Eine intensivmedizinische Behandlung darf nur erfolgen, wenn der Patient in diese Therapie unter Berücksichtigung der Prognose einwilligt bzw. dies getan hätte oder in einer Patientenverfügung vorausverfügt hat.

                            Die Schritte der Entscheidungsfindung bei nicht möglicherweise nicht ausreichenden Intensiv-Ressourcen sind Inhalt dieser Übersicht:

                             

                            Corona-Uebersicht

                            Die Herausforderung

                            In diesem Zusammenhang stellt sich die Frage nach der Wirksamkeit bzw. Auslegung bestehender Patientenverfügungen. Anhand verschiedener Veröffentlichungen wird davon ausgegangen, dass derzeit ca. 50% der Bevölkerung eine solche Patientenverfügung besitzen. Vermutlich ist in keiner der vor März 2020 erstellten Patientenverfügungen die COVID-19-Pandemie inklusive speziell darauf abgestellter Behandlungswünsche thematisiert.

                            Es kann nun, laut der erwähnten Richtlinien zu folgender Situation kommen:

                            Für die Abwägung, welcher intensivpflichtige Patient beispielsweise die in vielen Fällen lebenserhaltende Beatmung erhält spielt auch eine eventuell vorliegende Patientenverfügung eine Rolle. Wird darin eine intensivmedizinische Therapie abgelehnt, kann dies in der beschriebenen, dramatischen Ausnahmesituation zum Versagen der Behandlung führen.

                            Die Lösung

                            Unabhängig vom Vorhandensein einer Patientenverfügung ergibt sich aus den oben geschilderten Richtlinien folgende Handlungsempfehlung:

                            Eine entscheidende Rolle spielt, dass für eine intensivmedizinische Therapie inklusive der damit verbundenen Szenarien und Behandlungsmaßnahmen in Folge einer COVID-19 Erkrankung eine ausdrückliche Einwilligung des Patienten vorliegt. Diese sollte vorsorglich und vorab schriftlich erfolgen, falls der Patient bei Aufnahme ins Krankenhaus nicht mehr in der Lage sein sollte, dies persönlich zu äußern.

                            Zu diesem Zweck empfiehlt sich das Erstellen einer speziellen Willenserklärung für den Fall einer solchen Erkrankung. Diese können Sie auf dieser Seite für sich und Ihre Angehörigen kostenfrei erstellen. Drucken Sie diese im Anschluss aus und unterzeichnen diese persönlich mit Angabe von Ort und Datum.

                             


                            Ihr Weg zur kostenfreien COVID-19 Willenserklärung

                            1. Geben Sie bitte Ihre Daten ein.
                            2. Bestätigen Sie Ihren Wunsch zur Erstellung der persönlichen Willenserklärung.
                            3. Bestätigen Sie bitte die Haftungsfreistellung und klicken Sie dann auf ERSTELLEN.
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                            5. Drucken Sie Ihre Willenserklärung aus und unterzeichnen Sie diese. Bitte ergänzen Sie noch Ort und Datum.
                            6. Verwahren Sie Ihre Willenserklärung im Original. 

                            Informieren Sie Ihre Angehörigen über das Vorhandensein dieser Erklärung.

                            Führen Sie ein Exemplar der Erklärung im Falle einer Erkrankung mit COVID-19 mit sich und informieren Sie die behandelnden Ärzte entsprechend.
                             
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                            Covid-19 Spezial Rainer Brandt

                            Was passiert, wenn Ihnen etwas passiert?

                            Sorgen Sie für sich und Ihre Familie vor - rechtzeitig und selbstbestimmt: mit der Covid-19 Willenserklärung.

                            Ihr Rainer Brandt

                            Tel.: +4975716452381
                            E-Mail: info@brandt-finanzberatung.de

                             

                             

                            [sql-contact-form makler_nummer="7004050" makler_email="info@deutschevorsorgedatenbank.de" mailnummer="1"]

                              Hier können Sie für den Fall einer Erkrankung an COVID-19 Ihre kostenfreie Willenserklärung zur Durchführung der intensivmedizinischen Behandlung inklusive aller damit verbundenen Maßnahmen, insbesondere der künstlichen Beatmung, sowie der damit einhergehenden Notwendigkeiten, beispielsweise einer künstlichen Ernährung für diesen Zeitraum, erstellen.

                              Für jede Person muss eine eigene Willenserklärung erstellt werden.
                               
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                              Die COVID-19-Pandemie stellt unser Gesundheitssystem, unser Wirtschaftssystem und unser persönliches Leben vor völlig neue Herausforderungen.

                               

                              Die Vorstände der Deutschen Vorsorgedatenbank AG haben sich gemeinsam mit kooperierenden Fachanwälten darüber Gedanken gemacht, welche Auswirkungen diese Situation im Bereich Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung mit sich bringen kann.

                               

                              Grundsätzlich sind die Vorteile einer bestehenden Vorsorgevollmacht auch in einem solchen Szenario unbestritten. Wie sieht es aber bei Patientenverfügungen aus? Hinsichtlich der Erkrankung an COVID-19 liegen noch keinerlei Erfahrungswerte aus der Praxis vor, ob der in den bisherigen Patientenverfügungen zum Ausdruck gebrachte Willen ausreichend ist oder nicht.

                               

                              Das Resultat ist die nun zur Verfügung stehende Willenserklärung bei einer COVID-19 Erkrankung. Diese ergänzt und präzisiert zum einen bereits existierende Patientenverfügungen, kann aber auch als speziell auf diese Erkrankung abgestelltes Einzeldokument genutzt werden.

                               

                              Alle weiteren, aus unserer Sicht wichtigen Informationen und Hintergründe finden Sie auf dieser Seite.

                               

                              In der Hoffnung, dass Ihre persönliche Willenserklärung nie zum Einsatz kommen möge, wünschen wir Ihnen alles Gute. Bleiben Sie bitte gesund.

                               

                               

                               

                              Die Situation

                              Ende März wurde von sieben deutschen medizinischen Fachgesellschaften die „Entscheidung über die Zuteilung von Ressourcen in der Notfall- und Intensivmedizin im Kontext der Covid-19-Pandemie“ herausgegeben, welche der Entscheidungsfindung bei möglicherweise nicht ausreichenden Intensiv-Ressourcen dient.

                              Ziel ist es, damit den behandelnden Ärzten Hilfestellung für diese schwerwiegenden Entscheidungen an die Hand zu geben und diese zu entlasten. Eine entscheidende Rolle bei der intensivmedizinischen Behandlung fällt der Klärung des Patientenwillens zu. Eine intensivmedizinische Behandlung darf nur erfolgen, wenn der Patient in diese Therapie unter Berücksichtigung der Prognose einwilligt bzw. dies getan hätte oder in einer Patientenverfügung vorausverfügt hat.

                              Die Schritte der Entscheidungsfindung bei nicht möglicherweise nicht ausreichenden Intensiv-Ressourcen sind Inhalt dieser Übersicht:

                               

                              Corona-Uebersicht

                              Die Herausforderung

                              In diesem Zusammenhang stellt sich die Frage nach der Wirksamkeit bzw. Auslegung bestehender Patientenverfügungen. Anhand verschiedener Veröffentlichungen wird davon ausgegangen, dass derzeit ca. 50% der Bevölkerung eine solche Patientenverfügung besitzen. Vermutlich ist in keiner der vor März 2020 erstellten Patientenverfügungen die COVID-19-Pandemie inklusive speziell darauf abgestellter Behandlungswünsche thematisiert.

                              Es kann nun, laut der erwähnten Richtlinien zu folgender Situation kommen:

                              Für die Abwägung, welcher intensivpflichtige Patient beispielsweise die in vielen Fällen lebenserhaltende Beatmung erhält spielt auch eine eventuell vorliegende Patientenverfügung eine Rolle. Wird darin eine intensivmedizinische Therapie abgelehnt, kann dies in der beschriebenen, dramatischen Ausnahmesituation zum Versagen der Behandlung führen.

                              Die Lösung

                              Unabhängig vom Vorhandensein einer Patientenverfügung ergibt sich aus den oben geschilderten Richtlinien folgende Handlungsempfehlung:

                              Eine entscheidende Rolle spielt, dass für eine intensivmedizinische Therapie inklusive der damit verbundenen Szenarien und Behandlungsmaßnahmen in Folge einer COVID-19 Erkrankung eine ausdrückliche Einwilligung des Patienten vorliegt. Diese sollte vorsorglich und vorab schriftlich erfolgen, falls der Patient bei Aufnahme ins Krankenhaus nicht mehr in der Lage sein sollte, dies persönlich zu äußern.

                              Zu diesem Zweck empfiehlt sich das Erstellen einer speziellen Willenserklärung für den Fall einer solchen Erkrankung. Diese können Sie auf dieser Seite für sich und Ihre Angehörigen kostenfrei erstellen. Drucken Sie diese im Anschluss aus und unterzeichnen diese persönlich mit Angabe von Ort und Datum.

                               


                              Ihr Weg zur kostenfreien COVID-19 Willenserklärung

                              1. Geben Sie bitte Ihre Daten ein.
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                              3. Bestätigen Sie bitte die Haftungsfreistellung und klicken Sie dann auf ERSTELLEN.
                              4. Sie erhalten die fertige Willenserklärung als PDF-Datei .
                              5. Drucken Sie Ihre Willenserklärung aus und unterzeichnen Sie diese. Bitte ergänzen Sie noch Ort und Datum.
                              6. Verwahren Sie Ihre Willenserklärung im Original. 

                              Informieren Sie Ihre Angehörigen über das Vorhandensein dieser Erklärung.

                              Führen Sie ein Exemplar der Erklärung im Falle einer Erkrankung mit COVID-19 mit sich und informieren Sie die behandelnden Ärzte entsprechend.
                               
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                              Covid-19 Spezial Andreas Wald

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                              Sorgen Sie für sich und Ihre Familie vor - rechtzeitig und selbstbestimmt: mit der Covid-19 Willenserklärung.

                              Ihr Andreas Wald

                              Tel.: +496545912009
                              E-Mail: info@versicherungen-wald.de

                               

                               

                              [sql-contact-form makler_nummer="7004561" makler_email="info@deutschevorsorgedatenbank.de" mailnummer="1"]

                                Hier können Sie für den Fall einer Erkrankung an COVID-19 Ihre kostenfreie Willenserklärung zur Durchführung der intensivmedizinischen Behandlung inklusive aller damit verbundenen Maßnahmen, insbesondere der künstlichen Beatmung, sowie der damit einhergehenden Notwendigkeiten, beispielsweise einer künstlichen Ernährung für diesen Zeitraum, erstellen.

                                Für jede Person muss eine eigene Willenserklärung erstellt werden.
                                 
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                                Die COVID-19-Pandemie stellt unser Gesundheitssystem, unser Wirtschaftssystem und unser persönliches Leben vor völlig neue Herausforderungen.

                                 

                                Die Vorstände der Deutschen Vorsorgedatenbank AG haben sich gemeinsam mit kooperierenden Fachanwälten darüber Gedanken gemacht, welche Auswirkungen diese Situation im Bereich Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung mit sich bringen kann.

                                 

                                Grundsätzlich sind die Vorteile einer bestehenden Vorsorgevollmacht auch in einem solchen Szenario unbestritten. Wie sieht es aber bei Patientenverfügungen aus? Hinsichtlich der Erkrankung an COVID-19 liegen noch keinerlei Erfahrungswerte aus der Praxis vor, ob der in den bisherigen Patientenverfügungen zum Ausdruck gebrachte Willen ausreichend ist oder nicht.

                                 

                                Das Resultat ist die nun zur Verfügung stehende Willenserklärung bei einer COVID-19 Erkrankung. Diese ergänzt und präzisiert zum einen bereits existierende Patientenverfügungen, kann aber auch als speziell auf diese Erkrankung abgestelltes Einzeldokument genutzt werden.

                                 

                                Alle weiteren, aus unserer Sicht wichtigen Informationen und Hintergründe finden Sie auf dieser Seite.

                                 

                                In der Hoffnung, dass Ihre persönliche Willenserklärung nie zum Einsatz kommen möge, wünschen wir Ihnen alles Gute. Bleiben Sie bitte gesund.

                                 

                                 

                                 

                                Die Situation

                                Ende März wurde von sieben deutschen medizinischen Fachgesellschaften die „Entscheidung über die Zuteilung von Ressourcen in der Notfall- und Intensivmedizin im Kontext der Covid-19-Pandemie“ herausgegeben, welche der Entscheidungsfindung bei möglicherweise nicht ausreichenden Intensiv-Ressourcen dient.

                                Ziel ist es, damit den behandelnden Ärzten Hilfestellung für diese schwerwiegenden Entscheidungen an die Hand zu geben und diese zu entlasten. Eine entscheidende Rolle bei der intensivmedizinischen Behandlung fällt der Klärung des Patientenwillens zu. Eine intensivmedizinische Behandlung darf nur erfolgen, wenn der Patient in diese Therapie unter Berücksichtigung der Prognose einwilligt bzw. dies getan hätte oder in einer Patientenverfügung vorausverfügt hat.

                                Die Schritte der Entscheidungsfindung bei nicht möglicherweise nicht ausreichenden Intensiv-Ressourcen sind Inhalt dieser Übersicht:

                                 

                                Corona-Uebersicht

                                Die Herausforderung

                                In diesem Zusammenhang stellt sich die Frage nach der Wirksamkeit bzw. Auslegung bestehender Patientenverfügungen. Anhand verschiedener Veröffentlichungen wird davon ausgegangen, dass derzeit ca. 50% der Bevölkerung eine solche Patientenverfügung besitzen. Vermutlich ist in keiner der vor März 2020 erstellten Patientenverfügungen die COVID-19-Pandemie inklusive speziell darauf abgestellter Behandlungswünsche thematisiert.

                                Es kann nun, laut der erwähnten Richtlinien zu folgender Situation kommen:

                                Für die Abwägung, welcher intensivpflichtige Patient beispielsweise die in vielen Fällen lebenserhaltende Beatmung erhält spielt auch eine eventuell vorliegende Patientenverfügung eine Rolle. Wird darin eine intensivmedizinische Therapie abgelehnt, kann dies in der beschriebenen, dramatischen Ausnahmesituation zum Versagen der Behandlung führen.

                                Die Lösung

                                Unabhängig vom Vorhandensein einer Patientenverfügung ergibt sich aus den oben geschilderten Richtlinien folgende Handlungsempfehlung:

                                Eine entscheidende Rolle spielt, dass für eine intensivmedizinische Therapie inklusive der damit verbundenen Szenarien und Behandlungsmaßnahmen in Folge einer COVID-19 Erkrankung eine ausdrückliche Einwilligung des Patienten vorliegt. Diese sollte vorsorglich und vorab schriftlich erfolgen, falls der Patient bei Aufnahme ins Krankenhaus nicht mehr in der Lage sein sollte, dies persönlich zu äußern.

                                Zu diesem Zweck empfiehlt sich das Erstellen einer speziellen Willenserklärung für den Fall einer solchen Erkrankung. Diese können Sie auf dieser Seite für sich und Ihre Angehörigen kostenfrei erstellen. Drucken Sie diese im Anschluss aus und unterzeichnen diese persönlich mit Angabe von Ort und Datum.

                                 


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                                1. Geben Sie bitte Ihre Daten ein.
                                2. Bestätigen Sie Ihren Wunsch zur Erstellung der persönlichen Willenserklärung.
                                3. Bestätigen Sie bitte die Haftungsfreistellung und klicken Sie dann auf ERSTELLEN.
                                4. Sie erhalten die fertige Willenserklärung als PDF-Datei .
                                5. Drucken Sie Ihre Willenserklärung aus und unterzeichnen Sie diese. Bitte ergänzen Sie noch Ort und Datum.
                                6. Verwahren Sie Ihre Willenserklärung im Original. 

                                Informieren Sie Ihre Angehörigen über das Vorhandensein dieser Erklärung.

                                Führen Sie ein Exemplar der Erklärung im Falle einer Erkrankung mit COVID-19 mit sich und informieren Sie die behandelnden Ärzte entsprechend.
                                 
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                                Covid-19 Spezial Michael Becker

                                Was passiert, wenn Ihnen etwas passiert?

                                Sorgen Sie für sich und Ihre Familie vor - rechtzeitig und selbstbestimmt: mit der Covid-19 Willenserklärung.

                                Ihr Michael Becker

                                Tel.: +492411606121
                                E-Mail: mb@beratungac.de

                                 

                                 

                                [sql-contact-form makler_nummer="7004575" makler_email="info@deutschevorsorgedatenbank.de" mailnummer="1"]

                                  Hier können Sie für den Fall einer Erkrankung an COVID-19 Ihre kostenfreie Willenserklärung zur Durchführung der intensivmedizinischen Behandlung inklusive aller damit verbundenen Maßnahmen, insbesondere der künstlichen Beatmung, sowie der damit einhergehenden Notwendigkeiten, beispielsweise einer künstlichen Ernährung für diesen Zeitraum, erstellen.

                                  Für jede Person muss eine eigene Willenserklärung erstellt werden.
                                   
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                                  Die COVID-19-Pandemie stellt unser Gesundheitssystem, unser Wirtschaftssystem und unser persönliches Leben vor völlig neue Herausforderungen.

                                   

                                  Die Vorstände der Deutschen Vorsorgedatenbank AG haben sich gemeinsam mit kooperierenden Fachanwälten darüber Gedanken gemacht, welche Auswirkungen diese Situation im Bereich Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung mit sich bringen kann.

                                   

                                  Grundsätzlich sind die Vorteile einer bestehenden Vorsorgevollmacht auch in einem solchen Szenario unbestritten. Wie sieht es aber bei Patientenverfügungen aus? Hinsichtlich der Erkrankung an COVID-19 liegen noch keinerlei Erfahrungswerte aus der Praxis vor, ob der in den bisherigen Patientenverfügungen zum Ausdruck gebrachte Willen ausreichend ist oder nicht.

                                   

                                  Das Resultat ist die nun zur Verfügung stehende Willenserklärung bei einer COVID-19 Erkrankung. Diese ergänzt und präzisiert zum einen bereits existierende Patientenverfügungen, kann aber auch als speziell auf diese Erkrankung abgestelltes Einzeldokument genutzt werden.

                                   

                                  Alle weiteren, aus unserer Sicht wichtigen Informationen und Hintergründe finden Sie auf dieser Seite.

                                   

                                  In der Hoffnung, dass Ihre persönliche Willenserklärung nie zum Einsatz kommen möge, wünschen wir Ihnen alles Gute. Bleiben Sie bitte gesund.

                                   

                                   

                                   

                                  Die Situation

                                  Ende März wurde von sieben deutschen medizinischen Fachgesellschaften die „Entscheidung über die Zuteilung von Ressourcen in der Notfall- und Intensivmedizin im Kontext der Covid-19-Pandemie“ herausgegeben, welche der Entscheidungsfindung bei möglicherweise nicht ausreichenden Intensiv-Ressourcen dient.

                                  Ziel ist es, damit den behandelnden Ärzten Hilfestellung für diese schwerwiegenden Entscheidungen an die Hand zu geben und diese zu entlasten. Eine entscheidende Rolle bei der intensivmedizinischen Behandlung fällt der Klärung des Patientenwillens zu. Eine intensivmedizinische Behandlung darf nur erfolgen, wenn der Patient in diese Therapie unter Berücksichtigung der Prognose einwilligt bzw. dies getan hätte oder in einer Patientenverfügung vorausverfügt hat.

                                  Die Schritte der Entscheidungsfindung bei nicht möglicherweise nicht ausreichenden Intensiv-Ressourcen sind Inhalt dieser Übersicht:

                                   

                                  Corona-Uebersicht

                                  Die Herausforderung

                                  In diesem Zusammenhang stellt sich die Frage nach der Wirksamkeit bzw. Auslegung bestehender Patientenverfügungen. Anhand verschiedener Veröffentlichungen wird davon ausgegangen, dass derzeit ca. 50% der Bevölkerung eine solche Patientenverfügung besitzen. Vermutlich ist in keiner der vor März 2020 erstellten Patientenverfügungen die COVID-19-Pandemie inklusive speziell darauf abgestellter Behandlungswünsche thematisiert.

                                  Es kann nun, laut der erwähnten Richtlinien zu folgender Situation kommen:

                                  Für die Abwägung, welcher intensivpflichtige Patient beispielsweise die in vielen Fällen lebenserhaltende Beatmung erhält spielt auch eine eventuell vorliegende Patientenverfügung eine Rolle. Wird darin eine intensivmedizinische Therapie abgelehnt, kann dies in der beschriebenen, dramatischen Ausnahmesituation zum Versagen der Behandlung führen.

                                  Die Lösung

                                  Unabhängig vom Vorhandensein einer Patientenverfügung ergibt sich aus den oben geschilderten Richtlinien folgende Handlungsempfehlung:

                                  Eine entscheidende Rolle spielt, dass für eine intensivmedizinische Therapie inklusive der damit verbundenen Szenarien und Behandlungsmaßnahmen in Folge einer COVID-19 Erkrankung eine ausdrückliche Einwilligung des Patienten vorliegt. Diese sollte vorsorglich und vorab schriftlich erfolgen, falls der Patient bei Aufnahme ins Krankenhaus nicht mehr in der Lage sein sollte, dies persönlich zu äußern.

                                  Zu diesem Zweck empfiehlt sich das Erstellen einer speziellen Willenserklärung für den Fall einer solchen Erkrankung. Diese können Sie auf dieser Seite für sich und Ihre Angehörigen kostenfrei erstellen. Drucken Sie diese im Anschluss aus und unterzeichnen diese persönlich mit Angabe von Ort und Datum.

                                   


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                                  1. Geben Sie bitte Ihre Daten ein.
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                                  3. Bestätigen Sie bitte die Haftungsfreistellung und klicken Sie dann auf ERSTELLEN.
                                  4. Sie erhalten die fertige Willenserklärung als PDF-Datei .
                                  5. Drucken Sie Ihre Willenserklärung aus und unterzeichnen Sie diese. Bitte ergänzen Sie noch Ort und Datum.
                                  6. Verwahren Sie Ihre Willenserklärung im Original. 

                                  Informieren Sie Ihre Angehörigen über das Vorhandensein dieser Erklärung.

                                  Führen Sie ein Exemplar der Erklärung im Falle einer Erkrankung mit COVID-19 mit sich und informieren Sie die behandelnden Ärzte entsprechend.
                                   
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                                  Covid-19 Spezial Herbert C. Frey

                                  Was passiert, wenn Ihnen etwas passiert?

                                  Sorgen Sie für sich und Ihre Familie vor - rechtzeitig und selbstbestimmt: mit der Covid-19 Willenserklärung.

                                  Ihr Herbert C.Frey

                                  Tel.: +491728386508
                                  E-Mail: frey@frey-finanz.de

                                   

                                   

                                  [sql-contact-form makler_nummer="7004571" makler_email="info@deutschevorsorgedatenbank.de" mailnummer="1"]

                                    Hier können Sie für den Fall einer Erkrankung an COVID-19 Ihre kostenfreie Willenserklärung zur Durchführung der intensivmedizinischen Behandlung inklusive aller damit verbundenen Maßnahmen, insbesondere der künstlichen Beatmung, sowie der damit einhergehenden Notwendigkeiten, beispielsweise einer künstlichen Ernährung für diesen Zeitraum, erstellen.

                                    Für jede Person muss eine eigene Willenserklärung erstellt werden.
                                     
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                                    Die COVID-19-Pandemie stellt unser Gesundheitssystem, unser Wirtschaftssystem und unser persönliches Leben vor völlig neue Herausforderungen.

                                     

                                    Die Vorstände der Deutschen Vorsorgedatenbank AG haben sich gemeinsam mit kooperierenden Fachanwälten darüber Gedanken gemacht, welche Auswirkungen diese Situation im Bereich Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung mit sich bringen kann.

                                     

                                    Grundsätzlich sind die Vorteile einer bestehenden Vorsorgevollmacht auch in einem solchen Szenario unbestritten. Wie sieht es aber bei Patientenverfügungen aus? Hinsichtlich der Erkrankung an COVID-19 liegen noch keinerlei Erfahrungswerte aus der Praxis vor, ob der in den bisherigen Patientenverfügungen zum Ausdruck gebrachte Willen ausreichend ist oder nicht.

                                     

                                    Das Resultat ist die nun zur Verfügung stehende Willenserklärung bei einer COVID-19 Erkrankung. Diese ergänzt und präzisiert zum einen bereits existierende Patientenverfügungen, kann aber auch als speziell auf diese Erkrankung abgestelltes Einzeldokument genutzt werden.

                                     

                                    Alle weiteren, aus unserer Sicht wichtigen Informationen und Hintergründe finden Sie auf dieser Seite.

                                     

                                    In der Hoffnung, dass Ihre persönliche Willenserklärung nie zum Einsatz kommen möge, wünschen wir Ihnen alles Gute. Bleiben Sie bitte gesund.

                                     

                                     

                                     

                                    Die Situation

                                    Ende März wurde von sieben deutschen medizinischen Fachgesellschaften die „Entscheidung über die Zuteilung von Ressourcen in der Notfall- und Intensivmedizin im Kontext der Covid-19-Pandemie“ herausgegeben, welche der Entscheidungsfindung bei möglicherweise nicht ausreichenden Intensiv-Ressourcen dient.

                                    Ziel ist es, damit den behandelnden Ärzten Hilfestellung für diese schwerwiegenden Entscheidungen an die Hand zu geben und diese zu entlasten. Eine entscheidende Rolle bei der intensivmedizinischen Behandlung fällt der Klärung des Patientenwillens zu. Eine intensivmedizinische Behandlung darf nur erfolgen, wenn der Patient in diese Therapie unter Berücksichtigung der Prognose einwilligt bzw. dies getan hätte oder in einer Patientenverfügung vorausverfügt hat.

                                    Die Schritte der Entscheidungsfindung bei nicht möglicherweise nicht ausreichenden Intensiv-Ressourcen sind Inhalt dieser Übersicht:

                                     

                                    Corona-Uebersicht

                                    Die Herausforderung

                                    In diesem Zusammenhang stellt sich die Frage nach der Wirksamkeit bzw. Auslegung bestehender Patientenverfügungen. Anhand verschiedener Veröffentlichungen wird davon ausgegangen, dass derzeit ca. 50% der Bevölkerung eine solche Patientenverfügung besitzen. Vermutlich ist in keiner der vor März 2020 erstellten Patientenverfügungen die COVID-19-Pandemie inklusive speziell darauf abgestellter Behandlungswünsche thematisiert.

                                    Es kann nun, laut der erwähnten Richtlinien zu folgender Situation kommen:

                                    Für die Abwägung, welcher intensivpflichtige Patient beispielsweise die in vielen Fällen lebenserhaltende Beatmung erhält spielt auch eine eventuell vorliegende Patientenverfügung eine Rolle. Wird darin eine intensivmedizinische Therapie abgelehnt, kann dies in der beschriebenen, dramatischen Ausnahmesituation zum Versagen der Behandlung führen.

                                    Die Lösung

                                    Unabhängig vom Vorhandensein einer Patientenverfügung ergibt sich aus den oben geschilderten Richtlinien folgende Handlungsempfehlung:

                                    Eine entscheidende Rolle spielt, dass für eine intensivmedizinische Therapie inklusive der damit verbundenen Szenarien und Behandlungsmaßnahmen in Folge einer COVID-19 Erkrankung eine ausdrückliche Einwilligung des Patienten vorliegt. Diese sollte vorsorglich und vorab schriftlich erfolgen, falls der Patient bei Aufnahme ins Krankenhaus nicht mehr in der Lage sein sollte, dies persönlich zu äußern.

                                    Zu diesem Zweck empfiehlt sich das Erstellen einer speziellen Willenserklärung für den Fall einer solchen Erkrankung. Diese können Sie auf dieser Seite für sich und Ihre Angehörigen kostenfrei erstellen. Drucken Sie diese im Anschluss aus und unterzeichnen diese persönlich mit Angabe von Ort und Datum.

                                     


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                                    1. Geben Sie bitte Ihre Daten ein.
                                    2. Bestätigen Sie Ihren Wunsch zur Erstellung der persönlichen Willenserklärung.
                                    3. Bestätigen Sie bitte die Haftungsfreistellung und klicken Sie dann auf ERSTELLEN.
                                    4. Sie erhalten die fertige Willenserklärung als PDF-Datei .
                                    5. Drucken Sie Ihre Willenserklärung aus und unterzeichnen Sie diese. Bitte ergänzen Sie noch Ort und Datum.
                                    6. Verwahren Sie Ihre Willenserklärung im Original. 

                                    Informieren Sie Ihre Angehörigen über das Vorhandensein dieser Erklärung.

                                    Führen Sie ein Exemplar der Erklärung im Falle einer Erkrankung mit COVID-19 mit sich und informieren Sie die behandelnden Ärzte entsprechend.
                                     
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                                    Covid-19 Spezial FF

                                    Was passiert, wenn Ihnen etwas passiert?

                                    Sorgen Sie für sich und Ihre Familie vor - rechtzeitig und selbstbestimmt: mit der Covid-19 Willenserklärung.

                                    Ihre Manuela Mustermann

                                    Tel.: 01234 - 567890
                                    E-Mail: info@mustermann.de

                                     

                                     

                                    [sql-contact-form makler_nummer="7000000" makler_email="info@deutschevorsorgedatenbank.de" mailnummer="1"]

                                      Hier können Sie für den Fall einer Erkrankung an COVID-19 Ihre kostenfreie Willenserklärung zur Durchführung der intensivmedizinischen Behandlung inklusive aller damit verbundenen Maßnahmen, insbesondere der künstlichen Beatmung, sowie der damit einhergehenden Notwendigkeiten, beispielsweise einer künstlichen Ernährung für diesen Zeitraum, erstellen.

                                      Für jede Person muss eine eigene Willenserklärung erstellt werden.
                                       
                                       

                                      [linkLP_Bild-snippet id="button_1" url="https://dvdb.mandantenordner.de/request/vollmcorona?vermid=" field="makler_nummer" image_src="https://partner.deutschevorsorgedatenbank.com/https://partner.deutschevorsorgedatenbank.com/wp-content/uploads/sites/2//sites/2/2020/04/Button_Registrierung.png"]

                                       

                                      Ein kostenfreier Service der Deutschen Vorsorgedatenbank AG


                                      Die COVID-19-Pandemie stellt unser Gesundheitssystem, unser Wirtschaftssystem und unser persönliches Leben vor völlig neue Herausforderungen.

                                       

                                      Die Vorstände der Deutschen Vorsorgedatenbank AG haben sich gemeinsam mit kooperierenden Fachanwälten darüber Gedanken gemacht, welche Auswirkungen diese Situation im Bereich Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung mit sich bringen kann.

                                       

                                      Grundsätzlich sind die Vorteile einer bestehenden Vorsorgevollmacht auch in einem solchen Szenario unbestritten. Wie sieht es aber bei Patientenverfügungen aus? Hinsichtlich der Erkrankung an COVID-19 liegen noch keinerlei Erfahrungswerte aus der Praxis vor, ob der in den bisherigen Patientenverfügungen zum Ausdruck gebrachte Willen ausreichend ist oder nicht.

                                       

                                      Das Resultat ist die nun zur Verfügung stehende Willenserklärung bei einer COVID-19 Erkrankung. Diese ergänzt und präzisiert zum einen bereits existierende Patientenverfügungen, kann aber auch als speziell auf diese Erkrankung abgestelltes Einzeldokument genutzt werden.

                                       

                                      Alle weiteren, aus unserer Sicht wichtigen Informationen und Hintergründe finden Sie auf dieser Seite.

                                       

                                      In der Hoffnung, dass Ihre persönliche Willenserklärung nie zum Einsatz kommen möge, wünschen wir Ihnen alles Gute. Bleiben Sie bitte gesund.

                                       

                                       

                                       

                                      Die Situation

                                      Ende März wurde von sieben deutschen medizinischen Fachgesellschaften die „Entscheidung über die Zuteilung von Ressourcen in der Notfall- und Intensivmedizin im Kontext der Covid-19-Pandemie“ herausgegeben, welche der Entscheidungsfindung bei möglicherweise nicht ausreichenden Intensiv-Ressourcen dient.

                                      Ziel ist es, damit den behandelnden Ärzten Hilfestellung für diese schwerwiegenden Entscheidungen an die Hand zu geben und diese zu entlasten. Eine entscheidende Rolle bei der intensivmedizinischen Behandlung fällt der Klärung des Patientenwillens zu. Eine intensivmedizinische Behandlung darf nur erfolgen, wenn der Patient in diese Therapie unter Berücksichtigung der Prognose einwilligt bzw. dies getan hätte oder in einer Patientenverfügung vorausverfügt hat.

                                      Die Schritte der Entscheidungsfindung bei nicht möglicherweise nicht ausreichenden Intensiv-Ressourcen sind Inhalt dieser Übersicht:

                                       

                                      Corona-Uebersicht

                                      Die Herausforderung

                                      In diesem Zusammenhang stellt sich die Frage nach der Wirksamkeit bzw. Auslegung bestehender Patientenverfügungen. Anhand verschiedener Veröffentlichungen wird davon ausgegangen, dass derzeit ca. 50% der Bevölkerung eine solche Patientenverfügung besitzen. Vermutlich ist in keiner der vor März 2020 erstellten Patientenverfügungen die COVID-19-Pandemie inklusive speziell darauf abgestellter Behandlungswünsche thematisiert.

                                      Es kann nun, laut der erwähnten Richtlinien zu folgender Situation kommen:

                                      Für die Abwägung, welcher intensivpflichtige Patient beispielsweise die in vielen Fällen lebenserhaltende Beatmung erhält spielt auch eine eventuell vorliegende Patientenverfügung eine Rolle. Wird darin eine intensivmedizinische Therapie abgelehnt, kann dies in der beschriebenen, dramatischen Ausnahmesituation zum Versagen der Behandlung führen.

                                      Die Lösung

                                      Unabhängig vom Vorhandensein einer Patientenverfügung ergibt sich aus den oben geschilderten Richtlinien folgende Handlungsempfehlung:

                                      Eine entscheidende Rolle spielt, dass für eine intensivmedizinische Therapie inklusive der damit verbundenen Szenarien und Behandlungsmaßnahmen in Folge einer COVID-19 Erkrankung eine ausdrückliche Einwilligung des Patienten vorliegt. Diese sollte vorsorglich und vorab schriftlich erfolgen, falls der Patient bei Aufnahme ins Krankenhaus nicht mehr in der Lage sein sollte, dies persönlich zu äußern.

                                      Zu diesem Zweck empfiehlt sich das Erstellen einer speziellen Willenserklärung für den Fall einer solchen Erkrankung. Diese können Sie auf dieser Seite für sich und Ihre Angehörigen kostenfrei erstellen. Drucken Sie diese im Anschluss aus und unterzeichnen diese persönlich mit Angabe von Ort und Datum.

                                       


                                      Ihr Weg zur kostenfreien COVID-19 Willenserklärung

                                      1. Geben Sie bitte Ihre Daten ein.
                                      2. Bestätigen Sie Ihren Wunsch zur Erstellung der persönlichen Willenserklärung.
                                      3. Bestätigen Sie bitte die Haftungsfreistellung und klicken Sie dann auf ERSTELLEN.
                                      4. Sie erhalten die fertige Willenserklärung als PDF-Datei .
                                      5. Drucken Sie Ihre Willenserklärung aus und unterzeichnen Sie diese. Bitte ergänzen Sie noch Ort und Datum.
                                      6. Verwahren Sie Ihre Willenserklärung im Original. 

                                      Informieren Sie Ihre Angehörigen über das Vorhandensein dieser Erklärung.

                                      Führen Sie ein Exemplar der Erklärung im Falle einer Erkrankung mit COVID-19 mit sich und informieren Sie die behandelnden Ärzte entsprechend.
                                       
                                        [linkLP_Bild-snippet id="button_2" url="https://dvdb.mandantenordner.de/request/vollmcorona?vermid=" field="makler_nummer" image_src="https://partner.deutschevorsorgedatenbank.com/https://partner.deutschevorsorgedatenbank.com/wp-content/uploads/sites/2//sites/2/2020/04/Button_Registrierung.png"]  

                                      Ein kostenfreier Service der Deutschen Vorsorgedatenbank AG

                                       

                                       

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                                      Covid-19 Spezial Donatus A. Becker

                                      Was passiert, wenn Ihnen etwas passiert?

                                      Sorgen Sie für sich und Ihre Familie vor - rechtzeitig und selbstbestimmt: mit der Covid-19 Willenserklärung.

                                      Ihr Donatus A. Becker

                                      Tel.: +496351139725
                                      E-Mail: donatus-becker-finanz@mail.de

                                       

                                       

                                      [sql-contact-form makler_nummer="7004563" makler_email="info@deutschevorsorgedatenbank.de" mailnummer="1"]

                                        Hier können Sie für den Fall einer Erkrankung an COVID-19 Ihre kostenfreie Willenserklärung zur Durchführung der intensivmedizinischen Behandlung inklusive aller damit verbundenen Maßnahmen, insbesondere der künstlichen Beatmung, sowie der damit einhergehenden Notwendigkeiten, beispielsweise einer künstlichen Ernährung für diesen Zeitraum, erstellen.

                                        Für jede Person muss eine eigene Willenserklärung erstellt werden.
                                         
                                          kostenpflichtig bestellen  

                                        Ein kostenfreier Service der Deutschen Vorsorgedatenbank AG


                                        Die COVID-19-Pandemie stellt unser Gesundheitssystem, unser Wirtschaftssystem und unser persönliches Leben vor völlig neue Herausforderungen.

                                         

                                        Die Vorstände der Deutschen Vorsorgedatenbank AG haben sich gemeinsam mit kooperierenden Fachanwälten darüber Gedanken gemacht, welche Auswirkungen diese Situation im Bereich Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung mit sich bringen kann.

                                         

                                        Grundsätzlich sind die Vorteile einer bestehenden Vorsorgevollmacht auch in einem solchen Szenario unbestritten. Wie sieht es aber bei Patientenverfügungen aus? Hinsichtlich der Erkrankung an COVID-19 liegen noch keinerlei Erfahrungswerte aus der Praxis vor, ob der in den bisherigen Patientenverfügungen zum Ausdruck gebrachte Willen ausreichend ist oder nicht.

                                         

                                        Das Resultat ist die nun zur Verfügung stehende Willenserklärung bei einer COVID-19 Erkrankung. Diese ergänzt und präzisiert zum einen bereits existierende Patientenverfügungen, kann aber auch als speziell auf diese Erkrankung abgestelltes Einzeldokument genutzt werden.

                                         

                                        Alle weiteren, aus unserer Sicht wichtigen Informationen und Hintergründe finden Sie auf dieser Seite.

                                         

                                        In der Hoffnung, dass Ihre persönliche Willenserklärung nie zum Einsatz kommen möge, wünschen wir Ihnen alles Gute. Bleiben Sie bitte gesund.

                                         

                                         

                                         

                                        Die Situation

                                        Ende März wurde von sieben deutschen medizinischen Fachgesellschaften die „Entscheidung über die Zuteilung von Ressourcen in der Notfall- und Intensivmedizin im Kontext der Covid-19-Pandemie“ herausgegeben, welche der Entscheidungsfindung bei möglicherweise nicht ausreichenden Intensiv-Ressourcen dient.

                                        Ziel ist es, damit den behandelnden Ärzten Hilfestellung für diese schwerwiegenden Entscheidungen an die Hand zu geben und diese zu entlasten. Eine entscheidende Rolle bei der intensivmedizinischen Behandlung fällt der Klärung des Patientenwillens zu. Eine intensivmedizinische Behandlung darf nur erfolgen, wenn der Patient in diese Therapie unter Berücksichtigung der Prognose einwilligt bzw. dies getan hätte oder in einer Patientenverfügung vorausverfügt hat.

                                        Die Schritte der Entscheidungsfindung bei nicht möglicherweise nicht ausreichenden Intensiv-Ressourcen sind Inhalt dieser Übersicht:

                                         

                                        Corona-Uebersicht

                                        Die Herausforderung

                                        In diesem Zusammenhang stellt sich die Frage nach der Wirksamkeit bzw. Auslegung bestehender Patientenverfügungen. Anhand verschiedener Veröffentlichungen wird davon ausgegangen, dass derzeit ca. 50% der Bevölkerung eine solche Patientenverfügung besitzen. Vermutlich ist in keiner der vor März 2020 erstellten Patientenverfügungen die COVID-19-Pandemie inklusive speziell darauf abgestellter Behandlungswünsche thematisiert.

                                        Es kann nun, laut der erwähnten Richtlinien zu folgender Situation kommen:

                                        Für die Abwägung, welcher intensivpflichtige Patient beispielsweise die in vielen Fällen lebenserhaltende Beatmung erhält spielt auch eine eventuell vorliegende Patientenverfügung eine Rolle. Wird darin eine intensivmedizinische Therapie abgelehnt, kann dies in der beschriebenen, dramatischen Ausnahmesituation zum Versagen der Behandlung führen.

                                        Die Lösung

                                        Unabhängig vom Vorhandensein einer Patientenverfügung ergibt sich aus den oben geschilderten Richtlinien folgende Handlungsempfehlung:

                                        Eine entscheidende Rolle spielt, dass für eine intensivmedizinische Therapie inklusive der damit verbundenen Szenarien und Behandlungsmaßnahmen in Folge einer COVID-19 Erkrankung eine ausdrückliche Einwilligung des Patienten vorliegt. Diese sollte vorsorglich und vorab schriftlich erfolgen, falls der Patient bei Aufnahme ins Krankenhaus nicht mehr in der Lage sein sollte, dies persönlich zu äußern.

                                        Zu diesem Zweck empfiehlt sich das Erstellen einer speziellen Willenserklärung für den Fall einer solchen Erkrankung. Diese können Sie auf dieser Seite für sich und Ihre Angehörigen kostenfrei erstellen. Drucken Sie diese im Anschluss aus und unterzeichnen diese persönlich mit Angabe von Ort und Datum.

                                         


                                        Ihr Weg zur kostenfreien COVID-19 Willenserklärung

                                        1. Geben Sie bitte Ihre Daten ein.
                                        2. Bestätigen Sie Ihren Wunsch zur Erstellung der persönlichen Willenserklärung.
                                        3. Bestätigen Sie bitte die Haftungsfreistellung und klicken Sie dann auf ERSTELLEN.
                                        4. Sie erhalten die fertige Willenserklärung als PDF-Datei .
                                        5. Drucken Sie Ihre Willenserklärung aus und unterzeichnen Sie diese. Bitte ergänzen Sie noch Ort und Datum.
                                        6. Verwahren Sie Ihre Willenserklärung im Original. 

