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Sie besitzen bereits rechtssichere Vorsorgedokumente, die nicht über die Deutsche Vorsorgedatenbank AG erstellt wurden? Sie möchten den Notfall- und Updateservice der Deutschen Vorsorgedatenbank AG nutzen? Dann loggen Sie sich bitte hier ein.


Erstellen Sie einfach und schnell Ihre Vorsorgedokumente digital

Mit Hilfe des Vorsorge-Generators können Sie sich Ihre individuellen Vorsorgedokumente nach Ihren Wünschen und Bedürfnissen erstellen. Nutzen Sie dazu den Vorsorge-Generator unseres Kooperationspartners Deutsche Vorsorgedatenbank AG. In dem Portal finden Sie alle weiteren Informationen, Hilfestellungen und Erklärungen zu den nötigen Angaben.

Ihre Vorteile:

· Individuelle Vorsorgedokumente schnell und einfach erstellen
· Kostenlos und ohne Anrechnung einer Selbstbeteiligung
· Rechtliche Prüfung durch Anwälte
· Bereitstellung einer digitalen Kopie
· Registrierung im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer

Welche Vorsorgedokumente können Sie erstellen?

· Vorsorgevollmacht
· Patientenverfügung
· Betreuungsverfügung
· Sorgerechtsverfügung
· Trauerverfügung
· Haus- und Großtierverfügung

Wozu brauchen Sie Vorsorgedokumente?

Mit Vorsorgedokumenten legen Sie für Ernstfälle fest, was geschehen soll, wenn Sie nicht mehr in der Lage sind, selbst zu entscheiden oder Ihren Willen anderen kundzutun. Dies kann altersbedingt z.B. bei Demenz der Fall sein. Es kann aber auch junge Leute betreffen, z.B. bei einem plötzlichen Unfall oder einer schweren Krankheit.

Was sind die wichtigsten Vorsorgedokumente?

Das bekannteste Vorsorgedokument ist die Patientenverfügung. Hier entscheiden Sie, ob und in welcher Form Sie im Ernstfall medizinisch betreut werden wollen. Ihr Wille für bestimmte, in dem Dokument beschriebene Situationen, wird somit festgehalten.

Die Vorsorgevollmacht ist ebenso wichtig. Hier können Sie eine Vertrauensperson (z.B. Ihren Ehe- oder Lebenspartner) die Vollmacht erteilen, für Sie in vermögensrechtlichen und persönlichen Angelegenheiten zu entscheiden und zu handeln, wenn Sie es nicht mehr selbst können.

Bei einer Betreuungsverfügung können Sie regeln, wer im Ernstfall vom Gericht als Ihr Betreuer bestellt werden soll.


Überblick

Vorsorgevollmacht

Mit der Vorsorgevollmacht kann die gerichtliche Anordnung einer Betreuung vermieden werden. Eine Betreuung ist dann nicht erforderlich, wenn die Angelegenheiten des Betroffenen durch eine Vertrauensperson oder durch Hilfe in anderer Form ebenso gut wie durch einen gerichtlich bestellten Betreuer besorgt werden können. Eine Vorsorgevollmacht gilt daher nicht nur für den Fall einer dauerhaften Betreuungsbedürftigkeit, sondern auch wenn der Betroffene nur vorübergehend nicht mehr in der Lage sein sollte, seine Angelegenheiten selbst zu regeln.

Patientenverfügung

Seit dem 01.09.2009 sind Patientenverfügungen bindend. In einer Patientenverfügung wird für den Fall, dass Sie keine eigenständigen Entscheidungen mehr treffen können, im voraus festgelegt, ob und wie Sie in bestimmten Situationen ärztlich behandelt werden möchten. Sie können in der Patientenverfügung bestimmen, ob Sie in bestimmte Untersuchungen, ärztliche Behandlungen oder Eingriffe, die nicht unmittelbar bevorstehen, einwilligen oder diese untersagen. Dadurch können Sie Einfluss auf eine spätere ärztliche Behandlung nehmen, auch wenn Sie zum Zeitpunkt dieser ärztlichen Behandlung nicht mehr entscheidungsfähig sind.

