

VORSORGE-GENERATOR
Sie können sich selbst als Versicherungsnehmer registrieren. Zusätzlich können Sie weitere Registrierungen für in Ihrem Vertrag mitversicherte Personen anlegen.
Wenn Sie schon registrierter Kunde sind, können Sie sich hier mit Ihren Zugangsdaten einloggen.
Sie besitzen bereits rechtssichere Vorsorgedokumente, die nicht über die Deutsche Vorsorgedatenbank AG erstellt wurden? Sie möchten den Notfall- und Updateservice der Deutschen Vorsorgedatenbank AG nutzen? Dann loggen Sie sich bitte hier ein.
Erstellen Sie einfach und schnell Ihre Vorsorgedokumente digital
Mit Hilfe des Vorsorge-Generators können Sie sich Ihre individuellen Vorsorgedokumente nach Ihren Wünschen und Bedürfnissen erstellen. Nutzen Sie dazu den Vorsorge-Generator unseres Kooperationspartners Deutsche Vorsorgedatenbank AG. In dem Portal finden Sie alle weiteren Informationen, Hilfestellungen und Erklärungen zu den nötigen Angaben.
Ihre Vorteile:
· Individuelle Vorsorgedokumente schnell und einfach erstellen
· Kostenlos und ohne Anrechnung einer Selbstbeteiligung
· Rechtliche Prüfung durch Anwälte
· Bereitstellung einer digitalen Kopie
· Registrierung im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer
Welche Vorsorgedokumente können Sie erstellen?
· Vorsorgevollmacht
· Patientenverfügung
· Betreuungsverfügung
· Sorgerechtsverfügung
· Trauerverfügung
· Haus- und Großtierverfügung
Wozu brauchen Sie Vorsorgedokumente?
Mit Vorsorgedokumenten legen Sie für Ernstfälle fest, was geschehen soll, wenn Sie nicht mehr in der Lage sind, selbst zu entscheiden oder Ihren Willen anderen kundzutun. Dies kann altersbedingt z.B. bei Demenz der Fall sein. Es kann aber auch junge Leute betreffen, z.B. bei einem plötzlichen Unfall oder einer schweren Krankheit.
Was sind die wichtigsten Vorsorgedokumente?
Das bekannteste Vorsorgedokument ist die Patientenverfügung. Hier entscheiden Sie, ob und in welcher Form Sie im Ernstfall medizinisch betreut werden wollen. Ihr Wille für bestimmte, in dem Dokument beschriebene Situationen, wird somit festgehalten.
Die Vorsorgevollmacht ist ebenso wichtig. Hier können Sie eine Vertrauensperson (z.B. Ihren Ehe- oder Lebenspartner) die Vollmacht erteilen, für Sie in vermögensrechtlichen und persönlichen Angelegenheiten zu entscheiden und zu handeln, wenn Sie es nicht mehr selbst können.
Bei einer Betreuungsverfügung können Sie regeln, wer im Ernstfall vom Gericht als Ihr Betreuer bestellt werden soll.