                                        Informieren Sie Ihre Angehörigen über das Vorhandensein dieser Erklärung.

                                        Führen Sie ein Exemplar der Erklärung im Falle einer Erkrankung mit COVID-19 mit sich und informieren Sie die behandelnden Ärzte entsprechend.
                                         
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                                        Covid-19 Spezial Matthias Schmutzler

                                        Was passiert, wenn Ihnen etwas passiert?

                                        Sorgen Sie für sich und Ihre Familie vor - rechtzeitig und selbstbestimmt: mit der Covid-19 Willenserklärung.

                                        Ihr Matthias Schmutzler

                                        Tel.: +491234567
                                        E-Mail: mschemnitz@gmx.de

                                         

                                         

                                        [sql-contact-form makler_nummer="7004567" makler_email="info@deutschevorsorgedatenbank.de" mailnummer="1"]

                                          Hier können Sie für den Fall einer Erkrankung an COVID-19 Ihre kostenfreie Willenserklärung zur Durchführung der intensivmedizinischen Behandlung inklusive aller damit verbundenen Maßnahmen, insbesondere der künstlichen Beatmung, sowie der damit einhergehenden Notwendigkeiten, beispielsweise einer künstlichen Ernährung für diesen Zeitraum, erstellen.

                                          Für jede Person muss eine eigene Willenserklärung erstellt werden.
                                           
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                                          Ein kostenfreier Service der Deutschen Vorsorgedatenbank AG


                                          Die COVID-19-Pandemie stellt unser Gesundheitssystem, unser Wirtschaftssystem und unser persönliches Leben vor völlig neue Herausforderungen.

                                           

                                          Die Vorstände der Deutschen Vorsorgedatenbank AG haben sich gemeinsam mit kooperierenden Fachanwälten darüber Gedanken gemacht, welche Auswirkungen diese Situation im Bereich Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung mit sich bringen kann.

                                           

                                          Grundsätzlich sind die Vorteile einer bestehenden Vorsorgevollmacht auch in einem solchen Szenario unbestritten. Wie sieht es aber bei Patientenverfügungen aus? Hinsichtlich der Erkrankung an COVID-19 liegen noch keinerlei Erfahrungswerte aus der Praxis vor, ob der in den bisherigen Patientenverfügungen zum Ausdruck gebrachte Willen ausreichend ist oder nicht.

                                           

                                          Das Resultat ist die nun zur Verfügung stehende Willenserklärung bei einer COVID-19 Erkrankung. Diese ergänzt und präzisiert zum einen bereits existierende Patientenverfügungen, kann aber auch als speziell auf diese Erkrankung abgestelltes Einzeldokument genutzt werden.

                                           

                                          Alle weiteren, aus unserer Sicht wichtigen Informationen und Hintergründe finden Sie auf dieser Seite.

                                           

                                          In der Hoffnung, dass Ihre persönliche Willenserklärung nie zum Einsatz kommen möge, wünschen wir Ihnen alles Gute. Bleiben Sie bitte gesund.

                                           

                                           

                                           

                                          Die Situation

                                          Ende März wurde von sieben deutschen medizinischen Fachgesellschaften die „Entscheidung über die Zuteilung von Ressourcen in der Notfall- und Intensivmedizin im Kontext der Covid-19-Pandemie“ herausgegeben, welche der Entscheidungsfindung bei möglicherweise nicht ausreichenden Intensiv-Ressourcen dient.

                                          Ziel ist es, damit den behandelnden Ärzten Hilfestellung für diese schwerwiegenden Entscheidungen an die Hand zu geben und diese zu entlasten. Eine entscheidende Rolle bei der intensivmedizinischen Behandlung fällt der Klärung des Patientenwillens zu. Eine intensivmedizinische Behandlung darf nur erfolgen, wenn der Patient in diese Therapie unter Berücksichtigung der Prognose einwilligt bzw. dies getan hätte oder in einer Patientenverfügung vorausverfügt hat.

                                          Die Schritte der Entscheidungsfindung bei nicht möglicherweise nicht ausreichenden Intensiv-Ressourcen sind Inhalt dieser Übersicht:

                                           

                                          Corona-Uebersicht

                                          Die Herausforderung

                                          In diesem Zusammenhang stellt sich die Frage nach der Wirksamkeit bzw. Auslegung bestehender Patientenverfügungen. Anhand verschiedener Veröffentlichungen wird davon ausgegangen, dass derzeit ca. 50% der Bevölkerung eine solche Patientenverfügung besitzen. Vermutlich ist in keiner der vor März 2020 erstellten Patientenverfügungen die COVID-19-Pandemie inklusive speziell darauf abgestellter Behandlungswünsche thematisiert.

                                          Es kann nun, laut der erwähnten Richtlinien zu folgender Situation kommen:

                                          Für die Abwägung, welcher intensivpflichtige Patient beispielsweise die in vielen Fällen lebenserhaltende Beatmung erhält spielt auch eine eventuell vorliegende Patientenverfügung eine Rolle. Wird darin eine intensivmedizinische Therapie abgelehnt, kann dies in der beschriebenen, dramatischen Ausnahmesituation zum Versagen der Behandlung führen.

                                          Die Lösung

                                          Unabhängig vom Vorhandensein einer Patientenverfügung ergibt sich aus den oben geschilderten Richtlinien folgende Handlungsempfehlung:

                                          Eine entscheidende Rolle spielt, dass für eine intensivmedizinische Therapie inklusive der damit verbundenen Szenarien und Behandlungsmaßnahmen in Folge einer COVID-19 Erkrankung eine ausdrückliche Einwilligung des Patienten vorliegt. Diese sollte vorsorglich und vorab schriftlich erfolgen, falls der Patient bei Aufnahme ins Krankenhaus nicht mehr in der Lage sein sollte, dies persönlich zu äußern.

                                          Zu diesem Zweck empfiehlt sich das Erstellen einer speziellen Willenserklärung für den Fall einer solchen Erkrankung. Diese können Sie auf dieser Seite für sich und Ihre Angehörigen kostenfrei erstellen. Drucken Sie diese im Anschluss aus und unterzeichnen diese persönlich mit Angabe von Ort und Datum.

                                           


                                          Ihr Weg zur kostenfreien COVID-19 Willenserklärung

                                          1. Geben Sie bitte Ihre Daten ein.
                                          2. Bestätigen Sie Ihren Wunsch zur Erstellung der persönlichen Willenserklärung.
                                          3. Bestätigen Sie bitte die Haftungsfreistellung und klicken Sie dann auf ERSTELLEN.
                                          4. Sie erhalten die fertige Willenserklärung als PDF-Datei .
                                          5. Drucken Sie Ihre Willenserklärung aus und unterzeichnen Sie diese. Bitte ergänzen Sie noch Ort und Datum.
                                          6. Verwahren Sie Ihre Willenserklärung im Original. 

                                          Informieren Sie Ihre Angehörigen über das Vorhandensein dieser Erklärung.

                                          Führen Sie ein Exemplar der Erklärung im Falle einer Erkrankung mit COVID-19 mit sich und informieren Sie die behandelnden Ärzte entsprechend.
                                           
                                            kostenpflichtig bestellen  

                                          Ein kostenfreier Service der Deutschen Vorsorgedatenbank AG

                                           

                                           

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                                          Covid-19 Spezial FF

                                          Was passiert, wenn Ihnen etwas passiert?

                                          Sorgen Sie für sich und Ihre Familie vor - rechtzeitig und selbstbestimmt: mit der Covid-19 Willenserklärung.

                                          Ihre Manuela Mustermann

                                          Tel.: +4912345675
                                          E-Mail: info@mustermann.de

                                           

                                           

                                          [sql-contact-form makler_nummer="7000000" makler_email="info@deutschevorsorgedatenbank.de" mailnummer="1"]

                                            Hier können Sie für den Fall einer Erkrankung an COVID-19 Ihre kostenfreie Willenserklärung zur Durchführung der intensivmedizinischen Behandlung inklusive aller damit verbundenen Maßnahmen, insbesondere der künstlichen Beatmung, sowie der damit einhergehenden Notwendigkeiten, beispielsweise einer künstlichen Ernährung für diesen Zeitraum, erstellen.

                                            Für jede Person muss eine eigene Willenserklärung erstellt werden.
                                             
                                             

                                            [linkLP_Bild-snippet id="button_1" url="https://dvdb.mandantenordner.de/request/vollmcorona?vermid=" field="makler_nummer" image_src="https://partner.deutschevorsorgedatenbank.com/https://partner.deutschevorsorgedatenbank.com/wp-content/uploads/sites/2//sites/2/2020/04/Button_Registrierung.png"]

                                             

                                            Ein kostenfreier Service der Deutschen Vorsorgedatenbank AG


                                            Die COVID-19-Pandemie stellt unser Gesundheitssystem, unser Wirtschaftssystem und unser persönliches Leben vor völlig neue Herausforderungen.

                                             

                                            Die Vorstände der Deutschen Vorsorgedatenbank AG haben sich gemeinsam mit kooperierenden Fachanwälten darüber Gedanken gemacht, welche Auswirkungen diese Situation im Bereich Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung mit sich bringen kann.

                                             

                                            Grundsätzlich sind die Vorteile einer bestehenden Vorsorgevollmacht auch in einem solchen Szenario unbestritten. Wie sieht es aber bei Patientenverfügungen aus? Hinsichtlich der Erkrankung an COVID-19 liegen noch keinerlei Erfahrungswerte aus der Praxis vor, ob der in den bisherigen Patientenverfügungen zum Ausdruck gebrachte Willen ausreichend ist oder nicht.

                                             

                                            Das Resultat ist die nun zur Verfügung stehende Willenserklärung bei einer COVID-19 Erkrankung. Diese ergänzt und präzisiert zum einen bereits existierende Patientenverfügungen, kann aber auch als speziell auf diese Erkrankung abgestelltes Einzeldokument genutzt werden.

                                             

                                            Alle weiteren, aus unserer Sicht wichtigen Informationen und Hintergründe finden Sie auf dieser Seite.

                                             

                                            In der Hoffnung, dass Ihre persönliche Willenserklärung nie zum Einsatz kommen möge, wünschen wir Ihnen alles Gute. Bleiben Sie bitte gesund.

                                             

                                             

                                             

                                            Die Situation

                                            Ende März wurde von sieben deutschen medizinischen Fachgesellschaften die „Entscheidung über die Zuteilung von Ressourcen in der Notfall- und Intensivmedizin im Kontext der Covid-19-Pandemie“ herausgegeben, welche der Entscheidungsfindung bei möglicherweise nicht ausreichenden Intensiv-Ressourcen dient.

                                            Ziel ist es, damit den behandelnden Ärzten Hilfestellung für diese schwerwiegenden Entscheidungen an die Hand zu geben und diese zu entlasten. Eine entscheidende Rolle bei der intensivmedizinischen Behandlung fällt der Klärung des Patientenwillens zu. Eine intensivmedizinische Behandlung darf nur erfolgen, wenn der Patient in diese Therapie unter Berücksichtigung der Prognose einwilligt bzw. dies getan hätte oder in einer Patientenverfügung vorausverfügt hat.

                                            Die Schritte der Entscheidungsfindung bei nicht möglicherweise nicht ausreichenden Intensiv-Ressourcen sind Inhalt dieser Übersicht:

                                             

                                            Corona-Uebersicht

                                            Die Herausforderung

                                            In diesem Zusammenhang stellt sich die Frage nach der Wirksamkeit bzw. Auslegung bestehender Patientenverfügungen. Anhand verschiedener Veröffentlichungen wird davon ausgegangen, dass derzeit ca. 50% der Bevölkerung eine solche Patientenverfügung besitzen. Vermutlich ist in keiner der vor März 2020 erstellten Patientenverfügungen die COVID-19-Pandemie inklusive speziell darauf abgestellter Behandlungswünsche thematisiert.

                                            Es kann nun, laut der erwähnten Richtlinien zu folgender Situation kommen:

                                            Für die Abwägung, welcher intensivpflichtige Patient beispielsweise die in vielen Fällen lebenserhaltende Beatmung erhält spielt auch eine eventuell vorliegende Patientenverfügung eine Rolle. Wird darin eine intensivmedizinische Therapie abgelehnt, kann dies in der beschriebenen, dramatischen Ausnahmesituation zum Versagen der Behandlung führen.

                                            Die Lösung

                                            Unabhängig vom Vorhandensein einer Patientenverfügung ergibt sich aus den oben geschilderten Richtlinien folgende Handlungsempfehlung:

                                            Eine entscheidende Rolle spielt, dass für eine intensivmedizinische Therapie inklusive der damit verbundenen Szenarien und Behandlungsmaßnahmen in Folge einer COVID-19 Erkrankung eine ausdrückliche Einwilligung des Patienten vorliegt. Diese sollte vorsorglich und vorab schriftlich erfolgen, falls der Patient bei Aufnahme ins Krankenhaus nicht mehr in der Lage sein sollte, dies persönlich zu äußern.

                                            Zu diesem Zweck empfiehlt sich das Erstellen einer speziellen Willenserklärung für den Fall einer solchen Erkrankung. Diese können Sie auf dieser Seite für sich und Ihre Angehörigen kostenfrei erstellen. Drucken Sie diese im Anschluss aus und unterzeichnen diese persönlich mit Angabe von Ort und Datum.

                                             


                                            Ihr Weg zur kostenfreien COVID-19 Willenserklärung

                                            1. Geben Sie bitte Ihre Daten ein.
                                            2. Bestätigen Sie Ihren Wunsch zur Erstellung der persönlichen Willenserklärung.
                                            3. Bestätigen Sie bitte die Haftungsfreistellung und klicken Sie dann auf ERSTELLEN.
                                            4. Sie erhalten die fertige Willenserklärung als PDF-Datei .
                                            5. Drucken Sie Ihre Willenserklärung aus und unterzeichnen Sie diese. Bitte ergänzen Sie noch Ort und Datum.
                                            6. Verwahren Sie Ihre Willenserklärung im Original. 

                                            Informieren Sie Ihre Angehörigen über das Vorhandensein dieser Erklärung.

                                            Führen Sie ein Exemplar der Erklärung im Falle einer Erkrankung mit COVID-19 mit sich und informieren Sie die behandelnden Ärzte entsprechend.
                                             
                                              [linkLP_Bild-snippet id="button_2" url="https://dvdb.mandantenordner.de/request/vollmcorona?vermid=" field="makler_nummer" image_src="https://partner.deutschevorsorgedatenbank.com/https://partner.deutschevorsorgedatenbank.com/wp-content/uploads/sites/2//sites/2/2020/04/Button_Registrierung.png"]  

                                            Ein kostenfreier Service der Deutschen Vorsorgedatenbank AG

                                             

                                             

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                                            Covid-19 Spezial FF test

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                                            Sorgen Sie für sich und Ihre Familie vor - rechtzeitig und selbstbestimmt: mit der Covid-19 Willenserklärung.

                                            Ihre Manuela Mustermann

                                            Tel.: 01234 - 567890
                                            E-Mail: info@mustermann.de

                                             

                                             

                                            [sql-contact-form makler_nummer="7000000" makler_email="info@deutschevorsorgedatenbank.de" mailnummer="1"]

                                              Hier können Sie für den Fall einer Erkrankung an COVID-19 Ihre kostenfreie Willenserklärung zur Durchführung der intensivmedizinischen Behandlung inklusive aller damit verbundenen Maßnahmen, insbesondere der künstlichen Beatmung, sowie der damit einhergehenden Notwendigkeiten, beispielsweise einer künstlichen Ernährung für diesen Zeitraum, erstellen.

                                              Für jede Person muss eine eigene Willenserklärung erstellt werden.
                                               
                                               

                                              [linkLP_Bild-snippet id="button_1" url="https://dvdb.mandantenordner.de/request/vollmcorona?vermid=" field="makler_nummer" image_src="https://partner.deutschevorsorgedatenbank.com/https://partner.deutschevorsorgedatenbank.com/wp-content/uploads/sites/2//sites/2/2020/04/Button_Registrierung.png"]

                                               

                                              Ein kostenfreier Service der Deutschen Vorsorgedatenbank AG


                                              Die COVID-19-Pandemie stellt unser Gesundheitssystem, unser Wirtschaftssystem und unser persönliches Leben vor völlig neue Herausforderungen.

                                               

                                              Die Vorstände der Deutschen Vorsorgedatenbank AG haben sich gemeinsam mit kooperierenden Fachanwälten darüber Gedanken gemacht, welche Auswirkungen diese Situation im Bereich Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung mit sich bringen kann.

                                               

                                              Grundsätzlich sind die Vorteile einer bestehenden Vorsorgevollmacht auch in einem solchen Szenario unbestritten. Wie sieht es aber bei Patientenverfügungen aus? Hinsichtlich der Erkrankung an COVID-19 liegen noch keinerlei Erfahrungswerte aus der Praxis vor, ob der in den bisherigen Patientenverfügungen zum Ausdruck gebrachte Willen ausreichend ist oder nicht.

                                               

                                              Das Resultat ist die nun zur Verfügung stehende Willenserklärung bei einer COVID-19 Erkrankung. Diese ergänzt und präzisiert zum einen bereits existierende Patientenverfügungen, kann aber auch als speziell auf diese Erkrankung abgestelltes Einzeldokument genutzt werden.

                                               

                                              Alle weiteren, aus unserer Sicht wichtigen Informationen und Hintergründe finden Sie auf dieser Seite.

                                               

                                              In der Hoffnung, dass Ihre persönliche Willenserklärung nie zum Einsatz kommen möge, wünschen wir Ihnen alles Gute. Bleiben Sie bitte gesund.

                                               

                                               

                                               

                                              Die Situation

                                              Ende März wurde von sieben deutschen medizinischen Fachgesellschaften die „Entscheidung über die Zuteilung von Ressourcen in der Notfall- und Intensivmedizin im Kontext der Covid-19-Pandemie“ herausgegeben, welche der Entscheidungsfindung bei möglicherweise nicht ausreichenden Intensiv-Ressourcen dient.

                                              Ziel ist es, damit den behandelnden Ärzten Hilfestellung für diese schwerwiegenden Entscheidungen an die Hand zu geben und diese zu entlasten. Eine entscheidende Rolle bei der intensivmedizinischen Behandlung fällt der Klärung des Patientenwillens zu. Eine intensivmedizinische Behandlung darf nur erfolgen, wenn der Patient in diese Therapie unter Berücksichtigung der Prognose einwilligt bzw. dies getan hätte oder in einer Patientenverfügung vorausverfügt hat.

                                              Die Schritte der Entscheidungsfindung bei nicht möglicherweise nicht ausreichenden Intensiv-Ressourcen sind Inhalt dieser Übersicht:

                                               

                                              Corona-Uebersicht

                                              Die Herausforderung

                                              In diesem Zusammenhang stellt sich die Frage nach der Wirksamkeit bzw. Auslegung bestehender Patientenverfügungen. Anhand verschiedener Veröffentlichungen wird davon ausgegangen, dass derzeit ca. 50% der Bevölkerung eine solche Patientenverfügung besitzen. Vermutlich ist in keiner der vor März 2020 erstellten Patientenverfügungen die COVID-19-Pandemie inklusive speziell darauf abgestellter Behandlungswünsche thematisiert.

                                              Es kann nun, laut der erwähnten Richtlinien zu folgender Situation kommen:

                                              Für die Abwägung, welcher intensivpflichtige Patient beispielsweise die in vielen Fällen lebenserhaltende Beatmung erhält spielt auch eine eventuell vorliegende Patientenverfügung eine Rolle. Wird darin eine intensivmedizinische Therapie abgelehnt, kann dies in der beschriebenen, dramatischen Ausnahmesituation zum Versagen der Behandlung führen.

                                              Die Lösung

                                              Unabhängig vom Vorhandensein einer Patientenverfügung ergibt sich aus den oben geschilderten Richtlinien folgende Handlungsempfehlung:

                                              Eine entscheidende Rolle spielt, dass für eine intensivmedizinische Therapie inklusive der damit verbundenen Szenarien und Behandlungsmaßnahmen in Folge einer COVID-19 Erkrankung eine ausdrückliche Einwilligung des Patienten vorliegt. Diese sollte vorsorglich und vorab schriftlich erfolgen, falls der Patient bei Aufnahme ins Krankenhaus nicht mehr in der Lage sein sollte, dies persönlich zu äußern.

                                              Zu diesem Zweck empfiehlt sich das Erstellen einer speziellen Willenserklärung für den Fall einer solchen Erkrankung. Diese können Sie auf dieser Seite für sich und Ihre Angehörigen kostenfrei erstellen. Drucken Sie diese im Anschluss aus und unterzeichnen diese persönlich mit Angabe von Ort und Datum.

                                               


                                              Ihr Weg zur kostenfreien COVID-19 Willenserklärung

                                              1. Geben Sie bitte Ihre Daten ein.
                                              2. Bestätigen Sie Ihren Wunsch zur Erstellung der persönlichen Willenserklärung.
                                              3. Bestätigen Sie bitte die Haftungsfreistellung und klicken Sie dann auf ERSTELLEN.
                                              4. Sie erhalten die fertige Willenserklärung als PDF-Datei .
                                              5. Drucken Sie Ihre Willenserklärung aus und unterzeichnen Sie diese. Bitte ergänzen Sie noch Ort und Datum.
                                              6. Verwahren Sie Ihre Willenserklärung im Original. 

                                              Informieren Sie Ihre Angehörigen über das Vorhandensein dieser Erklärung.

                                              Führen Sie ein Exemplar der Erklärung im Falle einer Erkrankung mit COVID-19 mit sich und informieren Sie die behandelnden Ärzte entsprechend.
                                               
                                                [linkLP_Bild-snippet id="button_2" url="https://dvdb.mandantenordner.de/request/vollmcorona?vermid=" field="makler_nummer" image_src="https://partner.deutschevorsorgedatenbank.com/https://partner.deutschevorsorgedatenbank.com/wp-content/uploads/sites/2//sites/2/2020/04/Button_Registrierung.png"]  

                                              Ein kostenfreier Service der Deutschen Vorsorgedatenbank AG

                                               

                                               

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                                              Covid-19 Spezial Manfred Knüfken

                                              Was passiert, wenn Ihnen etwas passiert?

                                              Sorgen Sie für sich und Ihre Familie vor - rechtzeitig und selbstbestimmt: mit der Covid-19 Willenserklärung.

                                              Ihr Manfred Knüfken

                                              Tel.: +491773043050
                                              E-Mail: manfred.knuefken@gmx.de

                                               

                                               

                                              [sql-contact-form makler_nummer="7001763" makler_email="info@deutschevorsorgedatenbank.de" mailnummer="1"]

                                                Hier können Sie für den Fall einer Erkrankung an COVID-19 Ihre kostenfreie Willenserklärung zur Durchführung der intensivmedizinischen Behandlung inklusive aller damit verbundenen Maßnahmen, insbesondere der künstlichen Beatmung, sowie der damit einhergehenden Notwendigkeiten, beispielsweise einer künstlichen Ernährung für diesen Zeitraum, erstellen.

                                                Für jede Person muss eine eigene Willenserklärung erstellt werden.
                                                 
                                                  kostenpflichtig bestellen  

                                                Ein kostenfreier Service der Deutschen Vorsorgedatenbank AG


                                                Die COVID-19-Pandemie stellt unser Gesundheitssystem, unser Wirtschaftssystem und unser persönliches Leben vor völlig neue Herausforderungen.

                                                 

                                                Die Vorstände der Deutschen Vorsorgedatenbank AG haben sich gemeinsam mit kooperierenden Fachanwälten darüber Gedanken gemacht, welche Auswirkungen diese Situation im Bereich Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung mit sich bringen kann.

                                                 

                                                Grundsätzlich sind die Vorteile einer bestehenden Vorsorgevollmacht auch in einem solchen Szenario unbestritten. Wie sieht es aber bei Patientenverfügungen aus? Hinsichtlich der Erkrankung an COVID-19 liegen noch keinerlei Erfahrungswerte aus der Praxis vor, ob der in den bisherigen Patientenverfügungen zum Ausdruck gebrachte Willen ausreichend ist oder nicht.

                                                 

                                                Das Resultat ist die nun zur Verfügung stehende Willenserklärung bei einer COVID-19 Erkrankung. Diese ergänzt und präzisiert zum einen bereits existierende Patientenverfügungen, kann aber auch als speziell auf diese Erkrankung abgestelltes Einzeldokument genutzt werden.

                                                 

                                                Alle weiteren, aus unserer Sicht wichtigen Informationen und Hintergründe finden Sie auf dieser Seite.

                                                 

                                                In der Hoffnung, dass Ihre persönliche Willenserklärung nie zum Einsatz kommen möge, wünschen wir Ihnen alles Gute. Bleiben Sie bitte gesund.

                                                 

                                                 

                                                 

                                                Die Situation

                                                Ende März wurde von sieben deutschen medizinischen Fachgesellschaften die „Entscheidung über die Zuteilung von Ressourcen in der Notfall- und Intensivmedizin im Kontext der Covid-19-Pandemie“ herausgegeben, welche der Entscheidungsfindung bei möglicherweise nicht ausreichenden Intensiv-Ressourcen dient.

                                                Ziel ist es, damit den behandelnden Ärzten Hilfestellung für diese schwerwiegenden Entscheidungen an die Hand zu geben und diese zu entlasten. Eine entscheidende Rolle bei der intensivmedizinischen Behandlung fällt der Klärung des Patientenwillens zu. Eine intensivmedizinische Behandlung darf nur erfolgen, wenn der Patient in diese Therapie unter Berücksichtigung der Prognose einwilligt bzw. dies getan hätte oder in einer Patientenverfügung vorausverfügt hat.

                                                Die Schritte der Entscheidungsfindung bei nicht möglicherweise nicht ausreichenden Intensiv-Ressourcen sind Inhalt dieser Übersicht:

                                                 

                                                Corona-Uebersicht

                                                Die Herausforderung

                                                In diesem Zusammenhang stellt sich die Frage nach der Wirksamkeit bzw. Auslegung bestehender Patientenverfügungen. Anhand verschiedener Veröffentlichungen wird davon ausgegangen, dass derzeit ca. 50% der Bevölkerung eine solche Patientenverfügung besitzen. Vermutlich ist in keiner der vor März 2020 erstellten Patientenverfügungen die COVID-19-Pandemie inklusive speziell darauf abgestellter Behandlungswünsche thematisiert.

                                                Es kann nun, laut der erwähnten Richtlinien zu folgender Situation kommen:

                                                Für die Abwägung, welcher intensivpflichtige Patient beispielsweise die in vielen Fällen lebenserhaltende Beatmung erhält spielt auch eine eventuell vorliegende Patientenverfügung eine Rolle. Wird darin eine intensivmedizinische Therapie abgelehnt, kann dies in der beschriebenen, dramatischen Ausnahmesituation zum Versagen der Behandlung führen.

                                                Die Lösung

                                                Unabhängig vom Vorhandensein einer Patientenverfügung ergibt sich aus den oben geschilderten Richtlinien folgende Handlungsempfehlung:

                                                Eine entscheidende Rolle spielt, dass für eine intensivmedizinische Therapie inklusive der damit verbundenen Szenarien und Behandlungsmaßnahmen in Folge einer COVID-19 Erkrankung eine ausdrückliche Einwilligung des Patienten vorliegt. Diese sollte vorsorglich und vorab schriftlich erfolgen, falls der Patient bei Aufnahme ins Krankenhaus nicht mehr in der Lage sein sollte, dies persönlich zu äußern.

                                                Zu diesem Zweck empfiehlt sich das Erstellen einer speziellen Willenserklärung für den Fall einer solchen Erkrankung. Diese können Sie auf dieser Seite für sich und Ihre Angehörigen kostenfrei erstellen. Drucken Sie diese im Anschluss aus und unterzeichnen diese persönlich mit Angabe von Ort und Datum.

                                                 


                                                Ihr Weg zur kostenfreien COVID-19 Willenserklärung

                                                1. Geben Sie bitte Ihre Daten ein.
                                                2. Bestätigen Sie Ihren Wunsch zur Erstellung der persönlichen Willenserklärung.
                                                3. Bestätigen Sie bitte die Haftungsfreistellung und klicken Sie dann auf ERSTELLEN.
                                                4. Sie erhalten die fertige Willenserklärung als PDF-Datei .
                                                5. Drucken Sie Ihre Willenserklärung aus und unterzeichnen Sie diese. Bitte ergänzen Sie noch Ort und Datum.
                                                6. Verwahren Sie Ihre Willenserklärung im Original. 

                                                Informieren Sie Ihre Angehörigen über das Vorhandensein dieser Erklärung.

                                                Führen Sie ein Exemplar der Erklärung im Falle einer Erkrankung mit COVID-19 mit sich und informieren Sie die behandelnden Ärzte entsprechend.
                                                 
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                                                Covid-19 Spezial Mathias Oyan

                                                Was passiert, wenn Ihnen etwas passiert?

                                                Sorgen Sie für sich und Ihre Familie vor - rechtzeitig und selbstbestimmt: mit der Covid-19 Willenserklärung.

                                                Ihr Mathias Oyan

                                                Tel.: +4980318873651
                                                E-Mail: mo@oyancapital.de

                                                 

                                                 

                                                [sql-contact-form makler_nummer="7004567" makler_email="info@deutschevorsorgedatenbank.de" mailnummer="1"]

                                                  Hier können Sie für den Fall einer Erkrankung an COVID-19 Ihre kostenfreie Willenserklärung zur Durchführung der intensivmedizinischen Behandlung inklusive aller damit verbundenen Maßnahmen, insbesondere der künstlichen Beatmung, sowie der damit einhergehenden Notwendigkeiten, beispielsweise einer künstlichen Ernährung für diesen Zeitraum, erstellen.

                                                  Für jede Person muss eine eigene Willenserklärung erstellt werden.
                                                   
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                                                  Die COVID-19-Pandemie stellt unser Gesundheitssystem, unser Wirtschaftssystem und unser persönliches Leben vor völlig neue Herausforderungen.

                                                   

                                                  Die Vorstände der Deutschen Vorsorgedatenbank AG haben sich gemeinsam mit kooperierenden Fachanwälten darüber Gedanken gemacht, welche Auswirkungen diese Situation im Bereich Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung mit sich bringen kann.

                                                   

                                                  Grundsätzlich sind die Vorteile einer bestehenden Vorsorgevollmacht auch in einem solchen Szenario unbestritten. Wie sieht es aber bei Patientenverfügungen aus? Hinsichtlich der Erkrankung an COVID-19 liegen noch keinerlei Erfahrungswerte aus der Praxis vor, ob der in den bisherigen Patientenverfügungen zum Ausdruck gebrachte Willen ausreichend ist oder nicht.

                                                   

                                                  Das Resultat ist die nun zur Verfügung stehende Willenserklärung bei einer COVID-19 Erkrankung. Diese ergänzt und präzisiert zum einen bereits existierende Patientenverfügungen, kann aber auch als speziell auf diese Erkrankung abgestelltes Einzeldokument genutzt werden.

                                                   

                                                  Alle weiteren, aus unserer Sicht wichtigen Informationen und Hintergründe finden Sie auf dieser Seite.

                                                   

                                                  In der Hoffnung, dass Ihre persönliche Willenserklärung nie zum Einsatz kommen möge, wünschen wir Ihnen alles Gute. Bleiben Sie bitte gesund.

                                                   

                                                   

                                                   

                                                  Die Situation

                                                  Ende März wurde von sieben deutschen medizinischen Fachgesellschaften die „Entscheidung über die Zuteilung von Ressourcen in der Notfall- und Intensivmedizin im Kontext der Covid-19-Pandemie“ herausgegeben, welche der Entscheidungsfindung bei möglicherweise nicht ausreichenden Intensiv-Ressourcen dient.

                                                  Ziel ist es, damit den behandelnden Ärzten Hilfestellung für diese schwerwiegenden Entscheidungen an die Hand zu geben und diese zu entlasten. Eine entscheidende Rolle bei der intensivmedizinischen Behandlung fällt der Klärung des Patientenwillens zu. Eine intensivmedizinische Behandlung darf nur erfolgen, wenn der Patient in diese Therapie unter Berücksichtigung der Prognose einwilligt bzw. dies getan hätte oder in einer Patientenverfügung vorausverfügt hat.

                                                  Die Schritte der Entscheidungsfindung bei nicht möglicherweise nicht ausreichenden Intensiv-Ressourcen sind Inhalt dieser Übersicht:

                                                   

                                                  Corona-Uebersicht

                                                  Die Herausforderung

                                                  In diesem Zusammenhang stellt sich die Frage nach der Wirksamkeit bzw. Auslegung bestehender Patientenverfügungen. Anhand verschiedener Veröffentlichungen wird davon ausgegangen, dass derzeit ca. 50% der Bevölkerung eine solche Patientenverfügung besitzen. Vermutlich ist in keiner der vor März 2020 erstellten Patientenverfügungen die COVID-19-Pandemie inklusive speziell darauf abgestellter Behandlungswünsche thematisiert.

                                                  Es kann nun, laut der erwähnten Richtlinien zu folgender Situation kommen:

                                                  Für die Abwägung, welcher intensivpflichtige Patient beispielsweise die in vielen Fällen lebenserhaltende Beatmung erhält spielt auch eine eventuell vorliegende Patientenverfügung eine Rolle. Wird darin eine intensivmedizinische Therapie abgelehnt, kann dies in der beschriebenen, dramatischen Ausnahmesituation zum Versagen der Behandlung führen.

                                                  Die Lösung

                                                  Unabhängig vom Vorhandensein einer Patientenverfügung ergibt sich aus den oben geschilderten Richtlinien folgende Handlungsempfehlung:

                                                  Eine entscheidende Rolle spielt, dass für eine intensivmedizinische Therapie inklusive der damit verbundenen Szenarien und Behandlungsmaßnahmen in Folge einer COVID-19 Erkrankung eine ausdrückliche Einwilligung des Patienten vorliegt. Diese sollte vorsorglich und vorab schriftlich erfolgen, falls der Patient bei Aufnahme ins Krankenhaus nicht mehr in der Lage sein sollte, dies persönlich zu äußern.

                                                  Zu diesem Zweck empfiehlt sich das Erstellen einer speziellen Willenserklärung für den Fall einer solchen Erkrankung. Diese können Sie auf dieser Seite für sich und Ihre Angehörigen kostenfrei erstellen. Drucken Sie diese im Anschluss aus und unterzeichnen diese persönlich mit Angabe von Ort und Datum.

                                                   


                                                  Ihr Weg zur kostenfreien COVID-19 Willenserklärung

                                                  1. Geben Sie bitte Ihre Daten ein.
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                                                  3. Bestätigen Sie bitte die Haftungsfreistellung und klicken Sie dann auf ERSTELLEN.
                                                  4. Sie erhalten die fertige Willenserklärung als PDF-Datei .
                                                  5. Drucken Sie Ihre Willenserklärung aus und unterzeichnen Sie diese. Bitte ergänzen Sie noch Ort und Datum.
                                                  6. Verwahren Sie Ihre Willenserklärung im Original. 

                                                  Informieren Sie Ihre Angehörigen über das Vorhandensein dieser Erklärung.

                                                  Führen Sie ein Exemplar der Erklärung im Falle einer Erkrankung mit COVID-19 mit sich und informieren Sie die behandelnden Ärzte entsprechend.
                                                   
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                                                  Covid-19 Spezial Marco Gels

                                                  Was passiert, wenn Ihnen etwas passiert?

                                                  Sorgen Sie für sich und Ihre Familie vor - rechtzeitig und selbstbestimmt: mit der Covid-19 Willenserklärung.

                                                  Ihr Marco Gels

                                                  Tel.: +4917656223031
                                                  E-Mail: info@personalis24.de

                                                   

                                                   

                                                  [sql-contact-form makler_nummer="7004564" makler_email="info@deutschevorsorgedatenbank.de" mailnummer="1"]

                                                    Hier können Sie für den Fall einer Erkrankung an COVID-19 Ihre kostenfreie Willenserklärung zur Durchführung der intensivmedizinischen Behandlung inklusive aller damit verbundenen Maßnahmen, insbesondere der künstlichen Beatmung, sowie der damit einhergehenden Notwendigkeiten, beispielsweise einer künstlichen Ernährung für diesen Zeitraum, erstellen.

                                                    Für jede Person muss eine eigene Willenserklärung erstellt werden.
                                                     
                                                      kostenpflichtig bestellen  

                                                    Ein kostenfreier Service der Deutschen Vorsorgedatenbank AG


                                                    Die COVID-19-Pandemie stellt unser Gesundheitssystem, unser Wirtschaftssystem und unser persönliches Leben vor völlig neue Herausforderungen.

                                                     

                                                    Die Vorstände der Deutschen Vorsorgedatenbank AG haben sich gemeinsam mit kooperierenden Fachanwälten darüber Gedanken gemacht, welche Auswirkungen diese Situation im Bereich Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung mit sich bringen kann.

                                                     

                                                    Grundsätzlich sind die Vorteile einer bestehenden Vorsorgevollmacht auch in einem solchen Szenario unbestritten. Wie sieht es aber bei Patientenverfügungen aus? Hinsichtlich der Erkrankung an COVID-19 liegen noch keinerlei Erfahrungswerte aus der Praxis vor, ob der in den bisherigen Patientenverfügungen zum Ausdruck gebrachte Willen ausreichend ist oder nicht.

                                                     

                                                    Das Resultat ist die nun zur Verfügung stehende Willenserklärung bei einer COVID-19 Erkrankung. Diese ergänzt und präzisiert zum einen bereits existierende Patientenverfügungen, kann aber auch als speziell auf diese Erkrankung abgestelltes Einzeldokument genutzt werden.

                                                     

                                                    Alle weiteren, aus unserer Sicht wichtigen Informationen und Hintergründe finden Sie auf dieser Seite.

                                                     

                                                    In der Hoffnung, dass Ihre persönliche Willenserklärung nie zum Einsatz kommen möge, wünschen wir Ihnen alles Gute. Bleiben Sie bitte gesund.

                                                     

                                                     

                                                     

                                                    Die Situation

                                                    Ende März wurde von sieben deutschen medizinischen Fachgesellschaften die „Entscheidung über die Zuteilung von Ressourcen in der Notfall- und Intensivmedizin im Kontext der Covid-19-Pandemie“ herausgegeben, welche der Entscheidungsfindung bei möglicherweise nicht ausreichenden Intensiv-Ressourcen dient.

                                                    Ziel ist es, damit den behandelnden Ärzten Hilfestellung für diese schwerwiegenden Entscheidungen an die Hand zu geben und diese zu entlasten. Eine entscheidende Rolle bei der intensivmedizinischen Behandlung fällt der Klärung des Patientenwillens zu. Eine intensivmedizinische Behandlung darf nur erfolgen, wenn der Patient in diese Therapie unter Berücksichtigung der Prognose einwilligt bzw. dies getan hätte oder in einer Patientenverfügung vorausverfügt hat.

                                                    Die Schritte der Entscheidungsfindung bei nicht möglicherweise nicht ausreichenden Intensiv-Ressourcen sind Inhalt dieser Übersicht:

                                                     

                                                    Corona-Uebersicht

                                                    Die Herausforderung

                                                    In diesem Zusammenhang stellt sich die Frage nach der Wirksamkeit bzw. Auslegung bestehender Patientenverfügungen. Anhand verschiedener Veröffentlichungen wird davon ausgegangen, dass derzeit ca. 50% der Bevölkerung eine solche Patientenverfügung besitzen. Vermutlich ist in keiner der vor März 2020 erstellten Patientenverfügungen die COVID-19-Pandemie inklusive speziell darauf abgestellter Behandlungswünsche thematisiert.

                                                    Es kann nun, laut der erwähnten Richtlinien zu folgender Situation kommen:

                                                    Für die Abwägung, welcher intensivpflichtige Patient beispielsweise die in vielen Fällen lebenserhaltende Beatmung erhält spielt auch eine eventuell vorliegende Patientenverfügung eine Rolle. Wird darin eine intensivmedizinische Therapie abgelehnt, kann dies in der beschriebenen, dramatischen Ausnahmesituation zum Versagen der Behandlung führen.

                                                    Die Lösung

                                                    Unabhängig vom Vorhandensein einer Patientenverfügung ergibt sich aus den oben geschilderten Richtlinien folgende Handlungsempfehlung:

                                                    Eine entscheidende Rolle spielt, dass für eine intensivmedizinische Therapie inklusive der damit verbundenen Szenarien und Behandlungsmaßnahmen in Folge einer COVID-19 Erkrankung eine ausdrückliche Einwilligung des Patienten vorliegt. Diese sollte vorsorglich und vorab schriftlich erfolgen, falls der Patient bei Aufnahme ins Krankenhaus nicht mehr in der Lage sein sollte, dies persönlich zu äußern.

                                                    Zu diesem Zweck empfiehlt sich das Erstellen einer speziellen Willenserklärung für den Fall einer solchen Erkrankung. Diese können Sie auf dieser Seite für sich und Ihre Angehörigen kostenfrei erstellen. Drucken Sie diese im Anschluss aus und unterzeichnen diese persönlich mit Angabe von Ort und Datum.

                                                     


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                                                    3. Bestätigen Sie bitte die Haftungsfreistellung und klicken Sie dann auf ERSTELLEN.
                                                    4. Sie erhalten die fertige Willenserklärung als PDF-Datei .
                                                    5. Drucken Sie Ihre Willenserklärung aus und unterzeichnen Sie diese. Bitte ergänzen Sie noch Ort und Datum.
                                                    6. Verwahren Sie Ihre Willenserklärung im Original. 

                                                    Informieren Sie Ihre Angehörigen über das Vorhandensein dieser Erklärung.

                                                    Führen Sie ein Exemplar der Erklärung im Falle einer Erkrankung mit COVID-19 mit sich und informieren Sie die behandelnden Ärzte entsprechend.
                                                     
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                                                    Covid-19 Service-Team

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                                                    Sorgen Sie für sich und Ihre Familie vor - rechtzeitig und selbstbestimmt: mit der Covid-19 Willenserklärung.