Sorgerechtsverfügung

Leider passiert es tagtäglich, dass Menschen durch einen Unfall oder andere Unglücksfälle aus dem Leben gerissen werden. Nicht selten befinden sich unter den Opfern auch Eltern kleiner Kinder. In einem solchen Fall stellt sich dann natürlich die Frage nach deren Verbleib und wer nun für sie verantwortlich ist und sich um sie kümmert. Eine Sorgerechtsverfügung gibt die Möglichkeit, namentlich einen Vormund oder Pfleger zu bestimmen, dem Sie vertrauen. Sie können bestimmte Personen vom Erhalt des Sorgerechts ausschließen und so klar festlegen, bei wem Ihre Kinder am besten aufgehoben wären.

Trauerverfügung

In einer Trauerfallverfügung haben Sie die Möglichkeit, für Sie wichtige Dinge nach Ihrem Tod festzulegen. Dies könnten zum Beispiel sein: Bestattungsform, Ort, besondere Wünsche zur Trauerfeier und deren Finanzierung.

Tierverfügung

In einer Haus- bzw. Großtierverfügung kann jede volljährige Person den Aufenthaltsort, das Futter, die Unterbringung, die ärztliche Versorgung, den eventuellen Verkauf sowie alle damit verbunden finanziellen Angelegenheiten regeln.

Betreuungsverfügung

In einer Betreuungsverfügung können Sie Wünsche hinsichtlich einer Betreuung äußern, die Sie im Betreuungsfall möglicherweise krankheits- oder unfallbedingt nicht mehr äußern können. Unterbringung, Ort und Art der Versorgung werden in einer Betreuungsverfügung genau geregelt und somit nicht dem Zufall überlassen. Diese Wünsche sind vom Gericht grundsätzlich zu berücksichtigen. Im Unterschied zur Vorsorgevollmacht räumt die Betreuungsverfügung einem Dritten keine Vollmacht ein.

Was für wen?

Paare verheiratet oder Lebensgemeinschaft ohne Kinder

Vorsorgevollmacht

Ist dringend anzuraten, da niemand für andere Personen automatisch vertretungsberechtigt ist. Das gilt z.B. auch für Ehepaare oder Lebensgemeinschaften untereinander.

Betreuungverfügung

Ist zu empfehlen und sollte immer Bestandteil einer Vorsorgevollmacht sein. Es kann Situationen geben, in welchen der Bevollmächtigte trotz erteilter Vorsorgevollmacht diese nicht ausüben kann.

Patientenverfügung

Ist dringend anzuraten um Bevollmächtigten und Ärzten einen Leitfaden für die Entscheidung über lebenserhaltende Maßnahmen oder deren Ablehnung in genau definierten Situationen zu geben.

Paare verheiratet oder Lebensgemeinschaft mit minderjährigen Kinder und Haustier

Vorsorgevollmacht

Ist dringend anzuraten, da niemand für andere Personen automatisch vertretungsberechtigt ist. Das gilt z.B. auch für Ehepaare oder Lebensgemeinschaften untereinander.

Betreuungverfügung

Ist zu empfehlen und sollte immer Bestandteil einer Vorsorgevollmacht sein. Es kann Situationen geben, in welchen der Bevollmächtigte trotz erteilter Vorsorgevollmacht diese nicht ausüben kann.

Patientenverfügung

Ist dringend anzuraten um Bevollmächtigten und Ärzten einen Leitfaden für die Entscheidung über lebenserhaltende Maßnahmen oder deren Ablehnung in genau definierten Situationen zu geben.

Sorgerechtsverfügung

Ist dringend anzuraten um für minderjährige Kinder einen Vormund für den Fall zu benennen, dass die leiblichen Eltern das Sorgerecht nicht mehr ausüben können.