                                                    Ihr Service Team

                                                    Tel.: +4937645396704
                                                    E-Mail: mail@deutschevorsorgedatenbank.com

                                                     

                                                     

                                                    [sql-contact-form makler_nummer="X" makler_email="info@deutschevorsorgedatenbank.de" mailnummer="1"]

                                                      Hier können Sie für den Fall einer Erkrankung an COVID-19 Ihre kostenfreie Willenserklärung zur Durchführung der intensivmedizinischen Behandlung inklusive aller damit verbundenen Maßnahmen, insbesondere der künstlichen Beatmung, sowie der damit einhergehenden Notwendigkeiten, beispielsweise einer künstlichen Ernährung für diesen Zeitraum, erstellen.

                                                      Für jede Person muss eine eigene Willenserklärung erstellt werden.
                                                       
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                                                      Ein kostenfreier Service der Deutschen Vorsorgedatenbank AG


                                                      Die COVID-19-Pandemie stellt unser Gesundheitssystem, unser Wirtschaftssystem und unser persönliches Leben vor völlig neue Herausforderungen.

                                                       

                                                      Die Vorstände der Deutschen Vorsorgedatenbank AG haben sich gemeinsam mit kooperierenden Fachanwälten darüber Gedanken gemacht, welche Auswirkungen diese Situation im Bereich Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung mit sich bringen kann.

                                                       

                                                      Grundsätzlich sind die Vorteile einer bestehenden Vorsorgevollmacht auch in einem solchen Szenario unbestritten. Wie sieht es aber bei Patientenverfügungen aus? Hinsichtlich der Erkrankung an COVID-19 liegen noch keinerlei Erfahrungswerte aus der Praxis vor, ob der in den bisherigen Patientenverfügungen zum Ausdruck gebrachte Willen ausreichend ist oder nicht.

                                                       

                                                      Das Resultat ist die nun zur Verfügung stehende Willenserklärung bei einer COVID-19 Erkrankung. Diese ergänzt und präzisiert zum einen bereits existierende Patientenverfügungen, kann aber auch als speziell auf diese Erkrankung abgestelltes Einzeldokument genutzt werden.

                                                       

                                                      Alle weiteren, aus unserer Sicht wichtigen Informationen und Hintergründe finden Sie auf dieser Seite.

                                                       

                                                      In der Hoffnung, dass Ihre persönliche Willenserklärung nie zum Einsatz kommen möge, wünschen wir Ihnen alles Gute. Bleiben Sie bitte gesund.

                                                       

                                                       

                                                       

                                                      Die Situation

                                                      Ende März wurde von sieben deutschen medizinischen Fachgesellschaften die „Entscheidung über die Zuteilung von Ressourcen in der Notfall- und Intensivmedizin im Kontext der Covid-19-Pandemie“ herausgegeben, welche der Entscheidungsfindung bei möglicherweise nicht ausreichenden Intensiv-Ressourcen dient.

                                                      Ziel ist es, damit den behandelnden Ärzten Hilfestellung für diese schwerwiegenden Entscheidungen an die Hand zu geben und diese zu entlasten. Eine entscheidende Rolle bei der intensivmedizinischen Behandlung fällt der Klärung des Patientenwillens zu. Eine intensivmedizinische Behandlung darf nur erfolgen, wenn der Patient in diese Therapie unter Berücksichtigung der Prognose einwilligt bzw. dies getan hätte oder in einer Patientenverfügung vorausverfügt hat.

                                                      Die Schritte der Entscheidungsfindung bei nicht möglicherweise nicht ausreichenden Intensiv-Ressourcen sind Inhalt dieser Übersicht:

                                                       

                                                      Corona-Uebersicht

                                                      Die Herausforderung

                                                      In diesem Zusammenhang stellt sich die Frage nach der Wirksamkeit bzw. Auslegung bestehender Patientenverfügungen. Anhand verschiedener Veröffentlichungen wird davon ausgegangen, dass derzeit ca. 50% der Bevölkerung eine solche Patientenverfügung besitzen. Vermutlich ist in keiner der vor März 2020 erstellten Patientenverfügungen die COVID-19-Pandemie inklusive speziell darauf abgestellter Behandlungswünsche thematisiert.

                                                      Es kann nun, laut der erwähnten Richtlinien zu folgender Situation kommen:

                                                      Für die Abwägung, welcher intensivpflichtige Patient beispielsweise die in vielen Fällen lebenserhaltende Beatmung erhält spielt auch eine eventuell vorliegende Patientenverfügung eine Rolle. Wird darin eine intensivmedizinische Therapie abgelehnt, kann dies in der beschriebenen, dramatischen Ausnahmesituation zum Versagen der Behandlung führen.

                                                      Die Lösung

                                                      Unabhängig vom Vorhandensein einer Patientenverfügung ergibt sich aus den oben geschilderten Richtlinien folgende Handlungsempfehlung:

                                                      Eine entscheidende Rolle spielt, dass für eine intensivmedizinische Therapie inklusive der damit verbundenen Szenarien und Behandlungsmaßnahmen in Folge einer COVID-19 Erkrankung eine ausdrückliche Einwilligung des Patienten vorliegt. Diese sollte vorsorglich und vorab schriftlich erfolgen, falls der Patient bei Aufnahme ins Krankenhaus nicht mehr in der Lage sein sollte, dies persönlich zu äußern.

                                                      Zu diesem Zweck empfiehlt sich das Erstellen einer speziellen Willenserklärung für den Fall einer solchen Erkrankung. Diese können Sie auf dieser Seite für sich und Ihre Angehörigen kostenfrei erstellen. Drucken Sie diese im Anschluss aus und unterzeichnen diese persönlich mit Angabe von Ort und Datum.

                                                       


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                                                      1. Geben Sie bitte Ihre Daten ein.
                                                      2. Bestätigen Sie Ihren Wunsch zur Erstellung der persönlichen Willenserklärung.
                                                      3. Bestätigen Sie bitte die Haftungsfreistellung und klicken Sie dann auf ERSTELLEN.
                                                      4. Sie erhalten die fertige Willenserklärung als PDF-Datei .
                                                      5. Drucken Sie Ihre Willenserklärung aus und unterzeichnen Sie diese. Bitte ergänzen Sie noch Ort und Datum.
                                                      6. Verwahren Sie Ihre Willenserklärung im Original. 

                                                      Informieren Sie Ihre Angehörigen über das Vorhandensein dieser Erklärung.

                                                      Führen Sie ein Exemplar der Erklärung im Falle einer Erkrankung mit COVID-19 mit sich und informieren Sie die behandelnden Ärzte entsprechend.
                                                       
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                                                      Covid-19 Spezial Sabine Müller

                                                      Was passiert, wenn Ihnen etwas passiert?

                                                      Sorgen Sie für sich und Ihre Familie vor - rechtzeitig und selbstbestimmt: mit der Covid-19 Willenserklärung.

                                                      Ihre Sabine Müller

                                                      Tel.: +493429329782
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                                                      [sql-contact-form makler_nummer="7003237" makler_email="info@deutschevorsorgedatenbank.de" mailnummer="1"]

                                                        Hier können Sie für den Fall einer Erkrankung an COVID-19 Ihre kostenfreie Willenserklärung zur Durchführung der intensivmedizinischen Behandlung inklusive aller damit verbundenen Maßnahmen, insbesondere der künstlichen Beatmung, sowie der damit einhergehenden Notwendigkeiten, beispielsweise einer künstlichen Ernährung für diesen Zeitraum, erstellen.

                                                        Für jede Person muss eine eigene Willenserklärung erstellt werden.
                                                         
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                                                        Die COVID-19-Pandemie stellt unser Gesundheitssystem, unser Wirtschaftssystem und unser persönliches Leben vor völlig neue Herausforderungen.

                                                         

                                                        Die Vorstände der Deutschen Vorsorgedatenbank AG haben sich gemeinsam mit kooperierenden Fachanwälten darüber Gedanken gemacht, welche Auswirkungen diese Situation im Bereich Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung mit sich bringen kann.

                                                         

                                                        Grundsätzlich sind die Vorteile einer bestehenden Vorsorgevollmacht auch in einem solchen Szenario unbestritten. Wie sieht es aber bei Patientenverfügungen aus? Hinsichtlich der Erkrankung an COVID-19 liegen noch keinerlei Erfahrungswerte aus der Praxis vor, ob der in den bisherigen Patientenverfügungen zum Ausdruck gebrachte Willen ausreichend ist oder nicht.

                                                         

                                                        Das Resultat ist die nun zur Verfügung stehende Willenserklärung bei einer COVID-19 Erkrankung. Diese ergänzt und präzisiert zum einen bereits existierende Patientenverfügungen, kann aber auch als speziell auf diese Erkrankung abgestelltes Einzeldokument genutzt werden.

                                                         

                                                        Alle weiteren, aus unserer Sicht wichtigen Informationen und Hintergründe finden Sie auf dieser Seite.

                                                         

                                                        In der Hoffnung, dass Ihre persönliche Willenserklärung nie zum Einsatz kommen möge, wünschen wir Ihnen alles Gute. Bleiben Sie bitte gesund.

                                                         

                                                         

                                                         

                                                        Die Situation

                                                        Ende März wurde von sieben deutschen medizinischen Fachgesellschaften die „Entscheidung über die Zuteilung von Ressourcen in der Notfall- und Intensivmedizin im Kontext der Covid-19-Pandemie“ herausgegeben, welche der Entscheidungsfindung bei möglicherweise nicht ausreichenden Intensiv-Ressourcen dient.

                                                        Ziel ist es, damit den behandelnden Ärzten Hilfestellung für diese schwerwiegenden Entscheidungen an die Hand zu geben und diese zu entlasten. Eine entscheidende Rolle bei der intensivmedizinischen Behandlung fällt der Klärung des Patientenwillens zu. Eine intensivmedizinische Behandlung darf nur erfolgen, wenn der Patient in diese Therapie unter Berücksichtigung der Prognose einwilligt bzw. dies getan hätte oder in einer Patientenverfügung vorausverfügt hat.

                                                        Die Schritte der Entscheidungsfindung bei nicht möglicherweise nicht ausreichenden Intensiv-Ressourcen sind Inhalt dieser Übersicht:

                                                         

                                                        Corona-Uebersicht

                                                        Die Herausforderung

                                                        In diesem Zusammenhang stellt sich die Frage nach der Wirksamkeit bzw. Auslegung bestehender Patientenverfügungen. Anhand verschiedener Veröffentlichungen wird davon ausgegangen, dass derzeit ca. 50% der Bevölkerung eine solche Patientenverfügung besitzen. Vermutlich ist in keiner der vor März 2020 erstellten Patientenverfügungen die COVID-19-Pandemie inklusive speziell darauf abgestellter Behandlungswünsche thematisiert.

                                                        Es kann nun, laut der erwähnten Richtlinien zu folgender Situation kommen:

                                                        Für die Abwägung, welcher intensivpflichtige Patient beispielsweise die in vielen Fällen lebenserhaltende Beatmung erhält spielt auch eine eventuell vorliegende Patientenverfügung eine Rolle. Wird darin eine intensivmedizinische Therapie abgelehnt, kann dies in der beschriebenen, dramatischen Ausnahmesituation zum Versagen der Behandlung führen.

                                                        Die Lösung

                                                        Unabhängig vom Vorhandensein einer Patientenverfügung ergibt sich aus den oben geschilderten Richtlinien folgende Handlungsempfehlung:

                                                        Eine entscheidende Rolle spielt, dass für eine intensivmedizinische Therapie inklusive der damit verbundenen Szenarien und Behandlungsmaßnahmen in Folge einer COVID-19 Erkrankung eine ausdrückliche Einwilligung des Patienten vorliegt. Diese sollte vorsorglich und vorab schriftlich erfolgen, falls der Patient bei Aufnahme ins Krankenhaus nicht mehr in der Lage sein sollte, dies persönlich zu äußern.

                                                        Zu diesem Zweck empfiehlt sich das Erstellen einer speziellen Willenserklärung für den Fall einer solchen Erkrankung. Diese können Sie auf dieser Seite für sich und Ihre Angehörigen kostenfrei erstellen. Drucken Sie diese im Anschluss aus und unterzeichnen diese persönlich mit Angabe von Ort und Datum.

                                                         


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                                                        3. Bestätigen Sie bitte die Haftungsfreistellung und klicken Sie dann auf ERSTELLEN.
                                                        4. Sie erhalten die fertige Willenserklärung als PDF-Datei .
                                                        5. Drucken Sie Ihre Willenserklärung aus und unterzeichnen Sie diese. Bitte ergänzen Sie noch Ort und Datum.
                                                        6. Verwahren Sie Ihre Willenserklärung im Original. 

                                                        Informieren Sie Ihre Angehörigen über das Vorhandensein dieser Erklärung.

                                                        Führen Sie ein Exemplar der Erklärung im Falle einer Erkrankung mit COVID-19 mit sich und informieren Sie die behandelnden Ärzte entsprechend.
                                                         
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                                                        Covid-19 Spezial Jürgen Link

                                                        Was passiert, wenn Ihnen etwas passiert?

                                                        Sorgen Sie für sich und Ihre Familie vor - rechtzeitig und selbstbestimmt: mit der Covid-19 Willenserklärung.

                                                        Ihr Jürgen Link

                                                        Tel.: +496655749962
                                                        E-Mail: VSL@Juergen-Link.de

                                                         

                                                         

                                                        [sql-contact-form makler_nummer="7004543" makler_email="info@deutschevorsorgedatenbank.de" mailnummer="1"]

                                                          Hier können Sie für den Fall einer Erkrankung an COVID-19 Ihre kostenfreie Willenserklärung zur Durchführung der intensivmedizinischen Behandlung inklusive aller damit verbundenen Maßnahmen, insbesondere der künstlichen Beatmung, sowie der damit einhergehenden Notwendigkeiten, beispielsweise einer künstlichen Ernährung für diesen Zeitraum, erstellen.

                                                          Für jede Person muss eine eigene Willenserklärung erstellt werden.
                                                           
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                                                          Die COVID-19-Pandemie stellt unser Gesundheitssystem, unser Wirtschaftssystem und unser persönliches Leben vor völlig neue Herausforderungen.

                                                           

                                                          Die Vorstände der Deutschen Vorsorgedatenbank AG haben sich gemeinsam mit kooperierenden Fachanwälten darüber Gedanken gemacht, welche Auswirkungen diese Situation im Bereich Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung mit sich bringen kann.

                                                           

                                                          Grundsätzlich sind die Vorteile einer bestehenden Vorsorgevollmacht auch in einem solchen Szenario unbestritten. Wie sieht es aber bei Patientenverfügungen aus? Hinsichtlich der Erkrankung an COVID-19 liegen noch keinerlei Erfahrungswerte aus der Praxis vor, ob der in den bisherigen Patientenverfügungen zum Ausdruck gebrachte Willen ausreichend ist oder nicht.

                                                           

                                                          Das Resultat ist die nun zur Verfügung stehende Willenserklärung bei einer COVID-19 Erkrankung. Diese ergänzt und präzisiert zum einen bereits existierende Patientenverfügungen, kann aber auch als speziell auf diese Erkrankung abgestelltes Einzeldokument genutzt werden.

                                                           

                                                          Alle weiteren, aus unserer Sicht wichtigen Informationen und Hintergründe finden Sie auf dieser Seite.

                                                           

                                                          In der Hoffnung, dass Ihre persönliche Willenserklärung nie zum Einsatz kommen möge, wünschen wir Ihnen alles Gute. Bleiben Sie bitte gesund.

                                                           

                                                           

                                                           

                                                          Die Situation

                                                          Ende März wurde von sieben deutschen medizinischen Fachgesellschaften die „Entscheidung über die Zuteilung von Ressourcen in der Notfall- und Intensivmedizin im Kontext der Covid-19-Pandemie“ herausgegeben, welche der Entscheidungsfindung bei möglicherweise nicht ausreichenden Intensiv-Ressourcen dient.

                                                          Ziel ist es, damit den behandelnden Ärzten Hilfestellung für diese schwerwiegenden Entscheidungen an die Hand zu geben und diese zu entlasten. Eine entscheidende Rolle bei der intensivmedizinischen Behandlung fällt der Klärung des Patientenwillens zu. Eine intensivmedizinische Behandlung darf nur erfolgen, wenn der Patient in diese Therapie unter Berücksichtigung der Prognose einwilligt bzw. dies getan hätte oder in einer Patientenverfügung vorausverfügt hat.

                                                          Die Schritte der Entscheidungsfindung bei nicht möglicherweise nicht ausreichenden Intensiv-Ressourcen sind Inhalt dieser Übersicht:

                                                           

                                                          Corona-Uebersicht

                                                          Die Herausforderung

                                                          In diesem Zusammenhang stellt sich die Frage nach der Wirksamkeit bzw. Auslegung bestehender Patientenverfügungen. Anhand verschiedener Veröffentlichungen wird davon ausgegangen, dass derzeit ca. 50% der Bevölkerung eine solche Patientenverfügung besitzen. Vermutlich ist in keiner der vor März 2020 erstellten Patientenverfügungen die COVID-19-Pandemie inklusive speziell darauf abgestellter Behandlungswünsche thematisiert.

                                                          Es kann nun, laut der erwähnten Richtlinien zu folgender Situation kommen:

                                                          Für die Abwägung, welcher intensivpflichtige Patient beispielsweise die in vielen Fällen lebenserhaltende Beatmung erhält spielt auch eine eventuell vorliegende Patientenverfügung eine Rolle. Wird darin eine intensivmedizinische Therapie abgelehnt, kann dies in der beschriebenen, dramatischen Ausnahmesituation zum Versagen der Behandlung führen.

                                                          Die Lösung

                                                          Unabhängig vom Vorhandensein einer Patientenverfügung ergibt sich aus den oben geschilderten Richtlinien folgende Handlungsempfehlung:

                                                          Eine entscheidende Rolle spielt, dass für eine intensivmedizinische Therapie inklusive der damit verbundenen Szenarien und Behandlungsmaßnahmen in Folge einer COVID-19 Erkrankung eine ausdrückliche Einwilligung des Patienten vorliegt. Diese sollte vorsorglich und vorab schriftlich erfolgen, falls der Patient bei Aufnahme ins Krankenhaus nicht mehr in der Lage sein sollte, dies persönlich zu äußern.

                                                          Zu diesem Zweck empfiehlt sich das Erstellen einer speziellen Willenserklärung für den Fall einer solchen Erkrankung. Diese können Sie auf dieser Seite für sich und Ihre Angehörigen kostenfrei erstellen. Drucken Sie diese im Anschluss aus und unterzeichnen diese persönlich mit Angabe von Ort und Datum.

                                                           


                                                          Ihr Weg zur kostenfreien COVID-19 Willenserklärung

                                                          1. Geben Sie bitte Ihre Daten ein.
                                                          2. Bestätigen Sie Ihren Wunsch zur Erstellung der persönlichen Willenserklärung.
                                                          3. Bestätigen Sie bitte die Haftungsfreistellung und klicken Sie dann auf ERSTELLEN.
                                                          4. Sie erhalten die fertige Willenserklärung als PDF-Datei .
                                                          5. Drucken Sie Ihre Willenserklärung aus und unterzeichnen Sie diese. Bitte ergänzen Sie noch Ort und Datum.
                                                          6. Verwahren Sie Ihre Willenserklärung im Original. 

                                                          Informieren Sie Ihre Angehörigen über das Vorhandensein dieser Erklärung.

                                                          Führen Sie ein Exemplar der Erklärung im Falle einer Erkrankung mit COVID-19 mit sich und informieren Sie die behandelnden Ärzte entsprechend.
                                                           
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                                                          Covid-19 Spezial Ludwig Hinrichs

                                                          Was passiert, wenn Ihnen etwas passiert?

                                                          Sorgen Sie für sich und Ihre Familie vor - rechtzeitig und selbstbestimmt: mit der Covid-19 Willenserklärung.

                                                          Ihr Ludwig Hinrichs

                                                          Tel.: +4943404996066
                                                          E-Mail: lh@openfinance.de

                                                           

                                                           

                                                          [sql-contact-form makler_nummer="7001902" makler_email="info@deutschevorsorgedatenbank.de" mailnummer="1"]

                                                            Hier können Sie für den Fall einer Erkrankung an COVID-19 Ihre kostenfreie Willenserklärung zur Durchführung der intensivmedizinischen Behandlung inklusive aller damit verbundenen Maßnahmen, insbesondere der künstlichen Beatmung, sowie der damit einhergehenden Notwendigkeiten, beispielsweise einer künstlichen Ernährung für diesen Zeitraum, erstellen.

                                                            Für jede Person muss eine eigene Willenserklärung erstellt werden.
                                                             
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                                                            Die COVID-19-Pandemie stellt unser Gesundheitssystem, unser Wirtschaftssystem und unser persönliches Leben vor völlig neue Herausforderungen.

                                                             

                                                            Die Vorstände der Deutschen Vorsorgedatenbank AG haben sich gemeinsam mit kooperierenden Fachanwälten darüber Gedanken gemacht, welche Auswirkungen diese Situation im Bereich Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung mit sich bringen kann.

                                                             

                                                            Grundsätzlich sind die Vorteile einer bestehenden Vorsorgevollmacht auch in einem solchen Szenario unbestritten. Wie sieht es aber bei Patientenverfügungen aus? Hinsichtlich der Erkrankung an COVID-19 liegen noch keinerlei Erfahrungswerte aus der Praxis vor, ob der in den bisherigen Patientenverfügungen zum Ausdruck gebrachte Willen ausreichend ist oder nicht.

                                                             

                                                            Das Resultat ist die nun zur Verfügung stehende Willenserklärung bei einer COVID-19 Erkrankung. Diese ergänzt und präzisiert zum einen bereits existierende Patientenverfügungen, kann aber auch als speziell auf diese Erkrankung abgestelltes Einzeldokument genutzt werden.

                                                             

                                                            Alle weiteren, aus unserer Sicht wichtigen Informationen und Hintergründe finden Sie auf dieser Seite.

                                                             

                                                            In der Hoffnung, dass Ihre persönliche Willenserklärung nie zum Einsatz kommen möge, wünschen wir Ihnen alles Gute. Bleiben Sie bitte gesund.

                                                             

                                                             

                                                             

                                                            Die Situation

                                                            Ende März wurde von sieben deutschen medizinischen Fachgesellschaften die „Entscheidung über die Zuteilung von Ressourcen in der Notfall- und Intensivmedizin im Kontext der Covid-19-Pandemie“ herausgegeben, welche der Entscheidungsfindung bei möglicherweise nicht ausreichenden Intensiv-Ressourcen dient.

                                                            Ziel ist es, damit den behandelnden Ärzten Hilfestellung für diese schwerwiegenden Entscheidungen an die Hand zu geben und diese zu entlasten. Eine entscheidende Rolle bei der intensivmedizinischen Behandlung fällt der Klärung des Patientenwillens zu. Eine intensivmedizinische Behandlung darf nur erfolgen, wenn der Patient in diese Therapie unter Berücksichtigung der Prognose einwilligt bzw. dies getan hätte oder in einer Patientenverfügung vorausverfügt hat.

                                                            Die Schritte der Entscheidungsfindung bei nicht möglicherweise nicht ausreichenden Intensiv-Ressourcen sind Inhalt dieser Übersicht:

                                                             

                                                            Corona-Uebersicht

                                                            Die Herausforderung

                                                            In diesem Zusammenhang stellt sich die Frage nach der Wirksamkeit bzw. Auslegung bestehender Patientenverfügungen. Anhand verschiedener Veröffentlichungen wird davon ausgegangen, dass derzeit ca. 50% der Bevölkerung eine solche Patientenverfügung besitzen. Vermutlich ist in keiner der vor März 2020 erstellten Patientenverfügungen die COVID-19-Pandemie inklusive speziell darauf abgestellter Behandlungswünsche thematisiert.

                                                            Es kann nun, laut der erwähnten Richtlinien zu folgender Situation kommen:

                                                            Für die Abwägung, welcher intensivpflichtige Patient beispielsweise die in vielen Fällen lebenserhaltende Beatmung erhält spielt auch eine eventuell vorliegende Patientenverfügung eine Rolle. Wird darin eine intensivmedizinische Therapie abgelehnt, kann dies in der beschriebenen, dramatischen Ausnahmesituation zum Versagen der Behandlung führen.

                                                            Die Lösung

                                                            Unabhängig vom Vorhandensein einer Patientenverfügung ergibt sich aus den oben geschilderten Richtlinien folgende Handlungsempfehlung:

                                                            Eine entscheidende Rolle spielt, dass für eine intensivmedizinische Therapie inklusive der damit verbundenen Szenarien und Behandlungsmaßnahmen in Folge einer COVID-19 Erkrankung eine ausdrückliche Einwilligung des Patienten vorliegt. Diese sollte vorsorglich und vorab schriftlich erfolgen, falls der Patient bei Aufnahme ins Krankenhaus nicht mehr in der Lage sein sollte, dies persönlich zu äußern.

                                                            Zu diesem Zweck empfiehlt sich das Erstellen einer speziellen Willenserklärung für den Fall einer solchen Erkrankung. Diese können Sie auf dieser Seite für sich und Ihre Angehörigen kostenfrei erstellen. Drucken Sie diese im Anschluss aus und unterzeichnen diese persönlich mit Angabe von Ort und Datum.

                                                             


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                                                            1. Geben Sie bitte Ihre Daten ein.
                                                            2. Bestätigen Sie Ihren Wunsch zur Erstellung der persönlichen Willenserklärung.
                                                            3. Bestätigen Sie bitte die Haftungsfreistellung und klicken Sie dann auf ERSTELLEN.
                                                            4. Sie erhalten die fertige Willenserklärung als PDF-Datei .
                                                            5. Drucken Sie Ihre Willenserklärung aus und unterzeichnen Sie diese. Bitte ergänzen Sie noch Ort und Datum.
                                                            6. Verwahren Sie Ihre Willenserklärung im Original. 

                                                            Informieren Sie Ihre Angehörigen über das Vorhandensein dieser Erklärung.

                                                            Führen Sie ein Exemplar der Erklärung im Falle einer Erkrankung mit COVID-19 mit sich und informieren Sie die behandelnden Ärzte entsprechend.
                                                             
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                                                            Covid-19 Spezial Wolfgang Glückselig

                                                            Was passiert, wenn Ihnen etwas passiert?

                                                            Sorgen Sie für sich und Ihre Familie vor - rechtzeitig und selbstbestimmt: mit der Covid-19 Willenserklärung.

                                                            Ihr Wolfgang Glückselig

                                                            Tel.: +496181990977
                                                            E-Mail: wglueckselig@gmail.com

                                                             

                                                             

                                                            [sql-contact-form makler_nummer="7004534" makler_email="info@deutschevorsorgedatenbank.de" mailnummer="1"]

                                                              Hier können Sie für den Fall einer Erkrankung an COVID-19 Ihre kostenfreie Willenserklärung zur Durchführung der intensivmedizinischen Behandlung inklusive aller damit verbundenen Maßnahmen, insbesondere der künstlichen Beatmung, sowie der damit einhergehenden Notwendigkeiten, beispielsweise einer künstlichen Ernährung für diesen Zeitraum, erstellen.

                                                              Für jede Person muss eine eigene Willenserklärung erstellt werden.
                                                               
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                                                              Die COVID-19-Pandemie stellt unser Gesundheitssystem, unser Wirtschaftssystem und unser persönliches Leben vor völlig neue Herausforderungen.

                                                               

                                                              Die Vorstände der Deutschen Vorsorgedatenbank AG haben sich gemeinsam mit kooperierenden Fachanwälten darüber Gedanken gemacht, welche Auswirkungen diese Situation im Bereich Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung mit sich bringen kann.

                                                               

                                                              Grundsätzlich sind die Vorteile einer bestehenden Vorsorgevollmacht auch in einem solchen Szenario unbestritten. Wie sieht es aber bei Patientenverfügungen aus? Hinsichtlich der Erkrankung an COVID-19 liegen noch keinerlei Erfahrungswerte aus der Praxis vor, ob der in den bisherigen Patientenverfügungen zum Ausdruck gebrachte Willen ausreichend ist oder nicht.

                                                               

                                                              Das Resultat ist die nun zur Verfügung stehende Willenserklärung bei einer COVID-19 Erkrankung. Diese ergänzt und präzisiert zum einen bereits existierende Patientenverfügungen, kann aber auch als speziell auf diese Erkrankung abgestelltes Einzeldokument genutzt werden.

                                                               

                                                              Alle weiteren, aus unserer Sicht wichtigen Informationen und Hintergründe finden Sie auf dieser Seite.

                                                               

                                                              In der Hoffnung, dass Ihre persönliche Willenserklärung nie zum Einsatz kommen möge, wünschen wir Ihnen alles Gute. Bleiben Sie bitte gesund.

                                                               

                                                               

                                                               

                                                              Die Situation

                                                              Ende März wurde von sieben deutschen medizinischen Fachgesellschaften die „Entscheidung über die Zuteilung von Ressourcen in der Notfall- und Intensivmedizin im Kontext der Covid-19-Pandemie“ herausgegeben, welche der Entscheidungsfindung bei möglicherweise nicht ausreichenden Intensiv-Ressourcen dient.

                                                              Ziel ist es, damit den behandelnden Ärzten Hilfestellung für diese schwerwiegenden Entscheidungen an die Hand zu geben und diese zu entlasten. Eine entscheidende Rolle bei der intensivmedizinischen Behandlung fällt der Klärung des Patientenwillens zu. Eine intensivmedizinische Behandlung darf nur erfolgen, wenn der Patient in diese Therapie unter Berücksichtigung der Prognose einwilligt bzw. dies getan hätte oder in einer Patientenverfügung vorausverfügt hat.

                                                              Die Schritte der Entscheidungsfindung bei nicht möglicherweise nicht ausreichenden Intensiv-Ressourcen sind Inhalt dieser Übersicht:

                                                               

                                                              Corona-Uebersicht

                                                              Die Herausforderung

                                                              In diesem Zusammenhang stellt sich die Frage nach der Wirksamkeit bzw. Auslegung bestehender Patientenverfügungen. Anhand verschiedener Veröffentlichungen wird davon ausgegangen, dass derzeit ca. 50% der Bevölkerung eine solche Patientenverfügung besitzen. Vermutlich ist in keiner der vor März 2020 erstellten Patientenverfügungen die COVID-19-Pandemie inklusive speziell darauf abgestellter Behandlungswünsche thematisiert.

                                                              Es kann nun, laut der erwähnten Richtlinien zu folgender Situation kommen:

                                                              Für die Abwägung, welcher intensivpflichtige Patient beispielsweise die in vielen Fällen lebenserhaltende Beatmung erhält spielt auch eine eventuell vorliegende Patientenverfügung eine Rolle. Wird darin eine intensivmedizinische Therapie abgelehnt, kann dies in der beschriebenen, dramatischen Ausnahmesituation zum Versagen der Behandlung führen.

                                                              Die Lösung

                                                              Unabhängig vom Vorhandensein einer Patientenverfügung ergibt sich aus den oben geschilderten Richtlinien folgende Handlungsempfehlung:

                                                              Eine entscheidende Rolle spielt, dass für eine intensivmedizinische Therapie inklusive der damit verbundenen Szenarien und Behandlungsmaßnahmen in Folge einer COVID-19 Erkrankung eine ausdrückliche Einwilligung des Patienten vorliegt. Diese sollte vorsorglich und vorab schriftlich erfolgen, falls der Patient bei Aufnahme ins Krankenhaus nicht mehr in der Lage sein sollte, dies persönlich zu äußern.

                                                              Zu diesem Zweck empfiehlt sich das Erstellen einer speziellen Willenserklärung für den Fall einer solchen Erkrankung. Diese können Sie auf dieser Seite für sich und Ihre Angehörigen kostenfrei erstellen. Drucken Sie diese im Anschluss aus und unterzeichnen diese persönlich mit Angabe von Ort und Datum.

                                                               


                                                              Ihr Weg zur kostenfreien COVID-19 Willenserklärung

                                                              1. Geben Sie bitte Ihre Daten ein.
                                                              2. Bestätigen Sie Ihren Wunsch zur Erstellung der persönlichen Willenserklärung.
                                                              3. Bestätigen Sie bitte die Haftungsfreistellung und klicken Sie dann auf ERSTELLEN.
                                                              4. Sie erhalten die fertige Willenserklärung als PDF-Datei .
                                                              5. Drucken Sie Ihre Willenserklärung aus und unterzeichnen Sie diese. Bitte ergänzen Sie noch Ort und Datum.
                                                              6. Verwahren Sie Ihre Willenserklärung im Original. 

                                                              Informieren Sie Ihre Angehörigen über das Vorhandensein dieser Erklärung.

                                                              Führen Sie ein Exemplar der Erklärung im Falle einer Erkrankung mit COVID-19 mit sich und informieren Sie die behandelnden Ärzte entsprechend.
                                                               
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                                                              Covid-19 Spezial Frank Schug

                                                              Was passiert, wenn Ihnen etwas passiert?

                                                              Sorgen Sie für sich und Ihre Familie vor - rechtzeitig und selbstbestimmt: mit der Covid-19 Willenserklärung.

                                                              Ihr Frank Schug

                                                              Tel.: +493397130087
                                                              E-Mail: breschug@bresch-schug.de

                                                               

                                                               

                                                              [sql-contact-form makler_nummer="7003119" makler_email="info@deutschevorsorgedatenbank.de" mailnummer="1"]

                                                                Hier können Sie für den Fall einer Erkrankung an COVID-19 Ihre kostenfreie Willenserklärung zur Durchführung der intensivmedizinischen Behandlung inklusive aller damit verbundenen Maßnahmen, insbesondere der künstlichen Beatmung, sowie der damit einhergehenden Notwendigkeiten, beispielsweise einer künstlichen Ernährung für diesen Zeitraum, erstellen.

                                                                Für jede Person muss eine eigene Willenserklärung erstellt werden.
                                                                 
                                                                  kostenpflichtig bestellen  

                                                                Ein kostenfreier Service der Deutschen Vorsorgedatenbank AG


                                                                Die COVID-19-Pandemie stellt unser Gesundheitssystem, unser Wirtschaftssystem und unser persönliches Leben vor völlig neue Herausforderungen.

                                                                 

                                                                Die Vorstände der Deutschen Vorsorgedatenbank AG haben sich gemeinsam mit kooperierenden Fachanwälten darüber Gedanken gemacht, welche Auswirkungen diese Situation im Bereich Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung mit sich bringen kann.

                                                                 

                                                                Grundsätzlich sind die Vorteile einer bestehenden Vorsorgevollmacht auch in einem solchen Szenario unbestritten. Wie sieht es aber bei Patientenverfügungen aus? Hinsichtlich der Erkrankung an COVID-19 liegen noch keinerlei Erfahrungswerte aus der Praxis vor, ob der in den bisherigen Patientenverfügungen zum Ausdruck gebrachte Willen ausreichend ist oder nicht.

                                                                 

                                                                Das Resultat ist die nun zur Verfügung stehende Willenserklärung bei einer COVID-19 Erkrankung. Diese ergänzt und präzisiert zum einen bereits existierende Patientenverfügungen, kann aber auch als speziell auf diese Erkrankung abgestelltes Einzeldokument genutzt werden.

                                                                 

                                                                Alle weiteren, aus unserer Sicht wichtigen Informationen und Hintergründe finden Sie auf dieser Seite.

                                                                 

                                                                In der Hoffnung, dass Ihre persönliche Willenserklärung nie zum Einsatz kommen möge, wünschen wir Ihnen alles Gute. Bleiben Sie bitte gesund.

                                                                 

                                                                 

                                                                 

                                                                Die Situation

                                                                Ende März wurde von sieben deutschen medizinischen Fachgesellschaften die „Entscheidung über die Zuteilung von Ressourcen in der Notfall- und Intensivmedizin im Kontext der Covid-19-Pandemie“ herausgegeben, welche der Entscheidungsfindung bei möglicherweise nicht ausreichenden Intensiv-Ressourcen dient.

                                                                Ziel ist es, damit den behandelnden Ärzten Hilfestellung für diese schwerwiegenden Entscheidungen an die Hand zu geben und diese zu entlasten. Eine entscheidende Rolle bei der intensivmedizinischen Behandlung fällt der Klärung des Patientenwillens zu. Eine intensivmedizinische Behandlung darf nur erfolgen, wenn der Patient in diese Therapie unter Berücksichtigung der Prognose einwilligt bzw. dies getan hätte oder in einer Patientenverfügung vorausverfügt hat.

                                                                Die Schritte der Entscheidungsfindung bei nicht möglicherweise nicht ausreichenden Intensiv-Ressourcen sind Inhalt dieser Übersicht:

                                                                 

                                                                Corona-Uebersicht

                                                                Die Herausforderung

                                                                In diesem Zusammenhang stellt sich die Frage nach der Wirksamkeit bzw. Auslegung bestehender Patientenverfügungen. Anhand verschiedener Veröffentlichungen wird davon ausgegangen, dass derzeit ca. 50% der Bevölkerung eine solche Patientenverfügung besitzen. Vermutlich ist in keiner der vor März 2020 erstellten Patientenverfügungen die COVID-19-Pandemie inklusive speziell darauf abgestellter Behandlungswünsche thematisiert.

                                                                Es kann nun, laut der erwähnten Richtlinien zu folgender Situation kommen:

                                                                Für die Abwägung, welcher intensivpflichtige Patient beispielsweise die in vielen Fällen lebenserhaltende Beatmung erhält spielt auch eine eventuell vorliegende Patientenverfügung eine Rolle. Wird darin eine intensivmedizinische Therapie abgelehnt, kann dies in der beschriebenen, dramatischen Ausnahmesituation zum Versagen der Behandlung führen.

                                                                Die Lösung

                                                                Unabhängig vom Vorhandensein einer Patientenverfügung ergibt sich aus den oben geschilderten Richtlinien folgende Handlungsempfehlung:

                                                                Eine entscheidende Rolle spielt, dass für eine intensivmedizinische Therapie inklusive der damit verbundenen Szenarien und Behandlungsmaßnahmen in Folge einer COVID-19 Erkrankung eine ausdrückliche Einwilligung des Patienten vorliegt. Diese sollte vorsorglich und vorab schriftlich erfolgen, falls der Patient bei Aufnahme ins Krankenhaus nicht mehr in der Lage sein sollte, dies persönlich zu äußern.

                                                                Zu diesem Zweck empfiehlt sich das Erstellen einer speziellen Willenserklärung für den Fall einer solchen Erkrankung. Diese können Sie auf dieser Seite für sich und Ihre Angehörigen kostenfrei erstellen. Drucken Sie diese im Anschluss aus und unterzeichnen diese persönlich mit Angabe von Ort und Datum.

                                                                 


                                                                Ihr Weg zur kostenfreien COVID-19 Willenserklärung

                                                                1. Geben Sie bitte Ihre Daten ein.
                                                                2. Bestätigen Sie Ihren Wunsch zur Erstellung der persönlichen Willenserklärung.
                                                                3. Bestätigen Sie bitte die Haftungsfreistellung und klicken Sie dann auf ERSTELLEN.
                                                                4. Sie erhalten die fertige Willenserklärung als PDF-Datei .
                                                                5. Drucken Sie Ihre Willenserklärung aus und unterzeichnen Sie diese. Bitte ergänzen Sie noch Ort und Datum.
                                                                6. Verwahren Sie Ihre Willenserklärung im Original. 

                                                                Informieren Sie Ihre Angehörigen über das Vorhandensein dieser Erklärung.

                                                                Führen Sie ein Exemplar der Erklärung im Falle einer Erkrankung mit COVID-19 mit sich und informieren Sie die behandelnden Ärzte entsprechend.
                                                                 
                                                                  kostenpflichtig bestellen  

                                                                Ein kostenfreier Service der Deutschen Vorsorgedatenbank AG

                                                                 

                                                                 

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                                                                Covid-19 Spezial Rainer Mohr

                                                                Was passiert, wenn Ihnen etwas passiert?

                                                                Sorgen Sie für sich und Ihre Familie vor - rechtzeitig und selbstbestimmt: mit der Covid-19 Willenserklärung.

                                                                Ihr Rainer Mohr

                                                                Tel.: +492619888509
                                                                E-Mail: info@mohr-finanz.de

                                                                 

                                                                 

                                                                [sql-contact-form makler_nummer="7004550" makler_email="info@deutschevorsorgedatenbank.de" mailnummer="1"]

                                                                  Hier können Sie für den Fall einer Erkrankung an COVID-19 Ihre kostenfreie Willenserklärung zur Durchführung der intensivmedizinischen Behandlung inklusive aller damit verbundenen Maßnahmen, insbesondere der künstlichen Beatmung, sowie der damit einhergehenden Notwendigkeiten, beispielsweise einer künstlichen Ernährung für diesen Zeitraum, erstellen.

                                                                  Für jede Person muss eine eigene Willenserklärung erstellt werden.
                                                                   
                                                                    kostenpflichtig bestellen  

                                                                  Ein kostenfreier Service der Deutschen Vorsorgedatenbank AG


                                                                  Die COVID-19-Pandemie stellt unser Gesundheitssystem, unser Wirtschaftssystem und unser persönliches Leben vor völlig neue Herausforderungen.

                                                                   

                                                                  Die Vorstände der Deutschen Vorsorgedatenbank AG haben sich gemeinsam mit kooperierenden Fachanwälten darüber Gedanken gemacht, welche Auswirkungen diese Situation im Bereich Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung mit sich bringen kann.

                                                                   

                                                                  Grundsätzlich sind die Vorteile einer bestehenden Vorsorgevollmacht auch in einem solchen Szenario unbestritten. Wie sieht es aber bei Patientenverfügungen aus? Hinsichtlich der Erkrankung an COVID-19 liegen noch keinerlei Erfahrungswerte aus der Praxis vor, ob der in den bisherigen Patientenverfügungen zum Ausdruck gebrachte Willen ausreichend ist oder nicht.

                                                                   

                                                                  Das Resultat ist die nun zur Verfügung stehende Willenserklärung bei einer COVID-19 Erkrankung. Diese ergänzt und präzisiert zum einen bereits existierende Patientenverfügungen, kann aber auch als speziell auf diese Erkrankung abgestelltes Einzeldokument genutzt werden.

                                                                   

                                                                  Alle weiteren, aus unserer Sicht wichtigen Informationen und Hintergründe finden Sie auf dieser Seite.

                                                                   

                                                                  In der Hoffnung, dass Ihre persönliche Willenserklärung nie zum Einsatz kommen möge, wünschen wir Ihnen alles Gute. Bleiben Sie bitte gesund.

                                                                   

                                                                   

                                                                   

                                                                  Die Situation

                                                                  Ende März wurde von sieben deutschen medizinischen Fachgesellschaften die „Entscheidung über die Zuteilung von Ressourcen in der Notfall- und Intensivmedizin im Kontext der Covid-19-Pandemie“ herausgegeben, welche der Entscheidungsfindung bei möglicherweise nicht ausreichenden Intensiv-Ressourcen dient.

                                                                  Ziel ist es, damit den behandelnden Ärzten Hilfestellung für diese schwerwiegenden Entscheidungen an die Hand zu geben und diese zu entlasten. Eine entscheidende Rolle bei der intensivmedizinischen Behandlung fällt der Klärung des Patientenwillens zu. Eine intensivmedizinische Behandlung darf nur erfolgen, wenn der Patient in diese Therapie unter Berücksichtigung der Prognose einwilligt bzw. dies getan hätte oder in einer Patientenverfügung vorausverfügt hat.

                                                                  Die Schritte der Entscheidungsfindung bei nicht möglicherweise nicht ausreichenden Intensiv-Ressourcen sind Inhalt dieser Übersicht:

                                                                   

                                                                  Corona-Uebersicht

                                                                  Die Herausforderung

                                                                  In diesem Zusammenhang stellt sich die Frage nach der Wirksamkeit bzw. Auslegung bestehender Patientenverfügungen. Anhand verschiedener Veröffentlichungen wird davon ausgegangen, dass derzeit ca. 50% der Bevölkerung eine solche Patientenverfügung besitzen. Vermutlich ist in keiner der vor März 2020 erstellten Patientenverfügungen die COVID-19-Pandemie inklusive speziell darauf abgestellter Behandlungswünsche thematisiert.

                                                                  Es kann nun, laut der erwähnten Richtlinien zu folgender Situation kommen:

                                                                  Für die Abwägung, welcher intensivpflichtige Patient beispielsweise die in vielen Fällen lebenserhaltende Beatmung erhält spielt auch eine eventuell vorliegende Patientenverfügung eine Rolle. Wird darin eine intensivmedizinische Therapie abgelehnt, kann dies in der beschriebenen, dramatischen Ausnahmesituation zum Versagen der Behandlung führen.

                                                                  Die Lösung

                                                                  Unabhängig vom Vorhandensein einer Patientenverfügung ergibt sich aus den oben geschilderten Richtlinien folgende Handlungsempfehlung:

                                                                  Eine entscheidende Rolle spielt, dass für eine intensivmedizinische Therapie inklusive der damit verbundenen Szenarien und Behandlungsmaßnahmen in Folge einer COVID-19 Erkrankung eine ausdrückliche Einwilligung des Patienten vorliegt. Diese sollte vorsorglich und vorab schriftlich erfolgen, falls der Patient bei Aufnahme ins Krankenhaus nicht mehr in der Lage sein sollte, dies persönlich zu äußern.

                                                                  Zu diesem Zweck empfiehlt sich das Erstellen einer speziellen Willenserklärung für den Fall einer solchen Erkrankung. Diese können Sie auf dieser Seite für sich und Ihre Angehörigen kostenfrei erstellen. Drucken Sie diese im Anschluss aus und unterzeichnen diese persönlich mit Angabe von Ort und Datum.

                                                                   


                                                                  Ihr Weg zur kostenfreien COVID-19 Willenserklärung

                                                                  1. Geben Sie bitte Ihre Daten ein.
                                                                  2. Bestätigen Sie Ihren Wunsch zur Erstellung der persönlichen Willenserklärung.
                                                                  3. Bestätigen Sie bitte die Haftungsfreistellung und klicken Sie dann auf ERSTELLEN.
                                                                  4. Sie erhalten die fertige Willenserklärung als PDF-Datei .
                                                                  5. Drucken Sie Ihre Willenserklärung aus und unterzeichnen Sie diese. Bitte ergänzen Sie noch Ort und Datum.
                                                                  6. Verwahren Sie Ihre Willenserklärung im Original. 

                                                                  Informieren Sie Ihre Angehörigen über das Vorhandensein dieser Erklärung.

                                                                  Führen Sie ein Exemplar der Erklärung im Falle einer Erkrankung mit COVID-19 mit sich und informieren Sie die behandelnden Ärzte entsprechend.
                                                                   
                                                                    kostenpflichtig bestellen  

                                                                  Ein kostenfreier Service der Deutschen Vorsorgedatenbank AG

                                                                   

                                                                   

                                                                  Continue reading...

                                                                  Covid-19 Spezial Michael Hohenstein

                                                                  Was passiert, wenn Ihnen etwas passiert?

                                                                  Sorgen Sie für sich und Ihre Familie vor - rechtzeitig und selbstbestimmt: mit der Covid-19 Willenserklärung.

                                                                  Ihre Sonja und Michael Hohenstein

                                                                  Tel.: +4962556489853
                                                                  E-Mail: info@sh-versicherungsmakler.de

                                                                   

                                                                   

                                                                  [sql-contact-form makler_nummer="7004552" makler_email="info@deutschevorsorgedatenbank.de" mailnummer="1"]

                                                                    Hier können Sie für den Fall einer Erkrankung an COVID-19 Ihre kostenfreie Willenserklärung zur Durchführung der intensivmedizinischen Behandlung inklusive aller damit verbundenen Maßnahmen, insbesondere der künstlichen Beatmung, sowie der damit einhergehenden Notwendigkeiten, beispielsweise einer künstlichen Ernährung für diesen Zeitraum, erstellen.

                                                                    Für jede Person muss eine eigene Willenserklärung erstellt werden.
                                                                     
                                                                      kostenpflichtig bestellen  

                                                                    Ein kostenfreier Service der Deutschen Vorsorgedatenbank AG


                                                                    Die COVID-19-Pandemie stellt unser Gesundheitssystem, unser Wirtschaftssystem und unser persönliches Leben vor völlig neue Herausforderungen.

                                                                     

                                                                    Die Vorstände der Deutschen Vorsorgedatenbank AG haben sich gemeinsam mit kooperierenden Fachanwälten darüber Gedanken gemacht, welche Auswirkungen diese Situation im Bereich Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung mit sich bringen kann.

                                                                     

                                                                    Grundsätzlich sind die Vorteile einer bestehenden Vorsorgevollmacht auch in einem solchen Szenario unbestritten. Wie sieht es aber bei Patientenverfügungen aus? Hinsichtlich der Erkrankung an COVID-19 liegen noch keinerlei Erfahrungswerte aus der Praxis vor, ob der in den bisherigen Patientenverfügungen zum Ausdruck gebrachte Willen ausreichend ist oder nicht.

                                                                     

                                                                    Das Resultat ist die nun zur Verfügung stehende Willenserklärung bei einer COVID-19 Erkrankung. Diese ergänzt und präzisiert zum einen bereits existierende Patientenverfügungen, kann aber auch als speziell auf diese Erkrankung abgestelltes Einzeldokument genutzt werden.

                                                                     

                                                                    Alle weiteren, aus unserer Sicht wichtigen Informationen und Hintergründe finden Sie auf dieser Seite.

                                                                     

                                                                    In der Hoffnung, dass Ihre persönliche Willenserklärung nie zum Einsatz kommen möge, wünschen wir Ihnen alles Gute. Bleiben Sie bitte gesund.

                                                                     

                                                                     

                                                                     

                                                                    Die Situation

                                                                    Ende März wurde von sieben deutschen medizinischen Fachgesellschaften die „Entscheidung über die Zuteilung von Ressourcen in der Notfall- und Intensivmedizin im Kontext der Covid-19-Pandemie“ herausgegeben, welche der Entscheidungsfindung bei möglicherweise nicht ausreichenden Intensiv-Ressourcen dient.

                                                                    Ziel ist es, damit den behandelnden Ärzten Hilfestellung für diese schwerwiegenden Entscheidungen an die Hand zu geben und diese zu entlasten. Eine entscheidende Rolle bei der intensivmedizinischen Behandlung fällt der Klärung des Patientenwillens zu. Eine intensivmedizinische Behandlung darf nur erfolgen, wenn der Patient in diese Therapie unter Berücksichtigung der Prognose einwilligt bzw. dies getan hätte oder in einer Patientenverfügung vorausverfügt hat.

                                                                    Die Schritte der Entscheidungsfindung bei nicht möglicherweise nicht ausreichenden Intensiv-Ressourcen sind Inhalt dieser Übersicht:

                                                                     

                                                                    Corona-Uebersicht

                                                                    Die Herausforderung

                                                                    In diesem Zusammenhang stellt sich die Frage nach der Wirksamkeit bzw. Auslegung bestehender Patientenverfügungen. Anhand verschiedener Veröffentlichungen wird davon ausgegangen, dass derzeit ca. 50% der Bevölkerung eine solche Patientenverfügung besitzen. Vermutlich ist in keiner der vor März 2020 erstellten Patientenverfügungen die COVID-19-Pandemie inklusive speziell darauf abgestellter Behandlungswünsche thematisiert.

                                                                    Es kann nun, laut der erwähnten Richtlinien zu folgender Situation kommen:

                                                                    Für die Abwägung, welcher intensivpflichtige Patient beispielsweise die in vielen Fällen lebenserhaltende Beatmung erhält spielt auch eine eventuell vorliegende Patientenverfügung eine Rolle. Wird darin eine intensivmedizinische Therapie abgelehnt, kann dies in der beschriebenen, dramatischen Ausnahmesituation zum Versagen der Behandlung führen.

                                                                    Die Lösung

                                                                    Unabhängig vom Vorhandensein einer Patientenverfügung ergibt sich aus den oben geschilderten Richtlinien folgende Handlungsempfehlung:

                                                                    Eine entscheidende Rolle spielt, dass für eine intensivmedizinische Therapie inklusive der damit verbundenen Szenarien und Behandlungsmaßnahmen in Folge einer COVID-19 Erkrankung eine ausdrückliche Einwilligung des Patienten vorliegt. Diese sollte vorsorglich und vorab schriftlich erfolgen, falls der Patient bei Aufnahme ins Krankenhaus nicht mehr in der Lage sein sollte, dies persönlich zu äußern.

                                                                    Zu diesem Zweck empfiehlt sich das Erstellen einer speziellen Willenserklärung für den Fall einer solchen Erkrankung. Diese können Sie auf dieser Seite für sich und Ihre Angehörigen kostenfrei erstellen. Drucken Sie diese im Anschluss aus und unterzeichnen diese persönlich mit Angabe von Ort und Datum.

                                                                     


                                                                    Ihr Weg zur kostenfreien COVID-19 Willenserklärung

                                                                    1. Geben Sie bitte Ihre Daten ein.
                                                                    2. Bestätigen Sie Ihren Wunsch zur Erstellung der persönlichen Willenserklärung.
                                                                    3. Bestätigen Sie bitte die Haftungsfreistellung und klicken Sie dann auf ERSTELLEN.
                                                                    4. Sie erhalten die fertige Willenserklärung als PDF-Datei .
                                                                    5. Drucken Sie Ihre Willenserklärung aus und unterzeichnen Sie diese. Bitte ergänzen Sie noch Ort und Datum.
                                                                    6. Verwahren Sie Ihre Willenserklärung im Original. 

                                                                    Informieren Sie Ihre Angehörigen über das Vorhandensein dieser Erklärung.

                                                                    Führen Sie ein Exemplar der Erklärung im Falle einer Erkrankung mit COVID-19 mit sich und informieren Sie die behandelnden Ärzte entsprechend.
                                                                     
                                                                      kostenpflichtig bestellen  

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                                                                    Covid-19 Spezial Oliver Scherg

                                                                    Was passiert, wenn Ihnen etwas passiert?

                                                                    Sorgen Sie für sich und Ihre Familie vor - rechtzeitig und selbstbestimmt: mit der Covid-19 Willenserklärung.

                                                                    Ihr Oliver Scherg

                                                                    Tel.: +4994214303486
                                                                    E-Mail: oliver.scherg@we.de

                                                                     

                                                                     

                                                                    [sql-contact-form makler_nummer="7002996" makler_email="info@deutschevorsorgedatenbank.de" mailnummer="1"]

                                                                      Hier können Sie für den Fall einer Erkrankung an COVID-19 Ihre kostenfreie Willenserklärung zur Durchführung der intensivmedizinischen Behandlung inklusive aller damit verbundenen Maßnahmen, insbesondere der künstlichen Beatmung, sowie der damit einhergehenden Notwendigkeiten, beispielsweise einer künstlichen Ernährung für diesen Zeitraum, erstellen.

                                                                      Für jede Person muss eine eigene Willenserklärung erstellt werden.
                                                                       
                                                                        kostenpflichtig bestellen  

                                                                      Ein kostenfreier Service der Deutschen Vorsorgedatenbank AG


                                                                      Die COVID-19-Pandemie stellt unser Gesundheitssystem, unser Wirtschaftssystem und unser persönliches Leben vor völlig neue Herausforderungen.

                                                                       

                                                                      Die Vorstände der Deutschen Vorsorgedatenbank AG haben sich gemeinsam mit kooperierenden Fachanwälten darüber Gedanken gemacht, welche Auswirkungen diese Situation im Bereich Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung mit sich bringen kann.

                                                                       

                                                                      Grundsätzlich sind die Vorteile einer bestehenden Vorsorgevollmacht auch in einem solchen Szenario unbestritten. Wie sieht es aber bei Patientenverfügungen aus? Hinsichtlich der Erkrankung an COVID-19 liegen noch keinerlei Erfahrungswerte aus der Praxis vor, ob der in den bisherigen Patientenverfügungen zum Ausdruck gebrachte Willen ausreichend ist oder nicht.

                                                                       

                                                                      Das Resultat ist die nun zur Verfügung stehende Willenserklärung bei einer COVID-19 Erkrankung. Diese ergänzt und präzisiert zum einen bereits existierende Patientenverfügungen, kann aber auch als speziell auf diese Erkrankung abgestelltes Einzeldokument genutzt werden.

                                                                       

                                                                      Alle weiteren, aus unserer Sicht wichtigen Informationen und Hintergründe finden Sie auf dieser Seite.

                                                                       

                                                                      In der Hoffnung, dass Ihre persönliche Willenserklärung nie zum Einsatz kommen möge, wünschen wir Ihnen alles Gute. Bleiben Sie bitte gesund.

                                                                       

                                                                       

                                                                       

                                                                      Die Situation

                                                                      Ende März wurde von sieben deutschen medizinischen Fachgesellschaften die „Entscheidung über die Zuteilung von Ressourcen in der Notfall- und Intensivmedizin im Kontext der Covid-19-Pandemie“ herausgegeben, welche der Entscheidungsfindung bei möglicherweise nicht ausreichenden Intensiv-Ressourcen dient.

                                                                      Ziel ist es, damit den behandelnden Ärzten Hilfestellung für diese schwerwiegenden Entscheidungen an die Hand zu geben und diese zu entlasten. Eine entscheidende Rolle bei der intensivmedizinischen Behandlung fällt der Klärung des Patientenwillens zu. Eine intensivmedizinische Behandlung darf nur erfolgen, wenn der Patient in diese Therapie unter Berücksichtigung der Prognose einwilligt bzw. dies getan hätte oder in einer Patientenverfügung vorausverfügt hat.

                                                                      Die Schritte der Entscheidungsfindung bei nicht möglicherweise nicht ausreichenden Intensiv-Ressourcen sind Inhalt dieser Übersicht:

                                                                       

                                                                      Corona-Uebersicht

                                                                      Die Herausforderung

                                                                      In diesem Zusammenhang stellt sich die Frage nach der Wirksamkeit bzw. Auslegung bestehender Patientenverfügungen. Anhand verschiedener Veröffentlichungen wird davon ausgegangen, dass derzeit ca. 50% der Bevölkerung eine solche Patientenverfügung besitzen. Vermutlich ist in keiner der vor März 2020 erstellten Patientenverfügungen die COVID-19-Pandemie inklusive speziell darauf abgestellter Behandlungswünsche thematisiert.

                                                                      Es kann nun, laut der erwähnten Richtlinien zu folgender Situation kommen:

                                                                      Für die Abwägung, welcher intensivpflichtige Patient beispielsweise die in vielen Fällen lebenserhaltende Beatmung erhält spielt auch eine eventuell vorliegende Patientenverfügung eine Rolle. Wird darin eine intensivmedizinische Therapie abgelehnt, kann dies in der beschriebenen, dramatischen Ausnahmesituation zum Versagen der Behandlung führen.

                                                                      Die Lösung

                                                                      Unabhängig vom Vorhandensein einer Patientenverfügung ergibt sich aus den oben geschilderten Richtlinien folgende Handlungsempfehlung:

                                                                      Eine entscheidende Rolle spielt, dass für eine intensivmedizinische Therapie inklusive der damit verbundenen Szenarien und Behandlungsmaßnahmen in Folge einer COVID-19 Erkrankung eine ausdrückliche Einwilligung des Patienten vorliegt. Diese sollte vorsorglich und vorab schriftlich erfolgen, falls der Patient bei Aufnahme ins Krankenhaus nicht mehr in der Lage sein sollte, dies persönlich zu äußern.

                                                                      Zu diesem Zweck empfiehlt sich das Erstellen einer speziellen Willenserklärung für den Fall einer solchen Erkrankung. Diese können Sie auf dieser Seite für sich und Ihre Angehörigen kostenfrei erstellen. Drucken Sie diese im Anschluss aus und unterzeichnen diese persönlich mit Angabe von Ort und Datum.

                                                                       


                                                                      Ihr Weg zur kostenfreien COVID-19 Willenserklärung

                                                                      1. Geben Sie bitte Ihre Daten ein.
                                                                      2. Bestätigen Sie Ihren Wunsch zur Erstellung der persönlichen Willenserklärung.
                                                                      3. Bestätigen Sie bitte die Haftungsfreistellung und klicken Sie dann auf ERSTELLEN.
                                                                      4. Sie erhalten die fertige Willenserklärung als PDF-Datei .
                                                                      5. Drucken Sie Ihre Willenserklärung aus und unterzeichnen Sie diese. Bitte ergänzen Sie noch Ort und Datum.
                                                                      6. Verwahren Sie Ihre Willenserklärung im Original. 

                                                                      Informieren Sie Ihre Angehörigen über das Vorhandensein dieser Erklärung.

                                                                      Führen Sie ein Exemplar der Erklärung im Falle einer Erkrankung mit COVID-19 mit sich und informieren Sie die behandelnden Ärzte entsprechend.
                                                                       
                                                                        kostenpflichtig bestellen  

                                                                      Ein kostenfreier Service der Deutschen Vorsorgedatenbank AG

                                                                       

                                                                       

                                                                      Continue reading...

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                                                                      Was passiert, wenn Ihnen etwas passiert?

                                                                      Sorgen Sie für sich und Ihre Familie vor - rechtzeitig und selbstbestimmt: mit der Covid-19 Willenserklärung.

                                                                      Ihr Thomas Grause

                                                                      Tel.: +492584940081
                                                                      E-Mail: office@grause.de

                                                                       

                                                                       

                                                                      [sql-contact-form makler_nummer="7004541" makler_email="info@deutschevorsorgedatenbank.de" mailnummer="1"]

                                                                        Hier können Sie für den Fall einer Erkrankung an COVID-19 Ihre kostenfreie Willenserklärung zur Durchführung der intensivmedizinischen Behandlung inklusive aller damit verbundenen Maßnahmen, insbesondere der künstlichen Beatmung, sowie der damit einhergehenden Notwendigkeiten, beispielsweise einer künstlichen Ernährung für diesen Zeitraum, erstellen.

                                                                        Für jede Person muss eine eigene Willenserklärung erstellt werden.
                                                                         
                                                                          kostenpflichtig bestellen  

                                                                        Ein kostenfreier Service der Deutschen Vorsorgedatenbank AG


                                                                        Die COVID-19-Pandemie stellt unser Gesundheitssystem, unser Wirtschaftssystem und unser persönliches Leben vor völlig neue Herausforderungen.

                                                                         

                                                                        Die Vorstände der Deutschen Vorsorgedatenbank AG haben sich gemeinsam mit kooperierenden Fachanwälten darüber Gedanken gemacht, welche Auswirkungen diese Situation im Bereich Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung mit sich bringen kann.

                                                                         

                                                                        Grundsätzlich sind die Vorteile einer bestehenden Vorsorgevollmacht auch in einem solchen Szenario unbestritten. Wie sieht es aber bei Patientenverfügungen aus? Hinsichtlich der Erkrankung an COVID-19 liegen noch keinerlei Erfahrungswerte aus der Praxis vor, ob der in den bisherigen Patientenverfügungen zum Ausdruck gebrachte Willen ausreichend ist oder nicht.

                                                                         

                                                                        Das Resultat ist die nun zur Verfügung stehende Willenserklärung bei einer COVID-19 Erkrankung. Diese ergänzt und präzisiert zum einen bereits existierende Patientenverfügungen, kann aber auch als speziell auf diese Erkrankung abgestelltes Einzeldokument genutzt werden.

                                                                         

                                                                        Alle weiteren, aus unserer Sicht wichtigen Informationen und Hintergründe finden Sie auf dieser Seite.

                                                                         

                                                                        In der Hoffnung, dass Ihre persönliche Willenserklärung nie zum Einsatz kommen möge, wünschen wir Ihnen alles Gute. Bleiben Sie bitte gesund.

                                                                         

                                                                         

                                                                         

                                                                        Die Situation

                                                                        Ende März wurde von sieben deutschen medizinischen Fachgesellschaften die „Entscheidung über die Zuteilung von Ressourcen in der Notfall- und Intensivmedizin im Kontext der Covid-19-Pandemie“ herausgegeben, welche der Entscheidungsfindung bei möglicherweise nicht ausreichenden Intensiv-Ressourcen dient.

                                                                        Ziel ist es, damit den behandelnden Ärzten Hilfestellung für diese schwerwiegenden Entscheidungen an die Hand zu geben und diese zu entlasten. Eine entscheidende Rolle bei der intensivmedizinischen Behandlung fällt der Klärung des Patientenwillens zu. Eine intensivmedizinische Behandlung darf nur erfolgen, wenn der Patient in diese Therapie unter Berücksichtigung der Prognose einwilligt bzw. dies getan hätte oder in einer Patientenverfügung vorausverfügt hat.

                                                                        Die Schritte der Entscheidungsfindung bei nicht möglicherweise nicht ausreichenden Intensiv-Ressourcen sind Inhalt dieser Übersicht:

                                                                         

                                                                        Corona-Uebersicht

                                                                        Die Herausforderung

                                                                        In diesem Zusammenhang stellt sich die Frage nach der Wirksamkeit bzw. Auslegung bestehender Patientenverfügungen. Anhand verschiedener Veröffentlichungen wird davon ausgegangen, dass derzeit ca. 50% der Bevölkerung eine solche Patientenverfügung besitzen. Vermutlich ist in keiner der vor März 2020 erstellten Patientenverfügungen die COVID-19-Pandemie inklusive speziell darauf abgestellter Behandlungswünsche thematisiert.

                                                                        Es kann nun, laut der erwähnten Richtlinien zu folgender Situation kommen:

                                                                        Für die Abwägung, welcher intensivpflichtige Patient beispielsweise die in vielen Fällen lebenserhaltende Beatmung erhält spielt auch eine eventuell vorliegende Patientenverfügung eine Rolle. Wird darin eine intensivmedizinische Therapie abgelehnt, kann dies in der beschriebenen, dramatischen Ausnahmesituation zum Versagen der Behandlung führen.

                                                                        Die Lösung

                                                                        Unabhängig vom Vorhandensein einer Patientenverfügung ergibt sich aus den oben geschilderten Richtlinien folgende Handlungsempfehlung:

                                                                        Eine entscheidende Rolle spielt, dass für eine intensivmedizinische Therapie inklusive der damit verbundenen Szenarien und Behandlungsmaßnahmen in Folge einer COVID-19 Erkrankung eine ausdrückliche Einwilligung des Patienten vorliegt. Diese sollte vorsorglich und vorab schriftlich erfolgen, falls der Patient bei Aufnahme ins Krankenhaus nicht mehr in der Lage sein sollte, dies persönlich zu äußern.

                                                                        Zu diesem Zweck empfiehlt sich das Erstellen einer speziellen Willenserklärung für den Fall einer solchen Erkrankung. Diese können Sie auf dieser Seite für sich und Ihre Angehörigen kostenfrei erstellen. Drucken Sie diese im Anschluss aus und unterzeichnen diese persönlich mit Angabe von Ort und Datum.

                                                                         


                                                                        Ihr Weg zur kostenfreien COVID-19 Willenserklärung

                                                                        1. Geben Sie bitte Ihre Daten ein.
                                                                        2. Bestätigen Sie Ihren Wunsch zur Erstellung der persönlichen Willenserklärung.
                                                                        3. Bestätigen Sie bitte die Haftungsfreistellung und klicken Sie dann auf ERSTELLEN.
                                                                        4. Sie erhalten die fertige Willenserklärung als PDF-Datei .
                                                                        5. Drucken Sie Ihre Willenserklärung aus und unterzeichnen Sie diese. Bitte ergänzen Sie noch Ort und Datum.
                                                                        6. Verwahren Sie Ihre Willenserklärung im Original. 

                                                                        Informieren Sie Ihre Angehörigen über das Vorhandensein dieser Erklärung.

                                                                        Führen Sie ein Exemplar der Erklärung im Falle einer Erkrankung mit COVID-19 mit sich und informieren Sie die behandelnden Ärzte entsprechend.
                                                                         
                                                                          kostenpflichtig bestellen  

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                                                                        Continue reading...

                                                                        Covid-19 Spezial Olivet Moderzinski

                                                                        Was passiert, wenn Ihnen etwas passiert?

                                                                        Sorgen Sie für sich und Ihre Familie vor - rechtzeitig und selbstbestimmt: mit der Covid-19 Willenserklärung.

                                                                        Ihr Olivet Moderzinski

                                                                        Tel.: +497419423888
                                                                        E-Mail: oliver@moderzinski.de

                                                                         

                                                                         

                                                                        [sql-contact-form makler_nummer="7003740" makler_email="info@deutschevorsorgedatenbank.de" mailnummer="1"]

                                                                          Hier können Sie für den Fall einer Erkrankung an COVID-19 Ihre kostenfreie Willenserklärung zur Durchführung der intensivmedizinischen Behandlung inklusive aller damit verbundenen Maßnahmen, insbesondere der künstlichen Beatmung, sowie der damit einhergehenden Notwendigkeiten, beispielsweise einer künstlichen Ernährung für diesen Zeitraum, erstellen.

                                                                          Für jede Person muss eine eigene Willenserklärung erstellt werden.
                                                                           
                                                                            kostenpflichtig bestellen  

                                                                          Ein kostenfreier Service der Deutschen Vorsorgedatenbank AG


                                                                          Die COVID-19-Pandemie stellt unser Gesundheitssystem, unser Wirtschaftssystem und unser persönliches Leben vor völlig neue Herausforderungen.

                                                                           

                                                                          Die Vorstände der Deutschen Vorsorgedatenbank AG haben sich gemeinsam mit kooperierenden Fachanwälten darüber Gedanken gemacht, welche Auswirkungen diese Situation im Bereich Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung mit sich bringen kann.

                                                                           

                                                                          Grundsätzlich sind die Vorteile einer bestehenden Vorsorgevollmacht auch in einem solchen Szenario unbestritten. Wie sieht es aber bei Patientenverfügungen aus? Hinsichtlich der Erkrankung an COVID-19 liegen noch keinerlei Erfahrungswerte aus der Praxis vor, ob der in den bisherigen Patientenverfügungen zum Ausdruck gebrachte Willen ausreichend ist oder nicht.

                                                                           

                                                                          Das Resultat ist die nun zur Verfügung stehende Willenserklärung bei einer COVID-19 Erkrankung. Diese ergänzt und präzisiert zum einen bereits existierende Patientenverfügungen, kann aber auch als speziell auf diese Erkrankung abgestelltes Einzeldokument genutzt werden.

                                                                           

                                                                          Alle weiteren, aus unserer Sicht wichtigen Informationen und Hintergründe finden Sie auf dieser Seite.

                                                                           

                                                                          In der Hoffnung, dass Ihre persönliche Willenserklärung nie zum Einsatz kommen möge, wünschen wir Ihnen alles Gute. Bleiben Sie bitte gesund.

                                                                           

                                                                           

                                                                           

                                                                          Die Situation

                                                                          Ende März wurde von sieben deutschen medizinischen Fachgesellschaften die „Entscheidung über die Zuteilung von Ressourcen in der Notfall- und Intensivmedizin im Kontext der Covid-19-Pandemie“ herausgegeben, welche der Entscheidungsfindung bei möglicherweise nicht ausreichenden Intensiv-Ressourcen dient.

                                                                          Ziel ist es, damit den behandelnden Ärzten Hilfestellung für diese schwerwiegenden Entscheidungen an die Hand zu geben und diese zu entlasten. Eine entscheidende Rolle bei der intensivmedizinischen Behandlung fällt der Klärung des Patientenwillens zu. Eine intensivmedizinische Behandlung darf nur erfolgen, wenn der Patient in diese Therapie unter Berücksichtigung der Prognose einwilligt bzw. dies getan hätte oder in einer Patientenverfügung vorausverfügt hat.

                                                                          Die Schritte der Entscheidungsfindung bei nicht möglicherweise nicht ausreichenden Intensiv-Ressourcen sind Inhalt dieser Übersicht:

                                                                           

                                                                          Corona-Uebersicht

                                                                          Die Herausforderung

                                                                          In diesem Zusammenhang stellt sich die Frage nach der Wirksamkeit bzw. Auslegung bestehender Patientenverfügungen. Anhand verschiedener Veröffentlichungen wird davon ausgegangen, dass derzeit ca. 50% der Bevölkerung eine solche Patientenverfügung besitzen. Vermutlich ist in keiner der vor März 2020 erstellten Patientenverfügungen die COVID-19-Pandemie inklusive speziell darauf abgestellter Behandlungswünsche thematisiert.

                                                                          Es kann nun, laut der erwähnten Richtlinien zu folgender Situation kommen:

                                                                          Für die Abwägung, welcher intensivpflichtige Patient beispielsweise die in vielen Fällen lebenserhaltende Beatmung erhält spielt auch eine eventuell vorliegende Patientenverfügung eine Rolle. Wird darin eine intensivmedizinische Therapie abgelehnt, kann dies in der beschriebenen, dramatischen Ausnahmesituation zum Versagen der Behandlung führen.

                                                                          Die Lösung

                                                                          Unabhängig vom Vorhandensein einer Patientenverfügung ergibt sich aus den oben geschilderten Richtlinien folgende Handlungsempfehlung:

                                                                          Eine entscheidende Rolle spielt, dass für eine intensivmedizinische Therapie inklusive der damit verbundenen Szenarien und Behandlungsmaßnahmen in Folge einer COVID-19 Erkrankung eine ausdrückliche Einwilligung des Patienten vorliegt. Diese sollte vorsorglich und vorab schriftlich erfolgen, falls der Patient bei Aufnahme ins Krankenhaus nicht mehr in der Lage sein sollte, dies persönlich zu äußern.

                                                                          Zu diesem Zweck empfiehlt sich das Erstellen einer speziellen Willenserklärung für den Fall einer solchen Erkrankung. Diese können Sie auf dieser Seite für sich und Ihre Angehörigen kostenfrei erstellen. Drucken Sie diese im Anschluss aus und unterzeichnen diese persönlich mit Angabe von Ort und Datum.

                                                                           


                                                                          Ihr Weg zur kostenfreien COVID-19 Willenserklärung

                                                                          1. Geben Sie bitte Ihre Daten ein.
                                                                          2. Bestätigen Sie Ihren Wunsch zur Erstellung der persönlichen Willenserklärung.
                                                                          3. Bestätigen Sie bitte die Haftungsfreistellung und klicken Sie dann auf ERSTELLEN.
                                                                          4. Sie erhalten die fertige Willenserklärung als PDF-Datei .
                                                                          5. Drucken Sie Ihre Willenserklärung aus und unterzeichnen Sie diese. Bitte ergänzen Sie noch Ort und Datum.
                                                                          6. Verwahren Sie Ihre Willenserklärung im Original. 

                                                                          Informieren Sie Ihre Angehörigen über das Vorhandensein dieser Erklärung.

                                                                          Führen Sie ein Exemplar der Erklärung im Falle einer Erkrankung mit COVID-19 mit sich und informieren Sie die behandelnden Ärzte entsprechend.
                                                                           
                                                                            kostenpflichtig bestellen  

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                                                                          Was passiert, wenn Ihnen etwas passiert?

                                                                          Sorgen Sie für sich und Ihre Familie vor - rechtzeitig und selbstbestimmt: mit der Covid-19 Willenserklärung.

                                                                          Ihr Christian Grupp

                                                                          Tel.: +491775147574
                                                                          E-Mail: grupp@straficon.de

                                                                           

                                                                           

                                                                          [sql-contact-form makler_nummer="7004535" makler_email="info@deutschevorsorgedatenbank.de" mailnummer="1"]

                                                                            Hier können Sie für den Fall einer Erkrankung an COVID-19 Ihre kostenfreie Willenserklärung zur Durchführung der intensivmedizinischen Behandlung inklusive aller damit verbundenen Maßnahmen, insbesondere der künstlichen Beatmung, sowie der damit einhergehenden Notwendigkeiten, beispielsweise einer künstlichen Ernährung für diesen Zeitraum, erstellen.

                                                                            Für jede Person muss eine eigene Willenserklärung erstellt werden.
                                                                             
                                                                              kostenpflichtig bestellen  

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                                                                            Die COVID-19-Pandemie stellt unser Gesundheitssystem, unser Wirtschaftssystem und unser persönliches Leben vor völlig neue Herausforderungen.

                                                                             

                                                                            Die Vorstände der Deutschen Vorsorgedatenbank AG haben sich gemeinsam mit kooperierenden Fachanwälten darüber Gedanken gemacht, welche Auswirkungen diese Situation im Bereich Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung mit sich bringen kann.

                                                                             

                                                                            Grundsätzlich sind die Vorteile einer bestehenden Vorsorgevollmacht auch in einem solchen Szenario unbestritten. Wie sieht es aber bei Patientenverfügungen aus? Hinsichtlich der Erkrankung an COVID-19 liegen noch keinerlei Erfahrungswerte aus der Praxis vor, ob der in den bisherigen Patientenverfügungen zum Ausdruck gebrachte Willen ausreichend ist oder nicht.

                                                                             

                                                                            Das Resultat ist die nun zur Verfügung stehende Willenserklärung bei einer COVID-19 Erkrankung. Diese ergänzt und präzisiert zum einen bereits existierende Patientenverfügungen, kann aber auch als speziell auf diese Erkrankung abgestelltes Einzeldokument genutzt werden.

                                                                             

                                                                            Alle weiteren, aus unserer Sicht wichtigen Informationen und Hintergründe finden Sie auf dieser Seite.

                                                                             

                                                                            In der Hoffnung, dass Ihre persönliche Willenserklärung nie zum Einsatz kommen möge, wünschen wir Ihnen alles Gute. Bleiben Sie bitte gesund.

                                                                             

                                                                             

                                                                             

                                                                            Die Situation

                                                                            Ende März wurde von sieben deutschen medizinischen Fachgesellschaften die „Entscheidung über die Zuteilung von Ressourcen in der Notfall- und Intensivmedizin im Kontext der Covid-19-Pandemie“ herausgegeben, welche der Entscheidungsfindung bei möglicherweise nicht ausreichenden Intensiv-Ressourcen dient.

                                                                            Ziel ist es, damit den behandelnden Ärzten Hilfestellung für diese schwerwiegenden Entscheidungen an die Hand zu geben und diese zu entlasten. Eine entscheidende Rolle bei der intensivmedizinischen Behandlung fällt der Klärung des Patientenwillens zu. Eine intensivmedizinische Behandlung darf nur erfolgen, wenn der Patient in diese Therapie unter Berücksichtigung der Prognose einwilligt bzw. dies getan hätte oder in einer Patientenverfügung vorausverfügt hat.

                                                                            Die Schritte der Entscheidungsfindung bei nicht möglicherweise nicht ausreichenden Intensiv-Ressourcen sind Inhalt dieser Übersicht:

                                                                             

                                                                            Corona-Uebersicht

                                                                            Die Herausforderung

                                                                            In diesem Zusammenhang stellt sich die Frage nach der Wirksamkeit bzw. Auslegung bestehender Patientenverfügungen. Anhand verschiedener Veröffentlichungen wird davon ausgegangen, dass derzeit ca. 50% der Bevölkerung eine solche Patientenverfügung besitzen. Vermutlich ist in keiner der vor März 2020 erstellten Patientenverfügungen die COVID-19-Pandemie inklusive speziell darauf abgestellter Behandlungswünsche thematisiert.

                                                                            Es kann nun, laut der erwähnten Richtlinien zu folgender Situation kommen:

                                                                            Für die Abwägung, welcher intensivpflichtige Patient beispielsweise die in vielen Fällen lebenserhaltende Beatmung erhält spielt auch eine eventuell vorliegende Patientenverfügung eine Rolle. Wird darin eine intensivmedizinische Therapie abgelehnt, kann dies in der beschriebenen, dramatischen Ausnahmesituation zum Versagen der Behandlung führen.

                                                                            Die Lösung

                                                                            Unabhängig vom Vorhandensein einer Patientenverfügung ergibt sich aus den oben geschilderten Richtlinien folgende Handlungsempfehlung:

                                                                            Eine entscheidende Rolle spielt, dass für eine intensivmedizinische Therapie inklusive der damit verbundenen Szenarien und Behandlungsmaßnahmen in Folge einer COVID-19 Erkrankung eine ausdrückliche Einwilligung des Patienten vorliegt. Diese sollte vorsorglich und vorab schriftlich erfolgen, falls der Patient bei Aufnahme ins Krankenhaus nicht mehr in der Lage sein sollte, dies persönlich zu äußern.

                                                                            Zu diesem Zweck empfiehlt sich das Erstellen einer speziellen Willenserklärung für den Fall einer solchen Erkrankung. Diese können Sie auf dieser Seite für sich und Ihre Angehörigen kostenfrei erstellen. Drucken Sie diese im Anschluss aus und unterzeichnen diese persönlich mit Angabe von Ort und Datum.

                                                                             


                                                                            Ihr Weg zur kostenfreien COVID-19 Willenserklärung

                                                                            1. Geben Sie bitte Ihre Daten ein.
                                                                            2. Bestätigen Sie Ihren Wunsch zur Erstellung der persönlichen Willenserklärung.
                                                                            3. Bestätigen Sie bitte die Haftungsfreistellung und klicken Sie dann auf ERSTELLEN.
                                                                            4. Sie erhalten die fertige Willenserklärung als PDF-Datei .
                                                                            5. Drucken Sie Ihre Willenserklärung aus und unterzeichnen Sie diese. Bitte ergänzen Sie noch Ort und Datum.
                                                                            6. Verwahren Sie Ihre Willenserklärung im Original. 

                                                                            Informieren Sie Ihre Angehörigen über das Vorhandensein dieser Erklärung.

                                                                            Führen Sie ein Exemplar der Erklärung im Falle einer Erkrankung mit COVID-19 mit sich und informieren Sie die behandelnden Ärzte entsprechend.
                                                                             
                                                                              kostenpflichtig bestellen  

                                                                            Ein kostenfreier Service der Deutschen Vorsorgedatenbank AG

                                                                             

                                                                             

                                                                            Continue reading...

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                                                                            Was passiert, wenn Ihnen etwas passiert?

                                                                            Sorgen Sie für sich und Ihre Familie vor - rechtzeitig und selbstbestimmt: mit der Covid-19 Willenserklärung.

                                                                            Ihr Sven Albert

                                                                            Tel.: +4923039527191
                                                                            E-Mail: kontakt@vorsorgeberatung-unna.de

                                                                             

                                                                             

                                                                            [sql-contact-form makler_nummer="7002760" makler_email="info@deutschevorsorgedatenbank.de" mailnummer="1"]

                                                                              Hier können Sie für den Fall einer Erkrankung an COVID-19 Ihre kostenfreie Willenserklärung zur Durchführung der intensivmedizinischen Behandlung inklusive aller damit verbundenen Maßnahmen, insbesondere der künstlichen Beatmung, sowie der damit einhergehenden Notwendigkeiten, beispielsweise einer künstlichen Ernährung für diesen Zeitraum, erstellen.

                                                                              Für jede Person muss eine eigene Willenserklärung erstellt werden.
                                                                               
                                                                               

                                                                              [linkLP_Bild-snippet id="button_1" url="https://dvdb.mandantenordner.de/request/vollmcorona?vermid=" field="makler_nummer" image_src="https://partner.deutschevorsorgedatenbank.com/https://partner.deutschevorsorgedatenbank.com/wp-content/uploads/sites/2//sites/2/2020/04/Button_Registrierung.png"]

                                                                               

                                                                              Ein kostenfreier Service der Deutschen Vorsorgedatenbank AG


                                                                              Die COVID-19-Pandemie stellt unser Gesundheitssystem, unser Wirtschaftssystem und unser persönliches Leben vor völlig neue Herausforderungen.

                                                                               

                                                                              Die Vorstände der Deutschen Vorsorgedatenbank AG haben sich gemeinsam mit kooperierenden Fachanwälten darüber Gedanken gemacht, welche Auswirkungen diese Situation im Bereich Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung mit sich bringen kann.

                                                                               

                                                                              Grundsätzlich sind die Vorteile einer bestehenden Vorsorgevollmacht auch in einem solchen Szenario unbestritten. Wie sieht es aber bei Patientenverfügungen aus? Hinsichtlich der Erkrankung an COVID-19 liegen noch keinerlei Erfahrungswerte aus der Praxis vor, ob der in den bisherigen Patientenverfügungen zum Ausdruck gebrachte Willen ausreichend ist oder nicht.

                                                                               

                                                                              Das Resultat ist die nun zur Verfügung stehende Willenserklärung bei einer COVID-19 Erkrankung. Diese ergänzt und präzisiert zum einen bereits existierende Patientenverfügungen, kann aber auch als speziell auf diese Erkrankung abgestelltes Einzeldokument genutzt werden.

                                                                               

                                                                              Alle weiteren, aus unserer Sicht wichtigen Informationen und Hintergründe finden Sie auf dieser Seite.

                                                                               

                                                                              In der Hoffnung, dass Ihre persönliche Willenserklärung nie zum Einsatz kommen möge, wünschen wir Ihnen alles Gute. Bleiben Sie bitte gesund.