Haustierverfügung

Ist anzuraten um Bevollmächtigten detaillierte Informationen zum geliebten Haustier zu geben, z.B. die Anschrift des Tierarztes oder über bestehende Versicherungsverträge das Tier betreffend. Das ist unabhängig von der Familienkonstellation möglich.

Alleinstehende mit Vertrauensperson

Vorsorgevollmacht

Ist dringend anzuraten, da niemand für andere Personen automatisch vertretungsberechtigt ist. Das gilt z.B. auch für Ehepaare oder Lebensgemeinschaften untereinander.

Betreuungverfügung

Ist zu empfehlen und sollte immer Bestandteil einer Vorsorgevollmacht sein. Es kann Situationen geben, in welchen der Bevollmächtigte trotz erteilter Vorsorgevollmacht diese nicht ausüben kann.

Patientenverfügung

Ist dringend anzuraten um Bevollmächtigten und Ärzten einen Leitfaden für die Entscheidung über lebenserhaltende Maßnahmen oder deren Ablehnung in genau definierten Situationen zu geben.

Alleinstehende ohne Vertrauensperson

Vorsorgevollmacht

nein

Betreuungverfügung

Ist anzuraten. Auch wenn kein Bevollmächtigter benannt werden kann ist das eine Möglichkeit, für den Fall einer gerichtliche angeordneten Betreuung persönliche Vorgaben und Wünsche zu äußern z.B. wie, wo und evtl. durch welchen Betreuer diese Aufgabe erfüllt werden soll.

Patientenverfügung

Ist dringend anzuraten um Betreuern und Ärzten einen Leitfaden für die Entscheidung über lebenserhaltende Maßnahmen oder deren Ablehnung in genau definierten Situationen zu geben.

Alleinerziehende

Vorsorgevollmacht

Ist dringend anzuraten, da niemand für andere Personen automatisch vertretungsberechtigt ist. Das gilt nicht nur für Ehepaare oder Lebensgemeinschaften untereinander, sondern natürlich ebenso unter Geschwistern, in Eltern Kind Beziehungen, unter sonstigen Verwandten und auch für nahe Freunde.Für volljährige Kinder in der Familie sind die leiblichen Eltern ebenfalls nicht automatisch vertretungsberechtigt.

Betreuungverfügung

Ist zu empfehlen und sollte immer Bestandteil einer Vorsorgevollmacht sein. Es kann Situationen geben, in welchen der Bevollmächtigte trotz erteilter Vorsorgevollmacht diese nicht ausüben kann.

Patientenverfügung

Ist dringend anzuraten um Bevollmächtigten und Ärzten einen Leitfaden für die Entscheidung über lebenserhaltende Maßnahmen oder deren Ablehnung in genau definierten Situationen zu geben.

Sorgerechtsverfügung

Ist dringend anzuraten um für minderjährige Kinder einen Vormund für den Fall zu benennen, dass die leiblichen Eltern das Sorgerecht nicht mehr ausüben können.

Unternehmer

Unternehmervollmacht

Diese Vollmacht sichert das Unternehmen und die Existenz von Freiberuflern, Selbständigen und Unternehmern ab. Diese Vollmacht ergänzt die private Vorsorgevollmacht und regelt die konkrete Vertretung durch Angehörige oder Berufskollegen im Fall der persönlichen Geschäftsunfähigkeit. Sie ersetzt nicht die private Vorsorgevollmacht. Der Bedarf und Inhalt wird zunächst in einer persönlichen anwaltlichen Beratung ermittelt. Erst nach diesem Gespräch bestimmen Sie die weiteren Schritte.

Testament

Unabhängig von der Familienkonstellation gilt

Ein altes Sprichwort sagt: “Das einzig sichere im Leben ist der Tod“. Leider denken die meisten Menschen daran nicht besonders gern – und deshalb wird auch selten Vorsorge getroffen. Diese Unterlassungssünde kann ungewollte Folgen haben. Denn oftmals kommt es zu nichtgewollten Erbschaften, Pflichtteile werden vergessen und eventuelle Erbschaftssteuern werden nicht berücksichtigt.