                                                                               

                                                                               

                                                                               

                                                                              Die Situation

                                                                              Ende März wurde von sieben deutschen medizinischen Fachgesellschaften die „Entscheidung über die Zuteilung von Ressourcen in der Notfall- und Intensivmedizin im Kontext der Covid-19-Pandemie“ herausgegeben, welche der Entscheidungsfindung bei möglicherweise nicht ausreichenden Intensiv-Ressourcen dient.

                                                                              Ziel ist es, damit den behandelnden Ärzten Hilfestellung für diese schwerwiegenden Entscheidungen an die Hand zu geben und diese zu entlasten. Eine entscheidende Rolle bei der intensivmedizinischen Behandlung fällt der Klärung des Patientenwillens zu. Eine intensivmedizinische Behandlung darf nur erfolgen, wenn der Patient in diese Therapie unter Berücksichtigung der Prognose einwilligt bzw. dies getan hätte oder in einer Patientenverfügung vorausverfügt hat.

                                                                              Die Schritte der Entscheidungsfindung bei nicht möglicherweise nicht ausreichenden Intensiv-Ressourcen sind Inhalt dieser Übersicht:

                                                                               

                                                                              Corona-Uebersicht

                                                                              Die Herausforderung

                                                                              In diesem Zusammenhang stellt sich die Frage nach der Wirksamkeit bzw. Auslegung bestehender Patientenverfügungen. Anhand verschiedener Veröffentlichungen wird davon ausgegangen, dass derzeit ca. 50% der Bevölkerung eine solche Patientenverfügung besitzen. Vermutlich ist in keiner der vor März 2020 erstellten Patientenverfügungen die COVID-19-Pandemie inklusive speziell darauf abgestellter Behandlungswünsche thematisiert.

                                                                              Es kann nun, laut der erwähnten Richtlinien zu folgender Situation kommen:

                                                                              Für die Abwägung, welcher intensivpflichtige Patient beispielsweise die in vielen Fällen lebenserhaltende Beatmung erhält spielt auch eine eventuell vorliegende Patientenverfügung eine Rolle. Wird darin eine intensivmedizinische Therapie abgelehnt, kann dies in der beschriebenen, dramatischen Ausnahmesituation zum Versagen der Behandlung führen.

                                                                              Die Lösung

                                                                              Unabhängig vom Vorhandensein einer Patientenverfügung ergibt sich aus den oben geschilderten Richtlinien folgende Handlungsempfehlung:

                                                                              Eine entscheidende Rolle spielt, dass für eine intensivmedizinische Therapie inklusive der damit verbundenen Szenarien und Behandlungsmaßnahmen in Folge einer COVID-19 Erkrankung eine ausdrückliche Einwilligung des Patienten vorliegt. Diese sollte vorsorglich und vorab schriftlich erfolgen, falls der Patient bei Aufnahme ins Krankenhaus nicht mehr in der Lage sein sollte, dies persönlich zu äußern.

                                                                              Zu diesem Zweck empfiehlt sich das Erstellen einer speziellen Willenserklärung für den Fall einer solchen Erkrankung. Diese können Sie auf dieser Seite für sich und Ihre Angehörigen kostenfrei erstellen. Drucken Sie diese im Anschluss aus und unterzeichnen diese persönlich mit Angabe von Ort und Datum.

                                                                               


                                                                              Ihr Weg zur kostenfreien COVID-19 Willenserklärung

                                                                              1. Geben Sie bitte Ihre Daten ein.
                                                                              2. Bestätigen Sie Ihren Wunsch zur Erstellung der persönlichen Willenserklärung.
                                                                              3. Bestätigen Sie bitte die Haftungsfreistellung und klicken Sie dann auf ERSTELLEN.
                                                                              4. Sie erhalten die fertige Willenserklärung als PDF-Datei .
                                                                              5. Drucken Sie Ihre Willenserklärung aus und unterzeichnen Sie diese. Bitte ergänzen Sie noch Ort und Datum.
                                                                              6. Verwahren Sie Ihre Willenserklärung im Original. 

                                                                              Informieren Sie Ihre Angehörigen über das Vorhandensein dieser Erklärung.

                                                                              Führen Sie ein Exemplar der Erklärung im Falle einer Erkrankung mit COVID-19 mit sich und informieren Sie die behandelnden Ärzte entsprechend.
                                                                               
                                                                                [linkLP_Bild-snippet id="button_2" url="https://dvdb.mandantenordner.de/request/vollmcorona?vermid=" field="makler_nummer" image_src="https://partner.deutschevorsorgedatenbank.com/https://partner.deutschevorsorgedatenbank.com/wp-content/uploads/sites/2//sites/2/2020/04/Button_Registrierung.png"]  

                                                                              Ein kostenfreier Service der Deutschen Vorsorgedatenbank AG

                                                                               

                                                                               

                                                                              Continue reading...

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                                                                              Was passiert, wenn Ihnen etwas passiert?

                                                                              Sorgen Sie für sich und Ihre Familie vor - rechtzeitig und selbstbestimmt: mit der Covid-19 Willenserklärung.

                                                                              Ihr Thomas Schimmel

                                                                              Tel.: +4992318580523
                                                                              E-Mail: info@cofinanz.de

                                                                               

                                                                               

                                                                              [sql-contact-form makler_nummer="7004197" makler_email="info@deutschevorsorgedatenbank.de" mailnummer="1"]

                                                                                Hier können Sie für den Fall einer Erkrankung an COVID-19 Ihre kostenfreie Willenserklärung zur Durchführung der intensivmedizinischen Behandlung inklusive aller damit verbundenen Maßnahmen, insbesondere der künstlichen Beatmung, sowie der damit einhergehenden Notwendigkeiten, beispielsweise einer künstlichen Ernährung für diesen Zeitraum, erstellen.

                                                                                Für jede Person muss eine eigene Willenserklärung erstellt werden.
                                                                                 
                                                                                  kostenpflichtig bestellen  

                                                                                Ein kostenfreier Service der Deutschen Vorsorgedatenbank AG


                                                                                Die COVID-19-Pandemie stellt unser Gesundheitssystem, unser Wirtschaftssystem und unser persönliches Leben vor völlig neue Herausforderungen.

                                                                                 

                                                                                Die Vorstände der Deutschen Vorsorgedatenbank AG haben sich gemeinsam mit kooperierenden Fachanwälten darüber Gedanken gemacht, welche Auswirkungen diese Situation im Bereich Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung mit sich bringen kann.

                                                                                 

                                                                                Grundsätzlich sind die Vorteile einer bestehenden Vorsorgevollmacht auch in einem solchen Szenario unbestritten. Wie sieht es aber bei Patientenverfügungen aus? Hinsichtlich der Erkrankung an COVID-19 liegen noch keinerlei Erfahrungswerte aus der Praxis vor, ob der in den bisherigen Patientenverfügungen zum Ausdruck gebrachte Willen ausreichend ist oder nicht.

                                                                                 

                                                                                Das Resultat ist die nun zur Verfügung stehende Willenserklärung bei einer COVID-19 Erkrankung. Diese ergänzt und präzisiert zum einen bereits existierende Patientenverfügungen, kann aber auch als speziell auf diese Erkrankung abgestelltes Einzeldokument genutzt werden.

                                                                                 

                                                                                Alle weiteren, aus unserer Sicht wichtigen Informationen und Hintergründe finden Sie auf dieser Seite.

                                                                                 

                                                                                In der Hoffnung, dass Ihre persönliche Willenserklärung nie zum Einsatz kommen möge, wünschen wir Ihnen alles Gute. Bleiben Sie bitte gesund.

                                                                                 

                                                                                 

                                                                                 

                                                                                Die Situation

                                                                                Ende März wurde von sieben deutschen medizinischen Fachgesellschaften die „Entscheidung über die Zuteilung von Ressourcen in der Notfall- und Intensivmedizin im Kontext der Covid-19-Pandemie“ herausgegeben, welche der Entscheidungsfindung bei möglicherweise nicht ausreichenden Intensiv-Ressourcen dient.

                                                                                Ziel ist es, damit den behandelnden Ärzten Hilfestellung für diese schwerwiegenden Entscheidungen an die Hand zu geben und diese zu entlasten. Eine entscheidende Rolle bei der intensivmedizinischen Behandlung fällt der Klärung des Patientenwillens zu. Eine intensivmedizinische Behandlung darf nur erfolgen, wenn der Patient in diese Therapie unter Berücksichtigung der Prognose einwilligt bzw. dies getan hätte oder in einer Patientenverfügung vorausverfügt hat.

                                                                                Die Schritte der Entscheidungsfindung bei nicht möglicherweise nicht ausreichenden Intensiv-Ressourcen sind Inhalt dieser Übersicht:

                                                                                 

                                                                                Corona-Uebersicht

                                                                                Die Herausforderung

                                                                                In diesem Zusammenhang stellt sich die Frage nach der Wirksamkeit bzw. Auslegung bestehender Patientenverfügungen. Anhand verschiedener Veröffentlichungen wird davon ausgegangen, dass derzeit ca. 50% der Bevölkerung eine solche Patientenverfügung besitzen. Vermutlich ist in keiner der vor März 2020 erstellten Patientenverfügungen die COVID-19-Pandemie inklusive speziell darauf abgestellter Behandlungswünsche thematisiert.

                                                                                Es kann nun, laut der erwähnten Richtlinien zu folgender Situation kommen:

                                                                                Für die Abwägung, welcher intensivpflichtige Patient beispielsweise die in vielen Fällen lebenserhaltende Beatmung erhält spielt auch eine eventuell vorliegende Patientenverfügung eine Rolle. Wird darin eine intensivmedizinische Therapie abgelehnt, kann dies in der beschriebenen, dramatischen Ausnahmesituation zum Versagen der Behandlung führen.

                                                                                Die Lösung

                                                                                Unabhängig vom Vorhandensein einer Patientenverfügung ergibt sich aus den oben geschilderten Richtlinien folgende Handlungsempfehlung:

                                                                                Eine entscheidende Rolle spielt, dass für eine intensivmedizinische Therapie inklusive der damit verbundenen Szenarien und Behandlungsmaßnahmen in Folge einer COVID-19 Erkrankung eine ausdrückliche Einwilligung des Patienten vorliegt. Diese sollte vorsorglich und vorab schriftlich erfolgen, falls der Patient bei Aufnahme ins Krankenhaus nicht mehr in der Lage sein sollte, dies persönlich zu äußern.

                                                                                Zu diesem Zweck empfiehlt sich das Erstellen einer speziellen Willenserklärung für den Fall einer solchen Erkrankung. Diese können Sie auf dieser Seite für sich und Ihre Angehörigen kostenfrei erstellen. Drucken Sie diese im Anschluss aus und unterzeichnen diese persönlich mit Angabe von Ort und Datum.

                                                                                 


                                                                                Ihr Weg zur kostenfreien COVID-19 Willenserklärung

                                                                                1. Geben Sie bitte Ihre Daten ein.
                                                                                2. Bestätigen Sie Ihren Wunsch zur Erstellung der persönlichen Willenserklärung.
                                                                                3. Bestätigen Sie bitte die Haftungsfreistellung und klicken Sie dann auf ERSTELLEN.
                                                                                4. Sie erhalten die fertige Willenserklärung als PDF-Datei .
                                                                                5. Drucken Sie Ihre Willenserklärung aus und unterzeichnen Sie diese. Bitte ergänzen Sie noch Ort und Datum.
                                                                                6. Verwahren Sie Ihre Willenserklärung im Original. 

                                                                                Informieren Sie Ihre Angehörigen über das Vorhandensein dieser Erklärung.

                                                                                Führen Sie ein Exemplar der Erklärung im Falle einer Erkrankung mit COVID-19 mit sich und informieren Sie die behandelnden Ärzte entsprechend.
                                                                                 
                                                                                  kostenpflichtig bestellen  

                                                                                Ein kostenfreier Service der Deutschen Vorsorgedatenbank AG

                                                                                 

                                                                                 

                                                                                Continue reading...

                                                                                Covid-19 Spezial Hannes Weindorf

                                                                                Was passiert, wenn Ihnen etwas passiert?

                                                                                Sorgen Sie für sich und Ihre Familie vor - rechtzeitig und selbstbestimmt: mit der Covid-19 Willenserklärung.

                                                                                Ihr Hannes Weindorf

                                                                                Tel.: +4915209297995
                                                                                E-Mail: hw@weindorf-beratung.de

                                                                                 

                                                                                 

                                                                                [sql-contact-form makler_nummer="7001273" makler_email="info@deutschevorsorgedatenbank.de" mailnummer="1"]

                                                                                  Hier können Sie für den Fall einer Erkrankung an COVID-19 Ihre kostenfreie Willenserklärung zur Durchführung der intensivmedizinischen Behandlung inklusive aller damit verbundenen Maßnahmen, insbesondere der künstlichen Beatmung, sowie der damit einhergehenden Notwendigkeiten, beispielsweise einer künstlichen Ernährung für diesen Zeitraum, erstellen.

                                                                                  Für jede Person muss eine eigene Willenserklärung erstellt werden.
                                                                                   
                                                                                    kostenpflichtig bestellen  

                                                                                  Ein kostenfreier Service der Deutschen Vorsorgedatenbank AG


                                                                                  Die COVID-19-Pandemie stellt unser Gesundheitssystem, unser Wirtschaftssystem und unser persönliches Leben vor völlig neue Herausforderungen.

                                                                                   

                                                                                  Die Vorstände der Deutschen Vorsorgedatenbank AG haben sich gemeinsam mit kooperierenden Fachanwälten darüber Gedanken gemacht, welche Auswirkungen diese Situation im Bereich Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung mit sich bringen kann.

                                                                                   

                                                                                  Grundsätzlich sind die Vorteile einer bestehenden Vorsorgevollmacht auch in einem solchen Szenario unbestritten. Wie sieht es aber bei Patientenverfügungen aus? Hinsichtlich der Erkrankung an COVID-19 liegen noch keinerlei Erfahrungswerte aus der Praxis vor, ob der in den bisherigen Patientenverfügungen zum Ausdruck gebrachte Willen ausreichend ist oder nicht.

                                                                                   

                                                                                  Das Resultat ist die nun zur Verfügung stehende Willenserklärung bei einer COVID-19 Erkrankung. Diese ergänzt und präzisiert zum einen bereits existierende Patientenverfügungen, kann aber auch als speziell auf diese Erkrankung abgestelltes Einzeldokument genutzt werden.

                                                                                   

                                                                                  Alle weiteren, aus unserer Sicht wichtigen Informationen und Hintergründe finden Sie auf dieser Seite.

                                                                                   

                                                                                  In der Hoffnung, dass Ihre persönliche Willenserklärung nie zum Einsatz kommen möge, wünschen wir Ihnen alles Gute. Bleiben Sie bitte gesund.

                                                                                   

                                                                                   

                                                                                   

                                                                                  Die Situation

                                                                                  Ende März wurde von sieben deutschen medizinischen Fachgesellschaften die „Entscheidung über die Zuteilung von Ressourcen in der Notfall- und Intensivmedizin im Kontext der Covid-19-Pandemie“ herausgegeben, welche der Entscheidungsfindung bei möglicherweise nicht ausreichenden Intensiv-Ressourcen dient.

                                                                                  Ziel ist es, damit den behandelnden Ärzten Hilfestellung für diese schwerwiegenden Entscheidungen an die Hand zu geben und diese zu entlasten. Eine entscheidende Rolle bei der intensivmedizinischen Behandlung fällt der Klärung des Patientenwillens zu. Eine intensivmedizinische Behandlung darf nur erfolgen, wenn der Patient in diese Therapie unter Berücksichtigung der Prognose einwilligt bzw. dies getan hätte oder in einer Patientenverfügung vorausverfügt hat.

                                                                                  Die Schritte der Entscheidungsfindung bei nicht möglicherweise nicht ausreichenden Intensiv-Ressourcen sind Inhalt dieser Übersicht:

                                                                                   

                                                                                  Corona-Uebersicht

                                                                                  Die Herausforderung

                                                                                  In diesem Zusammenhang stellt sich die Frage nach der Wirksamkeit bzw. Auslegung bestehender Patientenverfügungen. Anhand verschiedener Veröffentlichungen wird davon ausgegangen, dass derzeit ca. 50% der Bevölkerung eine solche Patientenverfügung besitzen. Vermutlich ist in keiner der vor März 2020 erstellten Patientenverfügungen die COVID-19-Pandemie inklusive speziell darauf abgestellter Behandlungswünsche thematisiert.

                                                                                  Es kann nun, laut der erwähnten Richtlinien zu folgender Situation kommen:

                                                                                  Für die Abwägung, welcher intensivpflichtige Patient beispielsweise die in vielen Fällen lebenserhaltende Beatmung erhält spielt auch eine eventuell vorliegende Patientenverfügung eine Rolle. Wird darin eine intensivmedizinische Therapie abgelehnt, kann dies in der beschriebenen, dramatischen Ausnahmesituation zum Versagen der Behandlung führen.

                                                                                  Die Lösung

                                                                                  Unabhängig vom Vorhandensein einer Patientenverfügung ergibt sich aus den oben geschilderten Richtlinien folgende Handlungsempfehlung:

                                                                                  Eine entscheidende Rolle spielt, dass für eine intensivmedizinische Therapie inklusive der damit verbundenen Szenarien und Behandlungsmaßnahmen in Folge einer COVID-19 Erkrankung eine ausdrückliche Einwilligung des Patienten vorliegt. Diese sollte vorsorglich und vorab schriftlich erfolgen, falls der Patient bei Aufnahme ins Krankenhaus nicht mehr in der Lage sein sollte, dies persönlich zu äußern.

                                                                                  Zu diesem Zweck empfiehlt sich das Erstellen einer speziellen Willenserklärung für den Fall einer solchen Erkrankung. Diese können Sie auf dieser Seite für sich und Ihre Angehörigen kostenfrei erstellen. Drucken Sie diese im Anschluss aus und unterzeichnen diese persönlich mit Angabe von Ort und Datum.

                                                                                   


                                                                                  Ihr Weg zur kostenfreien COVID-19 Willenserklärung

                                                                                  1. Geben Sie bitte Ihre Daten ein.
                                                                                  2. Bestätigen Sie Ihren Wunsch zur Erstellung der persönlichen Willenserklärung.
                                                                                  3. Bestätigen Sie bitte die Haftungsfreistellung und klicken Sie dann auf ERSTELLEN.
                                                                                  4. Sie erhalten die fertige Willenserklärung als PDF-Datei .
                                                                                  5. Drucken Sie Ihre Willenserklärung aus und unterzeichnen Sie diese. Bitte ergänzen Sie noch Ort und Datum.
                                                                                  6. Verwahren Sie Ihre Willenserklärung im Original. 

                                                                                  Informieren Sie Ihre Angehörigen über das Vorhandensein dieser Erklärung.

                                                                                  Führen Sie ein Exemplar der Erklärung im Falle einer Erkrankung mit COVID-19 mit sich und informieren Sie die behandelnden Ärzte entsprechend.
                                                                                   
                                                                                    kostenpflichtig bestellen  

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                                                                                  Was passiert, wenn Ihnen etwas passiert?

                                                                                  Sorgen Sie für sich und Ihre Familie vor - rechtzeitig und selbstbestimmt: mit der Covid-19 Willenserklärung.

                                                                                  Ihr Rainer Geiges

                                                                                  Tel.: +497684908520
                                                                                  E-Mail: geiges@mediass24.de

                                                                                   

                                                                                   

                                                                                  [sql-contact-form makler_nummer="7002030" makler_email="info@deutschevorsorgedatenbank.de" mailnummer="1"]

                                                                                    Hier können Sie für den Fall einer Erkrankung an COVID-19 Ihre kostenfreie Willenserklärung zur Durchführung der intensivmedizinischen Behandlung inklusive aller damit verbundenen Maßnahmen, insbesondere der künstlichen Beatmung, sowie der damit einhergehenden Notwendigkeiten, beispielsweise einer künstlichen Ernährung für diesen Zeitraum, erstellen.

                                                                                    Für jede Person muss eine eigene Willenserklärung erstellt werden.
                                                                                     
                                                                                      kostenpflichtig bestellen  

                                                                                    Ein kostenfreier Service der Deutschen Vorsorgedatenbank AG


                                                                                    Die COVID-19-Pandemie stellt unser Gesundheitssystem, unser Wirtschaftssystem und unser persönliches Leben vor völlig neue Herausforderungen.

                                                                                     

                                                                                    Die Vorstände der Deutschen Vorsorgedatenbank AG haben sich gemeinsam mit kooperierenden Fachanwälten darüber Gedanken gemacht, welche Auswirkungen diese Situation im Bereich Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung mit sich bringen kann.

                                                                                     

                                                                                    Grundsätzlich sind die Vorteile einer bestehenden Vorsorgevollmacht auch in einem solchen Szenario unbestritten. Wie sieht es aber bei Patientenverfügungen aus? Hinsichtlich der Erkrankung an COVID-19 liegen noch keinerlei Erfahrungswerte aus der Praxis vor, ob der in den bisherigen Patientenverfügungen zum Ausdruck gebrachte Willen ausreichend ist oder nicht.

                                                                                     

                                                                                    Das Resultat ist die nun zur Verfügung stehende Willenserklärung bei einer COVID-19 Erkrankung. Diese ergänzt und präzisiert zum einen bereits existierende Patientenverfügungen, kann aber auch als speziell auf diese Erkrankung abgestelltes Einzeldokument genutzt werden.

                                                                                     

                                                                                    Alle weiteren, aus unserer Sicht wichtigen Informationen und Hintergründe finden Sie auf dieser Seite.

                                                                                     

                                                                                    In der Hoffnung, dass Ihre persönliche Willenserklärung nie zum Einsatz kommen möge, wünschen wir Ihnen alles Gute. Bleiben Sie bitte gesund.

                                                                                     

                                                                                     

                                                                                     

                                                                                    Die Situation

                                                                                    Ende März wurde von sieben deutschen medizinischen Fachgesellschaften die „Entscheidung über die Zuteilung von Ressourcen in der Notfall- und Intensivmedizin im Kontext der Covid-19-Pandemie“ herausgegeben, welche der Entscheidungsfindung bei möglicherweise nicht ausreichenden Intensiv-Ressourcen dient.

                                                                                    Ziel ist es, damit den behandelnden Ärzten Hilfestellung für diese schwerwiegenden Entscheidungen an die Hand zu geben und diese zu entlasten. Eine entscheidende Rolle bei der intensivmedizinischen Behandlung fällt der Klärung des Patientenwillens zu. Eine intensivmedizinische Behandlung darf nur erfolgen, wenn der Patient in diese Therapie unter Berücksichtigung der Prognose einwilligt bzw. dies getan hätte oder in einer Patientenverfügung vorausverfügt hat.

                                                                                    Die Schritte der Entscheidungsfindung bei nicht möglicherweise nicht ausreichenden Intensiv-Ressourcen sind Inhalt dieser Übersicht:

                                                                                     

                                                                                    Corona-Uebersicht

                                                                                    Die Herausforderung

                                                                                    In diesem Zusammenhang stellt sich die Frage nach der Wirksamkeit bzw. Auslegung bestehender Patientenverfügungen. Anhand verschiedener Veröffentlichungen wird davon ausgegangen, dass derzeit ca. 50% der Bevölkerung eine solche Patientenverfügung besitzen. Vermutlich ist in keiner der vor März 2020 erstellten Patientenverfügungen die COVID-19-Pandemie inklusive speziell darauf abgestellter Behandlungswünsche thematisiert.

                                                                                    Es kann nun, laut der erwähnten Richtlinien zu folgender Situation kommen:

                                                                                    Für die Abwägung, welcher intensivpflichtige Patient beispielsweise die in vielen Fällen lebenserhaltende Beatmung erhält spielt auch eine eventuell vorliegende Patientenverfügung eine Rolle. Wird darin eine intensivmedizinische Therapie abgelehnt, kann dies in der beschriebenen, dramatischen Ausnahmesituation zum Versagen der Behandlung führen.

                                                                                    Die Lösung

                                                                                    Unabhängig vom Vorhandensein einer Patientenverfügung ergibt sich aus den oben geschilderten Richtlinien folgende Handlungsempfehlung:

                                                                                    Eine entscheidende Rolle spielt, dass für eine intensivmedizinische Therapie inklusive der damit verbundenen Szenarien und Behandlungsmaßnahmen in Folge einer COVID-19 Erkrankung eine ausdrückliche Einwilligung des Patienten vorliegt. Diese sollte vorsorglich und vorab schriftlich erfolgen, falls der Patient bei Aufnahme ins Krankenhaus nicht mehr in der Lage sein sollte, dies persönlich zu äußern.

                                                                                    Zu diesem Zweck empfiehlt sich das Erstellen einer speziellen Willenserklärung für den Fall einer solchen Erkrankung. Diese können Sie auf dieser Seite für sich und Ihre Angehörigen kostenfrei erstellen. Drucken Sie diese im Anschluss aus und unterzeichnen diese persönlich mit Angabe von Ort und Datum.

                                                                                     


                                                                                    Ihr Weg zur kostenfreien COVID-19 Willenserklärung

                                                                                    1. Geben Sie bitte Ihre Daten ein.
                                                                                    2. Bestätigen Sie Ihren Wunsch zur Erstellung der persönlichen Willenserklärung.
                                                                                    3. Bestätigen Sie bitte die Haftungsfreistellung und klicken Sie dann auf ERSTELLEN.
                                                                                    4. Sie erhalten die fertige Willenserklärung als PDF-Datei .
                                                                                    5. Drucken Sie Ihre Willenserklärung aus und unterzeichnen Sie diese. Bitte ergänzen Sie noch Ort und Datum.
                                                                                    6. Verwahren Sie Ihre Willenserklärung im Original. 

                                                                                    Informieren Sie Ihre Angehörigen über das Vorhandensein dieser Erklärung.

                                                                                    Führen Sie ein Exemplar der Erklärung im Falle einer Erkrankung mit COVID-19 mit sich und informieren Sie die behandelnden Ärzte entsprechend.
                                                                                     
                                                                                      kostenpflichtig bestellen  

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                                                                                    Was passiert, wenn Ihnen etwas passiert?

                                                                                    Sorgen Sie für sich und Ihre Familie vor - rechtzeitig und selbstbestimmt: mit der Covid-19 Willenserklärung.

                                                                                    Ihr Uwe Fendl

                                                                                    Tel.: +49832395098
                                                                                    E-Mail: uwe@fendl.eu

                                                                                     

                                                                                     

                                                                                    [sql-contact-form makler_nummer="7003801" makler_email="info@deutschevorsorgedatenbank.de" mailnummer="1"]

                                                                                      Hier können Sie für den Fall einer Erkrankung an COVID-19 Ihre kostenfreie Willenserklärung zur Durchführung der intensivmedizinischen Behandlung inklusive aller damit verbundenen Maßnahmen, insbesondere der künstlichen Beatmung, sowie der damit einhergehenden Notwendigkeiten, beispielsweise einer künstlichen Ernährung für diesen Zeitraum, erstellen.

                                                                                      Für jede Person muss eine eigene Willenserklärung erstellt werden.
                                                                                       
                                                                                        kostenpflichtig bestellen  

                                                                                      Ein kostenfreier Service der Deutschen Vorsorgedatenbank AG


                                                                                      Die COVID-19-Pandemie stellt unser Gesundheitssystem, unser Wirtschaftssystem und unser persönliches Leben vor völlig neue Herausforderungen.

                                                                                       

                                                                                      Die Vorstände der Deutschen Vorsorgedatenbank AG haben sich gemeinsam mit kooperierenden Fachanwälten darüber Gedanken gemacht, welche Auswirkungen diese Situation im Bereich Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung mit sich bringen kann.

                                                                                       

                                                                                      Grundsätzlich sind die Vorteile einer bestehenden Vorsorgevollmacht auch in einem solchen Szenario unbestritten. Wie sieht es aber bei Patientenverfügungen aus? Hinsichtlich der Erkrankung an COVID-19 liegen noch keinerlei Erfahrungswerte aus der Praxis vor, ob der in den bisherigen Patientenverfügungen zum Ausdruck gebrachte Willen ausreichend ist oder nicht.

                                                                                       

                                                                                      Das Resultat ist die nun zur Verfügung stehende Willenserklärung bei einer COVID-19 Erkrankung. Diese ergänzt und präzisiert zum einen bereits existierende Patientenverfügungen, kann aber auch als speziell auf diese Erkrankung abgestelltes Einzeldokument genutzt werden.

                                                                                       

                                                                                      Alle weiteren, aus unserer Sicht wichtigen Informationen und Hintergründe finden Sie auf dieser Seite.

                                                                                       

                                                                                      In der Hoffnung, dass Ihre persönliche Willenserklärung nie zum Einsatz kommen möge, wünschen wir Ihnen alles Gute. Bleiben Sie bitte gesund.

                                                                                       

                                                                                       

                                                                                       

                                                                                      Die Situation

                                                                                      Ende März wurde von sieben deutschen medizinischen Fachgesellschaften die „Entscheidung über die Zuteilung von Ressourcen in der Notfall- und Intensivmedizin im Kontext der Covid-19-Pandemie“ herausgegeben, welche der Entscheidungsfindung bei möglicherweise nicht ausreichenden Intensiv-Ressourcen dient.

                                                                                      Ziel ist es, damit den behandelnden Ärzten Hilfestellung für diese schwerwiegenden Entscheidungen an die Hand zu geben und diese zu entlasten. Eine entscheidende Rolle bei der intensivmedizinischen Behandlung fällt der Klärung des Patientenwillens zu. Eine intensivmedizinische Behandlung darf nur erfolgen, wenn der Patient in diese Therapie unter Berücksichtigung der Prognose einwilligt bzw. dies getan hätte oder in einer Patientenverfügung vorausverfügt hat.

                                                                                      Die Schritte der Entscheidungsfindung bei nicht möglicherweise nicht ausreichenden Intensiv-Ressourcen sind Inhalt dieser Übersicht:

                                                                                       

                                                                                      Corona-Uebersicht

                                                                                      Die Herausforderung

                                                                                      In diesem Zusammenhang stellt sich die Frage nach der Wirksamkeit bzw. Auslegung bestehender Patientenverfügungen. Anhand verschiedener Veröffentlichungen wird davon ausgegangen, dass derzeit ca. 50% der Bevölkerung eine solche Patientenverfügung besitzen. Vermutlich ist in keiner der vor März 2020 erstellten Patientenverfügungen die COVID-19-Pandemie inklusive speziell darauf abgestellter Behandlungswünsche thematisiert.

                                                                                      Es kann nun, laut der erwähnten Richtlinien zu folgender Situation kommen:

                                                                                      Für die Abwägung, welcher intensivpflichtige Patient beispielsweise die in vielen Fällen lebenserhaltende Beatmung erhält spielt auch eine eventuell vorliegende Patientenverfügung eine Rolle. Wird darin eine intensivmedizinische Therapie abgelehnt, kann dies in der beschriebenen, dramatischen Ausnahmesituation zum Versagen der Behandlung führen.

                                                                                      Die Lösung

                                                                                      Unabhängig vom Vorhandensein einer Patientenverfügung ergibt sich aus den oben geschilderten Richtlinien folgende Handlungsempfehlung:

                                                                                      Eine entscheidende Rolle spielt, dass für eine intensivmedizinische Therapie inklusive der damit verbundenen Szenarien und Behandlungsmaßnahmen in Folge einer COVID-19 Erkrankung eine ausdrückliche Einwilligung des Patienten vorliegt. Diese sollte vorsorglich und vorab schriftlich erfolgen, falls der Patient bei Aufnahme ins Krankenhaus nicht mehr in der Lage sein sollte, dies persönlich zu äußern.

                                                                                      Zu diesem Zweck empfiehlt sich das Erstellen einer speziellen Willenserklärung für den Fall einer solchen Erkrankung. Diese können Sie auf dieser Seite für sich und Ihre Angehörigen kostenfrei erstellen. Drucken Sie diese im Anschluss aus und unterzeichnen diese persönlich mit Angabe von Ort und Datum.

                                                                                       


                                                                                      Ihr Weg zur kostenfreien COVID-19 Willenserklärung

                                                                                      1. Geben Sie bitte Ihre Daten ein.
                                                                                      2. Bestätigen Sie Ihren Wunsch zur Erstellung der persönlichen Willenserklärung.
                                                                                      3. Bestätigen Sie bitte die Haftungsfreistellung und klicken Sie dann auf ERSTELLEN.
                                                                                      4. Sie erhalten die fertige Willenserklärung als PDF-Datei .
                                                                                      5. Drucken Sie Ihre Willenserklärung aus und unterzeichnen Sie diese. Bitte ergänzen Sie noch Ort und Datum.
                                                                                      6. Verwahren Sie Ihre Willenserklärung im Original. 

                                                                                      Informieren Sie Ihre Angehörigen über das Vorhandensein dieser Erklärung.

                                                                                      Führen Sie ein Exemplar der Erklärung im Falle einer Erkrankung mit COVID-19 mit sich und informieren Sie die behandelnden Ärzte entsprechend.
                                                                                       
                                                                                        kostenpflichtig bestellen  

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                                                                                      Was passiert, wenn Ihnen etwas passiert?

                                                                                      Sorgen Sie für sich und Ihre Familie vor - rechtzeitig und selbstbestimmt: mit der Covid-19 Willenserklärung.

                                                                                      Ihr Martin Newrzella

                                                                                      Tel.: +49913147414
                                                                                      E-Mail: m.newrzella@t-online.de

                                                                                       

                                                                                       

                                                                                      [sql-contact-form makler_nummer="7002436" makler_email="info@deutschevorsorgedatenbank.de" mailnummer="1"]

                                                                                        Hier können Sie für den Fall einer Erkrankung an COVID-19 Ihre kostenfreie Willenserklärung zur Durchführung der intensivmedizinischen Behandlung inklusive aller damit verbundenen Maßnahmen, insbesondere der künstlichen Beatmung, sowie der damit einhergehenden Notwendigkeiten, beispielsweise einer künstlichen Ernährung für diesen Zeitraum, erstellen.

                                                                                        Für jede Person muss eine eigene Willenserklärung erstellt werden.
                                                                                         
                                                                                          kostenpflichtig bestellen  

                                                                                        Ein kostenfreier Service der Deutschen Vorsorgedatenbank AG


                                                                                        Die COVID-19-Pandemie stellt unser Gesundheitssystem, unser Wirtschaftssystem und unser persönliches Leben vor völlig neue Herausforderungen.

                                                                                         

                                                                                        Die Vorstände der Deutschen Vorsorgedatenbank AG haben sich gemeinsam mit kooperierenden Fachanwälten darüber Gedanken gemacht, welche Auswirkungen diese Situation im Bereich Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung mit sich bringen kann.

                                                                                         

                                                                                        Grundsätzlich sind die Vorteile einer bestehenden Vorsorgevollmacht auch in einem solchen Szenario unbestritten. Wie sieht es aber bei Patientenverfügungen aus? Hinsichtlich der Erkrankung an COVID-19 liegen noch keinerlei Erfahrungswerte aus der Praxis vor, ob der in den bisherigen Patientenverfügungen zum Ausdruck gebrachte Willen ausreichend ist oder nicht.

                                                                                         

                                                                                        Das Resultat ist die nun zur Verfügung stehende Willenserklärung bei einer COVID-19 Erkrankung. Diese ergänzt und präzisiert zum einen bereits existierende Patientenverfügungen, kann aber auch als speziell auf diese Erkrankung abgestelltes Einzeldokument genutzt werden.

                                                                                         

                                                                                        Alle weiteren, aus unserer Sicht wichtigen Informationen und Hintergründe finden Sie auf dieser Seite.

                                                                                         

                                                                                        In der Hoffnung, dass Ihre persönliche Willenserklärung nie zum Einsatz kommen möge, wünschen wir Ihnen alles Gute. Bleiben Sie bitte gesund.

                                                                                         

                                                                                         

                                                                                         

                                                                                        Die Situation

                                                                                        Ende März wurde von sieben deutschen medizinischen Fachgesellschaften die „Entscheidung über die Zuteilung von Ressourcen in der Notfall- und Intensivmedizin im Kontext der Covid-19-Pandemie“ herausgegeben, welche der Entscheidungsfindung bei möglicherweise nicht ausreichenden Intensiv-Ressourcen dient.

                                                                                        Ziel ist es, damit den behandelnden Ärzten Hilfestellung für diese schwerwiegenden Entscheidungen an die Hand zu geben und diese zu entlasten. Eine entscheidende Rolle bei der intensivmedizinischen Behandlung fällt der Klärung des Patientenwillens zu. Eine intensivmedizinische Behandlung darf nur erfolgen, wenn der Patient in diese Therapie unter Berücksichtigung der Prognose einwilligt bzw. dies getan hätte oder in einer Patientenverfügung vorausverfügt hat.

                                                                                        Die Schritte der Entscheidungsfindung bei nicht möglicherweise nicht ausreichenden Intensiv-Ressourcen sind Inhalt dieser Übersicht:

                                                                                         

                                                                                        Corona-Uebersicht

                                                                                        Die Herausforderung

                                                                                        In diesem Zusammenhang stellt sich die Frage nach der Wirksamkeit bzw. Auslegung bestehender Patientenverfügungen. Anhand verschiedener Veröffentlichungen wird davon ausgegangen, dass derzeit ca. 50% der Bevölkerung eine solche Patientenverfügung besitzen. Vermutlich ist in keiner der vor März 2020 erstellten Patientenverfügungen die COVID-19-Pandemie inklusive speziell darauf abgestellter Behandlungswünsche thematisiert.

                                                                                        Es kann nun, laut der erwähnten Richtlinien zu folgender Situation kommen:

                                                                                        Für die Abwägung, welcher intensivpflichtige Patient beispielsweise die in vielen Fällen lebenserhaltende Beatmung erhält spielt auch eine eventuell vorliegende Patientenverfügung eine Rolle. Wird darin eine intensivmedizinische Therapie abgelehnt, kann dies in der beschriebenen, dramatischen Ausnahmesituation zum Versagen der Behandlung führen.

                                                                                        Die Lösung

                                                                                        Unabhängig vom Vorhandensein einer Patientenverfügung ergibt sich aus den oben geschilderten Richtlinien folgende Handlungsempfehlung:

                                                                                        Eine entscheidende Rolle spielt, dass für eine intensivmedizinische Therapie inklusive der damit verbundenen Szenarien und Behandlungsmaßnahmen in Folge einer COVID-19 Erkrankung eine ausdrückliche Einwilligung des Patienten vorliegt. Diese sollte vorsorglich und vorab schriftlich erfolgen, falls der Patient bei Aufnahme ins Krankenhaus nicht mehr in der Lage sein sollte, dies persönlich zu äußern.

                                                                                        Zu diesem Zweck empfiehlt sich das Erstellen einer speziellen Willenserklärung für den Fall einer solchen Erkrankung. Diese können Sie auf dieser Seite für sich und Ihre Angehörigen kostenfrei erstellen. Drucken Sie diese im Anschluss aus und unterzeichnen diese persönlich mit Angabe von Ort und Datum.

                                                                                         


                                                                                        Ihr Weg zur kostenfreien COVID-19 Willenserklärung

                                                                                        1. Geben Sie bitte Ihre Daten ein.
                                                                                        2. Bestätigen Sie Ihren Wunsch zur Erstellung der persönlichen Willenserklärung.
                                                                                        3. Bestätigen Sie bitte die Haftungsfreistellung und klicken Sie dann auf ERSTELLEN.
                                                                                        4. Sie erhalten die fertige Willenserklärung als PDF-Datei .
                                                                                        5. Drucken Sie Ihre Willenserklärung aus und unterzeichnen Sie diese. Bitte ergänzen Sie noch Ort und Datum.
                                                                                        6. Verwahren Sie Ihre Willenserklärung im Original. 

                                                                                        Informieren Sie Ihre Angehörigen über das Vorhandensein dieser Erklärung.

                                                                                        Führen Sie ein Exemplar der Erklärung im Falle einer Erkrankung mit COVID-19 mit sich und informieren Sie die behandelnden Ärzte entsprechend.
                                                                                         
                                                                                          kostenpflichtig bestellen  

                                                                                        Ein kostenfreier Service der Deutschen Vorsorgedatenbank AG

                                                                                         

                                                                                         

                                                                                        Continue reading...

                                                                                        Covid-19 Spezial Thomas Wallawitsch

                                                                                        Was passiert, wenn Ihnen etwas passiert?

                                                                                        Sorgen Sie für sich und Ihre Familie vor - rechtzeitig und selbstbestimmt: mit der Covid-19 Willenserklärung.

                                                                                        Ihr Thomas Wallawitsch

                                                                                        Tel.: +4944159421177
                                                                                        E-Mail: info@meindomizil.de

                                                                                         

                                                                                         

                                                                                        [sql-contact-form makler_nummer="7001105" makler_email="info@deutschevorsorgedatenbank.de" mailnummer="1"]

                                                                                          Hier können Sie für den Fall einer Erkrankung an COVID-19 Ihre kostenfreie Willenserklärung zur Durchführung der intensivmedizinischen Behandlung inklusive aller damit verbundenen Maßnahmen, insbesondere der künstlichen Beatmung, sowie der damit einhergehenden Notwendigkeiten, beispielsweise einer künstlichen Ernährung für diesen Zeitraum, erstellen.

                                                                                          Für jede Person muss eine eigene Willenserklärung erstellt werden.
                                                                                           
                                                                                            kostenpflichtig bestellen  

                                                                                          Ein kostenfreier Service der Deutschen Vorsorgedatenbank AG


                                                                                          Die COVID-19-Pandemie stellt unser Gesundheitssystem, unser Wirtschaftssystem und unser persönliches Leben vor völlig neue Herausforderungen.

                                                                                           

                                                                                          Die Vorstände der Deutschen Vorsorgedatenbank AG haben sich gemeinsam mit kooperierenden Fachanwälten darüber Gedanken gemacht, welche Auswirkungen diese Situation im Bereich Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung mit sich bringen kann.

                                                                                           

                                                                                          Grundsätzlich sind die Vorteile einer bestehenden Vorsorgevollmacht auch in einem solchen Szenario unbestritten. Wie sieht es aber bei Patientenverfügungen aus? Hinsichtlich der Erkrankung an COVID-19 liegen noch keinerlei Erfahrungswerte aus der Praxis vor, ob der in den bisherigen Patientenverfügungen zum Ausdruck gebrachte Willen ausreichend ist oder nicht.

                                                                                           

                                                                                          Das Resultat ist die nun zur Verfügung stehende Willenserklärung bei einer COVID-19 Erkrankung. Diese ergänzt und präzisiert zum einen bereits existierende Patientenverfügungen, kann aber auch als speziell auf diese Erkrankung abgestelltes Einzeldokument genutzt werden.

                                                                                           

                                                                                          Alle weiteren, aus unserer Sicht wichtigen Informationen und Hintergründe finden Sie auf dieser Seite.

                                                                                           

                                                                                          In der Hoffnung, dass Ihre persönliche Willenserklärung nie zum Einsatz kommen möge, wünschen wir Ihnen alles Gute. Bleiben Sie bitte gesund.

                                                                                           

                                                                                           

                                                                                           

                                                                                          Die Situation

                                                                                          Ende März wurde von sieben deutschen medizinischen Fachgesellschaften die „Entscheidung über die Zuteilung von Ressourcen in der Notfall- und Intensivmedizin im Kontext der Covid-19-Pandemie“ herausgegeben, welche der Entscheidungsfindung bei möglicherweise nicht ausreichenden Intensiv-Ressourcen dient.

                                                                                          Ziel ist es, damit den behandelnden Ärzten Hilfestellung für diese schwerwiegenden Entscheidungen an die Hand zu geben und diese zu entlasten. Eine entscheidende Rolle bei der intensivmedizinischen Behandlung fällt der Klärung des Patientenwillens zu. Eine intensivmedizinische Behandlung darf nur erfolgen, wenn der Patient in diese Therapie unter Berücksichtigung der Prognose einwilligt bzw. dies getan hätte oder in einer Patientenverfügung vorausverfügt hat.

                                                                                          Die Schritte der Entscheidungsfindung bei nicht möglicherweise nicht ausreichenden Intensiv-Ressourcen sind Inhalt dieser Übersicht:

                                                                                           

                                                                                          Corona-Uebersicht

                                                                                          Die Herausforderung

                                                                                          In diesem Zusammenhang stellt sich die Frage nach der Wirksamkeit bzw. Auslegung bestehender Patientenverfügungen. Anhand verschiedener Veröffentlichungen wird davon ausgegangen, dass derzeit ca. 50% der Bevölkerung eine solche Patientenverfügung besitzen. Vermutlich ist in keiner der vor März 2020 erstellten Patientenverfügungen die COVID-19-Pandemie inklusive speziell darauf abgestellter Behandlungswünsche thematisiert.

                                                                                          Es kann nun, laut der erwähnten Richtlinien zu folgender Situation kommen:

                                                                                          Für die Abwägung, welcher intensivpflichtige Patient beispielsweise die in vielen Fällen lebenserhaltende Beatmung erhält spielt auch eine eventuell vorliegende Patientenverfügung eine Rolle. Wird darin eine intensivmedizinische Therapie abgelehnt, kann dies in der beschriebenen, dramatischen Ausnahmesituation zum Versagen der Behandlung führen.

                                                                                          Die Lösung

                                                                                          Unabhängig vom Vorhandensein einer Patientenverfügung ergibt sich aus den oben geschilderten Richtlinien folgende Handlungsempfehlung:

                                                                                          Eine entscheidende Rolle spielt, dass für eine intensivmedizinische Therapie inklusive der damit verbundenen Szenarien und Behandlungsmaßnahmen in Folge einer COVID-19 Erkrankung eine ausdrückliche Einwilligung des Patienten vorliegt. Diese sollte vorsorglich und vorab schriftlich erfolgen, falls der Patient bei Aufnahme ins Krankenhaus nicht mehr in der Lage sein sollte, dies persönlich zu äußern.

                                                                                          Zu diesem Zweck empfiehlt sich das Erstellen einer speziellen Willenserklärung für den Fall einer solchen Erkrankung. Diese können Sie auf dieser Seite für sich und Ihre Angehörigen kostenfrei erstellen. Drucken Sie diese im Anschluss aus und unterzeichnen diese persönlich mit Angabe von Ort und Datum.

                                                                                           


                                                                                          Ihr Weg zur kostenfreien COVID-19 Willenserklärung

                                                                                          1. Geben Sie bitte Ihre Daten ein.
                                                                                          2. Bestätigen Sie Ihren Wunsch zur Erstellung der persönlichen Willenserklärung.
                                                                                          3. Bestätigen Sie bitte die Haftungsfreistellung und klicken Sie dann auf ERSTELLEN.
                                                                                          4. Sie erhalten die fertige Willenserklärung als PDF-Datei .
                                                                                          5. Drucken Sie Ihre Willenserklärung aus und unterzeichnen Sie diese. Bitte ergänzen Sie noch Ort und Datum.
                                                                                          6. Verwahren Sie Ihre Willenserklärung im Original. 

                                                                                          Informieren Sie Ihre Angehörigen über das Vorhandensein dieser Erklärung.

                                                                                          Führen Sie ein Exemplar der Erklärung im Falle einer Erkrankung mit COVID-19 mit sich und informieren Sie die behandelnden Ärzte entsprechend.
                                                                                           
                                                                                            kostenpflichtig bestellen  

                                                                                          Ein kostenfreier Service der Deutschen Vorsorgedatenbank AG

                                                                                           

                                                                                           

                                                                                          Continue reading...

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                                                                                          Was passiert, wenn Ihnen etwas passiert?

                                                                                          Sorgen Sie für sich und Ihre Familie vor - rechtzeitig und selbstbestimmt: mit der Covid-19 Willenserklärung.

                                                                                          Ihr Christoph Hansen

                                                                                          Tel.: 015233935944
                                                                                          E-Mail: info@hansen-real-invest.de

                                                                                           

                                                                                           

                                                                                          [sql-contact-form makler_nummer="7001295" makler_email="info@deutschevorsorgedatenbank.de" mailnummer="1"]

                                                                                            Hier können Sie für den Fall einer Erkrankung an COVID-19 Ihre kostenfreie Willenserklärung zur Durchführung der intensivmedizinischen Behandlung inklusive aller damit verbundenen Maßnahmen, insbesondere der künstlichen Beatmung, sowie der damit einhergehenden Notwendigkeiten, beispielsweise einer künstlichen Ernährung für diesen Zeitraum, erstellen.

                                                                                            Für jede Person muss eine eigene Willenserklärung erstellt werden.
                                                                                             
                                                                                              kostenpflichtig bestellen  

                                                                                            Ein kostenfreier Service der Deutschen Vorsorgedatenbank AG


                                                                                            Die COVID-19-Pandemie stellt unser Gesundheitssystem, unser Wirtschaftssystem und unser persönliches Leben vor völlig neue Herausforderungen.

                                                                                             

                                                                                            Die Vorstände der Deutschen Vorsorgedatenbank AG haben sich gemeinsam mit kooperierenden Fachanwälten darüber Gedanken gemacht, welche Auswirkungen diese Situation im Bereich Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung mit sich bringen kann.

                                                                                             

                                                                                            Grundsätzlich sind die Vorteile einer bestehenden Vorsorgevollmacht auch in einem solchen Szenario unbestritten. Wie sieht es aber bei Patientenverfügungen aus? Hinsichtlich der Erkrankung an COVID-19 liegen noch keinerlei Erfahrungswerte aus der Praxis vor, ob der in den bisherigen Patientenverfügungen zum Ausdruck gebrachte Willen ausreichend ist oder nicht.

                                                                                             

                                                                                            Das Resultat ist die nun zur Verfügung stehende Willenserklärung bei einer COVID-19 Erkrankung. Diese ergänzt und präzisiert zum einen bereits existierende Patientenverfügungen, kann aber auch als speziell auf diese Erkrankung abgestelltes Einzeldokument genutzt werden.

                                                                                             

                                                                                            Alle weiteren, aus unserer Sicht wichtigen Informationen und Hintergründe finden Sie auf dieser Seite.

                                                                                             

                                                                                            In der Hoffnung, dass Ihre persönliche Willenserklärung nie zum Einsatz kommen möge, wünschen wir Ihnen alles Gute. Bleiben Sie bitte gesund.

                                                                                             

                                                                                             

                                                                                             

                                                                                            Die Situation

                                                                                            Ende März wurde von sieben deutschen medizinischen Fachgesellschaften die „Entscheidung über die Zuteilung von Ressourcen in der Notfall- und Intensivmedizin im Kontext der Covid-19-Pandemie“ herausgegeben, welche der Entscheidungsfindung bei möglicherweise nicht ausreichenden Intensiv-Ressourcen dient.

                                                                                            Ziel ist es, damit den behandelnden Ärzten Hilfestellung für diese schwerwiegenden Entscheidungen an die Hand zu geben und diese zu entlasten. Eine entscheidende Rolle bei der intensivmedizinischen Behandlung fällt der Klärung des Patientenwillens zu. Eine intensivmedizinische Behandlung darf nur erfolgen, wenn der Patient in diese Therapie unter Berücksichtigung der Prognose einwilligt bzw. dies getan hätte oder in einer Patientenverfügung vorausverfügt hat.

                                                                                            Die Schritte der Entscheidungsfindung bei nicht möglicherweise nicht ausreichenden Intensiv-Ressourcen sind Inhalt dieser Übersicht:

                                                                                             

                                                                                            Corona-Uebersicht

                                                                                            Die Herausforderung

                                                                                            In diesem Zusammenhang stellt sich die Frage nach der Wirksamkeit bzw. Auslegung bestehender Patientenverfügungen. Anhand verschiedener Veröffentlichungen wird davon ausgegangen, dass derzeit ca. 50% der Bevölkerung eine solche Patientenverfügung besitzen. Vermutlich ist in keiner der vor März 2020 erstellten Patientenverfügungen die COVID-19-Pandemie inklusive speziell darauf abgestellter Behandlungswünsche thematisiert.

                                                                                            Es kann nun, laut der erwähnten Richtlinien zu folgender Situation kommen:

                                                                                            Für die Abwägung, welcher intensivpflichtige Patient beispielsweise die in vielen Fällen lebenserhaltende Beatmung erhält spielt auch eine eventuell vorliegende Patientenverfügung eine Rolle. Wird darin eine intensivmedizinische Therapie abgelehnt, kann dies in der beschriebenen, dramatischen Ausnahmesituation zum Versagen der Behandlung führen.

                                                                                            Die Lösung

                                                                                            Unabhängig vom Vorhandensein einer Patientenverfügung ergibt sich aus den oben geschilderten Richtlinien folgende Handlungsempfehlung:

                                                                                            Eine entscheidende Rolle spielt, dass für eine intensivmedizinische Therapie inklusive der damit verbundenen Szenarien und Behandlungsmaßnahmen in Folge einer COVID-19 Erkrankung eine ausdrückliche Einwilligung des Patienten vorliegt. Diese sollte vorsorglich und vorab schriftlich erfolgen, falls der Patient bei Aufnahme ins Krankenhaus nicht mehr in der Lage sein sollte, dies persönlich zu äußern.

                                                                                            Zu diesem Zweck empfiehlt sich das Erstellen einer speziellen Willenserklärung für den Fall einer solchen Erkrankung. Diese können Sie auf dieser Seite für sich und Ihre Angehörigen kostenfrei erstellen. Drucken Sie diese im Anschluss aus und unterzeichnen diese persönlich mit Angabe von Ort und Datum.

                                                                                             


                                                                                            Ihr Weg zur kostenfreien COVID-19 Willenserklärung

                                                                                            1. Geben Sie bitte Ihre Daten ein.
                                                                                            2. Bestätigen Sie Ihren Wunsch zur Erstellung der persönlichen Willenserklärung.
                                                                                            3. Bestätigen Sie bitte die Haftungsfreistellung und klicken Sie dann auf ERSTELLEN.
                                                                                            4. Sie erhalten die fertige Willenserklärung als PDF-Datei .
                                                                                            5. Drucken Sie Ihre Willenserklärung aus und unterzeichnen Sie diese. Bitte ergänzen Sie noch Ort und Datum.
                                                                                            6. Verwahren Sie Ihre Willenserklärung im Original. 

                                                                                            Informieren Sie Ihre Angehörigen über das Vorhandensein dieser Erklärung.

                                                                                            Führen Sie ein Exemplar der Erklärung im Falle einer Erkrankung mit COVID-19 mit sich und informieren Sie die behandelnden Ärzte entsprechend.
                                                                                             
                                                                                              kostenpflichtig bestellen  

                                                                                            Ein kostenfreier Service der Deutschen Vorsorgedatenbank AG

                                                                                             

                                                                                             

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                                                                                            Was passiert, wenn Ihnen etwas passiert?

                                                                                            Sorgen Sie für sich und Ihre Familie vor - rechtzeitig und selbstbestimmt: mit der Covid-19 Willenserklärung.

                                                                                            Ihr Thomas Grause

                                                                                            Tel.: 02584 940081 
                                                                                            E-Mail:office@grause.de

                                                                                             

                                                                                             

                                                                                            [sql-contact-form makler_nummer="7000000" makler_email="info@deutschevorsorgedatenbank.de" mailnummer="1"]

                                                                                              Hier können Sie für den Fall einer Erkrankung an COVID-19 Ihre kostenfreie Willenserklärung zur Durchführung der intensivmedizinischen Behandlung inklusive aller damit verbundenen Maßnahmen, insbesondere der künstlichen Beatmung, sowie der damit einhergehenden Notwendigkeiten, beispielsweise einer künstlichen Ernährung für diesen Zeitraum, erstellen.

                                                                                              Für jede Person muss eine eigene Willenserklärung erstellt werden.
                                                                                               
                                                                                                kostenpflichtig bestellen  

                                                                                              Ein kostenfreier Service der Deutschen Vorsorgedatenbank AG


                                                                                              Die COVID-19-Pandemie stellt unser Gesundheitssystem, unser Wirtschaftssystem und unser persönliches Leben vor völlig neue Herausforderungen.

                                                                                               

                                                                                              Die Vorstände der Deutschen Vorsorgedatenbank AG haben sich gemeinsam mit kooperierenden Fachanwälten darüber Gedanken gemacht, welche Auswirkungen diese Situation im Bereich Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung mit sich bringen kann.

                                                                                               

                                                                                              Grundsätzlich sind die Vorteile einer bestehenden Vorsorgevollmacht auch in einem solchen Szenario unbestritten. Wie sieht es aber bei Patientenverfügungen aus? Hinsichtlich der Erkrankung an COVID-19 liegen noch keinerlei Erfahrungswerte aus der Praxis vor, ob der in den bisherigen Patientenverfügungen zum Ausdruck gebrachte Willen ausreichend ist oder nicht.

                                                                                               

                                                                                              Das Resultat ist die nun zur Verfügung stehende Willenserklärung bei einer COVID-19 Erkrankung. Diese ergänzt und präzisiert zum einen bereits existierende Patientenverfügungen, kann aber auch als speziell auf diese Erkrankung abgestelltes Einzeldokument genutzt werden.

                                                                                               

                                                                                              Alle weiteren, aus unserer Sicht wichtigen Informationen und Hintergründe finden Sie auf dieser Seite.

                                                                                               

                                                                                              In der Hoffnung, dass Ihre persönliche Willenserklärung nie zum Einsatz kommen möge, wünschen wir Ihnen alles Gute. Bleiben Sie bitte gesund.

                                                                                               

                                                                                               

                                                                                               

                                                                                              Die Situation

                                                                                              Ende März wurde von sieben deutschen medizinischen Fachgesellschaften die „Entscheidung über die Zuteilung von Ressourcen in der Notfall- und Intensivmedizin im Kontext der Covid-19-Pandemie“ herausgegeben, welche der Entscheidungsfindung bei möglicherweise nicht ausreichenden Intensiv-Ressourcen dient.

                                                                                              Ziel ist es, damit den behandelnden Ärzten Hilfestellung für diese schwerwiegenden Entscheidungen an die Hand zu geben und diese zu entlasten. Eine entscheidende Rolle bei der intensivmedizinischen Behandlung fällt der Klärung des Patientenwillens zu. Eine intensivmedizinische Behandlung darf nur erfolgen, wenn der Patient in diese Therapie unter Berücksichtigung der Prognose einwilligt bzw. dies getan hätte oder in einer Patientenverfügung vorausverfügt hat.

                                                                                              Die Schritte der Entscheidungsfindung bei nicht möglicherweise nicht ausreichenden Intensiv-Ressourcen sind Inhalt dieser Übersicht:

                                                                                               

                                                                                              Corona-Uebersicht

                                                                                              Die Herausforderung

                                                                                              In diesem Zusammenhang stellt sich die Frage nach der Wirksamkeit bzw. Auslegung bestehender Patientenverfügungen. Anhand verschiedener Veröffentlichungen wird davon ausgegangen, dass derzeit ca. 50% der Bevölkerung eine solche Patientenverfügung besitzen. Vermutlich ist in keiner der vor März 2020 erstellten Patientenverfügungen die COVID-19-Pandemie inklusive speziell darauf abgestellter Behandlungswünsche thematisiert.

                                                                                              Es kann nun, laut der erwähnten Richtlinien zu folgender Situation kommen:

                                                                                              Für die Abwägung, welcher intensivpflichtige Patient beispielsweise die in vielen Fällen lebenserhaltende Beatmung erhält spielt auch eine eventuell vorliegende Patientenverfügung eine Rolle. Wird darin eine intensivmedizinische Therapie abgelehnt, kann dies in der beschriebenen, dramatischen Ausnahmesituation zum Versagen der Behandlung führen.

                                                                                              Die Lösung

                                                                                              Unabhängig vom Vorhandensein einer Patientenverfügung ergibt sich aus den oben geschilderten Richtlinien folgende Handlungsempfehlung:

                                                                                              Eine entscheidende Rolle spielt, dass für eine intensivmedizinische Therapie inklusive der damit verbundenen Szenarien und Behandlungsmaßnahmen in Folge einer COVID-19 Erkrankung eine ausdrückliche Einwilligung des Patienten vorliegt. Diese sollte vorsorglich und vorab schriftlich erfolgen, falls der Patient bei Aufnahme ins Krankenhaus nicht mehr in der Lage sein sollte, dies persönlich zu äußern.

                                                                                              Zu diesem Zweck empfiehlt sich das Erstellen einer speziellen Willenserklärung für den Fall einer solchen Erkrankung. Diese können Sie auf dieser Seite für sich und Ihre Angehörigen kostenfrei erstellen. Drucken Sie diese im Anschluss aus und unterzeichnen diese persönlich mit Angabe von Ort und Datum.

                                                                                               


                                                                                              Ihr Weg zur kostenfreien COVID-19 Willenserklärung

                                                                                              1. Geben Sie bitte Ihre Daten ein.
                                                                                              2. Bestätigen Sie Ihren Wunsch zur Erstellung der persönlichen Willenserklärung.
                                                                                              3. Bestätigen Sie bitte die Haftungsfreistellung und klicken Sie dann auf ERSTELLEN.
                                                                                              4. Sie erhalten die fertige Willenserklärung als PDF-Datei .
                                                                                              5. Drucken Sie Ihre Willenserklärung aus und unterzeichnen Sie diese. Bitte ergänzen Sie noch Ort und Datum.
                                                                                              6. Verwahren Sie Ihre Willenserklärung im Original. 

                                                                                              Informieren Sie Ihre Angehörigen über das Vorhandensein dieser Erklärung.

                                                                                              Führen Sie ein Exemplar der Erklärung im Falle einer Erkrankung mit COVID-19 mit sich und informieren Sie die behandelnden Ärzte entsprechend.
                                                                                               
                                                                                                kostenpflichtig bestellen  

                                                                                              Ein kostenfreier Service der Deutschen Vorsorgedatenbank AG

                                                                                               

                                                                                               

                                                                                              Continue reading...

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                                                                                              Was passiert, wenn Ihnen etwas passiert?

                                                                                              Sorgen Sie für sich und Ihre Familie vor - rechtzeitig und selbstbestimmt: mit der Covid-19 Willenserklärung.

                                                                                              Ihr Andreas Larasser

                                                                                              Tel.: 080819544316
                                                                                              E-Mail: info@dorfen-versicherungsmakler.de

                                                                                               

                                                                                               

                                                                                              [sql-contact-form makler_nummer="7004281" makler_email="info@deutschevorsorgedatenbank.de" mailnummer="1"]

                                                                                                Hier können Sie für den Fall einer Erkrankung an COVID-19 Ihre kostenfreie Willenserklärung zur Durchführung der intensivmedizinischen Behandlung inklusive aller damit verbundenen Maßnahmen, insbesondere der künstlichen Beatmung, sowie der damit einhergehenden Notwendigkeiten, beispielsweise einer künstlichen Ernährung für diesen Zeitraum, erstellen.

                                                                                                Für jede Person muss eine eigene Willenserklärung erstellt werden.
                                                                                                 
                                                                                                  kostenpflichtig bestellen  

                                                                                                Ein kostenfreier Service der Deutschen Vorsorgedatenbank AG


                                                                                                Die COVID-19-Pandemie stellt unser Gesundheitssystem, unser Wirtschaftssystem und unser persönliches Leben vor völlig neue Herausforderungen.

                                                                                                 

                                                                                                Die Vorstände der Deutschen Vorsorgedatenbank AG haben sich gemeinsam mit kooperierenden Fachanwälten darüber Gedanken gemacht, welche Auswirkungen diese Situation im Bereich Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung mit sich bringen kann.

                                                                                                 

                                                                                                Grundsätzlich sind die Vorteile einer bestehenden Vorsorgevollmacht auch in einem solchen Szenario unbestritten. Wie sieht es aber bei Patientenverfügungen aus? Hinsichtlich der Erkrankung an COVID-19 liegen noch keinerlei Erfahrungswerte aus der Praxis vor, ob der in den bisherigen Patientenverfügungen zum Ausdruck gebrachte Willen ausreichend ist oder nicht.

                                                                                                 

                                                                                                Das Resultat ist die nun zur Verfügung stehende Willenserklärung bei einer COVID-19 Erkrankung. Diese ergänzt und präzisiert zum einen bereits existierende Patientenverfügungen, kann aber auch als speziell auf diese Erkrankung abgestelltes Einzeldokument genutzt werden.

                                                                                                 

                                                                                                Alle weiteren, aus unserer Sicht wichtigen Informationen und Hintergründe finden Sie auf dieser Seite.

                                                                                                 

                                                                                                In der Hoffnung, dass Ihre persönliche Willenserklärung nie zum Einsatz kommen möge, wünschen wir Ihnen alles Gute. Bleiben Sie bitte gesund.

                                                                                                 

                                                                                                 

                                                                                                 

                                                                                                Die Situation

                                                                                                Ende März wurde von sieben deutschen medizinischen Fachgesellschaften die „Entscheidung über die Zuteilung von Ressourcen in der Notfall- und Intensivmedizin im Kontext der Covid-19-Pandemie“ herausgegeben, welche der Entscheidungsfindung bei möglicherweise nicht ausreichenden Intensiv-Ressourcen dient.

                                                                                                Ziel ist es, damit den behandelnden Ärzten Hilfestellung für diese schwerwiegenden Entscheidungen an die Hand zu geben und diese zu entlasten. Eine entscheidende Rolle bei der intensivmedizinischen Behandlung fällt der Klärung des Patientenwillens zu. Eine intensivmedizinische Behandlung darf nur erfolgen, wenn der Patient in diese Therapie unter Berücksichtigung der Prognose einwilligt bzw. dies getan hätte oder in einer Patientenverfügung vorausverfügt hat.

                                                                                                Die Schritte der Entscheidungsfindung bei nicht möglicherweise nicht ausreichenden Intensiv-Ressourcen sind Inhalt dieser Übersicht:

                                                                                                 

                                                                                                Corona-Uebersicht

                                                                                                Die Herausforderung

                                                                                                In diesem Zusammenhang stellt sich die Frage nach der Wirksamkeit bzw. Auslegung bestehender Patientenverfügungen. Anhand verschiedener Veröffentlichungen wird davon ausgegangen, dass derzeit ca. 50% der Bevölkerung eine solche Patientenverfügung besitzen. Vermutlich ist in keiner der vor März 2020 erstellten Patientenverfügungen die COVID-19-Pandemie inklusive speziell darauf abgestellter Behandlungswünsche thematisiert.

                                                                                                Es kann nun, laut der erwähnten Richtlinien zu folgender Situation kommen:

                                                                                                Für die Abwägung, welcher intensivpflichtige Patient beispielsweise die in vielen Fällen lebenserhaltende Beatmung erhält spielt auch eine eventuell vorliegende Patientenverfügung eine Rolle. Wird darin eine intensivmedizinische Therapie abgelehnt, kann dies in der beschriebenen, dramatischen Ausnahmesituation zum Versagen der Behandlung führen.

                                                                                                Die Lösung

                                                                                                Unabhängig vom Vorhandensein einer Patientenverfügung ergibt sich aus den oben geschilderten Richtlinien folgende Handlungsempfehlung:

                                                                                                Eine entscheidende Rolle spielt, dass für eine intensivmedizinische Therapie inklusive der damit verbundenen Szenarien und Behandlungsmaßnahmen in Folge einer COVID-19 Erkrankung eine ausdrückliche Einwilligung des Patienten vorliegt. Diese sollte vorsorglich und vorab schriftlich erfolgen, falls der Patient bei Aufnahme ins Krankenhaus nicht mehr in der Lage sein sollte, dies persönlich zu äußern.

                                                                                                Zu diesem Zweck empfiehlt sich das Erstellen einer speziellen Willenserklärung für den Fall einer solchen Erkrankung. Diese können Sie auf dieser Seite für sich und Ihre Angehörigen kostenfrei erstellen. Drucken Sie diese im Anschluss aus und unterzeichnen diese persönlich mit Angabe von Ort und Datum.

                                                                                                 


                                                                                                Ihr Weg zur kostenfreien COVID-19 Willenserklärung

                                                                                                1. Geben Sie bitte Ihre Daten ein.
                                                                                                2. Bestätigen Sie Ihren Wunsch zur Erstellung der persönlichen Willenserklärung.
                                                                                                3. Bestätigen Sie bitte die Haftungsfreistellung und klicken Sie dann auf ERSTELLEN.
                                                                                                4. Sie erhalten die fertige Willenserklärung als PDF-Datei .
                                                                                                5. Drucken Sie Ihre Willenserklärung aus und unterzeichnen Sie diese. Bitte ergänzen Sie noch Ort und Datum.
                                                                                                6. Verwahren Sie Ihre Willenserklärung im Original. 

                                                                                                Informieren Sie Ihre Angehörigen über das Vorhandensein dieser Erklärung.

                                                                                                Führen Sie ein Exemplar der Erklärung im Falle einer Erkrankung mit COVID-19 mit sich und informieren Sie die behandelnden Ärzte entsprechend.
                                                                                                 
                                                                                                  kostenpflichtig bestellen  

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                                                                                                Was passiert, wenn Ihnen etwas passiert?

                                                                                                Sorgen Sie für sich und Ihre Familie vor - rechtzeitig und selbstbestimmt: mit der Covid-19 Willenserklärung.

                                                                                                Ihre Manuela Mustermann

                                                                                                Tel.: 01234 - 567890
                                                                                                E-Mail: info@mustermann.de

                                                                                                 

                                                                                                 

                                                                                                [sql-contact-form makler_nummer="7000000" makler_email="info@deutschevorsorgedatenbank.de" mailnummer="1"]

                                                                                                  Hier können Sie für den Fall einer Erkrankung an COVID-19 Ihre kostenfreie Willenserklärung zur Durchführung der intensivmedizinischen Behandlung inklusive aller damit verbundenen Maßnahmen, insbesondere der künstlichen Beatmung, sowie der damit einhergehenden Notwendigkeiten, beispielsweise einer künstlichen Ernährung für diesen Zeitraum, erstellen.

                                                                                                  Für jede Person muss eine eigene Willenserklärung erstellt werden.
                                                                                                   
                                                                                                    kostenpflichtig bestellen  

                                                                                                  Ein kostenfreier Service der Deutschen Vorsorgedatenbank AG


                                                                                                  Die COVID-19-Pandemie stellt unser Gesundheitssystem, unser Wirtschaftssystem und unser persönliches Leben vor völlig neue Herausforderungen.

                                                                                                   

                                                                                                  Die Vorstände der Deutschen Vorsorgedatenbank AG haben sich gemeinsam mit kooperierenden Fachanwälten darüber Gedanken gemacht, welche Auswirkungen diese Situation im Bereich Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung mit sich bringen kann.

                                                                                                   

                                                                                                  Grundsätzlich sind die Vorteile einer bestehenden Vorsorgevollmacht auch in einem solchen Szenario unbestritten. Wie sieht es aber bei Patientenverfügungen aus? Hinsichtlich der Erkrankung an COVID-19 liegen noch keinerlei Erfahrungswerte aus der Praxis vor, ob der in den bisherigen Patientenverfügungen zum Ausdruck gebrachte Willen ausreichend ist oder nicht.

                                                                                                   

                                                                                                  Das Resultat ist die nun zur Verfügung stehende Willenserklärung bei einer COVID-19 Erkrankung. Diese ergänzt und präzisiert zum einen bereits existierende Patientenverfügungen, kann aber auch als speziell auf diese Erkrankung abgestelltes Einzeldokument genutzt werden.

                                                                                                   

                                                                                                  Alle weiteren, aus unserer Sicht wichtigen Informationen und Hintergründe finden Sie auf dieser Seite.

                                                                                                   

                                                                                                  In der Hoffnung, dass Ihre persönliche Willenserklärung nie zum Einsatz kommen möge, wünschen wir Ihnen alles Gute. Bleiben Sie bitte gesund.

                                                                                                   

                                                                                                   

                                                                                                   

                                                                                                  Die Situation

                                                                                                  Ende März wurde von sieben deutschen medizinischen Fachgesellschaften die „Entscheidung über die Zuteilung von Ressourcen in der Notfall- und Intensivmedizin im Kontext der Covid-19-Pandemie“ herausgegeben, welche der Entscheidungsfindung bei möglicherweise nicht ausreichenden Intensiv-Ressourcen dient.

                                                                                                  Ziel ist es, damit den behandelnden Ärzten Hilfestellung für diese schwerwiegenden Entscheidungen an die Hand zu geben und diese zu entlasten. Eine entscheidende Rolle bei der intensivmedizinischen Behandlung fällt der Klärung des Patientenwillens zu. Eine intensivmedizinische Behandlung darf nur erfolgen, wenn der Patient in diese Therapie unter Berücksichtigung der Prognose einwilligt bzw. dies getan hätte oder in einer Patientenverfügung vorausverfügt hat.

                                                                                                  Die Schritte der Entscheidungsfindung bei nicht möglicherweise nicht ausreichenden Intensiv-Ressourcen sind Inhalt dieser Übersicht:

                                                                                                   

                                                                                                  Corona-Uebersicht

                                                                                                  Die Herausforderung

                                                                                                  In diesem Zusammenhang stellt sich die Frage nach der Wirksamkeit bzw. Auslegung bestehender Patientenverfügungen. Anhand verschiedener Veröffentlichungen wird davon ausgegangen, dass derzeit ca. 50% der Bevölkerung eine solche Patientenverfügung besitzen. Vermutlich ist in keiner der vor März 2020 erstellten Patientenverfügungen die COVID-19-Pandemie inklusive speziell darauf abgestellter Behandlungswünsche thematisiert.

                                                                                                  Es kann nun, laut der erwähnten Richtlinien zu folgender Situation kommen:

                                                                                                  Für die Abwägung, welcher intensivpflichtige Patient beispielsweise die in vielen Fällen lebenserhaltende Beatmung erhält spielt auch eine eventuell vorliegende Patientenverfügung eine Rolle. Wird darin eine intensivmedizinische Therapie abgelehnt, kann dies in der beschriebenen, dramatischen Ausnahmesituation zum Versagen der Behandlung führen.

                                                                                                  Die Lösung

                                                                                                  Unabhängig vom Vorhandensein einer Patientenverfügung ergibt sich aus den oben geschilderten Richtlinien folgende Handlungsempfehlung:

                                                                                                  Eine entscheidende Rolle spielt, dass für eine intensivmedizinische Therapie inklusive der damit verbundenen Szenarien und Behandlungsmaßnahmen in Folge einer COVID-19 Erkrankung eine ausdrückliche Einwilligung des Patienten vorliegt. Diese sollte vorsorglich und vorab schriftlich erfolgen, falls der Patient bei Aufnahme ins Krankenhaus nicht mehr in der Lage sein sollte, dies persönlich zu äußern.

                                                                                                  Zu diesem Zweck empfiehlt sich das Erstellen einer speziellen Willenserklärung für den Fall einer solchen Erkrankung. Diese können Sie auf dieser Seite für sich und Ihre Angehörigen kostenfrei erstellen. Drucken Sie diese im Anschluss aus und unterzeichnen diese persönlich mit Angabe von Ort und Datum.

                                                                                                   


                                                                                                  Ihr Weg zur kostenfreien COVID-19 Willenserklärung

                                                                                                  1. Geben Sie bitte Ihre Daten ein.
                                                                                                  2. Bestätigen Sie Ihren Wunsch zur Erstellung der persönlichen Willenserklärung.
                                                                                                  3. Bestätigen Sie bitte die Haftungsfreistellung und klicken Sie dann auf ERSTELLEN.
                                                                                                  4. Sie erhalten die fertige Willenserklärung als PDF-Datei .
                                                                                                  5. Drucken Sie Ihre Willenserklärung aus und unterzeichnen Sie diese. Bitte ergänzen Sie noch Ort und Datum.
                                                                                                  6. Verwahren Sie Ihre Willenserklärung im Original. 

                                                                                                  Informieren Sie Ihre Angehörigen über das Vorhandensein dieser Erklärung.

                                                                                                  Führen Sie ein Exemplar der Erklärung im Falle einer Erkrankung mit COVID-19 mit sich und informieren Sie die behandelnden Ärzte entsprechend.
                                                                                                   
                                                                                                    kostenpflichtig bestellen  

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                                                                                                  Covid-19 Spezial FF

                                                                                                  Was passiert, wenn Ihnen etwas passiert?

                                                                                                  Sorgen Sie für sich und Ihre Familie vor - rechtzeitig und selbstbestimmt: mit der Covid-19 Willenserklärung.

                                                                                                  Ihre Manuela Mustermann

                                                                                                  Tel.: 01234 - 567890
                                                                                                  E-Mail: info@mustermann.de

                                                                                                   

                                                                                                   

                                                                                                  [sql-contact-form makler_nummer="7000000" makler_email="info@deutschevorsorgedatenbank.de" mailnummer="1"]

                                                                                                    Hier können Sie für den Fall einer Erkrankung an COVID-19 Ihre kostenfreie Willenserklärung zur Durchführung der intensivmedizinischen Behandlung inklusive aller damit verbundenen Maßnahmen, insbesondere der künstlichen Beatmung, sowie der damit einhergehenden Notwendigkeiten, beispielsweise einer künstlichen Ernährung für diesen Zeitraum, erstellen.

                                                                                                    Für jede Person muss eine eigene Willenserklärung erstellt werden.
                                                                                                     
                                                                                                      kostenpflichtig bestellen  

                                                                                                    Ein kostenfreier Service der Deutschen Vorsorgedatenbank AG


                                                                                                    Die COVID-19-Pandemie stellt unser Gesundheitssystem, unser Wirtschaftssystem und unser persönliches Leben vor völlig neue Herausforderungen.

                                                                                                     

                                                                                                    Die Vorstände der Deutschen Vorsorgedatenbank AG haben sich gemeinsam mit kooperierenden Fachanwälten darüber Gedanken gemacht, welche Auswirkungen diese Situation im Bereich Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung mit sich bringen kann.

                                                                                                     

                                                                                                    Grundsätzlich sind die Vorteile einer bestehenden Vorsorgevollmacht auch in einem solchen Szenario unbestritten. Wie sieht es aber bei Patientenverfügungen aus? Hinsichtlich der Erkrankung an COVID-19 liegen noch keinerlei Erfahrungswerte aus der Praxis vor, ob der in den bisherigen Patientenverfügungen zum Ausdruck gebrachte Willen ausreichend ist oder nicht.

                                                                                                     

                                                                                                    Das Resultat ist die nun zur Verfügung stehende Willenserklärung bei einer COVID-19 Erkrankung. Diese ergänzt und präzisiert zum einen bereits existierende Patientenverfügungen, kann aber auch als speziell auf diese Erkrankung abgestelltes Einzeldokument genutzt werden.

                                                                                                     

                                                                                                    Alle weiteren, aus unserer Sicht wichtigen Informationen und Hintergründe finden Sie auf dieser Seite.

                                                                                                     

                                                                                                    In der Hoffnung, dass Ihre persönliche Willenserklärung nie zum Einsatz kommen möge, wünschen wir Ihnen alles Gute. Bleiben Sie bitte gesund.

                                                                                                     

                                                                                                     

                                                                                                     

                                                                                                    Die Situation

                                                                                                    Ende März wurde von sieben deutschen medizinischen Fachgesellschaften die „Entscheidung über die Zuteilung von Ressourcen in der Notfall- und Intensivmedizin im Kontext der Covid-19-Pandemie“ herausgegeben, welche der Entscheidungsfindung bei möglicherweise nicht ausreichenden Intensiv-Ressourcen dient.

                                                                                                    Ziel ist es, damit den behandelnden Ärzten Hilfestellung für diese schwerwiegenden Entscheidungen an die Hand zu geben und diese zu entlasten. Eine entscheidende Rolle bei der intensivmedizinischen Behandlung fällt der Klärung des Patientenwillens zu. Eine intensivmedizinische Behandlung darf nur erfolgen, wenn der Patient in diese Therapie unter Berücksichtigung der Prognose einwilligt bzw. dies getan hätte oder in einer Patientenverfügung vorausverfügt hat.

                                                                                                    Die Schritte der Entscheidungsfindung bei nicht möglicherweise nicht ausreichenden Intensiv-Ressourcen sind Inhalt dieser Übersicht:

                                                                                                     

                                                                                                    Corona-Uebersicht

                                                                                                    Die Herausforderung

                                                                                                    In diesem Zusammenhang stellt sich die Frage nach der Wirksamkeit bzw. Auslegung bestehender Patientenverfügungen. Anhand verschiedener Veröffentlichungen wird davon ausgegangen, dass derzeit ca. 50% der Bevölkerung eine solche Patientenverfügung besitzen. Vermutlich ist in keiner der vor März 2020 erstellten Patientenverfügungen die COVID-19-Pandemie inklusive speziell darauf abgestellter Behandlungswünsche thematisiert.

                                                                                                    Es kann nun, laut der erwähnten Richtlinien zu folgender Situation kommen:

                                                                                                    Für die Abwägung, welcher intensivpflichtige Patient beispielsweise die in vielen Fällen lebenserhaltende Beatmung erhält spielt auch eine eventuell vorliegende Patientenverfügung eine Rolle. Wird darin eine intensivmedizinische Therapie abgelehnt, kann dies in der beschriebenen, dramatischen Ausnahmesituation zum Versagen der Behandlung führen.

                                                                                                    Die Lösung

                                                                                                    Unabhängig vom Vorhandensein einer Patientenverfügung ergibt sich aus den oben geschilderten Richtlinien folgende Handlungsempfehlung:

                                                                                                    Eine entscheidende Rolle spielt, dass für eine intensivmedizinische Therapie inklusive der damit verbundenen Szenarien und Behandlungsmaßnahmen in Folge einer COVID-19 Erkrankung eine ausdrückliche Einwilligung des Patienten vorliegt. Diese sollte vorsorglich und vorab schriftlich erfolgen, falls der Patient bei Aufnahme ins Krankenhaus nicht mehr in der Lage sein sollte, dies persönlich zu äußern.

                                                                                                    Zu diesem Zweck empfiehlt sich das Erstellen einer speziellen Willenserklärung für den Fall einer solchen Erkrankung. Diese können Sie auf dieser Seite für sich und Ihre Angehörigen kostenfrei erstellen. Drucken Sie diese im Anschluss aus und unterzeichnen diese persönlich mit Angabe von Ort und Datum.

                                                                                                     


                                                                                                    Ihr Weg zur kostenfreien COVID-19 Willenserklärung

                                                                                                    1. Geben Sie bitte Ihre Daten ein.
                                                                                                    2. Bestätigen Sie Ihren Wunsch zur Erstellung der persönlichen Willenserklärung.
                                                                                                    3. Bestätigen Sie bitte die Haftungsfreistellung und klicken Sie dann auf ERSTELLEN.
                                                                                                    4. Sie erhalten die fertige Willenserklärung als PDF-Datei .
                                                                                                    5. Drucken Sie Ihre Willenserklärung aus und unterzeichnen Sie diese. Bitte ergänzen Sie noch Ort und Datum.
                                                                                                    6. Verwahren Sie Ihre Willenserklärung im Original. 

                                                                                                    Informieren Sie Ihre Angehörigen über das Vorhandensein dieser Erklärung.

                                                                                                    Führen Sie ein Exemplar der Erklärung im Falle einer Erkrankung mit COVID-19 mit sich und informieren Sie die behandelnden Ärzte entsprechend.
                                                                                                     
                                                                                                      kostenpflichtig bestellen  

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                                                                                                    Was passiert, wenn Ihnen etwas passiert?

                                                                                                    Sorgen Sie für sich und Ihre Familie vor - rechtzeitig und selbstbestimmt: mit der Covid-19 Willenserklärung.

                                                                                                    Ihre Manuela Mustermann

                                                                                                    Tel.: 01234 - 567890
                                                                                                    E-Mail: info@mustermann.de

                                                                                                     

                                                                                                     

                                                                                                    [sql-contact-form makler_nummer="max7002715" makler_email="info@deutschevorsorgedatenbank.de" mailnummer="1"]

                                                                                                      Hier können Sie für den Fall einer Erkrankung an COVID-19 Ihre kostenfreie Willenserklärung zur Durchführung der intensivmedizinischen Behandlung inklusive aller damit verbundenen Maßnahmen, insbesondere der künstlichen Beatmung, sowie der damit einhergehenden Notwendigkeiten, beispielsweise einer künstlichen Ernährung für diesen Zeitraum, erstellen.

                                                                                                      Für jede Person muss eine eigene Willenserklärung erstellt werden.
                                                                                                       
                                                                                                        kostenpflichtig bestellen  

                                                                                                      Ein kostenfreier Service der Deutschen Vorsorgedatenbank AG


                                                                                                      Die COVID-19-Pandemie stellt unser Gesundheitssystem, unser Wirtschaftssystem und unser persönliches Leben vor völlig neue Herausforderungen.

                                                                                                       

                                                                                                      Die Vorstände der Deutschen Vorsorgedatenbank AG haben sich gemeinsam mit kooperierenden Fachanwälten darüber Gedanken gemacht, welche Auswirkungen diese Situation im Bereich Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung mit sich bringen kann.

                                                                                                       

                                                                                                      Grundsätzlich sind die Vorteile einer bestehenden Vorsorgevollmacht auch in einem solchen Szenario unbestritten. Wie sieht es aber bei Patientenverfügungen aus? Hinsichtlich der Erkrankung an COVID-19 liegen noch keinerlei Erfahrungswerte aus der Praxis vor, ob der in den bisherigen Patientenverfügungen zum Ausdruck gebrachte Willen ausreichend ist oder nicht.

                                                                                                       

                                                                                                      Das Resultat ist die nun zur Verfügung stehende Willenserklärung bei einer COVID-19 Erkrankung. Diese ergänzt und präzisiert zum einen bereits existierende Patientenverfügungen, kann aber auch als speziell auf diese Erkrankung abgestelltes Einzeldokument genutzt werden.

                                                                                                       

                                                                                                      Alle weiteren, aus unserer Sicht wichtigen Informationen und Hintergründe finden Sie auf dieser Seite.

                                                                                                       

                                                                                                      In der Hoffnung, dass Ihre persönliche Willenserklärung nie zum Einsatz kommen möge, wünschen wir Ihnen alles Gute. Bleiben Sie bitte gesund.

                                                                                                       

                                                                                                       

                                                                                                       

                                                                                                      Die Situation

                                                                                                      Ende März wurde von sieben deutschen medizinischen Fachgesellschaften die „Entscheidung über die Zuteilung von Ressourcen in der Notfall- und Intensivmedizin im Kontext der Covid-19-Pandemie“ herausgegeben, welche der Entscheidungsfindung bei möglicherweise nicht ausreichenden Intensiv-Ressourcen dient.

                                                                                                      Ziel ist es, damit den behandelnden Ärzten Hilfestellung für diese schwerwiegenden Entscheidungen an die Hand zu geben und diese zu entlasten. Eine entscheidende Rolle bei der intensivmedizinischen Behandlung fällt der Klärung des Patientenwillens zu. Eine intensivmedizinische Behandlung darf nur erfolgen, wenn der Patient in diese Therapie unter Berücksichtigung der Prognose einwilligt bzw. dies getan hätte oder in einer Patientenverfügung vorausverfügt hat.

                                                                                                      Die Schritte der Entscheidungsfindung bei nicht möglicherweise nicht ausreichenden Intensiv-Ressourcen sind Inhalt dieser Übersicht:

                                                                                                       

                                                                                                      Corona-Uebersicht

                                                                                                      Die Herausforderung

                                                                                                      In diesem Zusammenhang stellt sich die Frage nach der Wirksamkeit bzw. Auslegung bestehender Patientenverfügungen. Anhand verschiedener Veröffentlichungen wird davon ausgegangen, dass derzeit ca. 50% der Bevölkerung eine solche Patientenverfügung besitzen. Vermutlich ist in keiner der vor März 2020 erstellten Patientenverfügungen die COVID-19-Pandemie inklusive speziell darauf abgestellter Behandlungswünsche thematisiert.

                                                                                                      Es kann nun, laut der erwähnten Richtlinien zu folgender Situation kommen:

                                                                                                      Für die Abwägung, welcher intensivpflichtige Patient beispielsweise die in vielen Fällen lebenserhaltende Beatmung erhält spielt auch eine eventuell vorliegende Patientenverfügung eine Rolle. Wird darin eine intensivmedizinische Therapie abgelehnt, kann dies in der beschriebenen, dramatischen Ausnahmesituation zum Versagen der Behandlung führen.

                                                                                                      Die Lösung

                                                                                                      Unabhängig vom Vorhandensein einer Patientenverfügung ergibt sich aus den oben geschilderten Richtlinien folgende Handlungsempfehlung:

                                                                                                      Eine entscheidende Rolle spielt, dass für eine intensivmedizinische Therapie inklusive der damit verbundenen Szenarien und Behandlungsmaßnahmen in Folge einer COVID-19 Erkrankung eine ausdrückliche Einwilligung des Patienten vorliegt. Diese sollte vorsorglich und vorab schriftlich erfolgen, falls der Patient bei Aufnahme ins Krankenhaus nicht mehr in der Lage sein sollte, dies persönlich zu äußern.

                                                                                                      Zu diesem Zweck empfiehlt sich das Erstellen einer speziellen Willenserklärung für den Fall einer solchen Erkrankung. Diese können Sie auf dieser Seite für sich und Ihre Angehörigen kostenfrei erstellen. Drucken Sie diese im Anschluss aus und unterzeichnen diese persönlich mit Angabe von Ort und Datum.

                                                                                                       


                                                                                                      Ihr Weg zur kostenfreien COVID-19 Willenserklärung

                                                                                                      1. Geben Sie bitte Ihre Daten ein.
                                                                                                      2. Bestätigen Sie Ihren Wunsch zur Erstellung der persönlichen Willenserklärung.
                                                                                                      3. Bestätigen Sie bitte die Haftungsfreistellung und klicken Sie dann auf ERSTELLEN.
                                                                                                      4. Sie erhalten die fertige Willenserklärung als PDF-Datei .
                                                                                                      5. Drucken Sie Ihre Willenserklärung aus und unterzeichnen Sie diese. Bitte ergänzen Sie noch Ort und Datum.
                                                                                                      6. Verwahren Sie Ihre Willenserklärung im Original. 

                                                                                                      Informieren Sie Ihre Angehörigen über das Vorhandensein dieser Erklärung.

                                                                                                      Führen Sie ein Exemplar der Erklärung im Falle einer Erkrankung mit COVID-19 mit sich und informieren Sie die behandelnden Ärzte entsprechend.
                                                                                                       
                                                                                                        kostenpflichtig bestellen  

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                                                                                                      Covid-19 Spezial

                                                                                                      Was passiert, wenn Ihnen etwas passiert?

                                                                                                      Sorgen Sie für sich und Ihre Familie vor - rechtzeitig und selbstbestimmt: mit der Covid-19 Willenserklärung.

                                                                                                      Ihre Manuela Mustermann

                                                                                                      Tel.: 01234 - 567890
                                                                                                      E-Mail: info@mustermann.de

                                                                                                       

                                                                                                       

                                                                                                      [sql-contact-form makler_nummer="7000000" makler_email="info@deutschevorsorgedatenbank.de" mailnummer="1"]

                                                                                                        Hier können Sie für den Fall einer Erkrankung an COVID-19 Ihre kostenfreie Willenserklärung zur Durchführung der intensivmedizinischen Behandlung inklusive aller damit verbundenen Maßnahmen, insbesondere der künstlichen Beatmung, sowie der damit einhergehenden Notwendigkeiten, beispielsweise einer künstlichen Ernährung für diesen Zeitraum, erstellen.

                                                                                                        Für jede Person muss eine eigene Willenserklärung erstellt werden.
                                                                                                         
                                                                                                          kostenpflichtig bestellen  

                                                                                                        Ein kostenfreier Service der Deutschen Vorsorgedatenbank AG


                                                                                                        Die COVID-19-Pandemie stellt unser Gesundheitssystem, unser Wirtschaftssystem und unser persönliches Leben vor völlig neue Herausforderungen.

                                                                                                         

                                                                                                        Die Vorstände der Deutschen Vorsorgedatenbank AG haben sich gemeinsam mit kooperierenden Fachanwälten darüber Gedanken gemacht, welche Auswirkungen diese Situation im Bereich Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung mit sich bringen kann.

                                                                                                         

                                                                                                        Grundsätzlich sind die Vorteile einer bestehenden Vorsorgevollmacht auch in einem solchen Szenario unbestritten. Wie sieht es aber bei Patientenverfügungen aus? Hinsichtlich der Erkrankung an COVID-19 liegen noch keinerlei Erfahrungswerte aus der Praxis vor, ob der in den bisherigen Patientenverfügungen zum Ausdruck gebrachte Willen ausreichend ist oder nicht.

                                                                                                         

                                                                                                        Das Resultat ist die nun zur Verfügung stehende Willenserklärung bei einer COVID-19 Erkrankung. Diese ergänzt und präzisiert zum einen bereits existierende Patientenverfügungen, kann aber auch als speziell auf diese Erkrankung abgestelltes Einzeldokument genutzt werden.

                                                                                                         

                                                                                                        Alle weiteren, aus unserer Sicht wichtigen Informationen und Hintergründe finden Sie auf dieser Seite.

                                                                                                         

                                                                                                        In der Hoffnung, dass Ihre persönliche Willenserklärung nie zum Einsatz kommen möge, wünschen wir Ihnen alles Gute. Bleiben Sie bitte gesund.

                                                                                                         

                                                                                                         

                                                                                                         

                                                                                                        Die Situation

                                                                                                        Ende März wurde von sieben deutschen medizinischen Fachgesellschaften die „Entscheidung über die Zuteilung von Ressourcen in der Notfall- und Intensivmedizin im Kontext der Covid-19-Pandemie“ herausgegeben, welche der Entscheidungsfindung bei möglicherweise nicht ausreichenden Intensiv-Ressourcen dient.

                                                                                                        Ziel ist es, damit den behandelnden Ärzten Hilfestellung für diese schwerwiegenden Entscheidungen an die Hand zu geben und diese zu entlasten. Eine entscheidende Rolle bei der intensivmedizinischen Behandlung fällt der Klärung des Patientenwillens zu. Eine intensivmedizinische Behandlung darf nur erfolgen, wenn der Patient in diese Therapie unter Berücksichtigung der Prognose einwilligt bzw. dies getan hätte oder in einer Patientenverfügung vorausverfügt hat.

                                                                                                        Die Schritte der Entscheidungsfindung bei nicht möglicherweise nicht ausreichenden Intensiv-Ressourcen sind Inhalt dieser Übersicht:

                                                                                                         

                                                                                                        Corona-Uebersicht

                                                                                                        Die Herausforderung

                                                                                                        In diesem Zusammenhang stellt sich die Frage nach der Wirksamkeit bzw. Auslegung bestehender Patientenverfügungen. Anhand verschiedener Veröffentlichungen wird davon ausgegangen, dass derzeit ca. 50% der Bevölkerung eine solche Patientenverfügung besitzen. Vermutlich ist in keiner der vor März 2020 erstellten Patientenverfügungen die COVID-19-Pandemie inklusive speziell darauf abgestellter Behandlungswünsche thematisiert.

                                                                                                        Es kann nun, laut der erwähnten Richtlinien zu folgender Situation kommen:

                                                                                                        Für die Abwägung, welcher intensivpflichtige Patient beispielsweise die in vielen Fällen lebenserhaltende Beatmung erhält spielt auch eine eventuell vorliegende Patientenverfügung eine Rolle. Wird darin eine intensivmedizinische Therapie abgelehnt, kann dies in der beschriebenen, dramatischen Ausnahmesituation zum Versagen der Behandlung führen.

                                                                                                        Die Lösung

                                                                                                        Unabhängig vom Vorhandensein einer Patientenverfügung ergibt sich aus den oben geschilderten Richtlinien folgende Handlungsempfehlung:

                                                                                                        Eine entscheidende Rolle spielt, dass für eine intensivmedizinische Therapie inklusive der damit verbundenen Szenarien und Behandlungsmaßnahmen in Folge einer COVID-19 Erkrankung eine ausdrückliche Einwilligung des Patienten vorliegt. Diese sollte vorsorglich und vorab schriftlich erfolgen, falls der Patient bei Aufnahme ins Krankenhaus nicht mehr in der Lage sein sollte, dies persönlich zu äußern.

                                                                                                        Zu diesem Zweck empfiehlt sich das Erstellen einer speziellen Willenserklärung für den Fall einer solchen Erkrankung. Diese können Sie auf dieser Seite für sich und Ihre Angehörigen kostenfrei erstellen. Drucken Sie diese im Anschluss aus und unterzeichnen diese persönlich mit Angabe von Ort und Datum.

                                                                                                         


                                                                                                        Ihr Weg zur kostenfreien COVID-19 Willenserklärung

                                                                                                        1. Geben Sie bitte Ihre Daten ein.
                                                                                                        2. Bestätigen Sie Ihren Wunsch zur Erstellung der persönlichen Willenserklärung.
                                                                                                        3. Bestätigen Sie bitte die Haftungsfreistellung und klicken Sie dann auf ERSTELLEN.
                                                                                                        4. Sie erhalten die fertige Willenserklärung als PDF-Datei .
                                                                                                        5. Drucken Sie Ihre Willenserklärung aus und unterzeichnen Sie diese. Bitte ergänzen Sie noch Ort und Datum.
                                                                                                        6. Verwahren Sie Ihre Willenserklärung im Original. 

                                                                                                        Informieren Sie Ihre Angehörigen über das Vorhandensein dieser Erklärung.

                                                                                                        Führen Sie ein Exemplar der Erklärung im Falle einer Erkrankung mit COVID-19 mit sich und informieren Sie die behandelnden Ärzte entsprechend.
                                                                                                         
                                                                                                          kostenpflichtig bestellen  

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                                                                                                        Was passiert, wenn Ihnen etwas passiert?

                                                                                                        Sorgen Sie für sich und Ihre Familie vor - rechtzeitig und selbstbestimmt: mit der Covid-19 Willenserklärung.

                                                                                                        Ihr Maxim Mustermann

                                                                                                        Tel.: 01234 - 567890
                                                                                                        E-Mail: info@mustermann.de

                                                                                                         

                                                                                                         

                                                                                                        [sql-contact-form makler_nummer="7000000" makler_email="info@deutschevorsorgedatenbank.de" mailnummer="1"]

                                                                                                          Hier können Sie für den Fall einer Erkrankung an COVID-19 Ihre kostenfreie Willenserklärung zur Durchführung der intensivmedizinischen Behandlung inklusive aller damit verbundenen Maßnahmen, insbesondere der künstlichen Beatmung, sowie der damit einhergehenden Notwendigkeiten, beispielsweise einer künstlichen Ernährung für diesen Zeitraum, erstellen.

                                                                                                          Für jede Person muss eine eigene Willenserklärung erstellt werden.
                                                                                                           
                                                                                                            kostenpflichtig bestellen  

                                                                                                          Ein kostenfreier Service der Deutschen Vorsorgedatenbank AG


                                                                                                          Die COVID-19-Pandemie stellt unser Gesundheitssystem, unser Wirtschaftssystem und unser persönliches Leben vor völlig neue Herausforderungen.

                                                                                                           

                                                                                                          Die Vorstände der Deutschen Vorsorgedatenbank AG haben sich gemeinsam mit kooperierenden Fachanwälten darüber Gedanken gemacht, welche Auswirkungen diese Situation im Bereich Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung mit sich bringen kann.

                                                                                                           

                                                                                                          Grundsätzlich sind die Vorteile einer bestehenden Vorsorgevollmacht auch in einem solchen Szenario unbestritten. Wie sieht es aber bei Patientenverfügungen aus? Hinsichtlich der Erkrankung an COVID-19 liegen noch keinerlei Erfahrungswerte aus der Praxis vor, ob der in den bisherigen Patientenverfügungen zum Ausdruck gebrachte Willen ausreichend ist oder nicht.

                                                                                                           

                                                                                                          Das Resultat ist die nun zur Verfügung stehende Willenserklärung bei einer COVID-19 Erkrankung. Diese ergänzt und präzisiert zum einen bereits existierende Patientenverfügungen, kann aber auch als speziell auf diese Erkrankung abgestelltes Einzeldokument genutzt werden.

                                                                                                           

                                                                                                          Alle weiteren, aus unserer Sicht wichtigen Informationen und Hintergründe finden Sie auf dieser Seite.

                                                                                                           

                                                                                                          In der Hoffnung, dass Ihre persönliche Willenserklärung nie zum Einsatz kommen möge, wünschen wir Ihnen alles Gute. Bleiben Sie bitte gesund.

                                                                                                           

                                                                                                           

                                                                                                           

                                                                                                          Die Situation

                                                                                                          Ende März wurde von sieben deutschen medizinischen Fachgesellschaften die „Entscheidung über die Zuteilung von Ressourcen in der Notfall- und Intensivmedizin im Kontext der Covid-19-Pandemie“ herausgegeben, welche der Entscheidungsfindung bei möglicherweise nicht ausreichenden Intensiv-Ressourcen dient.

                                                                                                          Ziel ist es, damit den behandelnden Ärzten Hilfestellung für diese schwerwiegenden Entscheidungen an die Hand zu geben und diese zu entlasten. Eine entscheidende Rolle bei der intensivmedizinischen Behandlung fällt der Klärung des Patientenwillens zu. Eine intensivmedizinische Behandlung darf nur erfolgen, wenn der Patient in diese Therapie unter Berücksichtigung der Prognose einwilligt bzw. dies getan hätte oder in einer Patientenverfügung vorausverfügt hat.

                                                                                                          Die Schritte der Entscheidungsfindung bei nicht möglicherweise nicht ausreichenden Intensiv-Ressourcen sind Inhalt dieser Übersicht:

                                                                                                           

                                                                                                          Corona-Uebersicht

                                                                                                          Die Herausforderung

                                                                                                          In diesem Zusammenhang stellt sich die Frage nach der Wirksamkeit bzw. Auslegung bestehender Patientenverfügungen. Anhand verschiedener Veröffentlichungen wird davon ausgegangen, dass derzeit ca. 50% der Bevölkerung eine solche Patientenverfügung besitzen. Vermutlich ist in keiner der vor März 2020 erstellten Patientenverfügungen die COVID-19-Pandemie inklusive speziell darauf abgestellter Behandlungswünsche thematisiert.

                                                                                                          Es kann nun, laut der erwähnten Richtlinien zu folgender Situation kommen:

                                                                                                          Für die Abwägung, welcher intensivpflichtige Patient beispielsweise die in vielen Fällen lebenserhaltende Beatmung erhält spielt auch eine eventuell vorliegende Patientenverfügung eine Rolle. Wird darin eine intensivmedizinische Therapie abgelehnt, kann dies in der beschriebenen, dramatischen Ausnahmesituation zum Versagen der Behandlung führen.

                                                                                                          Die Lösung

                                                                                                          Unabhängig vom Vorhandensein einer Patientenverfügung ergibt sich aus den oben geschilderten Richtlinien folgende Handlungsempfehlung:

                                                                                                          Eine entscheidende Rolle spielt, dass für eine intensivmedizinische Therapie inklusive der damit verbundenen Szenarien und Behandlungsmaßnahmen in Folge einer COVID-19 Erkrankung eine ausdrückliche Einwilligung des Patienten vorliegt. Diese sollte vorsorglich und vorab schriftlich erfolgen, falls der Patient bei Aufnahme ins Krankenhaus nicht mehr in der Lage sein sollte, dies persönlich zu äußern.

                                                                                                          Zu diesem Zweck empfiehlt sich das Erstellen einer speziellen Willenserklärung für den Fall einer solchen Erkrankung. Diese können Sie auf dieser Seite für sich und Ihre Angehörigen kostenfrei erstellen. Drucken Sie diese im Anschluss aus und unterzeichnen diese persönlich mit Angabe von Ort und Datum.

                                                                                                           


                                                                                                          Ihr Weg zur kostenfreien COVID-19 Willenserklärung

                                                                                                          1. Geben Sie bitte Ihre Daten ein.
                                                                                                          2. Bestätigen Sie Ihren Wunsch zur Erstellung der persönlichen Willenserklärung.
                                                                                                          3. Bestätigen Sie bitte die Haftungsfreistellung und klicken Sie dann auf ERSTELLEN.
                                                                                                          4. Sie erhalten die fertige Willenserklärung als PDF-Datei .
                                                                                                          5. Drucken Sie Ihre Willenserklärung aus und unterzeichnen Sie diese. Bitte ergänzen Sie noch Ort und Datum.
                                                                                                          6. Verwahren Sie Ihre Willenserklärung im Original. 

                                                                                                          Informieren Sie Ihre Angehörigen über das Vorhandensein dieser Erklärung.

                                                                                                          Führen Sie ein Exemplar der Erklärung im Falle einer Erkrankung mit COVID-19 mit sich und informieren Sie die behandelnden Ärzte entsprechend.
                                                                                                           
                                                                                                            kostenpflichtig bestellen  

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                                                                                                          Continue reading...

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                                                                                                          Was passiert, wenn Ihnen etwas passiert?

                                                                                                          Sorgen Sie für sich und Ihre Familie vor - rechtzeitig und selbstbestimmt: mit der Covid-19 Willenserklärung.

                                                                                                          Ihr Peter Tonn

                                                                                                          Tel.: +49 3881 713957
                                                                                                          E-Mail: peter.tonn@dvag.de

                                                                                                           

                                                                                                           

                                                                                                          [sql-contact-form makler_nummer="7000000" makler_email="info@deutschevorsorgedatenbank.de" mailnummer="1"]

                                                                                                            Hier können Sie für den Fall einer Erkrankung an COVID-19 Ihre kostenfreie Willenserklärung zur Durchführung der intensivmedizinischen Behandlung inklusive aller damit verbundenen Maßnahmen, insbesondere der künstlichen Beatmung, sowie der damit einhergehenden Notwendigkeiten, beispielsweise einer künstlichen Ernährung für diesen Zeitraum, erstellen.

                                                                                                            Für jede Person muss eine eigene Willenserklärung erstellt werden.
                                                                                                             
                                                                                                              kostenpflichtig bestellen  

                                                                                                            Ein kostenfreier Service der Deutschen Vorsorgedatenbank AG


                                                                                                            Die COVID-19-Pandemie stellt unser Gesundheitssystem, unser Wirtschaftssystem und unser persönliches Leben vor völlig neue Herausforderungen.

                                                                                                             

                                                                                                            Die Vorstände der Deutschen Vorsorgedatenbank AG haben sich gemeinsam mit kooperierenden Fachanwälten darüber Gedanken gemacht, welche Auswirkungen diese Situation im Bereich Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung mit sich bringen kann.

                                                                                                             

                                                                                                            Grundsätzlich sind die Vorteile einer bestehenden Vorsorgevollmacht auch in einem solchen Szenario unbestritten. Wie sieht es aber bei Patientenverfügungen aus? Hinsichtlich der Erkrankung an COVID-19 liegen noch keinerlei Erfahrungswerte aus der Praxis vor, ob der in den bisherigen Patientenverfügungen zum Ausdruck gebrachte Willen ausreichend ist oder nicht.

                                                                                                             

                                                                                                            Das Resultat ist die nun zur Verfügung stehende Willenserklärung bei einer COVID-19 Erkrankung. Diese ergänzt und präzisiert zum einen bereits existierende Patientenverfügungen, kann aber auch als speziell auf diese Erkrankung abgestelltes Einzeldokument genutzt werden.

                                                                                                             

                                                                                                            Alle weiteren, aus unserer Sicht wichtigen Informationen und Hintergründe finden Sie auf dieser Seite.

                                                                                                             

                                                                                                            In der Hoffnung, dass Ihre persönliche Willenserklärung nie zum Einsatz kommen möge, wünschen wir Ihnen alles Gute. Bleiben Sie bitte gesund.

                                                                                                             

                                                                                                             

                                                                                                             

                                                                                                            Die Situation

                                                                                                            Ende März wurde von sieben deutschen medizinischen Fachgesellschaften die „Entscheidung über die Zuteilung von Ressourcen in der Notfall- und Intensivmedizin im Kontext der Covid-19-Pandemie“ herausgegeben, welche der Entscheidungsfindung bei möglicherweise nicht ausreichenden Intensiv-Ressourcen dient.

                                                                                                            Ziel ist es, damit den behandelnden Ärzten Hilfestellung für diese schwerwiegenden Entscheidungen an die Hand zu geben und diese zu entlasten. Eine entscheidende Rolle bei der intensivmedizinischen Behandlung fällt der Klärung des Patientenwillens zu. Eine intensivmedizinische Behandlung darf nur erfolgen, wenn der Patient in diese Therapie unter Berücksichtigung der Prognose einwilligt bzw. dies getan hätte oder in einer Patientenverfügung vorausverfügt hat.

                                                                                                            Die Schritte der Entscheidungsfindung bei nicht möglicherweise nicht ausreichenden Intensiv-Ressourcen sind Inhalt dieser Übersicht:

                                                                                                             

                                                                                                            Corona-Uebersicht

                                                                                                            Die Herausforderung

                                                                                                            In diesem Zusammenhang stellt sich die Frage nach der Wirksamkeit bzw. Auslegung bestehender Patientenverfügungen. Anhand verschiedener Veröffentlichungen wird davon ausgegangen, dass derzeit ca. 50% der Bevölkerung eine solche Patientenverfügung besitzen. Vermutlich ist in keiner der vor März 2020 erstellten Patientenverfügungen die COVID-19-Pandemie inklusive speziell darauf abgestellter Behandlungswünsche thematisiert.

                                                                                                            Es kann nun, laut der erwähnten Richtlinien zu folgender Situation kommen:

                                                                                                            Für die Abwägung, welcher intensivpflichtige Patient beispielsweise die in vielen Fällen lebenserhaltende Beatmung erhält spielt auch eine eventuell vorliegende Patientenverfügung eine Rolle. Wird darin eine intensivmedizinische Therapie abgelehnt, kann dies in der beschriebenen, dramatischen Ausnahmesituation zum Versagen der Behandlung führen.

                                                                                                            Die Lösung

                                                                                                            Unabhängig vom Vorhandensein einer Patientenverfügung ergibt sich aus den oben geschilderten Richtlinien folgende Handlungsempfehlung:

                                                                                                            Eine entscheidende Rolle spielt, dass für eine intensivmedizinische Therapie inklusive der damit verbundenen Szenarien und Behandlungsmaßnahmen in Folge einer COVID-19 Erkrankung eine ausdrückliche Einwilligung des Patienten vorliegt. Diese sollte vorsorglich und vorab schriftlich erfolgen, falls der Patient bei Aufnahme ins Krankenhaus nicht mehr in der Lage sein sollte, dies persönlich zu äußern.

                                                                                                            Zu diesem Zweck empfiehlt sich das Erstellen einer speziellen Willenserklärung für den Fall einer solchen Erkrankung. Diese können Sie auf dieser Seite für sich und Ihre Angehörigen kostenfrei erstellen. Drucken Sie diese im Anschluss aus und unterzeichnen diese persönlich mit Angabe von Ort und Datum.

                                                                                                             


                                                                                                            Ihr Weg zur kostenfreien COVID-19 Willenserklärung

                                                                                                            1. Geben Sie bitte Ihre Daten ein.
                                                                                                            2. Bestätigen Sie Ihren Wunsch zur Erstellung der persönlichen Willenserklärung.
                                                                                                            3. Bestätigen Sie bitte die Haftungsfreistellung und klicken Sie dann auf ERSTELLEN.
                                                                                                            4. Sie erhalten die fertige Willenserklärung als PDF-Datei .
                                                                                                            5. Drucken Sie Ihre Willenserklärung aus und unterzeichnen Sie diese. Bitte ergänzen Sie noch Ort und Datum.
                                                                                                            6. Verwahren Sie Ihre Willenserklärung im Original. 

                                                                                                            Informieren Sie Ihre Angehörigen über das Vorhandensein dieser Erklärung.

                                                                                                            Führen Sie ein Exemplar der Erklärung im Falle einer Erkrankung mit COVID-19 mit sich und informieren Sie die behandelnden Ärzte entsprechend.
                                                                                                             
                                                                                                              kostenpflichtig bestellen  

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                                                                                                            Continue reading...

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                                                                                                            RECHTZEITIG   SELBSTBESTIMMT   VORSORGEN

                                                                                                            Was passiert, wenn mir etwas passiert?

                                                                                                            Ein kostenfreier Service der Deutschen Vorsorgedatenbank AG für Sie und Ihre Familie.

                                                                                                             

                                                                                                            Erstellen Sie Ihre persönliche Willenserklärung

                                                                                                            kostenfrei - schnell - selbstbestimmt

                                                                                                            Hier können Sie für den Fall einer Erkrankung an COVID-19 Ihre kostenfreie Willenserklärung zur Durchführung der intensivmedizinischen Behandlung inklusive aller damit verbundenen Maßnahmen, insbesondere der künstlichen Beatmung, sowie der damit einhergehenden Notwendigkeiten, beispielsweise einer künstlichen Ernährung für diesen Zeitraum, erstellen.

                                                                                                            Für jede Person muss eine eigene Willenserklärung erstellt werden.
                                                                                                             
                                                                                                              kostenpflichtig bestellen  

                                                                                                            Die COVID-19-Pandemie stellt unser Gesundheitssystem, unser Wirtschaftssystem und unser persönliches Leben vor völlig neue Herausforderungen.

                                                                                                             

                                                                                                            Die Vorstände der Deutschen Vorsorgedatenbank AG haben sich gemeinsam mit kooperierenden Fachanwälten darüber Gedanken gemacht, welche Auswirkungen diese Situation im Bereich Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung mit sich bringen kann.

                                                                                                             

                                                                                                            Grundsätzlich sind die Vorteile einer bestehenden Vorsorgevollmacht auch in einem solchen Szenario unbestritten. Wie sieht es aber bei Patientenverfügungen aus? Hinsichtlich der Erkrankung an COVID-19 liegen noch keinerlei Erfahrungswerte aus der Praxis vor, ob der in den bisherigen Patientenverfügungen zum Ausdruck gebrachte Willen ausreichend ist oder nicht.

                                                                                                             

                                                                                                            Das Resultat ist die nun zur Verfügung stehende Willenserklärung bei einer COVID-19 Erkrankung. Diese ergänzt und präzisiert zum einen bereits existierende Patientenverfügungen, kann aber auch als speziell auf diese Erkrankung abgestelltes Einzeldokument genutzt werden.

                                                                                                             

                                                                                                            Alle weiteren, aus unserer Sicht wichtigen Informationen und Hintergründe finden Sie auf dieser Seite.

                                                                                                             

                                                                                                            In der Hoffnung, dass Ihre persönliche Willenserklärung nie zum Einsatz kommen möge, wünschen wir Ihnen alles Gute. Bleiben Sie bitte gesund.

                                                                                                             

                                                                                                             

                                                                                                             

                                                                                                             

                                                                                                            Die Situation

                                                                                                            Ende März wurde von sieben deutschen medizinischen Fachgesellschaften die „Entscheidung über die Zuteilung von Ressourcen in der Notfall- und Intensivmedizin im Kontext der Covid-19-Pandemie“ herausgegeben, welche der Entscheidungsfindung bei möglicherweise nicht ausreichenden Intensiv-Ressourcen dient.

                                                                                                            Ziel ist es, damit den behandelnden Ärzten Hilfestellung für diese schwerwiegenden Entscheidungen an die Hand zu geben und diese zu entlasten. Eine entscheidende Rolle bei der intensivmedizinischen Behandlung fällt der Klärung des Patientenwillens zu. Eine intensivmedizinische Behandlung darf nur erfolgen, wenn der Patient in diese Therapie unter Berücksichtigung der Prognose einwilligt bzw. dies getan hätte oder in einer Patientenverfügung vorausverfügt hat.

                                                                                                            Die Schritte der Entscheidungsfindung bei nicht möglicherweise nicht ausreichenden Intensiv-Ressourcen sind Inhalt dieser Übersicht:

                                                                                                             

                                                                                                            Corona-Uebersicht

                                                                                                            Die Herausforderung

                                                                                                            In diesem Zusammenhang stellt sich die Frage nach der Wirksamkeit bzw. Auslegung bestehender Patientenverfügungen. Anhand verschiedener Veröffentlichungen wird davon ausgegangen, dass derzeit ca. 50% der Bevölkerung eine solche Patientenverfügung besitzen. Vermutlich ist in keiner der vor März 2020 erstellten Patientenverfügungen die COVID-19-Pandemie inklusive speziell darauf abgestellter Behandlungswünsche thematisiert.

                                                                                                            Es kann nun, laut der erwähnten Richtlinien zu folgender Situation kommen:

                                                                                                            Für die Abwägung, welcher intensivpflichtige Patient beispielsweise die in vielen Fällen lebenserhaltende Beatmung erhält spielt auch eine eventuell vorliegende Patientenverfügung eine Rolle. Wird darin eine intensivmedizinische Therapie abgelehnt, kann dies in der beschriebenen, dramatischen Ausnahmesituation zum Versagen der Behandlung führen.

                                                                                                            Die Lösung

                                                                                                            Unabhängig vom Vorhandensein einer Patientenverfügung ergibt sich aus den oben geschilderten Richtlinien folgende Handlungsempfehlung:

                                                                                                            Eine entscheidende Rolle spielt, dass für eine intensivmedizinische Therapie inklusive der damit verbundenen Szenarien und Behandlungsmaßnahmen in Folge einer COVID-19 Erkrankung eine ausdrückliche Einwilligung des Patienten vorliegt. Diese sollte vorsorglich und vorab schriftlich erfolgen, falls der Patient bei Aufnahme ins Krankenhaus nicht mehr in der Lage sein sollte, dies persönlich zu äußern.

                                                                                                            Zu diesem Zweck empfiehlt sich das Erstellen einer speziellen Willenserklärung für den Fall einer solchen Erkrankung. Diese können Sie auf dieser Seite für sich und Ihre Angehörigen kostenfrei erstellen. Drucken Sie diese im Anschluss aus und unterzeichnen diese persönlich mit Angabe von Ort und Datum.

                                                                                                             


                                                                                                            Ihr Weg zur kostenfreien COVID-19 Willenserklärung

                                                                                                            1. Geben Sie bitte Ihre Daten ein.
                                                                                                            2. Bestätigen Sie Ihren Wunsch zur Erstellung der persönlichen Willenserklärung.
                                                                                                            3. Bestätigen Sie bitte die Haftungsfreistellung und klicken Sie dann auf ERSTELLEN.
                                                                                                            4. Sie erhalten die fertige Willenserklärung als PDF-Datei .
                                                                                                            5. Drucken Sie Ihre Willenserklärung aus und unterzeichnen Sie diese. Bitte ergänzen Sie noch Ort und Datum.
                                                                                                            6. Verwahren Sie Ihre Willenserklärung im Original. 

                                                                                                            Informieren Sie Ihre Angehörigen über das Vorhandensein dieser Erklärung.

                                                                                                            Führen Sie ein Exemplar der Erklärung im Falle einer Erkrankung mit COVID-19 mit sich und informieren Sie die behandelnden Ärzte entsprechend.

                                                                                                             

                                                                                                             
                                                                                                              kostenpflichtig bestellen  

                                                                                                             

                                                                                                             

                                                                                                             

                                                                                                             

                                                                                                            Continue reading...

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                                                                                                            RECHTZEITIG   SELBSTBESTIMMT   VORSORGEN

                                                                                                            Was passiert, wenn mir etwas passiert?

                                                                                                            Ein kostenfreier Service der Deutschen Vorsorgedatenbank AG für Sie und Ihre Familie.

                                                                                                             

                                                                                                            Erstellen Sie Ihre persönliche Willenserklärung

                                                                                                            kostenfrei - schnell - selbstbestimmt

                                                                                                            Hier können Sie für den Fall einer Erkrankung an COVID-19 Ihre kostenfreie Willenserklärung zur Durchführung der intensivmedizinischen Behandlung inklusive aller damit verbundenen Maßnahmen, insbesondere der künstlichen Beatmung, sowie der damit einhergehenden Notwendigkeiten, beispielsweise einer künstlichen Ernährung für diesen Zeitraum, erstellen.

                                                                                                            Für jede Person muss eine eigene Willenserklärung erstellt werden.
                                                                                                             
                                                                                                              kostenpflichtig bestellen  

                                                                                                            Die COVID-19-Pandemie stellt unser Gesundheitssystem, unser Wirtschaftssystem und unser persönliches Leben vor völlig neue Herausforderungen.

                                                                                                             

                                                                                                            Die Vorstände der Deutschen Vorsorgedatenbank AG haben sich gemeinsam mit kooperierenden Fachanwälten darüber Gedanken gemacht, welche Auswirkungen diese Situation im Bereich Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung mit sich bringen kann.

                                                                                                             

                                                                                                            Grundsätzlich sind die Vorteile einer bestehenden Vorsorgevollmacht auch in einem solchen Szenario unbestritten. Wie sieht es aber bei Patientenverfügungen aus? Hinsichtlich der Erkrankung an COVID-19 liegen noch keinerlei Erfahrungswerte aus der Praxis vor, ob der in den bisherigen Patientenverfügungen zum Ausdruck gebrachte Willen ausreichend ist oder nicht.

                                                                                                             

                                                                                                            Das Resultat ist die nun zur Verfügung stehende Willenserklärung bei einer COVID-19 Erkrankung. Diese ergänzt und präzisiert zum einen bereits existierende Patientenverfügungen, kann aber auch als speziell auf diese Erkrankung abgestelltes Einzeldokument genutzt werden.

                                                                                                             

                                                                                                            Alle weiteren, aus unserer Sicht wichtigen Informationen und Hintergründe finden Sie auf dieser Seite.

                                                                                                             

                                                                                                            In der Hoffnung, dass Ihre persönliche Willenserklärung nie zum Einsatz kommen möge, wünschen wir Ihnen alles Gute. Bleiben Sie bitte gesund.

                                                                                                             

                                                                                                             

                                                                                                             

                                                                                                             

                                                                                                            Die Situation

                                                                                                            Ende März wurde von sieben deutschen medizinischen Fachgesellschaften die „Entscheidung über die Zuteilung von Ressourcen in der Notfall- und Intensivmedizin im Kontext der Covid-19-Pandemie“ herausgegeben, welche der Entscheidungsfindung bei möglicherweise nicht ausreichenden Intensiv-Ressourcen dient.

                                                                                                            Ziel ist es, damit den behandelnden Ärzten Hilfestellung für diese schwerwiegenden Entscheidungen an die Hand zu geben und diese zu entlasten. Eine entscheidende Rolle bei der intensivmedizinischen Behandlung fällt der Klärung des Patientenwillens zu. Eine intensivmedizinische Behandlung darf nur erfolgen, wenn der Patient in diese Therapie unter Berücksichtigung der Prognose einwilligt bzw. dies getan hätte oder in einer Patientenverfügung vorausverfügt hat.

                                                                                                            Die Schritte der Entscheidungsfindung bei nicht möglicherweise nicht ausreichenden Intensiv-Ressourcen sind Inhalt dieser Übersicht:

                                                                                                             

                                                                                                            Corona-Uebersicht

                                                                                                            Die Herausforderung

                                                                                                            In diesem Zusammenhang stellt sich die Frage nach der Wirksamkeit bzw. Auslegung bestehender Patientenverfügungen. Anhand verschiedener Veröffentlichungen wird davon ausgegangen, dass derzeit ca. 50% der Bevölkerung eine solche Patientenverfügung besitzen. Vermutlich ist in keiner der vor März 2020 erstellten Patientenverfügungen die COVID-19-Pandemie inklusive speziell darauf abgestellter Behandlungswünsche thematisiert.

                                                                                                            Es kann nun, laut der erwähnten Richtlinien zu folgender Situation kommen:

                                                                                                            Für die Abwägung, welcher intensivpflichtige Patient beispielsweise die in vielen Fällen lebenserhaltende Beatmung erhält spielt auch eine eventuell vorliegende Patientenverfügung eine Rolle. Wird darin eine intensivmedizinische Therapie abgelehnt, kann dies in der beschriebenen, dramatischen Ausnahmesituation zum Versagen der Behandlung führen.

                                                                                                            Die Lösung

                                                                                                            Unabhängig vom Vorhandensein einer Patientenverfügung ergibt sich aus den oben geschilderten Richtlinien folgende Handlungsempfehlung:

                                                                                                            Eine entscheidende Rolle spielt, dass für eine intensivmedizinische Therapie inklusive der damit verbundenen Szenarien und Behandlungsmaßnahmen in Folge einer COVID-19 Erkrankung eine ausdrückliche Einwilligung des Patienten vorliegt. Diese sollte vorsorglich und vorab schriftlich erfolgen, falls der Patient bei Aufnahme ins Krankenhaus nicht mehr in der Lage sein sollte, dies persönlich zu äußern.

                                                                                                            Zu diesem Zweck empfiehlt sich das Erstellen einer speziellen Willenserklärung für den Fall einer solchen Erkrankung. Diese können Sie auf dieser Seite für sich und Ihre Angehörigen kostenfrei erstellen. Drucken Sie diese im Anschluss aus und unterzeichnen diese persönlich mit Angabe von Ort und Datum.

                                                                                                             


                                                                                                            Ihr Weg zur kostenfreien COVID-19 Willenserklärung

                                                                                                            1. Geben Sie bitte Ihre Daten ein.
                                                                                                            2. Bestätigen Sie Ihren Wunsch zur Erstellung der persönlichen Willenserklärung.
                                                                                                            3. Bestätigen Sie bitte die Haftungsfreistellung und klicken Sie dann auf ERSTELLEN.
                                                                                                            4. Sie erhalten die fertige Willenserklärung als PDF-Datei .
                                                                                                            5. Drucken Sie Ihre Willenserklärung aus und unterzeichnen Sie diese. Bitte ergänzen Sie noch Ort und Datum.
                                                                                                            6. Verwahren Sie Ihre Willenserklärung im Original. 

                                                                                                            Informieren Sie Ihre Angehörigen über das Vorhandensein dieser Erklärung.

                                                                                                            Führen Sie ein Exemplar der Erklärung im Falle einer Erkrankung mit COVID-19 mit sich und informieren Sie die behandelnden Ärzte entsprechend.

                                                                                                             

                                                                                                             
                                                                                                              kostenpflichtig bestellen  

                                                                                                             

                                                                                                             

                                                                                                             

                                                                                                             

                                                                                                            Continue reading...

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                                                                                                            Was passiert, wenn Ihnen etwas passiert?

                                                                                                            Sorgen Sie für sich und Ihre Familie vor - rechtzeitig und selbstbestimmt: mit der Covid-19 Willenserklärung.

                                                                                                            Ihre Manuela Mustermann

                                                                                                            Tel.: 01234 - 567890
                                                                                                            E-Mail: info@mustermann.de

                                                                                                             

                                                                                                             

                                                                                                            [sql-contact-form makler_nummer="7000000" makler_email="info@deutschevorsorgedatenbank.de" mailnummer="1"]

                                                                                                              Hier können Sie für den Fall einer Erkrankung an COVID-19 Ihre kostenfreie Willenserklärung zur Durchführung der intensivmedizinischen Behandlung inklusive aller damit verbundenen Maßnahmen, insbesondere der künstlichen Beatmung, sowie der damit einhergehenden Notwendigkeiten, beispielsweise einer künstlichen Ernährung für diesen Zeitraum, erstellen.

                                                                                                              Für jede Person muss eine eigene Willenserklärung erstellt werden.
                                                                                                               
                                                                                                                kostenpflichtig bestellen  

                                                                                                              Ein kostenfreier Service der Deutschen Vorsorgedatenbank AG


                                                                                                              Die COVID-19-Pandemie stellt unser Gesundheitssystem, unser Wirtschaftssystem und unser persönliches Leben vor völlig neue Herausforderungen.

                                                                                                               

                                                                                                              Die Vorstände der Deutschen Vorsorgedatenbank AG haben sich gemeinsam mit kooperierenden Fachanwälten darüber Gedanken gemacht, welche Auswirkungen diese Situation im Bereich Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung mit sich bringen kann.

                                                                                                               

                                                                                                              Grundsätzlich sind die Vorteile einer bestehenden Vorsorgevollmacht auch in einem solchen Szenario unbestritten. Wie sieht es aber bei Patientenverfügungen aus? Hinsichtlich der Erkrankung an COVID-19 liegen noch keinerlei Erfahrungswerte aus der Praxis vor, ob der in den bisherigen Patientenverfügungen zum Ausdruck gebrachte Willen ausreichend ist oder nicht.

                                                                                                               

                                                                                                              Das Resultat ist die nun zur Verfügung stehende Willenserklärung bei einer COVID-19 Erkrankung. Diese ergänzt und präzisiert zum einen bereits existierende Patientenverfügungen, kann aber auch als speziell auf diese Erkrankung abgestelltes Einzeldokument genutzt werden.

                                                                                                               

                                                                                                              Alle weiteren, aus unserer Sicht wichtigen Informationen und Hintergründe finden Sie auf dieser Seite.

                                                                                                               

                                                                                                              In der Hoffnung, dass Ihre persönliche Willenserklärung nie zum Einsatz kommen möge, wünschen wir Ihnen alles Gute. Bleiben Sie bitte gesund.

                                                                                                               

                                                                                                               

                                                                                                               

                                                                                                              Die Situation

                                                                                                              Ende März wurde von sieben deutschen medizinischen Fachgesellschaften die „Entscheidung über die Zuteilung von Ressourcen in der Notfall- und Intensivmedizin im Kontext der Covid-19-Pandemie“ herausgegeben, welche der Entscheidungsfindung bei möglicherweise nicht ausreichenden Intensiv-Ressourcen dient.

                                                                                                              Ziel ist es, damit den behandelnden Ärzten Hilfestellung für diese schwerwiegenden Entscheidungen an die Hand zu geben und diese zu entlasten. Eine entscheidende Rolle bei der intensivmedizinischen Behandlung fällt der Klärung des Patientenwillens zu. Eine intensivmedizinische Behandlung darf nur erfolgen, wenn der Patient in diese Therapie unter Berücksichtigung der Prognose einwilligt bzw. dies getan hätte oder in einer Patientenverfügung vorausverfügt hat.

                                                                                                              Die Schritte der Entscheidungsfindung bei nicht möglicherweise nicht ausreichenden Intensiv-Ressourcen sind Inhalt dieser Übersicht:

                                                                                                               

                                                                                                              Corona-Uebersicht

                                                                                                              Die Herausforderung

                                                                                                              In diesem Zusammenhang stellt sich die Frage nach der Wirksamkeit bzw. Auslegung bestehender Patientenverfügungen. Anhand verschiedener Veröffentlichungen wird davon ausgegangen, dass derzeit ca. 50% der Bevölkerung eine solche Patientenverfügung besitzen. Vermutlich ist in keiner der vor März 2020 erstellten Patientenverfügungen die COVID-19-Pandemie inklusive speziell darauf abgestellter Behandlungswünsche thematisiert.

                                                                                                              Es kann nun, laut der erwähnten Richtlinien zu folgender Situation kommen:

                                                                                                              Für die Abwägung, welcher intensivpflichtige Patient beispielsweise die in vielen Fällen lebenserhaltende Beatmung erhält spielt auch eine eventuell vorliegende Patientenverfügung eine Rolle. Wird darin eine intensivmedizinische Therapie abgelehnt, kann dies in der beschriebenen, dramatischen Ausnahmesituation zum Versagen der Behandlung führen.

                                                                                                              Die Lösung

                                                                                                              Unabhängig vom Vorhandensein einer Patientenverfügung ergibt sich aus den oben geschilderten Richtlinien folgende Handlungsempfehlung:

                                                                                                              Eine entscheidende Rolle spielt, dass für eine intensivmedizinische Therapie inklusive der damit verbundenen Szenarien und Behandlungsmaßnahmen in Folge einer COVID-19 Erkrankung eine ausdrückliche Einwilligung des Patienten vorliegt. Diese sollte vorsorglich und vorab schriftlich erfolgen, falls der Patient bei Aufnahme ins Krankenhaus nicht mehr in der Lage sein sollte, dies persönlich zu äußern.

                                                                                                              Zu diesem Zweck empfiehlt sich das Erstellen einer speziellen Willenserklärung für den Fall einer solchen Erkrankung. Diese können Sie auf dieser Seite für sich und Ihre Angehörigen kostenfrei erstellen. Drucken Sie diese im Anschluss aus und unterzeichnen diese persönlich mit Angabe von Ort und Datum.

                                                                                                               


                                                                                                              Ihr Weg zur kostenfreien COVID-19 Willenserklärung

                                                                                                              1. Geben Sie bitte Ihre Daten ein.
                                                                                                              2. Bestätigen Sie Ihren Wunsch zur Erstellung der persönlichen Willenserklärung.
                                                                                                              3. Bestätigen Sie bitte die Haftungsfreistellung und klicken Sie dann auf ERSTELLEN.
                                                                                                              4. Sie erhalten die fertige Willenserklärung als PDF-Datei .
                                                                                                              5. Drucken Sie Ihre Willenserklärung aus und unterzeichnen Sie diese. Bitte ergänzen Sie noch Ort und Datum.
                                                                                                              6. Verwahren Sie Ihre Willenserklärung im Original. 

                                                                                                              Informieren Sie Ihre Angehörigen über das Vorhandensein dieser Erklärung.

                                                                                                              Führen Sie ein Exemplar der Erklärung im Falle einer Erkrankung mit COVID-19 mit sich und informieren Sie die behandelnden Ärzte entsprechend.
                                                                                                               
                                                                                                                kostenpflichtig bestellen  

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                                                                                                              RECHTZEITIG   SELBSTBESTIMMT   VORSORGEN

                                                                                                              Was passiert, wenn mir etwas passiert?

                                                                                                              Bestimmen Sie selbst über Ihre Behandlung im Fall einer Erkrankung am Corona-Virus (Coronavirus SARS-CoV-2)

                                                                                                              Ein kostenfreier Service der Deutschen Vorsorgedatenbank AG für Sie und Ihre Familie.

                                                                                                               

                                                                                                              Die Pandemie mit einem bisher unbekannten Virus, COVID-19 (Coronavirus SARS-CoV-2) stellt unser Gesundheitssystem, unser Wirtschaftssystem und unser persönliches Leben vor völlig neue Herausforderungen.

                                                                                                              Weltweit sind die Betten auf Intensivstationen und die Beatmungsgeräte für die Behandlung schwerer Krankheitsverläufe begrenzt. Ist deren Zahl erschöpft, entsteht ein bisher nur aus Katastrophen- oder Kriegsszenarien bekanntes Problem: Wer bekommt die notwendige Behandlung und wer nicht? Die Nachrichten, beispielsweise aus Italien oder Spanien lassen die dramatischen Dimensionen für Patienten und Ärzte erahnen.

                                                                                                               

                                                                                                              Aus diesem Grund haben sich die Vorstände der Deutschen Vorsorgedatenbank AG gemeinsam mit kooperierenden Fachanwälten darüber Gedanken gemacht, welche Auswirkungen eine solche Situation im Bereich Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung mit sich bringen kann.

                                                                                                               

                                                                                                              Grundsätzlich sind die Vorteile einer bestehenden Vorsorgevollmacht auch in einem solchen Szenario unbestritten. Wie sieht es aber bei Patientenverfügungen aus? Hinsichtlich der Erkrankung an COVID-19 liegen noch keinerlei Erfahrungswerte aus der Praxis vor, ob der in den bisherigen Patientenverfügungen zum Ausdruck gebrachte Willen ausreichend ist oder nicht.

                                                                                                               

                                                                                                              Das Resultat der gemeinsamen Überlegungen ist die nun zur Verfügung stehende Willenserklärung bei einer COVID-19 Erkrankung. Diese ergänzt und präzisiert zum einen bereits existierende Patientenverfügungen, kann aber auch als speziell auf diese Erkrankung abgestelltes Einzeldokument genutzt werden.

                                                                                                              In diesen unübersichtlichen, schwierigen Zeiten haben wir uns entschlossen, dieses Vorsorgedokument jedem Interessenten kostenfrei zur Verfügung zu stellen. 

                                                                                                               

                                                                                                              Alle weiteren, aus unserer Sicht wichtigen Informationen und Hintergründe finden Sie auf dieser Seite.

                                                                                                               

                                                                                                              In der Hoffnung, dass Ihre persönliche Willenserklärung nie zum Einsatz kommen möge, wünschen wir Ihnen alles Gute. Bleiben Sie bitte gesund.

                                                                                                               

                                                                                                               

                                                                                                               

                                                                                                              Die Situation

                                                                                                              Am 25.03.2020 wurde von sieben deutschen medizinischen Fachgesellschaften die „Entscheidung über die Zuteilung von Ressourcen in der Notfall- und Intensivmedizin im Kontext der Covid-19-Pandemie“ herausgegeben, welche der Entscheidungsfindung bei nicht ausreichenden Intensiv-Ressourcen dient. Hier finden Sie das Dokument.  

                                                                                                              Ziel ist es, damit den behandelnden Ärzten Hilfestellung für diese schwerwiegenden, dramatischen Entscheidungen an die Hand zu geben und diese zu entlasten. Ein entscheidender Fakt bei der Zuteilung entsprechender intensivmedizinischer Ressourcen ist die Klärung des Patientenwillens. Eine intensivmedizinische Behandlung darf nur erfolgen, wenn der Patient in diese Therapie unter Berücksichtigung der Prognose einwilligt bzw. dies getan hätte oder in einer Patientenverfügung vorausverfügt hat.


                                                                                                              Ansatz ist, in deutschen Krankenhäusern die Intensivbetten und Beatmungsplätze nach der Wahrscheinlichkeit zu belegen, ob der Patient die Intensivbehandlung überleben wird. Das tritt spätestens in dem Moment in Kraft, wenn die Ressourcen für intensivmedizinische Behandlungen auch nach strenger Indikationsstellung nicht mehr für alle Patienten ausreichen.

                                                                                                              Die Schritte der Entscheidungsfindung bei nicht ausreichenden Intensiv-Ressourcen sind Inhalt dieser Übersicht:

                                                                                                               

                                                                                                              Corona-Uebersicht

                                                                                                              Die Herausforderung

                                                                                                              In diesem Zusammenhang stellt sich die Frage nach der Wirksamkeit bzw. Auslegung bestehender Patientenverfügungen. Anhand verschiedener Veröffentlichungen wird davon ausgegangen, dass derzeit ca. 50% der Bevölkerung eine solche Patientenverfügung besitzen. Vermutlich ist in keiner der vor März 2020 erstellten Patientenverfügungen die COVID-19-Pandemie inklusive speziell darauf abgestellter Behandlungswünsche thematisiert.

                                                                                                              Es kann nun, laut der erwähnten Richtlinien zu folgender Situation kommen:

                                                                                                              Für die Abwägung, welcher intensivpflichtige Patient beispielsweise die in vielen Fällen lebenserhaltende Beatmung erhält spielt auch eine eventuell vorliegende Patientenverfügung eine Rolle. Wird darin eine intensivmedizinische Therapie abgelehnt, kann dies in der beschriebenen, dramatischen Ausnahmesituation zum Versagen der Behandlung führen.

                                                                                                              Die Lösung

                                                                                                              Unabhängig vom Vorhandensein einer Patientenverfügung ergibt sich aus den oben geschilderten Richtlinien folgende Handlungsempfehlung:

                                                                                                              Eine entscheidende Rolle spielt, dass für eine intensivmedizinische Therapie inklusive der damit verbundenen Szenarien und Behandlungsmaßnahmen in Folge einer COVID-19 Erkrankung eine ausdrückliche Einwilligung des Patienten vorliegt. Diese sollte vorsorglich und vorab schriftlich erfolgen, falls der Patient bei Aufnahme ins Krankenhaus nicht mehr in der Lage sein sollte, dies persönlich zu äußern.

                                                                                                              Zu diesem Zweck empfiehlt sich das Erstellen einer speziellen Willenserklärung für den Fall einer solchen Erkrankung. Diese können Sie auf dieser Seite für sich und Ihre Angehörigen kostenfrei erstellen. Drucken Sie diese im Anschluss aus und unterzeichnen diese persönlich mit Angabe von Ort und Datum.

                                                                                                              Empfehlung nach Erstellung Ihrer Willenserklärung

                                                                                                              • – Verwahren Sie diesen Ausdruck im Original idealerweise zusammen mit Ihren wichtigen Dokumenten.

                                                                                                               

                                                                                                              • – Informieren Sie Ihre Angehörigen über das Vorhandensein dieser Erklärung.

                                                                                                               

                                                                                                              • – Führen Sie ein Exemplar der Erklärung im Falle einer Erkrankung mit COVID-19 mit sich und informieren Sie die behandelnden Ärzte entsprechend.

                                                                                                              HANDELN SIE JETZT

                                                                                                              Erstellen Sie Ihre persönliche Willenserklärung

                                                                                                              kostenfrei – schnell – selbstbestimmt

                                                                                                              Hier können Sie für den Fall einer Erkrankung an COVID-19 Ihre kostenfreie Willenserklärung zur Durchführung der intensivmedizinischen Behandlung inklusive aller damit verbundenen Maßnahmen, insbesondere der künstlichen Beatmung, sowie der damit einhergehenden Notwendigkeiten, beispielsweise einer künstlichen Ernährung für diesen Zeitraum, erstellen.

                                                                                                              Für jede Person muss eine eigene Willenserklärung erstellt werden.

                                                                                                                kostenpflichtig bestellen  


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                                                                                                              2. Bestätigen Sie Ihren Wunsch zur Erstellung der persönlichen Willenserklärung.

                                                                                                              3. Bestätigen Sie bitte die Haftungsfreistellung und klicken Sie dann auf ERSTELLEN.

                                                                                                              4. Sie erhalten die fertige Willenserklärung als PDF-Datei .

                                                                                                              5. Drucken Sie Ihre Willenserklärung aus und unterzeichnen Sie diese. Bitte ergänzen Sie noch Ort und Datum.

                                                                                                              6. Verwahren Sie Ihre Willenserklärung im Original. 

                                                                                                              Informieren Sie Ihre Angehörigen über das Vorhandensein dieser Erklärung.

                                                                                                              Führen Sie ein Exemplar der Erklärung im Falle einer Erkrankung mit COVID-19 mit sich und informieren Sie die behandelnden Ärzte entsprechend.

                                                                                                               

                                                                                                               

                                                                                                               

                                                                                                               

                                                                                                               

                                                                                                              Continue reading...

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                                                                                                              RECHTZEITIG   SELBSTBESTIMMT   VORSORGEN

                                                                                                              Was passiert, wenn mir etwas passiert?

                                                                                                              Bestimmen Sie selbst über Ihre Behandlung im Fall einer Erkrankung am Corona-Virus (Coronavirus SARS-CoV-2)

                                                                                                              Ein kostenfreier Service der Deutschen Vorsorgedatenbank AG für Sie und Ihre Familie.

                                                                                                               

                                                                                                              Die Pandemie mit einem bisher unbekannten Virus, COVID-19 (Coronavirus SARS-CoV-2) stellt unser Gesundheitssystem, unser Wirtschaftssystem und unser persönliches Leben vor völlig neue Herausforderungen.

                                                                                                              Weltweit sind die Betten auf Intensivstationen und die Beatmungsgeräte für die Behandlung schwerer Krankheitsverläufe begrenzt. Ist deren Zahl erschöpft, entsteht ein bisher nur aus Katastrophen- oder Kriegsszenarien bekanntes Problem: Wer bekommt die notwendige Behandlung und wer nicht? Die Nachrichten, beispielsweise aus Italien oder Spanien lassen die dramatischen Dimensionen für Patienten und Ärzte erahnen.

                                                                                                               

                                                                                                              Aus diesem Grund haben sich die Vorstände der Deutschen Vorsorgedatenbank AG gemeinsam mit kooperierenden Fachanwälten darüber Gedanken gemacht, welche Auswirkungen eine solche Situation im Bereich Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung mit sich bringen kann.

                                                                                                               

                                                                                                              Grundsätzlich sind die Vorteile einer bestehenden Vorsorgevollmacht auch in einem solchen Szenario unbestritten. Wie sieht es aber bei Patientenverfügungen aus? Hinsichtlich der Erkrankung an COVID-19 liegen noch keinerlei Erfahrungswerte aus der Praxis vor, ob der in den bisherigen Patientenverfügungen zum Ausdruck gebrachte Willen ausreichend ist oder nicht.

                                                                                                               

                                                                                                              Das Resultat der gemeinsamen Überlegungen ist die nun zur Verfügung stehende Willenserklärung bei einer COVID-19 Erkrankung. Diese ergänzt und präzisiert zum einen bereits existierende Patientenverfügungen, kann aber auch als speziell auf diese Erkrankung abgestelltes Einzeldokument genutzt werden.

                                                                                                              In diesen unübersichtlichen, schwierigen Zeiten haben wir uns entschlossen, dieses Vorsorgedokument jedem Interessenten kostenfrei zur Verfügung zu stellen. 

                                                                                                               

                                                                                                              Alle weiteren, aus unserer Sicht wichtigen Informationen und Hintergründe finden Sie auf dieser Seite.

                                                                                                               

                                                                                                              In der Hoffnung, dass Ihre persönliche Willenserklärung nie zum Einsatz kommen möge, wünschen wir Ihnen alles Gute. Bleiben Sie bitte gesund.

                                                                                                               

                                                                                                               

                                                                                                               

                                                                                                              Die Situation

                                                                                                              Am 25.03.2020 wurde von sieben deutschen medizinischen Fachgesellschaften die „Entscheidung über die Zuteilung von Ressourcen in der Notfall- und Intensivmedizin im Kontext der Covid-19-Pandemie“ herausgegeben, welche der Entscheidungsfindung bei nicht ausreichenden Intensiv-Ressourcen dient. Hier finden Sie das Dokument.  

                                                                                                              Ziel ist es, damit den behandelnden Ärzten Hilfestellung für diese schwerwiegenden, dramatischen Entscheidungen an die Hand zu geben und diese zu entlasten. Ein entscheidender Fakt bei der Zuteilung entsprechender intensivmedizinischer Ressourcen ist die Klärung des Patientenwillens. Eine intensivmedizinische Behandlung darf nur erfolgen, wenn der Patient in diese Therapie unter Berücksichtigung der Prognose einwilligt bzw. dies getan hätte oder in einer Patientenverfügung vorausverfügt hat.


                                                                                                              Ansatz ist, in deutschen Krankenhäusern die Intensivbetten und Beatmungsplätze nach der Wahrscheinlichkeit zu belegen, ob der Patient die Intensivbehandlung überleben wird. Das tritt spätestens in dem Moment in Kraft, wenn die Ressourcen für intensivmedizinische Behandlungen auch nach strenger Indikationsstellung nicht mehr für alle Patienten ausreichen.

                                                                                                              Die Schritte der Entscheidungsfindung bei nicht ausreichenden Intensiv-Ressourcen sind Inhalt dieser Übersicht:

                                                                                                               

                                                                                                              Corona-Uebersicht

                                                                                                              Die Herausforderung

                                                                                                              In diesem Zusammenhang stellt sich die Frage nach der Wirksamkeit bzw. Auslegung bestehender Patientenverfügungen. Anhand verschiedener Veröffentlichungen wird davon ausgegangen, dass derzeit ca. 50% der Bevölkerung eine solche Patientenverfügung besitzen. Vermutlich ist in keiner der vor März 2020 erstellten Patientenverfügungen die COVID-19-Pandemie inklusive speziell darauf abgestellter Behandlungswünsche thematisiert.

                                                                                                              Es kann nun, laut der erwähnten Richtlinien zu folgender Situation kommen:

                                                                                                              Für die Abwägung, welcher intensivpflichtige Patient beispielsweise die in vielen Fällen lebenserhaltende Beatmung erhält spielt auch eine eventuell vorliegende Patientenverfügung eine Rolle. Wird darin eine intensivmedizinische Therapie abgelehnt, kann dies in der beschriebenen, dramatischen Ausnahmesituation zum Versagen der Behandlung führen.

                                                                                                              Die Lösung

                                                                                                              Unabhängig vom Vorhandensein einer Patientenverfügung ergibt sich aus den oben geschilderten Richtlinien folgende Handlungsempfehlung:

                                                                                                              Eine entscheidende Rolle spielt, dass für eine intensivmedizinische Therapie inklusive der damit verbundenen Szenarien und Behandlungsmaßnahmen in Folge einer COVID-19 Erkrankung eine ausdrückliche Einwilligung des Patienten vorliegt. Diese sollte vorsorglich und vorab schriftlich erfolgen, falls der Patient bei Aufnahme ins Krankenhaus nicht mehr in der Lage sein sollte, dies persönlich zu äußern.

                                                                                                              Zu diesem Zweck empfiehlt sich das Erstellen einer speziellen Willenserklärung für den Fall einer solchen Erkrankung. Diese können Sie auf dieser Seite für sich und Ihre Angehörigen kostenfrei erstellen. Drucken Sie diese im Anschluss aus und unterzeichnen diese persönlich mit Angabe von Ort und Datum.

                                                                                                              Empfehlung nach Erstellung Ihrer Willenserklärung

                                                                                                              • – Verwahren Sie diesen Ausdruck im Original idealerweise zusammen mit Ihren wichtigen Dokumenten.

                                                                                                               

                                                                                                              • – Informieren Sie Ihre Angehörigen über das Vorhandensein dieser Erklärung.

                                                                                                               

                                                                                                              • – Führen Sie ein Exemplar der Erklärung im Falle einer Erkrankung mit COVID-19 mit sich und informieren Sie die behandelnden Ärzte entsprechend.

                                                                                                              HANDELN SIE JETZT

                                                                                                              Erstellen Sie Ihre persönliche Willenserklärung

                                                                                                              kostenfrei – schnell – selbstbestimmt

                                                                                                              Hier können Sie für den Fall einer Erkrankung an COVID-19 Ihre kostenfreie Willenserklärung zur Durchführung der intensivmedizinischen Behandlung inklusive aller damit verbundenen Maßnahmen, insbesondere der künstlichen Beatmung, sowie der damit einhergehenden Notwendigkeiten, beispielsweise einer künstlichen Ernährung für diesen Zeitraum, erstellen.

                                                                                                              Für jede Person muss eine eigene Willenserklärung erstellt werden.

                                                                                                                kostenpflichtig bestellen  


                                                                                                              Ablauf :

                                                                                                              1. Geben Sie bitte Ihre Daten ein.

                                                                                                              2. Bestätigen Sie Ihren Wunsch zur Erstellung der persönlichen Willenserklärung.

                                                                                                              3. Bestätigen Sie bitte die Haftungsfreistellung und klicken Sie dann auf ERSTELLEN.

                                                                                                              4. Sie erhalten die fertige Willenserklärung als PDF-Datei .

                                                                                                              5. Drucken Sie Ihre Willenserklärung aus und unterzeichnen Sie diese. Bitte ergänzen Sie noch Ort und Datum.

                                                                                                              6. Verwahren Sie Ihre Willenserklärung im Original. 

                                                                                                              Informieren Sie Ihre Angehörigen über das Vorhandensein dieser Erklärung.

                                                                                                              Führen Sie ein Exemplar der Erklärung im Falle einer Erkrankung mit COVID-19 mit sich und informieren Sie die behandelnden Ärzte entsprechend.

                                                                                                               

                                                                                                               

                                                                                                               

                                                                                                               

                                                                                                               

                                                                                                              Continue reading...

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                                                                                                              RECHTZEITIG   SELBSTBESTIMMT   VORSORGEN

                                                                                                              Was passiert, wenn mir etwas passiert?

                                                                                                              Bestimmen Sie selbst über Ihre Behandlung im Fall einer Erkrankung am Corona-Virus (Coronavirus SARS-CoV-2)

                                                                                                              Ein kostenfreier Service der Deutschen Vorsorgedatenbank AG für Sie und Ihre Familie.

                                                                                                               

                                                                                                              Die Pandemie mit einem bisher unbekannten Virus, COVID-19 (Coronavirus SARS-CoV-2) stellt unser Gesundheitssystem, unser Wirtschaftssystem und unser persönliches Leben vor völlig neue Herausforderungen.

                                                                                                              Weltweit sind die Betten auf Intensivstationen und die Beatmungsgeräte für die Behandlung schwerer Krankheitsverläufe begrenzt. Ist deren Zahl erschöpft, entsteht ein bisher nur aus Katastrophen- oder Kriegsszenarien bekanntes Problem: Wer bekommt die notwendige Behandlung und wer nicht? Die Nachrichten, beispielsweise aus Italien oder Spanien lassen die dramatischen Dimensionen für Patienten und Ärzte erahnen.

                                                                                                               

                                                                                                              Aus diesem Grund haben sich die Vorstände der Deutschen Vorsorgedatenbank AG gemeinsam mit kooperierenden Fachanwälten darüber Gedanken gemacht, welche Auswirkungen eine solche Situation im Bereich Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung mit sich bringen kann.

                                                                                                               

                                                                                                              Grundsätzlich sind die Vorteile einer bestehenden Vorsorgevollmacht auch in einem solchen Szenario unbestritten. Wie sieht es aber bei Patientenverfügungen aus? Hinsichtlich der Erkrankung an COVID-19 liegen noch keinerlei Erfahrungswerte aus der Praxis vor, ob der in den bisherigen Patientenverfügungen zum Ausdruck gebrachte Willen ausreichend ist oder nicht.

                                                                                                               

                                                                                                              Das Resultat der gemeinsamen Überlegungen ist die nun zur Verfügung stehende Willenserklärung bei einer COVID-19 Erkrankung. Diese ergänzt und präzisiert zum einen bereits existierende Patientenverfügungen, kann aber auch als speziell auf diese Erkrankung abgestelltes Einzeldokument genutzt werden.

                                                                                                              In diesen unübersichtlichen, schwierigen Zeiten haben wir uns entschlossen, dieses Vorsorgedokument jedem Interessenten kostenfrei zur Verfügung zu stellen. 

                                                                                                               

                                                                                                              Alle weiteren, aus unserer Sicht wichtigen Informationen und Hintergründe finden Sie auf dieser Seite.

                                                                                                               

                                                                                                              In der Hoffnung, dass Ihre persönliche Willenserklärung nie zum Einsatz kommen möge, wünschen wir Ihnen alles Gute. Bleiben Sie bitte gesund.

                                                                                                               

                                                                                                               

                                                                                                               

                                                                                                              Die Situation

                                                                                                              Am 25.03.2020 wurde von sieben deutschen medizinischen Fachgesellschaften die „Entscheidung über die Zuteilung von Ressourcen in der Notfall- und Intensivmedizin im Kontext der Covid-19-Pandemie“ herausgegeben, welche der Entscheidungsfindung bei nicht ausreichenden Intensiv-Ressourcen dient. Hier finden Sie das Dokument.  

                                                                                                              Ziel ist es, damit den behandelnden Ärzten Hilfestellung für diese schwerwiegenden, dramatischen Entscheidungen an die Hand zu geben und diese zu entlasten. Ein entscheidender Fakt bei der Zuteilung entsprechender intensivmedizinischer Ressourcen ist die Klärung des Patientenwillens. Eine intensivmedizinische Behandlung darf nur erfolgen, wenn der Patient in diese Therapie unter Berücksichtigung der Prognose einwilligt bzw. dies getan hätte oder in einer Patientenverfügung vorausverfügt hat.


                                                                                                              Ansatz ist, in deutschen Krankenhäusern die Intensivbetten und Beatmungsplätze nach der Wahrscheinlichkeit zu belegen, ob der Patient die Intensivbehandlung überleben wird. Das tritt spätestens in dem Moment in Kraft, wenn die Ressourcen für intensivmedizinische Behandlungen auch nach strenger Indikationsstellung nicht mehr für alle Patienten ausreichen.

                                                                                                              Die Schritte der Entscheidungsfindung bei nicht ausreichenden Intensiv-Ressourcen sind Inhalt dieser Übersicht:

                                                                                                               

                                                                                                              Corona-Uebersicht

                                                                                                              Die Herausforderung

                                                                                                              In diesem Zusammenhang stellt sich die Frage nach der Wirksamkeit bzw. Auslegung bestehender Patientenverfügungen. Anhand verschiedener Veröffentlichungen wird davon ausgegangen, dass derzeit ca. 50% der Bevölkerung eine solche Patientenverfügung besitzen. Vermutlich ist in keiner der vor März 2020 erstellten Patientenverfügungen die COVID-19-Pandemie inklusive speziell darauf abgestellter Behandlungswünsche thematisiert.

                                                                                                              Es kann nun, laut der erwähnten Richtlinien zu folgender Situation kommen:

                                                                                                              Für die Abwägung, welcher intensivpflichtige Patient beispielsweise die in vielen Fällen lebenserhaltende Beatmung erhält spielt auch eine eventuell vorliegende Patientenverfügung eine Rolle. Wird darin eine intensivmedizinische Therapie abgelehnt, kann dies in der beschriebenen, dramatischen Ausnahmesituation zum Versagen der Behandlung führen.

                                                                                                              Die Lösung

                                                                                                              Unabhängig vom Vorhandensein einer Patientenverfügung ergibt sich aus den oben geschilderten Richtlinien folgende Handlungsempfehlung:

                                                                                                              Eine entscheidende Rolle spielt, dass für eine intensivmedizinische Therapie inklusive der damit verbundenen Szenarien und Behandlungsmaßnahmen in Folge einer COVID-19 Erkrankung eine ausdrückliche Einwilligung des Patienten vorliegt. Diese sollte vorsorglich und vorab schriftlich erfolgen, falls der Patient bei Aufnahme ins Krankenhaus nicht mehr in der Lage sein sollte, dies persönlich zu äußern.

                                                                                                              Zu diesem Zweck empfiehlt sich das Erstellen einer speziellen Willenserklärung für den Fall einer solchen Erkrankung. Diese können Sie auf dieser Seite für sich und Ihre Angehörigen kostenfrei erstellen. Drucken Sie diese im Anschluss aus und unterzeichnen diese persönlich mit Angabe von Ort und Datum.

                                                                                                              Empfehlung nach Erstellung Ihrer Willenserklärung

                                                                                                              • – Verwahren Sie diesen Ausdruck im Original idealerweise zusammen mit Ihren wichtigen Dokumenten.

                                                                                                               

                                                                                                              • – Informieren Sie Ihre Angehörigen über das Vorhandensein dieser Erklärung.

                                                                                                               

                                                                                                              • – Führen Sie ein Exemplar der Erklärung im Falle einer Erkrankung mit COVID-19 mit sich und informieren Sie die behandelnden Ärzte entsprechend.

                                                                                                              HANDELN SIE JETZT

                                                                                                              Erstellen Sie Ihre persönliche Willenserklärung

                                                                                                              kostenfrei – schnell – selbstbestimmt

                                                                                                              Hier können Sie für den Fall einer Erkrankung an COVID-19 Ihre kostenfreie Willenserklärung zur Durchführung der intensivmedizinischen Behandlung inklusive aller damit verbundenen Maßnahmen, insbesondere der künstlichen Beatmung, sowie der damit einhergehenden Notwendigkeiten, beispielsweise einer künstlichen Ernährung für diesen Zeitraum, erstellen.

                                                                                                              Für jede Person muss eine eigene Willenserklärung erstellt werden.

                                                                                                               

                                                                                                               

                                                                                                              kostenpflichtig bestellen

                                                                                                               


                                                                                                              Ablauf :

                                                                                                              1. Geben Sie bitte Ihre Daten ein.

                                                                                                              2. Bestätigen Sie Ihren Wunsch zur Erstellung der persönlichen Willenserklärung.

                                                                                                              3. Bestätigen Sie bitte die Haftungsfreistellung und klicken Sie dann auf ERSTELLEN.

                                                                                                              4. Sie erhalten die fertige Willenserklärung als PDF-Datei .

                                                                                                              5. Drucken Sie Ihre Willenserklärung aus und unterzeichnen Sie diese. Bitte ergänzen Sie noch Ort und Datum.

                                                                                                              6. Verwahren Sie Ihre Willenserklärung im Original. 

                                                                                                              Informieren Sie Ihre Angehörigen über das Vorhandensein dieser Erklärung.

                                                                                                              Führen Sie ein Exemplar der Erklärung im Falle einer Erkrankung mit COVID-19 mit sich und informieren Sie die behandelnden Ärzte entsprechend.

                                                                                                               

                                                                                                               

                                                                                                               

                                                                                                               

                                                                                                               

                                                                                                              Continue reading...

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                                                                                                              RECHTZEITIG   SELBSTBESTIMMT   VORSORGEN

                                                                                                              Was passiert, wenn mir etwas passiert?

                                                                                                              Bestimmen Sie selbst über Ihre Behandlung im Fall einer Erkrankung am Corona-Virus (Coronavirus SARS-CoV-2)

                                                                                                              Ein kostenfreier Service der Deutschen Vorsorgedatenbank AG für Sie und Ihre Familie.

                                                                                                               

                                                                                                              Die Pandemie mit einem bisher unbekannten Virus, COVID-19 (Coronavirus SARS-CoV-2) stellt unser Gesundheitssystem, unser Wirtschaftssystem und unser persönliches Leben vor völlig neue Herausforderungen.

                                                                                                              Weltweit sind die Betten auf Intensivstationen und die Beatmungsgeräte für die Behandlung schwerer Krankheitsverläufe begrenzt. Ist deren Zahl erschöpft, entsteht ein bisher nur aus Katastrophen- oder Kriegsszenarien bekanntes Problem: Wer bekommt die notwendige Behandlung und wer nicht? Die Nachrichten, beispielsweise aus Italien oder Spanien lassen die dramatischen Dimensionen für Patienten und Ärzte erahnen.

                                                                                                               

                                                                                                              Aus diesem Grund haben sich die Vorstände der Deutschen Vorsorgedatenbank AG gemeinsam mit kooperierenden Fachanwälten darüber Gedanken gemacht, welche Auswirkungen eine solche Situation im Bereich Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung mit sich bringen kann.

                                                                                                               

                                                                                                              Grundsätzlich sind die Vorteile einer bestehenden Vorsorgevollmacht auch in einem solchen Szenario unbestritten. Wie sieht es aber bei Patientenverfügungen aus? Hinsichtlich der Erkrankung an COVID-19 liegen noch keinerlei Erfahrungswerte aus der Praxis vor, ob der in den bisherigen Patientenverfügungen zum Ausdruck gebrachte Willen ausreichend ist oder nicht.

                                                                                                               

                                                                                                              Das Resultat der gemeinsamen Überlegungen ist die nun zur Verfügung stehende Willenserklärung bei einer COVID-19 Erkrankung. Diese ergänzt und präzisiert zum einen bereits existierende Patientenverfügungen, kann aber auch als speziell auf diese Erkrankung abgestelltes Einzeldokument genutzt werden.

                                                                                                              In diesen unübersichtlichen, schwierigen Zeiten haben wir uns entschlossen, dieses Vorsorgedokument jedem Interessenten kostenfrei zur Verfügung zu stellen. 

                                                                                                               

                                                                                                              Alle weiteren, aus unserer Sicht wichtigen Informationen und Hintergründe finden Sie auf dieser Seite.

                                                                                                               

                                                                                                              In der Hoffnung, dass Ihre persönliche Willenserklärung nie zum Einsatz kommen möge, wünschen wir Ihnen alles Gute. Bleiben Sie bitte gesund.

                                                                                                               

                                                                                                               

                                                                                                               

                                                                                                              Die Situation

                                                                                                              Am 25.03.2020 wurde von sieben deutschen medizinischen Fachgesellschaften die „Entscheidung über die Zuteilung von Ressourcen in der Notfall- und Intensivmedizin im Kontext der Covid-19-Pandemie“ herausgegeben, welche der Entscheidungsfindung bei nicht ausreichenden Intensiv-Ressourcen dient. Hier finden Sie das Dokument.  

                                                                                                              Ziel ist es, damit den behandelnden Ärzten Hilfestellung für diese schwerwiegenden, dramatischen Entscheidungen an die Hand zu geben und diese zu entlasten. Ein entscheidender Fakt bei der Zuteilung entsprechender intensivmedizinischer Ressourcen ist die Klärung des Patientenwillens. Eine intensivmedizinische Behandlung darf nur erfolgen, wenn der Patient in diese Therapie unter Berücksichtigung der Prognose einwilligt bzw. dies getan hätte oder in einer Patientenverfügung vorausverfügt hat.


                                                                                                              Ansatz ist, in deutschen Krankenhäusern die Intensivbetten und Beatmungsplätze nach der Wahrscheinlichkeit zu belegen, ob der Patient die Intensivbehandlung überleben wird. Das tritt spätestens in dem Moment in Kraft, wenn die Ressourcen für intensivmedizinische Behandlungen auch nach strenger Indikationsstellung nicht mehr für alle Patienten ausreichen.

                                                                                                              Die Schritte der Entscheidungsfindung bei nicht ausreichenden Intensiv-Ressourcen sind Inhalt dieser Übersicht:

                                                                                                               

                                                                                                              Corona-Uebersicht

                                                                                                              Die Herausforderung

                                                                                                              In diesem Zusammenhang stellt sich die Frage nach der Wirksamkeit bzw. Auslegung bestehender Patientenverfügungen. Anhand verschiedener Veröffentlichungen wird davon ausgegangen, dass derzeit ca. 50% der Bevölkerung eine solche Patientenverfügung besitzen. Vermutlich ist in keiner der vor März 2020 erstellten Patientenverfügungen die COVID-19-Pandemie inklusive speziell darauf abgestellter Behandlungswünsche thematisiert.

                                                                                                              Es kann nun, laut der erwähnten Richtlinien zu folgender Situation kommen:

                                                                                                              Für die Abwägung, welcher intensivpflichtige Patient beispielsweise die in vielen Fällen lebenserhaltende Beatmung erhält spielt auch eine eventuell vorliegende Patientenverfügung eine Rolle. Wird darin eine intensivmedizinische Therapie abgelehnt, kann dies in der beschriebenen, dramatischen Ausnahmesituation zum Versagen der Behandlung führen.

                                                                                                              Die Lösung

                                                                                                              Unabhängig vom Vorhandensein einer Patientenverfügung ergibt sich aus den oben geschilderten Richtlinien folgende Handlungsempfehlung:

                                                                                                              Eine entscheidende Rolle spielt, dass für eine intensivmedizinische Therapie inklusive der damit verbundenen Szenarien und Behandlungsmaßnahmen in Folge einer COVID-19 Erkrankung eine ausdrückliche Einwilligung des Patienten vorliegt. Diese sollte vorsorglich und vorab schriftlich erfolgen, falls der Patient bei Aufnahme ins Krankenhaus nicht mehr in der Lage sein sollte, dies persönlich zu äußern.

                                                                                                              Zu diesem Zweck empfiehlt sich das Erstellen einer speziellen Willenserklärung für den Fall einer solchen Erkrankung. Diese können Sie auf dieser Seite für sich und Ihre Angehörigen kostenfrei erstellen. Drucken Sie diese im Anschluss aus und unterzeichnen diese persönlich mit Angabe von Ort und Datum.

                                                                                                              Empfehlung nach Erstellung Ihrer Willenserklärung

                                                                                                              • – Verwahren Sie diesen Ausdruck im Original idealerweise zusammen mit Ihren wichtigen Dokumenten.

                                                                                                               

                                                                                                              • – Informieren Sie Ihre Angehörigen über das Vorhandensein dieser Erklärung.

                                                                                                               

                                                                                                              • – Führen Sie ein Exemplar der Erklärung im Falle einer Erkrankung mit COVID-19 mit sich und informieren Sie die behandelnden Ärzte entsprechend.

                                                                                                              HANDELN SIE JETZT

                                                                                                              Erstellen Sie Ihre persönliche Willenserklärung

                                                                                                              kostenfrei – schnell – selbstbestimmt

                                                                                                              Hier können Sie für den Fall einer Erkrankung an COVID-19 Ihre kostenfreie Willenserklärung zur Durchführung der intensivmedizinischen Behandlung inklusive aller damit verbundenen Maßnahmen, insbesondere der künstlichen Beatmung, sowie der damit einhergehenden Notwendigkeiten, beispielsweise einer künstlichen Ernährung für diesen Zeitraum, erstellen.

                                                                                                              Für jede Person muss eine eigene Willenserklärung erstellt werden.

                                                                                                                kostenpflichtig bestellen  


                                                                                                              Ablauf :

                                                                                                              1. Geben Sie bitte Ihre Daten ein.

                                                                                                              2. Bestätigen Sie Ihren Wunsch zur Erstellung der persönlichen Willenserklärung.

                                                                                                              3. Bestätigen Sie bitte die Haftungsfreistellung und klicken Sie dann auf ERSTELLEN.

                                                                                                              4. Sie erhalten die fertige Willenserklärung als PDF-Datei .

                                                                                                              5. Drucken Sie Ihre Willenserklärung aus und unterzeichnen Sie diese. Bitte ergänzen Sie noch Ort und Datum.

                                                                                                              6. Verwahren Sie Ihre Willenserklärung im Original. 

                                                                                                              Informieren Sie Ihre Angehörigen über das Vorhandensein dieser Erklärung.

                                                                                                              Führen Sie ein Exemplar der Erklärung im Falle einer Erkrankung mit COVID-19 mit sich und informieren Sie die behandelnden Ärzte entsprechend.

                                                                                                               

                                                                                                               

                                                                                                               

                                                                                                               

                                                                                                               

                                                                                                              Continue reading...